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Salzbibel · Lesetext · 1. Buch

Das erste Buch · S. 114

Die Privilegien der Pfänner · S. 114 · Bl. 54v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Privilegien der Pfänner

S. 91–144 · Bl. 43r–69v · Bd. 1 · Zeitleiste: 1. Buch

S. 114

Bl. 54vBd. 11. Buch · Die Privilegien der PfännerFaksimile (ORKA)

Das Erste Buch

1

12.

Urkunde Nr. 12.

2

Wir Henrich von Gottes gnadenn Landtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn mit diesem brieue vor vnns vnnd alse Vormunder vor die Hochgebornenn furstenn, vnnser liebenn Vetternn, Herrnn Wilhelm vnnd Herrnn Wilhelm gebrueder, auch Lanndtgrauenn zu Hessenn,

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns und als Vormund für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Brüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:

3

als Burgermeister Räthe vnnd Burgere gemeinlich vnser Stadt Allenndorff vnnser liebenn Getrewenn, vns alse Vormunder vorgerurt, vnnd den genanntenn vnsernn Vetternn, auch Jrenn erbenn, eine rechte Erbhuldung, alse Jrem naturlichenn rechttenn Erbherrnn gethann habenn,

Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns als dem vorgenannten Vormund und den genannten unseren Vettern, auch ihren Erben, eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,

4

Das nun wir vnnd die ehegenanttenn, vnnser liebenn Vetternn, die obgemelttenn Burgermeistere, Räthe, vnnd vnnser Burgere, gemeiniglich daselbst zu Allenndorf vnnd das Salzwerck zu den Sodenn, wollenn lassenn bleibenn2 vnnd behalttenn,

so wollen nun wir und die vorgenannten, unsere lieben Vettern, die obengenannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bleiben lassen und erhalten

5

bey allenn freyheitenn, gnadenn, gewonheittenn, vnnd rechttenn, alse sie bey derLäuft auf der nächsten Seite weiter

bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie sie bei der …

Unsichere Lesungen

  1. Anno 1477 — letzte Ziffer der roten Randnotiz unsicher; auch 1472 möglich (historisch plausibler, da die Vormundschaft Heinrichs 1471 begann) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. bleibenn — Wortende am Zeilenschluss verschliffen/abgekürzt; Endung ergänzt

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