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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.

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I · 1. Buch · Band 1 · Fortsetzung

Vom ersten Ursprung des Salzwerks

Das erste Buch · 96 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 49 Bl. 22r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 49

1

Das Erste Buch

2

Von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden, worin mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen bewiesen wird, dass dieses Salzwerk schon vor Christi Geburt, zu Zeiten des Cornelius Tacitus, Karls des Großen und des heiligen Bonifatius, bestanden hat und seither in stetigem Betrieb bis auf diese Zeit geblieben ist, samt den Privilegien der Pfänner.

3

Wenn einer es unternehmen will, von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden zu reden, so werden ihm dreierlei Dinge aufs Beschwerlichste im Wege liegen, ohne deren vorausgehende Erläuterung niemand etwas der Wahrheit Gemäßes wird reden oder schreiben können.

4

Denn erstens ist aufs Höchste zu beklagen, dass unsere Vorfahren, die alten Deutschen, gar keine gelehrten Leute bei sich gehabt haben, die das, was sich bei den Deutschen zugetragen hat, in deutscher Sprache hätten beschreiben können.

5

Wie dennLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. bestenndigenn — Endung -enn/-em nicht ganz eindeutig
  2. Teutschenn — Wortende am Zeilenschluss mit Schnörkel, Endung nicht ganz sicher

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 50 Bl. 22v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 50

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewie es die alten heidnischen Geschichtsschreiber hin und wieder in ihren Büchern erwähnen und es zudem die Erfahrung selbst ausweist.

2

Zum Zweiten: Obschon die alten und heidnischen Geschichtsschreiber wie Ptolemäus, Strabo, Plinius und Cornelius Tacitus, auch etliche der Neueren, in ihren Büchern der Deutschen gedenken und sie – ungeachtet dessen, dass sie die Deutschen für Barbaren halten – gleichwohl wegen ihrer hohen Tugenden herrlich rühmen,

3

so geben sie doch den Völkern deutschen Landes so seltsame, verdunkelte Namen, dass man daraus nichts recht Gewisses entnehmen, sondern vielmehr nur mutmaßen und gleichsam nach Gutdünken schließen kann.

4

Zum Dritten haben sich auch so mancherlei Migrationen, Auszüge und Vertreibungen der Völker zugetragen, dass beinahe kein Volk mehr seinen alten und ersten Sitz innehat, wo zuvor seine Ureinwohner gewohnt haben,

5

sodass man deshalb in dieser Zeit umso mehr darauf sehen und sich befleißigen muss, was die richtigen Grenzen der alten, ehemaligen VölkerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnangesehenn — Minims mehrdeutig; Lesung aus dem Sinnzusammenhang (unangesehen = ungeachtet)
  2. bey nahennts — Schreibung der Endung nicht ganz sicher

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 51 Bl. 23r Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 51

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteals die derjenigen, die noch bestehen, zu erforschen, wenn man etwas Gewisses über deutsche Dinge sagen will.

2

Weil mir aber dessen ungeachtet von meinem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen gnädiglich auferlegt und befohlen worden ist, über die Entstehung des Salzwerks Sooden vor Allendorf an der Werra, das Seiner Fürstlichen Gnaden gehört, so fleißige Nachforschung wie irgend möglich anzustellen,

3

und ich hierzu auf keinem besseren Weg vorankommen kann, als wenn ich zuerst die richtigen alten Grenzen – die Terminos Cattorum, die Grenzen der Chatten – aus den alten Historikern, Kosmographen und Geographen gründlich aufsuche und dieselben Grenzen, wie sie von alters her benannt worden sind, mit den jetzt gebräuchlichen vergleiche.

4

Zum Zweiten: Weil die alten Geschichtsschreiber einmütig (wie auch die neueren) den Berg Melibocus erwähnen und ihn zugleich innerhalb der Grenzen der Chatten ansetzen, muss ich auch mit Fleiß dem nachgehen, welcher Berg denn heute derselbe sei,

5

weil unter den jetzigen Gelehrten, aus Unkenntnis des richtigen alten Sitzes derLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnneracht — Lesung vnneracht/vnueracht (= unerachtet) nicht ganz eindeutig
  2. Saltzwercks — Schreibung Saltz-/Salz- am Wortanfang nicht ganz eindeutig

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HandschriftS. 52 Bl. 23v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 52

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteChatten so zweifelhafte und ungewisse Dinge hierüber behauptet werden, dass man – gleich als ob die Gebirge Abnoba und Obnoba den Melibocus ganz unsichtbar gemacht hätten – nicht mehr wissen kann, wo der gedachte Berg heute gelegen sei.

2

Und zum Dritten: Wenn die Grenzen und Termini der Chatten, desgleichen die Lage des Melibocus, derart erforscht sind, dass ich alsdann mit Fleiß erkunden kann, um welche Salzbrunnen sich die Chatten mit den Hermunduren geschlagen haben,

3

und ob es, wie die jetzigen Gelehrten ohne Grund behaupten, die Brunnen zu Halle in Sachsen oder die zu Allendorf, Frankenhausen oder Salzungen gewesen seien –

4

denn wenn diese drei Fragen aufgelöst sind, kann alsdann leicht über die wahre Entstehung dieses Salzwerks geredet und ein Schluss gezogen werden.

Unsichere Lesungen

  1. Obnobij montes — Berufung auf Abnoba mons; Schreibung Obnobij nicht ganz sicher
  2. Obs — Lesung Obs (= ob es) aus dem Zusammenhang; Schriftbild mehrdeutig

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 53 Bl. 24r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 53

1

Vom Sitz der alten Chatten, von deren richtigen Grenzen an Flüssen, Bergen, Wäldern und dergleichen, und vom jetzigen Sitz der Hessen, die an ihre Stelle getreten sind und so genannt werden.

2

Wenn ich nun zuerst den richtigen Sitz der alten Chatten bei den alten Schriftstellern, Kosmographen und Geographen erforsche, so finde ich gleichwohl, dass sie kaum bei einem Volk die Grenzen so einhellig angeben wie bei den Chatten;

3

weswegen es mich denn auch aufs Höchste verwundert, warum Franciscus Irenicus so ganz ohne Grund behauptet, dass von den Chatten keine Spur mehr zu finden sei.

4

Denn gegen Sonnenaufgang setzen die Alten ja die Weser und Werra und die dort angrenzenden Berge als Grenze, hinter diesen Bergen und Flüssen aber die Tubanten, Chaudriner und Chattuarier,

5

wo jetzt die Eichsfelder liegen (wo noch drei Dörfer sind, nämlich Kirchgandern, Ober- und Niedergandern), undLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vonn einem volck — Lesung vonn/bey einem volck nicht ganz eindeutig
  2. Chaudrinos — Völkername; Anfangsbuchstabe C/G und Lautstand nicht ganz sicher
  3. beim auffganngk — erstes Wort (beim) verschliffen geschrieben

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 54 Bl. 24v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 54

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund das Land zu Göttingen sind, bis an den Brackenberg und bis gegen Lippoldsberg; hinter diesen Völkern hatten dann die Cherusker, Harzländer, Brukterer und Chauken ihre Sitze.

2

Und so zeigt sich, dass die Cherusker – wie viele es behaupten wollen – mit den Chatten niemals eine gemeinsame Grenze gehabt haben, sondern durch die Tubanten und die genannten Völker von ihnen getrennt gewesen sind.

3

Und weil die Hermunduren, die jetzt die Thüringer sind, ihre Grenze gegen die Chatten hin bis an den Hörselberg bei Eisenach und von dort auf die Werra oder Weser erstrecken,

4

so ist man nunmehr gewiss, was die Chatten für Limites und Grenzen gegen Sonnenaufgang – das heißt nach dem Land zu Thüringen, dem Eichsfeld und Sachsen hin – gehabt haben:

5

nämlich die Weser und die Werra mit ihren anliegenden Bergen und Gehölzen und den obengenannten Völkern.

Unsichere Lesungen

  1. Brackenberge — Bergname; ck mit Zierstrich, Lesung Brackenberg (bei Göttingen) wahrscheinlich
  2. Lippoldesberga — latinisierte Namensform für Lippoldsberg; Endung -a nicht ganz sicher
  3. wie viele wöllenn — Bezug des Einschubs (entgegen oder gemäß der Meinung vieler) nicht eindeutig

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HandschriftS. 55 Bl. 25r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 55

1

Das Erste Buch

2

Von den Grenzen und Terminis gegen Mittag (nach Süden)

3

Gegen Süden haben die Chatten die Fosi – die Schoppern und andere auf die Bewohner im Fürstentum Henneberg, in der Rhön, im Buchenland und in Franken deuten –, sodann die Abnobischen Berge,

4

in welchem Umkreis Salzungen, Breitungen, der Rockenstuhl, Fulda, Neuhof, Steckelberg, Schlüchtern, Büdingen, Gelnhausen, Hanau, Bergen und Ortenberg liegen – bis an den Spessart und die Kinzig, bis an den Main.

5

Hier kann ich zur weiteren Bestätigung dieser meiner Meinung nicht unterlassen, meiner beiden seligen Vettern zu gedenken: des Petrus Lotichius des Ersten, Abts zu Schlüchtern, und des gottseligen Doktors Petrus Lotichius des Zweiten,

6

die mir selbst, als ich im Jahr 1559 bei ihnen in Schlüchtern war, diese Grenzen so angezeigt, sich Chatten genannt und das uralte Haus Steckelberg an der Kinzig (das jetzt den Edlen von Hutten gehört) als die Erbgrenze (hereditarius limes) der Chatten gedeutet haben.

Unsichere Lesungen

  1. Schoppern — Gelehrtenname unsicher gelesen; wohl Verweis auf einen Autor (Schopper?)
  2. Fosos — Völkername nach Tacitus (Fosi); Endung nicht ganz sicher
  3. Steckelbergk — Auch Lesung Sterkelbergk möglich; gemeint ist die Burg Steckelberg an der Kinzig (Haus der von Hutten)
  4. Hie — Satzanfang mit großer Zierinitiale, Lesung des Wortes unsicher (Hie/Wie/So)

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HandschriftS. 56 Bl. 25v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 56

1

Das erste Buch

2

Von den Grenzen und Terminis nach Niedergang (gegen Westen)

3

Gegen Niedergang (Westen) beschreiben die Historiker und Kosmographen einhellig, dass dort die an die Chatten angrenzenden Völker – die Usipier und Usipeten – und der Rhein seien.

4

Diese hält man jetzt für die Rheingauer; und daneben die Mattiacos fontes (die Mattiakischen Quellen), von denen Plinius in Buch 31, Kapitel 2 schreibt und die Leonhard Fuchs für die Brunnen zu Wiesbaden hält.

5

Dort in der Nähe soll von alters her Mattium, der Hauptort der Chatten, gelegen haben, und die Brunnen sollen davon den Namen bekommen haben.

6

Es gibt dort aber jetzt keinerlei Anzeichen mehr, außer dass ein Ort, Mattmell genannt, von jenem Ort noch übrig geblieben sein soll.

7

Weil aber Beatus Rhenanus schließt, dass Katzenelnbogen seinen Namen von den Chatten und dem Melibokus herhabe, und andere dem beitreten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Vsipij vnnd Vsipetes — Völkernamen (Usipii/Usipetes nach Tacitus), Schreibung der Endungen nicht ganz sicher
  2. Mattmell — Ortsname unsicher gelesen; Zierstriche durch tt erschweren die Lesung

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HandschriftS. 57 Bl. 26r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 57

1

Das Erste Buch

2

Fortsetzung von der vorigen Seitekann ich nicht anders schließen, als dass die Rheingauer und Katzenelnbogener bis an den Rhein und sodann die Einwohner gegen Koblenz hin, die Lahn herauf bis an die Dill, unter die Chatten gehören.

3

Von den Grenzen und Terminis gegen Mitternacht (nach Norden)

4

Gegen Norden treten hervor die Montes Obnobii, jetzt das Hessische Gebirge genannt, Engern, das Land der Angrivarier, die Chamaver und ganz Westfalen, bis an die Weser.

5

In diesem Umkreis liegen Limburg, Diez, Beilstein, Wetzlar, Herborn, Dillenburg, Solms, Wittgenstein, Blankenstein, Biedenkopf und Wetter.

6

Ferner die ganze Grafschaft Waldeck, Eisenberg, Kogelsberg, Wolfhagen, der Desenberg, die Malsburg, der Weidelsberg, Schöneberg und die Krukenburg, die Diemel herunter.

7

Dort streicht dann die Grenze nach dem Solling (der ein Stück des Herzynischen Waldes ist) über die Weser,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Catzennelnpoger — Schreibung des Namens (Katzenelnbogener) nicht ganz sicher, p/b schwer unterscheidbar
  2. Cattes — Endung durch Zierstrich unklar, evtl. Cattos
  3. Chamauni — Völkername (Chamaver nach Tacitus), Endung unsicher
  4. Kogelsbergk — Ortsname unsicher; evtl. Kugelsburg bei Volkmarsen

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HandschriftS. 58 Bl. 26v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 58

1

Das erste Buch

2

Fortsetzung von der vorigen Seiteund teilt sich danach in zwei Teile oder Äste, von denen der eine die Werra hinaufführt, der andere zum Harzwald durch das Gebiet der kleinen Chauken streicht, näher zu den Brukterern und Chamavern hin.

3

Dass nun diese die rechten Grenzen der alten Chatten gewesen sind, kann – ungeachtet dessen, dass viele, die bisher geschrieben haben, ganz dunkel, ja viel dunkler als Cornelius Tacitus, der ein Ausländer war, davon reden –

4

hinreichend aus den folgenden neuen und alten Autoren bewiesen werden: aus Plinius, Mela, Strabo, Tacitus, Ptolemäus, Paterculus, Vadianus, Althamer, Pirckheimer, Celtis, Silvius, Münster und Schopper.

5

Es möchte wohl für nötig gehalten werden, die Zeugnisse aller dieser hier beizufügen; weil sich aber bis auf den heutigen Tag von allen vier Seiten her die Einwohner zu den Chatten und Hessen bekennen und auch die Fürsten zu Hessen deren größtenteils mächtig sind, will ich es hierbei bewenden lassen.

Unsichere Lesungen

  1. Cauchos — Völkername (Chauci minores bei Tacitus), Lesung des au nicht ganz sicher
  2. Chamaunis — Völkername (Chamaver), Endung unsicher

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 59 Bl. 27r Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 59

1

Das erste Buch

2

So ist es auch ohnedies der Wahrheit gemäß, weil die Chatten bei den obgenannten Autoren indigena gens (ein eingeborenes Volk) genannt werden,

3

das von keinem Volk jemals vertrieben worden ist; sondern wenn das Volk sich bei ihnen vermehrte, hat einer den anderen verdrängt oder ist selbst gewichen, in fremde Länder gezogen und hat diese eingenommen, bebaut und bewohnt.

4

Wie denn solches Cornelius Tacitus und unter den Neueren Joachim Vadian mit hohem Lob bezeugen.

5

Besonders aber bezeugen die Historiker und Kosmographen, dass Batavia, jetzt Holland genannt, ein Teil der Chatten (pars Cattorum) sei und von Batavus, ihrem Fürsten, den Namen empfangen habe,

6

der aus dem Land der Chatten fortzog, Batavia erbaute und es – ebenso wie Battenberg im Land zu Hessen – nach seinem Namen benannte; daher hat auch Katwijk (gleichsam Cattorum vicus, Dorf der Chatten) in Holland den Namen behalten.

Unsichere Lesungen

  1. Jemachls — Wohl Schreibvariante von jemals; ch nicht ganz sicher
  2. gewenndet — Lesung des Verbs nicht ganz sicher (gewenndet/gewandert)

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HandschriftS. 60 Bl. 27v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 60

1

Das erste Buch

2

Dieser Batavus aber hat einen Sohn namens Hessus hinterlassen, von dem die Chatten später den Namen Hessen bekommen haben.

3

Dieser Hessus hat nicht minder ein Gedächtnis seines Namens in Nimwegen hinterlassen als sein Vater bei den Chatten in Battenberg;

4

denn er hat dort zu Nimwegen die halbe Stadt erbauen und sie nach seinem Namen Hessenberg nennen lassen – so heißt sie bis auf den heutigen Tag –, wie er denn auch Hessenstein erbaut haben soll.

5

Und – um hier etwas abzuschweifen (extra vagieren) – hieraus erweist sich auch die Meinung derer als falsch und ohne Grund, welche sagen,

6

dass um Magdeburg und Halberstadt her ein Volk, die Hessen genannt, gewohnt habe, das später die Chatten vertrieben und sich an ihre Stelle gesetzt haben soll.

7

Zum Behelf wollen sie einwenden, dass Hessheim, das zwischen Halberstadt und Wolfenbüttel liegt, daher seinen Namen behalten habe;

8

aber weil dies ein loser Grund ist,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. bein Cattis — Wohl bei den Chatten; Schreibung bein/beim nicht ganz sicher
  2. Heßheÿm — Ortsname unsicher; ein Ort dieses Namens zwischen Halberstadt und Wolfenbüttel (evtl. Hessen am Fallstein)

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HandschriftS. 61 Bl. 28r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 61

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund da ihrer sonst weder alte noch neue Geschichtsschreiber der Hessen gedenken, ist eine solche Meinung ganz und gar zu verwerfen.

2

Desgleichen bezeugen auch die Historiker und Kosmographen, dass die Chatten weit umhergeschweift sind, und insbesondere, dass sie auch mit Gewalt nach Hispanien gezogen sind, einen großen Teil des Landes eingenommen und ihn nach sich Katalonien benannt haben.

3

In Summa: Sie haben je und allezeit einen herrlichen Namen gehabt und ihn (Gott sei Lob) bis heute behalten, sodass Cornelius Tacitus sich nicht scheute, von ihnen zu sagen: Quando reliqui populi exeunt ad praelium, Catti exeunt ad bellum – wenn die übrigen Völker zur Schlacht ausziehen, ziehen die Chatten in den Krieg.

4

Und Joachimus Vadianus sagt: Stat adhuc vetus gloria Cattorum – noch besteht der alte Ruhm der Chatten; daher ist noch das Sprichwort geblieben: Wo Hessen und Holländer verderben, wer wollte da Nahrung erwerben?

5

Und ich habe es aus Liebe und zu Ehren meines geliebten Vaterlandes nicht unterlassen können, dies hier kurz so zu bedenken.

Unsichere Lesungen

  1. sundts — Wort nach 'derenn' schwer lesbar; dem Sinn nach 'sonst'

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HandschriftS. 62 Bl. 28v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 62

1

Vom Berg Meliboco.

2

Es erfordert nun meine vorgenommene Ordnung, dass ich vom Berg Meliboco sprechen muss; da weiß ich wahrlich beinahe nicht, wo hinaus oder wo hinein.

3

Denn obschon Ptolemäus denselben ausdrücklich intra terminos Cattorum – innerhalb der Grenzen der Chatten – und nicht weit davon den Wald Semana setzt, nimmt es mich daher wunder, warum etliche Schreiber den erwähnten Meliboco außerhalb dieser Grenzen gesucht haben.

4

Denn etliche hochgelehrte und verständige Leute haben sich dahin verleiten lassen, dass sie den Brocken, der mitten im Harz und intra terminos Cauchorum und Bructerorum – im Gebiet der Chauken und Brukterer – liegt,

5

dort sechs Meilen von den Grenzen der Chatten entfernt, in ihren erschienenen Büchern als den Meliboco deuten.

6

Denn es sind ja die Tubanten, Gaudriner und Chattuarier, die die Chatten und Cherusker voneinander scheiden.

7

Diese haben sich vielleicht dadurch einnehmen lassen, weil die Schreiber vom Meliboco bezeugen, dass erLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Gaudrini — Stammesname unsicher; kein gängiger antiker Stammesname, Lesung nach Zoom 'Gaudri=ni'
  2. Cherusces — Endung unsicher, evtl. 'Cheruscis'

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HandschriftS. 63 Bl. 29r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 63

1

Fortsetzung von der vorigen Seitehoch sowie erz- und salzreich sei, wie es denn der Brocken ist.

2

Sie hätten aber auch darauf achtgeben sollen, dass davon weiter geschrieben steht, dass er ganz fruchtbar sei bis oben auf den höchsten und sehr breiten Gipfel – Umstände, von denen keiner auf dem Brocken zu finden ist.

3

Denn dieser ist ja ein schmaler, aufsteigender, spitzer und oben ganz trockener, dürrer und öder Berg, wie es der Augenschein ausweist.

4

Denn sobald man über das Bruch und den Morast auf dem Harz – wo der Herzog von Braunschweig seine Pferdeherde hält – nach Schaubenstein kommt,

5

beginnt diese dürre und öde Art, sodass fortan bis oben hinauf nicht ein einziges Sträuchlein zu finden ist.

6

Weshalb ich diesen hohen Berg – dessengleichen es ohnehin im ganzen Land zu Sachsen keinen gibt – lieber Montem Bructerorum, das heißt Brukterer-Berg, nach den Brukterern, die dort ihre Grenze hatten, deuten und nennen will als Meliboco.

Unsichere Lesungen

  1. struck — Wort nach 'Pferdt' unsicher, wohl 'Struck'/'Strut' (Herde bzw. Gestüt); Sinn: wo der Herzog von Braunschweig seine Pferde hält
  2. Schaubennstein — Ortsname am Brocken unsicher, evtl. 'Scharfenstein'

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HandschriftS. 64 Bl. 29v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 64

1

Es ist mir aber auch vor 32 Jahren ein Berg in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen bei Roßdorf gezeigt worden; ich bin auch selbst hinaufgestiegen und habe ihn besichtigt; dieser ist zwar sehr hoch, denn man kann darauf weit um sich sehen.

2

Und der Pfarrer des Ortes hat mich damals unterrichtet, dass derselbe Berg der Melibocus sei, worin ich ihm auch deshalb beigepflichtet habe, weil er in der Grafschaft Katzenelnbogen liegt.

3

Als ich aber nach dieser Zeit den Dingen nachgedacht habe – dass der erwähnte Berg auch extra terminos Cattorum, jenseits des Mains, liegt und dass er oben sehr dürr, eng und nicht breit ist –,

4

habe ich diesen gefassten Wahn fahren lassen und mich wiederum an Ptolemäus, Dasypodius und nunmehr Schopper gewandt, welche einhellig sagen, dass er intra terminos Cattorum, prope Sylvam Semanam – innerhalb der Grenzen der Chatten, nahe dem Wald Semana – seine Lage haben solle.

5

Nun kann ich innerhalb der Grenze der Chatten und in dem Parallelkreis nach Ptolemäus' AnleitungLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Roßdorff — Ortsname; Lesung 'Roß=dorff' nach Zoom, wohl Roßdorf bei Darmstadt in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen
  2. dem parallelo, nach — In der letzten Zeile ist zwischen 'parallelo,' und 'nach' eine Lücke frei gelassen, vermutlich für eine nachzutragende Gradangabe

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HandschriftS. 65 Bl. 30r Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 65

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedesgleichen nach Longitudine und Latitudine – Länge und Breite – auch diesseits der Werra, Weser und Diemel oder intra Abnobios et Obnobios montes keine höheren Berge finden als den Gahrenberg am Reinhardswald und den Meißner.

2

Und es muss also folgen, dass einer dieser Berge der Melibocus sei und dass entweder der Reinhardswald oder der Kaufunger Wald oder der Seulingswald die Semana seien.

3

Wiewohl nun die Alten aus Unwissenheit der Sprachen und Unerfahrenheit dieser Länder sehr dunkel über diese Sache geschrieben haben, wollte ich doch, wenn es mir vergönnt sein möchte (doch ohne jemandem vorzugreifen, der es besser versteht),

4

mutmaßen und schließen und den Meißner für den Melibocus deuten, achten und halten, und das aus folgenden Ursachen.

5

Denn weil im Allgemeinen alle Umstände und Attribute, die bei den Kosmographen und Historikern dem Meliboco zugeschrieben werden, augenscheinlich an und um den Meißner gesehen und befunden werden,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Longitudine et Latitudine — In der ersten Zeile sind nach 'Longitudine' und wohl auch nach 'Latitudine' Lücken für nachzutragende Gradzahlen frei gelassen
  2. Garmbergk — Lesung unsicher, gemeint ist wohl der Gahrenberg im Reinhardswald

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HandschriftS. 66 Bl. 30v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 66

1

Es ist zwar jedermann bekannt, dass es um den Meißner gegen Osten hin je und allezeit Bergwerke und Erzgruben gegeben hat, wie es allenthalben die alten Pingen anzeigen.

2

So liegt nahebei darunter das löbliche uralte Salzwerk Sooden.

3

Und es wird kaum eine fruchtbarere Landart gefunden als in dieser Gegend, besonders um Eschwege und Reichensachsen her und beinahe im ganzen Amt Bilstein.

4

Diese Fruchtbarkeit erstreckt sich mit Äckern, Wiesen, Viehzucht und allerlei Nutzbarkeiten bis auf die zwei höchsten Gipfel – die auch höher sind als der öde und unfruchtbare Brocken (den man von dort aus deutlich sehen kann) – und auch sonst allenthalben ringsumher.

5

Denn selbst in den Klippen und Felsen werden an allen Orten wüchsige Gehölze, Bäume, Stauden, Gras und allerlei herrliche Kräuter, auch sehr viele liebliche Brunnen gefunden.

6

Ich will des neu erfundenenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. wachsige — Adjektiv vor 'gehöltz' unsicher, dem Sinn nach 'wüchsige'
  2. erfun= — Am Zeilen- und Seitenende getrenntes Wort, wohl 'erfundenen'; Fortsetzung auf der Folgeseite

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HandschriftS. 67 Bl. 31r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 67

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… des Steinkohlenbergwerks zu geschweigen, weil offenbar und jedermann bekannt ist, welch großen Nutzen dasselbe dem Salzwerk, dem Hüttenwerk, den Schmieden und den Haushaltungen zuwege bringt,

2

und wie eine große Menge Menschen sich davon erhalten und ernähren können.

3

Ja, es kommen jährlich Leute aus fremden Landen, die auf diesem Berg allerlei herrliche Kräuter suchen, die an anderen Orten nicht wachsen:

4

nämlich das herrliche, gegen alle Gifte wirkende Kraut Scorzonera (Schwarzwurzel) in zweierlei Gestalt, das man sonst mit großen Kosten aus Spanien hat holen lassen;

5

desgleichen Coronopus (Krähenfuß), Ferrocavallo (Hufeisenklee), Iva arthritica in großen Mengen, das edle Wundkraut Solidago sarracenica, die Uva inversa des Doktor Dodonaeus, Aconitum pardalianches und Damasonium nothum;

6

danach Buxus repens vel minor (kriechenden oder kleinen Buchs), Acorus (Kalmus), die echte Chamaedrys (Gamander), Genistella (Ginsterchen), Lunaria minor (kleines Mondkraut), Ebulum (Attich) und viele andere herrliche Kräuter mehr; desgleichen …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. denenn — Anschluss vom Vorblatt; Endung des ersten Wortes nicht ganz sicher (denenn/denen/des)
  2. Ferrokauallo — italienisch ferro cavallo = Hufeisenklee (Hippocrepis); Schreibung am Zeilenumbruch Ferro ka=uallo
  3. Vuam inuersam D. Dodonaei — Pflanzenname nach Dodonaeus; Lesung der Abkürzung D. als Doktor

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HandschriftS. 68 Bl. 31v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 68

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Bäume und Stauden, wie in der Nähe Taxus (Eibe), Viburnum (Schneeball), Ribes (Johannisbeere) und Sambucus mit roten Früchten (Traubenholunder), abholen.

2

Etliche von ihnen suchen dort auch besondere Erze und Mineralien und tragen sie hinweg; daher ist denn von denselben fremden Leuten ein Sprichwort aufgekommen, das sie zu sagen pflegen:

3

Die Hessen werfen manchmal nach einer Kuh mit einem Stein, obwohl der Stein — wenn sie ihn kennten — mehr wert ist als die Kuh.

4

Nun hat sich Beatus Rhenanus gefreut und sich gerühmt, dass er die Etymologie der Katzenelnbogener gefunden habe: dass nämlich dieselben die echten Chatten seien, die an dem Berge Melibocus wohnen oder gewohnt haben

5

und die — wie andere meinen — ihren Sitz vom Melibocus verlegt haben, von dannen an den Rhein gezogen sind und gleichwohl den Namen behalten haben.

6

Umso mehr will es mir als dem anderen Rhenanus geziemen, dass auch ich mich dessen freue, dass ich nach vielen Jahrhunderten (post multa secula) den wahren Ort (verum locum) des Melibocus hervor- und an den Tag gebracht habe.

Unsichere Lesungen

  1. kenneten — Wort in der Klammer schwer lesbar; dem Sinn nach 'wenn sie ihn kennten'
  2. Catzennelnpoger — Schreibung des Namens (p/b) nicht ganz sicher

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Der Beweis des hohen Alters

HandschriftS. 69 Bl. 32r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 69

1

Und ob schon hiergegen eingewendet werden möchte, dass Alt- und Neu-Katzenelnbogen am Melibocus gelegen sein sollten, so erscheint doch, dass solches nicht sein kann,

2

weil die Attribute und Zuschreibungen, die dem Melibocus beigelegt werden, an denselben Orten, soviel mir bewusst, nicht angetroffen werden.

3

Wie es aber gekommen ist, dass der Name Melibocus so ganz in Vergessenheit geraten ist, soll niemanden wundernehmen, denn von den Namen, welche die alten Kosmographen und Historiker setzen, ist kaum unter hundert noch einer übrig geblieben.

4

So haben auch die Schriftsteller vielmals für sich selbst Namen erdacht, die sonst bei den Völkern, von denen sie schreiben, niemals gehört worden noch in Gebrauch gewesen sind, wie solches mit vielen Beispielen zu beweisen ist.

5

Dass er aber zu dieser Zeit Weißener (Meißner) genannt wird, das, achte ich, ist aus einer einfachen Ursache hergekommen:

6

Denn weil er wegen seiner großen Höhe lange Zeit mit Schnee und Eis überzogen ist, zeigt er sich weit und …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zulagungk — Lesung des Wortes (Zulagung/Zulegung) nicht ganz sicher
  2. Wies aber kommenn — Satzanfang schwer lesbar; dem Sinn nach 'Wie es aber gekommen'
  3. kleiner — auch 'keiner' lesbar; dem Kontext nach 'aus kleiner (= geringer, einfacher) Ursache'

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HandschriftS. 70 Bl. 32v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 70

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… und breit weiß sehen lässt und deshalb Weißener (Meißner) genannt worden ist.

2

Schließlich will ich den Weißener so lange für den Melibocus halten, bis ich von anderen etwas Besseres und Beständigeres unterrichtet werde.

3

Denn weil Ptolemäus ein griechischer Kosmograph gewesen ist, dem über diese Gegend durch seine Landeskundigen berichtet wurde, der aber gleichwohl den rechten Namen des Berges nicht wusste,

4

hat er diesem Berg nach der Fülle und Süßigkeit der Weiden (ab ubertate et dulcedine pascuorum) einen Namen gegeben und ihn — mit Veränderung weniger Buchstaben — Melibocon oder aber Meloboton, nach dem Land beziehungsweise der Weite der Weiden (a terra sive vastitate pascuorum), genannt.

5

Und ich bleibe demnach bei meiner Meinung.

6

Von dem Walde Semana.

7

Wo soll ich aber mit dem Walde Semana nun hin? Da habe ich fürwahr keinen Schriftsteller zu Hilfe noch Bei…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. lestett — Wortende mit Zierstrich; dem Sinn nach 'lässt'
  2. μυλόβοτον — griechische Schreibung unsicher; gemeint wohl μηλόβοτον (Schafweide)

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HandschriftS. 71 Bl. 33r Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 71

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…stand — außer allein, dass sie sagen, er solle nicht weit vom Melibocus gelegen sein.

2

Nun darf man ja nicht darauf sehen, wie es jetzt mit den Gehölzen und Wäldern beschaffen ist, sondern wie es von alters her gewesen ist.

3

Und ob es schon wahr ist, dass jetzt der Kaufunger Wald der nächste unter den drei oben angezeigten Wäldern beim Weißener ist und dass er, als das Kloster Kaufungen erstmals erbaut wurde, den Namen verändert und verloren haben mochte,

4

so bitte ich doch, man wolle es mir zum Besten halten, dass ich den Seulingswald für den Semana mutmaßen und halten will.

5

Denn weil offenbar ist, dass Ptolemäus, Tacitus und andere lateinische Schriftsteller, als der deutschen Sprache Unkundige, sich vielmals befleißigten, die deutschen Namen in ihrer Sprache nachzuahmen,

6

so achte ich es auch dafür, dass solches an diesem Ort geschehen sei und dass sie dem Wald den Namen Semana ge…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Seulingswaldt — Zeilenumbruch Seu=lingswaldt; gemeint der Seulingswald bei Hersfeld

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HandschriftS. 72 Bl. 33v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 72

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…geben haben, weil die Leute, die damals in der Gegend gewohnt haben, vielleicht 'Semener' nach den Seen, die dort liegen, genannt worden sind.

2

Und gleichwohl ist dieser Name dem Wald bis auf den heutigen Tag von den Seen geblieben,

3

doch mit etlichen Buchstaben verändert, sodass er Seeliegentwald — als der an den Seen gelegene — oder Seelingswald genannt wurde.

4

So ist auch die Gegend dieses Waldes gegen Aufgang (Osten) nicht minder fruchtbar als der Weißener, sodass wohl zu vermuten ist, dass schon sehr früh Leute dort im Gerstunger Gau bei den Seen zu siedeln angefangen haben

5

und so der Wald Semana vor anderen ins Gedächtnis gebracht und berühmt gemacht worden ist.

6

Und ich will mich hier nicht beirren lassen, obschon der Seulingswald jetzt etwas weit vom Weißener gelegen ist;

7

denn es besteht ja vom Seulingswald noch bis auf den heutigen Tag ein durchgehender Zug und Zusammenhang (Contiguität) der Gehölze über Wildeck, Tannenberg, Sontra …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gleichwols frey — Wendung schwer lesbar; dem Sinn nach 'gleichwohl'
  2. anngefanngk — Wortende abgekürzt/verschliffen, wohl 'angefangen'
  3. Gerstenngaw — wohl der Gerstunger Gau an der Werra
  4. Wildeck — Endung mit Zierstrich, Lesung Wildeck

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HandschriftS. 73 Bl. 34r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 73

1

Fortsetzung von der vorigen Seite... und Kappel bleibt; dort laufen die Ausläufer (Radices) des Meißners und des Seulingswaldes zusammen.

2

Von alters her hatte es in Deutschland mit den Wäldern und Bergen eine ganz andere Beschaffenheit als jetzt.

3

Das lässt sich leicht ersehen und ermessen, wenn man mit Fleiß betrachtet, was die alten Schriftsteller über den Herzynischen Wald (Silva Hercynia) schreiben.

4

Und obwohl diese meine Vermutung über den Seulingswald für unnötig gehalten werden mag, habe ich es doch um zweier Gründe willen nicht unterlassen können, sie mit einzubringen.

5

Erstens: Weil der Berg Melibocus und der Wald Semana innerhalb der Grenzen der Chatten beieinander liegen sollen und sich dies nach Ausweis dieser meiner Herleitung auch so verhält, soll man künftig dabei bleiben und keinem anderen Wald den Namen Semana zuschreiben.

Unsichere Lesungen

  1. Cappell — Ortsname am Satzanfang (Fortsetzung von voriger Seite); Lesung des ersten Wortteils ohne Kontext der Vorseite nicht ganz sicher

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HandschriftS. 74 Bl. 34v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 74

1

Zum anderen, weil dieser Wald nun seit fünfundvierzig Jahren bei dem Salzwerk Sooden neben dem Melibocus das Beste getan hat und noch tut.

2

Vielleicht hat es von Anbeginn an in der Natur sein Geheimnis, weil sie gleichsam miteinander vermählt und alle beide innerlich wie äußerlich sehr reich und fruchtbar sind:

3

innerlich mit allerlei Erz und Mineralien, äußerlich mit allerlei Feldfrüchten, Bäumen, Stauden, Wiesengewächsen, Viehzuchten und dergleichen;

4

um dessentwillen sie von uns nicht weniger als von den Alten in großen Ehren zu halten und zu rühmen sind.

5

Der allmächtige ewige Gott wolle hinfort seinen reichen Segen und seine Gnade bei diesen zweien je länger, je mehr vermehren und erhalten, damit Menschen und Vieh sie mit hoher Dankbarkeit genießen mögen, damit sein ...Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. in — übergeschriebenes Einschubwort zwischen 'altenn' und 'großenn', Lesung 'in' oder 'im'

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HandschriftS. 75 Bl. 35r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 75

1

Fortsetzung von der vorigen Seite... (damit sein) heiliger Name gelobt und gepriesen, sein Reich allenthalben erweitert und sein gnädiger väterlicher Wille wie im Himmel so auch auf Erden erfüllt werden möge, Amen.

2

Nachträge (Post Scripta).

3

Als ich den Dingen weiter nachdachte, mutmaßte ich, ob dieser Wald seinen Namen wohl auch vom griechischen Wort 'xylia' bekommen haben könnte; denn dieses bedeutet einen großen Wald, wie es der Seulingswald ohnehin ist,

4

und dass vielleicht Ptolemäus dafür 'Xymana' gesetzt hat und die Lateiner lieber das σ oder S als das ξ oder X — welches bei ihnen nicht sehr gebräuchlich ist — nehmen wollten.

5

So klingt es auch nicht unähnlich, wenn man 'Xylingswald' sagte — von dem vielen Holz, das dort wächst; denn 'xylon' heißt auf Griechisch Holz.

Unsichere Lesungen

  1. ξυλια — griechische Buchstaben der Vorlage, Lesung ξυλια nicht ganz sicher
  2. ξυμανα — griechisches Wort nach 'darfür'; vorletzter Buchstabe ν oder ρ (ξυμανα/ξυμαρα)
  3. viellieber — Wort mit Zierstrich, auch 'vielleichter' möglich
  4. σ. — als 6-förmiges Sigma geschrieben

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HandschriftS. 76 Bl. 35v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 76

1

Um welchen Salzbrunnen die Hermunduren und Chatten sich geschlagen haben.

2

Obwohl die neueren Historiker und Schriftsteller gemeinhin schließen und behaupten, dass die Brunnen zu Halle in Sachsen jene Brunnen seien, um die sich die Hermunduren und Chatten — wovon Cornelius Tacitus berichtet — entzweit und geschlagen haben,

3

und auch etliche dieselbe Geschichte auf Frankenhausen beziehen wollen, so kann ich dem doch ganz und gar nicht beipflichten, und das aus den folgenden Gründen.

4

Denn erstens sage mir doch einer, wozu es für die Chatten nötig gewesen sein soll, sich außerhalb ihrer Grenzen nach fremden Brunnen umzutun und durch das Land ihrer Feinde — unter höchster Gefahr und unter Einsatz ihres wohlhergebrachten Namens und ihrer Ehre — etliche Meilen Weges mit bewaffneter Hand zu ziehen,

5

wo sie doch innerhalb ihrer Grenzen selbst Salzbrunnen hatten, nämlich ...Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. So kann Ich — 'kann' mit Zierstrich durchzogen, keine Tilgung angenommen

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HandschriftS. 77 Bl. 36r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 77

1

Fortsetzung von der vorigen Seite... nämlich zu Sooden und Salzungen — welche beide zwei alte Salzwerke sind —, hatten; dafür sind sie viel zu gewitzt gewesen, wie sie denn deshalb Cornelius Tacitus auch 'catos', das heißt kluge und umsichtige Leute, nennt.

2

Zum anderen ist man dessen gewiss, dass dieses Salzwerk auch zur Zeit Karls des Großen und des heiligen Bonifatius bereits in Gang war,

3

während doch das Salzwerk zu Halle in Sachsen erst zur Zeit der Ottonen, lange danach, entstanden und durch einen edlen Herrn von Hakeborn erbaut worden ist,

4

weshalb denn der eine Brunnen zu Halle und auch einer zu Staßfurt 'Hakenborn' genannt werden,

5

wie denn auch noch auf den heutigen Tag das Geschlecht derer von Hakeborn in und um Staßfurt übrig und vorhanden ist.

6

Dass dem so ist und dass Otto I. die Brunnen zu Halle in Sachsen dem Stift Magdeburg übereignet und geschenkt hat — welche in späterer Zeit ausgebaut und in ein so herrliches Wesen, wie sie es jetzt sind, gebracht wurden —, das bezeugen die ...Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. erndtstanndenn — Wortbild unklar, wohl für 'erst entstanden'
  2. Harkebrunnenn — Adelsname, gemeint wohl 'von Hakeborn'; Schreibung Harke-/Harckebrunnen nicht ganz sicher
  3. Saltzwercker — Endung -er statt -e ungewöhnlich, Lesung aber so im Bild

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HandschriftS. 78 Bl. 36v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 78

1

Fortsetzung von der vorigen Seite... die Geschichtsschreiber, besonders aber Cyriacus Spangenberg in seiner Mansfeldischen Chronik.

2

Zum Dritten ist Frankenhausen erst zur Zeit Friedrichs I. aus den Sümpfen und Morasten mit großer Mühe erbaut worden.

3

Denn zuvor war in der Gegend nichts anderes als Sumpf und Morast, bis man die Wipper auf Angeben eines Priesters durch einen langen Stollen herzuführte und die gewaltigen Künste (Pumpwerke) zum Heben sowohl der Sole als auch des wilden Wassers errichtete,

4

wie das ihre Privilegien ausweisen, die 'in Monte confusionis' oder auf dem Kyffhäuserberg datiert sind, im Jahr usw.

5

Also zeigt sich, dass unser Salzwerk Sooden eben dasjenige ist, um das sich die Hermunduren — die zu jener Zeit, wie auch heute noch nicht, keine eigenen ausgebauten Salzwerke hatten — mit den Chatten entzweit und geschlagen haben;

6

denn zu jener Zeit war der Ort, wo jetzt Halle in Sachsen liegt, den Cheruskern und nicht den Hermunduren unterworfen — wie auch jetzt noch nicht —, welche vielleicht ...Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. auslösung — Wortmitte schwer lesbar, Sinn: Herausheben von Sole und wildem Wasser
  2. Ceruetys — Volksname, gemeint wohl die Cherusker (Ceruscis); Schreibung unsicher
  3. [gestrichen: das] — gestrichenes Wort am Zeilenende nach 'denn der Zeit' nicht sicher lesbar
  4. ortt — auch 'artt' lesbar, Sinn spricht für 'ortt'

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HandschriftS. 79 Bl. 37r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 79

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… wenn Halle schon zu jener Zeit in Ehren gestanden hätte, würden viel weniger den Hermunduren dieselben Brunnen gegönnt oder eingeräumt worden sein, als die Chatten die ihren behielten.

2

Und diese meine Meinung kann nach meinem Verständnis mit vielen Denkmälern und Anzeichen dieses Ortes belegt werden.

3

Gott der Allmächtige hat besonders diesen Ort vor vielen anderen Salzwerken deutschen Landes mit sehr holzreichen Bergen umgeben, die jährlich eine sehr große Menge Holz für das Salzwerk liefern,

4

und etliche dieser Berge sind mit der Zeit ausgerodet und zu Ackerland gemacht worden.

5

Auf denselben Bergen haben ringsum die alten Chatten feste Schlösser und Häuser erbaut — von denen etliche vergangen sind, etliche noch bestehen —, ohne Zweifel, um dieses Salzwerk vor den Hermunduren und anderen Feinden zu schützen.

6

Sie haben auch überall Landwehren, Hage …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Hall — Gemeint ist wohl das Salzwerk Halle an der Saale; Satzanfang liegt auf der Vorseite, Anschluss der Übersetzung daher rekonstruiert

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HandschriftS. 80 Bl. 37v Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 80

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Geknicke oder Geneige (gebogene Hecken), Warten, Zugbrücken und dergleichen Vorwehren aufführen und ins Werk setzen lassen, so dass es vor Zeiten — als es noch kein Geschütz gab — kaum möglich war, diesem Ort etwas anzuhaben.

2

Denn gegen Sonnenaufgang liegt das Schloss Altenstein, ein sehr uraltes Gebäude, in lauter hohen Klippen, an engen und unwegsamen Wegen gelegen.

3

Dazwischen, zwischen Allendorf und dem Altenstein, liegt eine starke Landwehr, die vor Zeiten überall durch die Gehölze und Felder gezogen war, mit der Zeit aber an etlichen Enden eingerissen worden ist,

4

und dieser Ort ist bis an den Hohen Hörgberg, den Racholdesberg und die Goburg so beschaffen, dass man alles, was von den Tubanten, Gambriviern und Chattuariern heranwollte, wohl hat abwehren können.

5

Doch gibt es in dieser Gegend noch eine Schliefe oder Schlucht, zur Wallis hinunter, wo ein etwas …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. geneÿge — Lesung unsicher; vgl. 'das Geneige' auf Blatt 38v
  2. Hörgbergk — Bergname unsicher gelesen
  3. Racholdesbergk — Bergname unsicher gelesen
  4. Goburgk — Wohl die Gobert/Goburg südöstlich von Allendorf; Anfangsbuchstabe G/S nicht ganz eindeutig
  5. Gambriuis — Stammesname unsicher; wohl die Gambrivii des Tacitus, Lesung könnte auch 'Gaudriuis' sein
  6. Wallis — Flurname unsicher gelesen; vgl. 'Wallisfeldt' auf Blatt 38r

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HandschriftS. 81 Bl. 38r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 81

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… breiterer Wiesengrund ist; da mag es wohl sein, dass sich die Hermunduren dort hereingeschlichen haben und dass ebendort im Wallisfeld die Schlacht geschehen sein mag.

2

Davon geht noch bis auf den heutigen Tag eine allgemeine Rede, und der Ort, an dem die Schlacht geschah, wird der Mordbach genannt.

3

Gegen Mittag liegen die vorgenannte Goburg, die Vesterburg und der Fürstenstein mit dem sehr uralten Schloss Bilstein, und vom Bilstein herab ist nichts als Felsen und steinige, unwegsame Berge,

4

von denen einer, weil er beinahe für Menschen unbegehbar ist, der Dannsteig genannt worden ist — nach den Tannen, die dort vielleicht ihren Stand gehabt haben.

5

Diese Häuser und Berge sind ihrer Lage nach auch so angelegt und gebaut, dass es nicht möglich war, dass vor Zeiten jemand dem Salzwerk hätte Schaden zufügen können.

6

Denn ohnehin wurden sie nach dem Ansehen jener Zeit für ganz fest und unüberwindlich geachtet; so …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Wallisfeldt — Flurname unsicher gelesen; vgl. 'Wallis' auf Blatt 37v
  2. Vesterburgk — Burgname unsicher; auch 'Westerburgk' möglich
  3. dambsteigk — Bergname unsicher; dem Kontext nach 'Dannsteig' (nach den Tannen benannt)

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HandschriftS. 82 Bl. 38v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 82

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… sind doch auf beiden Seiten der Werra die Wege so eng und klippenreich — nämlich im Klebe, am Rotenstein und auf der Hardt —, dass die Wege auch davon ihre Namen bekommen haben

2

und, wie eben gehört, 'Klebe' und 'Hardt' genannt worden sind — das heißt vom Harren und Kleben, weil viele dort kleben bleiben und ausharren mussten.

3

Gegen Sonnenuntergang liegt die verwüstete Westerburg, deren in den Geschichtswerken gedacht wird; sie liegt gleich beim Salzwerk Sooden auf einer Klippe oder einem Vorgebirge (promontorium),

4

von dem aus man die zwei Wege in den Großen und Kleinen Hain, desgleichen beide Haine und das Geneige hat sichern können.

5

Dieselben Wege sind auch so eng, dass ein Wagen nur mit großer Mühe dem anderen ausweichen kann.

6

Ebenso liegen gegen Mitternacht so große, hohe, unwegsame Berge, Gehölze und Hecken, besonders aber das Schloss Hanstein, so dass auch von dorther dem Salzwerk niemand leicht hat …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Rotennstein — Bergname unsicher gelesen; Worttrennung Ro=tennstein
  2. Klebe — Erster Beleg sieht eher wie 'Klete' aus; nach der Namenserklärung ('vom Klebenn') als Klebe gelesen
  3. Geneige — Flur-/Sachbezeichnung unsicher; vgl. 'geneÿge' auf Blatt 37v

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HandschriftS. 83 Bl. 39r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 83

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… nahen können, weil dort hinauf auf beiden Seiten der Werra die Wege so eng und klippenreich sind,

2

dass der eine 'die Söhle' genannt wird — in der sich die Fuhrleute ständig besudeln und suhlen — und der andere 'die Hardt', vom Harren.

3

Auf diese Weise hat Gott der Allmächtige aus besonderer göttlicher Vorsehung dieses Salzwerk mit vielfältigem gutem Gehölz und mit allerlei natürlichen Vorwehren versehen,

4

und in der Folge haben auch die Besitzer der angrenzenden Häuser, Burgen und Schlösser, vom Adel und anderen Geschlechtern, dieses löbliche, uralte Salzwerk umgeben und bewahrt.

5

Daher ist zu vermuten: Obwohl die Hermunduren die Wallis herunter zu den Chatten vorgedrungen sind und sich mit ihnen um das Salzwerk geschlagen haben,

6

haben sie doch nicht viel erreicht, sondern mussten mit Schaden und Schande wieder abziehen,

7

und so sind die Chatten bei ihrem wohlhergebrachten …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Soehl / Soehlenn — Wegname 'die Söhle' (Suhle); Lesung der Wortform am Zeilenende nicht ganz sicher
  2. Wallis — Flurname unsicher gelesen; vgl. Blatt 37v und 38r

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HandschriftS. 84 Bl. 39v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 84

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Besitz auch in künftige Zeit geblieben.

2

Im Salzwerk Sooden findet man auch alte Anzeichen und Denkmäler (Monumenta), wie das sehr altfränkische Gebäude des Kirchturms, der so alt ist, dass ihn die Luft gegen Mittag hin schon verzehrt hat,

3

während der Turm sonst, gegen Abend und Mitternacht hin, sehr fest aus lauter polierten Quadersteinen aufgeführt und dermaßen zusammengefügt ist, dass man die Fugen kaum erkennen kann.

4

Und zur Zeit des Bonifatius, der diesen Turm und die Kirche erbaut haben soll, wurde das Vorderteil der Kirche, gegen Mittag hin, der seligen Jungfrau (beatae Virgini) geweiht,

5

das Hinterteil aber, gegen Mitternacht hin, in der folgenden Zeit, als die Abgöttereien zunahmen, dem heiligen Bonifatius gewidmet (dediziert).

6

Daher haben denn alle Pfänner mit Weib und Kindern von den Zeiten des Bonifatius an, zu ewigem Gedächtnis, jährlich am Sankt-Bonifatius-Tag auf dem Salzbrunnen …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. lüfft — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: die Witterung/Luft hat die Südseite des Turms verzehrt
  2. altfrenckische — Worttrennung altfrenck=ische; Lesung 'altfränkisch' aus dem Kontext

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HandschriftS. 85 Bl. 40r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 85

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteeine Prozession mit allem Heiligtum, Kreuzen und Fahnen nach päpstlichem Brauch gehalten, Messe am Brunnen lesen lassen und gemeinsam das Te Deum laudamus gesungen.

2

Es wurde auch dafür gehalten, dass der heilige Bonifatius als Bischof zu Mainz, dem sonst alle Zehnten dieser Gegend des Landes von alters her gebühren, den Bauern den Zehnten deshalb erlassen und frei geschenkt habe, damit sie desto besser das Holzfahren zum Salzwerk besorgen könnten.

3

Über das alles hat man, als man Anno 1490 und Anno 1549 den Brunnen aufgebrochen hat und ihn verbessern wollte — wie es denn auch geschehen ist —,

4

unter der Erde im Grund Blöcke, Stubenwerk, Tücher und dergleichen gefunden, wovon in keinen Büchern oder sonstigen anderen Aufzeichnungen irgendeine Nachricht vorhanden gewesen ist.

5

Dem allem nach, und insbesondere weil die Chatten dieses Salzwerk je und allezeit bei sich selbst gehabt haben und es ihnen demnach nicht vonnöten gewesen ist,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bäbstischem — Anfangsbuchstabe B/P nicht ganz sicher
  2. aitüchen — Wort unklar; vielleicht 'Leitüchen' oder 'Leintüchen'; Übersetzung 'Tücher' unsicher
  3. [gestrichen: unleserlich] — gestrichenes Wort nach 'davonn' nicht mehr lesbar, evtl. 'nieman'

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HandschriftS. 86 Bl. 40v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 86

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesich mit Gefahr durch die Länder ihrer Feinde in fremde Salzwerke einzudrängen,

2

bleibe ich bei Ptolemäus und Schopper und lasse das Salzwerk Sooden dasjenige Salzwerk bleiben, um dessentwillen sich die Chatten mit den Hermunduren entzweit haben.

3

Ich will aber niemanden verachten, der etwas Besseres auf die Bahn bringt.

4

Woher aber das Salzwerk den Namen Sooden bekommen hat, bedarf keines langen Nachdenkens, denn der Name gibt es von selbst zu erkennen: dass es vom Sieden 'Sooden' genannt worden ist.

5

Und aus den oben erzählten Umständen ist leicht abzunehmen, dass die Sooden benannt und vorhanden gewesen sind, ehe die Stadt erbaut wurde,

6

und dass sich die Besitzer und Inhaber des Salzwerks in der Nähe ringsum auf den Schlössern und Burgen aufgehalten haben, damit sie ihr Salzwerk beschützen konnten.

7

So zeigt sich auch, dass die alten ersten Pfänner keine schlichten oder geringen Leute gewesen sind, die vielmehr auch das nahe gelegene Grenzgebiet in ihrer Gewalt und in ihrem Besitz gehabt haben.

8

Wie denn die von Boyne-Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Shoppero — Name in lateinischer Schrift; gemeinter Autor (Schopper?) nicht sicher identifiziert
  2. Beÿne= — am Zeilenende getrennt; Fortsetzung auf der Folgeseite, wohl 'Beyneburg' (Boyneburg)

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HandschriftS. 87 Bl. 41r Das erste Buch

ÜbersetzungSeite 87

1

Fortsetzung von der vorigen Seite-burg, Eschwege, Dörnberg, Bischoffshausen, die Diede, Netter und die von Hanstein, die Appen, die Rulanden, Schwanflügel, Roden, Gautzler, Iringe und andere,

2

welche alle sehr alte Geschlechter sind und sehr reiche Leute gewesen sind, die das Salzwerk vor Zeiten allein für sich innegehabt haben und es zum Teil noch haben.

3

Weil ich aber darüber, wann und wie die Stadt gebaut worden ist, noch nichts Beständiges habe in Erfahrung bringen können, so will ich diesmal nur davon sprechen, woher sie den Namen Allendorf bekommen hat.

4

Denn etliche wollen sagen, dass beim Hain etliche Dörfer gewesen sein sollen, welche hernach zusammengebaut worden seien,

5

und die Stadt, die zuerst noch ein Dorf war, solle, weil aus dreien zusammengebaut, 'Alleindorf' genannt worden sein; das stimmt jedoch aus folgenden Ursachen gar nicht überein.

6

Denn ob es schon sein könnte, dass etwa Leute beim Hain gewohnt haben, so können es doch keine oder jedenfalls in Wahrheit nur arme Dörfer gewesen sein; denn ringsumLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Netter — Anfangsbuchstabe N/V unsicher, evtl. 'Vetter'
  2. appenn — kleingeschrieben; Familienname 'Appen' vermutet
  3. Gautzler — Name unsicher, evtl. 'Gauchler' oder 'Gaugler'
  4. Jringe — Name unsicher, wohl Familie 'Iring'
  5. Wanndt — archaische Konjunktion 'wand(t)' = weil; Lesung des Wortanfangs nicht ganz sicher
  6. könnens — auch 'kommens' lesbar; Sinn spricht für 'können es'

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HandschriftS. 88 Bl. 41v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 88

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesind Steinklippen, und insgesamt ist nicht so viel ebener Boden vorhanden, dass vier oder fünf Hufen Landes davon abgemessen werden könnten.

2

Und wenn dort je jemand gewohnt hat, so müssten es vielleicht arme Holzhauer und Kohlenmacher gewesen sein,

3

und in Wahrheit hätten daraus kaum so reiche und mächtige Leute hervorgehen können, die eine so ansehnliche Stadt, wie Allendorf es ist, hätten anfangen und erbauen können.

4

Demnach halte ich es gänzlich dafür, dass an den Orten, wo noch die stehenden Mauerreste zu sehen sind, vor Zeiten zuerst heidnische, dann papistische Wallfahrten gewesen sind, wie solches in den Lucis (heiligen Hainen) gebräuchlich war,

5

und dass daneben etwa die Aeditui (Tempelhüter) und Götzenwärter gewohnt und ihren Unterhalt von den wenigen anliegenden Äckern gehabt haben mögen.

6

Wie denn auch noch bei beiden verwüsteten Kirchen Keller unter der Erde gefunden werden.

Unsichere Lesungen

  1. Kolnmacher — auch 'Kelnmacher' lesbar; gemeint sind Kohlenmacher (Köhler)
  2. Maurschettel — ungewöhnliches Wort; Übersetzung 'Mauerreste' sinngemäß

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HandschriftS. 89 Bl. 42r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 89

1

Es sind noch Leute am Leben, die gutes Wissen davon tragen, dass man unter dem Papsttum jährlich mit allem Heiligtum, Kreuz und Fahnen dorthin gewallfahrtet ist.

2

Darum lasse ich diese törichte, unbegründete Meinung fahren und will bei dem seligen Magister Petrus Nigidius, der aus Allendorf gebürtig und zu Marburg Professor gewesen ist, und bei dem Schopper bleiben

3

und mit ihnen die Stadt 'Hallendorf' nennen, nach dem Salz — gleich wie Hall in Sachsen und Hall in Schwaben.

4

Und es soll mich hier nicht irren noch hindern, dass zu dieser Zeit das 'H.' nicht hinzugesetzt wird, weil es vor wenigen Jahren bei unseren Vorfahren gebräuchlich war, das 'H.' wegzulassen.

5

Der allmächtige Gott wolle hinfort dieses herrliche, löbliche Salzwerk Sooden samt der Stadt Allendorf unter dem Schutz und Schirm seiner milden Güte und Barmherzigkeit noch lange Zeit erhalten und bewahren.

Unsichere Lesungen

  1. Es seindt — stark verschnörkelte Initiale; auch 'Als seindt' lesbar
  2. Schoppero — derselbe Autor wie auf Blatt 40v; Identifikation unsicher

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HandschriftS. 90 Bl. 42v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 90

1

Dies sind nun also meine Mutmaßungen, Meinungen und Bedenken über den ersten Ursprung des Salzwerks Sooden.

2

Und weil daraus erscheint, dass es ein sehr altes Salzwerk ist und die angrenzenden Angehörigen des Adels und der Geschlechter dasselbe je und allezeit besessen und innegehabt haben —

3

obwohl sie denn keine älteren Privilegien als die folgenden haben, so erscheint doch aus den Privilegien, dass es auch schon, ehe die Privilegien erlangt worden sind, ein Salzwerk gewesen ist,

4

und dass aus Fahrlässigkeit der Alten alles, was weiter zu wissen notwendig wäre, in den Wind geschlagen und dem Vergessen anheimgestellt worden ist.

Unsichere Lesungen

  1. werdenn — Schreibung 'werdenn' statt erwartetem 'wordenn'; sinngemäß Partizip

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HandschriftS. 91 Bl. 43r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 91

1

Das Erste Buch.

2

I.

3

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:

4

Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; davon sind wir aber in Übereinkunft mit den Gebauern von Soden abgekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,

5

sodass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.

6

Dafür sollen sie und ihre Erben uns oder unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannes-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;

7

das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.

8

Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, bekräftigt und besiegelt mit unserem Ingesiegel und auch dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Vbene — Salzmaß; Lesung des Wortes sicher, Bedeutung/Schreibung unsicher (Übene?)
  2. vmbantwurtten — = überantworten, abliefern; Parallelstelle Bl. 44r bestätigt die Lesung
  3. die dar vns thun vnnd lassenn wollenn — Wendung unklar, Übersetzung sinngemäß
  4. offt — wohl „auch“/„oder“; Lesung offt sicher, Deutung unsicher
  5. wanntte — mhd. wande/wante = weil; Strich durch tt ist Zierstrich, keine Tilgung (Fortsetzung S. 92: nicht Ingesiegelt hatt)

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HandschriftS. 92 Bl. 43v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 92

1

Das Erste Buch.

2

Fortsetzung von der vorigen Seitekein eigenes Ingesiegel hat. Und dieser Brief ist gegeben in dem Jahr, da man von unseres Herrn Gottes Geburt dreizehnhundert Jahre (1300) zählte, am Sankt-Walpurgis-Tag usw.

3

2.

4

Wir Adelheid, Tochter des edlen Fürsten Herzog Albrechts von Braunschweig, die einst die Ehefrau des edlen Fürsten Landgraf Johanns von Hessen war, bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,

5

dass wir diesen nachbeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Schwagers, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Schwägerin Mechthild, der Landgräfin.

6

„Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und JohannLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Walpurs — Sankt-Walpurgis-Tag (1. Mai); Schreibung der Handschrift
  2. vnd gezeichnet — Satzbau der Vorlage sperrig; Übersetzung stellt um

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HandschriftS. 93 Bl. 44r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 93

1

Das Erste Buch

2

Fortsetzung von der vorigen Seiteunser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:

3

Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,

4

sodass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.

5

Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;

6

das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.

7

Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.

8

Dieser Brief ist gegeben nach Gottes Geburt im Jahr 1300,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jaannis — so die Handschrift; gemeint ist Johannis
  2. Vbene — Salzmaß, vgl. Bl. 43r
  3. die durch vns thun vnd lassenn wollen — Wendung unklar, Übersetzung sinngemäß wie Bl. 43r

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HandschriftS. 94 Bl. 44v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 94

1

Das Erste Buch.

2

Fortsetzung von der vorigen Seiteam Sankt-Walpurgis-Tag.“

3

Diesen gegenwärtigen Brief, wie er von Wort zu Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir, sodass wir ihn in allen Stücken stet halten wollen —

4

doch so, dass man uns das vorgenannte Salz dorthin überantworten soll, wohin wir wollen, innerhalb der Festen unseres Leibgedinges und Gewahrsams.

5

Aus besonderer Gnade wollen wir, dass dieselben Gebauern zum Soden bei allem Recht und aller Gewohnheit unverändert bleiben, die sie von den Zeiten unseres Herrn Landgraf Heinrichs und Johanns, unseres Vetters, bis auf uns gehabt haben,

6

sodass weder wir noch unsere armen Leute sie fortan in irgendetwas bedrängen sollen.

7

Dessen geben wir diesen gegenwärtigen Brief, zur Sicherheit mit unserem Ingesiegel gezeichnet.

8

Er ist gegeben nach Gottes Geburt im Jahr 1311, am Sonntag vor Mitfasten.

Unsichere Lesungen

  1. Jegennwerttig — Wortende mit Zierschwung, evtl. Jegennwerttigenn
  2. vnnd verwehre — Deutung unsicher: wohl Gewahrsam/Verwahrung
  3. dringk — Wortende verschliffen, wohl dringen = bedrängen
  4. Eilfften — erster Buchstabe undeutlich (auch filfften lesbar); Randvermerk Anno 1311 auf Bl. 43v stützt Eilfften

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HandschriftS. 95 Bl. 45r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 95

1

Das Erste Buch

2

3.

3

Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Adelheid, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,

4

dass wir diesen nachgeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Vaters, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Mutter Mechthild, der Landgräfin.

5

„Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:

6

Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, sodass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.

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HandschriftS. 96 Bl. 45v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 96

1

Das Erste Buch.

2

Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;

3

das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.

4

Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.

5

Dieser Brief ist gegeben nach Gottes Geburt im Jahr 1300, am Sankt-Walpurgis-Tag.“

6

Diesen gegenwärtigen Brief, wie er von Wort zu Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir, sodass wir ihn in allen Stücken stet halten wollen.

7

Auch wollen wir, dass die vom Soden und unsere Bürger von Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gewohnheit bleiben, die sie von alters her gehabt haben und noch haben.

8

SollteLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Vbene — Salzmaß, vgl. Bl. 43r/44r
  2. die durch vnns thun vnd lassenn wollen — Wendung unklar, Übersetzung sinngemäß
  3. wonheitt — wohl für gewonheitt (Gewohnheit); Striche durch tt sind Zierstriche

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HandschriftS. 97 Bl. 46r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 97

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteauch, wenn unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht selbst entscheiden oder ermitteln könnten, so sollen sie an die Schöffen von Kassel gehen,

2

und was diese ihnen zusprechen, damit sollen sie sich auf beiden Seiten zufriedengeben und das als Recht anerkennen.

3

Zur Bekräftigung und Beurkundung aller dieser vorgeschriebenen Bestimmungen geben wir diesen gegenwärtigen Brief, besiegelt mit unserem Siegel.

4

Dieser ist gegeben nach Gottes Geburt im Jahr 1318, am Tag des heiligen Papstes Sankt Silvester (31. Dezember).

5

4.

6

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Hessenlandes, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief, dass wir die Pfannen zu Sooden haben abbrechen und neu machen lassen wollen.

7

Doch sind wir dessen mit guterLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Sijluesters — Schreibung des Namens Silvester nicht ganz sicher (Sijluesters/Siluesters)
  2. achzehenndenn — 1318; Randvermerk zur folgenden Urkunde nennt 1322 — Zahl gezoomt geprueft
  3. hann lassenn — wohl fuer „haben lassen“

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HandschriftS. 98 Bl. 46v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 98

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVorbedachtsamkeit übereingekommen mit unseren Gebauern (Pfännern), die an dem Salzwerk zu Sooden erbberechtigt sind,

2

dass wir wollen, dass die Pfannen zu Sooden ewig so bleiben sollen, wie wir sie jetzt vorgefunden haben, in der Länge, in der Weite und auch in der Höhe der Borde (Ränder),

3

nach demselben Maß, das wir öffentlich sichtbar in die Wände der Gotteshäuser des Heiligen Kreuzes und Sankt Nikolaus in unserer Stadt Allendorf haben einzeichnen lassen.

4

Dazu haben wir zu dem vorgenannten Maß hinzugezogen und entsandt: Heinrich von Eisenach, Ritter, unseren Amtmann Berthold Eselkopf, Walter von Hundelshausen, Otto von Neter, unsere Burgmannen, und andere ehrbare Leute.

5

Darüber hinaus bestätigen wir ihnen mit diesem gegenwärtigen Brief — wie wir es ihnen auch in anderen unserer Briefe bestätigt haben — alle ihre Rechte, die sie von alters her gehabt haben,

6

und namentlich ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen, sodass niemand an den vorgenannten Pfannen sollLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Neter — Familienname des Burgmannen Otto nicht sicher (Neter/Veter?)
  2. vbergehapt, vnnd zugesanndt — Wendung unklar; Uebersetzung sinngemaess (hinzugezogen und entsandt)
  3. gebürenn — wohl fuer Gebauern/Nachbarn, d. h. die erbberechtigten Pfaenner

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HandschriftS. 99 Bl. 47r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 99

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesieden noch sie besitzen, es sei denn, er sei an dem Salzwerk erbberechtigt und habe Gebauerschaft zu Sooden.

2

Auch wollen wir, dass sie bei ihrer alten Gewohnheit bleiben, sodass sie einsetzen, absetzen und bestellen sollen und dürfen, in jeder Weise, die uns und dem vorgenannten Salzwerk zu Nutzen, Recht und Vorteil gereichen mag,

3

damit diese vorgenannten Dinge und Stücke, die hiervor geschrieben stehen, von uns und unseren Erben gänzlich eingehalten werden.

4

Dazu geben wir diesen Brief, besiegelt mit unserem großen Siegel.

5

Dieser ist gegeben und geschrieben nach Gottes Geburt im Jahr 1322, am Sonnabend nach der Himmelfahrt unseres Herrn Gottes.

6

5.

7

Wir Friedrich, Balthasar und Wilhelm, von Gottes Gnaden Landgrafen in ThüringenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. er en sey — alte Verneinung „er ensei“ = es sei denn, er sei; Wortabgrenzung unsicher
  2. zwey vnnd zwanzigstenn — Urkundentext 1322, roter Randvermerk dagegen Anno 1323

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HandschriftS. 100 Bl. 47v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 100

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteMarkgrafen zu Meißen, im Osterland und zu Landsberg, Grafen zu Orlamünde und Herren des Landes zu Pleißen, bekennen öffentlich mit diesem gegenwärtigen Brief und tun allen kund, die ihn sehen, hören und lesen:

2

Da die weisen Leute, Ratsmeister und Geschworenen, die Bürger insgesamt der Stadt Allendorf, uns und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben,

3

nach Geheiß und Anweisung der hochgeborenen Fürsten und Herren Heinrich und Herrn Hermann, Landgrafen zu Hessen, unserer lieben Brüder,

4

so haben wir denselben Bürgern insgesamt zugesagt, und sagen es in diesem Brief zu:

5

Käme es dazu, dass sie an uns oder unsere Erben fielen — nachdem sie uns nun gehuldigt und geschworen haben —, dass wir sie, die Stadt Allendorf und das Salzwerk zu Sooden, das dazu gehört,

6

bei aller Würdigkeit, bei aller Gewohnheit, bei allem Recht und aller FreiheitLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Pleizenn — wohl Pleissenland; Schreibung nicht ganz sicher
  2. Lanndisburgk — Landsberg; Schreibung der Endung unsicher

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HandschriftS. 101 Bl. 48r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 101

1

Fortsetzung von der vorigen Seitein Holz und Feld, mit Straßen, auf Wassern und Wegen, mit Nutzen jeder Art,

2

— ob sie darüber Urkunden haben oder nicht — bleiben lassen wollen und sollen, unverbrüchlich und in jeder Hinsicht so, wie sie bei den vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unseren lieben Brüdern, gesessen und geblieben sind.

3

Sollten ferner unsere vorgenannten lieben Brüder, die Landgrafen, an der zuvor genannten Stadt und den Bürgern irgendwelche Renten verschrieben und angewiesen haben, oder sollten sie künftig noch etwas daran verschreiben und anweisen,

4

so sollen und wollen weder wir noch unsere Erben darin eingreifen, noch uns dem in irgendeiner Weise widersetzen, sondern wir wollen das unverrückt halten, falls das so an uns käme.

5

Wäre es auch, dass unsere zuvor genannten Brüder, die Landgrafen, die vorbeschriebene Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätten oder noch verpfänden würden, dass sieLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Sie habenn es brieue, aber nicht — Lesung und Sinn unsicher; gedeutet als „ob sie daruber Briefe haben oder nicht“
  2. vnuerzuckett — wohl „unverruckt/unverzueglich“; Buchstabenfolge nicht eindeutig

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HandschriftS. 102 Bl. 48v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 102

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteglaubhaft nachweisen könnten, so sollten und wollten wir sie gütlich auslösen und die Last abnehmen, falls das so an uns oder unsere Erben käme.

2

Und zur Beurkundung und Sicherheit dessen haben wir unser fürstliches Siegel an diesen Brief hängen lassen,

3

der gegeben ist nach Gottes Geburt im Jahr 1323, am Dienstag nach dem Tag des heiligen Apostels Sankt Jakob.

4

6.

5

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Elisabeth, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen oder hören lesen:

6

dass wir diesen nachgeschriebenen Brief Wort für Wort — gezeichnet mit dem Siegel unseres Herrn, unseres Vaters Landgraf Otto, und dem unserer Frau, unserer Mutter Adelheid —Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. hangenn — Wortende mit Kuerzungsschleife; hangk~ aufgeloest zu hangen
  2. entlegenn — wohl „entledigen/ausloesen“ (Pfandschaft)
  3. Alheidt — Adelheid; Schreibung am Zeilenende mit Schleife, nicht ganz sicher

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HandschriftS. 103 Bl. 49r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 103

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… der Landgräfin Insiegel gesehen, gehört und gelesen haben.

2

Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf des Landes zu Hessen, Adelheid, unsere Gemahlin, und unsere Erben bekennen mit diesem Brief allen, die ihn hören oder sehen lesen,

3

dass wir mehr Pfannen in Sooden auf dem Salzwerk hatten setzen wollen, dass wir uns aber darüber mit den Erbbauern von Sooden, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, dahin geeinigt haben, dass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.

4

Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;

5

das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit übergeben, geschützt vor allen, die um unseretwillen tun und lassen wollen.

6

Damit diese Abrede fest und unversehrt bleibe, geben wir darüber diesen Brief, besiegelt mit unserem Insiegel.

7

Dieser Brief ist gegeben im Jahr 1300 nach Gottes Geburt, am Sankt-Walpurgis-Tag (1. Mai).

8

Diesen gegenwärtigen Brief, wie er von Wort zuLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vor alle die durch vnns thun vnnd lassenn wollenn — Geleitformel; Bezug der Wendung nicht ganz eindeutig
  2. tagte — wohl 'tage' mit Zierstrich; buchstabengetreu 'tagte'

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HandschriftS. 104 Bl. 49v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 104

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir ihnen also, dass wir ihn ihnen in allen Stücken fest und vollständig halten wollen;

2

auch wollen wir die von Sooden und unsere Bürger zu Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gerechtsame belassen, die sie von alters her gehabt haben und haben.

3

Geschähe es auch, dass unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht entscheiden möchten oder könnten, so sollen sie sich deswegen an die Schöffen von Kassel wenden;

4

was diese ihnen zusprechen, daran sollen sie sich auf beiden Seiten genügen lassen und das für Recht halten.

5

Über all diese vorbeschriebene Abrede geben wir diesen gegenwärtigen Brief zur Befestigung und zur Urkunde, besiegelt mit unserem Insiegel,

6

der gegeben ist im Jahr 1328 nach Gottes Geburt, am Freitag vor dem Sankt-Walpurgis-Tag.

Unsichere Lesungen

  1. warheit — Lesung sicher, gemeint wohl 'Gewohnheit/Gerechtsame'
  2. konttenn — Lesung des Vokals nicht ganz sicher (konttenn/kenttenn)

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HandschriftS. 105 Bl. 50r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 105

1

7.

2

Wir Otto, von Gottes Gnaden Herzog zu Braunschweig, bekennen öffentlich mit diesem Brief und tun kund allen, die ihn sehen, hören oder lesen:

3

Da uns unsere lieben besonderen Getreuen, Bürgermeister, Rat, Schöffen und die ganze Gemeinde zu Allendorf gehuldigt haben, nach Anweisung der Briefe, die der Hochgeborene, unser lieber Oheim Landgraf Heinrich zu Hessen und wir einander gegeben und besiegelt haben,

4

so sollen und wollen wir, wenn es dazu kommt, die von Allendorf und das Salzwerk zum Sooden samt allem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, bei aller Gewohnheit, bei allem Recht und aller Freiheit,

5

in Holz und Feld, mit den Straßen, Wassern und Wegen, mit Nutzen jeder Art — ob sie Briefe darüber haben oder nicht — belassen, unverbrüchlich und ohne Arglist,

6

in aller Weise, wie sie unter aller Herrschaft von Hessen geblieben sind; und wir wollen sie darin getreulich beschirmen, beschützen und vertreten, gleich unseren anderen Landen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Schlachtte nutze — 'schlachte' = Art; Lesung des Ausdrucks nicht ganz sicher
  2. besonndernn — Formel 'lieben besonderen'; danach kein Substantiv, in mod ergänzt

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HandschriftS. 106 Bl. 50v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 106

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… und Leuten.

2

Dessen zur Urkunde haben wir unser Insiegel an diesen Brief hängen lassen.

3

Gegeben im Jahr des Herrn 1383, am Mittwoch vor dem Tag des Apostels Sankt Jakobus.

4

8.

5

Wir Ludwig, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich mit diesem Brief,

6

dass wir die Räte unserer Stadt Allendorf und unsere Bürger insgesamt daselbst sowie das Salzwerk zu den Sooden, unsere lieben Getreuen, belassen und behalten wollen

7

bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese unter der Herrschaft zu Hessen von alters her gehabt haben und wie sie verbrieft sind.

8

Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief all ihr altes Recht, das sie von alters her gehabt haben, das man die Gebauerschaft nennt, die wirLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. achtzigk drey Jahr — Datum 1383; die rote Randnotiz zur Urkunde (S. 105) sagt 'Anno 1382' — Widerspruch in der Vorlage
  2. gebaurschafft — Begriff 'Gebauerschaft' (Genossenschaft der Pfänner), Lesung sicher, Bedeutung erläutert

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HandschriftS. 107 Bl. 51r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 107

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… ihnen auch halten wollen, ganz so, wie es die Briefe unserer Eltern ausweisen, und sie darin in nichts verkürzen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.

2

Dies zur Urkunde haben wir unser Insiegel an diesen Brief hängen lassen,

3

im Jahr des Herrn 1413, am Sonntag nach Kreuzerhöhung.

4

9.

5

Wir, von Gottes Gnaden Friedrich, Sigmund, Heinrich und Wilhelm, Gebrüder, Herzöge zu Sachsen, und Friedrich, ihr Vetter, alle Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen,

6

bekennen und tun öffentlich mit diesem Brief kund, für uns und alle unsere Erben, gegenüber allen, die ihn sehen, hören oder lesen:

7

Da die ehrsamen Bürgermeister, Schöffen und Bürger, insgesamt die der Stadt Allendorf, auf solche Brüderschaft [Bündnis], wie wir sie mit dem hochgeborenen Fürsten, Herrn Ludwig, Landgrafen zu Hessen, unserem liebenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. thun henckenn — Wörter mit langen Querstrichen (wohl Zierstriche, keine Tilgung); sinnnotwendig, daher belassen
  2. tertio, decimo — so mit Komma geschrieben, gemeint 'tertiodecimo' = 1413

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HandschriftS. 108 Bl. 51v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 108

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Oheim, mit allen unseren Landen zusammen verschrieben und verbrüdert haben, nach Ausweis der Briefe, die wir darüber untereinander gegeben haben, und eine rechte Erbhuldigung gelobt und geschworen haben.

2

Geschähe es nun, dass es sich so fügte und die von Allendorf kraft solcher Brüderschaft und Erbhuldigung an uns alle oder an einen Teil von uns oder an unsere Erben kommen und fallen würden — was Gott lange abwenden möge —,

3

so sollen und wollen wir sie alsdann und alle ihre Nachkommen sowie das Salzwerk zum Sooden samt dem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, aller Gewohnheit, allem Recht und allen Freiheiten,

4

in Holz und Feld, mit den Straßen, auf Wassern und Wegen, mit allem Nutzen — ob sie Briefe darüber haben oder nicht — belassen, unverbrüchlich,

5

in aller Weise, wie sie unter dem vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unserem lieben Oheim, gesessen und geblieben sind.

6

Was auch der vorgenannte Herr Ludwig, unser lieber Oheim, Landgraf zu Hessen, …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gefallenn werden — Endung nicht ganz sicher (werden/wurden)
  2. zusamene — Schreibung 'zusamene' so in der Vorlage

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HandschriftS. 109 Bl. 52r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 109

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… an der vorgenannten Stadt und den Bürgersleuten verschrieben und verwiesen hätte, oder aber jetzt noch daran verschreiben und verweisen würde,

2

darein sollen und wollen weder wir noch unsere Erben eingreifen, noch uns in irgendeiner Weise dagegenstellen, sondern wir wollen das ungebrochen halten, falls es so an uns käme.

3

Wäre es auch, dass unser lieber Oheim von Hessen, der vorgenannte, die vorgenannte Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätte oder noch verpfänden würde, für Schulden, die sie glaubhaft nachweisen können,

4

so sollen und wollen wir sie davon gütlich entbinden, falls es so an uns oder an unsere Erben käme.

5

Und wir haben ihnen dies zur Urkunde und zum wahren Bekenntnis diesen Brief gegeben, besiegelt mit unseren Siegeln — dem Friedrichs, Sigmunds und des obengenannten Friedrichs —, deren wir, Heinrich und Wilhelm, uns hierbei mitbedient haben.

6

Gegeben zu Kassel nach Christi Geburt im Jahr 1431, am Sonntag, dem Tag der heiligen Apostel Simon und Judas (28. Oktober).

Unsichere Lesungen

  1. Burgernn leuthe — Lesung des zweiten Wortes nicht ganz sicher; wohl 'Bürgersleute'
  2. Cassell — Ortslesung Kassel; erster Buchstabe verschnörkelt

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HandschriftS. 110 Bl. 52v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 110

1

Urkunde Nr. 10.

2

Wir Ludwig und Heinrich, Brüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und die hochgeborenen Fürsten, Herrn Hermann und Herrn Friedrich, unsere lieben Brüder, und unsere Erben öffentlich in diesem Brief vor allen Leuten, die ihn sehen oder hören lesen:

3

Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und den genannten, unseren lieben Brüdern, und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,

4

so wollen nun wir und unsere vorgenannten lieben Brüder die jetzt genannten Bürgermeister und Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zum Soden bleiben lassen und erhalten bei allen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese von beiden Herrschaften zu Hessen …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Henrich — Namensform in der Zierschrift; auch 'Heinrich' möglich
  2. Salzwerck — Schreibung des Wortendes durch Zierstrich nicht ganz eindeutig (Salzwerck/Salzwergk)

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HandschriftS. 111 Bl. 53r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 111

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… von alters her und auch von unserem lieben seligen Herrn und Vater gehabt haben und wie sie verbrieft sind.

2

Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,

3

die wir ihnen auch halten wollen, in jeder Hinsicht so, wie es die Briefe unserer seligen Eltern ausweisen, und sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.

4

Und dies zur Urkunde haben wir, der obengenannte Landgraf Ludwig, als der älteste Fürst zu Hessen unser großes Majestätssiegel für uns und unsere lieben Brüder an diesen Brief hängen lassen.

5

Der gegeben ist am Freitag, Sankt Michaels Tag (29. September), im Jahr des Herrn 1458.

6

Urkunde Nr. 11.

7

Von Gottes Gnaden wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich in diesem …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gebaurschafft — Wort teils mit Zierstrich; Lesung 'gebaurschafft' (Bauerschaft) wahrscheinlich

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HandschriftS. 112 Bl. 53v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 112

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Brief gegenüber jedermann: Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Soden unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren seligen Vorfahren befreit worden sind

2

und ihnen ihre Freiheiten und Rechte bestätigt wurden, worüber sie inhaltlich Briefe und Siegel erlangt und vorgelegt haben,

3

hat uns die besagte Bauerschaft als ihren natürlichen Herrn angerufen, solche ihre Gerechtigkeit, alte löbliche Gewohnheit und Freiheit gnädig zu bestätigen.

4

Da haben wir die treuen Dienste angesehen, die sie uns geleistet haben und künftig leisten sollen und mögen,

5

und haben ihnen solche ihre Freiheit, Gerechtigkeit und löbliche Gewohnheit, wie sie sie vormals bei unseren seligen Voreltern, den Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach Inhalt derselben darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,

6

und bestätigen sie ihnen in und mit Kraft dieses Briefes und freien sie besonders; und wir bestätigen ihnen solche ihre Rechte und Her…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. besonndern freyhen — Lesung 'freyhen' (= freien, privilegieren) nicht ganz sicher
  2. her — am Zeilen- und Seitenende getrenntes Wort (her=), Fortsetzung auf der Folgeseite

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HandschriftS. 113 Bl. 54r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 113

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…kommen, die sie jährlich im Soden verkünden lassen.

2

Nämlich: Wo einer oder mehrere einen oder mehrere im Soden totschlagen, sollen dieser Totschläger oder diese Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Soden und die Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.

3

Desgleichen: Wo einer oder mehrere einen oder mehrere im Soden verwunden, gliedslang und nagelstief,

4

so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Soden und ihre Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.

5

Wir wollen auch unsere obgenannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Rechten und löblichen Gewohnheiten, wie zuvor berührt ist, handhaben, schützen, schirmen und erhalten.

6

Doch sollen sie uns jährlich geben und reichen, was sich gebührt und was sie uns zu leisten verpflichtet sind.

7

Dessen zur Urkunde haben wir unser fürstliches Majestätssiegel an diesen [Brief] hängen lassen.

8

Der gegeben ist am Samstag nach dem Tag der heiligen Apollonia (9. Februar) im Jahr des Herrn 1471.

Unsichere Lesungen

  1. löblichgewonheitenn — am Zeilenende 'löblich=' getrennt; ob 'löblichen gewonheitenn' gemeint ist, bleibt offen
  2. sturenn — Lesung 'sturenn' (= schirmen/steuern) nicht ganz sicher
  3. Appolonien tage — Heiligentag Apollonia (9. Februar); Schreibung des Namens leicht unsicher

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HandschriftS. 114 Bl. 54v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 114

1

Urkunde Nr. 12.

2

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns und als Vormund für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Brüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:

3

Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns als dem vorgenannten Vormund und den genannten unseren Vettern, auch ihren Erben, eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,

4

so wollen nun wir und die vorgenannten, unsere lieben Vettern, die obengenannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bleiben lassen und erhalten

5

bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie sie bei der …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Anno 1477 — letzte Ziffer der roten Randnotiz unsicher; auch 1472 möglich (historisch plausibler, da die Vormundschaft Heinrichs 1471 begann)
  2. bleibenn — Wortende am Zeilenschluss verschliffen/abgekürzt; Endung ergänzt

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HandschriftS. 115 Bl. 55r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 115

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen gehabt haben und die verbrieft sind.

2

Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,

3

die wir ihnen auch halten wollen, ganz so, wie die Briefe unserer Eltern seligen das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne arge List.

4

Zur Urkunde dessen haben wir, der vorgenannte Landgraf Heinrich, für uns und als Vormund für unsere obgedachten lieben Vettern unser Insiegel mit rechtem Wissen an diesen Brief hängen lassen,

5

der gegeben ist am Mittwoch nach dem Sonntag Misericordia Domini im Jahr 1472.

6

13.

7

Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen mit diesem Brief als Vormund …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Heßenn — Worttrennung Heß=enn über den Zeilenumbruch; Zeilenanfang der Folgezeile schwer lesbar

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HandschriftS. 116 Bl. 55v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 116

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Gebrüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:

2

Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Vorfahren seligen befreit und ihre Freiheiten und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach dem Inhalt der Briefe und Siegel, die man ihnen darüber gegeben hat,

3

und die obengenannte Bauerschaft uns als die vorgenannten Vormünder angerufen hat, solche ihre Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte gnädig zu bestätigen,

4

so haben wir die treuen Dienste angesehen, die sie uns getan haben und die sie hinfort in künftigen Zeiten tun sollen und mögen,

5

und haben ihnen solche Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der Briefe darüber …Läuft auf der nächsten Seite weiter

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HandschriftS. 117 Bl. 56r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 117

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… besagend, gnädig als Vormund und von wegen unserer obgedachten lieben Vettern bestätigt, und bestätigen sie ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes.

2

Und besonders befreien und bestätigen wir ihnen solche ihre Rechte und Herkommen, die sie jährlich im Sooden verkünden, nämlich:

3

Wenn einer oder mehrere von den Södern und Salzknechten einen Totschlag begehen, so sollen der oder die Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.

4

Desgleichen: Wenn einer oder mehrere einen oder mehrere von den Södern und Salzknechten verwunden, gliedlang und nageltief,

5

so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.

6

Wir wollen auch die genannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. alse — alse oder also, Endung nicht sicher zu unterscheiden

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HandschriftS. 118 Bl. 56v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 118

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… wie oben berührt, handhaben, schützen, steuern und erhalten.

2

Doch sollen sie uns jährlich geben und reichen, wie es sich gebührt und sie es uns zu tun verpflichtet sind.

3

Zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Heinrich, für uns und als vorerwähnter Vormund für unsere lieben Vettern unser Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen,

4

der gegeben ist am Mittwoch nach dem Sonntag Misericordia Domini im Jahr 1472.

5

14.

6

Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen für uns öffentlich in diesem Brief gegenüber jedermann:

7

Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Voreltern …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. stürenn — Lesung stürenn (steuern); vgl. die Parallelstelle Blatt 57v steurenn

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HandschriftS. 119 Bl. 57r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 119

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… seligen befreit und ihre Freiheit und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach Inhalt der Briefe und Siegel, die ihnen darüber gegeben wurden,

2

hat uns die obengenannte Bauerschaft angerufen, solche ihre Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte gnädig zu bestätigen.

3

So haben wir ihren Gehorsam und treuen Dienst, den sie allewege unseren lieben Voreltern getan und erwiesen haben und auch hinfort treulich tun wollen und sollen, zu Herzen genommen,

4

und ihnen darum solche ihre Freiheiten und Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,

5

und bestätigen sie ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes.

6

Und besonders befreien und bestätigen wir ihnen solche ihre Rechte und Herkommen, die sie jährlich im Sooden verkünden, nämlich:

7

Wenn einer oder mehrere einen oder mehrere von den Södern und Salzknechten totschlagen, sollen sie hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf …Läuft auf der nächsten Seite weiter

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HandschriftS. 120 Bl. 57v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 120

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.

2

Desgleichen: Wenn einer oder mehrere einen oder mehrere von den Södern und Salzknechten verwunden, gliedlang und nageltief,

3

so sollen derselbe oder dieselben, die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.

4

Wir wollen auch die genannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie oben berührt, handhaben, schützen, steuern und erhalten.

5

Doch sollen sie uns jährlich geben und reichen, wie es sich gebührt und sie es uns zu tun verpflichtet sind.

6

Und zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unser Siegel fest hieran hängen lassen.

7

Wenn auch unser Majestätssiegel gefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgedachten lieben Getreuen, der …Läuft auf der nächsten Seite weiter

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HandschriftS. 121 Bl. 58r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 121

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… [der Ge]bauerschaft wiederum schreiben und damit versiegeln lassen, alles ohne Gefährde und ohne Arglist.

2

Gegeben zu Allendorf, am Dienstag nach dem Sonntag Oculi im Jahr des Herrn 1483.

3

15. [Urkunde]

4

Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich mit diesem Brief, für uns und unsere Erben, gegenüber jedermann, der ihn sieht oder lesen hört:

5

Da Bürgermeister, Räte und Bürger, insgesamt unsere Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem natürlichen rechten Erbherrn eine rechte Erbhuldigung geleistet haben,

6

so wollen wir die jetzt genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden dabei bleiben lassen und erhalten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. baurschafftt — Satzanfang auf der Vorseite; wohl Fortsetzung eines getrennten 'ge=baurschafftt' (vgl. dieselbe Formel 'die gebaurschafftt' auf Bl. 58v)
  2. do. — Kleines Wort nach 'lesenn' mit Punkt; wohl 'do' (= da), Lesung nicht ganz sicher

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HandschriftS. 122 Bl. 58v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 122

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten, wie sie sie bei der Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen Gedenkens gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.

2

Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her haben und die man die Gebauerschaft nennt,

3

die wir ihnen auch halten wollen, ganz in dem Maße, wie die Briefe unserer Vorfahren seligen Gedenkens das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.

4

Und zur Beurkundung dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unsere Siegel fest an diesen Brief hängen lassen;

5

Wenn aber unser Majestätssiegel angefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgenannten lieben Getreuen von Allendorf neu schreiben und damit versiegeln lassen, alles ohne …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gebrechs — Wortende mit Zierschwung, auch 'gebrech' oder 'gebrechen' möglich; Formel 'unsers Secrets gebrechen halben'

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HandschriftS. 123 Bl. 59r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 123

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Gefährde und ohne Arglist.

2

Gegeben zu Allendorf, am Dienstag nach dem Sonntag Oculi im Jahr des Herrn 1483.

3

16. [Urkunde]

4

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen offenbar mit diesem Brief, für uns, unsere Erben und Nachkommen,

5

dass wir von unseren Lieben, den Gebauern vom Soden, anders genannt die Pfänner, gründlich und in ganzer Wahrheit berichtet und unterwiesen worden sind,

6

wie sie in ihrem Soden und Salzwerk, mit dem sie beerbt sind, vor unserer Stadt Allendorf an der Werra gelegen, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten dreiundvierzig Salzböden haben,

7

und darin viele Pfannen, in denen sie Salz zu sieden pflegen, samt anderen Gna…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gewonden — Wohl 'Gewonden' = Gewohnheiten (Trias 'freyheiten, herkommen vnnd gewonden'); Lesung der Endung nicht ganz sicher

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HandschriftS. 124 Bl. 59v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 124

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…den und Rechten — besonders mit einem alten Recht, genannt die Gebauerschaft, mit ihrem Anhang — von dem und bei dem Fürstentum zu Hessen und von unseren Vorfahren löblichen Gedächtnisses begnadet sind,

2

und dies in ruhigem Besitz und ruhiger Übung bis auf uns und an uns gehabt und getragen haben.

3

Da wir nun die Regierung unserer Landschaft des Fürstentums zu Hessen selbst angenommen haben, will es sich nach Recht und Gnade nicht anders gebühren,

4

als dass wir den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, die Gebauerschaft ihres Salzwerks mit ihrem Anhang, Herkommen, Gewohnheiten, Gnaden, Freiheiten und allen anderen Rechten

5

mit unserer fürstlichen und ordentlichen Macht gleichermaßen kraft dieser Verschreibung bekräftigen und erneuern.

6

Demnach bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. reulicher — Wohl 'reulicher' = ruhelicher (ruhiger Besitz); Schreibung des Wortinneren nicht ganz sicher

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HandschriftS. 125 Bl. 60r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 125

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… ihr Erbe, das Salzwerk, mit all seinem Herkommen, seinen Rechten und Gewohnheiten, und die Zahl der Salzboden und Pfannen.

2

Diese Zahl sollen weder wir selbst noch unsere Erben und Nachkommen, noch irgendjemand anders brechen;

3

sondern es sollen dreiundvierzig Salzboden und ebenso viele Pfannen darin sein, nicht mehr und nicht weniger, und zwar in der Weite, Länge und Höhe der Borte, wie sie von alters her bis auf die Zeit unserer Regierung vorgefunden worden sind

4

und wie sie in unserer Stadt Allendorf in beiden Kirchen, der des Heiligen Kreuzes und der St.-Nikolaus-Kirche, verzeichnet sein werden; dabei soll es zu ewigen Zeiten bleiben.

5

Auch wollen wir, unsere Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens

6

auf eine Meile Wegs von demselben Soden überhaupt in keiner Weise überbauen und sie auch nicht mit fremdem Salz — auf eine halbe Meile Wegs — überfahren lassen, ohne alle Gefährde.

7

Weiter bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. drey — Zahlwort 'vierzigk vnnd drey' (43); Schreibung sehr ähnlich 'zwey', nach Vergleich mit Bl. 59r als 'drey' gelesen
  2. durchenn — Wort nach 'demselbenn Sodenn' unklar; vielleicht 'durchein/durchhin' (= durchweg)
  3. vf — Auch Lesung 'es' (= 'es sei eine Meyle wegs') möglich

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HandschriftS. 126 Bl. 60v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 126

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Erben und Nachkommen den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern, genannt Pfänner, das alte Recht, das sie Gebauerschaft nennen, mit allem, was von alters her daran hängt,

2

so dass niemand an dem genannten Salzwerk und den Pfannen Teil haben, sie besitzen oder Salz sieden soll oder darf, er sei denn aus der Gebauerschaft geboren.

3

Wäre es darum der Fall, dass uns, dem vorgenannten Landgrafen Wilhelm, unseren Erben oder Nachkommen an dem genannten Salzwerk oder den Pfannen Teile gegeben oder durch andere schlichte Erwerbsarten, welche es sein mögen, zugewandt würden,

4

so sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, dieselben Teile nicht erblich behalten,

5

sondern unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, innerhalb eines Monats — vom Tage der Schenkung oder des anderweitigen Erwerbs an zu rechnen — für so viel Geld, wie das geschenkte oder auf andere Weise angefallene Teil nach dem Lauf der Zeit gelten möchte, gut…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. die alte recht — Artikel undeutlich; auch 'das alte recht' lesbar
  2. zurechenn — = 'zu rechnen'; Anfangsbuchstabe z nicht ganz sicher

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HandschriftS. 127 Bl. 61r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 127

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… (le)diglich zum Kauf geben, ohne Einspruch, Widerrede und Bedenken.

2

Dermaßen bestätigen wir, für uns, unsere Erben und Nachkommen, den vielgenannten, unseren lieben getreuen Gebauern, den Pfännern, alle ihre Gebote und Gewohnheiten, mit denen sie ihre Meisterknechte, Afterknechte oder andere, die auf dem Salzwerk arbeiten wollen, zu strafen und zu zwingen haben.

3

Insbesondere das Gebot, dass die Pfänner einen Knecht, der einen anderen Bodeknecht seines Lebens beraubt, auf hundert Jahre und einen Tag,

4

wer aber den anderen gliedlang oder nageltief verletzt, auf ein Jahr und einen Tag, um des guten Friedens willen aus dem Boden (Siedehaus), aus der Stadt Allendorf und ihrer Feldmark verweisen dürfen.

5

Auch soll in den Boden (Siedehäusern) ohne den Willen der Pfänner niemand wohnen, es sei denn, er sei ihnen und sonst niemandem durch Eid verpflichtet.

6

Damit sollen alle ihre anderen Gebote und Verbote bestätigt sein, mit der Macht, dieselben aus redlichen Ursachen …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. gebuerenn — Lesung des Worts nach 'getreuenn' nicht ganz sicher; wohl 'Gebauern' (Mitglieder der Gemeinde)
  2. gewonde — wohl 'Gewohnheiten'; Wortform unsicher
  3. Affterknechte — langer Zierstrich durch das Wort (wie bei Meisterknechtte); keine Streichung angenommen
  4. Ihne — Lesung unsicher, evtl. 'Ihnen'

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HandschriftS. 128 Bl. 61v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 128

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… mehr oder weniger zu machen.

2

Und dass sie im Übrigen in ihrem Boden und Salzwerk alles bestellen dürfen: die ganze Verwaltung — namentlich den Schösser und die Vormünder der Kirche zum Boden, doch unbeschadet der Gerechtsame des Pfarrers daselbst, oder was dergleichen wäre, nichts ausgenommen — einsetzen und absetzen,

3

auch den Kaufpreis des Salzes erhöhen und senken; dem sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, in keiner Weise widersprechen oder es verhindern.

4

In gleicher Weise sollen bestätigt und bekräftigt sein alle ihre anderen Herkommen, Rechte, Gnaden, Freiheiten und Gewohnheiten,

5

wie sie sie von dem und bei dem Fürstentum Hessen, unseren Vorfahren, in ihrem vorgenannten Erbe und Salzwerk, auch an Erbzinsen, Habe, Häusern, gemeinen Gehölzen, Straßen, auf Gewässern oder Wegen gehabt haben — ob sie Urkunden darüber besitzen oder nicht.

6

Dabei sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, sie ohne allen Unterschied …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. mit nahmenn — Lesung 'mit nahmenn' (= namentlich) nicht ganz sicher
  2. hausenn — evtl. 'heusernn'; Wortmitte undeutlich

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HandschriftS. 129 Bl. 62r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 129

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… verteidigen und erhalten.

2

Auch wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, uns in den genannten Boden und dem Salzwerk keinerlei Gerechtsame anmaßen oder an uns ziehen,

3

ausgenommen die Obrigkeit des Gerichts über Hals, Hand, Schuld und Schaden, welche Obrigkeit wir uns, unseren Erben und Nachkommen vorbehalten.

4

Doch dürfen daneben unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, ihre Schulden (Forderungen), die sie jetzt haben oder die sie wegen ihres Salzwerks und verkauften Salzes künftig haben werden,

5

von ihren Salzknechten, Kärrnern oder anderen Salzführern nach Inhalt ihrer Gebote und Gewohnheiten anmahnen und einfordern, wie es auch von alters herkommen ist.

6

Ausgenommen ist auch die Gerechtsame unseres Zolls, den wir, unsere Erben und Nachkommen, nicht steigern oder erhöhen sollen oder wollen, sondern in dem Wert, wie er von alters hergebracht ist, erheben und belassen wollen.

7

Dagegen …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. handt — Lesung 'handt' (Formel 'Hals und Hand'); Schreibung mit Zierstrich, evtl. 'haundt'
  2. gewonde — wie zuvor: wohl 'Gewohnheiten'

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HandschriftS. 130 Bl. 62v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 130

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und Boden uns, unseren Erben und Nachkommen,

2

jedes Jahr am Sonntag zu Mittfasten, wenn man in der heiligen Kirche das „Laetare Jerusalem“ singt, zweihundert Gulden geben und reichen,

3

womit wir, unsere Erben und Nachkommen, tun und lassen können wie mit unseren anderen Gütern.

4

Doch mit dem Unterschied: Falls es geschähe, dass das vorgenannte Salzwerk wegen des Salzbrunnens oder durch Brand oder Fehde ganz oder zum Teil verwüstet oder zerstört würde — was der allmächtige Gott in seiner göttlichen Vorsehung verhüten wolle —,

5

alsdann sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, die obgenannte Summe von zweihundert Gulden nach dem Maß der Verwüstung oder Zerstörung bezahlen, ohne Gefährde.

6

Desgleichen sollen sie auch uns, unseren Erben …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. nach annzahl der wuste, oder zustörunge bezahlung — Sinn wohl: Zahlung anteilig nach dem Umfang der Verwuestung; Konstruktion im Original elliptisch

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HandschriftS. 131 Bl. 63r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 131

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… und Nachkommen die zwei Pfannen Salz alter Pflicht vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer an unseren Hof oder unsere Küche — wo immer wir sie halten werden — auf unsere Kosten mit Fuhre und Geleit schicken, wenn sie dazu gemahnt werden.

2

Und sie sollen das alte Herrengeld unserem Schultheißen zu Allendorf geben und reichen, wie es auch von alters herkommen ist.

3

Auch sollen die Vorgenannten, unsere lieben Getreuen, die Gebauern von dem Boden, genannt Pfänner, gemeinsam und ein jeder für sich, nach der Zahl seines Erbteils an den Pfannen, bei den Werten des Geschosses,

4

nämlich von der Pfanne fünf [?] Mark Allendorfer Währung, wie es auch von alters herkommen ist, auf ewig bleiben.

5

Dass diese vorgeschriebenen Stücke und Artikel dieser unserer Verschreibung weder wir selbst, noch unsere Erben und Nachkommen, noch jemand von unseretwegen

6

anders als nach ihrem schriftlichen Sinn und Inhalt auslegen oder glossieren soll; alles soll fest und unverbrüchlich gehalten werden.

7

Dessen zu Urkund geben wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. funff [?] Marck — Zwischen 'funff' und 'Marck' ein Abkürzungszeichen (evtl. '½', also fünfeinhalb Mark, oder Währungs-/Gewichtskürzel); auch vergrößert nicht sicher aufzulösen
  2. kost furt — wohl 'auf unsere Kosten, Fuhre und Geleit'; 'furt' = Fuhr(e)
  3. soll alle — elliptische Konstruktion; evtl. 'stet, alle vnnd vnuerbruchlich'

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HandschriftS. 132 Bl. 63v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 132

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… vorgenannt, für uns, unsere Erben und Nachkommen, diesen Brief,

2

versiegelt mit unserem fürstlichen und weiteren anhängenden Siegeln — denen unseres geheimen Rats und lieben Getreuen Rau von Herda, Amtmann zu Sontra und zu Reichenbach, und Konrads von Wallenstein — auf unser besonderes Geheiß.

3

Dass wir, Rau und Konrad, soeben genannt, dies — uns und unseren Erben ohne Schaden — auf Befehl unseres vorgenannten gnädigen lieben Herrn getan haben, bekennen wir zur Kundschaft.

4

Geschehen zu Spangenberg, im Jahr, als man nach der Geburt Christi, unseres lieben Herrn, 1487 zählte.

5

17. (Urkunde Nr. 17)

6

Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich in diesem Brief, für uns und unsere Erben, die als Bürger(?) …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Rauen vom Herden — Name so geschrieben; Modernisierung 'Rau von Herda' nicht ganz sicher
  2. Waldennstein — wohl das hessische Geschlecht von Wallenstein (Waldenstein)
  3. do als Burger — Lesung des Zeilenendes unsicher; Satz läuft auf der Folgeseite weiter (evtl. 'Buergen')

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HandschriftS. 133 Bl. 64r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 133

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…meister, Rat und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem rechten natürlichen Erbherrn eine rechte Erbhuldigung getan haben,

2

sodass wir nun jetzt die genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt daselbst zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bei allen Freiheiten, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen und erhalten wollen,

3

wie sie diese bei der Herrschaft zu Hessen von alters her, auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen und von uns selbst gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.

4

Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen und die wir ihnen auch halten wollen,

5

in aller Weise, wie es unsere Eltern seligen und unsere Briefe ausweisen, und wir wollen sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.

6

Zu Urkund dessen haben wir, Wilhelm, Landgraf, der vorge…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. selbstet — Wortende mit Zierstrich, wohl 'selbst'
  2. verkurtzenn — Endung mit Kuerzungsschleife, Lesung der Endung unsicher
  3. vorge= — Wort am Zeilen- und Seitenende getrennt, Fortsetzung auf Folgeseite

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HandschriftS. 134 Bl. 64v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 134

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…nannt, unser fürstliches Siegel fest an diesen Brief hängen lassen.

2

Gegeben in unserer genannten Stadt Allendorf, im Jahr, als man nach der Geburt Christi, unseres lieben Herrn, 1488 zählte, am Tag der Bekehrung des heiligen Paulus (25. Januar).

3

18. [Urkunde Nr. 18]

4

Wir, Landhofmeister und andere Regenten des Fürstentums zu Hessen, bekunden und bekennen öffentlich:

5

Als die ehrsamen, unsere guten Gönner, Bürgermeister, Räte, Bürger und die ganze Gemeinde der Stadt Allendorf an der Werra uns — anstatt des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,

6

und der Abgesandten der durchlauchtigsten, durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Friedrichs, des Heiligen Römischen Reiches Erzmar…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bekunndt — Anfangsbuchstabe mit Zierschlinge, möglicherweise 'Vrkundt' (Formel 'Urkunden vnd bekennen')
  2. ann stadt — möglicherweise 'ann stadts'
  3. Ertzmar= — am Seitenende getrennt, Fortsetzung (wohl 'schalcks') auf Folgeseite

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HandschriftS. 135 Bl. 65r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 135

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…schalls und Kurfürsten, sowie Herrn Johanns, Herrn Georgs und Herrn Heinrichs — Kaiserlicher Majestät und desselben Reiches erblicher Gubernator in Friesland —, Brüder und Vettern, alle Herzöge zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen,

2

von wegen derselben, ihrer gnädigsten und gnädigen Herren, in Vormundschaft des genannten Landgrafen Philipp, für sich, ihre Nachkommen und Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben:

3

nämlich demselben Landgrafen Philipp als ihrem rechten natürlichen Landesfürsten und Erbherrn, auch Seiner Gnaden Leiblehnserben, und in Ermangelung derselben Landgraf Wilhelm und seinen Leiblehnserben, und falls von diesen keiner mehr wäre,

4

alsdann und nicht eher den obgenannten, unseren gnädigsten und gnädigen Herren von Sachsen und ihren Leiblehnserben treu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein,

5

ihren Schaden abzuwenden, ihr Bestes zu befördern und alles das zu tun, was treuen und frommen Untertanen zusteht und gebührt.

6

Dass wir demnach anstatt…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. in gebrech — Wortende mit Zierstrich, moeglicherweise 'in gebrechenn' (= in Ermangelung)
  2. demnach — eng geschrieben, Lesung aus 'dermach'/'demnach' erschlossen

Faksimile bei ORKA · Im Lesetext · Teil: Die Privilegien der Pfänner

HandschriftS. 136 Bl. 65v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 136

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…des mehrfach genannten, unseres gnädigen jungen Herrn, denselben Bürgermeistern, Räten, Bürgern und der ganzen Gemeinde zugesagt und versprochen haben,

2

sagen ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes ebenso zu und versprechen — für Seine Gnaden und derselben Seiner Gnaden Erben, auch für alle unsere Nachfolger im Regiment —,

3

sie, ihre Nachkommen und Erben, auch das Salzwerk zu den Soden, bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu belassen, wie sie diese von alters her bei der Herrschaft zu Hessen

4

und besonders bei dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm dem Älteren, und weiland Herrn Wilhelm dem Mittleren löblichen Gedächtnisses, Gebrüdern, Landgrafen zu Hessen, bisher gehabt und hergebracht haben,

5

nach Ausweis der darüber ausgestellten Briefe, dabei bleiben zu lassen und sie darin zu schützen.

6

Daneben bestätigen wir auch den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief, im Namen wie oben erwähnt, …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. auch vnd alle — so geschrieben; dem Sinn nach wohl 'auch vor alle'
  2. gewonheite — Endung verschliffen, möglicherweise 'gewonheitenn'

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HandschriftS. 137 Bl. 66r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 137

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man Gebauerschaft nennt, die wir ihnen auch halten wollen,

2

in aller Weise, wie es die Briefe der vorgenannten Gebrüder und ihrer Voreltern ausweisen, und sie auch darin nicht zu verkürzen, alles ohne Gefährde und Arglist.

3

Zu Urkund dessen ist dieser Brief mit dem anhängenden Insiegel unseres Regiments ausgefertigt und übergeben worden, zu Kassel, am Donnerstag nach dem Tag der Heiligen Drei Könige, im Jahr 1511 (9. Januar 1511).

4

19. [Urkunde Nr. 19]

5

Von Gottes Gnaden wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich in diesem Brief, für uns, unsere Erben und Erbnehmen:

6

Als und nachdem der hochgeborene Fürst und Herr, Herr Ludwig, weiland Landgraf zu Hessen, unser lieber Herr…Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. han — Kurzform am Zeilenende, möglicherweise 'hann'
  2. Donnerstage — Endung verschliffen, möglicherweise 'Donnerstags'

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HandschriftS. 138 Bl. 66v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 138

1

Fortsetzung von der vorigen Seite…und Eltervater seligen Gedächtnisses etliche Teile an Salzpfannen, zu den Soden vor unserer Stadt Allendorf gelegen, [erworben hat], nämlich zwei Achtteile:

2

eines von einem Mann namens Kurt Were, weiland Schultheiß unseres genannten Eltervaters daselbst zu Allendorf, erwachsen aus Schulden wegen seines Amtes,

3

und das andere Achtteil vielleicht durch Verhandlung etlicher Bürger an sich gebracht hat,

4

und dieselben zwei Achtteile unseren lieben Getreuen, den Gebauern zu den Soden, anders genannt die Pfänner, für tausend rheinische Gulden auf Wiedereinlösung versetzt und verpfändet hat,

5

wie es etliche Briefe enthalten sollen, die wir in unserer Verwahrung im Turm unseres Schlosses zu Spangenberg haben suchen lassen und nicht gefunden haben.

6

Da wir nun die Bestimmung, dass niemand Anteile, wenig oder viel, an den genannten Salzpfannen haben soll, er sei denn in derselben Pfänner-Gebauerschaft, die von unseren Vorfahren, den Fürsten von Hessen, und uns selbst bestätigt ist, …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Churt Were — Familienname nicht sicher, auch 'Wese' möglich
  2. Reinische — Schreibung des Anlauts unsicher (R mit Schleife), gemeint sind rheinische Gulden
  3. das stück — Lesung 'stück' (im Sinn von Bestimmung/Artikel) nicht ganz sicher

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HandschriftS. 139 Bl. 67r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 139

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… und bestätigt und darum gebeten worden, worüber wir auf mancherlei Weise gründlich unterrichtet sein wollten.

2

Darum haben wir diese Versetzung und Verpfändung der oben genannten zwei Achtteile in einen ewigen und immerwährenden Kauf umgewandelt;

3

wir wandeln sie um und verkaufen — öffentlich und erblich, kraft dieses Briefes — den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, anders genannt die Pfänner,

4

diese zwei Achtteile der Salzpfannen für tausend rheinische Gulden, die sie dem vorgenannten Herrn Ludwig, unserem lieben Herrn und Ältervater seligen Angedenkens, auf die vorgenannten zwei Achtteile in barem Gold geliehen hatten,

5

und die jetzt als Kaufgeld für die ehrengenannten Teile, wie bei einem Erbkauf, angerechnet sein sollen.

6

Und wir sprechen für uns, unsere Erben und Erbnehmer die genannten Pfänner von diesen tausend Gulden quitt, ledig und los;

7

wir verzichten auch für uns, unsere Erben und Erbnehmer auf alle Gerechtigkeit und alles Eigentum, die unsere älteren Vorfahren, die Fürsten zu Hessen, oder wir …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ewigenn vnnd ewigenn — Beide Wörter lesen sich gleich (Dittographie der Vorlage?); zweites Wort könnte auch anders lauten.
  2. Eller vatternn — Wohl 'Eltervater' (Großvater) gemeint; Schreibung 'Eller' unsicher.
  3. geluhenn hatte — Singular 'hatte' trotz Plural-Subjekt; so in der Vorlage.

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HandschriftS. 140 Bl. 67v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 140

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… selbst an den zwei Achtteilen gehabt haben oder haben könnten,

2

und wir eignen sie den genannten Pfännern erblich zu, damit zu tun und zu lassen wie mit ihren anderen eigenen Erbgütern;

3

wir setzen sie auch in rechtliche Gewere und Besitz, alles kraft dieses Briefes.

4

Und geschähe es, dass jener Brief, der auf die Versetzung oder Pfandschaft der genannten zwei Achtteile lautet, oder andere Briefe dergleichen,

5

durch die die alten Rechte der genannten Pfänner — besonders ihre Gebauerschaft, ihr Herkommen, ihre Gewohnheiten, Freiheit und Gnade — geschwächt oder sonst geschmälert werden könnten, künftig über lang oder kurz gefunden würden,

6

so sollen diese dann wie jetzt kraftlos, unwirksam und tot sein — alle Gefährde und Arglist ausgeschlossen.

7

Zur Beurkundung dessen haben wir unser fürstliches Insiegel für uns, unsere Erben und Erbnehmer wissentlich an diesen Brief hängen lassen.

8

Dieser ist gegeben zu Spangenberg, am Freitag nach dem Dionysiustag (9. Oktober) im Jahr des Herrn 1487.

Unsichere Lesungen

  1. selbstet — Wortform unsicher; wohl 'selbst' mit Endflourish oder Schreiberversehen.
  2. besteß — Formelhaft 'Gewere und Besitz/Besess' zu erwarten; Schreibung unsicher.
  3. gewonde — Wohl 'Gewohnde' = Gewohnheiten; Lesung unsicher.

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HandschriftS. 141 Bl. 68r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 141

1

Nr. 20.

2

Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich mit diesem Brief für uns, unsere Erben und Erbnehmer:

3

Da und nachdem wir uns mit unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, gelegen vor unserer Stadt Allendorf an der Werra, anders genannt die Pfänner, vormals wegen unseres Zolls, der uns in ihrem genannten Sooden gehört und zusteht, vertragen und geeinigt haben,

4

dergestalt, dass wir, unsere Erben und Erbnehmer denselben Zoll nicht erhöhen oder steigern wollen noch sollen, sondern ihn ohne Gefährde in dem Wert belassen, wie es von alters herkommen ist,

5

wofür dann die genannten unsere lieben Getreuen, die Pfänner, uns dreihundert Gulden jährlicher Pension von und aus ihrem oben genannten Sooden geben sollen, und fünftausend Gulden als …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. da vnnd nach dem — Wortlaut der Übergangsformel unsicher; vielleicht 'das, vnnd nachdem'.
  2. drey hundert — Zahlwort vergrößert geprüft; d-Anstrich spricht für 'drey', nicht 'zwey'.

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HandschriftS. 142 Bl. 68v Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 142

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… rheinischer Währung gütlich und zu Dank ausgerichtet, befriedigt und in barem Gold bezahlt haben,

2

die wir dann weiter zu unserem öffentlichen Nutzen verwandt haben:

3

nämlich mit neunundzwanzighundert Gulden unser Schloss Ludwigstein mit all seinem Zubehör von Herrn Caspar, Ritter, und Sittich von Berlepsch, Gevettern,

4

und mit elfhundert Gulden unser Schloss Wanfried mit seiner Nutzung sowie Herting von Eschwege, die wir dem Solterber verkauft hatten, eingelöst und wieder zurückgekauft.

5

Demnach sprechen wir, Wilhelm, vorgenannter Landgraf, die oben genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern in Sooden, anders genannt Pfänner, von dieser gelieferten und bezahlten Summe von fünftausend Gulden quitt, ledig und los; alle Gefährde und Arglist ist hierin ausgeschlossen.

6

Zur Beurkundung dessen geben wir diesen Brief, mit unserem anhängenden fürstlichen Siegel wissentlich versiegelt. Geschehen nach Christi, unseres …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn — Caspar und Sittich von Berlepsch (Pfandinhaber des Ludwigsteins); Lesung 'Sittichenn' aus dem Kontext, Anfangsbuchstabe S/D nicht eindeutig.
  2. Herting — Personenname unsicher, vielleicht 'Hertwig' (von Eschwege).
  3. Solterber — Name des Käufers/Pfandnehmers nicht sicher gelesen.

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HandschriftS. 143 Bl. 69r Das Erste Buch

ÜbersetzungSeite 143

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… [nach Christi, unseres] Herrn Geburt, wie man gezählt hat, im Jahr 1409, am Samstag nach dem Tag der heiligen Jungfrau Katharina (25. November).

Unsichere Lesungen

  1. Vierzehnhundert vnnd Neun Jar — Textbefund eindeutig '1409', steht aber im Widerspruch zum roten Randvermerk 'Anno 1489' am Urkundenbeginn (Bl. 68r); wohl Abschreibfehler des Kopisten für 1489.

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II · 2. Buch · Band 1

Die Entwicklung unter Landgraf Philipp dem Großmütigen

Das zweite Buch · 510 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 145 Bl. 70r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 145

1

Darin allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42

2

Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.

3

Bis hierher habe ich im ersten Buch aus alten und neueren Geschichtswerken, Kosmographen und sonstigen anderen Vermutungen, so viel wie möglich, von der ersten Entstehung des Salzwerks gehandelt, desgleichen auch von allen Privilegien, so viele deren die Pfänner bei sich haben, bis auf das Jahr 1511 geschrieben,

4

und es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bötte[?] — Wort nach 'Pfenner': B-o/oe-tt-e mit Zierstrich durch tt; wohl 'Boette' (Siedehaeuser, vgl. Bodenn/Bothenn), Lesung des Vokals unsicher
  2. schreitte — auch 'schritte' moeglich, ueberschriebene Bogen ueber dem Wort

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HandschriftS. 146 Bl. 70v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 146

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42

2

Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.

3

Es waren auch die Pfänner ganz und gar darauf versteift und der Meinung, dass sie keineswegs nachgeben wollten, dass unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Gedächtnisses neben ihnen im Salzwerk bauen dürfe, sondern wollten allein damit befreit sein und Seinen Fürstlichen Gnaden nicht im Geringsten zugestehen, etwas zu bauen,

4

weshalb sie sich denn Seinen Fürstlichen Gnaden widersetzten und viele und mancherlei Ratschläge bei auswärtigen Hohen Schulen, Doktoren und anderen gelehrten und verständigen Leuten suchten und große Kosten darauf verwendeten, wie denn auch gleichermaßen der hochgedachte Fürst in diesem Fall nichts unterlassen hat, was zur Beförderung Seiner Fürstlichen Gnaden

5

Vorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkuerzung (wohl 'seiner fuerstlichen gnaden'); erster Buchstabe langes s oder f, auch 'ffgl.' lesbar; ebenso Zeilen 10, 11, 17
  2. Bötte[?] — wie Seite 145: Vokal unsicher, wohl 'Boette' (Siedehaeuser)
  3. auswerti= — Lesung 'auswertigenn' aus Kontext (auswaertige hohe Schulen); Schriftbild undeutlich

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HandschriftS. 147 Bl. 71r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 147

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,

2

so habe ich doch um der lieben Kürze willen viele davon weggelassen und allein diejenigen verzeichnet, die meines Erachtens die Sache erläutern.

3

Wenn man aber je weitere Kenntnis haben will, hat man dieselben in meinem Kasten[?] nach Anweisung des Extracts Miscellaneorum (Auszugs der vermischten Schriften) zu suchen.

4

Dorthin will ich einen jeden verwiesen haben.

5

Und ich will demnach in Gottes Namen die allerersten Schreiben setzen,

6

welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.

Unsichere Lesungen

  1. Castenn[?] — Wort vor 'nach anweisung': Anfangsbuchstabe undeutlich (C oder b), Zierstrich durch st; 'Castenn' aus Kontext
  2. etc. — als et-cetera-Kuerzel (e mit Schlussschnoerkel) geschrieben

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HandschriftS. 148 Bl. 71v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 148

1

Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.

2

Liebe Getreue, etlicher Sachen halber haben wir dem gegenwärtigen unserem Rentschreiber zu Kassel, Diener und lieben Getreuen Henrich Müldener und Josten Berben[?] Befehl gegeben, sie bei euch auszurichten.

3

Darum ist unser Begehren, dass ihr denselben unseren Dienern in dem, was sie von unsertwegen an euch ersuchen, förderlich und behilflich seid und euch darin unweigerlich erzeigt; dessen wollen wir uns gänzlich versehen. Gegeben zu Kassel am Samstag Circumcisionis

4

Domini (Beschneidung des Herrn, Anfang Januar) im Jahr 1538.

5

Philips, Landgraf zu Hessen, eigenhändig unterschrieben (sst.).

6

Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in den Sooden etc.

Unsichere Lesungen

  1. Mülde= — Anfangsbuchstabe M oder W (Muelde=nernn / Wilde=nernn); Name des Renndtschreibers, wohl 'Mueldenernn'
  2. Berbenn[?] — zweiter Personenname nach 'Jostenn'; Anfangsbuchstabe B oder V, Lesung unsicher); L zu Hessenn sst. (Abkuerzungen: L wohl fuer Lanndtgraue, sst wohl subscripsit; Schriftzug stark verschliffen

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HandschriftS. 149 Bl. 72r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 149

1

Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.

2

Liebe Getreue, uns kommt von vielen Orten unseres Fürstentums, unserer Lande und Gebiete glaubhaft zu Ohren, dass es an allen Orten unseres Fürstentums und unserer Lande an Salz mangele und ein unbilliger, ungewöhnlicher Aufschlag auf das Salz gemacht werde, sodass unsere Untertanen[?], Arme und Reiche, in dieser Zeit des Mangels an Salz dieses in anderen und fremden Landen mit großen, schweren Kosten suchen und beschaffen müssen. Weil denn des Volks aus göttlicher Gnade je länger je mehr wird und aus dieser Ursache auch die Welt, und besonders unser Fürstentum, je länger je mehr Salz bedürfen wird, und aber der allmächtige Gott in solchem unserem Fürstentum bei euch reiche Salzadern zu Allendorf im Sooden gegeben hat, welche, wie wir aus glaubhaftem Bericht erfahren, viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnten, so sind wir aus zeitigem Rat unserer trefflichen Räte und etlicher unserer Landschaft, die wir stattlich dabei gehabt haben, bedacht gewesen und haben es für rechtmäßig, ehrlich, nützlich und notwendig angesehen, etliche weitere Pfannen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnnpillicher vngewönlicher vffschlagk — Wortanfaenge vn/vm verschliffen; auch 'vmbillicher' lesbar
  2. vnnderthane[?] — Wortende verschliffen, 'vnnderthann'/'vnnderthone' moeglich

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