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und da auch in der bewilligten, angenommenen Location (Verpachtung) unter anderem klar vorgesehen ist: falls der Salzbrunnen durch das Verursachen gefährlicher Bauwerke unseres gnädigen Fürsten und Herrn so verdorben würde und abnähme, dass man kein Salz sieden könnte,
was doch der allmächtige Gott gnädiglich verhüten wolle, so sollen Ihre fürstlichen Gnaden den gemeinen Pfennern ihre volle verschriebene Pension (den Pachtzins) gleichwohl zu geben schuldig und verpflichtet sein.
Demnach ist es unser treuer Rat, unsere Meinung und fleißige Bitte – damit unser gnädiger Fürst und Herr, die gemeine Landschaft und wir nicht weiteren Schaden oder Gefahr erwarten müssen –,
ihr wollt mit allem Fleiß darauf bedacht sein, dass die Rosskunst in und auf dem Brunnen aufs Förderlichste (schnellstens) abgeschafft und die Eimer wie von alters her wieder aufgerichtet und gebraucht werden mögen.
Denn wenn dies nicht geschähe und der Brunnen weiter und mehr – wie es bereits vor Augen liegt und geschehen ist – dadurch verdorben werden sollte …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verkehrsachenn — so getrennt geschrieben (verkehr=sachenn); gemeint ist wohl „vervrsachen“ (Verursachen), vgl. dieselbe Wendung auf Bl. 77r
zum forderlichenn — Lesung der Endung unsicher, evtl. „zum forderlichstenn“
dass wir wegen der Schäden und des Verderbens, die durch das Verursachen der angezeigten gefährlichen Bauwerke bereits erfolgt sind oder künftig erfolgen möchten,
an unseren verschriebenen Nutzungen und unserer Pension (Pachtzins), entgegen den oben angeführten Verträgen, und an allen unseren Gerechtigkeiten nichts aufgeben,
Und nachdem der Salzbrunnen durch das Verursachen und tägliche Erregen der gefährlichen Bauwerke auf und in dem Brunnen bereits merklich abgenommen hat,
Wenn alsdann irgendein Zu- oder Abgang im Brunnen gefunden würde, dergestalt dass die Sole aus dem Brunnen oder das wilde Wasser in den Brunnen flösse, wie die Knechte und andere davon reden wollen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… -gegeben wird, vornehmen oder ins Auge fassen sollte, das wüssten wir aus allerlei Bedenken und Ursachen keineswegs zu raten,
und haben euch und anderen, mehr Verständigen, dieselben Anschläge – unserem gnädigen Fürsten und Herrn, der gemeinen Landschaft und uns zum Besten zu bedenken – in untertäniger, treuer Wohlmeinung und unter Vorbehalt der geschehenen Bedingung angezeigt
Daraufhin wurde am 20. Januar 1548 durch den Herrn Landvogt, die Salzgrafen und andere Beamte am Boden (bei den Siedehäusern) verhandelt und verabschiedet wie folgt:
Unsichere Lesungen
Euer E. W. — Kürzel der Anrede in der Unterschrift nicht sicher lesbar (evtl. „E. L.“ oder „E. G.“)
zum Bodenn — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „zum Sodenn“ (Ortsname Sooden) möglich
Anno etc. 48 — Zeichen vor „48“ als etc.-Kürzel gelesen; gemeint 1548
Der Landvogt verliest das Schreiben, das sie, die Pfänner, an Muldener und Josten gerichtet haben, und das Bedenken der Räte – insbesondere, dass Georg Behm und seine Kunst (sein Pumpwerk) mit ihrem Wissen und Willen aufgerichtet worden seien; doch habe man derzeit keinen Befehl, sich mit ihnen in weitläufige Disputation einzulassen.
Sie berufen sich dabei aber auf die Abrede, die etliche von ihnen, den Pfännern, unterschrieben haben, und auf ihre versiegelte Unterschrift; vielmehr soll davon geredet und beratschlagt werden, wie dem Mangel des Borns abgeholfen und alle Bereitschaft dazu bestellt werden möge.
Darauf haben die Pfänner – nämlich Johann Niedenstein, Thias Thortey, Johann Schaffnit, Michel Niegenrodt, Hans Neute, Findell der junge Schaffnit und Heinz Meinhard – um Bedenkzeit gebeten, und nach gehaltener Beratung sagt Niedenstein:
Sie haben das Antragen gehört; und was Georgs Kunst belangt, haben sie aus Not darauf eingehen müssen. Sie bitten darum, künftig auf andere Wege zu denken, (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Thias Thortey — Vor- und Zuname unsicher; Thias wohl Kurzform von Matthias, Zuname evtl. Thortzy/Chortey
Niegennrodt — Zuname unsicher, auch Riegennrodt lesbar
Neute — Zuname unsicher, auch Nolte/Noute denkbar
Findell — Vorname unsicher, auch Sindell lesbar
sundernn — Lesung des Übergangsworts nicht ganz sicher (sondern/sundern)
Item: Was verhandelt, geredet und beratschlagt wird, soll bei ihnen in aller Geheimhaltung bleiben; sie erkennen sich dessen für schuldig (verpflichtet).
Item, die Bereitschaft zum Bau betreffend: Sie wollen sich auf nichts einlassen, das dem Vertrag oder der Location (Verpachtung) zuwider wäre; das wollen sie sich ausbedungen haben.
Sie wissen kein anderes Bedenken anzuzeigen als das in ihrer Schrift Gemeldete, nämlich die zwei Wege; denn sie hoffen und wissen, dass der Brunnen im Grunde noch unverdorben ist; hat er aber einen Mangel, muss der durch Georgs Kunst verursacht sein.
Der Landvogt beschließt mit ihnen allen, dass Bauholz, etwa einhundert Buchendielen, Ton und Moos aufs Förderlichste (schnellstmöglich) bestellt werden.
Item, beim Augenschein zuzusehen, ob und wie durch die Luftlöcher der Ton aus dem Umgang gebracht werden kann oder könnte; und der Salzbrunnen soll auch noch einmal besichtigt werden.
Soviel Meister Jörg belangt, ist beschlossen, dass alles geheim gehalten werden soll; aber bei den zwei Wegen, die die Pfänner vorgeschlagen haben, hat es nichts auf sich, ob er sie schon erführe.
Es sollen auch vonseiten unseres gnädigen Herrn und auch der Pfänner verständige Leute dazu verordnet werden, die von solchem Bau hinreichend Verstand haben, ihn dann nach aller Notdurft aufs Fleißigste versehen und aufrichten und auch fortwährend, Tag und Nacht, bis zur gänzlichen Aufrichtung dieses Baues dabei sein und bleiben.
Nach gehaltener Mahlzeit sind der Landvogt und wir anderen, und von der gemeinen Pfänner wegen Niedenstein, Schaffnit der Ältere und Thias Thorey (…)↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Tuchtlöcher — Lesung unsicher; wohl Lucht-/Luftlöcher (Luftöffnungen) des Umgangs am Salzbrunnen
that nit vff sich — that wohl für hat; Wendung: es hat nichts auf sich
Hab — Erstes Wort des Absatzes unsicher (Hab/Soll/Sein); dem Sinn nach: es sollen … verordnet werden
Thias Thorey — Namensform unsicher, vgl. Thortey auf Blatt 80r
in Augenschein genommen, sind auf dem Salzborn und in der Aufzucht gewesen, und haben uns nach geschehener Besichtigung allerlei unterredet und das Notwendige beratschlagt. Es ist auch Meister Hans, der Zimmermann von Birkenfeld, mit Niedenstein und anderen in der Aufzucht gewesen, und ihm ist vorgehalten worden, was sein Rat sei, wie der Damm, auf dem der Gang in der Aufzucht liegt, herauszubringen sei, ob durch die Luftlöcher, oder ob auch der Deckel geöffnet werden müsse. Darauf hat Meister Hans gesagt, er sorge sich, es möchte das Holzwerk im Grund verwüstet sein; das ist ihm abgelehnt worden. Also sagt er, dass ein solcher Damm durch die Luftlöcher wohl herausgelangt werden könne. Item: Es müssen Pumpen und andere Haspel dazu bestellt werden, damit das Wasser, das nicht durch das Gewölbe fällt, geöst (ausgeschöpft) werden kann. Es haben auch von wegen unseres gnädigen Herrn und der Pfänner Christoph Homberg und Johann
Unsichere Lesungen
Z. 6: Niedennstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
Niedenstein viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang geholt und geschmeckt, danach auch die Sole aus dem Salzborn; diese Sole ist in fünf Gläsern durch den Herrn Landvogt, Müldener, Jost den Rentmeister und den Salzwart, und von der Pfänner wegen durch Niedenstein, Thias Thorey, den alten Schaffnit und andere mehr gekostet worden, und durch uns alle ist die Sole aus dem Born noch als von rechtem gutem Geschmack erkannt worden, und Schaffnit sagt, dass sie gleich und ebenso gut sei, wie sie vor vierzig Jahren gewesen sei. Und darauf ist dieser Abschied, wie folgt, gestellt und angenommen worden: Auf die von den gemeinen Pfännern an die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen verordneten Salzgrafen zum Soden wegen des Mangels am Salzborn und dessen Erbauung schriftlich gegebene Antwort und den darauf von Statthalter und Räten zu Kassel gegebenen Bescheid sind heute, am Datum dieses Schreibens, der Herr Landvogt Sigmund von Boyneburg, die Salzgrafen und die Amtsknechte zum Soden
hier in Allendorf eingekommen und haben daselbst mit den gemeinen Pfännern und ihren Salzgrafen endlich von solcher Sache, den Mängeln und Gebrechen reden, handeln und schließen sollen. Also ist heute im Augenschein und sonst von solcher Sache nach Notdurft von beiden Seiten hin und wieder geredet und nach geschehener Besichtigung und notdürftiger Erkundigung endlich von beiden Seiten dahin geschlossen worden, dass der Bau dermaßen, wie ihn die Pfänner vorgeschlagen und für gut angesehen haben, aufs Förderlichste vorgenommen werde, und dass die von unserem gnädigen Fürsten und Herrn dazu verordneten Diener sich mit aller notwendigen Bereitschaft dazu geschickt und gefasst machen sollen. Nämlich: Es soll zu solchem Bau zum rechten Wedel (zur rechten Zeit) nach Ablauf des jetzigen Monats das notwendige Bauholz gehauen und niedergefällt werden, und zur Beförderung hat die Stadt Allendorf auf Begehren des Herrn Landvogts zwanzig Stämme Holz in ihren Gehölzen zu hauen, unter
Unsichere Lesungen
Z. 5: sache — Kürzungshaken am Wortende
Z. 15: Wedell — Wadel, Mondphase; Lesung wahrscheinlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… untertäniglich bewilligt, dergestalt: Wenn die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn dieselben Stämme niederhauen lassen wollen, soll alsdann die Stadt ihre Verordneten dabei haben, damit die Zimmerleute beim Fällen nichts Unrechtes verüben.
Und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn sollen im Kaufunger Wald aufs allerförderlichste drei Schock Eichendielen geschnitten werden; davon soll ein Schock drei Zoll dick sein und die anderen zwei Schock zwei Zoll dick.
Und bei gutem Wetter soll auch aufs Förderlichste, sobald es sich des Frostes wegen tun lässt, am Dickenberg, unterhalb und auf dem Grund des Junkers Bertlen von Bischhausen, an die dreihundert Fuder Ton oder Lehm gegraben, vor die Siedehäuser gefahren und beschafft werden,
in der Zuversicht, dass Junker Berlt von Bischhausen, weil er auch einen Pfannenanteil hat, solches ebenfalls gutwillig gestatten werde und↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
beth — Lesung 'beth' klar, Wortsinn unsicher; sachlich wohl Letten/Lehm neben 'Thon'
Sollte er aber daran Anstoß nehmen – was man doch nicht erwartet –, so soll von wegen unseres gnädigen Herrn mit ihm darüber verhandelt werden, damit man den Ton gewiss dort bekommen kann, wo er am besten und am nächsten zu erreichen ist.
soll inzwischen darauf Bedacht genommen werden, dass mehr als ein geschickter, erfahrener Zimmermann und Werkmeister, desgleichen etliche Bergverständige dazu verordnet und eingesetzt werden.
Unsichere Lesungen
Zulangl — Wortende mit Schleife, wohl 'zulänglich' im Sinn von 'erreichbar'; Lesung unsicher
Roß — Anfangsbuchstabe verschliffen; nach Kontext Rosse (Pferde) zum Pumpenbetrieb
ausösern — wohl zu 'ösen' = Wasser ausschöpfen; Endung unsicher
desgleichenn — am Zeilenende abgekürzt geschrieben
Dass auch Statthalter und Räte zu Kassel von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn etliche tüchtige, verständige Bauleute und andere – dazu auch die gemeinen Pfenner, um ihrer selbst willen und zu ihrem Besten, etliche verständige Personen aus ihren eigenen Reihen –
namhafte Leute hierfür bestellen und verordnen sollen – doch so, dass sie zu keiner Geldauslage für das Werk, entgegen dem Verpachtungsvertrag, bei solchem Bau verpflichtet noch schuldig sein sollen –,
die sich dieses Baues und alles dessen, was sich dabei jederzeit zuträgt, nach allem Bedarf, bei Tag wie bei Nacht, fort und fort, bis zur vollkommenen endgültigen Errichtung aufs Fleißigste nach ihrem besten Verstand und Vermögen annehmen und ihn ausführen.
Doch haben sich Salzgräfe und gemeine Pfenner ausdrücklich vorbehalten, dass sie mit ihren Ratschlägen und mit dem, was sie wegen der Mängel und der Verbesserung des Brunnens, wie oben erwähnt, und sonst unserem gnädigen Fürsten und Herrn und sich selbst zum Besten angezeigt haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… und allen ihren anderen Gerechtsamen in nichts zuwider gehandelt oder in irgendetwas eingewilligt haben wollen, das dem zuwider gedeutet und verstanden werden könnte.
Weil sich nun unterdessen der Salzbrunnen gebessert hat, hat man das Aufbrechen und Erbauen des Sohlbrunnens deshalb aufgeschoben, damit der hochgedachte unser gnädiger Fürst und Herr selbst persönlich bei diesem hochwichtigen Bau sein konnte und möchte.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Befehl darin erteilen, denn nicht allein Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern dem ganzen Fürstentum, der Ritter- und Landschaft wird daran gelegen sein.
Auf der oben erwähnten abgehaltenen Tagleistung ist dieser Abschied – betreffend die halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, die Graben- und Gartenzinsen und den Wehrbau an der Wognmühle – aufgerichtet worden zu Allendorf an der Werra, den 22. Januar im Jahr 1548, wie folgt.
Jedermann sei zu wissen: Nachdem zuvor die gemeinen Pfenner zu Sooden wegen der halben Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, geklagt und beantragt haben, dass diese halbe Pfanne zu ihrer Zahl der vierundvierzig Pfannen und zur Entrichtung des zugehörigen Pachtzinses gehören soll,
und doch zuvor, vom Anfang der Verpachtung bis auf den heutigen Tag, dieselbe halbe Pfanne von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn dem verstorbenen Pfarrherrn, Herrn Johann Lonebach seligen Angedenkens, vermöge der …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
und nunmehr jetzt ein anderer Pfarrer zu Mühlhausen durch den Superintendenten Herrn Jost Winter auf die Pfarrei zu Sooden verordnet und hier durch sein Schreiben präsentiert worden ist,
so dass demselben Pfarrherrn alle Güter, Nutzungen und Gefälle der Pfarrei eingeräumt und zugestellt werden sollen, damit er sie für die Pfarrei und seinen Unterhalt gebrauchen kann,
und so, dass sie kraft der Verpachtung ihre volle Zahl der vierundvierzig Siedehäuser verpachtet haben wollen – was jedoch den früheren, wegen der Pfarrei errichteten Verträgen etwas zuwiderläuft –,
so haben wir Untenbenannten – doch mit Bewilligung des hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räte zu Kassel – mit den gemeinen Pfennern darauf beschlossen,
dass sie hinfort diese halbe Pfanne, die zur Pfarrei zu Sooden gehört, kraft der Verpachtung auch nach Anzahl des Pachtzinses zu sich nehmen sollen und …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ferner von solcher halben Pfanne einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension gleich anderen während der Zeit der Verpachtung durch die verordneten Salzgräfen gegen gebührliche Quittung unweigerlich versehen und bezahlen lassen.
Wenn aber die gemeinen Pfenner über kurz oder lang Ursache haben werden, einige Aufschläge auf die oben genannten vierundvierzig Pfannen zu erheben, dann soll die halbe Pfanne, die zum Siedehaus der Pfarrei gehört, verpflichtet sein, dieselbe bewilligte Steuer mitzutragen, und es soll darin keine Arglist gesucht oder gebraucht werden;
doch bleibt in jedem Fall dem hochgedachten, unserem gnädigen Fürsten und Herrn und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben ihr Recht der Verpachtung oder das Patronatsrecht über die genannte Pfarrei ausdrücklich vorbehalten, und Seiner Fürstlichen Gnaden soll dadurch daran nichts vergeben sein, wie denn die gemeinen Pfenner …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei
Zum anderen: Da auch den Pfennern von dem eingezogenen Graben beim Siedehaus auf dem alten Salzwerk der Pfenner etliche Zinsen an Hühnern und anderem bisher nicht entrichtet worden sind, sondern aus folgendem Grund einbehalten wurden:
weil nun die Pfenner angezeigt haben, dass ihnen, den Pfennern, kraft der Verpachtung solcher Zins gebühren soll, so sollen die Amtsknechte am Siedehaus ihnen solchen Zins von dem angesprochenen Graben auch künftig belassen.
Weil man befunden hat, dass unser gnädiger Herr jährlich erhebliche große Unkosten für die Erhaltung des Wehrbaus an Seiner Fürstlichen Gnaden Wagenmühlen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… aufwendet, und damit dem abgeholfen und solche Unkosten abgewendet werden können, sollen von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn die jetzigen Brüche und Lachen am Wasserwehr zur Wagenmühle, an den Stellen, wo das Wasser jetzt über das Wehr fällt,
auf sechs Ruten Länge, vom Wehr an rückwärts zur Stadtgemeinde hin, und dann so breit, wie das Wasser überfällt und der Bruch ist, etlichen Fischern übergeben werden, damit sie diese ausbauen und erhalten.
Und was an Zinsen davon anfallen würde, die sollen Seiner Fürstlichen Gnaden zustehen und gebühren, ohne Einspruch und Verhinderung der Stadt und jedermanns.
Und damit dies alles stet und fest gehalten werden soll, haben wir Untenbenannten von wegen des hochgedachten unseres gnädigen Herrn, der gemeinen Pfenner und der Stadt Allendorf uns hieran mit eigenen Händen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar
Und als ich, obengenannter Jost, von der durchlauchtigen, hochgeborenen Fürstin und Frau, Frau Christine, geborener Herzogin zu Sachsen, Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Katzenelnbogen, seligen und hochlöblichen Gedächtnisses, meiner gnädigen Fürstin und Frau,
zum Pfennigmeister bestellt wurde, um mit Ihrer Fürstlichen Gnaden zur Kaiserlichen Majestät nach Augsburg — oder wohin diese anzutreffen wäre — zu ziehen, durch den Herrn Statthalter, Kanzler …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Beyneburgk — Adelsfamilie von Boyneburg; erste Silbe auch 'Boyne-' lesbar
Wildener — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Mildener' möglich
Riedennstein — Name unsicher, evtl. 'Riedemstein' oder 'Riedeselstein'
Wiegenrodt — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Riegenrodt' denkbar
Meuth — Lesung des Nachnamens nicht ganz sicher
Jost — Vorname des Pfennigmeisters; Zuname erst im weiteren Text
und Räte verordnet, und wiewohl ich mich über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten habe, davon befreit zu werden, so bin ich doch angehalten worden, es zu tun, laut des von dem seligen Kanzler Doktor Günterode auf meine Bittschrift gegebenen Bescheids, wie hernach folgt: Günstiger, gebietender Herr Statthalter, nach Lage der Sachen muss ich die Reise tun; damit aber das Pfennigmeisteramt ordentlich und nach Notdurft versehen werde, so können E.
Gl. einen der Amtsknechte, etwa den Rentmeister zu Grünberg, der ohnedies, wie ich erachte, wegen seines Vetters Doktor Merbach keine Beschwerung hat hinauszuziehen, dazu verordnen. Bitte deswegen dienstlich, E.
Ehl. wollen denselben dazu verordnen und ihn anschreiben, bei meiner gnädigen Fürstin in der Nähe anzukommen und weiter mit hinauszuziehen. Was ich dann je tun soll, daran soll bei mir kein Mangel sein. Das kommt meinem gnädigen Fürsten und Herrn sowohl auf der Reise als auch in meinem befohlenen
Unsichere Lesungen
Z. 4: Günterodts — Name Günterode, Lesung wahrscheinlich
Amt zum Besten. Um günstige Antwort bittend, E. G. W. Jost Berber vom Homberg. Um geringer Kosten willen will ich auch, wenn Doktor Jorge ankommt, wieder zurückreiten; das wollte E.
G. ich auch in dienstlicher Meinung nicht verhalten. Darauf ist folgender Bescheid gegeben worden: Statthalter und Räte bedenken, ihr wollet euch dessen nicht beschweren, denn man kann den Rentmeister zu Grünberg aus anderen Ursachen nicht wohl entbehren. So ist Doktor Merbach auch nicht so hübsch, dass sein Vetter so großes Verlangen nach ihm hätte. Es ist demnach unser Begehren und Bitte, ihr wollet euch dessen nicht weigern, sondern euch dazu gutwillig gebrauchen lassen. Darauf bin ich mit Ihren fürstlichen Gnaden
hinaufgezogen und nach Speyer gekommen, und habe daselbst hochgedachtem meinem gnädigen Fürsten und Herrn die ganze Lage des Salzwerks schriftlich durch Reinhard Abel berichtet
Gnädiger Fürst und Herr! Weil es dringend nötig gewesen ist, Euer Fürstliche Gnaden über den Zustand des Salzwerks seit der Zeit Ihrer Abwesenheit zu unterrichten, haben Müldener und ich Euer Fürstlichen Gnaden davon im vergangenen Jahr 1547, am 14. Dezember, schriftlichen Bericht zugefertigt.
Weil derselbe aber nicht an Euer Fürstliche Gnaden gelangt, sondern uns wieder zurückgebracht worden ist, wie Euer Fürstliche Gnaden hierbei unter A verzeichnet ersehen,
haben Statthalter und Räte zu Kassel auf das von den Pfännern und dem Salzgräfen getane Schreiben den Bescheid gegeben, dass der Landvogt, Müldener und ich, Jost, samt den Amt…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
emdtpfangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt; Endung ergänzt, Lesung des Schlusses nicht sicher
Sahl kümpff — auch 'Sohl kümpff' oder 'Saltz kümpff' möglich; gemeint sind Solebehälter
vnns — auch 'vnnd' lesbar; 'vnns' nach Sinnzusammenhang
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…knechten zu Sooden an einem benannten Tag in Allendorf zusammenkommen sollten, um dort mit den Pfännern über den vorgefallenen Mangel, den Bau des Salzbrunnens, das Nötige zu verhandeln,
Und die Pfänner waren der Meinung, nur den Damm um den Salzbrunnen zu erneuern; daraufhin wurden auch gemäß derselben Abrede sogleich alle Dinge für den Bau auf Vorrat beschafft, wie das noch vorhanden ist.
Aber gleich danach, in der Zeit um Estomihi, da man in den Wochen der Fastnacht wegen nicht sieden lässt, ist der Salzbrunnen gottlob wieder auf seinen alten Stand gestiegen, und höher, als man es in zehn Jahren je gesehen hat;
Darum haben wir die vorgesehenen Ausbesserungs- und Zapfenarbeiten am Salzbrunnen bis zur Ankunft Euer Fürstlichen Gnaden, die wir täglich erhofft haben, zurückgestellt;
denn wir stellen fest — weil die zwei zurückliegenden Sommer sehr trocken gewesen sind —, dass etliche Brunnen zu Allendorf vertrocknet…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Faldtlager — Wort vor 'Esto mihi' nicht sicher lesbar; auch 'Feldtlager' oder aehnlich moeglich; gemeint ist die Zeit um den Sonntag Estomihi 1548
Plack, vnnd Tappenwergk — erstes Wort unsicher (Plack/Planck/Flack); 'Tappen' koennte auch 'Zappen' (Zapfen) sein
Es hat sich aber seither und bis jetzt ordentlich gesotten, und es können dieses Jahr, weil ein ergiebiges Jahr (Mast) ist, wohl fünftausend Pfannen Salz gewonnen werden.
Weil aber der Sohlgraben so tief geräumt ist, dass das wilde Wasser im Gewölbe kaum einen Zoll hoch läuft und einen Fuß tief vor dem Gewölbe Gefälle hat, wie es die Alten nie gehabt haben,
denn als Euer Fürstliche Gnaden zum ersten Mal zum Salzwerk kamen, hat das wilde Wasser im Gewölbe an die anderthalb Ellen tief gestanden, wie Euer Fürstliche Gnaden es damals auch daraus schöpfen ließen.
Aber wie dem auch sei: Der Damm um den Salzbrunnen steht nun an die 40 Jahre und ist in solcher Zeit schlecht und baufällig geworden, und es muss in die…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
mast — Lesung 'mast' (ergiebiges Jahr) unsicher
die Zehenn [gestrichen: alb.] — nach 'Zehenn' ist 'alb.' (Albus) gestrichen; Sinn: zehn Albus je Pfanne
f. Gl. erledigt (aus der Gefangenschaft befreit) sind, so wird man wohl zu raten wissen. Wir haben also zu dieser Zeit, bis zur Erledigung E. f. Gl., mit den Pfännern und Bodern füglich und glimpflich handeln und uns dulden müssen, damit deswegen keine Klage vorkäme; denn wenn die Location (der Pachtvertrag) nicht wäre, so hätten die ausländischen Pfänner den Anspruch gehabt, durch andere gehört zu werden, und es wäre ohne heftige Klage nicht abgegangen. So berichtet: Der Bau des Salzborns steht noch wie zuvor. Danach, als die kaiserlichen Kommissare Hans Jorg Schade und seine Zugeordneten von Kassel abgeschieden waren, haben sie aufs Salzwerk ziehen und sich vom Weg abweisen lassen wollen, um das Salzwerk und die Kunst daselbst zu besichtigen, worüber wir sehr erschrocken sind und uns nicht genug verwundern konnten, von wem das herkäme; wir sind also vor ihnen dort gewesen und haben zum Besten alle Sachen verwahrt. Aber wir sind innegeworden, dass Jorge Behm seiner Kunst halber sie angestiftet hat, dahin zu kommen.
Unsichere Lesungen
Z. 3: zurathenn — Wortgrenze zu/rathenn unklar
Z. 9: zugehert — Lesung unsicher
Z. 12: Bay. — Abkuerzung vor Commissarien unsicher
Sie sind aber an dem Tag zu Kassel langsam aufgebrochen, des Weges unkundig, und also spät nach Allendorf gekommen und haben am Abend nichts geschafft; denn wir haben sie in der Nacht mit dem Essen aufgehalten, sodass sie morgens ungefähr bis in die dritte Stunde besichtigt, danach zu Mittag gegessen und am selben Tag noch bis nach Eschwege geritten sind.
f. Gl. von ihnen eine Zeit lang um eine jährliche Pension gepachtet (lociert) haben; es stehe E. f. Gl. allein nicht zu. So sei auch das Land zu Hessen, wie sie es zwischen Kassel und dort gesehen hätten, ein sehr raues, wildes, unfruchtbares, böses Land, lauter große Berge und Täler. Wir haben auch nicht gestattet, dass dort jemand zu ihnen kam, blieben bei ihnen, bis sie wieder aus der Stadt waren; da ließen wir sie nach Eisenach geleiten. Aber als die Pfänner erfuhren, dass sie wegen Jorge Behms Kunst dort gewesen waren, sind sie über ihn ganz aufgebracht geworden; so sind ihm auch die Boder zuwider.
Weil er dann von den Kommissaren seiner Kunst halber hoch vertröstet worden ist, so achtet er, wie uns dünkt, diesen Dienst nicht hoch, und die Boder klagen für und für, dass er ihnen zu rechter Zeit nicht nach Notdurft genug Sole verschaffe. Deswegen haben der Pfänner Salzgrafen und wir kurz vor meinem, Josts, jetzigem Abreiten ihn und die Boder vorgehabt und gegeneinander verhört.
Also hat er zuletzt die Antwort gegeben, er könne der Boder Klagen nicht für und für abwarten, sondern wolle eine Ablegung (Abfindung) von beiden Herrschaften nehmen und abstehen, was wir dann gern gehört haben, insbesondere weil der Landvogt zuvor E.
f. Gl. geschrieben hat, seine, Jorges, Kunst sollte dem Salzborn Schaden tun; und die Salzgrafen der Pfänner sind nicht ungeneigt, ihres Teils Jorge, wenn es leidlich wäre, abzulegen zu helfen. Sie wollen es aber hinter sich bringen (an ihre Auftraggeber zurückbringen). So sollten wir das auch an E.
f. Gl. gelangen lassen. Darauf ist von der Pfänner Salzgrafen und uns für gut angesehen worden, dass auf Künste zur Ausbringung der Sole gedacht werde, sodass die Boder das
Lohn unter sich selbst verdienten; so könnte man desto mehr Leute dort erhalten, und es fördert das Salzwerk; denn Jorge hat jetzt im Jahr fünfhundert Gulden und mehr, davon ist niemand als er gebessert. Er sagt aber, es gehe ihm alle Jahre für Pferde, Knechte und Gesinde drauf, wie wir wohl glauben können, denn er hält mit großem Unrat (Verschwendung) Haus. Nun möchten E.
f. Gl. und die Pfänner ihn, Jorge, ziemlich ablegen lassen und dieselbe Kunst eine Zeit lang selbst unterhalten und das Geld dagegen einnehmen; das könnte mit gutem Nutzen geschehen. Deswegen E.
f. Gl. Statthalter und Räten Befehl zu geben haben. Mittlerweile könnte man auf Wege denken, wie andere Künste dazu dienlich erdacht werden möchten, damit die Boder das Geld wie zuvor verdienten, wie wir denn bereits mit Heinz vom Lüttern, der Pfänner Salzgrafen und anderen Kunstverständigen davon geredet und geratschlagt, auch ziemliche Mittel gefunden haben. Wir sind auch jetzt im Werk, zum Vorrat der Sole
Darum ist es ungelegen, dass ich, Jost, jetzt nicht an diesem Ort sein kann, insbesondere weil Müldener abermals zu Kassel Bürgermeister ist und in Stadtsachen, auch mit der Aufrichtung des Interims zu schaffen hat, wie E.
f. Gl. jetzt erledigt (befreit) werden sollten. Müssen aber Gott den Allmächtigen, Geduld und Gnade zu verleihen, bitten und es ihm befehlen. Dies wollte E.
Hierauf ist meines gnädigen Fürsten und Herrn Bescheid, dass Statthalter und Räte zu Kassel, auch die Salzgrafen und andere dazu Verständige, samt den Pfännern, was sie am Salzborn zu bessern bedenken, mit gutem vorbedachtem Rat tun mögen, unter der Bedingung, dass man nicht Übel ärger mache. Desgleichen, wie sie mit Meister Jorge den Handel betrachten, dass es gefördert werde, ist s.
f. Gl. gnädig auch zufrieden, doch dergestalt, dass nicht die Pfannen zum Teil niedergelegt werden und feiern (stillstehen) müssten und von den Bodern neue Klage geschähe; denn bisher ist doch meines gnädigen Herrn Pfannen neben den anderen von Meister Jorge genug Sole gereicht worden. Signatum Speyer, den 31. August Anno 48. Im Auftrag, P. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Überdies haben Ihre
zu Nutzen bauen und nicht Übel ärger machen, auch fleißig aufsehen, dass es treulich verwaltet werde. Signatum Speyer, den 5. September Anno 48. Philipp, Landgraf zu Hessen. Reinhard Abel, eigenhändig unterschrieben. Und darauf haben die Boder suppliziert und Bescheid darauf bekommen, des Inhalts wie folgt: Ehrenfester, gestrenger Herr Statthalter und andere fürstliche hochgelehrte Räte, E.
G. geben wir untertänig zu verstehen, dass die Salzgrafen und unsere verordnete Obrigkeit uns zwingen wollen, dass wir rechtes Maß geben sollen, damit die Kärrner auf dem Lande über uns nicht zu klagen haben des Messens halber, und haben darauf den Schätzern befohlen, ein fleißiges Aufsehen zu haben. Und wenn wir so messen sollten, wie uns befohlen ist, müssten wir Armen beizeiten davonlaufen, denn der Salzborn kann
es nicht ertragen. Auch hat man uns Arme allzeit hingehalten: Man wolle den Born bauen, und hält uns arme Leute hin von einem Tag zum anderen; damit kommen wir Armen gleichwohl um das Unsere und unser väterliches Erbe. Man hat uns aber am Anfang solches nicht zugesagt; man sollte doch billig die brüderliche Liebe an uns erzeigen, damit wir auch ein Stück Brot erwerben könnten, und uns doch nicht so knapp halten, gleich wie man einen Hund hält; dem gäbe man doch so viel, dass er bei seinem Herrn bleiben kann. Und wenn uns Armen solches nicht gedeihen
oder 20 Stunden aufs Längste an einem Werk gesotten; jetzt muss man 30 oder mehr Stunden dazu haben, was uns Armen dann zu schwer wird, wie angezeigt. Wenn unser gnädiger Fürst und Herr will, dass wir bei s.
Belohnung dafür werde, wie man sie auf anderen Salzwerken gibt oder wie es gebräuchlich ist. Wenn aber das nicht geschehen könnte oder möchte, würden wir dadurch veranlasst, uns unter andere Herrschaft zu wenden, um uns und den Unseren das Brot zu erwerben, was wir dann gar ungern tun wollten. Wenn es bei uns so gemacht würde, dass wir bei unserem angeborenen, natürlichen Fürsten und Herrn bleiben könnten, was uns s.
jede Salzgans in fünf Stücke zerteilt werden soll, bis zur Zusammenkunft der Pfänner. Signatum Kassel, den 12. November Anno 48. Nach dieser Zeit habe ich, Jost, nichtsdestoweniger um die Erbauung des Salzborns angehalten; deswegen haben Statthalter und Räte zum zweiten Mal der Pfänner Salzgrafen wie folgt geschrieben: Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, kurz zuvor hat uns Jost Berker unter anderem angezeigt, dass ihr von uns begehrt, euch unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns mitzuteilen, damit ihr solches den gemeinen Pfännern, weil ihr diese deswegen auf den nächstkünftigen 3.
Dezember zusammenberufen habt, vorhalten könnt. Wollen euch darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und die Kärrner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und
dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch unter anderem eröffnet habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Kaufgeld hinaus, die Zehrung und Unkosten ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so augenscheinlich vorhanden ist und ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzborns durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, auch unseres gnädigen Fürsten und Herrn Landgraf Philipps zu Hessen Befehl und Meinung ist, ihn zu bauen, sodass er nicht Übel ärger gemacht werde, und dass solches mit eurem Rat und Vorwissen geschehe, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und tappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit doch dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder
mit Bestand abgelehnt, noch Ordnung gehalten werden könnte. Damit nun das ganze Werk dem Fürstentum, der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, wie die äußerste Not es erfordert, schleunig erneuert und gefasst werden mag, so wollen wir anstatt und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran an s.
Fürsten und Herrn kraft der aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. Was nun eure und der gemeinen Pfänner endliche, beschließliche Meinung hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns darin endlich zu schließen,
mitteilen, damit man zu schleunigerer Zurüstung kommen und den Bau auf Dauer aufziehen darf, wir auch solches eilends an unsere gnädigen jungen Herren und die abwesenden Räte gelangen lassen können. Weil auch Jorge Behem, wie er aus Aschersleben geschrieben und ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Ausbringung der Sole erdenkt oder aufzurichten weiß, und dann gedachte unsere g.
Herren Befehlshaber und ihr euch entschlossen habt, ihn, Jorge, dienlich abzulegen, und er sich darauf etlichermaßen, wie ihr wisst, eingelassen hat, so lassen wir uns gefallen, dass es damit dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld zum Teil selbst verdienen, und was dann übrig ist, dass solches beiden Herrschaften jährlich zugute kommen möchte, wie uns denn Müldener und Jost davon mündlich Bericht getan haben; dergestalt, dass solches dermaßen zu-
gerichtet werde, dass es zur Erbauung des Borns und auch zur Schöpfung der Sole jederzeit ohne Nachteil zu gebrauchen ist, doch dass solches nicht auf den Salzborn gesetzt oder gebraucht werde, es sei denn durch unseren gnädigen Herrn oder uns, die Räte, und die gemeinen Pfänner sämtlich im Augenschein selbst besehen und als nützlicher, bequemer und besser, Sole damit zu schöpfen als mit der jetzigen Kunst Jorges, erkannt und angenommen. Solches wollten wir euch auf euer bittliches Begehren in günstiger, freundlicher und guter Meinung nicht vorenthalten, und euch zu günstigem, freundlichem Willen sind wir geneigt. Datum Kassel, den letzten Tag des November Anno 48.
Thias Thorey und Weigel Riegenrodt, Bürgermeister zu Allendorf an der Werra, und der gemeinen Pfänner Salzgrafen zu den Boden daselbst, samt und sonders. Zweite Antwort, von Statthalter und Räten zu Kassel den Pfännern wegen der Erbauung des Salzborns gegeben am 9.
Dezember Anno 48. Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, wir haben euer Wiederschreiben und eure Antwort auf unseren Rat und unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns, das ihr von uns begehrt hattet, seinem ganzen Inhalt nach der Länge nach verlesen, und hatten uns gänzlich versehen, weil ihr so lange Zeit bis zu eurer Zusammenkunft gehabt habt, ihr hättet euch darin
zu schleuniger Handlung mitgeteilt und solches nicht in die Länge gezogen. Aber wie dem allem, weil ihr nachmals um eine ziemlich geraume Zeit bittet, um die Dinge an eure Miterben gelangen zu lassen, so wollet ihr euch zum Förderlichsten, wie immer möglich, befleißigen, solches auszurichten, und euch über eure Gesinnung, wie es euch in dem Fall zu bewilligen und zu tun sein will, erklären und uns zu erkennen geben. Wiewohl nun vonnöten ist, dass man sich alle Stunde zur Bereitschaft des Baues schicken sollte, so wollen wir euch doch nachmals einen Monat Zeit zulassen, uns nach Ausgang desselben darauf endliche, beschließliche Antwort und Bescheid zu geben. Solches wollten wir euch anstatt unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen hinwieder nicht verhalten, und euch zu allem Guten sind wir geneigt. Datum Kassel, den 9.
Den ehrbaren und achtbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, Salzgrafen und gemeinen Pfännern zu Allendorf an der Werra. / Darauf haben sie die fürstlichen Herren Statthalter und Räte um ihren Rat und ihr Bedenken gebeten, was ich dann dem Herrn Statthalter vorgetragen und so angezeigt habe, dass es nützlich und gut wäre, dass der Salzborn ganz neu gefasst würde. Deshalb haben Statthalter und Räte ihnen, den Pfännern, wieder durch uns geschrieben, also usw.
Unseren günstigen Willen und freundlichen Dienst zuvor. Ehrbare und achtbare gute Gönner und Freunde, uns hat kurz zuvor Jost Berker angezeigt, was ihr unter anderem begehrt, dass wir euch unser Bedenken wegen der Erbauung des Salzborns mitteilen wollten, damit ihr solches den gemeinen Pfännern, weil ihr sie deswegen auf den nächstkünftigen 3.
darauf in günstiger guter Meinung nicht verhalten, dass beide, die Boder und Kärrner, heftig über das Abnehmen des Salzborns klagen; deswegen übervorteilen die Boder die Kärrner und Ladeleute, und dann überfordern die Kärrner das Land, und doch klagen die Kärrner, wie ihr damals dem genannten Jost auch angezeigt habt, dass einer, der sechs Achtel geladen hat, über sein ausgelegtes Geld hinaus, die Zehrung ungerechnet, nur neun Albus gelöst haben soll. Weil dann der Mangel so offensichtlich vorhanden ist und ihr wisst, dass das Gebäude des Salzborns mangelhaft ist, so ist unser endliches Bedenken, dass der Salzborn aufs Fleißigste und Beständigste gemacht und gefasst werde. Denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen, so ist zu besorgen, dass damit dem Werk nicht geholfen, noch die Klage der Boder mit Bestand abgelegt wäre. Damit nun das Werk, dem ganzen Fürstentum wie der gemeinen Ritter- und Landschaft und insbesondere zu eurem eigenen Besten, zu erneuern ist, wie die
äußerste Not es erfordert, so wollen wir anstatt und von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen alles dasjenige dazu tun, was menschlich und möglich ist, und es soll daran nichts mangeln. Was nun euer und der gemeinen Pfänner Bedenken und endliches Schließen hierauf sein wird, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der vollkommene Gewalt und Befehl habe, ohne Hintersichbringen mit uns endlich davon zu schließen, mitteilen, damit man zu schleuniger Zurichtung kommen kann. Nachdem auch mit Jorge Behm seiner Kunst halber, um auf bessere Wege zu trachten, eine Zeit her Geduld getragen worden ist, er aber sich vor uns, auch vor euch, mehr als einmal hat vernehmen lassen, und jetzt zuletzt aus Aschersleben an die gedachten u.
g. Herren Salzgrafen auf deren Schreiben zur Antwort gegeben hat, dass er seine Kunst so gebaut habe, dass er sie nicht besser machen könne, und er sich dann zuvor vor unseres gnädigen Herrn Befehlshabern und
euch, der gemeinen Pfänner Salzgrafen, mit ausdrücklichen Worten hat hören lassen, er könne der Boder Klagen nicht allzeit abwarten, darum möchte er leiden, dass er solcher jetzigen Kunst, weil sie den Bodern nicht dienlich sei, abgelegt werde, was dann auch ihr, die Salzgrafen beider Herrschaften, an ihre Herren und Mitpfänner habt gelangen lassen wollen: Weil nun von Jörge weitere Besserung nicht zu erwarten ist, auch die Boder das Verderben des Borns seiner Kunst und seinem Gebäude zulegen, wie sie es tun, so erfordert die Notdurft, mit Veränderung der Kunst auf Mittel und Wege zu denken, die dem Salzwerk zuträglicher seien; und wir lassen uns wohl gefallen, dass es damit aufs Allerförderlichste dahin gerichtet werde, dass die Boderknechte solches Geld mit dem Schöpfen zum Teil selber verdienen, auch beiden Herrschaften davon jährlich zur Erhaltung desselben etwas herausgegeben werden könnte, wie uns denn Müldener und Jost Berber, dass solches so ins Werk zu bringen bestellt sei, mündlich Bericht getan haben; dass solches zur Erbauung des Borns
und auch zur Ausschöpfung der Sole zu gebrauchen sei, doch dass solches nicht auf den Born gesetzt oder gebraucht werde, es sei denn durch unseren gnädigen Herrn oder uns, die Räte, und die gemeinen Pfänner im Augenschein selbst besehen und als nützlicher und bequemer, Sole damit zu schöpfen als mit der jetzigen Kunst Jorges, erkannt und angenommen. Solches wollten wir euch auf euer Begehren in günstiger, freundlicher und guter Meinung nicht verhalten, und sind euch zu günstigem, freundlichem Willen geneigt. Datum Kassel, den 17.
November Anno 48. Statthalter und Räte zu Kassel. An der Pfänner Salzgrafen. Darauf haben Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf den fürstlichen Herren Statthalter, Kanzler und anderen Räten schriftlich Antwort gegeben, des Inhalts:
G. auf Anbringen Jost Berbers und Heinrich Müldeners wegen des Mangels und Gebrechens des Salzborns, auch der Boder und Kärrner Klage halber an uns haben ausgehen lassen, haben wir mit Erbietung unserer schuldigen, willigen Dienste in Untertänigkeit empfangen und daraus unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehl und E.
G. Gesinnung verstanden, nämlich in welcher Gestalt der Salzborn von Grund auf mit der Pfänner Rat und Willen, und zwar so, dass nicht Übel ärger gemacht werde, erneuert und gebessert werden sollte, und dass unserem deshalb zuvor getanen Ratschlag als Flickwerk nicht zu folgen oder etwas damit auszurichten sei, mit dem weiteren Anhang, dass, wenn wir deshalb Einrede oder Gegenbedenken zu haben vermeinten, alsdann E.
G. anstatt hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn nach Weisung der fürstlichen aufgerichteten Verträge das Erkenntnis etlicher des Adels und der Städte, uns
darum zu erwarten, unbeschwert seien, und dass wir zur Förderung einen stattlichen Ausschuss mit vollkommener Gewalt, ohne Hintersichbringen, abfertigen sollten, der unsere Meinung und Gesinnung zu erklären und samt Euer G.
G. in Untertänigkeit nicht verhalten: Nachdem in der Location (dem Pachtvertrag), zwischen hochgemeltem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet, unter anderem ausdrücklich abgeredet und verschrieben ist, dass unser gnädiger Fürst und Herr alle Gebäude am Salzborn, an den Boden, am Solgraben, in und um die Boden, und alles, was dazu gehört, für die Zeit der bewilligten Location auf seiner fürstlichen Gnaden
Kosten erhalten soll und will, dass auch die gemeinen Pfänner zu keinen neuen Gebäuden, die ihnen beschwerlich und dem Salzwerk gefährlich sein möchten, gegen ihren Willen verstrickt oder verpflichtet sein sollen; ferner ist in gedachter Location unter anderem klar-
lich vorgesehen, dass unser gnädiger Fürst und Herr zu Anfang der Location den Pfännern ihr ganzes Salzwerk samt allen seinen In- und Zugehörungen in so wesentlichem Bau und Besserung, wie es zur Zeit der Location angenommen worden ist und gestanden hat, wiederum einräumen und zustellen soll; und wenn darüber hinaus an Boden, Pfannen oder sonst am Salzwerk etwas gebessert wäre, das alles soll den gemeinen Pfännern, ihren Erben und Nachkommen ohne Entgelt zugute kommen, ohne alle Gefährde. Deshalb können wir uns auf E.
G. Meinung und Begehren zu dieser Zeit ohne Vorwissen und Bewilligung der ausländischen Pfänner und zuwider der Location auf keinerlei Gebäude, Handlung und Rechtfertigung einlassen, wie E.
Nun sind wir nicht ungeneigt, nach unserem besten Verstand und Vermögen zu allen vorgefallenen Beschwerungen helfen zu raten, doch so, dass wir dadurch zuwider der Location und anderen Verträgen nicht beschwert werden möchten; wir haben auch deswegen
Das fünfte Buch. Auf Anregung des gestrengen und ehrenfesten Sigmund von Boyneburg, Landvogts an der Werra, unseres gebietenden Herrn, sowie Jost Berkers und Heinrich Muldeners haben wir wegen der eingetretenen Gebrechen des Salzbrunnens und der anderen oben erzählten Beschwerungen alle auswärtigen Pfänner beschrieben, am nächstvergangenen Dienstag nach Andreae auf unserem Rathaus zu erscheinen und neben uns zu beratschlagen und zu beschließen, wie solchen Schäden vorgebeugt und wie sie abgeschafft werden könnten, in der tröstlichen Hoffnung, sie würden in Anbetracht der bevorstehenden Not stattlich erscheinen. Doch ist der größere Teil derer vom Adel durch andere erhebliche Geschäfte daran gehindert worden, zu der Zeit zu erscheinen, und ausgeblieben, sodass wir deswegen hinsichtlich der bevorstehenden Gebrechen und dessen, was wir auf E.
G. weiteres Erfordern zur Antwort geben sollten, nichts haben beschließen können oder mögen, und es uns in so wichtigen Sachen ohne Bewilligung aller Pfänner nicht geziemen noch
Das fünfte Buch. gebühren will, etwas von uns aus zu schreiben. So bitten wir mit untertänigem Fleiß, E. G. wollen uns nochmals eine angemessene, geraume Zeit gnädig vergönnen, diese Dinge an unsere Miterben gelangen zu lassen; wir wollen uns dann aufs Förderlichste, so es immer möglich ist, befleißigen, solches auszurichten, und unsere Meinung, was uns in diesem Fall auf E.
48. E. G. gehorsame Untertanen, Salzgrafen und gemeine Pfänner zu Allendorf. Und weil sie diesmal keine endgültige Antwort gaben, haben sie hernach diese Schrift übersandt: Den edlen, gestrengen und ehrenfesten, hochge
Das fünfte Buch. lehrten Herren Statthalter, Kanzler und anderen fürstlichen Räten zu Kassel, unseren gebietenden Herren. Edle, ehrenfeste, gestrenge, hochgelehrte und ehrbare, fürstliche Herren Statthalter und verordnete Räte, liebe Herren und günstige gute Freunde, E.
G. und Gunsten Bedenken, das wegen der Erhaltung des Salzbrunnens und seines Gebäudes vielleicht auf Anzeige des ehrbaren Jost Berker zugeschrieben wurde, verstanden und mögen E.
G. und Gunsten Bedenken in mancherlei Artikel verfasst ist, erachten wir es für nötig, das Notwendigste wiederum zu wiederholen und dann darauf jeweils gesonderte Antwort zu geben. Und anfangs sagt E. G. und Gunsten Schrift:
Das fünfte Buch. Dass beide, die Söder und die Berner, heftig über das Abnehmen der Sole klagen, weshalb sich die Söder, Berner und Ladeleute zerstreuen und die Berner sodann über Land ziehen. — Diesen Artikel findet man klagbar; zudem weisen es das Sieden und der Mehrverbrauch an Holz und Feuerwerk aus. Ob nun die Sole abnimmt oder mit dem wilden Wasser überladen ist, wird die Probe lehren. Wir besorgen aber, weil der Grund des Brunnens durch die schweren, gewaltigen Bauten und Schläge so durchgerüttelt und ausgezogen ist, dass das wilde Wasser irgendwo zu einem Einfluss veranlasst worden ist; aber die Ursachen zu beseitigen und nun das wilde Wasser abzusondern, besorgen wir, geht über unser Vermögen, und wir erachten uns auch mitnichten dazu schuldig. Deshalb wollen wir, um dem zuvorzukommen, E.
G. und hochgelehrten Gunsten anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn die Sache ohne unser weiteres Zutun hiermit freundlich befohlen haben. Euer G.
Das fünfte Buch. Item: Weil der Mangel augenscheinlich befunden worden ist und Ihr selbst wisst, dass die Fassung des Salzbrunnens durch die Länge der Zeit mangelhaft ist, und auch unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen den Befehl und die Meinung hat, zu bauen, doch so, dass das Übel nicht ärger gemacht werde, und dass solches mit Eurem Rat und Vorwissen geschehe. — Diesem Artikel können wir schwerlich glauben, denn die Fassung des Brunnens hat eine überaus lange Zeit vor der gefährlichen Rosskunst unversehrt an Grund und Fundament gestanden, sodass daraus wohl noch über Menschengedenken hinaus dem Brunnen nicht allein zu verhelfen gewesen wäre, in seiner Fassung so zu bleiben, sondern dies sogar zu beschließen gewesen wäre. Wäre aber auf unsere Weigerung und unser emsiges Bitten die beschwerliche Rosskunst, die nichts anderes als eine gewisse Ursache dieses augenscheinlichen Schadens ist, ausgeblieben, und wäre dann oder danach der Brunnen an seiner Fassung, aus der wir zuvor Sole schöpften, in diesen angegebenen Zustand geraten, hätten wir das
G. und hochgelehrte Gunsten — die vermöge der gewilligten, angenommenen und eingetretenen Location anstelle unseres gnädigen Landesfürsten und Herrn dafür sein werden, dass solcher Verschleiß des Grundes ohne unsere Kosten in wesentlichen Bau gebracht und erhalten werde — uns gänzlich versehen und vertrösten. Wir können aber nun für unsere Person nicht wissen, auf welche Weise solches geschehen möchte, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, weil wir gegen die Pumpen und auch die Rosskunst nicht gehört werden sollten. Wir müssen solchen Rat, Weg und Weise, den Verschleiß in wesentlichem Bau zu halten und dass der Brunnen nach Ausgang der Location so gut, wie er empfangen wurde, geliefert werde, E.
Das fünfte Buch. Auf E. G. und hochgel. G. dritten Artikel: Item, so ist unser endlicher Rat und Bedenken, dass der Salzbrunnen aufs Fleißigste und Beste zum Allerförderlichsten erneuert und gefasst werde; denn sollte man, wie voriges Jahr davon beschlossen, daran etwas flicken und lappen und nicht von Grund auf bauen, so wäre zu besorgen, dass damit dem Werk doch nicht geholfen sei. — Den Rat und das Bedenken wissen wir nicht zu ermessen, wo es sich im Werk und in der Tat begeben will. Wir wollten aber, man hätte sich zuvor mit allem Fleiß über den verursachten Schaden erkundigt und mit verständigeren Werkmeistern darüber geredet, ihren Rat angehört und sich dann weiter nach Gelegenheit des vorhandenen Gebäudes unterrichten lassen, damit dieses dem Schaden zur Abhilfe bliebe und dann der Grundverschleiß wiederum in wesentliches Gebäude gebracht, darin bleiben und erhalten werden möchte, und danach geraten haben.
Das fünfte Buch. Wenn aber solches E. G. und hochgel. G. nicht annehmlich sein will, uns aber unser Verstand darin, weiteres zu ersuchen, beschwerlich sein will — wenn es aber ohne unser Zutun in eine Besserung gebracht werden kann, das wollten wir am liebsten wissen, denn wir haben aus den Bauregistern und Verwahrungen unserer seligen Vorfahren darin nicht geringe Besorgnis und Schrecken; deshalb kann uns das aufgerichtete Bestandsverhältnis oder die Location in künftigen Schaden, den doch Gott der Herr gnädig verhüten wolle, nicht drängen.
Der vierte Artikel.
Item, so wollen wir anstelle und von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn alles dasjenige dazu tun, was die Notdurft erfordert und möglich ist, und es soll daran auf fürstl.
Seite nichts mangeln. — Aus diesem Anschlag haben wir zu ermessen, dass wir gleichfalls mit Bauleistung neben unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn, um diesen Bau mit auszuführen, gefordert
Das fünfte Buch. werden sollten. Nun wüssten wir ja nicht, mit welchem Fug wir — nachdem wir heftig gegen die Rosskunst gebeten haben, die gegen unsere gute Verwilligung, nichtsdestoweniger als eine Ursache allen Schadens, dennoch aufgerichtet wurde — dazu weiter gedrungen werden sollten, Baukosten über die Verträge der Location hinaus mit zu erlegen; das können wir nicht ersinnen.
Der fünfte Artikel.
Item, so Ihr aber daran nochmals Bedenken haben werdet, so mögen wir anstelle hochgedachten unseres gnädigen Herrn kraft der aufgerichteten Verträge ein Erkenntnis etlicher vom Adel und der darin benannten von den Städten wohl leiden. — Dass wir nicht allein in Bedenken, sondern auch in hoher und höchster Beschwerung stehen, uns abermals in gefährliche, unseres Erachtens nicht geschuldete Gebäude und gegen den Vertrag der Location, nach Befund des Schadens, drängen zu lassen,
Das fünfte Buch. kann ein jeder Verständiger leicht ermessen; und obwohl wir doch keine Verursacher des Schadens sind, sollten wir dennoch mit solchen schweren Unkosten des Mitbaus nicht verschont bleiben. Dass wir aber auf E.
G. Begehren über die Beschwerung und Bedenken hinaus, die von wegen der Location als eines besonderen und neuen Vertrags erfolgt sind, in welchen Kontrakt der Location die Richter des vorigen Vertrags nicht eingewilligt haben, ein Erkenntnis erwarten sollten, ist uns in vieler Hinsicht zu bedenken, vornehmlich weil der Kontrakt der Location davon keine Meldung tut. Zudem sind der größere und vornehmste Teil derer vom Adel und der Städte in der angeregten Location selbst schuldige Bürgen und mit verhaftet geworden, weshalb sie in diesem Fall nicht Richter sein können oder mögen; wir wollen auch keineswegs in sie eingewilligt oder sie zugelassen haben, wovon wir uns verwahren.
Der sechste Artikel sagt:
Das fünfte Buch. gültige, abschließende Meinung hierauf sein will, das wollet uns zum Allerförderlichsten durch einen stattlichen Ausschuss, der volle Gewalt und Befehl hat, ohne Hintersichbringen mit uns darin endgültig zu schließen, verständigen. — Weil wir bei dem Anschlag zur Zeit nach Befund der Sachen, und besonders nachdem wir den Schaden nicht verursacht, sondern fleißig und aufs Höchste gegen die gewaltigen Aufbauten und die Rosskunst gebeten haben, nichts zu raten noch zu tun wissen, so erachten wir einen besonderen Ausschuss zur Vermeidung vieler Unkosten nicht für nötig. Darum haben wir nichtsdestoweniger unsere Bedenken aufs Einfältigste zu Papier bringen und übersenden lassen.
Der siebente Artikel.
Item, weil Jörg Behm, wie er aus Aschersleben geschrieben und Ihr gelesen habt, keine andere Kunst zur Hebung der Sole ersinnt oder aufzubringen weiß, und dann gedachte unseres
Das fünfte Buch. gnädigen Herrn Befehlshaber und Ihr Euch entschlossen habt, ihm, Jörg, seine Bauten angemessen abzulösen, und er sich auch, wie Ihr wisst, gewissermaßen darauf eingelassen hat, so lassen wir es uns gefallen, dass es dahin gerichtet werde. — Dass wir uns entschlossen haben sollten, Jörg Behm seine schädlichen Gebäude in der Zeit der Location zu bezahlen oder ihm sonst etwas dafür zu geben, wissen wir uns dermaßen nicht zu erinnern; wir sind dessen auch an diesem Tag wenig geneigt. Hätte unser gnädiger Landesfürst und Herr ihm aber, damit er seine Kunst anderswo und nicht auf dem Salzbrunnen gebrauche, eine gute Verehrung gegeben, die hätten wir gern bezahlen helfen. Wäre aber das Geld, das Jörg Behm für seine Kunst gegeben wurde, stattdessen und dagegen in andere Mittel angelegt und gerichtet worden, mit denen ohne solche gewaltige Erschütterung, Reißen und Aufziehen des Grundes die Sole des Brunnens gehoben und gezogen werden könnte, möchten wir das gern hören, sehen
Das fünfte Buch. und vernehmen. Dass aber solches nach unserem Rat über die vorige alte Kunst und Arbeit hinaus, die mit den Eimern geschehen ist, sein sollte, ist uns unmöglich zu beschließen; darum müssen wir es damit in Ruhe stehen lassen und das E.
G. und hochgel. G. als, Gott sei Lob, den Verständigen freundlich und untertänig anheimgeben und befehlen. Und nachdem sich unser gnädiger Fürst und Herr in der angenommenen Location ausdrücklich verpflichtet hat, dass Ihre f. Gn.
Kosten, ohne Zutun der gemeinen Pfänner, halten und auch bei Ausgang der Location ihnen, den Pfännern, in so wesentlichem Bau und Besserung, wie Ihre f. Gn.
es angenommen haben, ohne Erlegung irgendeiner Bauleistung wiederum einräumen und überantworten sollen und wollen, so sind wir der untertänigen, tröstlichen Hoffnung, E.
und der ganzen Landschaft zugute in unserem wohlerbauten Erbe des Salzwerks, an dem sich ohne Zweifel viele unserer Voreltern, ehe sie es in so beständigen
Bau und Nutzung gebracht, zu Bettlern gebaut haben, ohne Erlegung irgendeines Baus einen so herrlichen, großen Nutzen zu haben ganz untertänig vergönnt haben — uns deshalb gegen die Location zu keinen unverpflichteten Gebäuden oder Rechtfertigung und sonst zu keinen unbilligen Kosten drängen. Und es ist demnach an E.
wollen uns deshalb, dass wir E. G. getane Vorschläge aus den erzählten und anderen mehr gegründeten Ursachen nicht annehmen noch verfolgen können, günstig entschuldigt halten und doch anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und zum förder
G. und hochgel. G. als die Verständigen wohl zu tun wissen, dafür sein, dass der mangelhafte Salzbrunnen mit göttlicher Verleihung ohne alle gefährlichen Vornehmen, damit das Übel nicht ärger gemacht werde, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, Land und Leuten und uns mit zum Besten wiederum in wesentlichen Bau und Besserung gebracht und erhalten werde, und die teuren göttlichen Gaben des Salzwerks und dessen Gedeihen durch Versäumnis und Unfleiß nicht verwahrlost, und dass der Kontrakt der Location gehalten werde. Das sind wir um E.
Mittwoch nach Conversionis Pauli anno 49 hat ein Quart Sole 3 Lot 3 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 15 Fuder 1 Ohm 2 Quart. Montag, den 18. Februar, danach hat ein Quart Sole 4 Lot 2 Quentchen gegeben, macht zu einer Pfanne 12 Fuder 3 Ohm 98 Quart.
Wenn ein Quart 5 Lot Salz gibt, so ist eben das achtzehnte Lot an der Sole Salz, oder der achtzehnte Teil gut. Darauf ist es dann mit Rat, Wissen und Willen der
Das fünfte Buch. fürstlichen Herren Statthalter und Räte, weil die Pfänner stückweise und nicht von Neuem zu bauen bewilligen wollten, in Bedenken genommen worden; denn im Jahr 49
hat sich das Sieden ziemlich gut gehalten. Insbesondere ist der Salzbrunnen im Monat März bis auf einen Zoll nahe an das Loch hoch gestiegen, was er zuvor nicht getan hatte. Und weil sich die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn trotz der vielfältigen, untertänigsten, flehentlichsten und fleißigst getanen Bitten verzögerte, hat man den Bau in dem Jahr eingestellt, in der tröstlichen Hoffnung und Zuversicht, Ihre f. Gn.
sollten freigelassen werden und selbst diesem Werk raten helfen; aber nichtsdestoweniger ist der Vorrat laut vorigem Abschied dazu verordnet und bestellt worden. So habe ich, Jost, auch das Jahr in der Konvention G.
Das fünfte Buch. Die Salzgrafen sollen zu bedenken haben, auf Befehl unseres g. F. und Herrn, dass sie aufs Fleißigste nach dem Salzwerk sehen, damit solches nicht in Abnahme oder Verderben komme. Solches haben f. Gn.
Im selben Jahr hat man das Bornmeisteramt verändert und anders bestellt, wie folgt. Und Jörg Behm ist ohne Vorwissen unser, der Salzgrafen, zuwider seinen getanen Eiden und Pflichten, gelobten, geschworenen und verbürgten Urfehden, samt seinem Weib und Hausgesinde heimlich hinweggezogen, worüber es dann eine besondere Handlung gibt. Und die jetzige Bestellung des Soleziehens lautet also: Wir, des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez,
Das fünfte Buch. Ziegenhain und Nidda, unseres gnädigen Fürsten und Herrn verordnete Statthalter und Räte zu Kassel, tun kund und bekennen hieran öffentlich gegenüber jedermann: Als hochgedachter unser gnädiger Fürst und Herr zuvor im vergangenen Jahr 47
Landvogt Sigmund von Boyneburg schriftlich angezeigt wurde, dieselbe alsdann zum Förderlichsten abgeschafft und auf eine andere Kunst zur Hebung der Sole gedacht werden soll; und weil wir selbst und auch die Befehlshaber des Ortes befunden haben, dass die durch Jörg Behm zuvor aufgerichtete Kunst auf dem Salzbrunnen zu schwer und stark gesetzt ist und mit ihrer großen, heftigen Bewegung dem Salzbrunnen schädlich ist, und wir auch mit gedachtem Jörg auf viele Weise verhandelt und geredet haben, solche Kunst auf andere und bessere Weise leichter einzurichten und zu verändern, was er dann ver
Das fünfte Buch. möge seiner zuvor aus Aschersleben getanen Schrift nicht zu tun gewusst hat, und dann durch die Salzgrafen beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, zuvor beschlossen und abgeredet worden ist, dass es besser, nützlicher und dem Salzwerk zuträglicher sei, auf andere Künste zu trachten und sie zu erfinden und zur Hebung der Sole Leute und keine Pferde zu gebrauchen, so hat hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetziger Salzwart zum Soden, Christoph Homberg, auf Anhalten der Salzgrafen zur Förderung des Salzwerks solchen notwendigen Dingen dermaßen nachgetrachtet, allerlei Mittel und Wege erdacht und versucht, wie und in welcher Gestalt solche Kunst aufgerichtet und gebraucht werden könnte oder möchte, und daraus so viel Rat gefunden, dass er gegen solchen Mangel dieselbe Kunst zur Hebung der Sole mit Leuten zu halten, wie es der Pfänner Salzgrafen begehrt, und dass die Stoßkunst abgestellt werden soll, aufrichten, unterhalten und sich darüber verpflichten soll und will, wie nachfolgt.
Das fünfte Buch. Und erstlich: Weil solches neue Kunstwerk doppelt sein muss — gemäß der bei der ersten Bestellung des Bornmeisteramts gehabten Abrede — und dann jetzt diese Kunst zum Ersten aus dem Salzbrunnen vierundzwanzig Schuh hoch hebt, wo dann die Sole in einer Rinne ungefähr bei dreißig Schuh vom Salzbrunnen läuft, und dort dann weiter noch einmal so hoch in die Höhe, wie es vonnöten ist, damit sie in alle Vorratskümpfe und Boden laufen mag, gehoben werden muss, und er, Christoph, dies alles auf seine eigenen Kosten zu unterhalten hat, soll er von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus
haben, in allem Maße, wie es die Rosskunst gehabt hat. Deswegen hat er uns anstelle hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn jetzt Gelübde, Eide und Pflichten getan, dasselbe Bornmeisteramt, den Salzbrunnen und alles, was dem anhängt und zugehört, mit allem treuen Fleiß bei Tag wie bei Nacht zu verwalten, den Salzbrunnen insbesondere in seiner Verwahrung zu haben, die Sole
Schaden zu warnen, Bestes zu werben und alles dasjenige zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig und pflichtig ist, wie er uns dann solches gelobt, geschworen und seinen Reversbrief darüber gegeben hat.
Doch soll er zuvor von solchen Kunstwerken zuerst eines aufschlagen und durch unsere dazu Verordneten und beider Teile Salzgrafen besichtigen lassen, um zu erkennen, ob es dem Salzwerk nützlicher sei oder nicht. Und wenn solches so gestattet und zugelassen wird, so soll er, Christoph, nach Setzung und Aufrichtung der Kunst zu jeder Zeit so viel Sole aus dem Salzbrunnen, wie zu allen Soden vonnöten ist und der Salzbrunnen ertragen kann, unweigerlich zu liefern und zu verschaffen schuldig sein und daran ganz und gar keinen Mangel sein lassen soll noch will. Und weil berührter Christoph alle Unkosten
Das fünfte Buch. zur Aufrichtung solcher Kunst und Gebäude jetzt selbst auf seine eigenen Kosten verlegt und aufgerichtet hat, worauf ihm dann viel Mühe und Unkosten gegangen sind und noch weitere Kosten entstehen werden, so soll er solchen oben festgesetzten Lohn von jedem Werk während der Zeit der jetzigen Location, die zwischen hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den gemeinen Pfännern aufgerichtet ist, für sich aufheben, die Knechte und Leute und sonst alle Unkosten davon bestreiten und erhalten, und was übrig ist, dasselbe für seine Bestellung, Mühe und Arbeit haben und behalten. Aber nach Ausgang der Location steht es nach dem Bedenken beider, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner, frei, solches Amt auf andere Weise, falls sie ihn, Christoph, dabei nicht länger bleiben lassen wollten, zu bestellen und zu verordnen, doch so, dass es eine andere und bessere Kunst sei, die dieser nicht gleich oder von dieser genommen oder erdacht wäre.
Das fünfte Buch. Wenn aber kein besseres oder nützlicheres Werk gefunden würde, sondern dieses Werk und diese Kunst im Gange bliebe, so soll er, Christoph, solange er solches dermaßen versieht, dass seinet- und der Kunst wegen kein Werk versäumt wird und an der Sole kein Mangel ist, unsertwegen sein Leben lang dabei bleiben und gelassen werden. Darum soll er auch für und für solches desto fleißiger und treulicher versehen und verwalten. Und wenn es sich ein oder mehrere Jahre zutrüge — weil jedes Jahr nicht gleich gesotten wird —, dass das Pumpengeld, das die Söder für die Hebung der Sole, nämlich von jedem Werk, das gesotten wird, dritthalb Albus,
wie oben steht, zu geben haben, ganz für die Arbeiter, Leute und Knechte, für die Kunst, den Verschleiß und andere Unkosten aufginge und nichts übrig bliebe, so sollen doch die Herren ihm weiter darauf nichts zu geben schuldig sein, denn ein Jahr soll und muss das andere ausgleichen. Es wäre denn, dass der
Das fünfte Buch. Schaden so groß wäre, dass sie nach billigem Erkenntnis Ursache und Beweggrund hätten, solches auszugleichen. Könnte er auch durch Gottes Verleihung solche Kunst — doch allewege ohne Schaden und Nachteil des Salzbrunnens — dermaßen einrichten, dass ihm weniger Unkosten als jetzt darauf gingen und er die Sieder leichter erhalten könnte, so soll ihm das die Zeit seines Lebens, und solange er dabei bleibt, neben seiner anderen Verwaltung zugutekommen. Wenn er, Christoph, aber in der Zeit der jetzt bestehenden Location mit Tod abginge, so soll — weil er jetzt eine gute Summe zur Erbauung und Einrichtung derselben Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Erkenntnis für dieselben aufgerichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Ablösung und Erstattung geschehen, wie sich denn ohne Zweifel die Herrschaften
Das fünfte Buch. auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes zu jeder Zeit darin aller Gebühr nach wohl zu halten wissen werden, alles ohne Gefährde. Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Sekret hierauf drucken lassen, und daneben haben sich die beiden f. Gn. Salzgrafen hierunter gezeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober anno 49.
Justus Pistoris, sst. Am letzten Dezember des Jahres 49 ist uns, den Salzgrafen, nachfolgende Schrift vom Salzwart zugekommen, wie folgt: Den ehrbaren und wohlachtbaren Heinrich Muldener und Jost Berker, beiden Salzgrafen zum Soden, meinen lieben Schwägern. Mein ganz williger Dienst zuvor, liebe Schwäger. Dem letzten Abschied und Befehl nach habe ich
Das fünfte Buch. das neue Kunstwerk gestern um die Vesperzeit eingesetzt und fertiggestellt, und als es gegangen ist, ungefähr eine Viertelstunde, habe ich die Sole geschmeckt und befunden, dass sie im Geschmack ganz untauglich gewesen ist. Das habe ich dem Bornmeister angezeigt; auch die Söder haben sie versucht, die dann nicht recht zufrieden sind. Ich kann aber nicht wissen, wie es sich verhält, außer dass ich denke, ob es dessen Schuld sei, dass er diesen Kaltleger stillgestanden hat; denn wenn er ausgezogen wäre und dann bessere Sole käme, wäre es schrecklich. Deshalb ist es mir beschwerlich, mit meinem Werk ohne Eure vorherige Besichtigung etwas zu handeln, und es ist hoch nötig, allerlei zu besichtigen, sodass Ihr Euch von Stund an hierher verfügt. Das wollte ich Euch nicht vorenthalten, und ich bin Euch sonst zu dienen ganz willig. Datum Soden, den letzten Tag Dezember anno 49. E. W. S. Christoph Homberg.
Das fünfte Buch. Über welche Schrift wir sehr erschrocken sind, weshalb wir zur Stunde in der Nacht dorthin zum Soden geritten sind und solches besichtigt haben. Als wir aber nach vorigem Brauch und unserer Wissenschaft den Salzbrunnen ausgeöst haben, ist die Sole wiederum so gut gewesen wie zuvor vor dem Kaltleger. Wir haben aber solches nichtsdestoweniger alsbald den Herren Statthalter und Räten angezeigt und darauf Rat gehalten. Weil dann die hohe Not erforderte, dass gebaut werden sollte und musste, sonst würde es auf die Länge am Holz mangeln, so haben Statthalter und Räte zu Kassel deswegen der gemeinen Pfänner verordnete Salzgrafen abermals zum Augenschein einbestellt, auch daneben Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Heinz von Lütter, Hauptmann zu Ziegenhain, Johann Nordeck und Valten Schülde zu solcher Handlung beschrieben, wie folgt.
Das fünfte Buch. von Boyneburg und f. Gn. Salzgrafen wegen der Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu uns erfordert und uns allerlei darüber unterredet. Und obwohl wir nun Euch auch hierher beschreiben wollten, ist es doch für gut angesehen worden, dass von solchem Bau im Augenschein besser als hier geredet und beratschlagt werden kann. Darum haben wir verordnet, dass gemeldeter Landvogt und andere unseres gnädigen Fürsten und Herrn Räte und Diener am nächstkünftigen Montag, den 3. Februar, gegen Abend zu Allendorf ankommen und darüber mit Euch endgültig beratschlagen und beschließen sollen. Von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist unser Ansinnen und gütliches Begehren, Ihr wollet etliche der Ältesten Eurer Mitpfänner vom Adel und sonst Verständige, auch etliche
Werkleute und Bauleute alsdann bei Euch haben und von aller gehabten Unterredung und Handlung, wie und in welcher Gestalt solchem Mangel geholfen und geraten werden möchte,
Unsichere Lesungen
Z. 18: [gestrichen: k[?]] — einzelner getilgter Buchstabe
Das fünfte Buch. beschließen helfen. Das wollten wir Euch zu Eurem eigenen Besten in guter Meinung nicht vorenthalten. Wir tun uns dessen also versehen und sind Euch mit allem günstigen Willen geneigt. Datum Kassel, den 12. Januar anno 50. Statthalter und Räte zu Kassel.
Den ehrbaren, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeiner Pfänner verordneten Salzgrafen zum Soden vor Allendorf an der Werra. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrenfester, freundlicher, lieber Oheim, Schwager und guter Freund. Aus besonderen vorgefallenen Ursachen haben wir etliche aus uns und andere auf den nächstkünftigen Montag, den 3.
Februar, gegen Abend zu Allendorf an der Werra einzukommen verordnet, um dort im Augenschein über die Erbauung des Salzbrunnens zum Soden zu beratschlagen und zu beschließen, wobei Ihr dann auch dienlich
Das fünfte Buch. und nützlich sein könnt. Darum ist von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn unser Begehren, und wir bitten für uns freundlich, Ihr wollet am bestimmten Montag gegen Abend dort zu Allendorf auch ankommen und über solche Sachen zu unseres gnädigen Fürsten und Herrn und dem Salzwerk zum Besten mit raten helfen. Das gereicht f. Gn.
Januar anno 50. Statthalter und andere verordnete Räte zu Kassel. An Hermann von Hundelshausen. Unseren günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, ehrbarer guter Freund. Nachdem Ihr und andere Bauverständige neben etlichen aus uns zuvor von wegen unseres gnädigen Fürsten
Das fünfte Buch. und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc., auf Ihrer f. Gn. Befehl wegen der Erbauung des Salzbrunnens zum Soden vor Allendorf an der Werra erschienen seid und den Mangel besichtigen geholfen habt, und doch seit der Zeit aus den Ursachen, dass damit täglich auf die Freilassung hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn gewartet wurde und sich auch eine Zeit lang der Salzbrunnen gebessert und dann wieder verschlechtert hat, aufgeschoben worden ist; weil aber jetzt abermals im nächstvergangenen Kaltlager zu Weihnachten das wilde Wasser sich mehr als zuvor im Salzbrunnen eingeschlossen haben soll und die verordneten Salzgrafen uns solches und dass daran gebaut werden müsste, angezeigt haben, weshalb wir dann den Landvogt und auch die Salzgrafen hierher beschrieben und darüber Unterredung gehalten und beschlossen haben, dass das Werk nochmals besichtigt und im Augenschein auf die vorigen aufgerichteten Abschiede hin, wie und in welcher Gestalt, ohne das Übel ärger zu machen, gebaut werden könnte, beratschlagt und darauf
Das fünfte Buch. befohlen, dass sie und etliche aus den alten Pfännern am nächstkünftigen Montag, den 3. Februar, gegen Abend zu Allendorf einkommen, solchen Mangel des Salzbrunnens nochmals zu besichtigen und auf die vorige gehabte Abrede hin zu beratschlagen, wie und in welcher Gestalt mit dem Bau angefangen und fortgefahren werden sollte, wozu wir dann etliche von den Räten auch schicken und Euch auch gern dabei haben wollen.
Gütlich und freundlich begehrend, Ihr wollet samt dem Schultheißen Martin Anthonius und dem Zimmermann Meister Leonhard, die Ihr als Bauverständige bei Euch habt, am bestimmten Montag gegen Abend gewiss dort zu Allendorf an der Werra einkommen und von solchem Bau beratschlagen helfen und das nicht weigern noch abschlagen, denn hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn ist merklich daran gelegen. So haben auch f. Gn.
Das fünfte Buch. gnädiges Vertrauen. Falls Ihr Euch auch irgendeiner Gefahr besorgt, so könnt Ihr mit Reisigen und zu Fuß so stark ziehen, dass Ihr sicher sein mögt; und insbesondere, wenn es Euch gelegen ist, so wollet hierher ziehen und am Sonntag zuvor gegen Abend hier ankommen; dann sollen die anderen hierzu Verordneten am Montag mit Euch hinüberreiten. Das wollten wir Euch in guter Meinung nicht vorenthalten, und Ihr tut daran hochgedachtem unserem gnädigen Fürsten und Herrn ein besonderes gnädiges Wohlgefallen, dessen wir uns gänzlich versehen, und wir sind es für unsere Person zu verdienen willig. Datum Kassel, Sonntag, den 12. Januar anno 50. Statthalter, Kanzler und andere verordnete Räte zu Kassel.
Das fünfte Buch. Doktor Günterode, Kanzler, samt den beiden Salzgrafen auch dorthin verordnet und etliche verständige Werkmeister, wie der Schultheiß und der Zimmermann zu Ziegenhain, auch etliche Werkverständige zu Apteroda dazu beschrieben worden. So sind sie an dem Tag, den 5.
Nämlich: Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra; Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach; Wilhelm von Schachten, Hofmarschall; Doktor Günterode, Kanzler; Johann Nordeck; Valtin Schülde; Heinrich Muldener und Jost Berker, Salzgrafen; Johann Bartholmes, Rentmeister zum Soden; Christoph Homberg, Salzwart. Werkleute: der Schultheiß zu Ziegenhain, Meister Anthonius,
Meister Paul, Zimmermann. Ausschuss von wegen der gemeinen Pfänner: Weisseler Schwamflügel von Göttingen, Christoph Gauler von Duderstadt, Johann Niedenstein, Johann Schaffnit,
Erstlich ist der Salzbrunnen im Augenschein besichtigt und jede Ader insbesondere geschmeckt worden, und nach gehabtem Bedacht hat der Landvogt den Pfännern vorgehalten, weil gebaut werden
muss, ob man bei vorigem Anschlag und Abschied bleiben oder ob von Neuem gebaut werden soll. Darauf haben sich die Abgesandten der Pfänner bedacht, und Niedenstein sagt nach Wiederholung des Vorhaltens, sie wären dem vorigen Ratschlag und Abschied nicht zuwider noch wollten sie ihn ihrerseits verbessern; wenn aber die Räte andere Mittel zum Bauen, die nicht so bedenklich und die unschädlich wären, vorhätten, wollten sie es gern anhören, doch mit der Bedingung, dass sie sich hierdurch zu keiner Kostenverlegung verpflichtet haben wollen. Der Landvogt sagt, dass man nicht deshalb hier sei, zu schädlichen Bauten zu raten oder sie in Beschwerung zu bringen, darum sei die Protestation unnötig, und er sieht es für gut an, dass die Werkleute durch die Räte und Pfänner insgesamt angehört werden. Die Pfänner sind willig, und der Landvogt hat dem Schultheißen von Ziegenhain und Schelpach die Meinung ebenfalls vorgehalten, ob nach vorigem Abschied oder auf andere Weise zu bauen und dem Werk
zu helfen sei. Darauf haben sich die beiden bedacht und gesagt, dass Scheltpach zuvor vor zwei Jahren nicht hier gewesen sei, aber sie meinen, dass man Beutel mache und diese mit dürrem Moos fülle und dieselben unten im Born allenthalben einfülle, sodass nichts leer bleibe. Danach soll man Dielen vor die Löcher im Grund einräumen, und wenn die sich halten, im Grund Krummlinge einen Schuh dick legen; die können die Dielen an dem Fass fest anhalten. Und wenn man dann die Abzucht ganz rund um den Salzbrunnen herstellte, könnte man sehen, ob es helfen wolle oder nicht. Jacob und Gall Richter und Schweinhans bedenken, dass dem Werk wohl zu helfen sei, denn das wilde Wasser falle in der Abzucht nach unten und laufe nicht stark.
Oben her im Solegraben müsste aufgehoben und mit Ton ausgeführt werden, und der Ton müsse gut gearbeitet werden; denn dieser Mangel sei nicht so bedenklich, wie man gemeint hätte, weil die Salzadern mitten im Born seien, aber inwendig im Born könnte
Unsichere Lesungen
Z. 10: behebe — Lesung unsicher
Z. 13: Schweinhanns — evtl. Schwein hanns getrennt
man mit Krummlingen helfen, wenn die Adern nicht so nahe am Fass aufgehen; aber das wilde Wasser falle unter den Pfählen nach unten, darum sei der Ton in vorigen Zeiten nicht recht gemacht worden; insbesondere gebühre es sich nicht, Pfähle in den Ton zu schlagen. Das wilde Wasser bringt den Ton nicht aus dem Damm; darum ist der Grund des Salzbrunnens jetzt schlammig und schwarz und die Sole nicht so gut wie zuvor. Vom Tage herunter zu bauen ist besser als durchzustollen; der Fluten halber muss der Born wie jetzt so hoch gebaut werden. Und je grüner das Holz ins Wasser kommt, desto besser und dauerhafter ist es. Paul Zimmermanns von Apteroda Bedenken ist ebenso. Auf der Werkmeister Bedenken haben sich die Pfänner bedacht und gesagt, dass sie nochmals bei vorigem Ratschlag beruhen, doch dergestalt,
dass der Damm geöffnet und von Neuem aus dem Grund gedämmt werde; danach die Abzucht herausgenommen und neu gemacht werde; wo dann dort kein Mangel sei, dass dann der Umgang um den Born geführt werde. Aber in dem Born mit Krummlingen oder anderem zu bauen, tragen sie Sorge, dass etliche der Adern verstopft würden. So ist auch nicht zu raten, dass das Gewölbe tiefer gesucht werden sollte. Landvogt: dass die beiden Räte und Werkleute es für gut ansehen, dass vom Tage oben herab der Umgang und etwas weiter gebaut werde. Die abgestoßenen Reifen im Fass des Salzbrunnens sollen und müssen wiederum gemacht werden, zuvor und ehe man zu bauen anfängt. Item: Vier Pumpen können den jetzigen Born halten, aber zum Vorrat müssen auch etliche Pumpen gemacht werden. Von allen Teilen beschlossen, dass zum Förderlichsten bei Wettertagen die Decke auf dem Damm des Salzbrunnens geöffnet und der Damm ganz umher renoviert werde, wozu von wegen unseres gnädigen Herrn et
liche verständige Bauleute, desgleichen die Pfänner auch etliche aus ihnen namhaft dazu verordnen, und es soll mittlerweile alle Bereitschaft laut voriger Abrede dazu verschafft werden, nach Inhalt folgenden Abschieds.
Zu wissen und kund sei jedermann: Nachdem eine Zeit her der Salzbrunnen zum Soden vor Allendorf an der Werra durch allerlei zustehende Mängel und vornehmlich durch Verursachung der schweren Rosskunst etwas in Abnahme gekommen und baufällig geworden ist, weswegen im nächstvergangenen achtundvierzigsten Jahr verabschiedet worden ist, auf welche Weise dem vorgebeugt und geholfen werden sollte, aber Statthalter und Räte zu Kassel die Sorge getragen haben, dass damit dem Werk nicht geholfen werden möchte, und aus anderen jetzt erwähnten mündlichen Ursachen damit bis hierher gezögert worden ist; weil aber die Klage von Tag zu Tag größer wird und der Mangel augenscheinlich vorhanden ist,
unseres gnädigen Fürsten und Herrn, Ihrer f. Gn. gedachte Statthalter und Räte zu Kassel uns Nachbenannte, nämlich Sigmund von Boyneburg, Landvogt an der Werra, Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Wilhelm von Schachten, Marschall, Tilemann Günterode, Doktor und Kanzler, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, die Befehlshaber und Amtsknechte zum Soden, Heinrich Muldener, Jost Berker von Homberg, Johann Bartholmes und Christoph Homberg, heute dato hierher zum Augenschein verordnet, dazu auch die gemeinen Pfänner beschrieben, von deren und ihrer selbst wegen dabei und mit uns zum Soden zur Besichtigung erschienen sind, mit Namen Johann Niedenstein, Johann Schaffnit der Ältere, Hans Neut, Geiseler Schwanflügel von Göttingen,
Thias Thorey, Curt Rüland, Bernhard Wallis, Christoph Gaugler von Duderstadt, Hans Prediger und Christoph Baumgart, und haben anfänglich alle deswegen ergangenen vorigen Schriften, Ratschläge und Abschiede verlesen, danach den Salzbrunnen besichtigt, die vornehmsten Salzadern insbesondere geschmeckt und an ihrer rechten natürlichen Substanz —
Gott sei Lob — gut und gerecht, aber am Gebäude um den Salzbrunnen etwas Mangel befunden. Welche Gebrechen etliche aus uns von beiden Teilen samt den jetzt hierher erforderten Werkmeistern, Bauverständigen und Werkleuten notdürftig haben besichtigen lassen, und wir haben nach eingenommenem Bericht und allerlei Unterredung einmütig beschlossen und uns verglichen, dass gemäß vorigem oben angeregtem Abschied nochmals alle Bereitschaft und was zum Bau vonnöten sein will, durch hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn Beamte zum Soden be
stellt und verschafft werden soll, und sie sollen zum Förderlichsten um den Salzbrunnen durch Abbruch des Kunsthauses, das Meister Jörg Behm erbaut hat, und zweier oder dreier Boden, die dem Salzbrunnen zu nahe stehen, Raum und Platz machen, so viel die Notdurft erfordert. Doch sollen von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn den gemeinen Pfännern anstelle und von wegen der darin beerbten Pfänner dagegen so viele Boden, wie abgebrochen sind, von Ihrer f. Gn.
werden, wozu dann etliche verständige Werk- und Bauleute, auch von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der gemeinen Pfänner sechs oder acht Personen, die davon am besten Verstand haben, verordnet werden sollen, denselben treu und fleißig vor- und obzustehen, und die innerhalb Monatsfrist, dem nächsten nach dato, von beider Herrschaft wegen namhaft gemacht und einander zugeschrieben werden sollen. Die sollen anfänglich die Decken auf dem Damm des Salzbrunnens zwischen beiden Fässern öffnen, denselben Damm stückweise von oben herab bis zum Grund, ein Stück nach dem anderen, herausnehmen, das Fass im Grund auswendig, wo es baufällig oder mangelhaft befunden wird, mit Dielen, Krummlingen, Holz und anderem, was die Notdurft erfordert und die Gelegenheit anzeigen wird, aufs Beste gut verbauen und dann wiederum mit gutem Ton, der recht gut mit besonderem Fleiß gearbeitet und zubereitet ist,
vom Grund bis oben hinaus vertonen und das so rings umher führen, dergestalt, dass man gewiss sei, dass an den Seiten nichts zu oder aus dem Salzbrunnen fließen kann. Und wenn die Arbeit und der Bau so angefangen wird, so sollen die dazu Verordneten den Schultheißen zu Ziegenhain, Meister Anthonius, ab- und zuzureiten, auch Jacob Richter und Hans Scheltbach zu sich beschreiben und sie gegen gebührliche Belohnung mit zusehen und anraten helfen lassen, damit dabei nichts versäumt noch verwahrlost werde. Und sie sollen vor Anfang des Baus und Eröffnung der Decken vier oder fünf Reifen, so viele davon vonnöten sind, inwendig in das Fass des Salzbrunnens, in dem Maße, wie sie zuvor darin gewesen sind, machen, oder sonst dafür sorgen, dass das Fass unverrückt stark stehen bleibe. Wenn dann solcher Damm so renoviert und gebessert und um das ganze Fass ausgeführt ist, so kann man dann weiter sehen, falls sich das Sieden bessert, wie und in welcher
Gestalt auswendig umher, und auch in der Abzucht des Umgangs, denselben auch zu renovieren und zu verbessern und rings umher um den Salzbrunnen zu führen, vorzunehmen sein will. Und es sollen und wollen der Ausschuss der gemeinen Pfänner und ihre verordneten Aufseher des Baus alles, was hierin nützlich und gut ist und sie zum Besten verstehen können, jederzeit treulich mit anraten helfen, ohne Weigerung; doch dass sie mit ihrem jetzigen und künftigen treuen Rat, Aufsehen und Beförderung des berührten Baus den fürstlichen aufgerichteten Verträgen, der Location und allen anderen ihren Gerechtigkeiten nichts zuwider gewilligt, gehandelt oder begeben haben wollen; das sei ihnen hiermit ausdrücklich vorbehalten, alles ohne Gefährde und Arglist. Und dieser Abschied ist heute dato von uns allen Obengenannten so einmütig angenommen, beliebt und bewilligt worden, dem also allenthalben
nachzukommen und danach zu leben. Welcher Abschied doppelt gefertigt, durch uns alle Obengenannten mit eigenen Händen unterzeichnet und jedem Teil einer zugestellt und gegeben worden ist zum Soden am 6. des Monats Februar anno 1550.
Justus Pistoris, Sigmund von Boyneburg, Hermann von Hundelshausen, Wilhelm von Schachten, Tilemann Günterode, Kanzler, Johann Nordeck, Heinrich Muldener, Johann Bartholmes, Christoph Homberg, Johann Niedenstein, Johann Schaffnit,
Bernd Waldis, Curt Wuland, Hans Prediger. Auf den jetzt eingefügten Abschied und die geschehene Relation haben die fürstlichen Herren Statthalter und Räte gemäß demselben Abschied von wegen hochgedachten unseres gnädigen Fürsten und Herrn S. f. Gn.
Räte und Diener, nämlich drei Personen mit Namen, die edlen, ehrenfesten, wohlachtbaren und ehrbaren Junker Hermann von Hundelshausen zu Cromin, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, dazu verordnet und beschrieben, solchem Bau neben den Beamten zum Soden und den drei Personen, die die Pfänner dazu verordnen werden, vorzustehen, und solches den Pfännern angezeigt, was auch wiederum von ihnen beantwortet worden ist, wie folgt: Unseren günstigen Gruß zuvor, ehrbare, ehrsame und weise gute Gönner und Freunde.
Dem jüngst wegen der Erbauung des Salzbrunnens genommenen Abschied nach ernennen wir anstelle des durchlauchtigen, hochgeborenen, unseres gnädigen Fürsten und Herrn, nachverzeichnete drei Personen, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valten Thulde, Vogt zu Wanfried; dieselben sollen von wegen S. f. Gn.
mit und neben den Euren auf Erfordern der Salzgrafen solchem Bau mit Fleiß vorstehen und zusehen, dass das Übel nicht ärger gemacht werde. Solches wollten wir Euch gemäß oben angeregtem Abschied in guter Meinung nicht vorenthalten; denn Euch zu günstigem und freundlichem Willen sind wir geneigt.
Datum Kassel, den 23. Februar anno 50. Statthalter, Kanzler und Räte zu Kassel. Den ehrbaren, ehrsamen und weisen, unseren guten Gönnern und Freunden, gemeinen Pfännern und ihren geordneten Salzgrafen zu Allendorf an der Werra.
Unsichere Lesungen
Z. 7: Wennfriedenn — Lücke im Wort, Lesung unsicher
Den ehrbaren und wohlachtbaren Jost Becker, Salzgrafen, samt anderen unseres gnädigen Fürsten und Herrn Befehlshabern zum Soden, unseren guten Gönnern. Unser freundlicher Dienst zuvor, ehrbare und wohlachtbare gute Gönner und Freunde. Nachdem uns jetzt die edlen, gestrengen und ehrenfesten Herren Statthalter, Kanzler und andere Räte zu Kassel wegen des zuletzt genommenen Abschieds, die Erbauung des Salzbrunnens betreffend, im Namen unseres gn.
F. und Herrn zu Hessen geschrieben und drei Personen benannt haben, die von S. f. Gn. zu solchem Bau verordnet sind, nämlich Hermann von Hundelshausen, Amtmann zu Reichenbach, Johann Nordeck und Valtin Thulde, Vogt zu Wanfried, so haben die gemeinen Pfänner ihrerseits zu solchem Bau Johann Niedenstein, Johann Schaff