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Aufbau des Werks.
Von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden, worin mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen bewiesen wird, dass dieses Salzwerk schon vor Christi Geburt, zu Zeiten des Cornelius Tacitus, Karls des Großen und des heiligen Bonifatius, bestanden hat und seither in stetigem Betrieb bis auf diese Zeit geblieben ist, samt den Privilegien der Pfänner.
Wenn einer es unternehmen will, von der ersten Entstehung des Salzwerks Sooden zu reden, so werden ihm dreierlei Dinge aufs Beschwerlichste im Wege liegen, ohne deren vorausgehende Erläuterung niemand etwas der Wahrheit Gemäßes wird reden oder schreiben können.
Denn erstens ist aufs Höchste zu beklagen, dass unsere Vorfahren, die alten Deutschen, gar keine gelehrten Leute bei sich gehabt haben, die das, was sich bei den Deutschen zugetragen hat, in deutscher Sprache hätten beschreiben können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitewie es die alten heidnischen Geschichtsschreiber hin und wieder in ihren Büchern erwähnen und es zudem die Erfahrung selbst ausweist.
Zum Zweiten: Obschon die alten und heidnischen Geschichtsschreiber wie Ptolemäus, Strabo, Plinius und Cornelius Tacitus, auch etliche der Neueren, in ihren Büchern der Deutschen gedenken und sie – ungeachtet dessen, dass sie die Deutschen für Barbaren halten – gleichwohl wegen ihrer hohen Tugenden herrlich rühmen,
so geben sie doch den Völkern deutschen Landes so seltsame, verdunkelte Namen, dass man daraus nichts recht Gewisses entnehmen, sondern vielmehr nur mutmaßen und gleichsam nach Gutdünken schließen kann.
Zum Dritten haben sich auch so mancherlei Migrationen, Auszüge und Vertreibungen der Völker zugetragen, dass beinahe kein Volk mehr seinen alten und ersten Sitz innehat, wo zuvor seine Ureinwohner gewohnt haben,
sodass man deshalb in dieser Zeit umso mehr darauf sehen und sich befleißigen muss, was die richtigen Grenzen der alten, ehemaligen Völker↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vnangesehenn — Minims mehrdeutig; Lesung aus dem Sinnzusammenhang (unangesehen = ungeachtet)
bey nahennts — Schreibung der Endung nicht ganz sicher
Weil mir aber dessen ungeachtet von meinem gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen gnädiglich auferlegt und befohlen worden ist, über die Entstehung des Salzwerks Sooden vor Allendorf an der Werra, das Seiner Fürstlichen Gnaden gehört, so fleißige Nachforschung wie irgend möglich anzustellen,
und ich hierzu auf keinem besseren Weg vorankommen kann, als wenn ich zuerst die richtigen alten Grenzen – die Terminos Cattorum, die Grenzen der Chatten – aus den alten Historikern, Kosmographen und Geographen gründlich aufsuche und dieselben Grenzen, wie sie von alters her benannt worden sind, mit den jetzt gebräuchlichen vergleiche.
Zum Zweiten: Weil die alten Geschichtsschreiber einmütig (wie auch die neueren) den Berg Melibocus erwähnen und ihn zugleich innerhalb der Grenzen der Chatten ansetzen, muss ich auch mit Fleiß dem nachgehen, welcher Berg denn heute derselbe sei,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteChatten so zweifelhafte und ungewisse Dinge hierüber behauptet werden, dass man – gleich als ob die Gebirge Abnoba und Obnoba den Melibocus ganz unsichtbar gemacht hätten – nicht mehr wissen kann, wo der gedachte Berg heute gelegen sei.
Und zum Dritten: Wenn die Grenzen und Termini der Chatten, desgleichen die Lage des Melibocus, derart erforscht sind, dass ich alsdann mit Fleiß erkunden kann, um welche Salzbrunnen sich die Chatten mit den Hermunduren geschlagen haben,
und ob es, wie die jetzigen Gelehrten ohne Grund behaupten, die Brunnen zu Halle in Sachsen oder die zu Allendorf, Frankenhausen oder Salzungen gewesen seien –
Vom Sitz der alten Chatten, von deren richtigen Grenzen an Flüssen, Bergen, Wäldern und dergleichen, und vom jetzigen Sitz der Hessen, die an ihre Stelle getreten sind und so genannt werden.
Wenn ich nun zuerst den richtigen Sitz der alten Chatten bei den alten Schriftstellern, Kosmographen und Geographen erforsche, so finde ich gleichwohl, dass sie kaum bei einem Volk die Grenzen so einhellig angeben wie bei den Chatten;
weswegen es mich denn auch aufs Höchste verwundert, warum Franciscus Irenicus so ganz ohne Grund behauptet, dass von den Chatten keine Spur mehr zu finden sei.
Denn gegen Sonnenaufgang setzen die Alten ja die Weser und Werra und die dort angrenzenden Berge als Grenze, hinter diesen Bergen und Flüssen aber die Tubanten, Chaudriner und Chattuarier,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund das Land zu Göttingen sind, bis an den Brackenberg und bis gegen Lippoldsberg; hinter diesen Völkern hatten dann die Cherusker, Harzländer, Brukterer und Chauken ihre Sitze.
Und so zeigt sich, dass die Cherusker – wie viele es behaupten wollen – mit den Chatten niemals eine gemeinsame Grenze gehabt haben, sondern durch die Tubanten und die genannten Völker von ihnen getrennt gewesen sind.
Und weil die Hermunduren, die jetzt die Thüringer sind, ihre Grenze gegen die Chatten hin bis an den Hörselberg bei Eisenach und von dort auf die Werra oder Weser erstrecken,
so ist man nunmehr gewiss, was die Chatten für Limites und Grenzen gegen Sonnenaufgang – das heißt nach dem Land zu Thüringen, dem Eichsfeld und Sachsen hin – gehabt haben:
Gegen Süden haben die Chatten die Fosi – die Schoppern und andere auf die Bewohner im Fürstentum Henneberg, in der Rhön, im Buchenland und in Franken deuten –, sodann die Abnobischen Berge,
in welchem Umkreis Salzungen, Breitungen, der Rockenstuhl, Fulda, Neuhof, Steckelberg, Schlüchtern, Büdingen, Gelnhausen, Hanau, Bergen und Ortenberg liegen – bis an den Spessart und die Kinzig, bis an den Main.
Hier kann ich zur weiteren Bestätigung dieser meiner Meinung nicht unterlassen, meiner beiden seligen Vettern zu gedenken: des Petrus Lotichius des Ersten, Abts zu Schlüchtern, und des gottseligen Doktors Petrus Lotichius des Zweiten,
die mir selbst, als ich im Jahr 1559 bei ihnen in Schlüchtern war, diese Grenzen so angezeigt, sich Chatten genannt und das uralte Haus Steckelberg an der Kinzig (das jetzt den Edlen von Hutten gehört) als die Erbgrenze (hereditarius limes) der Chatten gedeutet haben.
Unsichere Lesungen
Schoppern — Gelehrtenname unsicher gelesen; wohl Verweis auf einen Autor (Schopper?)
Fosos — Völkername nach Tacitus (Fosi); Endung nicht ganz sicher
Steckelbergk — Auch Lesung Sterkelbergk möglich; gemeint ist die Burg Steckelberg an der Kinzig (Haus der von Hutten)
Hie — Satzanfang mit großer Zierinitiale, Lesung des Wortes unsicher (Hie/Wie/So)
Gegen Niedergang (Westen) beschreiben die Historiker und Kosmographen einhellig, dass dort die an die Chatten angrenzenden Völker – die Usipier und Usipeten – und der Rhein seien.
Diese hält man jetzt für die Rheingauer; und daneben die Mattiacos fontes (die Mattiakischen Quellen), von denen Plinius in Buch 31, Kapitel 2 schreibt und die Leonhard Fuchs für die Brunnen zu Wiesbaden hält.
Weil aber Beatus Rhenanus schließt, dass Katzenelnbogen seinen Namen von den Chatten und dem Melibokus herhabe, und andere dem beitreten,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Vsipij vnnd Vsipetes — Völkernamen (Usipii/Usipetes nach Tacitus), Schreibung der Endungen nicht ganz sicher
Mattmell — Ortsname unsicher gelesen; Zierstriche durch tt erschweren die Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekann ich nicht anders schließen, als dass die Rheingauer und Katzenelnbogener bis an den Rhein und sodann die Einwohner gegen Koblenz hin, die Lahn herauf bis an die Dill, unter die Chatten gehören.
Gegen Norden treten hervor die Montes Obnobii, jetzt das Hessische Gebirge genannt, Engern, das Land der Angrivarier, die Chamaver und ganz Westfalen, bis an die Weser.
Ferner die ganze Grafschaft Waldeck, Eisenberg, Kogelsberg, Wolfhagen, der Desenberg, die Malsburg, der Weidelsberg, Schöneberg und die Krukenburg, die Diemel herunter.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund teilt sich danach in zwei Teile oder Äste, von denen der eine die Werra hinaufführt, der andere zum Harzwald durch das Gebiet der kleinen Chauken streicht, näher zu den Brukterern und Chamavern hin.
Dass nun diese die rechten Grenzen der alten Chatten gewesen sind, kann – ungeachtet dessen, dass viele, die bisher geschrieben haben, ganz dunkel, ja viel dunkler als Cornelius Tacitus, der ein Ausländer war, davon reden –
hinreichend aus den folgenden neuen und alten Autoren bewiesen werden: aus Plinius, Mela, Strabo, Tacitus, Ptolemäus, Paterculus, Vadianus, Althamer, Pirckheimer, Celtis, Silvius, Münster und Schopper.
Es möchte wohl für nötig gehalten werden, die Zeugnisse aller dieser hier beizufügen; weil sich aber bis auf den heutigen Tag von allen vier Seiten her die Einwohner zu den Chatten und Hessen bekennen und auch die Fürsten zu Hessen deren größtenteils mächtig sind, will ich es hierbei bewenden lassen.
Unsichere Lesungen
Cauchos — Völkername (Chauci minores bei Tacitus), Lesung des au nicht ganz sicher
das von keinem Volk jemals vertrieben worden ist; sondern wenn das Volk sich bei ihnen vermehrte, hat einer den anderen verdrängt oder ist selbst gewichen, in fremde Länder gezogen und hat diese eingenommen, bebaut und bewohnt.
Besonders aber bezeugen die Historiker und Kosmographen, dass Batavia, jetzt Holland genannt, ein Teil der Chatten (pars Cattorum) sei und von Batavus, ihrem Fürsten, den Namen empfangen habe,
der aus dem Land der Chatten fortzog, Batavia erbaute und es – ebenso wie Battenberg im Land zu Hessen – nach seinem Namen benannte; daher hat auch Katwijk (gleichsam Cattorum vicus, Dorf der Chatten) in Holland den Namen behalten.
Unsichere Lesungen
Jemachls — Wohl Schreibvariante von jemals; ch nicht ganz sicher
gewenndet — Lesung des Verbs nicht ganz sicher (gewenndet/gewandert)
denn er hat dort zu Nimwegen die halbe Stadt erbauen und sie nach seinem Namen Hessenberg nennen lassen – so heißt sie bis auf den heutigen Tag –, wie er denn auch Hessenstein erbaut haben soll.
dass um Magdeburg und Halberstadt her ein Volk, die Hessen genannt, gewohnt habe, das später die Chatten vertrieben und sich an ihre Stelle gesetzt haben soll.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund da ihrer sonst weder alte noch neue Geschichtsschreiber der Hessen gedenken, ist eine solche Meinung ganz und gar zu verwerfen.
Desgleichen bezeugen auch die Historiker und Kosmographen, dass die Chatten weit umhergeschweift sind, und insbesondere, dass sie auch mit Gewalt nach Hispanien gezogen sind, einen großen Teil des Landes eingenommen und ihn nach sich Katalonien benannt haben.
In Summa: Sie haben je und allezeit einen herrlichen Namen gehabt und ihn (Gott sei Lob) bis heute behalten, sodass Cornelius Tacitus sich nicht scheute, von ihnen zu sagen: Quando reliqui populi exeunt ad praelium, Catti exeunt ad bellum – wenn die übrigen Völker zur Schlacht ausziehen, ziehen die Chatten in den Krieg.
Und Joachimus Vadianus sagt: Stat adhuc vetus gloria Cattorum – noch besteht der alte Ruhm der Chatten; daher ist noch das Sprichwort geblieben: Wo Hessen und Holländer verderben, wer wollte da Nahrung erwerben?
Denn obschon Ptolemäus denselben ausdrücklich intra terminos Cattorum – innerhalb der Grenzen der Chatten – und nicht weit davon den Wald Semana setzt, nimmt es mich daher wunder, warum etliche Schreiber den erwähnten Meliboco außerhalb dieser Grenzen gesucht haben.
Denn etliche hochgelehrte und verständige Leute haben sich dahin verleiten lassen, dass sie den Brocken, der mitten im Harz und intra terminos Cauchorum und Bructerorum – im Gebiet der Chauken und Brukterer – liegt,
Sie hätten aber auch darauf achtgeben sollen, dass davon weiter geschrieben steht, dass er ganz fruchtbar sei bis oben auf den höchsten und sehr breiten Gipfel – Umstände, von denen keiner auf dem Brocken zu finden ist.
Weshalb ich diesen hohen Berg – dessengleichen es ohnehin im ganzen Land zu Sachsen keinen gibt – lieber Montem Bructerorum, das heißt Brukterer-Berg, nach den Brukterern, die dort ihre Grenze hatten, deuten und nennen will als Meliboco.
Unsichere Lesungen
struck — Wort nach 'Pferdt' unsicher, wohl 'Struck'/'Strut' (Herde bzw. Gestüt); Sinn: wo der Herzog von Braunschweig seine Pferde hält
Schaubennstein — Ortsname am Brocken unsicher, evtl. 'Scharfenstein'
Es ist mir aber auch vor 32 Jahren ein Berg in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen bei Roßdorf gezeigt worden; ich bin auch selbst hinaufgestiegen und habe ihn besichtigt; dieser ist zwar sehr hoch, denn man kann darauf weit um sich sehen.
Und der Pfarrer des Ortes hat mich damals unterrichtet, dass derselbe Berg der Melibocus sei, worin ich ihm auch deshalb beigepflichtet habe, weil er in der Grafschaft Katzenelnbogen liegt.
Als ich aber nach dieser Zeit den Dingen nachgedacht habe – dass der erwähnte Berg auch extra terminos Cattorum, jenseits des Mains, liegt und dass er oben sehr dürr, eng und nicht breit ist –,
habe ich diesen gefassten Wahn fahren lassen und mich wiederum an Ptolemäus, Dasypodius und nunmehr Schopper gewandt, welche einhellig sagen, dass er intra terminos Cattorum, prope Sylvam Semanam – innerhalb der Grenzen der Chatten, nahe dem Wald Semana – seine Lage haben solle.
Nun kann ich innerhalb der Grenze der Chatten und in dem Parallelkreis nach Ptolemäus' Anleitung↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Roßdorff — Ortsname; Lesung 'Roß=dorff' nach Zoom, wohl Roßdorf bei Darmstadt in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen
dem parallelo, nach — In der letzten Zeile ist zwischen 'parallelo,' und 'nach' eine Lücke frei gelassen, vermutlich für eine nachzutragende Gradangabe
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedesgleichen nach Longitudine und Latitudine – Länge und Breite – auch diesseits der Werra, Weser und Diemel oder intra Abnobios et Obnobios montes keine höheren Berge finden als den Gahrenberg am Reinhardswald und den Meißner.
Und es muss also folgen, dass einer dieser Berge der Melibocus sei und dass entweder der Reinhardswald oder der Kaufunger Wald oder der Seulingswald die Semana seien.
Wiewohl nun die Alten aus Unwissenheit der Sprachen und Unerfahrenheit dieser Länder sehr dunkel über diese Sache geschrieben haben, wollte ich doch, wenn es mir vergönnt sein möchte (doch ohne jemandem vorzugreifen, der es besser versteht),
Denn weil im Allgemeinen alle Umstände und Attribute, die bei den Kosmographen und Historikern dem Meliboco zugeschrieben werden, augenscheinlich an und um den Meißner gesehen und befunden werden,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Longitudine et Latitudine — In der ersten Zeile sind nach 'Longitudine' und wohl auch nach 'Latitudine' Lücken für nachzutragende Gradzahlen frei gelassen
Garmbergk — Lesung unsicher, gemeint ist wohl der Gahrenberg im Reinhardswald
Es ist zwar jedermann bekannt, dass es um den Meißner gegen Osten hin je und allezeit Bergwerke und Erzgruben gegeben hat, wie es allenthalben die alten Pingen anzeigen.
Und es wird kaum eine fruchtbarere Landart gefunden als in dieser Gegend, besonders um Eschwege und Reichensachsen her und beinahe im ganzen Amt Bilstein.
Diese Fruchtbarkeit erstreckt sich mit Äckern, Wiesen, Viehzucht und allerlei Nutzbarkeiten bis auf die zwei höchsten Gipfel – die auch höher sind als der öde und unfruchtbare Brocken (den man von dort aus deutlich sehen kann) – und auch sonst allenthalben ringsumher.
Denn selbst in den Klippen und Felsen werden an allen Orten wüchsige Gehölze, Bäume, Stauden, Gras und allerlei herrliche Kräuter, auch sehr viele liebliche Brunnen gefunden.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… des Steinkohlenbergwerks zu geschweigen, weil offenbar und jedermann bekannt ist, welch großen Nutzen dasselbe dem Salzwerk, dem Hüttenwerk, den Schmieden und den Haushaltungen zuwege bringt,
nämlich das herrliche, gegen alle Gifte wirkende Kraut Scorzonera (Schwarzwurzel) in zweierlei Gestalt, das man sonst mit großen Kosten aus Spanien hat holen lassen;
desgleichen Coronopus (Krähenfuß), Ferrocavallo (Hufeisenklee), Iva arthritica in großen Mengen, das edle Wundkraut Solidago sarracenica, die Uva inversa des Doktor Dodonaeus, Aconitum pardalianches und Damasonium nothum;
danach Buxus repens vel minor (kriechenden oder kleinen Buchs), Acorus (Kalmus), die echte Chamaedrys (Gamander), Genistella (Ginsterchen), Lunaria minor (kleines Mondkraut), Ebulum (Attich) und viele andere herrliche Kräuter mehr; desgleichen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
denenn — Anschluss vom Vorblatt; Endung des ersten Wortes nicht ganz sicher (denenn/denen/des)
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Bäume und Stauden, wie in der Nähe Taxus (Eibe), Viburnum (Schneeball), Ribes (Johannisbeere) und Sambucus mit roten Früchten (Traubenholunder), abholen.
Etliche von ihnen suchen dort auch besondere Erze und Mineralien und tragen sie hinweg; daher ist denn von denselben fremden Leuten ein Sprichwort aufgekommen, das sie zu sagen pflegen:
Nun hat sich Beatus Rhenanus gefreut und sich gerühmt, dass er die Etymologie der Katzenelnbogener gefunden habe: dass nämlich dieselben die echten Chatten seien, die an dem Berge Melibocus wohnen oder gewohnt haben
Umso mehr will es mir als dem anderen Rhenanus geziemen, dass auch ich mich dessen freue, dass ich nach vielen Jahrhunderten (post multa secula) den wahren Ort (verum locum) des Melibocus hervor- und an den Tag gebracht habe.
Unsichere Lesungen
kenneten — Wort in der Klammer schwer lesbar; dem Sinn nach 'wenn sie ihn kennten'
Catzennelnpoger — Schreibung des Namens (p/b) nicht ganz sicher
Und ob schon hiergegen eingewendet werden möchte, dass Alt- und Neu-Katzenelnbogen am Melibocus gelegen sein sollten, so erscheint doch, dass solches nicht sein kann,
Wie es aber gekommen ist, dass der Name Melibocus so ganz in Vergessenheit geraten ist, soll niemanden wundernehmen, denn von den Namen, welche die alten Kosmographen und Historiker setzen, ist kaum unter hundert noch einer übrig geblieben.
So haben auch die Schriftsteller vielmals für sich selbst Namen erdacht, die sonst bei den Völkern, von denen sie schreiben, niemals gehört worden noch in Gebrauch gewesen sind, wie solches mit vielen Beispielen zu beweisen ist.
Denn weil Ptolemäus ein griechischer Kosmograph gewesen ist, dem über diese Gegend durch seine Landeskundigen berichtet wurde, der aber gleichwohl den rechten Namen des Berges nicht wusste,
hat er diesem Berg nach der Fülle und Süßigkeit der Weiden (ab ubertate et dulcedine pascuorum) einen Namen gegeben und ihn — mit Veränderung weniger Buchstaben — Melibocon oder aber Meloboton, nach dem Land beziehungsweise der Weite der Weiden (a terra sive vastitate pascuorum), genannt.
Und ob es schon wahr ist, dass jetzt der Kaufunger Wald der nächste unter den drei oben angezeigten Wäldern beim Weißener ist und dass er, als das Kloster Kaufungen erstmals erbaut wurde, den Namen verändert und verloren haben mochte,
Denn weil offenbar ist, dass Ptolemäus, Tacitus und andere lateinische Schriftsteller, als der deutschen Sprache Unkundige, sich vielmals befleißigten, die deutschen Namen in ihrer Sprache nachzuahmen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…geben haben, weil die Leute, die damals in der Gegend gewohnt haben, vielleicht 'Semener' nach den Seen, die dort liegen, genannt worden sind.
So ist auch die Gegend dieses Waldes gegen Aufgang (Osten) nicht minder fruchtbar als der Weißener, sodass wohl zu vermuten ist, dass schon sehr früh Leute dort im Gerstunger Gau bei den Seen zu siedeln angefangen haben
denn es besteht ja vom Seulingswald noch bis auf den heutigen Tag ein durchgehender Zug und Zusammenhang (Contiguität) der Gehölze über Wildeck, Tannenberg, Sontra …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gleichwols frey — Wendung schwer lesbar; dem Sinn nach 'gleichwohl'
anngefanngk — Wortende abgekürzt/verschliffen, wohl 'angefangen'
Gerstenngaw — wohl der Gerstunger Gau an der Werra
Das lässt sich leicht ersehen und ermessen, wenn man mit Fleiß betrachtet, was die alten Schriftsteller über den Herzynischen Wald (Silva Hercynia) schreiben.
Und obwohl diese meine Vermutung über den Seulingswald für unnötig gehalten werden mag, habe ich es doch um zweier Gründe willen nicht unterlassen können, sie mit einzubringen.
Erstens: Weil der Berg Melibocus und der Wald Semana innerhalb der Grenzen der Chatten beieinander liegen sollen und sich dies nach Ausweis dieser meiner Herleitung auch so verhält, soll man künftig dabei bleiben und keinem anderen Wald den Namen Semana zuschreiben.
Unsichere Lesungen
Cappell — Ortsname am Satzanfang (Fortsetzung von voriger Seite); Lesung des ersten Wortteils ohne Kontext der Vorseite nicht ganz sicher
Vielleicht hat es von Anbeginn an in der Natur sein Geheimnis, weil sie gleichsam miteinander vermählt und alle beide innerlich wie äußerlich sehr reich und fruchtbar sind:
Der allmächtige ewige Gott wolle hinfort seinen reichen Segen und seine Gnade bei diesen zweien je länger, je mehr vermehren und erhalten, damit Menschen und Vieh sie mit hoher Dankbarkeit genießen mögen, damit sein ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
in — übergeschriebenes Einschubwort zwischen 'altenn' und 'großenn', Lesung 'in' oder 'im'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite... (damit sein) heiliger Name gelobt und gepriesen, sein Reich allenthalben erweitert und sein gnädiger väterlicher Wille wie im Himmel so auch auf Erden erfüllt werden möge, Amen.
Als ich den Dingen weiter nachdachte, mutmaßte ich, ob dieser Wald seinen Namen wohl auch vom griechischen Wort 'xylia' bekommen haben könnte; denn dieses bedeutet einen großen Wald, wie es der Seulingswald ohnehin ist,
und dass vielleicht Ptolemäus dafür 'Xymana' gesetzt hat und die Lateiner lieber das σ oder S als das ξ oder X — welches bei ihnen nicht sehr gebräuchlich ist — nehmen wollten.
Obwohl die neueren Historiker und Schriftsteller gemeinhin schließen und behaupten, dass die Brunnen zu Halle in Sachsen jene Brunnen seien, um die sich die Hermunduren und Chatten — wovon Cornelius Tacitus berichtet — entzweit und geschlagen haben,
und auch etliche dieselbe Geschichte auf Frankenhausen beziehen wollen, so kann ich dem doch ganz und gar nicht beipflichten, und das aus den folgenden Gründen.
Denn erstens sage mir doch einer, wozu es für die Chatten nötig gewesen sein soll, sich außerhalb ihrer Grenzen nach fremden Brunnen umzutun und durch das Land ihrer Feinde — unter höchster Gefahr und unter Einsatz ihres wohlhergebrachten Namens und ihrer Ehre — etliche Meilen Weges mit bewaffneter Hand zu ziehen,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite... nämlich zu Sooden und Salzungen — welche beide zwei alte Salzwerke sind —, hatten; dafür sind sie viel zu gewitzt gewesen, wie sie denn deshalb Cornelius Tacitus auch 'catos', das heißt kluge und umsichtige Leute, nennt.
während doch das Salzwerk zu Halle in Sachsen erst zur Zeit der Ottonen, lange danach, entstanden und durch einen edlen Herrn von Hakeborn erbaut worden ist,
Dass dem so ist und dass Otto I. die Brunnen zu Halle in Sachsen dem Stift Magdeburg übereignet und geschenkt hat — welche in späterer Zeit ausgebaut und in ein so herrliches Wesen, wie sie es jetzt sind, gebracht wurden —, das bezeugen die ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
erndtstanndenn — Wortbild unklar, wohl für 'erst entstanden'
Harkebrunnenn — Adelsname, gemeint wohl 'von Hakeborn'; Schreibung Harke-/Harckebrunnen nicht ganz sicher
Saltzwercker — Endung -er statt -e ungewöhnlich, Lesung aber so im Bild
Denn zuvor war in der Gegend nichts anderes als Sumpf und Morast, bis man die Wipper auf Angeben eines Priesters durch einen langen Stollen herzuführte und die gewaltigen Künste (Pumpwerke) zum Heben sowohl der Sole als auch des wilden Wassers errichtete,
Also zeigt sich, dass unser Salzwerk Sooden eben dasjenige ist, um das sich die Hermunduren — die zu jener Zeit, wie auch heute noch nicht, keine eigenen ausgebauten Salzwerke hatten — mit den Chatten entzweit und geschlagen haben;
denn zu jener Zeit war der Ort, wo jetzt Halle in Sachsen liegt, den Cheruskern und nicht den Hermunduren unterworfen — wie auch jetzt noch nicht —, welche vielleicht ...↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
auslösung — Wortmitte schwer lesbar, Sinn: Herausheben von Sole und wildem Wasser
Ceruetys — Volksname, gemeint wohl die Cherusker (Ceruscis); Schreibung unsicher
[gestrichen: das] — gestrichenes Wort am Zeilenende nach 'denn der Zeit' nicht sicher lesbar
ortt — auch 'artt' lesbar, Sinn spricht für 'ortt'
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… wenn Halle schon zu jener Zeit in Ehren gestanden hätte, würden viel weniger den Hermunduren dieselben Brunnen gegönnt oder eingeräumt worden sein, als die Chatten die ihren behielten.
Gott der Allmächtige hat besonders diesen Ort vor vielen anderen Salzwerken deutschen Landes mit sehr holzreichen Bergen umgeben, die jährlich eine sehr große Menge Holz für das Salzwerk liefern,
Auf denselben Bergen haben ringsum die alten Chatten feste Schlösser und Häuser erbaut — von denen etliche vergangen sind, etliche noch bestehen —, ohne Zweifel, um dieses Salzwerk vor den Hermunduren und anderen Feinden zu schützen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Geknicke oder Geneige (gebogene Hecken), Warten, Zugbrücken und dergleichen Vorwehren aufführen und ins Werk setzen lassen, so dass es vor Zeiten — als es noch kein Geschütz gab — kaum möglich war, diesem Ort etwas anzuhaben.
Dazwischen, zwischen Allendorf und dem Altenstein, liegt eine starke Landwehr, die vor Zeiten überall durch die Gehölze und Felder gezogen war, mit der Zeit aber an etlichen Enden eingerissen worden ist,
und dieser Ort ist bis an den Hohen Hörgberg, den Racholdesberg und die Goburg so beschaffen, dass man alles, was von den Tubanten, Gambriviern und Chattuariern heranwollte, wohl hat abwehren können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… breiterer Wiesengrund ist; da mag es wohl sein, dass sich die Hermunduren dort hereingeschlichen haben und dass ebendort im Wallisfeld die Schlacht geschehen sein mag.
Gegen Mittag liegen die vorgenannte Goburg, die Vesterburg und der Fürstenstein mit dem sehr uralten Schloss Bilstein, und vom Bilstein herab ist nichts als Felsen und steinige, unwegsame Berge,
von denen einer, weil er beinahe für Menschen unbegehbar ist, der Dannsteig genannt worden ist — nach den Tannen, die dort vielleicht ihren Stand gehabt haben.
Diese Häuser und Berge sind ihrer Lage nach auch so angelegt und gebaut, dass es nicht möglich war, dass vor Zeiten jemand dem Salzwerk hätte Schaden zufügen können.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sind doch auf beiden Seiten der Werra die Wege so eng und klippenreich — nämlich im Klebe, am Rotenstein und auf der Hardt —, dass die Wege auch davon ihre Namen bekommen haben
Gegen Sonnenuntergang liegt die verwüstete Westerburg, deren in den Geschichtswerken gedacht wird; sie liegt gleich beim Salzwerk Sooden auf einer Klippe oder einem Vorgebirge (promontorium),
Ebenso liegen gegen Mitternacht so große, hohe, unwegsame Berge, Gehölze und Hecken, besonders aber das Schloss Hanstein, so dass auch von dorther dem Salzwerk niemand leicht hat …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Auf diese Weise hat Gott der Allmächtige aus besonderer göttlicher Vorsehung dieses Salzwerk mit vielfältigem gutem Gehölz und mit allerlei natürlichen Vorwehren versehen,
und in der Folge haben auch die Besitzer der angrenzenden Häuser, Burgen und Schlösser, vom Adel und anderen Geschlechtern, dieses löbliche, uralte Salzwerk umgeben und bewahrt.
Daher ist zu vermuten: Obwohl die Hermunduren die Wallis herunter zu den Chatten vorgedrungen sind und sich mit ihnen um das Salzwerk geschlagen haben,
Im Salzwerk Sooden findet man auch alte Anzeichen und Denkmäler (Monumenta), wie das sehr altfränkische Gebäude des Kirchturms, der so alt ist, dass ihn die Luft gegen Mittag hin schon verzehrt hat,
während der Turm sonst, gegen Abend und Mitternacht hin, sehr fest aus lauter polierten Quadersteinen aufgeführt und dermaßen zusammengefügt ist, dass man die Fugen kaum erkennen kann.
Und zur Zeit des Bonifatius, der diesen Turm und die Kirche erbaut haben soll, wurde das Vorderteil der Kirche, gegen Mittag hin, der seligen Jungfrau (beatae Virgini) geweiht,
Daher haben denn alle Pfänner mit Weib und Kindern von den Zeiten des Bonifatius an, zu ewigem Gedächtnis, jährlich am Sankt-Bonifatius-Tag auf dem Salzbrunnen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
lüfft — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: die Witterung/Luft hat die Südseite des Turms verzehrt
altfrenckische — Worttrennung altfrenck=ische; Lesung 'altfränkisch' aus dem Kontext
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteeine Prozession mit allem Heiligtum, Kreuzen und Fahnen nach päpstlichem Brauch gehalten, Messe am Brunnen lesen lassen und gemeinsam das Te Deum laudamus gesungen.
Es wurde auch dafür gehalten, dass der heilige Bonifatius als Bischof zu Mainz, dem sonst alle Zehnten dieser Gegend des Landes von alters her gebühren, den Bauern den Zehnten deshalb erlassen und frei geschenkt habe, damit sie desto besser das Holzfahren zum Salzwerk besorgen könnten.
unter der Erde im Grund Blöcke, Stubenwerk, Tücher und dergleichen gefunden, wovon in keinen Büchern oder sonstigen anderen Aufzeichnungen irgendeine Nachricht vorhanden gewesen ist.
Dem allem nach, und insbesondere weil die Chatten dieses Salzwerk je und allezeit bei sich selbst gehabt haben und es ihnen demnach nicht vonnöten gewesen ist,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Bäbstischem — Anfangsbuchstabe B/P nicht ganz sicher
bleibe ich bei Ptolemäus und Schopper und lasse das Salzwerk Sooden dasjenige Salzwerk bleiben, um dessentwillen sich die Chatten mit den Hermunduren entzweit haben.
Woher aber das Salzwerk den Namen Sooden bekommen hat, bedarf keines langen Nachdenkens, denn der Name gibt es von selbst zu erkennen: dass es vom Sieden 'Sooden' genannt worden ist.
und dass sich die Besitzer und Inhaber des Salzwerks in der Nähe ringsum auf den Schlössern und Burgen aufgehalten haben, damit sie ihr Salzwerk beschützen konnten.
So zeigt sich auch, dass die alten ersten Pfänner keine schlichten oder geringen Leute gewesen sind, die vielmehr auch das nahe gelegene Grenzgebiet in ihrer Gewalt und in ihrem Besitz gehabt haben.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite-burg, Eschwege, Dörnberg, Bischoffshausen, die Diede, Netter und die von Hanstein, die Appen, die Rulanden, Schwanflügel, Roden, Gautzler, Iringe und andere,
welche alle sehr alte Geschlechter sind und sehr reiche Leute gewesen sind, die das Salzwerk vor Zeiten allein für sich innegehabt haben und es zum Teil noch haben.
Weil ich aber darüber, wann und wie die Stadt gebaut worden ist, noch nichts Beständiges habe in Erfahrung bringen können, so will ich diesmal nur davon sprechen, woher sie den Namen Allendorf bekommen hat.
und die Stadt, die zuerst noch ein Dorf war, solle, weil aus dreien zusammengebaut, 'Alleindorf' genannt worden sein; das stimmt jedoch aus folgenden Ursachen gar nicht überein.
Denn ob es schon sein könnte, dass etwa Leute beim Hain gewohnt haben, so können es doch keine oder jedenfalls in Wahrheit nur arme Dörfer gewesen sein; denn ringsum↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesind Steinklippen, und insgesamt ist nicht so viel ebener Boden vorhanden, dass vier oder fünf Hufen Landes davon abgemessen werden könnten.
und in Wahrheit hätten daraus kaum so reiche und mächtige Leute hervorgehen können, die eine so ansehnliche Stadt, wie Allendorf es ist, hätten anfangen und erbauen können.
Demnach halte ich es gänzlich dafür, dass an den Orten, wo noch die stehenden Mauerreste zu sehen sind, vor Zeiten zuerst heidnische, dann papistische Wallfahrten gewesen sind, wie solches in den Lucis (heiligen Hainen) gebräuchlich war,
Es sind noch Leute am Leben, die gutes Wissen davon tragen, dass man unter dem Papsttum jährlich mit allem Heiligtum, Kreuz und Fahnen dorthin gewallfahrtet ist.
Darum lasse ich diese törichte, unbegründete Meinung fahren und will bei dem seligen Magister Petrus Nigidius, der aus Allendorf gebürtig und zu Marburg Professor gewesen ist, und bei dem Schopper bleiben
Und es soll mich hier nicht irren noch hindern, dass zu dieser Zeit das 'H.' nicht hinzugesetzt wird, weil es vor wenigen Jahren bei unseren Vorfahren gebräuchlich war, das 'H.' wegzulassen.
Der allmächtige Gott wolle hinfort dieses herrliche, löbliche Salzwerk Sooden samt der Stadt Allendorf unter dem Schutz und Schirm seiner milden Güte und Barmherzigkeit noch lange Zeit erhalten und bewahren.
Unsichere Lesungen
Es seindt — stark verschnörkelte Initiale; auch 'Als seindt' lesbar
Schoppero — derselbe Autor wie auf Blatt 40v; Identifikation unsicher
Und weil daraus erscheint, dass es ein sehr altes Salzwerk ist und die angrenzenden Angehörigen des Adels und der Geschlechter dasselbe je und allezeit besessen und innegehabt haben —
obwohl sie denn keine älteren Privilegien als die folgenden haben, so erscheint doch aus den Privilegien, dass es auch schon, ehe die Privilegien erlangt worden sind, ein Salzwerk gewesen ist,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; davon sind wir aber in Übereinkunft mit den Gebauern von Soden abgekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,
Dafür sollen sie und ihre Erben uns oder unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannes-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, bekräftigt und besiegelt mit unserem Ingesiegel und auch dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Vbene — Salzmaß; Lesung des Wortes sicher, Bedeutung/Schreibung unsicher (Übene?)
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekein eigenes Ingesiegel hat. Und dieser Brief ist gegeben in dem Jahr, da man von unseres Herrn Gottes Geburt dreizehnhundert Jahre (1300) zählte, am Sankt-Walpurgis-Tag usw.
Wir Adelheid, Tochter des edlen Fürsten Herzog Albrechts von Braunschweig, die einst die Ehefrau des edlen Fürsten Landgraf Johanns von Hessen war, bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,
dass wir diesen nachbeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Schwagers, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Schwägerin Mechthild, der Landgräfin.
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind,
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.
Aus besonderer Gnade wollen wir, dass dieselben Gebauern zum Soden bei allem Recht und aller Gewohnheit unverändert bleiben, die sie von den Zeiten unseres Herrn Landgraf Heinrichs und Johanns, unseres Vetters, bis auf uns gehabt haben,
Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Adelheid, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen und lesen hören,
dass wir diesen nachgeschriebenen Brief von Wort zu Wort gesehen, gehört und gelesen haben, gezeichnet mit den Ingesiegeln unseres Herrn und Vaters, Landgraf Heinrichs, und unserer Frau und Mutter Mechthild, der Landgräfin.
„Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf, Herr des Landes zu Hessen, Mechthild, unsere Gemahlin, und Johann, unser Sohn, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief allen, die ihn hören und sehen:
Wir wollten mehr Pfannen zum Soden auf das Salzwerk gesetzt haben; darüber sind wir aber mit den Gebauern vom Soden übereingekommen, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, sodass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit überantworten, geschützt vor allen, die ihnen dort etwas tun oder es hindern wollen.
Damit diese Abrede stet und unverbrüchlich bleibe, geben wir darauf diesen Brief, besiegelt mit unserem Ingesiegel und dem unserer Gemahlin, weil Johann, unser Sohn, kein eigenes Ingesiegel hat.
Auch wollen wir, dass die vom Soden und unsere Bürger von Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gewohnheit bleiben, die sie von alters her gehabt haben und noch haben.
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch, wenn unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht selbst entscheiden oder ermitteln könnten, so sollen sie an die Schöffen von Kassel gehen,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Hessenlandes, und unsere Erben bekennen mit diesem gegenwärtigen Brief, dass wir die Pfannen zu Sooden haben abbrechen und neu machen lassen wollen.
dass wir wollen, dass die Pfannen zu Sooden ewig so bleiben sollen, wie wir sie jetzt vorgefunden haben, in der Länge, in der Weite und auch in der Höhe der Borde (Ränder),
nach demselben Maß, das wir öffentlich sichtbar in die Wände der Gotteshäuser des Heiligen Kreuzes und Sankt Nikolaus in unserer Stadt Allendorf haben einzeichnen lassen.
Dazu haben wir zu dem vorgenannten Maß hinzugezogen und entsandt: Heinrich von Eisenach, Ritter, unseren Amtmann Berthold Eselkopf, Walter von Hundelshausen, Otto von Neter, unsere Burgmannen, und andere ehrbare Leute.
Darüber hinaus bestätigen wir ihnen mit diesem gegenwärtigen Brief — wie wir es ihnen auch in anderen unserer Briefe bestätigt haben — alle ihre Rechte, die sie von alters her gehabt haben,
Auch wollen wir, dass sie bei ihrer alten Gewohnheit bleiben, sodass sie einsetzen, absetzen und bestellen sollen und dürfen, in jeder Weise, die uns und dem vorgenannten Salzwerk zu Nutzen, Recht und Vorteil gereichen mag,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteMarkgrafen zu Meißen, im Osterland und zu Landsberg, Grafen zu Orlamünde und Herren des Landes zu Pleißen, bekennen öffentlich mit diesem gegenwärtigen Brief und tun allen kund, die ihn sehen, hören und lesen:
Da die weisen Leute, Ratsmeister und Geschworenen, die Bürger insgesamt der Stadt Allendorf, uns und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben,
Käme es dazu, dass sie an uns oder unsere Erben fielen — nachdem sie uns nun gehuldigt und geschworen haben —, dass wir sie, die Stadt Allendorf und das Salzwerk zu Sooden, das dazu gehört,
— ob sie darüber Urkunden haben oder nicht — bleiben lassen wollen und sollen, unverbrüchlich und in jeder Hinsicht so, wie sie bei den vorgenannten Landgrafen zu Hessen, unseren lieben Brüdern, gesessen und geblieben sind.
Sollten ferner unsere vorgenannten lieben Brüder, die Landgrafen, an der zuvor genannten Stadt und den Bürgern irgendwelche Renten verschrieben und angewiesen haben, oder sollten sie künftig noch etwas daran verschreiben und anweisen,
so sollen und wollen weder wir noch unsere Erben darin eingreifen, noch uns dem in irgendeiner Weise widersetzen, sondern wir wollen das unverrückt halten, falls das so an uns käme.
Wäre es auch, dass unsere zuvor genannten Brüder, die Landgrafen, die vorbeschriebene Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätten oder noch verpfänden würden, dass sie↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sie habenn es brieue, aber nicht — Lesung und Sinn unsicher; gedeutet als „ob sie daruber Briefe haben oder nicht“
vnuerzuckett — wohl „unverruckt/unverzueglich“; Buchstabenfolge nicht eindeutig
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteglaubhaft nachweisen könnten, so sollten und wollten wir sie gütlich auslösen und die Last abnehmen, falls das so an uns oder unsere Erben käme.
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf und Herr des Landes zu Hessen, Elisabeth, Landgräfin, unsere eheliche Gemahlin, und unsere Erben bekennen öffentlich allen, die diesen gegenwärtigen Brief sehen oder hören lesen:
dass wir diesen nachgeschriebenen Brief Wort für Wort — gezeichnet mit dem Siegel unseres Herrn, unseres Vaters Landgraf Otto, und dem unserer Frau, unserer Mutter Adelheid —↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
hangenn — Wortende mit Kuerzungsschleife; hangk~ aufgeloest zu hangen
entlegenn — wohl „entledigen/ausloesen“ (Pfandschaft)
Alheidt — Adelheid; Schreibung am Zeilenende mit Schleife, nicht ganz sicher
Wir Otto, von Gottes Gnaden Landgraf des Landes zu Hessen, Adelheid, unsere Gemahlin, und unsere Erben bekennen mit diesem Brief allen, die ihn hören oder sehen lesen,
dass wir mehr Pfannen in Sooden auf dem Salzwerk hatten setzen wollen, dass wir uns aber darüber mit den Erbbauern von Sooden, die an dem Salzwerk erbberechtigt sind, dahin geeinigt haben, dass wir dort keine Pfannen mehr setzen sollen.
Dafür sollen sie und ihre Erben uns und unseren Erben jedes Jahr vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer fünfundzwanzig Übene Salz geben;
das Salz sollen sie uns in unserer Stadt Kassel auf ihre Kosten und unter unserem Geleit übergeben, geschützt vor allen, die um unseretwillen tun und lassen wollen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Wort geschrieben ist, erneuern und bestätigen wir ihnen also, dass wir ihn ihnen in allen Stücken fest und vollständig halten wollen;
auch wollen wir die von Sooden und unsere Bürger zu Allendorf gänzlich bei all dem Recht und der Gerechtsame belassen, die sie von alters her gehabt haben und haben.
Geschähe es auch, dass unsere Bürger von Allendorf über ein Recht in Streit gerieten, das sie nicht entscheiden möchten oder könnten, so sollen sie sich deswegen an die Schöffen von Kassel wenden;
Da uns unsere lieben besonderen Getreuen, Bürgermeister, Rat, Schöffen und die ganze Gemeinde zu Allendorf gehuldigt haben, nach Anweisung der Briefe, die der Hochgeborene, unser lieber Oheim Landgraf Heinrich zu Hessen und wir einander gegeben und besiegelt haben,
so sollen und wollen wir, wenn es dazu kommt, die von Allendorf und das Salzwerk zum Sooden samt allem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, bei aller Gewohnheit, bei allem Recht und aller Freiheit,
in Holz und Feld, mit den Straßen, Wassern und Wegen, mit Nutzen jeder Art — ob sie Briefe darüber haben oder nicht — belassen, unverbrüchlich und ohne Arglist,
in aller Weise, wie sie unter aller Herrschaft von Hessen geblieben sind; und wir wollen sie darin getreulich beschirmen, beschützen und vertreten, gleich unseren anderen Landen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schlachtte nutze — 'schlachte' = Art; Lesung des Ausdrucks nicht ganz sicher
besonndernn — Formel 'lieben besonderen'; danach kein Substantiv, in mod ergänzt
dass wir die Räte unserer Stadt Allendorf und unsere Bürger insgesamt daselbst sowie das Salzwerk zu den Sooden, unsere lieben Getreuen, belassen und behalten wollen
bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese unter der Herrschaft zu Hessen von alters her gehabt haben und wie sie verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief all ihr altes Recht, das sie von alters her gehabt haben, das man die Gebauerschaft nennt, die wir↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
achtzigk drey Jahr — Datum 1383; die rote Randnotiz zur Urkunde (S. 105) sagt 'Anno 1382' — Widerspruch in der Vorlage
gebaurschafft — Begriff 'Gebauerschaft' (Genossenschaft der Pfänner), Lesung sicher, Bedeutung erläutert
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihnen auch halten wollen, ganz so, wie es die Briefe unserer Eltern ausweisen, und sie darin in nichts verkürzen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.
Wir, von Gottes Gnaden Friedrich, Sigmund, Heinrich und Wilhelm, Gebrüder, Herzöge zu Sachsen, und Friedrich, ihr Vetter, alle Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen,
Da die ehrsamen Bürgermeister, Schöffen und Bürger, insgesamt die der Stadt Allendorf, auf solche Brüderschaft [Bündnis], wie wir sie mit dem hochgeborenen Fürsten, Herrn Ludwig, Landgrafen zu Hessen, unserem lieben↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
thun henckenn — Wörter mit langen Querstrichen (wohl Zierstriche, keine Tilgung); sinnnotwendig, daher belassen
tertio, decimo — so mit Komma geschrieben, gemeint 'tertiodecimo' = 1413
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Oheim, mit allen unseren Landen zusammen verschrieben und verbrüdert haben, nach Ausweis der Briefe, die wir darüber untereinander gegeben haben, und eine rechte Erbhuldigung gelobt und geschworen haben.
Geschähe es nun, dass es sich so fügte und die von Allendorf kraft solcher Brüderschaft und Erbhuldigung an uns alle oder an einen Teil von uns oder an unsere Erben kommen und fallen würden — was Gott lange abwenden möge —,
so sollen und wollen wir sie alsdann und alle ihre Nachkommen sowie das Salzwerk zum Sooden samt dem, was dazu gehört, bei aller Würdigkeit, aller Gewohnheit, allem Recht und allen Freiheiten,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… an der vorgenannten Stadt und den Bürgersleuten verschrieben und verwiesen hätte, oder aber jetzt noch daran verschreiben und verweisen würde,
darein sollen und wollen weder wir noch unsere Erben eingreifen, noch uns in irgendeiner Weise dagegenstellen, sondern wir wollen das ungebrochen halten, falls es so an uns käme.
Wäre es auch, dass unser lieber Oheim von Hessen, der vorgenannte, die vorgenannte Stadt und die Bürger insgesamt oder einzelne von ihnen verpfändet hätte oder noch verpfänden würde, für Schulden, die sie glaubhaft nachweisen können,
Und wir haben ihnen dies zur Urkunde und zum wahren Bekenntnis diesen Brief gegeben, besiegelt mit unseren Siegeln — dem Friedrichs, Sigmunds und des obengenannten Friedrichs —, deren wir, Heinrich und Wilhelm, uns hierbei mitbedient haben.
Wir Ludwig und Heinrich, Brüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und die hochgeborenen Fürsten, Herrn Hermann und Herrn Friedrich, unsere lieben Brüder, und unsere Erben öffentlich in diesem Brief vor allen Leuten, die ihn sehen oder hören lesen:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und den genannten, unseren lieben Brüdern, und unseren Erben eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,
so wollen nun wir und unsere vorgenannten lieben Brüder die jetzt genannten Bürgermeister und Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zum Soden bleiben lassen und erhalten bei allen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie sie diese von beiden Herrschaften zu Hessen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Henrich — Namensform in der Zierschrift; auch 'Heinrich' möglich
Salzwerck — Schreibung des Wortendes durch Zierstrich nicht ganz eindeutig (Salzwerck/Salzwergk)
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben — was man Bauerschaft nennt —,
die wir ihnen auch halten wollen, in jeder Hinsicht so, wie es die Briefe unserer seligen Eltern ausweisen, und sie darin nicht verkürzen, ohne alle Gefährde und Arglist.
Und dies zur Urkunde haben wir, der obengenannte Landgraf Ludwig, als der älteste Fürst zu Hessen unser großes Majestätssiegel für uns und unsere lieben Brüder an diesen Brief hängen lassen.
Von Gottes Gnaden wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen für uns und unsere Erben öffentlich in diesem …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebaurschafft — Wort teils mit Zierstrich; Lesung 'gebaurschafft' (Bauerschaft) wahrscheinlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Brief gegenüber jedermann: Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Soden unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren seligen Vorfahren befreit worden sind
hat uns die besagte Bauerschaft als ihren natürlichen Herrn angerufen, solche ihre Gerechtigkeit, alte löbliche Gewohnheit und Freiheit gnädig zu bestätigen.
und haben ihnen solche ihre Freiheit, Gerechtigkeit und löbliche Gewohnheit, wie sie sie vormals bei unseren seligen Voreltern, den Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach Inhalt derselben darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,
und bestätigen sie ihnen in und mit Kraft dieses Briefes und freien sie besonders; und wir bestätigen ihnen solche ihre Rechte und Her…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
besonndern freyhen — Lesung 'freyhen' (= freien, privilegieren) nicht ganz sicher
her — am Zeilen- und Seitenende getrenntes Wort (her=), Fortsetzung auf der Folgeseite
Nämlich: Wo einer oder mehrere einen oder mehrere im Soden totschlagen, sollen dieser Totschläger oder diese Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Soden und die Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.
so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Soden und ihre Feldmark räumen und dort nicht hineinkommen.
Wir wollen auch unsere obgenannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Rechten und löblichen Gewohnheiten, wie zuvor berührt ist, handhaben, schützen, schirmen und erhalten.
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns und als Vormund für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Brüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns als dem vorgenannten Vormund und den genannten unseren Vettern, auch ihren Erben, eine rechte Erbhuldigung geleistet haben, wie ihren natürlichen, rechten Erbherren,
so wollen nun wir und die vorgenannten, unsere lieben Vettern, die obengenannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bleiben lassen und erhalten
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen gehabt haben und die verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zum Sooden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man die Gebauerschaft nennt,
die wir ihnen auch halten wollen, ganz so, wie die Briefe unserer Eltern seligen das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne arge List.
Zur Urkunde dessen haben wir, der vorgenannte Landgraf Heinrich, für uns und als Vormund für unsere obgedachten lieben Vettern unser Insiegel mit rechtem Wissen an diesen Brief hängen lassen,
Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen mit diesem Brief als Vormund …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Heßenn — Worttrennung Heß=enn über den Zeilenumbruch; Zeilenanfang der Folgezeile schwer lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… für die hochgeborenen Fürsten, unsere lieben Vettern, Herrn Wilhelm und Herrn Wilhelm, Gebrüder, ebenfalls Landgrafen zu Hessen:
Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Vorfahren seligen befreit und ihre Freiheiten und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach dem Inhalt der Briefe und Siegel, die man ihnen darüber gegeben hat,
und die obengenannte Bauerschaft uns als die vorgenannten Vormünder angerufen hat, solche ihre Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte gnädig zu bestätigen,
und haben ihnen solche Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der Briefe darüber …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… besagend, gnädig als Vormund und von wegen unserer obgedachten lieben Vettern bestätigt, und bestätigen sie ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes.
Wenn einer oder mehrere von den Södern und Salzknechten einen Totschlag begehen, so sollen der oder die Totschläger hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
so sollen derselbe oder dieselben, der oder die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
Zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Heinrich, für uns und als vorerwähnter Vormund für unsere lieben Vettern unser Insiegel wissentlich an diesen Brief hängen lassen,
Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen für uns öffentlich in diesem Brief gegenüber jedermann:
Da unsere lieben Getreuen, die Bauerschaft des Sooden bei unserer Stadt Allendorf, die man die Pfänner nennt, von unseren Voreltern …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… seligen befreit und ihre Freiheit und Rechte ihnen bestätigt worden sind, nach Inhalt der Briefe und Siegel, die ihnen darüber gegeben wurden,
So haben wir ihren Gehorsam und treuen Dienst, den sie allewege unseren lieben Voreltern getan und erwiesen haben und auch hinfort treulich tun wollen und sollen, zu Herzen genommen,
und ihnen darum solche ihre Freiheiten und Gnaden, Gewohnheiten und Rechte, ganz so, wie sie sie vormals bei unseren Voreltern seligen, Fürsten des Landes zu Hessen, hergebracht haben, nach dem Wortlaut der darüber sprechenden Briefe gnädig bestätigt,
Wenn einer oder mehrere einen oder mehrere von den Södern und Salzknechten totschlagen, sollen sie hundert Jahre und einen Tag die Stadt Allendorf …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
so sollen derselbe oder dieselben, die so verwundet haben, ein Jahr und einen Tag die genannte Stadt Allendorf, den Sooden und ihre Feldmark räumen und sie nicht betreten.
Wir wollen auch die genannte Bauerschaft bei solchen ihren Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten, wie oben berührt, handhaben, schützen, steuern und erhalten.
Und zur Urkunde dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unser Siegel fest hieran hängen lassen.
Wenn auch unser Majestätssiegel gefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgedachten lieben Getreuen, der …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Wir Wilhelm und Wilhelm, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich mit diesem Brief, für uns und unsere Erben, gegenüber jedermann, der ihn sieht oder lesen hört:
Da Bürgermeister, Räte und Bürger, insgesamt unsere Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem natürlichen rechten Erbherrn eine rechte Erbhuldigung geleistet haben,
so wollen wir die jetzt genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt dort zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden dabei bleiben lassen und erhalten,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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baurschafftt — Satzanfang auf der Vorseite; wohl Fortsetzung eines getrennten 'ge=baurschafftt' (vgl. dieselbe Formel 'die gebaurschafftt' auf Bl. 58v)
do. — Kleines Wort nach 'lesenn' mit Punkt; wohl 'do' (= da), Lesung nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten, wie sie sie bei der Herrschaft zu Hessen von alters her und auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen Gedenkens gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie von alters her haben und die man die Gebauerschaft nennt,
die wir ihnen auch halten wollen, ganz in dem Maße, wie die Briefe unserer Vorfahren seligen Gedenkens das ausweisen, und sie darin nicht verkürzen wollen, ohne alle Gefährde und ohne Arglist.
Und zur Beurkundung dessen haben wir, der obengenannte Landgraf Wilhelm der Ältere, in Ermangelung unseres Sekretsiegels unsere Siegel fest an diesen Brief hängen lassen;
Wenn aber unser Majestätssiegel angefertigt sein wird, dann wollen wir diesen Brief auf Ersuchen unserer obgenannten lieben Getreuen von Allendorf neu schreiben und damit versiegeln lassen, alles ohne …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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gebrechs — Wortende mit Zierschwung, auch 'gebrech' oder 'gebrechen' möglich; Formel 'unsers Secrets gebrechen halben'
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, bekennen offenbar mit diesem Brief, für uns, unsere Erben und Nachkommen,
dass wir von unseren Lieben, den Gebauern vom Soden, anders genannt die Pfänner, gründlich und in ganzer Wahrheit berichtet und unterwiesen worden sind,
wie sie in ihrem Soden und Salzwerk, mit dem sie beerbt sind, vor unserer Stadt Allendorf an der Werra gelegen, aus alten Freiheiten, Herkommen und Gewohnheiten dreiundvierzig Salzböden haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…den und Rechten — besonders mit einem alten Recht, genannt die Gebauerschaft, mit ihrem Anhang — von dem und bei dem Fürstentum zu Hessen und von unseren Vorfahren löblichen Gedächtnisses begnadet sind,
Da wir nun die Regierung unserer Landschaft des Fürstentums zu Hessen selbst angenommen haben, will es sich nach Recht und Gnade nicht anders gebühren,
als dass wir den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, die Gebauerschaft ihres Salzwerks mit ihrem Anhang, Herkommen, Gewohnheiten, Gnaden, Freiheiten und allen anderen Rechten
Demnach bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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reulicher — Wohl 'reulicher' = ruhelicher (ruhiger Besitz); Schreibung des Wortinneren nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… ihr Erbe, das Salzwerk, mit all seinem Herkommen, seinen Rechten und Gewohnheiten, und die Zahl der Salzboden und Pfannen.
sondern es sollen dreiundvierzig Salzboden und ebenso viele Pfannen darin sein, nicht mehr und nicht weniger, und zwar in der Weite, Länge und Höhe der Borte, wie sie von alters her bis auf die Zeit unserer Regierung vorgefunden worden sind
und wie sie in unserer Stadt Allendorf in beiden Kirchen, der des Heiligen Kreuzes und der St.-Nikolaus-Kirche, verzeichnet sein werden; dabei soll es zu ewigen Zeiten bleiben.
Auch wollen wir, unsere Erben und Nachkommen die genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, weder selbst noch durch andere Leute mit anderen Salzboden innerhalb oder außerhalb ihres Sodens
auf eine Meile Wegs von demselben Soden überhaupt in keiner Weise überbauen und sie auch nicht mit fremdem Salz — auf eine halbe Meile Wegs — überfahren lassen, ohne alle Gefährde.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… Erben und Nachkommen den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern, genannt Pfänner, das alte Recht, das sie Gebauerschaft nennen, mit allem, was von alters her daran hängt,
so dass niemand an dem genannten Salzwerk und den Pfannen Teil haben, sie besitzen oder Salz sieden soll oder darf, er sei denn aus der Gebauerschaft geboren.
Wäre es darum der Fall, dass uns, dem vorgenannten Landgrafen Wilhelm, unseren Erben oder Nachkommen an dem genannten Salzwerk oder den Pfannen Teile gegeben oder durch andere schlichte Erwerbsarten, welche es sein mögen, zugewandt würden,
sondern unseren lieben Getreuen, den Gebauern vom Soden, genannt Pfänner, innerhalb eines Monats — vom Tage der Schenkung oder des anderweitigen Erwerbs an zu rechnen — für so viel Geld, wie das geschenkte oder auf andere Weise angefallene Teil nach dem Lauf der Zeit gelten möchte, gut…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
die alte recht — Artikel undeutlich; auch 'das alte recht' lesbar
zurechenn — = 'zu rechnen'; Anfangsbuchstabe z nicht ganz sicher
Dermaßen bestätigen wir, für uns, unsere Erben und Nachkommen, den vielgenannten, unseren lieben getreuen Gebauern, den Pfännern, alle ihre Gebote und Gewohnheiten, mit denen sie ihre Meisterknechte, Afterknechte oder andere, die auf dem Salzwerk arbeiten wollen, zu strafen und zu zwingen haben.
wer aber den anderen gliedlang oder nageltief verletzt, auf ein Jahr und einen Tag, um des guten Friedens willen aus dem Boden (Siedehaus), aus der Stadt Allendorf und ihrer Feldmark verweisen dürfen.
Auch soll in den Boden (Siedehäusern) ohne den Willen der Pfänner niemand wohnen, es sei denn, er sei ihnen und sonst niemandem durch Eid verpflichtet.
Damit sollen alle ihre anderen Gebote und Verbote bestätigt sein, mit der Macht, dieselben aus redlichen Ursachen …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebuerenn — Lesung des Worts nach 'getreuenn' nicht ganz sicher; wohl 'Gebauern' (Mitglieder der Gemeinde)
gewonde — wohl 'Gewohnheiten'; Wortform unsicher
Affterknechte — langer Zierstrich durch das Wort (wie bei Meisterknechtte); keine Streichung angenommen
Und dass sie im Übrigen in ihrem Boden und Salzwerk alles bestellen dürfen: die ganze Verwaltung — namentlich den Schösser und die Vormünder der Kirche zum Boden, doch unbeschadet der Gerechtsame des Pfarrers daselbst, oder was dergleichen wäre, nichts ausgenommen — einsetzen und absetzen,
auch den Kaufpreis des Salzes erhöhen und senken; dem sollen und wollen wir, unsere Erben und Nachkommen, in keiner Weise widersprechen oder es verhindern.
wie sie sie von dem und bei dem Fürstentum Hessen, unseren Vorfahren, in ihrem vorgenannten Erbe und Salzwerk, auch an Erbzinsen, Habe, Häusern, gemeinen Gehölzen, Straßen, auf Gewässern oder Wegen gehabt haben — ob sie Urkunden darüber besitzen oder nicht.
Doch dürfen daneben unsere lieben Getreuen, die Gebauern, genannt Pfänner, ihre Schulden (Forderungen), die sie jetzt haben oder die sie wegen ihres Salzwerks und verkauften Salzes künftig haben werden,
von ihren Salzknechten, Kärrnern oder anderen Salzführern nach Inhalt ihrer Gebote und Gewohnheiten anmahnen und einfordern, wie es auch von alters herkommen ist.
Ausgenommen ist auch die Gerechtsame unseres Zolls, den wir, unsere Erben und Nachkommen, nicht steigern oder erhöhen sollen oder wollen, sondern in dem Wert, wie er von alters hergebracht ist, erheben und belassen wollen.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und Boden uns, unseren Erben und Nachkommen,
Doch mit dem Unterschied: Falls es geschähe, dass das vorgenannte Salzwerk wegen des Salzbrunnens oder durch Brand oder Fehde ganz oder zum Teil verwüstet oder zerstört würde — was der allmächtige Gott in seiner göttlichen Vorsehung verhüten wolle —,
alsdann sollen und wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, die obgenannte Summe von zweihundert Gulden nach dem Maß der Verwüstung oder Zerstörung bezahlen, ohne Gefährde.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… und Nachkommen die zwei Pfannen Salz alter Pflicht vierzehn Tage vor dem Sankt-Johannis-Tag zu Mittsommer an unseren Hof oder unsere Küche — wo immer wir sie halten werden — auf unsere Kosten mit Fuhre und Geleit schicken, wenn sie dazu gemahnt werden.
Auch sollen die Vorgenannten, unsere lieben Getreuen, die Gebauern von dem Boden, genannt Pfänner, gemeinsam und ein jeder für sich, nach der Zahl seines Erbteils an den Pfannen, bei den Werten des Geschosses,
Dass diese vorgeschriebenen Stücke und Artikel dieser unserer Verschreibung weder wir selbst, noch unsere Erben und Nachkommen, noch jemand von unseretwegen
Dessen zu Urkund geben wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
funff [?] Marck — Zwischen 'funff' und 'Marck' ein Abkürzungszeichen (evtl. '½', also fünfeinhalb Mark, oder Währungs-/Gewichtskürzel); auch vergrößert nicht sicher aufzulösen
kost furt — wohl 'auf unsere Kosten, Fuhre und Geleit'; 'furt' = Fuhr(e)
soll alle — elliptische Konstruktion; evtl. 'stet, alle vnnd vnuerbruchlich'
versiegelt mit unserem fürstlichen und weiteren anhängenden Siegeln — denen unseres geheimen Rats und lieben Getreuen Rau von Herda, Amtmann zu Sontra und zu Reichenbach, und Konrads von Wallenstein — auf unser besonderes Geheiß.
Dass wir, Rau und Konrad, soeben genannt, dies — uns und unseren Erben ohne Schaden — auf Befehl unseres vorgenannten gnädigen lieben Herrn getan haben, bekennen wir zur Kundschaft.
Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich in diesem Brief, für uns und unsere Erben, die als Bürger(?) …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Rauen vom Herden — Name so geschrieben; Modernisierung 'Rau von Herda' nicht ganz sicher
Waldennstein — wohl das hessische Geschlecht von Wallenstein (Waldenstein)
do als Burger — Lesung des Zeilenendes unsicher; Satz läuft auf der Folgeseite weiter (evtl. 'Buergen')
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…meister, Rat und Bürger insgesamt unserer Stadt Allendorf, unsere lieben Getreuen, uns und unseren Erben als ihrem rechten natürlichen Erbherrn eine rechte Erbhuldigung getan haben,
sodass wir nun jetzt die genannten Bürgermeister, Räte und unsere Bürger insgesamt daselbst zu Allendorf sowie das Salzwerk zu den Soden bei allen Freiheiten, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten bleiben lassen und erhalten wollen,
wie sie diese bei der Herrschaft zu Hessen von alters her, auch von unserem lieben Herrn und Vater seligen und von uns selbst gehabt haben und wie sie ihnen verbrieft sind.
Besonders bestätigen wir den Pfännern zu den Soden mit diesem gegenwärtigen Brief alle ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft nennen und die wir ihnen auch halten wollen,
Gegeben in unserer genannten Stadt Allendorf, im Jahr, als man nach der Geburt Christi, unseres lieben Herrn, 1488 zählte, am Tag der Bekehrung des heiligen Paulus (25. Januar).
Als die ehrsamen, unsere guten Gönner, Bürgermeister, Räte, Bürger und die ganze Gemeinde der Stadt Allendorf an der Werra uns — anstatt des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Landgraf Philipps zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,
und der Abgesandten der durchlauchtigsten, durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herren, Herrn Friedrichs, des Heiligen Römischen Reiches Erzmar…↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…schalls und Kurfürsten, sowie Herrn Johanns, Herrn Georgs und Herrn Heinrichs — Kaiserlicher Majestät und desselben Reiches erblicher Gubernator in Friesland —, Brüder und Vettern, alle Herzöge zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen,
von wegen derselben, ihrer gnädigsten und gnädigen Herren, in Vormundschaft des genannten Landgrafen Philipp, für sich, ihre Nachkommen und Erben eine rechte Erbhuldigung getan haben:
nämlich demselben Landgrafen Philipp als ihrem rechten natürlichen Landesfürsten und Erbherrn, auch Seiner Gnaden Leiblehnserben, und in Ermangelung derselben Landgraf Wilhelm und seinen Leiblehnserben, und falls von diesen keiner mehr wäre,
alsdann und nicht eher den obgenannten, unseren gnädigsten und gnädigen Herren von Sachsen und ihren Leiblehnserben treu, hold, gehorsam und gewärtig zu sein,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…des mehrfach genannten, unseres gnädigen jungen Herrn, denselben Bürgermeistern, Räten, Bürgern und der ganzen Gemeinde zugesagt und versprochen haben,
sagen ihnen hiermit in und mit Kraft dieses Briefes ebenso zu und versprechen — für Seine Gnaden und derselben Seiner Gnaden Erben, auch für alle unsere Nachfolger im Regiment —,
sie, ihre Nachkommen und Erben, auch das Salzwerk zu den Soden, bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Gerechtigkeiten zu belassen, wie sie diese von alters her bei der Herrschaft zu Hessen
und besonders bei dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm dem Älteren, und weiland Herrn Wilhelm dem Mittleren löblichen Gedächtnisses, Gebrüdern, Landgrafen zu Hessen, bisher gehabt und hergebracht haben,
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…alle ihre alten Rechte, die sie von alters her gehabt haben und die man Gebauerschaft nennt, die wir ihnen auch halten wollen,
in aller Weise, wie es die Briefe der vorgenannten Gebrüder und ihrer Voreltern ausweisen, und sie auch darin nicht zu verkürzen, alles ohne Gefährde und Arglist.
Zu Urkund dessen ist dieser Brief mit dem anhängenden Insiegel unseres Regiments ausgefertigt und übergeben worden, zu Kassel, am Donnerstag nach dem Tag der Heiligen Drei Könige, im Jahr 1511 (9. Januar 1511).
Von Gottes Gnaden wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, bekennen öffentlich in diesem Brief, für uns, unsere Erben und Erbnehmen:
↪Fortsetzung von der vorigen Seite…und Eltervater seligen Gedächtnisses etliche Teile an Salzpfannen, zu den Soden vor unserer Stadt Allendorf gelegen, [erworben hat], nämlich zwei Achtteile:
eines von einem Mann namens Kurt Were, weiland Schultheiß unseres genannten Eltervaters daselbst zu Allendorf, erwachsen aus Schulden wegen seines Amtes,
und dieselben zwei Achtteile unseren lieben Getreuen, den Gebauern zu den Soden, anders genannt die Pfänner, für tausend rheinische Gulden auf Wiedereinlösung versetzt und verpfändet hat,
wie es etliche Briefe enthalten sollen, die wir in unserer Verwahrung im Turm unseres Schlosses zu Spangenberg haben suchen lassen und nicht gefunden haben.
Da wir nun die Bestimmung, dass niemand Anteile, wenig oder viel, an den genannten Salzpfannen haben soll, er sei denn in derselben Pfänner-Gebauerschaft, die von unseren Vorfahren, den Fürsten von Hessen, und uns selbst bestätigt ist, …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churt Were — Familienname nicht sicher, auch 'Wese' möglich
Reinische — Schreibung des Anlauts unsicher (R mit Schleife), gemeint sind rheinische Gulden
das stück — Lesung 'stück' (im Sinn von Bestimmung/Artikel) nicht ganz sicher
wir wandeln sie um und verkaufen — öffentlich und erblich, kraft dieses Briefes — den genannten unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, anders genannt die Pfänner,
diese zwei Achtteile der Salzpfannen für tausend rheinische Gulden, die sie dem vorgenannten Herrn Ludwig, unserem lieben Herrn und Ältervater seligen Angedenkens, auf die vorgenannten zwei Achtteile in barem Gold geliehen hatten,
wir verzichten auch für uns, unsere Erben und Erbnehmer auf alle Gerechtigkeit und alles Eigentum, die unsere älteren Vorfahren, die Fürsten zu Hessen, oder wir …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
ewigenn vnnd ewigenn — Beide Wörter lesen sich gleich (Dittographie der Vorlage?); zweites Wort könnte auch anders lauten.
Eller vatternn — Wohl 'Eltervater' (Großvater) gemeint; Schreibung 'Eller' unsicher.
geluhenn hatte — Singular 'hatte' trotz Plural-Subjekt; so in der Vorlage.
durch die die alten Rechte der genannten Pfänner — besonders ihre Gebauerschaft, ihr Herkommen, ihre Gewohnheiten, Freiheit und Gnade — geschwächt oder sonst geschmälert werden könnten, künftig über lang oder kurz gefunden würden,
Von Gottes Gnaden bekennen wir, Wilhelm der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und zu Nidda, öffentlich mit diesem Brief für uns, unsere Erben und Erbnehmer:
Da und nachdem wir uns mit unseren lieben Getreuen, den Gebauern zum Sooden, gelegen vor unserer Stadt Allendorf an der Werra, anders genannt die Pfänner, vormals wegen unseres Zolls, der uns in ihrem genannten Sooden gehört und zusteht, vertragen und geeinigt haben,
dergestalt, dass wir, unsere Erben und Erbnehmer denselben Zoll nicht erhöhen oder steigern wollen noch sollen, sondern ihn ohne Gefährde in dem Wert belassen, wie es von alters herkommen ist,
wofür dann die genannten unsere lieben Getreuen, die Pfänner, uns dreihundert Gulden jährlicher Pension von und aus ihrem oben genannten Sooden geben sollen, und fünftausend Gulden als …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
da vnnd nach dem — Wortlaut der Übergangsformel unsicher; vielleicht 'das, vnnd nachdem'.
drey hundert — Zahlwort vergrößert geprüft; d-Anstrich spricht für 'drey', nicht 'zwey'.
nämlich mit neunundzwanzighundert Gulden unser Schloss Ludwigstein mit all seinem Zubehör von Herrn Caspar, Ritter, und Sittich von Berlepsch, Gevettern,
und mit elfhundert Gulden unser Schloss Wanfried mit seiner Nutzung sowie Herting von Eschwege, die wir dem Solterber verkauft hatten, eingelöst und wieder zurückgekauft.
Demnach sprechen wir, Wilhelm, vorgenannter Landgraf, die oben genannten unsere lieben Getreuen, die Gebauern in Sooden, anders genannt Pfänner, von dieser gelieferten und bezahlten Summe von fünftausend Gulden quitt, ledig und los; alle Gefährde und Arglist ist hierin ausgeschlossen.
Zur Beurkundung dessen geben wir diesen Brief, mit unserem anhängenden fürstlichen Siegel wissentlich versiegelt. Geschehen nach Christi, unseres …↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn — Caspar und Sittich von Berlepsch (Pfandinhaber des Ludwigsteins); Lesung 'Sittichenn' aus dem Kontext, Anfangsbuchstabe S/D nicht eindeutig.
↪Fortsetzung von der vorigen Seite… [nach Christi, unseres] Herrn Geburt, wie man gezählt hat, im Jahr 1409, am Samstag nach dem Tag der heiligen Jungfrau Katharina (25. November).
Unsichere Lesungen
Vierzehnhundert vnnd Neun Jar — Textbefund eindeutig '1409', steht aber im Widerspruch zum roten Randvermerk 'Anno 1489' am Urkundenbeginn (Bl. 68r); wohl Abschreibfehler des Kopisten für 1489.
Darin allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42
Bis hierher habe ich im ersten Buch aus alten und neueren Geschichtswerken, Kosmographen und sonstigen anderen Vermutungen, so viel wie möglich, von der ersten Entstehung des Salzwerks gehandelt, desgleichen auch von allen Privilegien, so viele deren die Pfänner bei sich haben, bis auf das Jahr 1511 geschrieben,
und es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Bötte[?] — Wort nach 'Pfenner': B-o/oe-tt-e mit Zierstrich durch tt; wohl 'Boette' (Siedehaeuser, vgl. Bodenn/Bothenn), Lesung des Vokals unsicher
schreitte — auch 'schritte' moeglich, ueberschriebene Bogen ueber dem Wort
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteund es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42
Es waren auch die Pfänner ganz und gar darauf versteift und der Meinung, dass sie keineswegs nachgeben wollten, dass unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Gedächtnisses neben ihnen im Salzwerk bauen dürfe, sondern wollten allein damit befreit sein und Seinen Fürstlichen Gnaden nicht im Geringsten zugestehen, etwas zu bauen,
weshalb sie sich denn Seinen Fürstlichen Gnaden widersetzten und viele und mancherlei Ratschläge bei auswärtigen Hohen Schulen, Doktoren und anderen gelehrten und verständigen Leuten suchten und große Kosten darauf verwendeten, wie denn auch gleichermaßen der hochgedachte Fürst in diesem Fall nichts unterlassen hat, was zur Beförderung Seiner Fürstlichen Gnaden
Vorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sfgl. — Abkuerzung (wohl 'seiner fuerstlichen gnaden'); erster Buchstabe langes s oder f, auch 'ffgl.' lesbar; ebenso Zeilen 10, 11, 17
Bötte[?] — wie Seite 145: Vokal unsicher, wohl 'Boette' (Siedehaeuser)
auswerti= — Lesung 'auswertigenn' aus Kontext (auswaertige hohe Schulen); Schriftbild undeutlich
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteVorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,
Wenn man aber je weitere Kenntnis haben will, hat man dieselben in meinem Kasten[?] nach Anweisung des Extracts Miscellaneorum (Auszugs der vermischten Schriften) zu suchen.
welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.
Unsichere Lesungen
Castenn[?] — Wort vor 'nach anweisung': Anfangsbuchstabe undeutlich (C oder b), Zierstrich durch st; 'Castenn' aus Kontext
etc. — als et-cetera-Kuerzel (e mit Schlussschnoerkel) geschrieben
Liebe Getreue, etlicher Sachen halber haben wir dem gegenwärtigen unserem Rentschreiber zu Kassel, Diener und lieben Getreuen Henrich Müldener und Josten Berben[?] Befehl gegeben, sie bei euch auszurichten.
Darum ist unser Begehren, dass ihr denselben unseren Dienern in dem, was sie von unsertwegen an euch ersuchen, förderlich und behilflich seid und euch darin unweigerlich erzeigt; dessen wollen wir uns gänzlich versehen. Gegeben zu Kassel am Samstag Circumcisionis
Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in den Sooden etc.
Unsichere Lesungen
Mülde= — Anfangsbuchstabe M oder W (Muelde=nernn / Wilde=nernn); Name des Renndtschreibers, wohl 'Mueldenernn'
Berbenn[?] — zweiter Personenname nach 'Jostenn'; Anfangsbuchstabe B oder V, Lesung unsicher); L zu Hessenn sst. (Abkuerzungen: L wohl fuer Lanndtgraue, sst wohl subscripsit; Schriftzug stark verschliffen
Liebe Getreue, uns kommt von vielen Orten unseres Fürstentums, unserer Lande und Gebiete glaubhaft zu Ohren, dass es an allen Orten unseres Fürstentums und unserer Lande an Salz mangele und ein unbilliger, ungewöhnlicher Aufschlag auf das Salz gemacht werde, sodass unsere Untertanen[?], Arme und Reiche, in dieser Zeit des Mangels an Salz dieses in anderen und fremden Landen mit großen, schweren Kosten suchen und beschaffen müssen. Weil denn des Volks aus göttlicher Gnade je länger je mehr wird und aus dieser Ursache auch die Welt, und besonders unser Fürstentum, je länger je mehr Salz bedürfen wird, und aber der allmächtige Gott in solchem unserem Fürstentum bei euch reiche Salzadern zu Allendorf im Sooden gegeben hat, welche, wie wir aus glaubhaftem Bericht erfahren, viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnten, so sind wir aus zeitigem Rat unserer trefflichen Räte und etlicher unserer Landschaft, die wir stattlich dabei gehabt haben, bedacht gewesen und haben es für rechtmäßig, ehrlich, nützlich und notwendig angesehen, etliche weitere Pfannen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vnnpillicher vngewönlicher vffschlagk — Wortanfaenge vn/vm verschliffen; auch 'vmbillicher' lesbar