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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 115

Die Privilegien der Pfänner · S. 115 · Bl. 55r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 115

Bl. 55rBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHerschafft zu Hessenn, vor altter vnnd auch von vnserm liebenn Herrnn vnnd Vatter seligenn gehapt han, vnd verbrieffet sein,

… Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen gehabt haben und die verbrieft sind.

2

Besonnder bestettigenn wir den Pfennernn zun Sodenn mit diesem Jegennwertigenn brieue, alle Ihre altte Rechtt, das sie vonn altter gehapt haben, das mann heisset die gebaurschafft,

Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,

3

die wir Jne auch haltenn wollenn, in allermaße als vnnser Elttern seligenn brieffe, das außweisenn, Vnnd sie darann nicht verkurtzenn, ohnne alle geuerde, Vnnd sonnder arge list,

die wir ihnen auch halten wollen, ganz so, wie die Briefe unserer Eltern seligen das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne arge List.

4

Des zu Vrkundt, so hann wir Lanndtgraue Heinrich vorgenanndt, vor vnns vnd alse Vormünder, vor die obgedachttenn vnnsernn liebenn Vetternn, Jngesiegell ann diesenn brieff, mit rechtem wissenn thun henckenn,

Zur Urkunde dessen haben wir, der vorgenannte Landgraf Heinrich, für uns und als Vormund für unsere obgedachten lieben Vettern unser Insiegel mit rechtem Wissen an diesen Brief hängen lassen,

5

Der gegebenn ist am Mitwochenn nach dem Sontage Misericordia Domini Millesimo quadringentesimo septuagesimo secundo.

der gegeben ist am Mittwoch nach dem Sonntag Misericordia Domini im Jahr 1472.

6

13.

13.

7

Wir Henrich von Gotts gnaden Landtgraue zu Heßenn1, Graue zu Ziegennhain vnnd zu Nidda Bekennenn mitt diesem brieffe, alse VormünderLäuft auf der nächsten Seite weiter

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen mit diesem Brief als Vormund …

Unsichere Lesungen

  1. Heßenn — Worttrennung Heß=enn über den Zeilenumbruch; Zeilenanfang der Folgezeile schwer lesbar

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