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Das Werk der Reihe nach
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Das Fünfte Buch. Geist, der uns gegeben wird; das ist das schöne, reine, lautere Wasser, das gesunde Wasser, das heilige Wasser, das uns nicht spärlich, sondern aufs allerreichste gegeben ist, um daraus für uns und andere zu schöpfen, zu holen und darin zu baden. Denn, spricht Jesaja,
werdet ihr mit Freuden schöpfen und singen; da werdet ihr rechte Lehre, gewissen Trost und vollkommene Abwaschung aller eurer Sünde haben, so dass ihr Gott dafür nicht genug danken könntet. So sagt auch der Herr Christus zum Weibe bei dem Born der Stadt Sichar,
Johannes 4: „Weib, wer von diesem Wasser trinken wird, das ich ihm gebe, den wird ewiglich nicht dürsten; sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, das wird in ihm ein Born des Wassers werden, das in das ewige Leben quillt.“
Das Fünfte Buch. Geist ermahnt werden zu danken. Darum lasst uns insbesondere und vor allen Dingen für diesen reichen, ewig quellenden, heilsamen Born Gott hoch und von Herzen danken: für sein heiliges Wort, wodurch wir bekehrt und zum christlichen Glauben gekommen sind; für seine herrliche Taufe, in der wir so rein gewaschen und gebadet sind; für die Gabe des Heiligen Geistes, der uns beim rechten Glauben erhält, stärkt, tröstet, labt und heilt, so dass wir volle Genüge haben und mit dem heiligen Propheten David aus dem 23.
Psalm singen: „Er lässt mich weiden, wo viel Gras steht, und führet mich zum Wasser, das mich erquicket.“ Demselben, unserem lieben Vater und Gott, sei nun für diese und alle seine väterlichen Gaben, mit denen er uns täglich an Leib und Seele so reichlich beschenkt, Lob, Ehre und Dank gesagt von nun an bis in Ewigkeit. Amen.
Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.
Unsichere Lesungen
Z. 13: Solennmesser — Schreibung des Stichworts unsicher
Der Erste Appendix. Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.
Achtel. Es gehören 8 auf eine Pfanne Salz; eines ist so viel wie 2 Marburger Mut.
Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.
Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.
Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.
Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.
Pumpengeld.
Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.
Borteisen.
Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.
Beißhammer.
Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.
Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.
Berleff.
Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.
Besoldung.
Der Erste Appendix. Belege. Das ist dasjenige, was auf beiden Seiten auf der Wand an die Pfanne gelegt wird, aus Schlotter, damit die Pfannenbäume nicht verbrennen. Dagegen werden die Salzgänse gesetzt und gedörrt.
Belegstein. Davon muss man auf jeder Seite 4 haben; sie liegen auf dem Gesöde und unter den Nähten der Pfanne, und darauf ruht die Pfanne, damit sie keinen Schaden nimmt.
Böcke.
Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.
Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler.
Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem
Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,
Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden
die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen
Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der
Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist.
Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus
Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,
Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,
die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68
zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.
Der Erste Appendix. den sie von alters her so gehalten haben.
Baumeister. Es ist einer in Sooden, der jetzige Bornmeister; er hat davon an Besoldung Geld ———— 20 Gulden,
Deren sind unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen im Gesöde 2; zu ihnen werden die kleinen Kohlen auf die Platten geschüttet, gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen.
Anmerkung: Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält; dabei ist befunden worden:
Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht.
Diener — steht unter A
Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;
und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44
angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.
Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.
E.
Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.
Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden
Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen.
Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen
Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst.
Erbkauftes Pfannteil.
Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.
Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt
Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger
Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen
Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden.
Anmerkung:
Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler.
Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:
Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen.
Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller.
Soltröge:
Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.
Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.
Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben.
Fasskauf.
Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,
Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus.
Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E
flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.
Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,
Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.
Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten.
Fuhrzeichen.
Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14
oder 15 Mal.
Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist.
Feuern.
Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5
oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab.
Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,
Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen.
Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.
Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden
Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt.
Gerichtsknecht.
Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst
Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.
Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus.
Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.
Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann
Anmerkung: Jede Woche bricht man einen Teil des Gesödes ab, nimmt das Gebrannte heraus — das nennt man Beiße — und macht es von neuem aus Schlotter und Sole; dafür gibt man zu machen ——— 2 Albus.
Geschenk. Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden.
Grube. Ist der Platz vor dem Bothe, auf dem die Wellen gesetzt werden.
Gegenwärtiger. Es sind ihrer zwei, der eine der Zöllner, der andere der Kaplan;
sie müssen gleich dem Obersalzwart alle Werke, die jährlich und wöchentlich gesotten werden, aufschreiben und ins Register bringen; auch soll der Kaplan bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen. Er hat davon an Besoldung:
Gewicht. Ein Zentner zu Allendorf hält 104 Pfund. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält gemeine Zentner ——————— 1¼. Ein Quart Sole wiegt ———— 2 Pfund 27 Lot; ein Quart wildes Wasser ———— 2 Pfund 22 Lot. Ein Achtel Salz soll wiegen ——— 155 Pfund,
wiegt bisweilen ———— 150 bis 140 Pfund. Eine Salzgans wiegt ungefähr 5 oder 6 Pfund.
Gusswerk, gegossenes Eisen. Das sind Träger, Stäbe, Platten und Eisen; die muss man zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste und sonst haben.
Träger ——— 5, Stäbe ——— 23; sie wiegen gegen 15 oder 14 bzw. 23 oder 24 Zentner. Jeder Zentner wird nunmehr zu Lippoldsberg gemäß dem Vertrag, den unser gnädiger Fürst und Herr mit dem Hüttenmeister hat schließen lassen, mit ——— 28 Albus bezahlt. Dagegen muss er das alte Eisen wieder nehmen und für jeden Zentner 10 Albus
Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.
4 oder 5 Gulden.
Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:
und Herrn ————— 1 Taler oder 31 Albus. Es kostet am Seulingswald 3 Albus zu hauen oder 4½ Albus mit der Säge zu schneiden, 12 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser,
Holzleger. Er muss alles Floß- und Schiffholz ins Eisenmaß legen, soviel der Holzvogt davon den Bodern zum Salzsieden verkauft. Er hat an Besoldung von jedem Klafter ——— 5 Heller, dazu von unserem gnädigen
doch je nach Beschaffenheit des Bothes.
Herrengänse. Jeder Meister aus den Bothen unseres gnädigen Fürsten und Herrn gibt von jedem Werk 2. Ebenso geben auch die Boder auf dem Salzwerksteil der Pfänner; diese erheben die Pfänner, sie haben es sich in der Location vorbehalten, und es ist ihnen auch so zugestanden.
Herrengeld.
Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden
Hacke. Es gehört eine ins Bothe; die muss der Schmied mit der Pfanne liefern. Sie wird zum Schlotter und zur Fertigung des Gesödes gebraucht.
Haken. Pfannenhaken gehören 16 an eine Pfanne; die muss der Schmied neben der Pfanne liefern und in gutem Stand halten. Ein Feuerhaken gehört ins Bothe, um das Holz unter der Pfanne zurechtzulegen und zu ziehen; den muss der Schmied liefern.
Herd:
Darauf wird die Beiße gelegt und zerlassen.
Haspen. Das sind Ösen oder gebogene Eisen in der Pfanne, in die die Haken eingehakt werden, die an den Pfannenbäumen hängen, damit die Pfanne fest gehalten und ruhig gehalten wird; deren sind in jeder Pfanne ——— 16.
Jahreswerk. Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen. Um das aus den Bothen zu tragen, gibt man jährlich aufs Bothe 8 Albus;
das macht auf 86 Bothe —————————— 26 Gulden 12 Albus. Was aber an Grus, Asche und Schlacken in den Steinkohlen-Bothen auf und unter dem Rost anfällt, dafür gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Meister, dass er dies aus dem Salzwerk schafft, als Beihilfe 6 Gulden.
Jahreswerk, Übertreter. Es ist die alte Ordnung: wer — sei es Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht — einen schlägt und verwundet, nagelstief oder gliedlang, wer eines davon tut, der muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden. Ist er ein Meister, so wird er dazu auch des Bothes und der Meisterschaft enthoben.
K.
2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40
jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden
Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller.
Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch.
Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus.
Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt
man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler.
Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus.
Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und
Unsichere Lesungen
Z. 11: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt
Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus.
Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.
Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab.
Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller.
Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen
zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben.
Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung:
Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus.
Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.
L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus.
Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus.
Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,
welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.
Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.
Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.
Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.
Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.
Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.
M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.
Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in
Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.
Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.
Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:
ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11.
Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen.
Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock.
N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.
O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus.
Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde.
Obersalzgraf.
Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen.
Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register
bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt.
P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden.
Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.
Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus.
Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller.
Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.
In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden.
Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll.
Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in
die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz.
Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.
und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56.
Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger.
Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf
eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig.
Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller.
Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle.
Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole
kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann.
Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus.
Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.
Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist.
Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil
zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800.
Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen.
Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller.
Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser
brennen; sie können lange währen.
Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen.
R. Rentmeister.
Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet
bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem.
Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus.
Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus.
Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.
Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab.
Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.
Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt.
Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch.
Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es.
Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger
Fürst und Herr Anno 38 von uns, Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen, gegen Armut Sachsen usw. und gegen das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach und anderes eingetauscht, laut dem darüber aufgerichteten Tausch- und Wechselbrief.
Reichesalz. Jeder Sieder muss unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Lauf des Jahres eine Pfanne Salz 24 Albus billiger zur Hofhaltung zukommen lassen, als es sonst gilt. Es ist daher entstanden, dass unser gnädiger Fürst und Herr dies von alters her so hergebracht hat und davon nicht ablassen wollte.
S. Sieb. Man muss in jeder Steinkohlenkothe eines haben, durch das die Sieder die Steinkohlen sieben, damit sie die groben von den kleinen sondern. Sie werden aus Eisen- oder Messingdraht gemacht.
Unsichere Lesungen
Z. 3: Armet — Ortsname unsicher
Z. 4: Wolffstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
Der Erste Appendix. S. Salz. Eine Pfanne hat ——— 8 Achtel; ein Achtel ——— 2 Maß. Und es gehen in ein Maß ungefähr 12 Gänse; das macht auf ein Achtel ——— 24 und auf eine Pfanne ——— 192.
Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Quart ——— 144, hat Homberger Metzen ——— 16, Allendorfer ——— 17.
Salzmaß. Es sind ihrer im Salzwerk 21; die haben die Schätzer, und darin wird alles Salz gemessen. Eines zu machen kostet ohne das Holz ——— 8 Albus. Eines hält ——— 12 Viertel Wormser Eich oder, gemäß dem Vertrag ——— ein Marburger Mut. Sie werden alle durch das zinnerne Maß, das 2 Viertel
Unsichere Lesungen
Z. 4: Ein Pfann hatt — Linie durch Wörter, evtl. Tilgung
Der Erste Appendix. hält, geeicht, in Beisein des Rentmeisters, des Holzvogts und des Böttchers; und ein Maß muss 6 zinnerne Maße halten.
Salzfaktoren. Es sind ihrer zwei, einer zu Kassel, der andere zu Darmstadt. Sie haben an Besoldung: der zu Kassel 20 Gulden und von jeder Pfanne, die er verkauft, 2½ Albus; der zu Darmstadt.
Salzkauf im allgemeinen. In Sooden gilt jetzt ein Achtel ———— 30 Albus, eine Pfanne ——— 9 Gulden 6 Albus; aufzutragen ———— 2 Albus, Zoll-, Wege- und Schatzgeld ———— 2 Albus. Summe ——— 9 Gulden 10 Albus.
Der Erste Appendix. Zu Kassel. Zu Darmstadt gilt jetzt eine Pfanne ——— 27 Gulden 18 Albus; das sind 10 Mainzer Malter. Ein Malter ———— 2 Gulden 10 Albus, ein Sümmer ———— 18 Albus, ein Kumpf ———— 4½ Albus, ein Gescheid ———— 1 Albus 1 Pfennig.
Davon bekommt unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm usw. jeweils ——— 22 Gulden; das übrige teilen Seine Fürstlichen Gnaden mit ihrem Bruder Landgraf Georg, ebenso auch, was aus den Fässern gelöst wird.
Der Erste Appendix. Salzhandel, Salzabschluss und was daran Nutzen ist, zu Kassel. Eine Pfanne Salz kostet unserem gnädigen Fürsten und Herrn usw. im Ankauf in Sooden jetzt ——— 9 Gulden 6 Albus; zuzuschlagen und zu siegeln ——— 3 Albus; Fuhrlohn ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 9 Heller; Ladelohn ———— 6 Heller; Schifflohn nach Kassel ———— 18 Albus; Überlohn bei niedrigem Wasser ——— 3 Albus; Zoll zu Münden ———— 1 Albus 4 Heller; die beiden Fässer ———— 1 Gulden 13 Albus; Schifflohn davon ———— 2 Albus; vom Wasser ins Salzhaus zu führen ——— ½ Albus; Zoll-, Schatz- und Wegegeld ——— 2 Albus; Schlachtgeld zu Münden ——— 8 Heller.
Summe aller Kosten, die jetzt Anno 85 auf eine Pfanne Salz bis nach Kassel gehen ———— 11 Gulden 25 Albus 9 Heller.
Der Erste Appendix. Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz ———— 14 Gulden 4 Albus, ist das Achtel ——— 46 Albus, so ist an jeder Pfanne gewiss ———— 2 Gulden 4 Albus 7 Heller Gewinn; ohne Holz ———— 12 Gulden 16 Albus, ist das Achtel ——— 41 Albus, so ist der Gewinn an der Pfanne ———— 16 Albus 3 Heller. Dazu hat unser gnädiger Fürst und Herr die beiden Fässer, die mit 1 Gulden 13 Albus angeschlagen sind.
Salzkasten. Ist einer im Salzwerk; darin wird das Salz zu der Zeit, wenn es nicht abgeht, aufgemessen. Der hat in allem — ohne das Holz — gekostet ———— 984 Gulden 20 Albus 6½ Heller. Ist im Jahr usw. erbaut.
Unsichere Lesungen
Z. 17: Anno etc. — Jahreszahl fehlt, Lücke gelassen
Der Erste Appendix. Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen.
Salzsäumnis. Davon gibt der Sodemeister ——— 9 Heller. Das ist, dass man es in der Pfanne, wenn die Sole gar gesotten ist und zum Setzen steht, mit Feuer und anderem in acht hält, damit es zwischen dem Ablassen und dem Zulegen nicht erkaltet.
Salzstück. So heißt das Salz, das man zuletzt in der Pfanne nicht zu Gänsen fangen kann. Es wird deshalb zusammengedrückt und als ein Stück
Der Erste Appendix. auf den Hinterofen geschlagen und gedörrt.
Salzfässlein. Wird beim Sieden gebraucht, damit man die Sole darin besichtigt, ob sie gar ist oder nicht. Eines kostet ———— 9 Heller.
Salzkrücken. Man muss 2 haben; eine kostet ——— 9 Heller. Sie werden in der Pfanne gebraucht, um das Salz zusammenzubringen und die Gänse zu fangen.
Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt.
Sand. Ist die Unreinigkeit, die sich aus der Sole beim Sieden in den Fegfässern sammelt; es können jedes Werk gegen 40 Pfund anfallen. Wird auch Jahreswerk genannt; siehe oben Jahreswerk.
Unsichere Lesungen
Z. 9: zubringk — Wortende unklar
Z. 10: gense — Minims unklar, evtl. gemse
Z. 11: Saltzgruessenn — evtl. Saltzgriessenn
Z. 15: fegfesser — dritter Buchstabe unklar, evtl. fesfesser
Der Erste Appendix. Sandtrog. Es gehört einer in jedes Bothe. Er wird darum so genannt, weil man die Fegfässer darin spült und den Sand abwäscht, auch die Scheiben hineinwirft und das Salz herausbeizt.
Schatzheller. Von jeder Pfanne Salz gibt der Sieder ———— 2 Heller, der Lademann ———— 8 Heller. Fürsten, Grafen, Prälaten und Bischöfe aber sind davon befreit.
Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler; das macht von 86 Bothen ———— 102 Gulden 14 Albus.
Der Erste Appendix. Scheiben. Ist die Masse, die sich beim Sieden an die Pfanne hängt und hart anbrennt; deshalb müssen stets beim 5. oder 6. Werk die Pfannen gefegt und diese Scheiben abgelöst werden, und zwar so: Man macht die Pfanne ganz rein, wirft 6 oder 7 Wellen unter die Pfanne und verbrennt sie; von der Hitze springt ein Teil der Scheiben ab, die anderen aber schlägt man, wenn die Pfanne kalt geworden ist, mit einem Hammer los.
Schaufeln. Darauf werden die Gänse gefangen. Es gehören in jedes Bothe ———— 12; eine kostet 8 Heller, das macht ———— 8 Albus.
Schöpfe. Es gehört eine ins Bothe; sie kostet ——— 3½ Albus. Damit schöpft man die heiße Sole aus der Pfanne, wenn man sie fegen will.
Der Erste Appendix. Schippen. Es gehören ins Bothe ——— 3; die muss der Schmied liefern. Sie werden gebraucht: die erste zum Schlotter und Gesöde, die zweite zu den Scheiben in der Pfanne, die dritte zur heißen Asche.
Schlotter. Wird anfänglich aus den Kohlen und der Asche gemacht und durch die zerschmolzene Beiße gebunden; daraus macht man die Wände am Gesöde.
Schützen in Sooden. Es wird ihnen jährlich zur Verehrung durch den Rentmeister gegeben ———— 3 Gulden.
Schürgabel. Man muss im Bothe eine haben, um die Wellen, die man unter die Pfanne wirft, vorzuschieben.
Schifffuhrlohn, allerlei. Steht beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
Der Erste Appendix. Setzstecken. Braucht man beim Flößen vor den Böcken. Kostet zu hauen ———— 2 Albus, zu führen ———— 15½ Albus.
Sprossen. Werden zu den Flößleitern gebraucht. Ein Gebund kostet zu hauen ———— 4 Heller, Fuhrlohn vom Finkenberg ——— 1 Albus 3 Heller.
Setzen. So heißt es, wenn die Sole gar gesotten ist und in Ruhe steht, bis sie sich zu Salz gesetzt hat.
Sole. Ist das Wasser, aus dem Salz gesotten wird. Man holt sie 28 Schuh hoch durch 2 Pumpen in die Gerinne. Man muss zu jeder Pfanne 9 oder 10 Fuder haben, jetzt auch mehr, je nach den Umständen der Zeit.
Der Erste Appendix. Sie hat dreierlei Namen: 1. die rohe, 2. die wahre Sole, 3. Brunt. So ist die Sole im Jahr usw. 74.
Anmerkung: Am 2. Februar habe ich die Sole und das wilde Wasser gewogen und befunden, dass ein Quart Sole 96 Lot gehalten hat, das sind 3 Pfund; die gaben Salz 7 Lot. Ein Quart wildes Wasser ———— 91 Lot.
Solmeister. Dessen Amt ist es, die Sole wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen zu weisen. Er hat an Besoldung 50 Gulden vom Solmeisteramt, 1 Hofkleid, 1 Achtel Salz, 2 Gulden von der Fütterung der Kunstpferde.
Solgraben. Ihn rein zu halten gibt man jährlich dem, der dazu bestellt ist ———— 12 Gulden.
Soltröge. Davon gehören in jedes Bothe zwei, einer für die Beiße, der andere für den Sand. Einer kostet zu machen ———— 1 Taler; vom Tannenberg nach Sooden zu führen ———— 1 Gulden.
Sieb. Es gehört eines ins Bothe, durch das die Asche gesiebt wird. Kostet ———— 2 Albus. So muss man auch eines haben, mit dem man die Asche siebt, die man zum Blut gebraucht, wenn man die Pfanne bestreicht; das ist klein und kostet ———— 1 Albus.
Steckgerten. Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, zu führen ———— 24 Albus. Davon müssen zu einem neuen Bothe 40 Gebund; das macht ———— Gulden.
Stroh. In gewöhnlichen Jahren gilt ein Schock 1 Taler, auch wohl 1½ Taler, ebenso 1¼ Taler; und ins Strohbothe zu tragen ——— ½ Albus. Davon muss man auf ein neues Bothe haben ———— 7 Schock; das macht ———— 7 Taler 3½ Albus.
Stroh für die Kunstpferde. Davon muss man jährlich haben: zum Streuen ———— 5 Schock, zum Futter ———— 7 Schock; Summe 12 Schock.
Superintendent. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jedes Jahr gegen die Kapelle ———— 1000 Gulden.
Stäbe. Sind lange eiserne Stäbe; darauf legt man unter die auslaufende Pfanne die Ösegerinne, um die Sole aufzufangen. Einer kostet ungefähr ———— 1 Taler. Ferner hat man auch Stäbe zu den Rosten in Steinkohlen-Bothen; einer wiegt 1 Zentner, und man muss deren 23 zu einem Rost haben.
Siegeln. Alles Salz, das unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, wird in Fässer gepackt und nach Kassel geschickt; das muss der Böttcher zuvor an beiden Böden der Fässer mit einem durchgehenden Blei am Hauptreifen siegeln — auf der einen Seite unseres gnädigen Fürsten und Herrn Namen, auf der anderen
Der Erste Appendix. Seite das Zeichen des Schätzers, der beim Aufmessen des Salzes zugegen gewesen ist, aufs Blei schlagen. Dafür gibt man dem Böttcher von jeder Pfanne ———— 1 Albus.
Stricke. Braucht man nach Bedarf, aus Bast und aus Haar. Baststricke braucht man an den Pfannenbäumen, zu einer Pfanne 3; jeder kostet 2 Pfennig. Haarstricke braucht man am Pfannentuch 6, und sonst an den Salzmaßen; jeder kostet ———— 6 Heller.
Stück Brett. Muss man in allen Bothen haben; die setzt man vor, wenn man das letzte Salz aus der Pfanne zieht, damit es nicht auf die Erde fällt. In Steinkohlen-Bothen aber muss man deren gegen ———— 8 haben.
Sägen. Davon hat man gegen ——— 90 auf Vorrat; sie werden
zum Holzschroten am Seulingswald und am Tannenberg gebraucht. Damit wird jedesmal das fünfte Klafter erspart. Eine kann mit allen Kosten ———— 1 Gulden.
Schürlöcher, Schallerlöcher. Sind die beiden Löcher unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen, durch die man die Kohlen auf den Rost zum Brennen schüttet.
Stollen. Ist der Bau um den Salzbrunnen, in dem das wilde Wasser von der Sole geschieden und abgeleitet wird.
Anmerkung: Wenn man in den Stollen hineingeht, in dem das wilde Wasser abfließt, kommt man an eine Stelle, wo die große Ader aus dem Born in den Stollen gelegt ist; da ist der Boden im Born, wo die Quellen entspringen, 10 Zoll tiefer als der Boden des wilden Wassers.
Ebenso auch von dort gegen die Kirche; weiter aber senkt sich der Boden des wilden Wassers allmählich bis in die Wasserkumpen. Dort stehen der kupferne Boden in dieser Wasserkumpe und der Boden der Brunnenquellen gleich und in einer Tiefe. Ist abgewogen worden Anno 67, den 7. Mai, in Beisein Hans Wetzels.
Sieder. Sind die, die das Salz sieden und machen. Die Meister, die ein Bothe haben, nennt man Meisterknechte; die anderen, die kein Bothe haben und um Lohn arbeiten, nennt man Afterknechte.
Steinkohlen. Werden vom Meißner ins Salzwerk gefahren. Ein Maß, das 22 Metzen sind, kostet auf dem Berg ———— 2½ Albus; so muss der Sieder an Fuhrlohn 2½ Albus geben. Davon muss der Sieder zu jedem Werk haben
18 Maß, auch wohl 19 oder 20 Maß, je nachdem die Sole am Gehalt gut oder schlecht ist. Diese Kohlen werden auf zweierlei Weise ins Salzwerk gefahren: zum einen Teil gegen Ladung, zum anderen nur um Lohn — was die Hainer gegen die Salzladung fahren; da wird ihnen je auf 8 Maß eine Pfanne Salz geladen und von jedem Maß 2 Albus gegeben. Was aber ohne die Salzladung gebracht wird, dafür gibt man von jedem Maß ——— 5½ Albus.
Steinkohlenkothe. Deren sind jetzt ——— 20. In jeder kann in der Woche 3-, auch wohl bisweilen 4-mal gesotten werden.
Streitwerk. Heißt es, wenn man die Pfanne gefegt und rein gemacht hat, was denn alle 4 oder 5
Werke einmal geschehen muss; das erste Werk, das alsdann gesotten wird, heißt ein Streitwerk.
Pfanne bestreichen. Ist es, wenn man die neue Pfanne aufsetzt: dann bestreicht man sie zuerst mit Blut und gebrannter Asche.
T. Tagelohn. Den Tagelöhnern in Sooden gibt man für alle Handarbeit im Sommer ———— 3 Albus, im Winter ———— 2½ Albus.
Tonnen. Dem Böttcher zu Vacha gibt man für 100 Tonnen ——— 10 Gulden und davon an Schifffuhrlohn nach Allendorf ——— 1 Gulden.
Totschlag. Es ist die alte Ordnung: Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden. Kommt er inzwischen dorthin, muss er es auf sein Abenteuer wagen.
Trinkgeld. Dem Dienstvolk in den Ämtern Beilstein und Ludwigstein gibt man beim Ausbringen des Flößholzes von jedem Klafter ——— 5 Heller; dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden.
Träger. Sind eisern und werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen. Einer wiegt gegen 3 oder 2½ Zentner; deren muss man 5
zum Rost haben; sie können 2 oder 3 Jahre halten.
U. Universität. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen ———— 400 Gulden.
Zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen und gottseligen Angedenkens und den Pfännern ist Anno 38 am Freitag nach Jubilate des Salzwerks wegen ein Vertrag aufgerichtet und derselbe Anno 40 am Freitag nach Francisci wieder erneuert worden.
Vorderofen. Ist der vordere Teil am Gesöde.
W. Wagenfuhrlohn, allerlei. Findet man beim F unter dem Titel Fuhrlohn.
Winnung. Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne ———— 3 Gulden 10 Albus. Vom Achtel ist es ———; ebenso 2 Albus für die Sole und 2½ Albus für das Abschöpfen des wilden Wassers ———— 10 Albus 4½ Albus.
Wehrmeister. Man gibt ihm am Tag, wenn er arbeitet ———— 4 Albus.
Wegegeld. Der Fuhrmann gibt von einer Pfanne Salz in Sooden ———— 4 Heller. Davon ist niemand befreit außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital.
Wildes Wasser. Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt; es wird durch besondere Kumpen, die 8 Zoll weit sind, 3 Schuh
hoch ausgeschöpft und durch die Abzucht in den Solgraben gelassen. Davon gibt der Sieder neben der Winnung von jeder Pfanne ———— 2 Albus. Ein Quart wiegt ——— 2 Pfund 22 Lot, die Sole aber ——— 2 Pfund 23 Lot.
Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich ——— 8 Achtel.
Werklohn. Man gibt von einer Pfanne Salz zu arbeiten in allem ———— 14 Albus.
Wochenbuch. Darin wird alles Geld, das der Rentmeister ausgibt, vom Gegenschreiber eingetragen, jeden Monat den Salzgrafen vorgelegt, von diesen durchgesehen, aufgestellt, berichtigt, Woche und Monat abgeschlossen und unterschrieben.
Der Erste Appendix. Windlöcher. Davon hat man in Steinkohlen-Bothen 2; dadurch kommt der Wind unter den Rost, um das Feuer zu entfachen.
Wartenregister. Halten die drei Salzwarte, jeder eines für sich; darin werden alle Werke eingeschrieben, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden.
Wand. So nennt man die Seiten am Gesöde; deren sind ―――― 2.
Weiden. Ein Schock kostet ―――― ½ Taler.
Wellen gelten jetzt ―― 1 Gulden das Schock Wagenwellen; jetzt 1 Schock Eselwellen ― 11 Albus, in die Gruben geliefert.
Der Erste Appendix. Wächter. Es sind ihrer 4 in Sooden; davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde 2. Es müssen je zwei eine halbe Nacht wachen; davon gibt man jedem jährlich ――――――――― 10 Gulden.
Wachtgeld. Jeder Einwohner in Sooden muss jährlich 1½ Albus geben; die Schosser erheben es und rechnen darüber ab.
Wellenschreiber. Es ist einer im Salzwerk. Der muss alle Wellen und Steinkohlen, die auf die Steige ins Salzwerk gefahren werden, aufschreiben und den Fuhrleuten für die Zeichen, die zuvor gebraucht werden, Zettel geben — 3 Heller. Dieses Geld muss er verrechnen, denn jeden Monat werden die Zettel abgezählt und eingeschrieben. Von diesen Hellern wird ihm zur Belohnung gegeben ― 75 Gulden