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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

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V · 5. Buch · Band 2 · Fortsetzung

Der Brunnenbau

Das fünfte Buch · 456 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 85 Bl. 41r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 85

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteaber es fanndt sich annders als hernach folgenn wirdt,

2

vnnd wardt also derselbe gebrech vielmahl vonn den Pfennernn verkundet, der vrsach auch semptlich1 beschlossenn, das mann bawenn solt vnnd wolt

3

vnnd also stetes was bedacht nach gutenn meisternn, die darzu konntenn gerathenn,

4

Des gab Junckher Hanns von Dornebergk Hofmeister zu Marpurgk seinenn Rath, vnnd weisete die Pfenner ann Meister Curtenn Martorff2,

5

mit dem die Pfenner also zusprechenn, vnnd zu gedinge kommenn, dem gebreche des Bornns zurathenn, als er auch dem gerathenn that,

6

vnnd viel geschehenn dings, wie vor ist gnuglich berurt, ruhenn vnnd hierstehenn zulassenn, geschach das als mann das alte werck ganntz hat abgebrochenn, vnnd den Born geöset,

7

fanndt mann vberall keinenn ausflus, oder ausbruch der Sohlenn,

8

Mann mochte auch keins gebrechs im Borne weis werdenn3, vnnd doch gleichwohl in dem vmbgannge, der augezucht die Sohle gleich als vor Jrem ganng flos in das Gewelbe,

9

So da etliche meinetenn, es were ein sonnderlich ader, vnnd gequelle vor sich die in den Bornn nicht gehörte,

Unsichere Lesungen

  1. der vrsach auch semptlich — ›semptlich‹ (= sämtlich, gemeinsam) leicht unsichere Lesung
  2. Curtenn Martorff — Eigenname, Lesung ziemlich sicher
  3. weis werdenn — ›weis‹/›weit‹ unsicher; Sinn ›gewahr werden‹

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Geyselers Denkschrift von 1489

HandschriftS. 86 Bl. 41v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 86

1

Die anndernn sprachenn Es were die Sohle aus dem Borne, vnnd keme durch die heimliche schliche des grieses vswenndig gestiegenn Jnn den vmbganng der augezuchte,

2

vnnd die meinung bewegte die Pfenner zubawenn, Wiewohl sich der gebrech nit also erfanndt

3

Es geschach auch darbey der vleis das man die Sohle der adernn im vmbgannge probirte Jegenn die Sohle, die im Borne ist, vnnd wardt erkanndt eintrechtig, gutheit, schmacks vnnd einer substantien on allem vnnderscheidt1,

4

also nun das neue werck was gesatzt vnnd verteumet, vnnd das mann vffbrach die augezuchte, den vmbganng wieder zumachenn,

5

vnnd das mann kam ann die annder zucht, oder Lichte loch2 Jegenn dem Berge, da mann Je meinete der gebrech sein solte vnnd erschienenn3, da fanndt mann die sonnderliche adernn starck gehenn, vnnd fliessennde,

6

vnnd doch nicht mochte merckenn, das der Bornn eine niederunge dardurch in seiner Sohle hette,

7

Da fanndt sich in warheit, das der Born kein gebrech noch ausganng hatte, vnnd das dieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. on allem vnnderscheidt — ›on‹ (= ohne) unsicher, auch ›in‹ lesbar; Übersetzung folgt dem Sinn
  2. Lichte loch — Anfangsbuchstabe L/T unsicher; vgl. ›lichtloch‹ fol. 39v
  3. vnnd erschienenn — in der Vorlage zusammengeschrieben (›vnnderschienenn‹), Worttrennung unsicher

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HandschriftS. 87 Bl. 42r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 87

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteader in der augezucht ein sonnderlich gequelle was, vnnd nie was aus dem Borne kommenn,

2

Das aber die Söder klagetenn, das das wilde wasser in den Born keme, das mochte wohl daruonn kommenn, das das gewelbe mit steinenn meisterlich was zugelegt,

3

so das die quelle im gewelbe, vnnd in dem vmbgannge sich zogenn nach dem Borne, Sintemahl das der Born niedriger vnnd tieffer ist, denn das gewelbe,

4

So nun dieselbenn quelle susse wasser tragenn, habenn sich dieselbenn durch heimliche gennge zu grunde geholffenn, Jnn den gries des Bornns, vnnd sich also vermenget mit der Sohlenn im Borne,

5

Es that auch das bezeichenn, wann das gewelbe nicht seinenn ganntzenn ausflus hat, so das gewesser sich versamblet in den augezuchtenn, denn wirdt mann sichtlich gewahr, das die Sohle im Borne höher steiget,

6

das darvonn kommet, das das gewesser sich zu der Sohle heimlich einschleuffet im grunde,

7

Wannt1 in der zeit vnnd weyle, als das Rath2 vor dem gewelbe, vnnd das wilde wasser aus dem vmbgannge, derLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Wannt — Lesung unsicher; wohl ›want‹ = denn/weil
  2. Rath — wohl das Eimerrad des Schwellenberg (vgl. fol. 40r); Satz läuft auf die Folgeseite

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HandschriftS. 88 Bl. 42v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 88

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteangezüchte Ösete1[?], das was die söhle im Bornne also gut, das die söder eintheil bekanndtenn, das sie viel wercke2[?] hattenn gesottenn, ohne alle beiße3, mitt purer Rothe söhle,

2

als mann sie aus dem Bornne füllet, das sie darvor nit hattenn gethann, eher denn das Rath vor dem Gewelbe gesatzt wardt,

3

Hieraus zu proben ist, das die söhle besser ist, wann das Gewelbe offen ist,

4

Wann aber das gewelbe voller gewässers ist, So tringt das gewaßer zum Bornne zu, vnnd menget sich mit der söhlenn, vnnd daher kommet der söder klage, das die söhle nit gut sey,

5

Dargegenn ist auch erdacht der abganng des Borns, das das wilde waßer sich solte obenn abziehenn,

6

Hierumb ob die gequelle vnnd adernn in dem vmbgannge des Borns fundenn werdenn, des soll niemanndt erfehret sein, auch keine sorge darbey habenn,

7

wennte sie kommen nicht aus dem Bornne, Sonndern sie seindt auswendige des Borns sonnderliche gequelle, vnnd aigen sich ann mehr enndenn4 der mann nicht bedarff,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. angezüchte Ösete — Satzanfang von voriger Seite; zweites Wort trotz Vergrößerung nicht sicher lesbar (Ösete/Öfete?), Anschluss unklar
  2. wercke — Lesung unsicher (wercke/wercker), Zierstrich durch ck erschwert Lesung
  3. beiße — Wortbedeutung unklar, wohl 'Zusatz/Zubuße'
  4. aigen sich ann mehr enndenn — Lesung 'enndenn' (Enden = Stellen) nicht ganz sicher

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HandschriftS. 89 Bl. 43r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 89

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd derhalbenn bedarf der Bornn auch keines bauens, auch ob die angezüchte vnnd der vmganngk infiele1, oder brochhafftigk werdenn, So kann vnnd magk mann sie wieder machenn, ohne des Borns schadenn, vnnd seiner wercke,

2

Ehe, hettenn die Pfenner so viel gewust, vonn solchem vnterschiede des Borns, vnnd des auswenndigenn gequelles, So were Ihne am Borne vnnd seine wercke keins bauens noth gewest zuthunde,

3

Sonndernn alleinn ann dem vmbgange, der anzucht, die da allein verfallenn warenn,

4

also seindt die Pfenner mit schadenn vnnd mit bauenn, weis wordenn,

5

Mann bedarff auch sich alzeitt kerenn2 ann der söder klage, Ob Ihne die söhle nit behaget,

6

Wennte sie iamert nit der Pfenner schade, das mercke wer da will,

7

So sich aber in warheit findet, das das wilde waßer Innschleuffet3 zu der söhle,

8

das zu wehrenn magk mann das Rath vor dem Gewelbe halttenn, oder den Sohlgrabenn zu grunde reumenn, zu des wildenn waßers abganng,

9

vnnd ab dardurch die söhle im Bornn nicht also hoch steiget,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. infiele — Lesung einfiele/infiele
  2. Mann bedarff auch sich alzeitt kerenn — Negation ('nicht') fehlt im Original, ist aber vom Sinnzusammenhang gefordert; nach 'alzeitt' gestrichenes bzw. verziertes Zeichen
  3. Innschleuffet — Lesung des Wortanfangs unsicher (Inn-/Imm-), Bedeutung 'einschlieft/einschleicht'

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HandschriftS. 90 Bl. 43v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 90

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteals vor, So ist ihr dennach gnug zu allem gesöde ohent[?] zweiuell[?]

2

Vff freytagk Sanct Remigen tagk2 wardt der vmbgang bereit vonn den zimmerleutenn, das man den mochte zufüllenn zu ennde, da er wenndt vber der drittenn abtzucht,

3

Es geschach auch dieweil am Borne bawete, das die söder den gebau versprochenn, vnnd gleich als vor vber die söhle klagetenn, das sie müstenn viel holtzes verbrennenn,

4

Mann konnt auch also nicht gebauwenn, das Inen der Bau behagete,

5

Dardurch auch etliche Pfenner nicht wenig bewegt wordenn, vnnd vmb solches bey ezlichenn glaubhafftigenn Södernn, sich befragtenn, die warheit zuerforschenn,

6

vonn denenn sie wurdenn berichtet in glaubenn, das die söhle nit geringer were,

7

das sie aber mehr holtzes verbrenntenn, das keme darvonn3, das sie größer werck siedenn, vnnd siedenn müstenn, soltenn sie ihre lade leute bey sich behaltenn,

8

Auch wardt gemercket vonn den die da den södern dieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ohent zweiuell — Beide Wörter schwer lesbar; kontextuell wohl 'ohne Zweifel'
  2. Sanct Remigen tagk — 'Sanct' aus Parallelstelle fol. 44r erschlossen, Schriftbild eher 'danct'; Remigiustag = 1. Oktober
  3. das keme darvonn — 'keme' mit kräftigem Querstrich (wohl Zierstrich, keine Tilgung); 'darvonn' geschrieben wie 'darnonn'

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HandschriftS. 91 Bl. 44r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 91

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewellenn5 verkaufftenn das sie nicht mehr holtzes zu ein wercke kaufftenn, dann sie vor gethann hetten,

2

vnnd hierumb ist nit noth sich zu kerenn ann Jedermans sage, auch so ist nicht allenn Geisternn zuglaubenn,

3

Vff Sanct Seuers tagk1, Inn der wochen Salus ppli2, Vnnd die achte tage darnach brachte der Meister das gerüste vom Borne vnnd auch das Rath, mit seinenn Eimernn,

4

vnnd richtete vf ein annder gezeugk vber den Born, mit zweuen scheibenn, vnnd ann Jeglicher scheibenn hingenn zwenn Eimer,

5

damit mann die söhle solt aus dem Borne gewinnen, vnnd forthann giessenn in zweenn kastenn, oder tröge, vnnd daraus solt fliessenn, Inn die gerinne,

6

vnnd vber solcher arbeit lag mann baldt in der wochenn omnia quæcunqz3,

7

vnnd in der zeit, als der gezeug wardt vfgericht, wordenn die Obristenn Reiffe vf den Born gebracht, vnd den auch gleich getemmet,

8

vnd der gezeugk gingann, vf aller Sehlenn tagk, vnnd die nacht, vnnd er wardt ganntz vnnzaulich4[?], So das die söder vnnd Giesser darüber clagtenn, vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Sanct Seuers tagk — Heiligenname unsicher, wohl Severus (22. Oktober); davor gestrichenes 'freytagk'
  2. Salus ppli — abgekürzt mit Kürzungsstrich, aufzulösen als 'Salus populi' (Introitus)
  3. omnia quæcunqz — lateinisch abgekürzt, wohl Introitus 'Omnia quaecumque'
  4. vnnzaulich — Lesung und Bedeutung unsicher; vielleicht 'unzulänglich' oder 'unzählich' (= übermäßig)
  5. wellenn — Lesung wellenn/wollenn; gemeint wohl Wellen = Reisigbündel als Brennholz

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HandschriftS. 92 Bl. 44v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 92

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebrechte ann dem siedenn mergklichenn schadenn, vnnd was ganntz vmb sonnst gemacht,

2

Darumb bereitetenn die Pfenner samptlich das Rath, das mann die schwenngell solt wieder vfrichtenn, nach alter gewonheit,

3

vnnd wiewohl solchs dem meister widerig was, demnach also baldt nach aller Sehlenntage müstenn die zimmerleute, die schwengel zu wege suchenn, bereitenn vnnd vfrichtenn,

4

das vf Freitage nach Martini wardt der gezeug mit seinen scheibenn wieder abgebrochenn, vnnd vonn dem Borne gebracht,

5

vnnd das schwenngell machenn, vnd die gerinne ann der Wercke2[?] zulegenn, wehrett bis vf Sontage Anndres tage3,

6

Vff Sontage vor Gaudete begundt der Meister den Born zu flasternn vnnd zu deckenn, das wehret bis aufs neu Jar,

7

Ein nützlich Rath denn nachkommendenn Pfennernn .XVI. Capitell.

8

Ob nach vielenn zukünfftigenn Jarenn not würdeLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. bereitetenn ... das Rath — Lesung 'bereitetenn'; Sinn wohl 'berieten/beschlossen den Rat'
  2. ann der Wercke — Wort mit Zierstrich, Lesung Wercke/Werbe unsicher
  3. Sontage Anndres tage — Datumsangabe: Andreastag (30. November) fiel 1489 nicht auf einen Sonntag; Lesung 'Sontage' gleichwohl deutlich

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HandschriftS. 93 Bl. 45r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 93

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteden Pfennern, aber eins denn Bornn zu bauenn, vnnd das sie annsehenn woltenn, wie das erste alte wercke geschickt geweist wehre, als dauonn hieuor stehet, vonn der anndernn Ösunng1 des Bornns,

2

oder das sie woltenn annsehenn, wie das werck geschickt ist, als dauonn hieuor stehet, vonn dem wercke des Bornns,

3

So magk mann aus beidenn gewerbenn2 nichts bessers erkiesenn, denn das mann die Seuhlenn3 vnnd schwellenn Inmassenn bereitte, als sie Jzundt gemacht seindt,

4

Ja ob sie brochhafftigk werdenn werenn, als dauonn hieuor stehet, vonn den Seuhlenn vnd Schwellenn des wercks,

5

vnnd darein in den grundt legetenn reiff ein auff denn anndern, verzapffet, bis obenn aus, auff solche masse als Jzundt das werck vonn obenn aus dem Bodenn gleich wordenn ist,

6

Welche reiffe vonn grobenn eichenn Krömlingenn4 gemacht seindt,

7

vnnd wann der Born mit einem solchenn wercke gefasset würde, das weret ewiglichenn, mit kleiner Costenn, vnnd ein Jeglicher Zimmerman oder werckmeister kan dasLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Ösunng — Lesung des Fachworts (Ösung = Ausschöpfen des Borns) nicht ganz sicher
  2. gewerbenn — frühnhd. Gewerbe = Vorbringen, Antrag; Lesung wahrscheinlich, aber nicht sicher
  3. Seuhlenn — Schreibung unsicher, auch als Seuchlenn lesbar; gemeint sind Säulen
  4. Krömlingenn — Fachwort (gebogene Eichenhölzer); Anfangsbuchstabe K nicht ganz sicher

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HandschriftS. 94 Bl. 45v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 94

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegemachenn vnd bereytenn, Ohnne sonnderliche große Meister.

2

Vonn den Pfölenn vnnd Plöckenn die da geschlagenn wordenn in den vmbganng XVII. Capitell.

3

Es wardt auch berathenn vonn dem Meister vnnd den Pfennernn, das mann solte den vmbganng des Bornns gleich vnnd ebenn machenn mit Thone, vnd darein Plöcke schlagenn, einenn bey den anndernn,

4

vf das also vf den Plöckenn das wilde wasser, vnnd auch die sohle, die vf dem Bornne vonn den Giessern vfgegossenn wurde, in das gewelbe flusse vnnd nicht stehenn bliebe vmb den Bornn,

5

damit sich auch verschlisze der Modt1 der sich sonnstenn verschlemmen möchtte, Wann das gewesser nicht abginge, als denn also geschehenn ist,

6

Mann ist auch dardurch gewar wordenn, das die gequelle des wildenn wassers, vnnd die ader der Sohlenn, die da in dem vmbgange sich heruor eigtenn, vnnd ergebenn, armes dicke2Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. verschlisze der Modt — Lesung von verschlisze (sich verziehen/abnutzen) und Modt (Schlamm, Moder) unsicher
  2. armes dicke — Lesung armes dicke = eines Armes Dicke (armdick); nicht ganz sicher

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HandschriftS. 95 Bl. 46r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 95

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedurch das Plockenn schlagenn, vertemmet, vnnd gemindert seindt wordenn, so das sie kaum zweyer finger dick Jeglich besonnder ausfliessenn, vnnd deshalbenn möchtte mann mit trockenn fuessenn vff den geschlagenn Plockenn gewanndernn,

2

vnnd dis wardt also vollenndet, vff Mittwochenn in der Creuzwochenn, in dem ein vnnd Neunzigstenn Jare,

3

So ist fürbas nach allem gethanenn gebeu keins mehr vber alle noth denn allein, das mann den Sohlgrabenn in wesenn halte, vnnd also tief zu gründe arbeite,

4

das das gewesser das in dem vmbgange, vnnd auch in dem gewelbe quillet, nicht stehenn bleibe, auch nit zu rücke fliesse zu dem Bornne, sonndernn seinen fall vnnd ausflus im grunde vf den Bolenn1 im Gewelbe Inn den Sohlgrabenn möge gehabenn,

5

Wann der Sohlgrabe also in wesenn wirdt gehaltenn, So hatt mann vnnd behelt einenn gutenn gesundenn Salzbronn mit vnuermengter sohle Jn Irer naturlichenn Krafft vnnd stercke, ohnne alles wilden wassers vermischunge,

Unsichere Lesungen

  1. Bolenn — wohl Bohlen; Anfangsbuchstabe auch als S lesbar (Solenn)

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HandschriftS. 96 Bl. 46v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 96

1

Vonn der danncksagunge Gott dem Herrenn des Gebews XVIII. Capitell.

2

So hatt Gott in diesem gebewe sonnderliche gnade erzeiget, dargegenn sich wohl geburt sonnderliche danncksagung zum erstenn am zeitlichem gewitter, so des gewitters halbenn die arbeit keinenn vffstoß gelittenn hatt,

3

zum anndernn am gutenn gesöde, so des bauwenns halbenn kein schade gespart1 wardt, Sonndernn eine wochenn in der Dominica omnia2,

4

vnnd das siedenn was den Sommer also treflich, das binnenn dreyssigk Jarenn nach altem gedechtnusse nicht grosser siedenn Sommers zeit gedacht was,

5

Zum drittenn Insonnderlicher Götlicher fursichtigkeit, vnnd bewarunge, So das kein mann oder mennsch seines leibes schadenn hat genommenn, in aller fehrlicheyt, die sich vnter zeitenn begebenn hat,

6

solcher vnnd aller wolthatt Gott, sein liebe Mutter Maria mit Sancto Bonifacio zu ewigenn zeitenn wolle gelobt sein, Amen.

Unsichere Lesungen

  1. gespart — so geschrieben; dem Sinn nach wohl gespuert (gespürt)
  2. Dominica omnia — Bezeichnung des Sonntags unklar; Lesung omnia unsicher

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HandschriftS. 97 Bl. 47r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 97

1

Vonn der Altenn Constitution zwischenn denn pfennernn, vnnd den gemeinen burgernn des Holtzes halber. XIX Capitell.

2

Sie merck1 was in dem erstenn geschach, Ist hier bis ann das ennde gespart wordenn, vff das solchs desto lennger in gedechtnus möcht pleibenn,

3

Als die Pfenner woltenn in dem erstenn zureitenn2 zubauwenn ann dem Salzbronn, da baten die gemeine Burger zu Allenndorff, das sie Ihnenn aus der Stadt Gehölze woltenn bauholtz gebenn, zu dem gebeue des Salzbornns,

4

Welcher bede die Bürger gütlich haben den Pfennernn gegunt vnnd gewerdenn3 nach alter Constitution,

5

Die da vor alter lanngenn zeitten, zu Cassell vonn vnnsernn Herrenn denn Lanndtgravenn vnnd seinenn erbenn, Erbarnn Räthenn zuschenn4 den gemeinenn Bürgernn zu Allenndorff vnnd den Pfennernn gemacht, vertheidingt vnnd ausgesprochenn5 was,

6

Nemblich als vmb der Stadt gehöltze, so das der Hegebergk bey den Sodenn, den Pfennernn alleinLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Sie merck — erstes Wort unsicher; auch So merck oder Die merck lesbar
  2. zureitenn — Lesung unsicher; wohl sich zurüsten/anschicken
  3. gewerdenn — Lesung unsicher, auch gezuerden lesbar; dem Sinn nach gewährt
  4. zuschenn — abgekürzt geschrieben, wohl zwischenn
  5. ausgesprochenn — Wortende abgekürzt (ausgesproch mit Kürzungshaken)

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HandschriftS. 98 Bl. 47v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 98

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegehorte, vnnd zustehenn solte, vnnd der Stadt gehölze den Pfennernn vnnd den gemeinenn Bürgernn in gemeine zueignen vnd sein solte,

2

vnnd wenn die Pfenner holzes zu Irem gebeue in den Sodenn bedürfftenn, So soltenn sie bittenn die gemeine Bürger vmb das gehölze, vnnd als dann soltenn die Bürger gütlichenn dero bittenn den Pfennernn nachgebenn, vnnd nit versagenn,

3

Mann findet solche Constitution schrifftlichenn vf dem Bruckennthore,

4

Was der Baw gekostet habe XX. Capitell.

5

Was nun dieser grosser herlicher Baw des Salzbronns vonn annbeginde bis zum ennde hab gekostet, So ist die Summa aller ausgifft, aus den Registernn vberall zusammenn gezogenn, vnnd gesummiret, Eilff hundert Marck, Siebenn vnnd funffzigk Marck, vierdthalb pfundt1 Neun heller.

6

Vnnd so mann dann legt Je drey Marck vor zwen guldenn, als dar zur zeit2 ein gülde vier alte schock galte,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vierdthalb pfundt — vierdthalb = dreieinhalb; Zahlwort sicher, moderne Auflösung beachten
  2. dar zur zeit — Wortfolge unsicher, evtl. da zur zeit

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HandschriftS. 99 Bl. 48r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 99

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNemblich siebenn hundert guldenn, siebenntzigk anderthalbenn guldenn1, siebennzehenn ℔. funff heller.

2

Darzu soll mann legenn Meister Curts lohnn zwey hundert vnnd vierenn vnnd dreyssigk guldenn, vnnd auch achte guldenn vor die zwey Malter Korns, vnnd ein schwein, damit der Meister die pfenner vbernam, vber die dittelnn2,

3

das denn auch die pfenner verdultetenn, vnnd geschehenn liessenn, vnnd das sie mit guete sich vonn dem Meister schiedenn,

4

So ist vnnd bleibt alle ausgifft dieses gethanenn Baues, Tausenndt vnnd zwölffthalbenn guldenn, siebenzehenn ℔. vnnd funff heller.

5

Wie lanng der Baw gewerts habe

6

XXI. Capitell.

7

Vonn dieser gebaw wardt gezeuget vnnd anngehabenn vf Mitwochenn, in der vier None4, Inn dem M° cccc° 89. Jare, vnnd wardt volnendet, mit der berechnung, vf dinstagk nach Exaudi secundo6 Inn dem M° cccc° 91. Jare, alse das vonLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. siebenntzigk anderthalbenn guldenn — Zahlwort-Deutung unsicher; rechnerisch (Gesamtsumme 1011½ Gulden abzüglich 242 Gulden Meisterlohn) wären 769½ Gulden zu erwarten
  2. dittelnn — Lesung unsicher; vielleicht ‚Zettelnn‘ (Abrechnungszettel)
  3. sieben=zehenn — Erster Wortteil am Zeilenende sieht wie ‚dreben‘ aus; nach dem oben genannten Betrag (siebennzehenn ℔ funff heller) als ‚sieben‘ gelesen
  4. in der vier None — Lesung und Deutung unsicher; wohl liturgische Wochen-/Tagesangabe (Quatember?); Baubeginn passt zu Bauzeit von gut zwei Jahren bis Dienstag nach Exaudi 1491
  5. volnendet [gestrichen: unleserlich] — Nach ‚volnendet‘ zwei bis drei gestrichene, unleserliche Buchstaben
  6. secundo — In der Handschrift ‚secun=do‘ über den Zeilenwechsel; Deutung ‚darauf folgend‘

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Geyselers Denkschrift von 1489

HandschriftS. 100 Bl. 48v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 100

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteann begin1 bis zu ennde, hat der baw gewehrett zwey Jar, vnnd ein vnnd zwanzigk wochenn, den Gott wolle volnstendigk bleibennde behaltenn, Zu ewigenn zeitenn, Amenn /

2

Vonn dem viereckante Stadt

3

XXII Capitell.

4

Das Stadt vor dem Gewelbe, das gewesser aufzeugk2, als darvonn hievor berurt wirdt, sonnderlich vonn dem Ösenn des wildenn wassers aus dem gewelbe, das wardt also formirt,

5

Nemblich hat es vonn der wellenn ann bis obenn aus siebennthalbenn fusse lanng, So, das vberalle, vonn einem ende bis zum anndernn ennde, mit der wellenn gemessenn, vierzehenn fusse lanngete, das ganntz Stadt behilt3,

6

vnnd vonn Innwendig was es einer ehlen weitt, vf das ein mann darein kont gemachenn, was darin not was zu machenn,

7

vnnd darumb das die weitete zu viel wasser fassete, So mochte das SchuffRadt es nicht ertreibenn, vnnd der sache halberLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ann begin — Auch ‚am begin‘ lesbar; zusammen mit dem Seitenübergang ‚alse das von‘ als ‚von Anbeginn‘ verstanden
  2. aufzeugk — Lesung des Wortendes unsicher (aufzeugk/aufzuigk)
  3. das ganntz Stadt behilt — ‚ganntz‘ mit verschliffener Endung; ‚behilt‘ = behielt
  4. Schuff[gestrichen: stell]Radt — Der Schreiber setzte nach ‚Schuff‘ zu ‚stell‘ an, strich es und schrieb ‚Radt‘ am Zeilenanfang weiter; Streichung nicht ganz sicher

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Geyselers Denkschrift von 1489

HandschriftS. 101 Bl. 49r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 101

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemuste der meister, ann den vier ortenn vom Inwendigk des Stadts, zwenn leiste annegelnn1, vnndt zwerch daruber bretter neglenn, also das das Stadt ann den vier eckenn einer halbenn ehlenn enger wardt,

2

vnnd also mochte alda das schuffelradt das viereckenndt radt ertreibenn2,

3

vnnd daruber das Stadt zuviel wassers fassete, machte der Meister ezliche löcher ann dem Rade, vf das die Last nicht zu schwer wurde,

4

Dieses Radtes forme vnnd exemplar hat gemacht Hennrich Lower3, zu einem gedechtnisse, vnnd mann findet dieselbige vf dem Brückennthore, nach dem exemplar ein Stadt zumachenn, wann das noth wurde,

Unsichere Lesungen

  1. zwenn leiste annegelnn — Wortformen leicht verschliffen; ‚zwenn‘ (= zwei) und ‚annegelnn‘ (= annageln) nicht ganz sicher
  2. das viereckenndt radt ertreibenn — So die Buchstaben; gemeint ist wohl das viereckige Stad (Becken), das das Schaufelrad nun leerschöpfen konnte – ‚radt‘ hier möglicherweise Schreiberversehen für ‚Stadt‘
  3. Hennrich Lower — Familienname unsicher; auch ‚Louwer‘/‚Lauer‘ lesbar

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ZusammenfassungS. 103–183

Der Bau von 1550 — die Vorgeschichte. Sechzig Jahre später schreibt Jost Berker von Homberg, Salzgraf, die zweite Chronik, und er beginnt mit derselben Begründung wie Geyseler: „Im Namen des Herrn, Amen. Weil die Tage der Menschen abnehmen und wie der Rauch vergehen …“ — ohne Aufzeichnung geht alles verloren.

Der Befund ist zunächst derselbe wie 1489: Der Salzbrunnen sei „mangelhaft und schadhaft geworden, sodass die Sieder über die gewöhnliche Zeit hinaus“ sieden müssten. Diesmal aber gibt es einen Verdächtigen — und der ist eine Maschine.

Der Streit um die Rosskunst. Seit 1546 klagen die Sieder, sie bräuchten mehr Holz für dieselbe Menge Salz. Schuld sei, sagen viele, die Rosskunst des Meisters Jörge Behm aus Nürnberg — jenes von Pferden getriebene Pumpwerk, dessen Bestallung im zweiten Buch steht. Behm bestreitet das und beruft sich „auf alle verständigen Bergleute“. In den Protokollen steht der Vorwurf mehrfach: Man sei „sonderlich Meister Jorgen Behm zu viel gefolgt“ worden; er habe „etliche weitere Gebäude, sonderlich die Wasserkunst vor dem Gewölbe, mehr zu seinem Vorteil“ als zur Förderung des Werks errichtet.

Der Zeitpunkt könnte schlechter nicht sein. Zwischen die Akten geraten Briefe, die den Hintergrund erklären: Landgraf Philipp schreibt seinen Räten, es sei ihm ein Schreiben zugekommen „im kaiserlichen Lager zu …“ — es ist die Zeit des Schmalkaldischen Krieges, der Landesherr in kaiserlicher Haft. Die Räte in Kassel müssen ohne ihn entscheiden. Aus dem Juli 1547 stammen die ersten Anordnungen.

Wie man 1547 einen Befund erhebt. Was folgt, ist ein Verwaltungsvorgang, wie er heute noch abliefe, und Berker protokolliert ihn Schritt für Schritt. Zuerst werden die Fachleute gehört, und ihre Aussagen stehen namentlich da. Johann Schaffnit meint, „wenn der Sohlgraben geräumt werde, habe der Brunnen keinen Mangel“. Ein anderer hält dagegen: Wenn das zutreffe, „so muss es an Jörgens Kunst liegen und an keinem anderen“. Heinz Luther rät zu etwas Drittem. Und alles wird Behm vorgehalten, damit er antworten kann.

Dann folgt der Augenschein, und er ist die eigentliche Untersuchungsmethode: Der Brunnen wird aufs Niedrigste leergeschöpft, „damit man den Boden sehen könnte“. Man stellt fest, dass „auf der Seite gegen das Kunsthaus das meiste wilde Wasser in den Salzbrunnen fällt“; dass gegen Süden „eine Ader stark“ gehe; dass die Fässer „aus ganzen Dielen“ bestehen und „zu verschiedenen Zeiten gesetzt“ worden sind. Beim ersten Versuch kommt man nur „bis an das Knie eines Mannes“ hinunter — man vertagt, „bis die Berge wieder wasserreich würden“. Am 8. Oktober erreicht man endlich das Gefälle vor dem Gewölbe.

Und man schmeckt. Niedenstein holt „viererlei Sole aus der Aufzucht und dem Umgang“ und vergleicht sie mit der Sole im Brunnen — dasselbe Verfahren, mit dem Geyseler 1489 gearbeitet hatte, und dasselbe, das Christoph Homberg zwei Jahre später mit der Waage ersetzen wird.

Wer alles kommt. Die Namensliste der Beteiligten ist ein Querschnitt durch die hessische Verwaltung und das Bauhandwerk: der Statthalter zu Kassel, der Landvogt, Heinz von Lutter, Johann Nordeck, Valentin Thold, Jörge Freundt als Rentschreiber zu Eschwege, die Salzgrafen Johann Schaffnit der Ältere, Johann Niedenstein und Johann Casselmann — dazu Werkleute, darunter der fürstliche Baumeister zu Ziegenhain und ein Bürger aus Homberg. Und Heinz von Lutter bringt auswärtige Erfahrung ein: Er habe in Lothringen gesehen, dass noch schwierigere Salzbrunnen ordentlich gefasst worden seien.

Was dabei nebenbei geregelt wird. Zwischen die Bauakten geraten Vorgänge, die zeigen, dass ein Salzwerk auch eine Sozialordnung ist. Ein eigener Abschnitt gilt der halben Pfanne, deren Ertrag den Pfarrer zu Sooden unterhält: Ihr Anteil sei „hinlänglich entrichtet“ worden, und künftig solle „einem jeden jetzigen und zukünftigen Pfarrer seine gebührende Pension“ daraus gezahlt werden. Es geht um Kosten, die man abwenden will, und um einen Revers, den die Beteiligten geben.

Auch der Chronist selbst kommt vor: Jost Berber vom Homberg schreibt, er habe sich „über das Amt des Pfennigmeisters beschwert und darum gebeten“, davon befreit zu werden — und unterschreibt gleichwohl weiter. Am 22. Januar 1548 wird zu Allendorf ein Abschied unterzeichnet, unter anderem von Sigmund von Boyneburg.

Die eigentliche Ursache. Am Ende dieses Vorlaufs steht ein Befund, der dem von 1489 verwandt ist und doch das Gegenteil bedeutet. Nicht die neue Maschine allein war schuld: Das alte Fass war vor Zeiten nicht auf den Grund gesetzt worden, sondern nur ungefähr — und durch diese Lücke zog „wildes Wasser“ in die Sole und verdünnte sie. Eine alte Nachlässigkeit, die erst sichtbar wurde, als eine stärkere Pumpe daran zog.

Redaktionelle AnmerkungS. 103–183

Der Streit um Jörge Behms Rosskunst ist ein früher Fall eines Musters, das man aus der Technikgeschichte kennt: Ein auswärtiger Spezialist bringt eine neue Maschine, das Werk verschlechtert sich, die Maschine bekommt die Schuld. Die Quellen lassen offen, ob sie wirklich schadete. Die Pfänner werfen Behm und „seinem Anhang“ vor, „mehr ihren eigenen Nutzen“ gesucht zu haben — ein Satz, der eher nach Verdacht klingt als nach Befund. Am Ende stellt sich heraus, dass das alte Fass nie ordentlich auf den Grund gesetzt worden war; die stärkere Pumpe hatte einen alten Fehler nur sichtbar gemacht.

Warum es so lange dauerte. Die Briefe „aus dem kaiserlichen Lager“ sind kein Nebenton. Landgraf Philipp war von 1547 bis 1552 in kaiserlicher Haft; die Räte in Kassel mussten in seiner Abwesenheit entscheiden und deckten sich entsprechend ab. Wer den Aktenverlauf für schleppend hält, sollte das mitlesen: Das Salzwerk wartete auf einen Landesherrn, der nicht im Land war.

Das Schmecken war die Messung. Wenn Niedenstein „viererlei Sole“ holt und vergleicht, ist das kein Behelf, sondern das anerkannte Prüfverfahren der Zeit — dasselbe, mit dem Geyseler 1489 gearbeitet hatte. Genau an dieser Stelle setzt zwei Jahre später Christoph Homberg mit der Waage an. Der Übergang vom Geschmack zum Gewicht ist der Wendepunkt, auf den das ganze Werk zuläuft — man kann ihn in diesem Buch datieren.

HandschriftS. 103 Bl. 50r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 103

1

Jm nahmen des Herrenn Amen,

2

Dieweil die tage der Mennschenn abnehmenn, vnnd wie der Rauch vergehenn, vnnd ein Jegliche Zeitliche Hanndelung, durch stetlich bewegung1, verfellet vnnd vergessenn wirdet,

3

So ist es vonn nötenn, das die dinge die bey vnnserenn Zeitenn gehanndelt werdenn, durch gezeugnus der schrifft der gedechtnus der zukünfftigenn mennschenn vnnserenn nachkommenn in schrifftlicher annzeigung zuuerstehenn gegebenn werdenn,

4

Darumb sollenn wissenn die zukünfftigenn, also wohl als Jzo die Jegennwertigenn, das die altenn gebeude des Salzbronnens2 zum Sodenn3 dieses scheinendenn 1550 Jars vfgebrochenn, vnnd wiederumb vonn newem aus dem grunde gemacht vnnd gefürt,

5

wie vnnd welcherley die fundenn4, vnnd wieder vfgericht sein, vnnd was sich darin für vnnd nach, allennthalbenn zugetragenn, vnd begebenn hat,

6

Damit solchs künfftiglich, ob man wiederumb darann bawenn müste, wisslich sey, Ist solchs dem Durchleuchtigsten Hochgebornenn Fürsten vnnd Herrenn, Herrenn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn Grauenn zu Catzennelnpogenn, Dietz, Ziegen=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. stetlich bewegung — auch 'stetliche' möglich; Endung undeutlich
  2. Salzbronnens — tz-Ligatur undeutlich, evtl. 'Saltzbronnens'
  3. zum Sodenn — Anfangsbuchstabe S wie in 'Salzbronnens' geformt; 'Bodenn' paläographisch ähnlich, 'Sodenn' (Sooden) nach Kontext
  4. die fundenn — Lesung 'fundenn' (= vorgefunden); Wortanfang f/s mehrdeutig

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HandschriftS. 104 Bl. 50v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 104

1

Fortsetzung von der vorigen Seitehain, vnnd Nidda, Meinem gnedigenn fürsten vnd Herrenn, zu vnderthenigem dienste, Ehren, vnd gefallenn, Gemeinen Pfennern zu nuzenn, Hiernach sich Jederzeit zurichtenn wissenn,

2

mit allen vmbstenndenn durch mich Jostenn Berkern von Hombergk1, dieser Zeit f. gl.2 mit verordentenn Salzgreue daselbst zum Sodenn für Allenndorff an der Werra,

3

dieweil Jch vom anfang, sieder Jrer f. gl. des orts vnnd dahin benebenn die gemeinenn Pfenner in Krafft eines derwegenn vfgerichtenn vertrags, gebawett hat3 Inn Jrer f. gl. diennste gewesenn, vnnd noch bin, eigenntlich verzeichnet wordenn,

4

Damit künfftiglich viel vnnuzenn kostenns vermittenn, vnnd der grundt des Salzbronnens, des mann Jzo kein wissentschafft hat habenn könnenn4, aber Jzo durch diese beschehene bewe5, erfahrenn wordenn, in gedechtnus bleibe,

5

vnnd wir allesampt Gott dem almechtigenn darvor ewigenn danck sagenn,

6

Als verschienenn 1546. Jare durch die Söder, Berner6 vnnd annder viel Klagenns enndtstanndenn, das der Salz=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jostenn Berkern von Hombergk — Nachname auch als 'Beckern' lesbar (ck-Ligatur/r mehrdeutig)
  2. f. gl. — Abkürzung wie in Zeile 8/11 gelesen als 'fürstlichen Gnaden'; Schriftbild eher 'ſtgl'
  3. gebawett hat — Strich durch tt als Zierstrich gedeutet, nicht als Tilgung
  4. kein wissentschafft hat habenn könnenn — Striche durch 'kein' und 'könnenn' als Zierstriche (k/ck) gedeutet, nicht als Streichung
  5. bewe — Lesung 'bewe' (= Baue, Bauarbeiten)
  6. Söder, Berner — Berufs-/Personenbezeichnungen; 'Berner' evtl. 'Börner' (Bornleute), 'Söder' wohl Sieder

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HandschriftS. 105 Bl. 51r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 105

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebronn zun Sodenn1 manngelhafftigk vnnd schadthafftigk wordenn, also das die Söder2 vber gewönlich zeit siedenn, vnnd viel mehr holtzes dann zuuor zu einer Pfanne saltzes habenn müssenn,

2

Welches etzlich der Roßkunst, so Meister Jörge Behm vom Nürnbergk darauf gesatzt, vnnd ein zeitlang mit pferdenn, die Sohle aus dem Saltzbronn gelanget vnnd geschepffet hat, schuldt gebenn, das er Jörge dann nit gestehen wollenn,

3

Sondernn mann hat fundenn, Vnnd eigenntlich gesehenn, das das alte faß vor zeitenn, nicht gleich vf den grundt des Saltzbronnens, sonndern vngeferde darauf gesatzt wordenn, dardurch sich allerley wiltt waßer in der Sohlen Inn das faß gezogenn,

4

Do ist solches hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn vielmahls anngezeigt,

5

Dieweyl aber der ein zeit3 die schwerenn grossenn Kriegsleuffte vnnd hanndelung sich zugetragenn, vnnd auch der Saltzbronn ein zeit abgenommenn, vnnd darnach sich wiederumb ein zeitlanng gebessert,

6

hat mann mit den gebeuernn4, damit mann mit zeittigem statlichem Rath, vnnd da die Kriegshanndelung möchtenn zufriedennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zun Sodenn — Anfangsbuchstabe S/B nicht sicher zu unterscheiden; auch 'Bodenn' denkbar, Kontext (Sooden) spricht für 'Sodenn'
  2. Söder — Lesung S/B unsicher; 'Böder' (Siedeböden) möglich, aber 'siedenn' als Prädikat spricht für Personen (Sieder)
  3. der ein zeit — Wortlaut unsicher, evtl. 'derenn zeit'
  4. gebeuernn — wohl 'Gebeuen' (Bauarbeiten/Gebäuden); Endung unsicher

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HandschriftS. 106 Bl. 51v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 106

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebracht werdenn, notturfftigk vnnd nutzlich bauen könnte, vfgezogenn, also hat sichs damit verweilt, bis Inns 1547. Jar,

2

da hochgedachter mein gnediger fürst vnnd herr vf Pfingstenn zu Kayr: Mtt:1 zu Hall in Sachssenn erfordert vnnd gezogen, derselbigenn ein vnderthenigenn fusfall vnnd abbitt gethann,

3

der hofnung Ire f gl. solt darmit erlediget, vnd wiederumb zu lannde vnnd leutenn kommenn, vnnd nebenn anndernn sachenn selbst diesenn noturfftigen baw des Saltzbronns verordennt habenn,

4

aber Ihr fgl. ist darin schemdtlich geferdt2, vnnd vber gutenn trauen vnnd glaubenn, betrogenn, vnnd Inn die Kay: Custodien gezogenn, vnnd darin lannge zeit erbermblich vnd schmelich erhaltenn wordenn,

5

aber nicht desto minder ist Irenn f gl. dieser baw anngelegenn, Habenn derwegenn ann die Fürstlichenn Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell geschriebenn, vnnd beuelche gethann wie nachuolgtt.

6

Vnnserm Stadthalter vnnd Rethenn zu Cassell vnnd liebenn getreuenn Rudolff Schennckenn zu Schweinsbergk N. N. vnnd N.

Unsichere Lesungen

  1. Kayr: Mtt: — Abkürzung mit Kürzungsstrichen, wohl 'Kayserlicher Maiestatt'; Buchstabenbestand unsicher
  2. geferdt — Lesung unsicher, wohl 'gefährdet/hintergangen'

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HandschriftS. 107 Bl. 52r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 107

1

Philips vonn Gots gnadenn Lanndtgraff zu Hessenn, Graff zu Catzenelnbogk1

2

Rethe vnnd liebenn Getreuenn, dieweil wir vor vnnserm abreisenn befundenn, das der Saltzbron zu Allenndorf ann der Werra manngelhafftigk,

3

So ist vnnser beuehlch, das ihr mit Rath etlicher Pfenner vnnd annderer verstenndiger Biderleute solchem mangel zu helffenn lassenn vnnderstehet2, dahin alwegen mit vfsehet, das nit vbell werde erger gemacht,

4

Daran thut ihr vnnser geheis vnnd meinung, Datum im Kay: Lager zur Neuennstadt am 29. Junij Anno 47.

5

Philips Lz3 zu Hessenn,

6

Vff solchem fürstlichem beuelch, Habenn der Herr Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra zur hanndelung alher Jegenn Cassell betagt vnnd beschriebenn, desgleich die Beamptenn zum Soden, auch wie hernach volgtt,

7

Vnnsernn günstigenn grus zuuor Erbarnn guten Gönnern,

8

Es that4 vnnser gnediger fürst vnnd herr zu HessennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Catzenelnbogk — Schreibung der Endung unsicher (Catzenelnbogk/Catzennelnbogenn)
  2. zu helffenn lassenn vnnderstehet — Wortfolge unsicher gelesen
  3. Lz — abgekürzte Unterschrift, wohl 'Landtgraff zu'; Buchstabenbestand unsicher
  4. that — Lesung 'that' (= tat/hat); Satz wird erst auf der Folgeseite vollständig

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HandschriftS. 108 Bl. 52v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 108

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnns Itzo ein schreibenn nebenn anndern zukommen lassenn, des Datum helt Im Kay: Lager zur Neuenstadt, am 29. des Monats Junij, Itztvergangenn1 darin sfgl.2 beuohlenn,

2

Nach dem sfgl. vor Irem abreisenn berichtet wordenn, das der Saltzbronn bey euch etwas schadthafftig sey,

3

So soltenn wir nebenn etliche aus euch, so dero dinge verstenndige werenn, darann sein, das solcher Bronn wieder restaurirt, vnnd die menngell wiederumb zur besserung gebracht werden möchtenn,

4

Darauf so ist in nahmen sfgl. vnnser begere, vor vnns guetlich gesinnende, wollet drey oder vier aus euch verordenenn, die des Saltzwergks gelegennheit vnnd verstanndt habenn,

5

vnnd vf nehisten Sonntags den 10. Julij alhie Jegenn abendt annkommenn, volgennts tags darnach nebenn vnns von dem,3 zu rathschlagenn vnnd zuschliessenn, wie dem Bronnen zu helffenn werdenn möchte,

6

Darann geschicht hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnd herrn zugefallenn, So kompts euch allenn auch zu gutenn, vnnd wir seindt euch mit günstigem willenn geneigt,

Unsichere Lesungen

  1. Itztvergangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt, Endung unsicher
  2. sfgl. — Abkürzung wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenbestand unsicher
  3. nebenn vnns von dem, — Wortlaut 'von dem' unsicher

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HandschriftS. 109 Bl. 53r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 109

1

Datum Cassell am 4. Julij Anno 47.

2

Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell.

3

Ann gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra

4

Vnnsern grus zuuor Erbarnn guten Gönnere1,

5

Vff beuelch vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd herrnn zu Hessenn habenn wir etliche aus den Pfannhern2 bey euch, annhero beschriebenn,

6

vf nechstenn Sonntagk den 10. dieses Monats Jegenn abendt alhie annzukommenn, vnnd nebenn vnns, wie den gebrechenn des Saltzbronns zu helffenn sein wolle, zu redenn vnnd zu rathschlagen

7

Dieweil nun die notturfft erfordert, das ihr auch bey solchem hanndell seyet, So ist in nahmenn sfgl. vnnser begere, Ir wöllet als dann auch alhie annkommen,

8

vnnd zwene verstenndige Söder3 |: welchenn Ir doch die vrsachenn, weshalbenn ihr annhero beschriebenn seidt, nicht eröfnenn sollet :| mitbringet,

9

Geschickt4 neben anndern zu redenn, vnnd zu schliessenn, wie dem Bronnenn geholffenn werdenn möchte,

10

DaranLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Gönnere — Endung unsicher (Gönnere/Gönnern)
  2. Pfannhern — Lesung unsicher (Pfannherrn/Pfennern)
  3. Söder — Anfangsbuchstabe S/B nicht sicher; 'Sieder' aus dem Kontext erschlossen
  4. Geschickt — Lesung unsicher, auch 'Geschicht' möglich

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HandschriftS. 110 Bl. 53v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 110

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegeschicht sfgl. meinung1, So seindt wir euch mit gunstenn geneigt

2

Datum Cassell am 4. Julij Anno 47.

3

Stadthalter vnnd Räthe Zu Cassell.

4

Ann Renndtmeister vnnd Saltzwartenn zu Allenndorff ann der Werra,

5

Darauf ist den 11. Julij desselbenn Jars berathschlagt, wie volget,

Unsichere Lesungen

  1. geschicht sfgl. meinung — Zeilenanordnung zweispaltig; Lesereihenfolge rekonstruiert (linke und rechte Halbzeilen)

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HandschriftS. 111 Bl. 54r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 111

1

Das fünffte Buch.

2

Wie dem Saltzbronn daselbst zum Sodenn für Allenndorff ann der Werra ann dem fürstehenndenn1 mangell zuhelffenn sein wolt.

3

Vonn wegenn vnsers gnedigenn Herrnn, durch den hern Stadthalter Rudolff Schennck, Lanndtvogt, Doctor Waltter, Henrich Muldener, Jost Bertternn2 den Renndtmeister vnd Salzewardt3 zum Sodenn

4

Vonn Gemeiner Pfenner wegenn: Johann Riedennstein, Johann Schaffnit, Chias Cherey4, Hanns Meuth5.

5

Also ist gemeiner Pfenner bedennckenn, dieweil die gebeue vmb den Salzbronn, durch lennge der zeit etwas manngelhafftigk sein köntt, damit man sich dann nit in sorgliche gebeu begebe,

6

das mann den Tam vmb den Bronnenn offne, vnd besehe, ob manngell da befundenn, köndt mann ein neu fas vnnd Tam darumb schlagen vnd machenn, das dann sonnder grosse beschwerung geschehenn köntte.

Unsichere Lesungen

  1. fürstehenndenn — Lesung des Wortes nicht ganz sicher; Sinn 'bevorstehenden/vorstehenden' Mangel.
  2. Bertternn — Familienname des Rentmeisters Jost nicht sicher lesbar.
  3. Salzewardt — Amtsbezeichnung nicht sicher; wohl 'Salzwart' (Aufseher des Salzwerks).
  4. Chias Cherey — Vor- und Nachname unsicher; 'Chias' wohl Kurzform von Matthias.
  5. Meuth — Nachname unsicher, auch 'Reuth' möglich.

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HandschriftS. 112 Bl. 54v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 112

1

Johann Schafnit bericht, wann der Sohlgrabe gereumbt, so habe der Bronn keinenn1 manngell.

2

Item der Bronn ist vor zehenn Jarenn vber den Zapffen gestigenn, vnnd bleibt itzo darunter, darumb muß der Bronn manngelhafftigk sein.

3

Hanns Meutenn meinung ist, das mann den Bornn mitt pompenn außöse2, als dann köndt mann sehenn, ob an den ädernn manngell seÿ oder nicht.

4

Lanndtvogt beschleust mit das der Sohlgrabe gereumbt werde, zum anndernn das verstenndige leute, so sich vff grundt beue, nebenn den Rethenn im augennschein vf einem namhafftigenn tagk verordenet wurdenn, darvonn zu rathschlagenn,

5

zum drittenn das eh3 Meister Jorgenn Baw vnnd Kunst dem hauptwerck sehr schedtlich vnnd furderlich abzuthun seÿ.

6

Des Herrnn Stadthalters meinung ist, das der Sohlgrabe vollennt geraumbt werde vfs furderlichst, vnnd dieweil der Tam vmb den Salzbronn manngelhafftigk, das demselbenn furderlich gerathenn, vnnd das Innsonnderheit nach itzigem furhabenndem Lanndtage,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. keinenn — Wort mit langem Querstrich durchzogen; als Zierstrich (nicht Tilgung) gedeutet, da sonst der Satzsinn fehlt.
  2. außöse — Lesung nicht ganz sicher; Sinn 'ausschöpfe/auspumpe'.
  3. eh — Kurzes Wort vor 'Meister Jorgenn' unsicher lesbar (evtl. 'es' oder Kürzel); in der Übersetzung unberücksichtigt.

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HandschriftS. 113 Bl. 55r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 113

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteim augennschein davonn gerathschlagt vnnd gehanndelt werde.

2

Solches alles ist Jorgenn Behm furgehaltenn, dieweil die Kunst den Bronnenn beschwert, so muste sie abgethann werdenn, Weiße er nun annder mittell, die sohle heraus zubringenn, soll gehort, vnnd Ime darzu geholfenn werdenn,

3

darauf sagt Jörge Behm, die Kunst seÿ dem Bronnenn vnschedtlich, ziehe sich des vf alle verstenndige Bergkleute.

4

Vff solche behanndelung ist dieser abschiedt gebenn, das nach diesem itzigenn furstehenndem Lanndtage am Vfies1, der Stadthalter, Lanndtvogt, Johann Nordeck, Heinz von Lutter2, der Baumeister zu Ziegennhain, Henrich Muldener, vnnd annder verstenndige Werckleuthe,

5

vf einem namhafftigenn tage, Welcher der Stadthalter benennenn wirdet, im augennschein zum Sodenn annkommenn, vnnd vonn solchem manngell wie dem zuvorkommenn zu rathschlagenn.

6

Vnnd soll Jörge Behm als dann auch da sein.

7

Vnnd mitlerweÿl soll der Sohlgrabe geraumpt werdenn, Da auch die Pfenner etliche verstenndige Bauleute darzuLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. am Vfies — Wort nach 'Lanndtage' nicht sicher lesbar; vielleicht 'am schirsten' (= alsbald). Übersetzung sinngemäß 'alsbald'.
  2. Lutter — Name 'Heinz von Lutter' — u-Bogen ohne eindeutige Umlautzeichen, auch 'Lütter' möglich.

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HandschriftS. 114 Bl. 55v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 114

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedienlich, habenn vnnd bekommenn köntenn, Sollen sie vleis annkerenn, die werenn vffm Hain1, Inn oder außerhalb Lanndts, oder ann annderm orttenn,

2

Vnnd das sie darann nichts sparenn soltenn, keme2 Ihnenn Irenn Erbenn vnnd nachkommenn selbst zum besten.

3

Dieweil nun die besichtigung vnnd weitter Hanndelung im augennschein geschehenn solle, So habenn die fürstliche Herrnn Stadthalter vnnd Räthe darin den erstenn Septembris daselbst zum Sodenn zu ein tage anngesezt, daselbst sein erschienenn, vnnd ist verhanndelt wie volgtt.

Unsichere Lesungen

  1. vffm Hain — Lesung 'Hain' nicht ganz sicher; wohl Ortsangabe (auf dem Hain).
  2. keme — Wort vor 'Ihnenn' nicht ganz sicher; Sinn 'es käme ihnen ... zum Besten'.

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HandschriftS. 115 Bl. 56r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 115

1

Beratsschlagt wie dem manngell des Saltzbronnes möchte gerathenn werdenn

2

Vonn wegenn vnnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrn: stzl1 Stadthalter Rudolff Schennck zu Schweinsburgk2, der Lanndtvogt Sigmundt vonn Beÿneburgk3, Heinz vonn Lutter Hauptmann zu Ziegennhain,

3

Johann Nordeck, Henrich Muldener, Valtin Schulde4, Jost Berker5, Hanns Geilmann6 Schultheis von Hombergk, Renndtmeister zum Sodenn Johann Bartholmes, Salzwardt zum Sodenn Christoff Hombergk.

4

Vonn wegenn Gemeiner Pfänner vnnd für sies selbst.

5

Ernnst vonn Bischausenn, Hans Caspar7 von Eschwege, Bernnt vonn Bischausenn, Her Wilhelm Prediger Dechant zu Hilgennstadt, Her Henrich Löber vonn Hilgennstadt.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. stzl — Kürzel vor 'Stadthalter' nicht sicher aufzulösen; in der Übersetzung ausgelassen.
  2. Schweinsburgk — Wohl 'Schweinsbergk' — die Familie Schenck zu Schweinsberg.
  3. Beÿneburgk — Gemeint ist die Familie von Boyneburg.
  4. Valtin Schulde — Nachname unsicher, auch 'Schilde' möglich.
  5. Jost Berker — Nachname unsicher; wohl dieselbe Person wie 'Jost Bertternn' auf Blatt 54r.
  6. Geilmann — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher, auch 'Seilmann' möglich.
  7. Caspar — Vorname des Hans von Eschwege nicht ganz sicher lesbar.

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HandschriftS. 116 Bl. 56v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 116

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteJörge Freundt Renndtschreiber zu Eschwege, Johann Schaffnit der Elter, Johann Nidernstein1, Johann Caßelmann, Hanns Meuth, Heinz Meinhardt, Chias Choreÿ2,

2

Curt Rulanndt3, Jörge Gauwler4, Hanns Möller der Eltter, Alexannder Jordann, Bernnhardt Wallis vnnd annder Bürger die Pfentzsch5.

3

Actum Allenndorff ann der Werra den erstenn Septembris Anno 47.

4

Der Herr Stadthalter erzehlt die Hanndelung zu Cassell, vnnd befihlt den verordenntenn der Pfenner beÿ den Pflichtenn, damit sie vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn verwanndt sein,

5

Wes sie sich bedacht habenn, wie dem manngell zuvorkommenn, anzuzeigenn, vnnd zum bestenn mit anrathen zuhelffenn.

Unsichere Lesungen

  1. Nidernstein — Anfangsbuchstabe N/R mehrdeutig; wohl dieselbe Person wie 'Johann Riedennstein' auf Blatt 54r.
  2. Chias Choreÿ — Vor- und Nachname unsicher (auf Bl. 54r als 'Chias Cherey' gelesen).
  3. Rulanndt — Anfangsbuchstabe R/M mehrdeutig; auch 'Mulanndt' möglich.
  4. Gauwler — Nachname unsicher; auch 'Gaißler' oder 'Saurler' denkbar.
  5. Pfentzsch — Wort nach 'Bürger die' nicht sicher lesbar; dem Sinn nach 'Pfänner'.

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HandschriftS. 117 Bl. 57r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 117

1

Darauf die Pfenner ein klein bedennckenn gebettenn, ist Ihnenn zugelassenn,

2

Nach dem gehabtenn bedacht, sagt Widennstein4 vonn wegk1 gemeiner Pfenner, das die verordenntenn habenn des Herrn Stadthalters erzehlung anngehört, vnnd erkennenn sich ohnn das fur sich selbst schuldige,

3

Vnnd dieweil solchs vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrn mitbelanngt, den Bornn in besserung zufassenn, Bitten sie, Ire bedennckenn anzuhörenn, erkennenn sich schuldige zuuerdienenn,

4

Darauf der Herr Stadthalter gesagt, sie habenn zuerachtenn, das dis suchenn nit annders dann dem Handell zu gut, begeret nachmahls diese sachenn zufordernn,

5

Johann Widennstein erinnert die vorigenn vfgerichte vertrege, vnnd Location, sagenn das sie sich schuldige erkennenn, dem manngell rathenn zuhelffenn, doch das es demselbenn nit zuwieder protestirende, wollenn vnnbeschwert sein,

6

vnnd sagenn das sie alwegenn fur die schwerenn gebeuwenn gewerth, seÿ aber den werckleutenn2, dann=3Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vonn wegk — Lesung des Wortendes unsicher; sinngemäß „von wegen“ (im Namen der gemeinen Pfenner)
  2. werckleutenn — Wort mit Zierstrich durch ck; Lesung „Werkleuten“ wahrscheinlich
  3. dann= — Am Seitenende getrenntes Wort; Fortsetzung S. 118 „derlich“ ergibt wohl „sonnderlich“, erster Wortteil liest sich aber eher wie „dann“
  4. Widennstein — Anfangsbuchstabe des Namens mehrdeutig, auch „Niedennstein“ möglich (so auch S. 119)

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HandschriftS. 118 Bl. 57v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 118

1

Fortsetzung von der vorigen Seitederlich Meister Jorgenn Behm zuuiel geuolgt, ziehen sich auff den augennschein, vnnd thun dem Bornn schadenn, dann die altenn habenn vf das alte fundament, das neue fas gesezt, vnnd vfgestosenn pfele, zweÿ fasse1 seindt mit Thonn verstopfft,

2

Nun ist die kunst darauf gelegt, die nit allein das fas, Sondern auch die bodenn bewegt,

3

Darumb erschell2 die kunst diesem leichtenn Baw, kömpt der schade allein vonn der kunst, vnnd seÿ meister Jorgenn kunst schuldt,

4

Zuuorkommenn demselbenn, Woltenn sie einfeltiger weise sagenn, nach dem das fundament noch gannz, das der Tham wurdt ausgenommenn bis auf den grundt, als dann wurdt der schade gesehenn,

5

Dieweil das fas noch gannz seÿ, vnnd kannt3 ohnn schadenn geschehenn, Dann sie befindenn, das die sohle im Bornn noch wie zuuor starck gnug ist,

6

Darauf anntwort der Herr Stadthalter, dieweil der mehrenntheil beruhet vf dem augennschein, Wollenn sie nach essenns zeitlich hinaussenn zum Sodenn4Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zweÿ fasse — Lesung „fasse“ (Fässer) nicht ganz sicher, auch „faste“ denkbar
  2. erschell — Wortform unsicher; wohl „erschellt/erschüttert“
  3. kannt — Lesung unsicher, „kannt/konnt“ (= könnte)
  4. zum Sodenn — „zum“ auch als „zun“ (= zu den) lesbar

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HandschriftS. 119 Bl. 58r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 119

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesein, vnnd solchs in augennschein besichtigenn, gefelt denn verordenntenn vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vnnd gemeinenn Pfennernn wohl.

2

Vnnd ist die besichtigung in sampt also geschehen, vnnd vmb den Salzbronn, Sohlgrabenn, Kunste, vnnd annders,

3

vnnd sagt Johann Widennstein1, das sie den Salzbronnen heutigs tags noch freÿ vnnbeschedigt fundenn, allermassenn der in vberliefferung vnnd annfanng der Location gewesenn seÿ,

4

dann er denn mit dem mas darann der Bleÿ vnnd federnn stein2, vnnd sie solch mas zu der zeit genommenn gemessenn, Welch mas die Pfenner beÿ sich behaltenn,

5

vnnd sagter Widennstein, das sie den Salzbronn alle Jar etlich mahl geraumpt, Kies vnnd steine heraus geraumpt,

6

vnnd wie er vonn den altenn gehort, auch selbst gesehenn habe, so seÿ also viel heraus gelannget, das der Bronn Jzt da mit gefult kondt werdenn,

7

Nach beschehener heutiger besichtigung, habenn sich Stadthalter, Lanndtvogt, Heinz vonn Lütter4, Nordeck, vnnd wir vnns vnnderredt vnnd enndtschlossenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Widennstein — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „Niedennstein“ lesbar (zweimal auf der Seite)
  2. der Bleÿ vnnd federnn stein — Lesung und Sachbezug unsicher; wohl Blei(lot) und Federstein am Messmaß
  3. gefult [gestrichen] — Nach „gefult“ ein kurzes, doppelt durchstrichenes Wort am Zeilenende, unleserlich
  4. Heinz vonn Lütter — Name mit Zierstrich durch tt; wohl Heinz von Lüder, Statthalter zu Kassel

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HandschriftS. 120 Bl. 58v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 120

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedas Heinrich Müldener2, Jost Becker1, vnnd der Rendtmeister der Pfenner Salzgrebenn, nachuolgennde meÿnung annzeigenn sollenn, sich darauf zu vnnderredenn, vnnd morgenn zeitlich anntwort zugebenn,

2

Erstlich sehenn Stadthalter vnnd Räthe fur nüzlich vnnd gut ann, das der Sohlgrabe vom vnnten herauf bis fur das gewelbe gannz zu grunde geraumbt vnnd gesaubert werdenn soll, also das das wasser aus dem gewelbe sein ausflus vnnd fall habenn könne.

3

Zum anndernn das darnach derselbe sohlgrabe vom Karmeberge3 ann bis vors gewelbe mit dielenn vnten vnnd vf beidenn seittenn gefuttert, vnnd gefast werden soll, Inmassenn Jzo ein Stutenn4 zur proba gemacht ist,

4

vnnd sollenn die Pfenner mit annrathenn, ob mann darzu Eichenn, Buchenn, oder Tannenn dielenn nehmenn soll.

5

Zum drittenn das der Berck am Salzbronn durch verstenndige werckleuthe mit einem gutenn Stoll durchfahrenn solt werdenn,

6

Zum vierdtenn, Wo es Ihnenn gefiele das der Salz=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jost Becker — Zierstrich durch ck; auch „Berker“ lesbar
  2. Heinrich Müldener — Name; Lesung „Müldener“ (auch „Mildener“ denkbar)
  3. Karmeberge — Ortsname unsicher; Anfangsbuchstabe mehrdeutig (K/S/W), etwa „Karmeberg/Karnberg“
  4. Stutenn — Lesung unsicher; dem Sinn nach „ein Stück (Abschnitt) zur Probe“

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HandschriftS. 121 Bl. 59r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 121

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebronn ausgeöst1 wurde, damit mann den Bodenn sehen könntte,

2

Vnnd wann der Grabe gesaubert, solt das wasser 14 tage aus dem gewelbe fliessenn, vnnd da es sich dann mit dem siedenn nit bessert, so solt mann ein probwerck siedenn, damit mann Innenn werde, wie es ein gestalt darumb habe.

3

Der Pfenner Anntwort vf obbeschriebenn antragenn.

4

Zuuor vnnd ehr sie vf das anntragenn anntwort geben wollenn sie anngezeigt habenn, dieweil gesternn Christof vnnd Meister Jorg mit redenn zusammenn kommen2, das einer den anndernn Jzigs schadenn vhrsach zusein, beschuldigt,

5

So wollenn sie gebettenn habenn, des einem grundtlichenn bericht zuempfahenn,

6

Ist abgeleint das Christoff mit vfreumung des grabenns keinenn schadenn gethann, vnnd da dem Bornn solt schadenn geschehenn sein, als mann doch nit hofft, So müste es der schwere der kunst gethann habenn,

7

Widennstein3 sagt vff den erstenn artickell, das sieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ausgeöst — „ausösen“ = ausschöpfen; Lesung wahrscheinlich, aber Wortbild eng geschrieben
  2. zusammenn kommen — Sinn: mit Reden aneinandergeraten; Wortfolge etwas unsicher
  3. Widennstein — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „Niedennstein“/„Tiedennstein“ lesbar; hier wie zuvor als Widennstein wiedergegeben

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HandschriftS. 122 Bl. 59v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 122

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedenselbenn nit wissenn zuuerendernn, doch das der Grabe nit tieffer denn das gewelbe ist, ausgefurtt werde, Dann wann er tieffer gemacht wurde, keme dem Salzbronn nit zugut, so fielle er auch destomehr Inn,

2

Den anndernn artickell, das der Grabe gefast werde mit dielenn, Ist Inenn auch zugefallenn,

3

Den drittenn habenn sie ein gros bedennckenn, dann vom Berge her ist nit souiel wassers als vonn der Werra herkommenn ist, wie mann in sezung des kunstkastenns gesehenn hat, Ist in vorzeitenn der vhrsach halbenn auch verpliebenn,

4

Wollenn Ihnenn solichs zubedennckenn heimgestelt habenn, könnenn auch darin ohn vorwissenn aller Pfenner nit willigen,

5

Item das ein Tham geschlagenn werde, darmit die Werra nit herabgehenn könne, Ist geschehenn,

6

Item das vf liederlicher kunst1 gedacht werde, damit Meister Jorgenn schwer kunst abgethann werde,

7

Schaffnit2 sagt, Wo der Salzbronn schadenn hette,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. liederlicher kunst — „liederlich“ hier wohl = leichter, geringer (einfacheres Pumpwerk); Lesung sicher, Deutung erschlossen
  2. Schaffnit — Personenname; Lesung wahrscheinlich, sonst nicht belegt

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HandschriftS. 123 Bl. 60r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 123

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteso mus es Jorgenn kunst1 schuldt sein, vnnd keinem annderm2,

2

Heintzenn Lutters Rath ist, Wann flude seyenn, das dann furs gewelbe ein Tam geschlagenn werde, vnnd soll das wasser was aus dem gewelbe kömpt, mit ein tag Haspell ausgezogenn werdenn,

3

Bescheidt

4

Stadthalter sagt, das der Sohlgrabe soll bleibenn, vnnd gemacht werdenn, wie die Pfenner begert, also das der abfall eines fußes vorm gewelbe sey,

5

Des Stols halber soll es bleibenn bis der Salzbronn gebauwet werde,

6

Das der Sohlgrabe gefast werdenn soll, vnnd das sie den Baw mit helffenn tragenn,

7

Der Tham soll geschlagenn werdenn, das die Werra nit herab gehenn soll,

8

Die kunst, das die dem Bornn schedtlich sey, soll nachgetracht werdenn, liederlich3 kunst zu ausbringung der Sohl vfzurichtenn,

Unsichere Lesungen

  1. Jorgenn kunst — Deutung unsicher: Jörgens Kunst (Pumpwerk) oder Personenname Jorge Kunst; Satzanfang liegt auf der Vorseite
  2. keinem annderm — Endungen der beiden Wörter (m/r bzw. m/nn) nicht ganz sicher
  3. liederlich — frühnhd. liederlich = leicht, mühelos; Lesung ziemlich sicher

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HandschriftS. 124 Bl. 60v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 124

1

Pfenner Widennstein1 bitt, Was sie in dieser sachen geredt, das sie es trewlich vnnd gut gemeint, sie des nit zuuerdennckenn,

2

Das sie aber den kostenn des Sohlgrabenns soltenn mittragenn, vermeinenn sie nit schuldigk zusein,

3

Zum anndernn das die Bawleute zur kunst sollenn mit bestellenn, Habenn sie Jzo niemanndts, dann Meister Hansenn, darauf der Herr Stadthalter den bescheidt gebenn,

4

Dieweil der Baw am Sohlgrabenn nit allein Jn zeit der Location, sonndernn auch hernach Ihnenn zu gut kömpt, soll sie4 den grabenn mit bawenn, vnnd allenn vnkosten zum halbenn theil tragenn vnnd geltenn helffenn,

5

Dargegenn die Pfenner protestiren, Wollenn aber die Ein hundert guldenn schuldenn hievor hiever2 vnnserm gnedigenn Herrnn gewilligt entrichtenn, die sie noch zum Sohlgrabenn zubawenn schuldigk sein,

6

Actum Allenndorff den 2 Septembris anno 47.

7

Heutigem abschiede nach habenn Stadthalter vnd Landtvogt, Heinz vonn Lutter, Nordeck3, vnnd wir andern,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Widennstein — Anfangsbuchstabe W/N nicht sicher; auch 'Nidennstein' (vgl. 'Niedennstein' PDF-S. 136) möglich
  2. hievor hiever — Zwei fast gleiche Wörter hintereinander, wohl Dittographie des Schreibers; Übersetzung gibt nur 'zuvor' wieder
  3. Nordeck — Endung -ck mit Zierstrich; Familienname von Nordeck, Lesung ziemlich sicher
  4. soll sie — so die Vorlage; grammatisch 'sollen sie' zu erwarten

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HandschriftS. 125 Bl. 61r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 125

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesampt gemeinenn Pfennernn verordenten, den Salzbronn, vfs niedrigste ausösenn lassenn, Vnnd darnach die nachbenente Werckleute, das im bronnenn besichtigenn lassenn,

2

Hat sich nachmahls wie zuuor fundenn, das, das das fas im grunde, ann etlichenn ortenn, hole vnnd wans1 ist, wie sie die Werckleute abgehort sein, vnnd hernach verzeichnet ist.

3

Es hat auch Meister Jorge die bede Rörenn2 zugleich müssenn gehenn lassenn, damit mann sehe, wie sehre die kunst bewegt werde, am Salzbronn vnd Bodenn3,

4

Hanns vonn [gestrichen: Frannckfurt]4 der Steinmez ist gefragt wie er das werck des Salzbronnens befundenn, Ob Jorgenn kunst dem Bornn schedtlich sey oder nit, vnnd wie dem zuhelffenn sey,

5

Sagt das werck sey dem Bornn schedtlich, so sey das werck vnntenn zubrochenn, vnnd were sein rath, das der Born erst mit holzwergk, vnnd darnach darumb her mitt steinenn gefast wurde,

6

Meint auch das ein zug mit gewicht könt5 darauf gesazt werdenn, die soviehl sohle heraus bringenn könte, als Jzige kunst,

Unsichere Lesungen

  1. wans — frühnhd. wan = leer, schadhaft; Lesung nicht ganz sicher, auch 'wanck' denkbar; übersetzt als 'schadhaft'
  2. Rörenn — Anfangsbuchstabe R/K im Duktus mehrdeutig; 'Röhren' (der Kunst) nach dem Kontext
  3. Bodenn — Wort mit Querstrich – wohl Zierstrich, keine Tilgung
  4. [gestrichen: Frannckfurt] — Herkunftsangabe gestrichen; nach 'gefragt' zusätzlich ein gestrichener Schnörkel/Buchstabe, unleserlich
  5. könt — Lesung könt/kömt; dem Sinn nach 'könnte'

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HandschriftS. 126 Bl. 61v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 126

1

Sagt auch das vf der seittenn Jegenn dem kunsthaus, das meiste wilde wasser in Salzbronn feldt, Darumb soll mann zwölff pompenn1 Inn Bornn sezenn, vnd den ausösenn, damit mann den grundt sehen könte,

2

Meister Annthonius Baumeister zu Ziegennhain, sagt vf des Stadthalters fragt, ob die kunst dem Borne schadenn thue oder nit, vnnd wie dem Bornn zuhelffenn were,

3

Die kunst sey dem Borne nit nuzlich, dann der Born sey mittenn nidrigk, vnnd das fas vf etlichenn ortenn ledigk, hab die kunst mit den schleuchenn ausgezogenn,

4

Der den Bornn gebauwet hat, der hat den vf den kies2 gesezt, Darumb must mann kunst sezenn, das der Bornn ausgeöst wurde, Damit mann dem Bornn vf dem Bodenn sehenn konne,

5

Meint auch besser sein, das holzer Rörenn vnd leddernn schleuche gesezt wurdenn, hettenn kein gewalt noch läst, vnnd solten in einem troge gehen,

6

Der Thonn sey vnnfleissige3 hinein kommenn, sey klomperchtige4.

Unsichere Lesungen

  1. zwölff pompenn — Zahlwort zwölf; Lesung ziemlich sicher, aber auffällig hohe Zahl
  2. kies — Anfangsbuchstabe k/b nicht ganz sicher; 'Kies' nach dem Kontext (Brunnengrund)
  3. vnnfleissige — Lesung unsicher; verstanden als 'unfleißig' = nachlässig
  4. klomperchtige — Wort mit langem Querstrich – wohl Zierstrich/Unterstreichung, keine Tilgung; Lesung klomperchtige/klemperchtige, verstanden als 'klumpig'

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HandschriftS. 127 Bl. 62r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 127

1

Nach Mittage zu gehe ein Ader starck, aber der Tast1[?] sey zu grob noch darauf, das mann nit eigenntlich sehenn konne, wo sie sich ereugtt2.

2

Heinz vonn Lutter sagt, das in Lothringenn viel Salzwerck sein, die liegenn gemeinlich im gemohr3, Hab Balthasar Merz, vnnd Meister Kunz der Zimmermann besichtiget, vnnd vielleicht, darauf verzeichnus gemacht,

3

Derowegenn hat mann sich zuerkundenn, vnnd vonn dem ort leute zubekommenn, die gutenn Rath gebenn köntenn,

4

Meister Hanns Güldennzopff vonn Freunbergk4[?] sagt, es thue vonn nötenn, das der Bornn Neue gefast, vnd diesenn winter darzu alle bereitschafft verschafft5 werde,

5

Die beste fassung ist Inns gefierdte zu sezen, vnnd viel besser dann mit den Rundenn fassenn,

6

Diese alte fassung sey sehr wanndelbar, vnnd sey werck6, da es ein Werckmann gemacht hette, were es bestenndiger vnnd kunstlicher.

7

Sollenn zwene Schachte gemacht werdenn diesennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Tast — Lesung Tast/Last unsicher; verstanden als das über der Ader Liegende, das die Sicht verwehrt
  2. ereugtt — Zierstrich durch tt, keine Tilgung; ereugen = sich zeigen
  3. gemohr — wohl 'Gemoor' (Moorgrund); Lesung ziemlich sicher
  4. Freunbergk — Herkunftsname unsicher; auch Frauenberg, Freudenberg oder Creuzberg denkbar
  5. bereitschafft verschafft — beide Wörter mit Zierstrich durch fft, keine Tilgung
  6. vnnd sey werck — Wortlaut syntaktisch hart; 'hette' mit Zierstrich durch tt, keine Tilgung; Übersetzung sinngemäß

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HandschriftS. 128 Bl. 62v

Wortlaut der HandschriftSeite 128

1

wintter, die Östenn1[?] dem Bronn, vnnd könndt man gleichwohl siedenn, Wann der Bronn zu grundt geöst2 wurde, könnt mann vonn den adernn redenn, Wann die Salzadernn noch geringer were als diese, so könnte mann es durch die waßer Schechte Jnnenn werdenn, vnnd die gepüre rechte adernn findenn, Wann mann die rechte adernn findenn will, so muß mann seiner natur nachvolgenn, dann gewiß, das die rechte Sohle in einem sonndernn gehenße3[?] gehe, Die taubenn am faß des Salzbronns sein etlich scharff Kann nit befindenn, das Jzige Kunst dem Bornne schadenn thue, dann die schleuche nit vffm Bodenn oder grundt stehenn, Meister Hanns Wezell4 der Zimmermann sagtt, wann diese Jzige alte faßung bleibenn sölte, das mann die ader so aus dem faße bliebenn ist, Jnnsonnderheit gefast wurde, Jnnwenndigk vnd auswendigk, Der Bornn ist vnntenn viel enger dann obenn, vnd wan

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: Östenn — Ostern oder Osten unklar
  2. Z. 3: geöst — ösen = ausschöpfen, Lesung wahrscheinlich
  3. Z. 10: gehenße — Gehänge? Endung unklar
  4. Z. 15: Wezell — Name, e/a unsicher

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HandschriftS. 129 Bl. 63r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 129

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegannzenn dielenn Jeglich fas in verzeittenn geseztt3.

2

Vff solche abhörung vnnd bericht ist geschlossenn, das der Tam1 vmb den Salzbronn ein achtennteil vf ein mahl vfgethann, vnnd dann vonn neuwem außgetembt2 werde, vnnd also gar vmbhero kann ohnn alle beschwerung geschehenn,

3

vnnd dadurch wirdt mann Innen, ob manngell sey oder nit am Salzbronn, dann das fas noch allennthalbenn gannz vnd gut ist,

4

Jorge Behm ernnstlich befohlnn, diese Kunst abzuthun, vnnd ein annder leichter Kunst zu außbringung der Sohl zumachenn,

5

aber er weis kein annder Kunst zumachenn, dann das er diese Kunst annders faße, vnnd hannge,

6

das haus vffm Borne abthue, vnnd den stall hinder sich rucke, auch im Salzbronn vnter die schleucht ein kastenn mache, doch das er nit vf den Boddenn rucke,

7

Wo mann den Bornn vfreist, soltt mann es wohl böser machenn, darumb vonn nötenn den Bornn gar auszuösenn, könnte mann die adernn erkennen vnd den manngell sehenn,

Unsichere Lesungen

  1. Tam — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher (T/S); dem Sinn nach Damm um den Salzbrunnen
  2. außgetembt — Lesung der Buchstabenfolge -embt gesichert per Zoom; gedeutet als ausgedämmt
  3. geseztt — Satzanfang fehlt (steht auf der Vorseite); Zierstriche durch tt

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HandschriftS. 130 Bl. 63v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 130

1

Vonn solchenn gepflegtenn hanndelungenn hochgedachtem vnnserm gnedigenn furstenn vnd herrn mit wissen des Herrnn Stadthalters Inn die schwere harte Custodien1, schrifftlicher bericht geschehenn ist, Innhaltenndt, wie volgett.

2

Dem durchleuchtigenn Hochgebornnenn furstenn vnd herrenn Herrn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Cazennelnpogenn etc. vnnserm gnedigenn furstenn vnd Herrnn

3

Durchleuchtiger Hochgebornner furst, E. F. G. sein vnnser vnderthenig, schuldige, vnnd gannz bereitwillige diennste alzeit zuvor, Gnediger furst vnd herr,

4

Wiewohl wir bisdaher, vonn einer zeit zur anndernn E. f. gl. erledigung vnnd heimkunfft, mit herzlicher vnnd hochster begir gehofft, vnnd noch teglich hoffenn, Innsonnderheit dieweil die Capitulation articul alle volnzogenn,

5

So werdenn doch E. f. gl. leider Gott geclagt2, vber das alles vonn tage zu tage vfgehalttenn, derwegenn wirLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Custodien — gemeint ist die Gefangenschaft Landgraf Philipps (1547-1552)
  2. geclagt — c/r schwer unterscheidbar; Formel leider Gott geklagt

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HandschriftS. 131 Bl. 64r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 131

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegros herzlich mitleidenn tragenn, vnnd doch vnns die eußerste noth tringt, ann E. f. gl. diesenn schrifftlichenn bericht gelegennheit des Salzwercks halbenn zum Sodenn zuthun,

2

Hettenn aber weis Gott E. f. gl. zu Irer Jzigenn großenn vnnd eußerstenn beschwerungenn, gernn damit verschonnt, So habenn wir es doch lennger nit vmbgehenn, noch vfhaltenn konnenn, vnnd helt sich also,

3

E. F. G. habenn verschienenn den 29. Juny dis Jars aus dem kaÿ: Lager zur Neuenn stadt1 ann derselbenn Stadthalter vnnd Räthe alhie zu Cassell, des Salzbronns halbenn zum Sodenn also geschriebenn,

4

Dieweil E. f. gl. für Irem abreisenn befundenn das der Salzbronn zu Allenndorff ann der Werra manngellhafftigk, so seÿ E. f. gl.2 das sie Stadthalter vnnd Räthe, mit Rath ezlicher Pfenner vnnd annder verstenndigenn biderleuthe, solchem manngell zuhelffenn vnterstehenn sollenn,

5

doch in allewege mit vfzusehenn, das nit vbell werde erger gemacht,

Unsichere Lesungen

  1. zur Neuenn stadt — kaiserliches Feldlager zu Neustadt; welcher Ort gemeint ist, bleibt offen
  2. so seÿ E. f. gl. — elliptisch; zu ergänzen wohl Wille oder Befehl

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HandschriftS. 132 Bl. 64v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 132

1

Darauf vier der vornembstenn vnnd Elttestenn der Pfenner vf den 11. Julij alhier gein Cassell beschrieben wordenn,

2

vnnd sein vonn E. f gl. wegenn derselbenn Stadthalter, Lanndtvogt, vnnd Doctor Walther, E. fgl. amptknechte dhin Sodem1 vnnd wir beyde bey solcher handelung gewesenn,

3

vnnd notturfftiglich gerathschlaget wie vnnd welcher massenn solchem manngell kont2 oder möcht gerathenn werdenn,

4

also ist desmahls geschlossenn, Dieweil die Söder für vnnd für klagenn, vnnd doch im Pfenner buche stunde, das mann Irer klage nit leichtlich glaubenn gebenn solt,

5

vnnd doch wohl sein möchte das die gebeuwe vmb den Salzbronn durch lennge der Zeit etwas manngelhafftigk sein köntenn,

6

Das nach dem gehaltenem zu der Zeit am schieste3[?] für die Kay:5 Commißarien bestimptenn Lanndtage der Stadthalter, Lanndtvogt, Nordeck, Heinz von Lutter4, vnnd annder verstenndige werckleute

7

vf einen namhafftigenn tagk, welchenn der Stadthalter benennenn solt, inn Augennschein dhin Sodenn annkommen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dhin Sodem — Wort vor der Einfügung Sodem unsicher gelesen (dhin = dahin?); Einfügung über der Zeile
  2. kont — Lesung des Wortes am Zeilenende nicht ganz sicher (kont = könnte)
  3. schieste — Lesung unsicher; wohl Form von schierst (= nächst bevorstehend)
  4. Heinz von Lutter — Name nicht ganz sicher; vermutlich Heinz von Lüder
  5. Kay: — Kay: mit horizontalem Kürzungsstrich (kaiserlichen); kein Tilgungsstrich, vgl. Kayr: Mayt: auf Blatt 65r

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HandschriftS. 133 Bl. 65r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 133

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd vonn solchem manngell, wie dem am bestenn vnd nuzlichstenn möchte vorkommenn werdenn, zu rathschlagenn,

2

Jnn gleichnus1 soltenn die Pfenner sich auch stadtlich darzu geschickt machtenn, vnnd auch nach verstenndigenn Bawleutenn mit vleis trachten,

3

Mittler Zeit solt der Sohlgrabe bis furs gewelbe, wie wir dann desmahls albereit für diesem tage in arbeit warenn, so viel es mennschlich vnnd muglich geraumbt werdenn,

4

Ob mann furm Gewelbe außerhalb den Sodenn einenn abfall erlanngenn vnnd habenn möchtte,

5

Dieweil aber in des vielerley E. f. gl. mercklich gescheffte furfielenn, auch inder Zeit E. f. gl. Stadthalter etwas schwach,

6

vnnd Ich Jost mit dem leztenn gelde Kayr: Mayt:3 zu enndtlicher enndtlicher2 enndtrichtung der Capitulation articul zuliefernn gein Speyr geschickt wordenn,

7

hat sich solcher tagk bis auff den leztenn Augusti erstreckt vnnd verweilett.

8

Da sein des tags vonn E. f. gl. wegenn zu AllendorffLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jnn gleichnus — Lesung des ersten Wortes (Jnn/Jm) nicht ganz sicher; Sinn: desgleichen
  2. enndtlicher enndtlicher — Wortdoppelung am Zeilenumbruch (Zeile 15/16), so in der Vorlage
  3. Kayr: Mayt: — beide Wörter mit horizontalem Kürzungsstrich (Kayserlicher Maytstät)

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HandschriftS. 134 Bl. 65v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 134

1

Fortsetzung von der vorigen Seitezukommenn der Stadthalter zu Cassell, Lanndtvogt, Heinz vonn Lutter, Johann Nordeck, Valtin Thulde1, vnnd wir beide sampt E. fgl. ampt knechten zum Sodenn,

2

vnnd vonn Gemeiner Pfenner wegenn, vnnd auch für sich selbst Jnn die dreißigk personenn, von Prelaten, Adell vnnd Burger, so alle mit Pfenner warenn,

3

Da ist die vorige obberurte Hanndelung, vnnd der abschiedt zu Cassell repetirt,

4

vnnd nach vielen langen hin vnnd wieder gehaptenn redenn, geschlossenn, das der Salzbronn solt vfs aller niedrigst ausgeöst, vnnd darnach besichtiget werdenn,

5

Also that mann zustundt ann2, den Salzbronn ausgeöst, bis vff ein ehlenn tieff Sohl,

6

darnach seindt vonn E. fgl. vnnd gemeiner Pfenner wegenn, Ich Hienrich Muldenner3, Johann Niedennstein Burgermeister vnnd der Pfenner Salzgreuen zu Allendorff mit sampt vier Werckmeisternn, als nemblich Meister Hanns vonn Franckfurth SteinLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Valtin Thulde — Familienname unsicher gelesen (Thulde/Chulde?)
  2. that mann zustundt ann — Wendung unsicher; wohl: machte man sich sogleich daran
  3. Hienrich Muldenner — Name unsicher gelesen (Muldenner/Wuldenner?)

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HandschriftS. 135 Bl. 66r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 135

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemetz, Burger zu Hombergk Jnn Hessenn, E. f. gl.1 Bawmeister zu Ziegennhain Anthonius, Meister Hanns Guldennkopff vonn Weynmar Jn duringenn, welcher mehr Saltzwercke gebawet, vnnd dann einen Zimmermann Hanns Wizell genanndt,

2

so E. f. G. etlich Jar Im Bodenn ann allerley bewenn gearbeit, Inn den Saltzbronn zu grunde zusteigenn, vnnd allen manngell zubesichtigenn, verordennt wordenn, dem wir dann also gelebt vnnd nachkommenn sein,

3

Da habenn wir eigenntlich vnnd augennscheinlich befundenn, das das fas im Saltzbronn vffm grunde, auch der Tam2 mangellhafftigk, vnnd wir habenn vnter dem fasse hin Inn den Tam mehr dann einer ehlen lanng greiffenn könnenn,

4

Nach solcher besichtigung vf vnnd vmb den Saltzbron, Sohlgrabenn, Kunste vnnd annders des tags vnnd artts3 geschehenn,

5

Habenn die Pfenner den Saltzbronn mitt einer Wardeln oder Leynenn, darann Bleyenn Zeichl4 vnnd feddern gehanngen, Inn die Höge tieffe, weitte vnnd lennge, Inn vnnd auswenndigk zumessenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. E. f. gl. — Abkürzung mit Schlaufenbuchstabe; Auflösung als 'Euer fürstlichen Gnaden' aus dem Kontext (Bericht an den Landgrafen), Lesung des ersten Buchstabens nicht ganz sicher
  2. Tam — Anfangsbuchstabe T mit Querstrich; auch Lesung 'Cam' (Kamm) denkbar, gemeint ist der Damm um das Brunnenfass
  3. artts — Wohl 'orts' gemeint (des Tages und Ortes); Vokal sieht wie a aus
  4. Zeichl — Wortende undeutlich; wohl bleierne Zeichen/Senkbleie an der Messleine

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HandschriftS. 136 Bl. 66v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 136

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd darnach durch Niedennstein1, den Herrnn Rethenn2 sagenn lassenn, das sie den Saltzbronn des tags, allermassenn wieder in vberliefferung zu annfanng der Location, das in verschienenem 41. Jare prima Maij gewesenn, noch vnbeschediget fundenn,

2

Das aber der Bodenn am grunde ann etlichenn orttenn etwas tieffer, dann das fas sey, kam daher, das die Altenn vonn Jar zu Jar den Saltzbronn gesaubert, vnd viel kodt, kies vnnd steine daraus geraumbt habenn,

3

vnnd sey des soviel heraus gelanngt, das der Saltzbronn Jzo damit gefult konnt3 werdenn, dadurch dann vnter dem fasse vnnd Tamme hero sich wohl konnt wilt wasser Inngeschleiffenn,

4

dann wir auch eigentlich befindenn, das sich etlich wilt wasser, so in der Abzucht gestanndenn, daselbst verlorenn hatt,

5

Vnd kann niemandt annders verstehenn, dann das solchs durch den baufelligenn Tam Inn den Saltzbronn falle,

6

Aber die Saltzadernn im Saltzbronn vnnd fas, gehenn noch Gott lob so starck vnnd gewaltigk, wie sie Je vnnd allwegenn gethann habenn,

7

dann es warLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Niedennstein — Wohl Ortsname Niedenstein oder Personenname; als Vermittler der Nachricht an die Räte genannt
  2. Rethenn — Am Zeilenumbruch Re=thenn; Lesung 'Räten' aus dem Sinn, erster Buchstabe nicht ganz eindeutig
  3. konnt — Beide Male stark verschliffen geschrieben; Lesung 'konnt(e)' aus dem Sinn

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HandschriftS. 137 Bl. 67r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 137

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedesmahls nit muglich, das der Saltzbronn konnt oder mochte nidriger, dann einem ann sein knie, geöst vnnd gewaltiget werdenn, dringenn mit aller gewalt durch den kies heraus, das wir alle sehr erfreuet wordenn.

2

Darnach hat mann sich vonn allenn theilenn notturfftlich vnnderredt hin vnnd weder, wie vnnd welcher gestalt solchem manngell sonnder nachteil, vnnd das mann nit vbell erger machte, gerathenn, vnd geholffenn konnte werdenn, gerathschlagt, vnnd desmahls enndtlich dahin geschlossenn, vnnd verabschiedt,

3

Dieweil desmahls im Sommer mercklich vnnd grosse durre dieser Lannde art gewesenn, dadurch gemeintlich1 viel vnnd schier alle Bornne vertrockenet, derwegenn dann zuvermutenn gewest, das die Sohle auch im Saltzbronn nit so starck vnnd gut als zuvor sein mochte,

4

Wie dann in allenn Laubrosenn2 Jedes Jars geschicht, vnnd doch hernach wann die gebirge wieder voller wasser werdenn, sich die Sohl auch wieder gebessert habe,

5

Darumb solt manns bisLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gemeintlich — Am Zeilenumbruch gemeint=lich; wohl Nebenform von 'gemeiniglich'
  2. Laubrosenn — Lesung des Vokals unsicher; wohl 'Laubrise' = Zeit des Laubfalls, Herbst

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HandschriftS. 138 Bl. 67v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 138

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedie gebirge wieder wasserigk wurdenn, annsehenn,

2

vnnd solt doch mitler Zeit der Sohlgrabe ausserhalb den Bodenn vonn vnntenn herauff bis fur das gewelbe am dem orte, da E. f. gl. fur zehenn Jarenn, als der erste vertragk wardt vfgericht, die Soder1 schepffenn ließ,

3

ganntz zu grunde vollennt geraumbt, vnnd gesaubert wordenn, also das das wilt wasser aus dem gewelbe, einem abflus vnnd fall habenn könte, damit vmb den Saltzbronn ganntz vnnd gar kein wasser stehenn bleiben muste,

4

Vnd wann der Sohlgrabe also gesaubert, vnnd der abfall erlanngt wurde, solte das wilde wasser vierzehenn tage, aus dem Gewelbe fliessenn, damit mann sehe, ob sichs mit dem siedenn bessernn wurde,

5

Darnebenn ist auch im Rath beschlossenn, wo mann furm gewelbe ein abfall, der dem ganntzenn Saltzwergk hoch vnnd sehr tröstlich vnnd nutzlich were, erlanngen könte |: den doch die altenn nie gehabt habenn :|

6

das dann der Sohlgrabe solt gefast, vnnd vf beidenn seittenn mit dielenn gefuttert werdenn,

Unsichere Lesungen

  1. Soder — Lesung sicher bis auf Deutung; wohl 'Söder' = Sieder (Siedeleute), vgl. fol. 68r 'die Söder ... gesottenn'

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HandschriftS. 139 Bl. 68r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 139

1

Also hat mann Gottlob den 8. Octobris den abfall vor dem Gewelbe ein fus hoch erlanngt, das die altenn da sie schonn allerley künste gebraucht, nie gehabtt habenn,

2

Darnach habenn wir vierzehenn tage verzogenn, zu sehenn, ob sich das siedenn bessernn wolte, auch bis auf Martin1 gewarttet, das das gebirge zimblich wasserig wordenn ist,

3

da habenn wir befundenn, das die Söder etliche stunde weniger dann zuuor gesottenn, aber doch siedenn sie vber die vorige Zeit, vnd bleibenn auff Irer klage,

4

Derowegenn wir solchs dem Stadthalter anngezeigt, vnd vnns allerley vnnderredt, vnnd enndtschlossenn,

5

dieweil der Salzbronn solt vnnd must gebauwet vnnd gebessert werdenn, vnnd E. f. gl. doch solchs nit allein zuthun hette, sondernn die Pfenner mit rathenn, vnnd willigenn mustenn,

6

das wir beide mit den Pfenner Salzgreuenn dauonn hanndelenn soltenn, Wie wir dann vf nechst verschienenn Martini notturfftiglich gethann,

7

Nun stehet der articul vom bauwen in der Location wie volget.

Unsichere Lesungen

  1. Martin — wohl Martini (11. November); Endung am Zeilenende undeutlich

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HandschriftS. 140 Bl. 68v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 140

1

So aber wir oder vnnsere Erbenn ann Vestunngenn1, desgleichenn am Salzbronn etwas newes bauwenn, vnnd die Pfenner Ire Erbenn oder nachkommenn darzu gebrauchenn woltenn,

2

das soll mit Irer der Pfenner wissenn vnnd willenn geschehenn,

3

Doch soll den Pfennernn hierin vorbehaltenn sein, So sie befindenn wurdenn, das dieselbenn gebeuwe Ihnenn oder dem Salzwergk gefehrlich, nit diennlich, oder sonnst beschwerlich vnnd vnntreglich sein woltenn,

4

das sie auch als dann darzu nicht verpflicht oder obligirt sein soltenn,

5

Vff solch anntragenn habenn der Pfenner Salzgreuenn Zeit begert, das ann gemeine Pfenner gelanngenn zulassenn, So woltenn sie vnns in kurzem derselbenn gemüte annzeigenn,

6

als habenn sie alle furnembste, auslendische vnnd annder Pfenner vf Jzo nehistverschienenem2 Nicolai gein Allenndorf beschriebenn, da wir auch erschienenn,

7

vnnd Irer enndtlichenn anntwort, Da mit man solchs in der eyle ann E. f. gl. gelanngenn lies, vnnd sich in der Zeit mit zubereitung zum baue schickennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Vestunngenn — Lesung V/B am Wortanfang nicht ganz sicher; Sinn: Befestigungen
  2. Jzo nehistverschienenem — Wortfolge (Jzo = jetzo) und Endung unsicher

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HandschriftS. 141 Bl. 69r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 141

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemöcht gewartenn,

2

Es habenn aber vnns der Pfenner Salzgreuenn1 den 12. Decembris die anntwort gebenn, das die auslenndischenn Pfenner des mahls aller aussenn bliebenn, vielleicht aus vhrsachenn, das der zeit alle wasser dieser Lanndtart vber aus sehr grob vnnd fluetigk gewesenn, das niemanndt hab wanndern könnenn,

3

Sie woltenn aber alle auslenndische Pfenner, dieweil die das meiste ann Irem Salzwercke habenn, zu stundt vf nechstkünfftige Weynachtenn wiederumb gein Allenndorf zukommenn beschreibenn,

4

der zuuersicht, sie wurdenn erscheinenn, vnnd was sie sich als dann enndtschliessenn, vnns vfs furderlichst zuuerstendigenn, des wir dann gewarttenn müssenn,

5

Was vnns nun vonn Ihnenn zu anntwort wierdet, wie vnnd welcher gestalt sie zu bauwenn willigenn, wollenn E. fgl.2 wir vfs eilennts verstendigenn,

6

Wo sie dann zum Baw oder Je zum wenigstenn den Tam vmb den Salzbronn hero zu renouiren, vnnd zu ernewerenn willigenn, so will vonn nötenn sein, das E. fgl. leute darzu verordtnen, die der sachenn vnd bawennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Salzgreuenn — Lesung des Anfangsbuchstabens (S) nach Kurrent-Duktus; gemeint sind die Salzgräfen
  2. E. fgl. — Abkürzung für 'Euer fürstliche Gnaden'; erster Buchstabe im Duktus zwischen E und L

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HandschriftS. 142 Bl. 69v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 142

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegutenn verstanndt habenn, vnnd dauonn gelegennheit wissenn

2

Cedula.

3

Es habenn auch die Herrenn Jorgenn Behmenn des Bornmeisters kunst, so er zu ausbringung der Sohl vffm Salzbronn gebraucht, besichtiget, vnnd dauonn mit den Pfennernn gerathschlagt, Ob die kunst dem Salzbronn schadenn thun könnt, oder nit,

4

Habenn die werckleute geschlossenn, das die Last nit sonnderlich schadenn thun könndt,

5

Dieweil aber die Last vfm Tamme des Salzbronns gestanndenn, So hat mann Ime zugelassenn, etlich strebenn zumachenn, die so lang werenn, das sie vber den Tham reichenn, vnd denn last vfm Bornn gebenn2, Welche sein kunst tragenn solte,

6

Vnnd das er solchs vor Michaelis, da das siedenn nit strennge were, vfrichtenn solt, damit er sich dann geseumpt, vnnd solches erst Martini, da das siedenn am strenngstenn war, vfrichtenn wolt,

7

Dieweil er vnns dann ein Kaldtleger1[?] het gemacht, vnnd ein gannze wochenn damit zusiedenn verhindertLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Kaldtleger — Lesung unsicher (Kaldtleger/Kaldtfeger); erster Buchstabe K oder B, gemeint wohl das Kaltliegen der Pfannen
  2. vnd denn last vfm Bornn gebenn — 'gebenn' Lesung wahrscheinlich, syntaktisch hart (die Last auf den Born abgeben)

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HandschriftS. 143 Bl. 70r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 143

1

Fortsetzung von der vorigen Seitehett, vnnd auch das solchs alsbalde der Salzbronn gebauwet, wieder must abgethann werdenn, So haben wir Ime das dieser Zeit vfzurichtenn nit gestattenn wollenn,

2

Innsonnderheit darumb wann der Bornn rechtschaffenn gebauwet ist, So kann mann dann auch allerley kunst ohnn allen nachteil, darauff gebrauchenn,

3

Solchs wolttenn E. fgl. wir auch in vnnderthenigkeit nit verhaltenn,

4

Datum ut in literis

5

Zettell.

6

Auch gnediger fürst vnnd Herr, E. fgl. habenn auch den gewesenn Pfarher zum Sodenn verordent, das vierdt Wardt Register1 gegenn den Renndtmeister zuhaltenn,

7

Nun ist berurter Pfarher newlicher tage plözlich verstorbenn,

8

Dieweil dann die Pfar zimblich gut Innkommenns hat, So vernehmenn wir das viel darnach stehenn,

9

Vnnd ist darumb vonnötenn, das E. fgl. vf eine Personn trachtenn, der E. fgl. gleubenn, vnd der ann den ort bey die Söder2 diene, dieweil sie teglich vom laster des sauffenns gestrafft vnnd abgehalttenn wollenn sein,

10

wollenn E. fgl. wir auch nit bergen,

11

Datum ut in literis

Unsichere Lesungen

  1. das vierdt Wardt Register — 'Wardt' (Wart-/Wachregister) Lesung wahrscheinlich, Wortbedeutung nicht ganz sicher
  2. Söder — Lesung mit ö; gemeint die Salzsieder zum Sooden

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HandschriftS. 144 Bl. 70v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 144

1

Es sagt auch des mahls Heinz vonn Lutter, das er in Lothringenn gesehenn, das sorglicher1 Salzbronn als dieser gefast seyenn,

2

vnnd wardt auch vonn beidenn theilenn geredt, das da mann den Salzbronn bauwenn wolte, solt nüzlich vnnd gut sein, das mann vmb den Salzbron hero, funf oder sechs Bodt2, dieweil mann doch dero die mennge hette, abthun vnnd raum machenn solt,

3

als dan könnt mann den Salzbronn, wie er Jzo ist, stehen lassenn, vnnd alles wildt wasser, was darumb her Jnnfelt, Jnn den Solhegrabenn sonnder alle beschwerung abführenn,

4

So war auch ezlicher Rath vnnd meinung, das der Salzbronn vnnd der Tam bis vf den vmbganng, da E. fgl. mehr dann einmahl Inn gestigenn gewesenn,

5

weidt gnug vom Bornn vnnd Tamme gerings vmbhero, solt vmfahenn3, vnnd mit gehauwenn quadranten steinenn gefast werden,

6

Da sich dann einich wilt wasser ereugt, das könntt mann alles in Solhgrabenn weisenn, dieweyl mann den abfall wie obsteht erlanngt hatt,

7

Darumb habenn E. fgl. dem auch, wie vnnd welcher gestalt der Salzbronn einmahl solt vnnd möchtLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. sorglicher — Wohl komparativisch: 'sorglichere' (bedenklichere, schwieriger zu fassende) Salzbrunnen
  2. Bodt — Boden/Bothen = Siedehäuser; Schreibung der Endung nicht ganz sicher
  3. vmfahenn — = umfahen/umfangen; Lesung ohne r geprüft (Zoom)

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HandschriftS. 145 Bl. 71r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 145

1

Fortsetzung von der vorigen Seiterechtschaffenn wohl gefast vnnd gebawet werdenn,

2

Vnnd wem sie solchs nebenn der Pfenner darzu verordenntenn, da sie zubawenn willigenn werdenn, vertrawenn vnnd beuehlenn wollenn, wohl nachzudenckenn,

3

Dann warlich, wie E. fgl. zurathenn, derselbenn vnnd dem gantzenn Lannde viel vnnd mercklich daran gelegenn sein will, Innsonderheit dieweil die Altenn solchenn Saltzbronn nie recht zugrunde gefast habenn,

4

Wie mann dann im Bericht1 der letztenn bawung des Borns so vor Vertzigk2 Jarenn vngefehrde geschehenn ist, zusehenn hatt,

5

So weis Gott das wir beide vnns solcher sorglicher schwerenn grundt bewe, nit verstehenn, So seindt auch in diesenn E. f. gl. Lanndenn dergleichenn gebewenn nit furhanndenn gewesenn,

6

Vnnd kompt ebenn dieser gebreche, vnnd manngell zu anndernn vnnfall, vnd vngelegener zeit, damit Je ein vngluck nit allein sey,

7

Gott der almechtige wolle gnedige mittell zugluckseliger furderlicher E. fgl. erledigung vnnd enndtschafft, gnediglich verleyhenn,

8

alsdann konttenn E. fgl. selbst nebenn den Pfennernn im augennschein mittLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bericht — Wort stark abgekürzt/verschliffen, Lesung ‚Bericht‘ aus dem Kontext; auch ‚Bucht‘ denkbar
  2. Vertzigk — Zahlwort mit Zierstrich; Lesung ‚vierzig‘

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HandschriftS. 146 Bl. 71v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 146

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteanrathenn, vnnd den Baw dermassenn verordenen, das er rechtschaffenn, stadtlich, vnnd bestenndigk furgenommenn, vnnd außgefurt wurde, dann wir vnns bisdahero beholffenn habenn, wie wir gekont habenn,

2

Ewer f. gl. wollenn wir auch in vnderthenigkeit darnebenn nit verhaltenn, das wir dis Jars soviel muglich gewesenn, mit dem siedenn anngehaltenn habenn,

3

das dennoch, wiewogl in diesem Lanndenn kein mast1 gewesenn, vnnd auch der manngell des Saltzbronns furgestanndenn, E. f. gl. einenn zimblichenn gutenn gewinst habenn werdenn,

4

Wolt Gott, das wir dann teglich bittenn2, das E. fgl. zu anngestelter Rechnung, dauonn alhie selbst relation hörenn möchttenn,

5

Wollenn E. fgl. damit Got dem almechtigenn in seinen schutz vnnd schirm, vnnd vnns dero in aller vnderthenigkeit zu gnadenn beuohlenn habenn,

6

vnnd kontenn solchs E. fgl. vnnserenn Pflichtenn nach, wiewohl wir E. fgl. in diesenn Itzigenn Ihrenn hochwichtigenn beschwerungenn gernn woltenn verschonet habenn, vnnangezeigt nit lassenn,

7

DarauffLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. mast — Lesung sicher, Bedeutung unklar: wohl (Eichel-)Mast als Einnahmequelle des Landes
  2. Wolt Gott, das wir dann teglich bittenn — Syntax der Vorlage unklar verschränkt; Übersetzung sinngemäß

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HandschriftS. 147 Bl. 72r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 147

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemit vnnd nebenn den Pfennernn zuschliessenn haben,

2

Das wir auch diese schrifft ann E. fgl. habenn lassenn ausgehenn, habenn wir zuvor E. f. gl. Stadthalternn alhie bericht vnnd anngezeigt,

3

Woltenn E. f. gl. wir auch in vnderthenigkeit nit verhaltenn,

4

Datum Cassell den 14. Decembris Anno 47.

5

E. F. G.1 vnnderthenigste, schuldige vnd gantz bleibwillige2 diener,

6

Henrich Muldener3 vnd Jost Berber4 vonn Hombergk,

7

Darnebenn hab sich Jorg Behem auch etlicher Rede hörenn lassenn, darumb Valtenn Schuldenn, sich dero zuerkundigenn geschriebenn,

8

Dem Erbarnn vnnd achtbarnn Valten Schulden Vogt zu Wannfriedenn, vnnserm freundtlichenn liebenn Schwager vnnd besonndernn gutenn freundt,

9

Vnnser freundtlich diennst vnnd alles guts zuvor, Erbar vnnd achtpar freundtlicher lieber Schwager vnd besonLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. E. F. G. — Drei stark verschnörkelte Initialen über der Unterschriftsformel; Auflösung ‚Ewer Fürstlichen Gnaden' aus dem Formelkontext
  2. bleibwillige — Lesung unsicher; auch ‚vleiswillige' denkbar; übersetzt als ‚bereitwillige'
  3. Muldener — Lesung durch die Wiederholung des Namens auf Blatt 73v (‚Henrich Muldener … Beuelchhaber zun Soden') gesichert
  4. Berber — Auch ‚Verber/Ferber' lesbar; ebenso auf Blatt 73v

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HandschriftS. 148 Bl. 72v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 148

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteder guter freundt,

2

Wir gebenn euch gutter meinung zuerkennenn, Das wir gesternn in erfahrung kommenn sein, wie der Meister vom Creutzbergk1, so ihr Jüngst mit euch zu Allenndorff gehapt,

3

mit Jörgenn Behmenn im abschiede rede gehapt vnnd gesagt haben soll, das sein Jörgenn kunst dem Saltzbronn beschwerlich vnnd schedtlich sey,

4

Darauff er Jörge geantwort, er wiste selbst wohl, das sein Itzige kunst dem Saltzwerck schedtlich sey, er wolle es aber darumb nit anntzeigenn, damit die Herrnn dester ehr den Saltzbronn vfbrechenn, vnnd denselbenn bauen mustenn,

5

Als dann wurdt er Bawmeister sein, vnnd versehe sich er wolte auch zum Pfenner werdenn, das er ein gantze Pfanne, oder Je zum wenigstenn ein halbe Pfanne zum Bodenn dauonn bekommenn wolle,

6

Dieweil er Jorge nun bis daher fur vnnserm gnedigenn Herrnn eigner Person, Stadthalter, Rethenn, den Pfennern, vnns vnnd anndern, alwege gesagt, die kunst sey dem Saltzbronn nit schedtlich, aber nunmehr das wiederwertige, vnnd vnnser klage selbst bekanndt habenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Creutzbergk — Ortsname unsicher; wohl Kreuzberg (an der Werra), auch ‚Crentzbergk' lesbar

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HandschriftS. 149 Bl. 73r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 149

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesoll, Damit wir dann allenntheilenn zu gut die warheit erfahrenn, So ist vnnser freundtlich bitt, Ihr wöllet zu stundt ann berurtenn Meister vonn Crentzburgk2 zu euch fordernn,

2

vnnd euch ann Ime eigentlich erkundenn, wie die rede gelaut habenn, vnnd ob es also ergangenn oder nit,

3

dann wo dem also, habt ihr zuerachtenn, wie er Jörge seinenn gethanenn eydenn vnnd pflichtenn nachkommenn, vnd was im furtter zuvertrawenn ist,

4

Wir seindt auch glaublich bericht, das er die Meister1 wie die kunst vfs newe gehanngenn werdenn soll, nit aus seinem kopff oder kunst,

5

Sonndernn vom Zimmermann vonn Ziegennhain Meister Lenhartenn alhie zu Cassell, newlich gelernnt hat, wie wir euch wogl berichtenn wollenn,

6

Vnnd was ihr hierin vom obberurtem Meister vom Creutzburgk bericht werdet, das wollet vnns bey eigner botschafft vfs eylenndts alhier in schrifftenn verstenndigenn, vnns darnach Jegenn Ime Jorgenn zuhaltenn wissenn,

7

Das kömpt euch selbst zu gutem,

8

wollenn wir hinwieder freundtlich zuverdienennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Meister — Wortlaut der Vorlage; dem Sinn nach ist wohl ‚Muster/Manier' (die Bauweise) gemeint, Lesung des Wortes unsicher
  2. Crentzburgk — Ortsname; auf derselben Seite auch ‚Creutzburgk' geschrieben, gemeint wohl Kreuzberg/Creuzburg

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HandschriftS. 150 Bl. 73v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 150

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegeneigt sein, vnnd woltenn euch solchs nit verhaltenn,

2

Datum Cassell den 5. Septembris Anno 47.

3

Henrich Muldener vnd Jost Berber2 Beuelchhaber zun Soden,

4

Folgenntts habenn wir die Saltzgreuenn vom wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn mitt der Pfenner Saltzgreuenn, vnns vom erbawung des Saltzbronns allerley vnnd notturfftige3 vnnderredt, vnd Ir bedenncken auch schrifftlich gebettenn,

5

Darauf vnns gemeine Pfenner Ir bedenncken vnndt Rathschlagk, wie der Saltzbronn zuernewernn sein solt, schrifftlich zugeschickt, also lautennde,

6

Den Erbarnn vnnd fürnehmen Henrich Muldenern vnnd Jostenn Berbernn Saltzgreuenn des Saltzwergks, vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn, vor Allenndorff ann der Werra, vnnserm gutenn Gönnernn,

7

Pntatt1 Cassell Freytags den 13 Januarij Morgens vmb sechs vhr Anno 48.

Unsichere Lesungen

  1. Pntatt — Stark abgekürztes Wort am Zeilenanfang; wohl ‚Presentatum' (Präsentationsvermerk), Lesung unsicher
  2. Berber — Nachname; auch ‚Verber/Ferber' lesbar, auf Blatt 72r derselbe Name
  3. notturfftige — Endung unsicher (notturfftigk/notturfftige)

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HandschriftS. 151 Bl. 74r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 151

1

Diese der Pfenner schrifft, Ist durch vnns beide obgenantenn zu stundt an den Herrnn Stadthalter, Lanndtvogt, Doctor Walthernn3, vnnd Doctori Günterodenn Cantzlar anngezeigt vnnd furgelesenn wordenn,

2

vnd daruf nach gehaptem bedacht fur gut anngesehenn, vnnd den bescheidt gebenn, das der Lanndtvogtt vnnd wir beide nechst donnerstags den 19 Januarij gegen abenndt zu Allenndorff Jnnkommenn,

3

vnd volgents Freitags mit den Pfennernn hieruff fernner vnnd endtlich hanndelnn sollenn, Wie vnnd welcher gestaltt, dem furstehenndenn manngell des Saltzbronns nutzlich vnnd sonnder gefahr kömt1[?] vnnd möcht es beidenn theilenn2 darlegenn vnnd Kostenn, geholffenn werdenn,

4

Das auch vfs furderlichst, was darzu am Thonn, Holtz, vnnd anndernn vonnötenn sein will, Jn vorrath vnnd bey die hanndt bestelt vnnd verschafft werde,

5

Vnd was darin beschlieslich gehanndelt, soll furter Stadthalternn vnnd Räthenn, des wissenns zuhabenn, fürbracht vnnd anngezeigt werdenn,

6

Signatum Castel den 13 Januarij Anno 48.

Unsichere Lesungen

  1. kömt — Wort mit langem Querstrich (Zierstrich oder Streichung?); Lesung und Konstruktion unsicher, evtl. 'fürkömt' (vorgebeugt werde)
  2. beidenn theilenn — Endungen am Zeilenumbruch nicht ganz eindeutig (beidem/beidenn, thei=/thä=)
  3. Walthernn — Endung -m/-nn nicht eindeutig

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HandschriftS. 152 Bl. 74v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 152

1

Vnnsere willige diennste zuuor Erbare, Wohlachtparnn, gunstige Herrnn gutenn freunde,

2

Nach dem ihr des Saltzbronns halbenn mit vnnserm Saltzgreuen hiebeuor allerley vnnderredung gehapt, vnnd fürnemlichenn anngezeigt, Wie derselbige ein zeitlanng mergklichenn abgenommenn,

3

vnnd das sich die Meisterknechte zun Sodenn1 derwegenn beklagenn, die sohle sey nitt so gut, als sie zuuor gewesenn, vnnd so ganntz geringe, das sie ann Jr enndtlichs verderbenn lennger nitt siedenn köntenn noch mögenn,

4

Dann sie müstenn zu einem wercke oder Pfannenn Saltzes bey nahe souiel holtzes verbrennenn, als sie zuuor gethann habenn, vnnd wann sie gleich allenn vleis im siedenn anngewenndet, konnenn sie mit aller mühe, kaum drey virtell Saltzes ausbringenn,

5

Vnnd ob nun wohl die knechte hiebeuor zu mehrmahlenn, des siedenns halbenn ohne grundt geclagt, vnnd das Jhnenn derwegenn Jres anngebenns zu Jederzeit nicht wohl gleubenn2,

6

So seindt doch Jtzunder Vhrsach am tage, daraus zuuernemenn, das ihres klagens sie3Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zun Sodenn — Lesung des ersten Wortes (zun/dun) nicht ganz sicher; gemeint sind wohl die Soden (Siedestätten) bzw. Sooden
  2. gleubenn — Konstruktion am Zeilenumbruch unklar; wohl 'nicht wohl zu glauben'
  3. sie — letztes Wort der Seite klein und flüchtig, Lesung unsicher; Satz läuft auf die Folgeseite

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HandschriftS. 153 Bl. 75r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 153

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenicht vnnbilliche vhrsachenn habenn mögenn,

2

Dann es steige die Sohl im Bronnenn nicht so hoch als sie zuuor gethann, Zu dem befindenn sich im grunde des Bornns etliche löcher vnnter dem fasse, Zwischenn den Bolen vnnd dem getenne1,

3

das zubesorgenn, die sohle habe zwischenn dem fasse, vnnd dem grunde des Bornns einen ausflos, vnnd wiederumb das Wilde wasser einen einflus Jnn denn Bronn gewonnenn,

4

Soltenn nun die knechte derwegenn vnnd aus billich2 vhrsachenn, manngels der Sohle halbenn, die Bothe stehenn lassenn, vnnd nicht saltz siedenn,

5

Wurde es nicht alleine vnnserm gnedigenn furstenn vnnd hern zu Hessenn, Sonndernn auch gemeinenn Pfennernn vnnd der ganntzenn Lanndtschafft, mergklichen schadenn vnnd nachteil geberenn,

6

Vnnd wiewohl nun Meister Jörge Behm mangell auch der knechte klagenn, vnnd annder zukommender fare, des Bornns, zuuorkommenn, einenn anndernn Baw vber den Bronn vfzurichtenn, anngegebenn vnnd zugerichttet,

7

So sey doch damit den gebrechenn, so albereit am tage, gar nichts beholffenn,

8

Vnnd nach dem er auch hieuorLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. getenne — Wort nicht sicher gelesen (getenne/getemme); gemeint wohl die hölzerne Bodenverschalung/Tenne des Brunnengrundes
  2. billich — Endung am Zeilenende durch Zierstrich verdeckt, evtl. 'billichenn'

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HandschriftS. 154 Bl. 75v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 154

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteetliche mehr gebeue, sonnderlich die wasser kunst fur dem Gewelbe, mehr zu seinem vortheil, dann zu furderung des Saltzwercks vfgerichtet, alles mitt grossem vnnd ganntz vergeblichem vnnkostenn, vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn vnnd gemeiner Pfenner,

2

So wolle Jme in diesem falle, souiel den Saltzbronn belanngt, keins wegs zu volgen sein,

3

Sonndernn es wolle auch euch vnd gemeinen Pfennernn gebürenn, das ihr anngeregtenn manngell des, Saltzbronns vnnd klagenn der knechte mit vleis nachdenncketenn1,

4

Vnnd wie der knechtte klagenn vorkommenn, vnnd der Saltzbronn wiederumb in gute besserung bracht, vnnd behaltenn werdenn mochte, zuberathschlagenn,

5

vnnd hieruff vom gemeltenn vnnserm Saltzgreuenn, Wie das beschehen möchte, Jr bedennckenn annzuhörenn begert,

6

Damit Jr solches vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, dem furderlichstenn hinzuschreibenn hettet2,

7

dann es wolle sich keins wegs gebürenn noch geziemen, das ihr anngeregte menngell vnnd gebrechenn desLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. nachdenncketenn — Wortende undeutlich, evtl. 'nachdennckenn'
  2. hettet — Wort mit langem Querstrich (Zierstrich, keine Tilgung angenommen)

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HandschriftS. 155 Bl. 76r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 155

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteBronns seinem f. gl. lennger verhaltenn sollet,

2

Dieweil aber gedachtte vnnser Saltzgreuenn für Jre Persohn, ohne vnnserm beuelch in so wichtigenn sachen des Bronns etwas vonn sich zusagenn, bedennckenn gehapt,

3

Habenn sie eurem beuelch nach oberzehlte menngell vnnd gebrechenn, mit allerley weitterm vnnd notwenndigem mehrem1[?] bericht, vnns nach der lennge anngezeigt,

4

das wir, [gestrichen: erkenne es2] Gott nicht mit geringer beschwerung anngehört, vnnd zu hertzenn gezogenn,

5

Nach dem aber in der verschreibung der vfgerichtenn vnnd bewilligtenn Location vnnder anderm klerlichenn versehenn,

6

das vnnser gnediger herr alle gebeue, vnnd schlebwergk3[?] im Saltzbronn, Sohlgraben, Bodenn, Jnn vnnd vmb die Sodenn, vnnd allem was darzu gehörigk, die zeit der Location in wesenntlichem baue, vf Jrer f. gl. kostenn ohne zuthun gemeiner Pfenner erhaltenn sollenn,

7

Vnnd aber wir dem allem zuwieder, sonnderlich des Sohlgrabenns vnnd wasserkunst halbenn in mergklichenn vnnkostenn getrungen

8

So wollenn wir vnns annfennglichenn vnd vor allenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. mehrem — Wort vor 'bericht' schwer lesbar, evtl. 'mererm' (weiterem)
  2. erkenne es — Streichung erfasst sicher 'erkenne es'; ob auch 'Gott' getilgt ist, bleibt unklar (Querstrich könnte Zierstrich durch tt sein)
  3. schlebwergk — Lesung unsicher; wohl das im Band sonst 'Schlichwergk' genannte Werk

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HandschriftS. 156 Bl. 76v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 156

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedingenn bedingt habenn, das wir mit alle dem, so wir vnnderthenniger treuer meinung, obanngezeigter gebrechenn halbenn, vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, Gemeiner Lanndtschafft vnnd vns mit zum bestenn2, annzeigenn werdenn,

2

Das wir damit der Location, vfgerichtenn Furstlichenn vertregen, vnnd allem anndernn vnnsern gerechtigkeitenn nichts zuwiedder gehanndelt, oder Jchts dauonn begebenn habenn wollenn, darvonn wir vnns offenntlich bedingenn,

3

Vnnd wiewohl wir vermuge anngeregter vertrege zu keinem gebeuenn des Saltzwergks verstrickt,

4

So seindt wir doch ohnne das der vnnderthenigenn treuenn neigunge, das wir durch Göttliche verleyhung vnnd erfahrung etwas verstundenn oder wüstenn, damitt den furstehenndenn gebrechenn des Saltzwercks möchte vorkommenn vnnd geholffenn werdenn,

5

dasselbe nicht allein vnns1[?], sonndernn auch hochgedachtenn vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, Gemeiner Lanndt=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnns — Wort nach 'nicht allein' schwer lesbar (vnns/vmb); dem Sinn nach 'uns'
  2. mit zum bestenn — Wortfolge 'vnnd vns mit zum bestenn' auffällig, aber so im Original

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HandschriftS. 157 Bl. 77r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 157

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteschafft zum bestenn anzuzeigenn,

2

Vnnd wollenn demnach Euer gunstenn trewer meinunge nicht verhaltenn, das wir im annfannge, als vnnser gnediger furst vnnd herre Jnns1 Salzwergk nebenn vns gebawet, der sorglichenn geferlichenn gebewe vf den Salzbronn mit pompenn vnnd anndernn kunstenn vfzurichtenn, Jederzeit hertzlichs mißfallenns gehapt,

3

auch vnnsers höchstenn vleisses darvor gebettenn, vnnd gewerth, Wie ihr euch des bey euch selbst wohl zuerJnnernn wisset,

4

vnnd auch zum vnnderthenigstenn gebettenn, das der gebrauch des Sohlenn ziehenns mit den Eimernn, wie vonn alters herkommenn, bleiben möchte, auf das der Bronn durch anndere geferliche kunste vnnd gebewe, nicht vberlestiget, noch verderbt würde.

5

Hette mann nun annfennglich, vnnd der Zeit vnnserm getrewenn vorsorgenn, vnnd vnnderthenigenn flehlichenn bittenn stadt gebenn,

6

Wollenn wir zweiuels ohnn sein, Es solte der Bronn in solchen abbruch, wie er Jzo durch vervhrsachenn2[?] der geferlichenn gebew, so vf vnnd Jnn den Bronn gesezt, nimmer gerathenn oder kommenn sein,

7

Es hat aber vnnser trewes3Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jnns — Lesung „Jnns“ (= ins) am Zeilenanfang nicht ganz sicher, könnte auch „dis“ sein
  2. vervhrsachenn — Wort schwer lesbar; dem Sinn nach „Verursachen“
  3. trewes — letztes Wort der Seite in blasserer Tinte

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HandschriftS. 158 Bl. 77v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 158

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebedennckenn vnnd bittenn nit stadt habenn mügenn,

2

Sondern ist Jorgenn Behmenn vnnd seinem annhannge, die doch mehr Jrem eigenn, dann vnnsers gnedigen furstenn vnnd herrenn, vnnd Gemeiner Pfenner nuzenn, mit Jrem annschlegenn gesucht, so weidt verfolgt,

3

das der Salzbronn durch die schwerenn laste, vnnd teglich erregenn der Roßkunst1[?], in so mercklichenn verderbt vnnd abgenommenn, das dieselbige mit grosser fahr vnd vnnkostenn, gannz schwerlich wiederumb in besserung zubringenn,

4

Wie ihr des selbst aus dem augenschein, vnnd teglicher erfahrung, gnugsamen bericht vnnd wissennschafft habet,

5

also das zubesorgenn, Wo gemelte gebewe, furnemblich die Rörenn im Bronne, nicht abgeschafft, das der Bronn in grundt verderbt werde,

6

Nach dem sich aber vnnser gnediger furst vnnd3 herr, in dem furstlichenn aufgerichtenn vertrage gnediglich verpflichtet, das Jre F. G. des Salzbronns vnnd vbereinzigenn[?] Sohlenn, Jrenn f. gl. vnnd gemeiner Lanndtschafft zum bestenn also gebrauchenn sollen vnd wollenn,

7

das es in allwegenn gemeinenn PfennernLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Roßkunst — Lesung des Wortes nach „erregenn der“ nicht sicher; dem Sinn nach das Pumpwerk (Roßkunst)
  2. vbereinzigenn Sohlenn — Wort vor „Sohlenn“ schwer lesbar (Minimalstriche mehrdeutig); Übersetzung sinngemäß „die allein vorhandene Sole“
  3. vnnd — letztes Wort der Zeile „des Salzbronns vnnd“ stark verschliffen

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HandschriftS. 159 Bl. 78r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 159

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteann Jrem Salzwergk, vnnd desselbigenn nüzungenn, ohne schadenn vnnd nachteil sein soll,

2

vnnd auch in bewilligter anngenommener Location vnnder anndernn klerlichenn versehenn, das der Salzbronn durch verkehrsachenn1[?] geferlicher gebewe vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrenn also verderbet, vnnd abnehmenn wurde, das mann nit salz siedenn könnte,

3

das doch der almechtige Got, gnediglich verhütenn wolle, So solle Jre f. gl. gemeinenn Pfennernn Jre volle verschriebene Pension gleichwohl zugebenn schuldigk vnnd pflichtigk sein,

4

Demnach ist vnnser trewer Rath, meinung vnnd vleissige bitt, Damit vnnser gnediger furst vnnd herr, Gemeine Lanndtschafft, vnnd wir, nicht weitter schadenns oder gefahr gewartenn dorffenn,

5

Jr wollet mit allem vleis darob sein, das die Roßkunst, Jnn vnnd vf dem Bronne zum forderlichenn2 abgeschafft, vnd die Eimer wie vonn alters wiederumb vfgericht vnd gebraucht werdenn mügtenn,

6

Dann da solchs nit geschehe, vnnd der Bronn forter vnnd mehr, wie albereit vor augenn, vnnd beschehenn ist, dardurch solte verderbettLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. verkehrsachenn — so getrennt geschrieben (verkehr=sachenn); gemeint ist wohl „vervrsachen“ (Verursachen), vgl. dieselbe Wendung auf Bl. 77r
  2. zum forderlichenn — Lesung der Endung unsicher, evtl. „zum forderlichstenn“

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HandschriftS. 160 Bl. 78v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 160

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewerdenn, So wollenn wir vns hiemit bedingt, vnnd vorbehaltenn habenn,

2

das wir der schedenn vnd verderbens halbenn, so aus verkehrsachenn1[?] anngezeigter gefehrlichenn gebewe halber albereit erfolgt, oder künfftiglich ervolgenn möchte,

3

ann vnnser verschriebenen nüzungenn vnnd Pension, zu wieder obanngeregtem vertregenn, vnnd allenn vnnsernn gerechtigkeitenn nichts begebenn,

4

Sonndernn vns dieselbige hiemit gennzlichenn vnnd volkommenn furbehalten habenn wollenn, darvonn wir offenntlich vnnd Jegenn menniglich bezeugenn,

5

Vnnd Nach dem der Salzbronn durch verkhrsachenn2[?] vnd teglichs erregenn, der gefehrlichenn gebewe, vf vnnd Jnn dem Bronn, albereit mergklichenn abgenommen,

6

Vnnd mann doch nit wissenn magk, Ob die Söhle zwischenn dem fasse, vnnd dem grunde des Bronns, einenn ab oder zuganng gewonnenn habe,

7

Damit mann nun des ohnn sonnder grosse gefahr in erfahrung kommenn möchte, were3 vnnser Rath vnnd bedennckenn,

8

mann hette erstlich den Tam4, so vf den grundt desLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. verkehrsachenn — wie Bl. 78r; wohl „vervrsachen“ (Verursachen), Buchstabenfolge kh/vh mehrdeutig
  2. verkhrsachenn — dieselbe mehrdeutige Schreibung
  3. were — Lesung „were“ (wäre) leicht verschliffen
  4. Tam — wohl „Damm“; Fortsetzung des Satzes auf der Folgeseite

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HandschriftS. 161 Bl. 79r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 161

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevmbganngs im gewelbe zwischenn dem fasse vnnd dem Bergk, mit Thonn geschlagenn, aufgehabenn vnnd besehenn,

2

Ob etwas vnnter den Pfelenn, so in selbem Tham geschlagenn, heimlich in dem Erdtreich zu oder vonn dem Bronn flüsse,

3

vnnd wo mann denn etwas manngels daselbst befünde, Könnte mann den mit gutem zeitigem Rath wohl vorkommenn vnnd helffenn,

4

Da mann aber im vmbganng des Bornns, wie Jzo1[?] gemelt, nichts befindenn, oder erkennenn würde, das dem Bronne zu oder abginge,

5

das mann als dann die deckenn vf dem Bronn vfhübe, vnnd den Tham zwischenn beidenn fassenn zu grunde vfnehme,

6

Wo als dann einicherley zu oder abganng im Bronn befundenn würde, Dergestalt das die Söhle aus dem Bronn, oder das wilde wasser zu dem Bronne flüsse, wie die Knechte vnnd annder davonn redenn wollenn,

7

Könnt mann abermahls demselbigenn mit dem newenn Tamme2[?] zwischenn beidenn fassenn, wohl fürkommenn vnnd wehrenn,

8

Das mann aber vmb oder ann dem Salzbronn hero eynicherley newe gebewe, wie vonn etlichenn wohl an=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. wie Jzo — Lesung unsicher, evtl. „weit itzo“; dem Sinn nach „wie eben gemeldet“
  2. Tamme — Wortende verschliffen, evtl. „Tamms“

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HandschriftS. 162 Bl. 79v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 162

1

Fortsetzung von der vorigen Seitegebenn wirdet, furnehmenn oder annsehenn solte, das wistenn wir aus allerley bedennckenn vnnd vhrsachenn keins wegs zurathenn,

2

Sonndernn wollenns dismahl bey anngezeigtem, vnnserm wohl meinungenn bleibenn lassenn,

3

vnnd euch vnnd anndern mehr verstenndigenn, dieselbe annschlege vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrenn, Gemeiner Landtschafft vnnd vns zum bestenn zubedennckenn vnderthenniger trewer wohlmeinung vnnd mit vorbehalt beschehener bedingunge, anngezeigt habenn,

4

vnnd seindt euch vnnsers vermügenns diennstlich zuwilfarenn geneigt,

5

Datum Mittwochenns nach Trium Regum Anno etc. 483.

6

Euer E. W.1[?] willige, Die Gemeine Pfenner zu Allendorff ann der Werra,

7

Darauff den 20. Januarij Anno etc. 48. durch den Hern Lanndtvogt, die Salzgreuenn vnnd annder beamptenn zum Bodenn2[?] verhanndelt vnnd verabschiedt wie volgt,

Unsichere Lesungen

  1. Euer E. W. — Kürzel der Anrede in der Unterschrift nicht sicher lesbar (evtl. „E. L.“ oder „E. G.“)
  2. zum Bodenn — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „zum Sodenn“ (Ortsname Sooden) möglich
  3. Anno etc. 48 — Zeichen vor „48“ als etc.-Kürzel gelesen; gemeint 1548

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HandschriftS. 163 Bl. 80r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 163

1

Lanndtvogt erzehlt Jr der Pfenner ann Muldenern vnd Jostenn gethann schreibenn, vnnd der Rethe bedenncken, Insonnderheit das Jorge Behm vnnd sein Kunst, mit Jren wissenn vnnd willenn aufgericht, doch habe mann nit beuelch dieser zeit, sich mit Jhnenn in weitleufftige disputation einzulassenn,

2

ziehenn sich des aber vff die abrede, so ihr der Pfenner etliche vnderschriebenn, vnnd vf Jre versiegelte vnterschreibung, sundernn5 soll dauonn geredt vnnd gerathschlagt werdenn, wie dem manngell des Borns geholffenn, vnnd alle bereitschafft darzu bestelt werdenn muge,

3

doch auch alles was geredt vnnd gerathschlagt vfs aller heimlichst still vnnd geheim gehaltenn werde,

4

Darauf die Pfenner Nemblich Johann Niedennstein, Thias Thortey1[?], Johann Schaffnit, Michell Niegennrodt2[?], Hans Neute3[?], Findell4[?] der Jung Schaffnit, vnnd Heinz Meinhardt, bedacht gebettenn, vnnd nach gehaptem bedennckenn sagt Niedennstein,

5

Sie habenn das anntragenn gehort, vnnd souiel Jorgenn Kunst belanngt, habenn sie aus noth Jngehenn mussenn, Bittenn darumb nachmahls vf anndere wege zugedennckenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Thias Thortey — Vor- und Zuname unsicher; Thias wohl Kurzform von Matthias, Zuname evtl. Thortzy/Chortey
  2. Niegennrodt — Zuname unsicher, auch Riegennrodt lesbar
  3. Neute — Zuname unsicher, auch Nolte/Noute denkbar
  4. Findell — Vorname unsicher, auch Sindell lesbar
  5. sundernn — Lesung des Übergangsworts nicht ganz sicher (sondern/sundern)

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HandschriftS. 164 Bl. 80v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 164

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewie die Sohl zulanngenn sein wolte,

2

Jtem was gehanndelt, geredt, vnnd gerathschlagt, soll bey Jhnenn in aller geheim gehaltenn werdenn, erkennenn sich des schuldigk,

3

Jtem Die Bereitschafft zum Baw betreffenn, wollen sich in nichts begebenn, das dem Vertrage oder Location zuwieder sey, wollenn sich dauonn bedingt habenn,

4

Wissenn kein annder bedennckenn annzuzeigenn dann Jnn Jrer schrifft gemelt, vf die zwene wege, dann sie hoffenn vnnd wissenn, das der Bronn im grunde noch vnuerderbt sey, Hab er aber manngell, must es durch Jorgenn Kunst vervhrsacht sein,

5

Wann Buchenn holz gruen Jnns Erdtreich oder wasser kompt, so ists wehrhafftigk,

6

Holz, Dielenn, Thonn, Moss zubestellenn,

7

Der Lanndtvogt schleust mit Jhnenn allenn, das Bawholz etwa ein Hundert buchenn[?] dielenn, Thon, vnd Mos vfs furderlichst bestelt werde,

8

Vnnd soll estenns2[?] im augennschein mit dem Zimmer=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. buchenn dielenn — Holzart nicht ganz sicher; nach dem vorstehenden Satz über Buchenholz wohl buchenn, auch eichenn denkbar
  2. estenns — Lesung unsicher, dem Sinn nach wohl ehestens; auch erstenns denkbar

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HandschriftS. 165 Bl. 81r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 165

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemann gerathschlagt werdenn, Was er am holz bedurffenn werde,

2

Jtem Jm augennschein zusehenn, ob vnnd wie durch die Tuchtlöcher1[?], der Thon aus dem vmbgannge, oder möchte gelanngt werdenn, vnnd soll der Salzbronn auch noch einmahl besichtiget werdenn,

3

Souiel Meister Jörgenn belanngt, Jst geschlossenn, das alles in geheim gehaltenn werdenn soll, aber die zwene wege, so die Pfenner furgeschlagenn, that nit vff sich2, ob er die schonn erfure,

4

Hab3[?] auch vonn wegenn vnnsers gnedigenn Herrnn, vnnd auch der Pfenner verstenndige leute darzu geordennett werdenn, die solchenn Baw gnugsamb verstanndt habenn, vnnd dann nach aller notturfft vnnd vleißigst versehenn, vnnd vfrichtenn, die auch fur vnnd fur stetigk, tag, vnnd nacht, bis zu genntzlicher vfrichtung solchs baues darbey sein vnnd bleibenn,

5

Nach gehaltener Malzeit sein der Lanndtvogt, vnnd wir anndernn, vnnd vonn gemeiner Pfenner wegenn, Niedennstein, Schafnit der Elter, vnnd Thias Thorey4[?]Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Tuchtlöcher — Lesung unsicher; wohl Lucht-/Luftlöcher (Luftöffnungen) des Umgangs am Salzbrunnen
  2. that nit vff sich — that wohl für hat; Wendung: es hat nichts auf sich
  3. Hab — Erstes Wort des Absatzes unsicher (Hab/Soll/Sein); dem Sinn nach: es sollen … verordnet werden
  4. Thias Thorey — Namensform unsicher, vgl. Thortey auf Blatt 80r

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HandschriftS. 166 Bl. 81v

Wortlaut der HandschriftSeite 166

1

im augennschein, vffm Salzbronn, vnnd in der augenzucht gewesenn, vnnd nach beschener besichtigung vnns allerleij vnnderredt, vnnd notturfftige berathschlagt, Ist auch Meister Hanns der Zimmermann vom Birckennfeldt mit Niedennstein1 vnnd andern in der augzucht gewesenn, vnnd Jme furgehaltenn, was sein Rath seij, wie der Tam2, darauf der gangk in der augzucht ist, heraus zubringenn, ob der durch die Luchtlöcher, oder ob der Deckell3 auch muß geoffnet werden, Darauf Meister Hanns gesagt, Er sorge es möcht das Holzwergk im grunde verwüstet sein, das ist Jme abgelent, Also sagt er, das durch die Lufftlöcher solcher Tham wohl könnt heraus gelanngt werdenn, Item Müssenn Pompenn vnnd ander Haspell darzu bestelt werdenn, damit das waßer was nit durch das gewelbe fallenn, kann geöst werdenn, Es habenn auch vonn wegenn vnsers gnedigen Herrn vnnd der Pfenner, Christoff Hombergk vnd Johan

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: Niedennstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich
  2. Z. 8: Tam — Damm; Schreibung Tam/Tham
  3. Z. 10: Deckell — Deckel; ck unsicher

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HandschriftS. 167 Bl. 82r

Wortlaut der HandschriftSeite 167

1

Niedennstein, viererleij Sohl aus der aufzucht vnnd vmbgannge gelanngt vnnd geschmeckt, dernach auch die sohle aus dem Salzbronn, welche Sohl in funff glassernn durch den Herrnn Landtvogt, Müldenern1[?], Jostenn Rendtmeisternn vnnd Salzwartenn, vnnd vonn der Pfenner wegenn durch Niedennstein, Thias2 Thoreij3 den altenn Schaffnit4 vnnd andere mehr versuchtt, vnnd durch vns alle die Sohl aus dem Bornne noch vom rechtenn gutenn geschmack erkanndt wordenn, vnnd sagt Schaffnit, das die gleich vnnd ebenn so gut seij, als die vor vierzig Jarenn gewesenn seij, vnnd ist dieser abschiedt darauf wie volget, gestellt vnnd anngenommenn wordenn, Auff gemeiner Pfenner, ann vnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn zu Hessenn, verordennte Salzgreuenn zum Sodenn, des manngels am Salzbronnenn, erbauung halber gethann schrifftlich anntwort, vnnd darauf Stadthalter vnnd Räthe zu Caßell gegebenn bescheidt des heut dato, Der Herr Lanndtvogt Sigmundt von Beijneburgk, die Salzgreuenn, vnnd ampt knechte zum Soden,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: Müldenern — Personenname, Lesung unsicher
  2. Z. 6: Thias — wohl Kurzform Matthias
  3. Z. 7: Thoreij — Familienname, Lesung unsicher
  4. Z. 7: Schaffnit — Name; auch Schaffnut denkbar

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HandschriftS. 168 Bl. 82v

Wortlaut der HandschriftSeite 168

1

alhie zu Allenndorff einkommenn, vnnd daselbst mit gemeinenn Pfennernn vnnd Jren Salzgreuen, vnndtlicher vonn solcher sachenn, mengelnn vnnd gebrechen redenn hanndtlenn vnnd schliessenn sollenn, also ist heut dato im augennschein vnnd sonnst vonn solcher sache1 nach notturfft vonn beidenn theilenn hin vnd wieder geredt, vnnd nach beschener besichtigung vnnd noturftiger erkündigung enndtlich vonn beidenn theilenn, dahin geschlossenn, das der Bau dermassenn, wie sie die Pfenner fürgeschlagenn, vnnd vor gut anngesehen habenn, vfs fürderlichst fürgenommenn, vnd das vnsers gnedigenn fürstenn vnnd Herrnn darzu geordente diener sich mit aller notturfftiger bereitschafft darzu geschickt vnnd gefast machenn sollenn, Nemblich so soll zu solchem Bau zu rechtem Wedell2, nach berichtung des Jzigenn Monats notturfftigk Bauholz gehauenn vnnd nieder gefelt werdenn, vnd zu der befürderung hat die Stadt Allenndorff vff begerenn des Herrnn Lanndtvogts zwenzigk Stemme holzes Jnn Jrem geholzenn zuhauenn, vnnder

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: sache — Kürzungshaken am Wortende
  2. Z. 15: Wedell — Wadel, Mondphase; Lesung wahrscheinlich

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HandschriftS. 169 Bl. 83r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 169

1

Fortsetzung von der vorigen Seitetheniglichenn bewilligt, Dergestalt, wann vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn diener dieselbigenn Stemme nieder hauwenn wollenn lassenn, das als dann die Stadt Ire verordennte dabey habenn, damit die Zimmerleut im niederschlagenn nichts gefehrlichs gebrauchenn,

2

Vnnd sollenn vonn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn wegenn am Kauffunger walde vfs aller furderlichst drey schock eichenn dielenn, der sollen ein schock drey Zolle dick, vnnd die anndernn Zwey schock, vonn Zweyenn Zollenn dicke sein, vnnd geschnittenn werdenn,

3

Vnnd soll Zu wetter tagenn auch Zum förderlichstenn, als baldt sichs des frostes halbenn thun lassenn will, am dickennberge2, vnnter vnnd vf Juncker Bertlenn vonn Bischhausenn, Inn die dreyhundert fuder Thon, oder beth1 gegrabenn, vnnd fur die Bodenn gefurt, vnd verschafft werdenn,

4

der Zuversicht, dieweil Juncker Berlt vonn Bischhausenn, auch Pfannentheil hatt, Er werde solchs auch gutwilligk vergönnen vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. beth — Lesung 'beth' klar, Wortsinn unsicher; sachlich wohl Letten/Lehm neben 'Thon'
  2. dickennberge — Flurname, Lesung leicht unsicher

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HandschriftS. 170 Bl. 83v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 170

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteZulassenn,

2

Da er aber darann beschwerung hett, Als mann sich doch nit versicht, So soll vonn vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, mit Ime davonn gehanndelt werdenn, damit mann den Thonn gewislich, do er am bestenn vnnd nehistenn Zulangl1 ist, bekommenn müge,

3

Darnebenn soll auch etlich Roß2 vnnd etlich Pompen, Zu ausösern3 des wassers Zu notturfft, do mann die habenn mus, mitler Zeit auch bestelt werdenn,

4

Da mann darzu mehr Pföl oder annder holz bedurfenn wurde, soll auch mitler Zeit bestelt, vnnd hero verschafft werdenn,

5

Vnnd dieweil einem Zimmermann oder Werckmeister hierin aus vielenn vnnd allerley bewegendenn vhrsachenn nit Zuvertrauwen, noch Zugleubenn sein will,

6

So soll mitler Zeit darauff gedacht werdenn, das mehr als ein geschickter erfahrner Zimmermann vnnd Werckmeister, desgleichenn4 etliche Bergkverstenndige darzu verordennt vnnd gebraucht werdenn,

Unsichere Lesungen

  1. Zulangl — Wortende mit Schleife, wohl 'zulänglich' im Sinn von 'erreichbar'; Lesung unsicher
  2. Roß — Anfangsbuchstabe verschliffen; nach Kontext Rosse (Pferde) zum Pumpenbetrieb
  3. ausösern — wohl zu 'ösen' = Wasser ausschöpfen; Endung unsicher
  4. desgleichenn — am Zeilenende abgekürzt geschrieben

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HandschriftS. 171 Bl. 84r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 171

1

Das auch Stadthalter vnnd Räthe Zu Cassell, von wegenn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn etliche tapffere verstenndige Bauwleute, vnnd anndere, darzu auch gemeine Pfenner, vonn Irer selbst wegenn, vnnd Zu Irem bestenn, etliche verstenndige Personen, aus Ihnenn,

2

doch das sie das werck Zu keiner verlegung1, Zuwieder der Location Zu solchem Baw verpflichttet noch schuldige sein sollenn, namhafftige hierbey bestellenn, vnnd ordenenn,

3

die solchs bauwes, vnnd wes sich darzu Jederzeit Zutregt, Nach aller notturfft, so tags, so nacht, fur vnnd fur, bis Zu volkommener enndtlicher aufrichtung vfs vleissigst nach Irem bestenn verstannde, vnnd vermügenn versehung vnnd ausrichtung thun,

4

Doch habenn Ihnenn Salzgrevenn vnnd Gemeine Pfenner ausdrucklichenn furbehaltenn, das sie mit Iren Rathschlegenn, vnnd wes sie manngels vnnd besserung des Bronns halber, wie obvermelt, vnnd sonnst vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, vnnd Ihnenn selbst mit Zum bestenn anngezeigt,

5

das sie damitt dem furstlichenn aufgerichtenn Vertrage der LocationLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. verlegung — im Sinn von Kostenvorschuss/Auslage; Lesung sicher, Deutung erläutert

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HandschriftS. 172 Bl. 84v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 172

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd allenn anndernn Irenn gerechtigkeitenn nichts Zuwieder wollenn gehanndelt, oder in Ichts das demselbenn Zuwieder gedeutenn vnnd verstanndenn möcht werdenn, gewilligt habenn,

2

Solcher abschiedt ist heut Dato in schrifft gestelt, von allenn theilenn vnderschriebenn, vnnd Jedem theile einer vbergebenn wordenn,

3

Geschehenn Zu Allendorff ann der Werra am Freitage den 20 Januarij Anno etc 48.

4

Sigmundt vonn Beyneburgk1,

5

Heinrich Muldener2.

6

Justus Pistoris

7

Johann Bartholmes

8

Christoffer Hombergk,

9

Dieweil sich nun in dem der Salzbronn gebessert, hat mann mit vfbrechung vnnd erbauung des Sohlbrons, darumb vfgezogenn, das hochgedachter vnnser gnediger furst vnnd herr selbst personlich konnt3 vnnd möchte bey diesem hochwichtigenn Baw sein,

10

VnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Beyneburgk — Schreibform der Vorlage; gemeint ist die Familie von Boyneburg
  2. Muldener — Nachname, Lesung leicht unsicher (Muldener/Mildener)
  3. konnt — Wortanfang verschliffen; Lesung 'konnt' nach Kontext

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HandschriftS. 173 Bl. 85r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 173

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebeuelch darin thun, dann nit allein sfgl.1 sonndern dem gannzenn furstennthumb Ritter vnnd Landtschafft darann gelegenn sein will,

2

In Obberurter Gehaltener tagleistung ist dieser abscheidt, betreffenn die halbe pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörig, Grabenn vnd Gartennzinse, vnnd den Wehrbaw Zur Wognmühln2, vffgericht Zu Allenndorff an der Werra, den 22 Januarij Anno etc 48. wie volget.

3

Zuwissenn sey menniglichenn, Als hievor Gemeine Pfenner Zun Sodenn, vonn wegenn der halbenn Pfanne, so Zur Pfar Zun Sodenn gehörige, geclagt3 vnnd anngesucht habenn, das dieselbige halbe Pfanne, Inn Ire annzahl der Vier vnnd Vierzigk Pfanne, vnnd ausrichtung derselbenn Pension gehörige sein soll,

4

vnd doch hievor vom annfannge der Location bis vf heut dato dieselbige halbe pfann vonn wegenn vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn dem verstorben Pfarherrn, Hern Johann Lonebach4 seligen vermöge derLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkürzung, wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenfolge nicht ganz sicher
  2. Wognmühln — Mühlenname, Lesung unsicher (Wogn-/Vogn-/Vogelmühle?)
  3. geclagt — c/r verschliffen, nach Kontext 'geklagt'
  4. Lonebach — Name des Pfarrers, Anfangsbuchstabe L wie in 'Location'; Lesung nicht ganz sicher

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HandschriftS. 174 Bl. 85v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 174

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteLocation sein anntheil vf dieselbige halbe Pfanne gnuglich enndtricht wordenn ist,

2

vnnd dann Jzo ein annder Pfarher Zu Mülhausenn, durch den Superintendenten Herrnn Jost Wintter1, vf die Pfar Zun Sodenn verordennt, vnnd alhie durch seine schrifft præsentiret wordenn,

3

also das demselbigenn Pfarherrnn alle der Pfar güeter, nuzung vnnd gefelle Ingereumbt vnnd Zugestelt werdenn sollenn, dieselbigen Zu der Pfar vnnd seiner ausrichtung Zugebrauchenn haben,

4

also das sie in krafft der Location, Ire vollige Zale der Vier vnnd Vierzigk Bodenn2, wollenn verpensionirt habenn, vnnd doch solchs vorigenn der Pfar halbenn vfgerichtenn vertregenn etwas Zuwieder,

5

So habenn wir vntenbenenten, doch vf verwilligung Hochgedachts vnnsers gnedigenn furstenn vnnd hern, seiner f.gl. Stadthalter vnnd Rethenn Zu Cassell mit gemeinenn Pfennernn darauff geschlossenn,

6

das sie hinfurter dieselbige halbe Pfanne Zur Pfar Zun Sodenn gehörigk, in krafft der Location, auch nach anzahl der Pension sollenn Zu sich nehmenn, vnndLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Wintter — Name des Superintendenten Jost Winter; tt mit Zierstrich
  2. Bodenn — hier vierundvierzig 'Bodenn' (Siedehäuser), während zuvor von 44 Pfannen die Rede war; Lesung sicher

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HandschriftS. 175 Bl. 86r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 175

1

Fortsetzung von der vorigen Seitefurtter vonn solcher halbenn Pfann einem Jedenn Itzigenn vnnd zukunfftigenn Pfarherrnn seine gebürende pension gleich anndernn die zeit der Location durch die verordente Saltzgreuenn, Jegenn gepürliche quitanz vnwegerlich versehenn vnnd bezalenn lassenn /

2

Da aber gemeine Pfenner vber kurz oder lanng einiche1 vfschlage vf die obgemeltenn vier vnnd vierzigk Pfannenn zu machenn vrsach habenn werdenn, Als dann soll die halbe pfanne, so zum Bodenn2 der Pfar gehörige, dieselbe bewilligte steur alle mitzutragenn schuldigk sein, vnnd soll darin kein geferde gesucht, oder gebraucht werdenn,

3

Jnsonderheit soll keines wegs die Pfar in solchenn oder anndernn vfsetzung weitter beschwert werdenn, dann annder gemeine Pfenner thun vnnd willigenn,

4

doch in alwege hochgedachtenn, vnnserm gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn, S. fgl. Erbenn, ann Jrer Gerechtigkeit der Location oder Jure patronatus berürter Pfar außtrucklich fürbehaltenn, vnnd soll daran hiedurch seiner f. gl. nichts begebenn sein, Jnmassenn dann gemeine PfennerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. einiche — Wortende mit Zierschwung, Lesung 'einiche' (einige) nicht ganz sicher, evtl. 'einichen'
  2. Bodenn — auch 'Bodem' lesbar; gemeint ist das Siedehaus der Pfarrei

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HandschriftS. 176 Bl. 86v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 176

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteJren Reuers daruber Itzo gegebenn habenn /

2

Am anndernn1, Als auch den Pfennernn von dem Jnnzogenn Grabenn zum Bodenn vf der Pfenner altenn Saltzwerck, etlich zins, ann Hüener vnnd anderm bishero nicht entricht, Sonnder aus der vrsach /

3

Dieweil vonn wegenn vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn solcher grabe gefült wordenn, vfgezogenn /

4

Dieweil dann die Pfenner anngezeigt, das aus Crafft der Location Jnenn den Pfennern solcher zins gebüerenn will, So sollenn die amptknechte2 zum Bodenn, solchenn zins, vom anngeregtem grabenn Jhnenn auch hinfurter lassenn /

5

Desgleichenn soll der Stadt der zins von den newen gemachtenn Garttenn im Stadtgrabenn nun hinfürter auch bleibenn /

6

Dargegenn ist abgeredt. Wie auch die vom Allenndorff im augennschein3 zu Jrem selbst bestenn, mit gewilligt habenn /

7

Dieweil mann befundenn, das vnnser gnediger Herr Jerlichs ein mergklicher grosser vnkost zu erhaltung des Wehrbaues zu S. fgl. wagenmühlen4Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Am anndernn — Initiale stark verschnörkelt, auch 'Vm' oder 'Zum' denkbar
  2. amptknechte — Lesung nicht ganz sicher, evtl. 'amptleuthe'
  3. im augennschein — Wendung unsicher, sinngemäß 'bei der Besichtigung'
  4. wagenmühlen — auch 'wogenmühlen' lesbar

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HandschriftS. 177 Bl. 87r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 177

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevfleufft, vnnd das dem geholffenn, vnnd solcher vnkost abgewenndt werdenn möcht, das vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn wegenn, die Jtzigen Bröch vnnd Lachenn1, am Wasserwehre, zur Wogenmühln ann den ortenn, da das wasser Jtzo vber das wehr feltt,

2

Zu erhaltung desselbigenn Wehrs, damit mann Sommer zeit desto mehr wasser vf die möhlenn habenn, vnd auch das holz zum Wehrbau sparenn könnt,

3

Sechs rütenn lang vom Wehre ann hinder sich zurück, nach der Stadt gemeine, vnnd dann so breidt, als das wasser vberfelt, vnnd der bruch ist, etlichenn fischern, das zubauwenn, vnnd zuerhaltenn Jngethann werdenn /

4

Wie es dann heut dato zum theil besichtiget wordenn ist /

5

Vnnd was ann zinsenn dauon gefallenn wurde, die sollenn S. fgl. zustehenn vnnd gebüerenn / sonnder der Stadt vnnd menniglichs Jntrags2 vnnd verhinderung /

6

Vnnd das dis alles also stet, vnd vest gehaltenn werdenn soll, So habenn vonn Hochgedachts vnnsers gnedigenn Herrnn, gemeiner Pfenner, vnnd der Stadt Allenndorff wegenn wir vnndenbenenttenn3 vnns hieran mit eigenn Hanndenn ge=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bröch vnnd Lachenn — Bröch = Brüche (Uferbrüche), Lachen = Wasserlöcher; Lesung der Endungen nicht ganz sicher
  2. Jntrags — Wortende mit Zierschwung, evtl. 'Jntrage'
  3. vnndenbenenttenn — Zierstrich durch tt; auch 'vnndenbenanttenn' lesbar

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HandschriftS. 178 Bl. 87v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 178

1

Fortsetzung von der vorigen Seitezeichnet /

2

Actum Allenndorff ann der Werra den 22 Januarij Anno 48.

3

Sigmundt vonn Beyneburgk1 Lanndtvogt

4

Henrich Wildener2

5

Justus Pistoris

6

Johann Bartholmes

7

Rudolff Schenck Stadthaltter

8

Johann Waltter Doctor

9

Thilo Gunterodt doctor Cannzlar

10

Johann Riedennstein3

11

Johann Schaffnitt

12

Michell Wiegenrodt4

13

Hanns Meuth5

14

Mathias Coreÿ

15

Paul Teichmann

16

Vnnd als Jch obgenannter Jost6, der durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstin vnnd Frawenn, Frawenn Christinen, gebornen Herzogen zu Sachssenn, Landtgreuin zu Hessenn, Greuin zu Cazenmelnbogenn seliger vnnd hochlöblicher gedechtnus, meiner gnedigenn Furstin vnnd Frawenn,

17

zu einem Pfennigkmeister mit Jrer f. gl. nach Kaiserlicher Maytt: vf Augspurgk, oder wo die anzutreffenn were zuziehenn, durch den Herrn Stadthaltter, CanzlarLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Beyneburgk — Adelsfamilie von Boyneburg; erste Silbe auch 'Boyne-' lesbar
  2. Wildener — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Mildener' möglich
  3. Riedennstein — Name unsicher, evtl. 'Riedemstein' oder 'Riedeselstein'
  4. Wiegenrodt — Initiale M/W nicht sicher unterscheidbar, auch 'Riegenrodt' denkbar
  5. Meuth — Lesung des Nachnamens nicht ganz sicher
  6. Jost — Vorname des Pfennigmeisters; Zuname erst im weiteren Text

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HandschriftS. 179 Bl. 88r

Wortlaut der HandschriftSeite 179

1

vnnd Rethe verordennt, vnnd wiewohl ich mich des Pfennigmeisters ampts beschwert, vnnd darfür gebetten, So bin Jch doch das zuthun anngehaltenn wordenn, laut des Cannzlars Doctor Günterodts1 seligenn vf mein bittschrifft gegebenn bescheidt, wie hernach volgt, Günstiger gebietennder Herr Stadthalter, gelegener sachenn nach, muß ich die Reise thun, damit aber das Pfennigmeister ampt ordenntlich vnnd nach notturfft versehenn werde, So könnenn E.

2

gl. der ampt knecht einenn, als den Renndtmeister zu Grünbergk, der ohn das wie Jch eracht, seins Vetternn Doctor Merbachs3 halbenn hinaus zuziehenn kein beschwerung hatt ordenenn Bitt derwegenn dienstlich E.

3

Ehl.[?] wollenn denselbigenn darzu verordenenn, vnnd beschreibenn, beij meiner gnedigenn fürstin in der nehe annzukommenn, vnnd fürter mit hinaus zuziehenn, Was ich dann Je thun, soll ann mir kein manngell sein, Das kömpt meinem gnedigenn fürsten vnd Herrnn beid vff der Reise, vnnd auch in meinem beuohlenenn

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: Günterodts — Name Günterode, Lesung wahrscheinlich
  2. Z. 9: E. gl. — Kürzel, Auflösung unklar
  3. Z. 11: Merbachs — Name, Lesung wahrscheinlich
  4. Z. 13: E. Ehl. — Kürzel, Buchstaben unsicher

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HandschriftS. 180 Bl. 88v

Wortlaut der HandschriftSeite 180

1

ampts zum bestenn, Günstige anntwort bittennde, E. G. W.1[?] Jost Berber2[?] vom Hombergk, Vmb3[?] geringes kostenn wollenn, will ich auch da Doctor Jorge annkompt, wieder zurück reitenn, wolt E.

2

G. Jch auch dienstlicher meinung nit verhalten, Darauf ist volgennder bescheidt gegebenn, Stadthalter vnnd Räthe bedennckenn Jr wollet euch dessenn nit beschwerenn, dann mann kann des Renndtmeisters zu Grünbergk annderer vhrsachenn halbenn, nit wohl enndtrathenn, So ist Doctor Mege=4[?] bach nit so hupsch, das sein Vetter so gros verlanngk nach Jhme hat, Ist dennach vnnser beger vnnd bitt, Wollet euch dessenn nit weigernn, sondern darzu gutwillig gebrauchenn lassenn, Darauf mit Jrenn fgl.

3

Jch hinuf gezogenn vnnd gein Speijr kommenn, daselbst hochgedachtem meinem gl. fürstenn vnnd Herrnn alle gelegennheit des Salzwergks schrifftlich durch Reinhardt Abelnn5 bericht

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: E. G. W. — Kürzelzeile, Buchstaben unsicher
  2. Z. 3: Berber — Familienname unsicher
  3. Z. 4: Vmb — Vmb oder Vnnd
  4. Z. 11: Mege= — Name; S. 179 Merbach
  5. Z. 19: Abelnn — Name Abel, wahrscheinlich

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HandschriftS. 181 Bl. 89r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 181

1

Fortsetzung von der vorigen Seitethun lassenn, vnnd auch schrifftlichenn bescheidt vnnd beuelch wiederumb darauf emdtpfangenn1

2

Bericht, betreffenndt.

3

Erbawung des Saltzbronns zun Sodenn,

4

Der Kays: Commissarien besichtigung des Saltzwergks,

5

Jorgenn Behmenn seiner Kunst halben abzulegenn,

6

Steyner Sahl kümpff2 zum Vorrath.

7

Gnediger furst vnnd herr, Dieweil hoch vonnötenn gewesenn E. f. gl. gelegennheit des Saltzwercks von Zeit Jres abwesenns zuuerstenndigenn, So habenn E. f. gl. Müldener vnnd Ich dauonn verschienenn 47. Jars des 14. Decembris schrifftlichenn bericht zugefertiget,

8

Dieweil aber derselbe ann E. f. gl. nit kommenn, sondernn vnns3 wieder zubracht wordenn ist, wie hiebey mit A. verzeichnet E. f. gl. zusehenn,

9

Habenn Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell, auf der Pfenner Saltzgreuenn vnnd gethann schreibenn, den bescheidt gebenn, das der Lanndtvogt, Müldener vnnd Ich Jost4. sampt den Ampt=Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. emdtpfangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt; Endung ergänzt, Lesung des Schlusses nicht sicher
  2. Sahl kümpff — auch 'Sohl kümpff' oder 'Saltz kümpff' möglich; gemeint sind Solebehälter
  3. vnns — auch 'vnnd' lesbar; 'vnns' nach Sinnzusammenhang
  4. Jost — Name/Wort nach 'Ich' nicht ganz sicher

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HandschriftS. 182 Bl. 89v Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 182

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteknechtenn zun Sodenn, vf einenn benantenn tagk zu Allenndorff einkommenn, daselbst mit den Pfennernn vom furgestanndenenn gebrechenn, erbawung des Saltzbronns, notturfftig zuhanndelnn,

2

Wie dann den 22. Januarij dis 48. Jars geschehenn ist, laut desselbigenn abschiedts signo. B.

3

Vnnd ist der Pfenner meinung gewest, nur den Tam3 vmb den Saltzbronn zu renouiren, darauf auch vermöge derselbenn abrede zustundt alle dinge zum baue in vorrath verschafft, wie das noch furhanndenn ist,

4

Aber gleich darnach im Faldtlager1 Esto mihi, da man die wochenn der Fastnacht halber nit siedenn lest, Ist der Saltzbronn Gottlob wieder in sein alten standt vnnd höher dann in zehenn Jarenn nie gesehenn, gestiegenn,

5

hat sich auch mit dem siedenn wohl gebeßert, des wir dann sehr erfrewet wordenn,

6

Darumb wir dann das furgehapte Plack, vnnd Tappenwergk2 am Saltzbronn, bis zu annkunfft E. f. gl. dero wir teglich gehofft, anngestelt,

7

dann wir befindenn, dieweil die zwene nechstgehapte Sommer sehr trockenn gewesenn, das etliche Bornne zu Allenndorff vertrucknet,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Faldtlager — Wort vor 'Esto mihi' nicht sicher lesbar; auch 'Feldtlager' oder aehnlich moeglich; gemeint ist die Zeit um den Sonntag Estomihi 1548
  2. Plack, vnnd Tappenwergk — erstes Wort unsicher (Plack/Planck/Flack); 'Tappen' koennte auch 'Zappen' (Zapfen) sein
  3. Tam — Lesung Tam = Damm; T/C nicht ganz eindeutig

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HandschriftS. 183 Bl. 90r Das fünffte Buch

Wortlaut der HandschriftSeite 183

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedie desmahls auch Jre quellenn wieder kriegenn,

2

Derwegenn wardt es vonn vielenn darfur gehaltenn, das solcher manngell vonn den durrenn Sommernn herkeme,

3

hat sich aber sieder vnnd bis daher zimblich gesottenn, vnnd könnenn dis Jar, dieweil mast1 ist, wohl funff Tausenn Pfannenn Saltzes erlanngt werdenn,

4

Aber die Söder klagenn fur vnnd fur wie sie alwegenn gethann, Hettenn vielleicht gernn vonn Jeder Pfann die Zehenn zu Jrem vortheil,

5

Dieweil aber der Sohlgrabe so tieff geraumbt, das das wilde waßer im Gewelbe kaum eines zol dick leufft, vnnd eines fußes tieff vor dem Gewelbe abfall hat, das die altenn nie gehapt,

6

So könnenn wir Jhrem3 nit glaubenn gebenn,

7

dann da E. f. gl. am erstenn zum Saltzwergk kommen, Hat das wilde waßer im gewelbe in die annderthalb ehlenn tieff gestanndenn, wie dann E. f. gl. solches desmahls daraus schepffenn ließ,

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Aber wie dem allem, So ist der Tamm vmb den Saltzbronn nun Jnn die 40. Jar gestanndenn, vnnd in solcher zeit böse vnnd baufellig wordenn, vnnd mus Jnn dieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. mast — Lesung 'mast' (ergiebiges Jahr) unsicher
  2. die Zehenn [gestrichen: alb.] — nach 'Zehenn' ist 'alb.' (Albus) gestrichen; Sinn: zehn Albus je Pfanne
  3. Jhrem — auch 'Jhnen' lesbar

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Berkers Baubericht von 1550

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