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Aufbau des Werks.
Vonn Erster ankunfft des Saltzwercks Sodenn, darin mit bestenndigenn1 Argumenten ex Veris historijs bewiesenn wurdet, das dieses Saltzwerck vor Christi geburt zu Cornelij Taciti, Caroli Magni, vnnd D. Bonifacij zeittenn gewesenn, vnnd volgennts in stetigem wesenn, bis vff diese zeitt pliebenn, sampt der Pfenner priuilegien.
Wenn einer von erster ankunfft des Saltzwercks Sodenn, zu redenn sich vnndernehmenn will, So werdenn im dreyerley zum beschwerlichstenn im weg liegenn, Ohne welcher vorhergehennder erleutterung, niemanndt etwas der warheit gemes, wurdet redenn oder schreiben konnenn,
Denn erstlich ist zum höchstenn zubeklagenn, das vnnser furfahrenn, die alttenn Teutschenn2, gar keine gelerte leute, bey sich gehapt habenn, Welche was sich bey den Teutschenn zugetragenn, hette in Teutscher sprach beschreibenn konnenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesolchs die alttenn Heydtnischenn Geschichtschreiber hin vnnd wiedder in Ihrenn Büchernn gedennckenn, vnnd ohnne das die erfarung selbst außweiset.
Zum anndernn, Ob schonn die alttenn vnnd Heidtnische geschichtschreiber, als Ptolomeus, Strabo, Plinius, Cornelius Tacitus, auch etliche der Neuenn, in Ihrenn Büchernn der Teutschenn gedennckenn, auch vnangesehenn1 das sie die Teutschenn für Barbaros halttenn, Gleichwohl Irer hohenn tugenndenn wegenn, herlich verrühmenn,
So gebenn sie doch den Völckernn teutsches Lanndes, so selzame verthunckelte nahmenn, das mann nicht wohl etwas gewisses, sonndernn viel mehr Mutmassenn, vnnd gleichsam nach gut dunckenn schliessenn kann,
Zum drittenn, so habenn sich auch so manncherley Migrationes, außzuege vnnd vertreibung der völcker zugetragenn, das bey nahennts2 kein volck mehr, seinenn alten vnnd erstenn siz Innenn hatt, da zuuor seine Aborigenes gewonet habenn,
Das mann deshalb zu dieser zeit mehr darauf muß sehenn, vnnd sich befleissenn, was die rechttenn Termini der alttenn gewesenenn völcker,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vnangesehenn — Minims mehrdeutig; Lesung aus dem Sinnzusammenhang (unangesehen = ungeachtet)
bey nahennts — Schreibung der Endung nicht ganz sicher
Dieweil aber solchs vnneracht1 mir vonn Meinem gnedigen Furstenn vnnd Herrnn zu Hessenn, gnediglich vfferlegtt vnnd beuohlenn wordenn, Vonn der annkunfft, ihrer F. G. Saltzwercks2 Sodenn für Allenndorff ann der Werra, vleißige nachforschung souiel Immer müglich zuhabenn,
Vnnd aber Ich hierzu vff keinenn besernn weg kommenn kann, denn so Ich erstlich die rechttenn altenn grenntzenn, oder Terminos Cattorum, aus den alttenn Historicis, Cosmographis vnnd Geographis, bestendigk auffsuche, vnnd dieselbigenn Grenntzenn, wie sie vonn altters benennet wordenn, mit der Jzt breuchlichenn Conferire.
Zum anndernn, Dieweil die alttenn Geschichtschreiber, einmütiglich (: wie denn auch die neuenn :) des berges Meliboci gedennckenn, vnnd gleichwohl demselben Jntra terminos Cattorum statuiren, Das Ich auch mitt vleis nachtrachtung habe, Welcher bergk doch Jzo derselbige seye,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteCattorum so zweiuelhafftig vnnd vngewisse ding hiervonn statuiret werdenn, Das mann gleich als ob die Abnobij vnnd Obnobij montes1, den Melibocum gar vnsichtbar gemacht, nicht mehr wissenn kann, Wo der gedachte Bergk Jzo gelegenn seye,
Vnnd zum drittenn, Wenn die grenntzenn vnnd Termini Cattorum, desgleichenn die gelegennheitt des Meliboci, also erforschet, das ich als denn, mit vleis erkundige, vmb welche Salzbrunnen sich die Catten mit den Hermunduris geschlagenn habenn,
Vonn dem Sitz der alttenn Catten derselbigenn rechtenn Grentzenn, ann flüssenn, Bergenn, Geweldenn vnd dergleichenn, vnnd dem Jtzigenn Sitz der Hessenn, so ann Ire stadt kommen vnd genennet werdenn.
Wenn ich nun erstlich den rechtenn Sitz der alttenn Cattenn, bey den alttenn Scribenten, Cosmographis vnnd Geographis, erforsche, Befinde Ich gleichwohl, das sie kaumpt vonn einem volck1, die terminos so einhellig, als von den Cattis sezenn,
vmb welches willenn, mich denn auch zum höchstenn verwundert, Warumb doch Franciscus Irenicus, so ganntz ohne grundt statuiret, das der Cattorum kein Vestigium mehr zufindenn,
Denn beim auffganngk3, sezenn Je die alttenn, die Weser vnd Werra, vnnd die daselbst anngrenntzenden Berge, hinter diesenn bergenn vnnd flössenn aber, die Tubantes, Chaudrinos2 vnnd Cattuarios,
Welches Jzo die Eisfelder (: da noch drey dörffer, Nemblich Kirchganndern, Obern: vnnd Niederganndern :) liegenn, vnnd↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vonn einem volck — Lesung vonn/bey einem volck nicht ganz eindeutig
Chaudrinos — Völkername; Anfangsbuchstabe C/G und Lautstand nicht ganz sicher
beim auffganngk — erstes Wort (beim) verschliffen geschrieben
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedas Lanndt zu Göttingenn, bis am Brackenberge1, bis Jegenn Lippoldesberga2 seindt, hinder welchenn Völckern denn die Cherusci, Harzlender, Bructeri vnd Cauci Ihre size gehapt,
Vnnd erscheinet also, das die Cherusci, wie viele wöllenn3, mit den Catten niemahls gegrenzt habenn, sonndern durch die Tubantes vnnd gedachte Völcker, vonn Jnen abgetheilt gewesenn,
Vnnd dieweil die Hermunduri, Welches Jzo die Duringer seindt, Ire grennz nach den Catten zu, bis ann den Hurselberge bey Eysenach, dannen auff die Werra oder Weser erstreckenn,
So ist mann also einmahl gewis, was die Catten für Limites vnnd grenntzenn, Jegenn auffganng der Sonnenn, das ist nach dem Lanndt zu Duringenn, Eisfeldt, vnnd Sachssenn gehapt,
Jegenn Mittagk, habenn die Cattenn, die Fosos2, welches Schoppern1[?] vnnd anndere, auff die im Furstenthumb Hennebergk, Roen, Buchenn, vnnd Franckenn deutenn, folgents die Montes Abnobios,
Inn welchem zirck Salzungenn, Breitungenn, Rockenstul, Fulda, Neuwhoff, Steckelbergk3, Schleuchtter, Budingenn, Gellhausenn, Haynaw, Bergen, Orttembergk, bis ann Spishart, vnnd Kinzing, bis Inn Mäyn gelegenn,
Hie4[?] kann Ich zu mehrer bestettigung, dieser meiner meÿnung, nicht vnnderlassenn, meiner beder Vetternn seligenn, Petri Lotichij primi, Abtts zu Schleuchtter, vnnd dem Doctoris Petri Lotichij secundi, Gottseligenn, zugedenckenn,
Welche mir selbst, als Ich zu Schleuchtternn beÿ Inenn Anno 1559. gewesenn, diese Terminos also anngezeigtt, sich Cattos genandt, vnnd das Vhraltte Haus Steckelbergk auff der Kinzing (welches Izo der Edlenn von Hütten ist) fur den Hæreditarium limitem der Cattorum gedeütet habenn.
Unsichere Lesungen
Schoppern — Gelehrtenname unsicher gelesen; wohl Verweis auf einen Autor (Schopper?)
Fosos — Völkername nach Tacitus (Fosi); Endung nicht ganz sicher
Steckelbergk — Auch Lesung Sterkelbergk möglich; gemeint ist die Burg Steckelberg an der Kinzig (Haus der von Hutten)
Hie — Satzanfang mit großer Zierinitiale, Lesung des Wortes unsicher (Hie/Wie/So)
Nach Niedergang, beschreibenn die Historici vnd Cosmographi einhelliglich, das sie daselbst der Catten anngrenzenden Völcker, die Vsipij vnnd Vsipetes1, vnd der Rhein seÿenn,
Welches mann Izo vor die Reingauwer achttet, vnnd darbenebenn die Mattiacos fontes, Darvonn Plinius lib. 31. Cap: 2. schreibt, vnnd Leonhardus Fuchsius, fur die Brunnenn zu Wißbadenn helttet,
Dieweil aber Beatus Rhenanus schleusset, das Catzennelnnbogenn, den nahmenn vonn den Cattis vnd Meliboco her habe, vnnd demselbigenn andere zutrettenn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Vsipij vnnd Vsipetes — Völkernamen (Usipii/Usipetes nach Tacitus), Schreibung der Endungen nicht ganz sicher
Mattmell — Ortsname unsicher gelesen; Zierstriche durch tt erschweren die Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteKann Ich nicht anders schliessenn, dann das die Reingauer Catzennelnpoger1 bis am Rhein, vnnd folgenndts die Innwöhner Jegenn Coblenz, vber die Loehn herauff bis Inn die Dill, vnnder die Cattes2 gehörenn,
Jegenn Mitternacht, thun sich herfür die Montes Obnobij, Izt das Hessische Gebirge genenndt, Engernn, Angriuaria, Chamauni3 vnnd gantz Westphalen, bis in die Weser,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd thut sich darnach in zweÿ theil oder äste abwechselnn, derenn eins die Werra herauff, das annder dem Hartzwaldt durch die kleine Cauchos1, naher den Bructeris vnnd Chamaunis2 zustreicht,
Das nun diese, die rechttenn Termini der alttenn Cattorum gewesenn, kann, vnangesehenn das viele, so bis anhero geschriebenn, gantz tunckell, Ja viel tunckeler denn Cornelius Tacitus, welcher ein außlennder gewesenn, hiervonn redenn,
Welcher zeugnus aller, wohl hier notwenndig geachttet werdenn mochttenn, zusezenn, aber dieweil bis auff denn heutigenn tagk, vonn allenn vier ortten her sich die Innwöner zu den Cattis vnnd Hessenn erkennenn, Auch die Furstenn zu Hessenn deren mehrentheils mechtig sein, Wil ichs hierbeÿ bewenden lassenn,
Unsichere Lesungen
Cauchos — Völkername (Chauci minores bei Tacitus), Lesung des au nicht ganz sicher
Welches vonn keinem Volcke Jemachls1 außgetriebenn gewesenn, Sonndernn wenn sich das Volck beÿ Ihnenn ermehret, einer den andern vertriebenn, oder selbst gewichenn, nach frembdenn Lanndenn gezogenn, vnnd dieselbige eingenommenn, erbauwet vnnd bewonet habenn,
Sonnderlich aber bezeugenn die Historici vnnd Cosmographen, das Batauia, Izt Holanndt genanndt, pars Cattorum seÿe, vnnd vom Batauo Irem Furstenn, den nahmenn enndtpfangenn,
Welcher sich aus den Cattis gewenndet2, Batauiam erbauwet, vnnd nach seinem nahmenn, gleich wie Battembergk im Lanndt zu Hessenn, genennet hatt, Daher denn auch Cattwigk (quasi Cattorum Vicus) in Hollanndt den nahmenn behalttenn,
Unsichere Lesungen
Jemachls — Wohl Schreibvariante von jemals; ch nicht ganz sicher
gewenndet — Lesung des Verbs nicht ganz sicher (gewenndet/gewandert)
denn er daselbst zu Niemweigenn, die halbe Stadt erbauwenn, vnnd nach seinem nahmenn, Hessembergk, bis vff den heutigenn tagk, nennenn lassenn, Wie er denn auch Hessennstein erbauwet habenn soll,
Das vmb Magdeburgk vnnd Halberstadt hero, ein Volck die Hessenn genennet, gewohnet, Welche furtters die Cattes außgetriebenn, vnnd sich ann Ihre stadt gesezet habenn sollenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd derenn sundts1[?] weder altt oder newe Scribenten der Hessenn gedennckenn, ist solche Opinion gantz vnnd gar zuuerwerffenn,
Desgleichenn zeugenn auch die Historici vnnd Cosmographen, das die Catti weitt vmbgeschweiffet, vnnd Innsonnderheit, das sie auch in Hispaniam mitt gewaltt gezogenn, ein grossenn ortt Lanndes eingenommenn, vnnd nach sich Cattaloniam genennet habenn,
In Summa sie habenn Je vnnd allwegenn, ein herlichen nahmenn gehapt, vnnd (: Gott lob :) bis noch behalten, also das Cornelius Tacitus, sich nicht beschweret, vonn Ihnenn zusagenn: Quando reliqui populi exeunt ad praelium, Catti exeunt ad bellum,
Vnnd Joachimus Vadianus spricht, Stat adhuc Vetus gloria Cattorum, daher noch das sprichwort bliebenn: Wo Hessenn vnnd Holennder verderbenn, Wer woltte da nahrung erwerbenn,
Es erfordert nun meine fürgenommene Ordenung, das Ich vonn dem berge Meliboco, sagenn mus, Da weis Ich warlich bey nahe nichtt, wo aus, oder wohin ein,
Denn etliche [übergeschrieben: hohe] gelerttenn vnnd verstenndige leute, sich dahin verleitenn lassenn, das sie dem Brockelsbergk, so in mittell des Hartzes, vnnd intra terminos Cauchorum vnnd Bructerorum,
Sie soltenn aber auch darauff acht genommenn haben, das davonn weitters geschriebenn stehett, das er gantz fruchtbar, bis obenn auff den höchstenn vnd sehr breittenn Gipfel seye, Welcher vmbstennde keiner, vffm Brockelsberge zufindenn,
Welcher Je ein schmaler, vffsteigennder, spitziger vnnd obenn auff gantz truckener, dürrer, vnnd öder Bergk ist, Wie denn solchs der augennschein ausweiset,
dann als baldt mann vber das bruch vnnd Morast, vffm Hartz, da der Hertzogk vonn Braunschweigk seine Pferdt struck1[?] helttet, nachenn Schaubennstein2[?] zu kömpt,
Deshalb denn Ich, diesenn hohenn Berck, dessen gleich, ohnne des, in gantzem Lanndt zu Sachssenn keiner ist, lieber Montem Bructerorum, das ist Bructersbergk, vonn den Bructeris, so daselbst Ihre Grentz gehapt, dann Melibocum deutenn vnd nennen will.
Unsichere Lesungen
struck — Wort nach 'Pferdt' unsicher, wohl 'Struck'/'Strut' (Herde bzw. Gestüt); Sinn: wo der Herzog von Braunschweig seine Pferde hält
Schaubennstein — Ortsname am Brocken unsicher, evtl. 'Scharfenstein'
Es ist mir aber auch, für 32. Jarenn, ein Berck in der Obernn Graffschafft Catzenelnbogen bey Roßdorff1 gezeigt wordenn, bin auch selbst hinauff gestiegenn, vnnd den besichttiget, Welcher zwar sehr hoch ist, denn mann darauff weitt vmb sich sehenn kann,
vnnd hatt mich der Pfarher damahls des orts berichttet, das derselbige Berck der Melibocus seye, Welchem Ich auch deshalb beygefallenn, dieweil er in der Graffschafft Catzennelnbogenn gelegenn,
Wanndt aber Ich nach der zeitt den sachenn nachgedacht, das gedachtter Bergk auch extra terminos Cattorum, vltra Maenum gelegenn, vnnd das er obenn vff, sehr dür, enge vnnd nicht breitt ist,
Habe Ich solchem gefastenn wahnn, fahrenn lassenn, vnnd mich wiederumb zum Ptolomaeo, Dasypodio, vnnd nunmehr Schoppero gewenndet, welche einhellig sagenn, das er intra terminos Cattorum prope Sylvam Semanam, seine gelegenheitt habenn solle,
Nun kann Ich inner der Catten Grentz, vnnd in dem parallelo, nach Ptolomaei annleitung↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Roßdorff — Ortsname; Lesung 'Roß=dorff' nach Zoom, wohl Roßdorf bei Darmstadt in der oberen Grafschaft Katzenelnbogen
dem parallelo, nach — In der letzten Zeile ist zwischen 'parallelo,' und 'nach' eine Lücke frei gelassen, vermutlich für eine nachzutragende Gradangabe
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedesgleichenn Longitudine et Latitudine auch diesseitt der Werra, Wesser, vnnd Diemell oder intra Abnobios et Obnobios montes kein höhere berge, als den Garmbergk2, am Reinhardts waldt, vnnd dem Weißener befindenn,
vnnd mus also volgenn, das dieser bergk einer der Melibocus seye, vnd das entweder der Reinhardts waldt, oder Kauffunger waldt, oder der Seulingswaldt Semana seyenn,
Wiewohl nun die alttenn, aus vnwissennheit der sprachenn, vnnd vnerfahrennheitt dieser Lannder, sehr dunckell vonn diesem hanndell geschriebenn, Wolte Ich doch, wenn mirs gegönnet werdenn möchte, (: doch niemanndts ders besser verstehet vorgegriffenn :)
Denn dieweil in gemein alle vmbstennde vnnd attributa, so bey den Cosmographis vnnd Historicis, dem Meliboco zugeschriebenn werdenn, augennscheinlich ann vnnd vmb den Weißener gesehen vnd befunden werden,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Longitudine et Latitudine — In der ersten Zeile sind nach 'Longitudine' und wohl auch nach 'Latitudine' Lücken für nachzutragende Gradzahlen frei gelassen
Garmbergk — Lesung unsicher, gemeint ist wohl der Gahrenberg im Reinhardswald
Es ist zwar menniglich kundt, das vmb denn Weißener, nach auffgang zu, Je vnnd alwegenn Berckwerck vnnd Ertzgrubenn, wie solchs allennthalben die alttenn Bingenn anweisenn, gewesenn,
vnnd wirdet kaumpt ein fruchtbarer Lanndtart, als in dieser Jegennt, sonnderlich vmb Eschwehe vnnd Reichennsachssenn hero, vnnd bey nahenndt im gantzenn Ampt Beilstein befundenn,
Welche fruchtbarkeitt sich denn mit ackernn, Wiesen, Viehezucht, vnnd allerley nutzbarkeitenn, bis auff die Höchstenn zwenn Gipfel, die auch höher, denn der Öde vnnd vnfruchtbar Brockelsbergk (: welchen mann eigenntlich darauff sehenn kann :) seindt, auch sonnst allennthalb, darumb hero erstrecket,
denn Je auch in denn Klippenn vnnd Felsenn, ann allenn orten wachsige1[?] gehöltz, Beume, Staudenn, gras vnnd allerley herliche Kreuter, auch sehr liebliche viele brunnenn, befundenn werdenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedenenn1 SteinKolenn Berckwergks geschweigenn, Weil offembar vnnd Jedermann bekanndt, was dasselbige fur großenn nutzenn, beim Saltzwerck, Huttenwercke, Schmiddenn, haushalttungenn zuwegenn bringet,
Nemblich das herliche wieder alle gifft wirckende kraut. Scorzoneram in zweyerley gestalt, Welchs mann sonnst mit großenn kostenn aus Hispania, hatt holenn lassenn,
Derenn etliche auch besonnder Ertz vnnd Mineras daselb suchenn, vnnd hinwegk tragenn, daher denn von demselbigenn frembdenn Leutenn, ein sprichwortt eingerissenn, das sie zusagenn pflegenn,
Nun hatt sich Beatus Rhenanus erfreuwet vnnd gerümpt, das er die Etimologiam der Catzennelnpoger2, als nemblich das dieselbigenn seyenn die rechttenn Cattenn, so ann dem Berge Meliboco wohnenn, oder gewonet habenn,
Vielmehr will mir, als dem annderenn Rhenano, geziemenn, das ich mich auch dessenn erfreuwe, das ich post multa secula, Verum locum des Meliboci herfur vnnd ann tagk bracht,
Unsichere Lesungen
kenneten — Wort in der Klammer schwer lesbar; dem Sinn nach 'wenn sie ihn kennten'
Catzennelnpoger — Schreibung des Namens (p/b) nicht ganz sicher
Vnnd ob schonn hierJegenn eingewendet werdenn möchte, das altt vnnd new Catzennelnbogenn am Meliboco solttenn gelegenn sein, So erscheinet doch das solches nit sein könne,
Wies aber kommenn2, das der nahme Melibocus, so gar in vergess kommenn, soll niemandts wunder nehmen, denn vonn denenn nahmenn, so die alttenn Cosmographi vnnd Historici setzenn, kaumpt vnnder Hundertten noch einer vberpliebenn ist,
So habenn auch die Scribenten, viel mahls für sich selbst nahmenn erdachtt, die sonnst bey den Völckernn, davonn sie schreibenn, niemahls gehört wordenn, noch in brauch gewesenn, Wie solchs mit vielenn exempeln zubeweisenn,
Schlißlich so will ich den Weyßener, so lannge für den Melibocum halttenn, bis das Jch etwas bessers vnd bestenndigers vonn annderenn vnnderrichttet werde,
Denn dieweil ptolomeus, ein Grichischer Cosmographus gewesenn, dieser gelegennheitt durch seine Landtkündiger berichttet wordenn, gleichwohl aber des Bergs rechttenn nahmenn nicht gewust,
hat er diesem Bergk ab vbertate & dulcedine, pascuorum, nahmenn geben, vnnd μελίβοκον oder aber μυλόβοτον2 à terra siue Vastitate pascuorum, mitt verenderung weniger Buchstabenn, genennet,
Vnnd obs schon war ist, das Jzo der Kauffünger waldt, der nechst vnder den dreyenn obanngezeigtenn Weldenn, beim Weißener ist, auch als das Kloster Kauffüngenn erstlich gebawet wordenn, den nahmenn verendert vnnd verlorenn habenn mochtte,
Denn dieweil offennbar ist, das Ptolomaeus Tacitus, vnnd anndere Lateynische Scribenten, als vnerfahrne der Teutschenn sprachenn, viel mals sich befliessenn, die Teutsche nahmenn Jn Jhrer sprach zu Jmitiren,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitegebenn, Dieweil die Leut, so damahls in der gegennt gewohnet, vielleicht Semener, vonn den Seen, so daselbst gelegenn, genennet wordenn,
So ist auch die Jegent dieses waldes Jegenn auffgang nichtt minder fruchtbar, denn der Weißener, also das wohl zuuermutenn, das gar zeittlich leute daselbst im Gerstenngaw3 bey den Seen anngefanngk2 zubawenn,
denn Je vom Seulingswaldt, nach bis auf den heutigenn tage, eine strecke vnd Contiguitet der geholz, auff Wildeck4, Dannennbergk, Sontra,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gleichwols frey — Wendung schwer lesbar; dem Sinn nach 'gleichwohl'
anngefanngk — Wortende abgekürzt/verschliffen, wohl 'angefangen'
Gerstenngaw — wohl der Gerstunger Gau an der Werra
Vnnd wiewohl diese meine mutmassung vom Seulingswaldt fur vnnötig möchtte geachttet werdenn, Habe Ich doch vmb zweyer vhrsach willenn, dieselbige mit einzubringenn, nicht vnderlassenn könnenn,
Erstlich dieweil der Bergk Melibocus, vnnd Waldt Semana Jnner den grenntzenn der Cattorum beyeinannder liegenn sollenn, vnnd sich denn solchs nach ausweisung dieser meiner deduction befindet, das man deshalb nachmals dabey bleibe, vnnd keinem andern walde, den nahmenn Semana zuschreibe,
Unsichere Lesungen
Cappell — Ortsname am Satzanfang (Fortsetzung von voriger Seite); Lesung des ersten Wortteils ohne Kontext der Vorseite nicht ganz sicher
Vielleicht hatt es vom annbegin in der Natur sein geheymnus, dieweil sie gleichsamb zusammen vermahlet, sie alle beide Innerlich vnnd eusserlich sehr reich vnnd fruchtbar seindt,
Der Almechtige ewige Gott, wolle hinfurtters seinen reichenn segenn vnnd gnade bey diesem zweyenn Je lennger Je mehr ermehrenn, vnnd erhalttenn, das menschenn vnnd viehe, derselbigenn mit hoher danckbarkeitt, mugenn geniessenn, Damitt sein↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
in — übergeschriebenes Einschubwort zwischen 'altenn' und 'großenn', Lesung 'in' oder 'im'
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteHeyliger nahme gelobt vnnd gepriesenn, sein Reich allenthalb erweittert, vnnd sein gnediger vatterlicher will, wie im himmell, also auch auff erdenn erfüllet muge werdenn, amenn etc.
Das Ich denn sachenn weitters nachgedacht, vnnd gemutmassett, ob auch wohl dieser waldt, den nahmenn vom Griechischenn nahmenn ξυλια1 bekommenn habenn möchtte, Denn Je solchs ein grossenn waldt bedeuttet, Wie denn der Seulingswaldt ohnne das ist,
vnnd das vielleicht Ptolomæus darfür ξυμανα2 gesetzet, vnnd die Latini viellieber3 das σ.4 oder S. denn das ξ. oder X. |: welches bey Ihnenn nicht sehr breuchlich :| nemenn wollenn,
Wiewohl die Newenn Historici vnnd Scribenten, gemeinlich schliessenn, vnnd wollenn, das die Brunnenn zu Hall in Sachssenn, die Brunnenn seyenn, darumb sich die Hermunduri vnnd Catti, darvonn Cornelius Tacitus sagtt, gezweyent vnnd geschlagen habenn,
auch etliche dieselbige Historiam, auff Franckennhausenn ziehenn wollenn, So kann Ich1 doch demselbigenn gantz vnnd gar nicht beyfallenn, vnnd das aus denenn vhrsachenn.
Denn erstlich sage mir doch einer, was doch den Cattis von nötenn gewesenn, sich ausser Irer grenntze, nach frembdenn Brunnenn vmbzuthun, vnnd durch Irer feinde Lannde, mit hochster Irer gefahr, auffsetzung Ihres wohl hergebrachtenn nahmens vnnd ehrenn, etliche meyl weges, mit gewapneter hanndt zuziehenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitezum Sodenn vnnd Saltzungenn |: welches beide zwey alte Saltzwercker3 sein :| gehapt, die seindt dessenn viel witziger gewesenn, wie sie denn deshalb Cornelius Tacitus, auch Catos, das ist prudentes vnnd fursichttig nennet.
Da doch das Saltzwerck zu Hall in Sachssenn, tempore Ottonum lannge hernach erndtstanndenn1, vnnd durch einenn Edlen Herrn vom Harkebrunnenn2, erbauet wordenn,
Das dem also sey, vnnd das Otto primus die Brunnenn zu Hall in Sachssenn, dem Stifft Magdeburgk donirt vnnd geschennckt, Welche in künftige zeitt erbauenn, vnnd in ein solchs herlichs wesenn, wie sie Jtzt seindt, bracht wordenn, bezeugenn die↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
erndtstanndenn — Wortbild unklar, wohl für 'erst entstanden'
Harkebrunnenn — Adelsname, gemeint wohl 'von Hakeborn'; Schreibung Harke-/Harckebrunnen nicht ganz sicher
Saltzwercker — Endung -er statt -e ungewöhnlich, Lesung aber so im Bild
Denn Je zuvor in der Jegent nichts anders, denn Sumpff vnd Morast gewesenn, bis solanng mann die Wipper durch einen lanngenn Stollenn, auff anngebenn eines Priesters, hinzu gefüret, vnnd die gewalttigenn Künste, zu auslösung1 beidt Sohlenn vnnd Wildenwassers, auffgerichttet,
Also erscheint das vnnser Saltzwerck Sodenn, ebenn das seye, darumb sich die Hermunduri, so der Zeit, wie auch noch nicht, kein eigene erbawete Saltzwercke gehapt, mit den Catten gezweyet, vnnd geschlagenn habenn,
denn der Zeit der ortt4, da Jtzt Hall in Sachssenn gelegenn, den Ceruetys2, vnnd nicht den Hermunduris, wie auch noch nicht, vntterworffenn gewesenn, Welche vielleicht↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
auslösung — Wortmitte schwer lesbar, Sinn: Herausheben von Sole und wildem Wasser
Ceruetys — Volksname, gemeint wohl die Cherusker (Ceruscis); Schreibung unsicher
[gestrichen: das] — gestrichenes Wort am Zeilenende nach 'denn der Zeit' nicht sicher lesbar
ortt — auch 'artt' lesbar, Sinn spricht für 'ortt'
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteWenn schonn Hall1, der zeitt in ehre gewesenn were, vielweniger den Hermunduris, dieselbige Brunnenn, als die Catten die Ihrenn, wurdenn gegönnet oder Ingeraumet habenn,
Gott der almechttige, hatt sonnderlich diesenn ort, für vielenn anndernn Saltzwerckenn Teutsches Lanndts, mitt sehr holzfruchtbarenn Bergenn, so Ierlich ein gar große Zahl holzes, dem Saltzwergk Suppeditiren,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteGeknick, oder geneÿge1, Warttenn, Zugkbruckenn, vnnd dergleichenn furwehrenn, auffürenn, vnnd Inns werck sezenn lassenn, also das nicht wohl muglich, fur zeittenn (: da noch kein geschütz gewesenn, diesem ortt etwas abzubrechenn,
Inmittelst zwischenn Allenndorff vnnd Alttenstein, ist ein starck Lanndtwehr, welche durch die gehöltz vnnd felder allennthalb vor zeittenn durch gestrichen, mit der zeitt aber ann etlichenn enndtenn ein gerissenn wordenn,
vnnd ist dieses ortt, bis ann den Hohen Hörgbergk2, Racholdesbergk3, vnnd Goburgk4, also geschaffen, das mann alles was vonn den Tubantibus, Gambriuis5, vnnd Cattuarijs, herzu hatt wollenn, woll hatt hindertreibenn könnenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebreiter Wiesenn grundt ist, da möchtte wohl sein, das sich da herein, die Hermunduri herzu geschlüfften, vnnd daselb im Wallisfeldt1, die Schlacht möchtte geschehenn sein,
Vom Mittag her ist die vorgenanntte Goburgk, Vesterburgk2, Fürstennstein, mit dem sehr vhralttenn Schlos Beýlstein, vnnd vom Beýlstein hernieder nichts denn Felsenn, vnnd steinechtte, vnnwegsame Berge,
deren einer auch vmb des willenn, das er beý nahe menschvnngenngig, der dambsteigk3, vonn den Dannenn, die da vielleicht Irenn stanndt gehapt, benennet wordenn,
Dieser Heuser vnnd Berge gelegennheitt, seindt auch also anngelegt vnnd gebauenn, das nicht muglich, das vor zeittenn Jemanndts dem Saltzwercke, hatt könnenn schadenn thun,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteseindt doch vff beidenn seittenn der Werra, die Wege so ennge vnnd klipfficht, Nemblich im Klebe2, Rotennstein1, vnnd der Hardt, das auch die Wege dauonn die nahmenn bekommenn,
vnnd wie Jzt gehörtt, Klebe, vnnd Hardt, Das ist vom Harrenn vnnd Klebenn, genennet seindt wordenn, dieweil viele da klebenn bleibenn vnnd harrenn mustenn,
Nach Niedergang ist die verwustete Westerburgk, derenn in Historijs gedacht wirdet, lieget gleich beý dem Salzwercke Sodenn, auff einem Klipffenn, oder promontorio,
Also seindt auch vom Mitternacht hero, so große, hohe, vnnwegsame berge, Geholtz vnnd heckenn, Sonnderlich aber das Schlos Hannstein, das auch dannenn her, dem Salzwercke niemanndts leichtlich hatt↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Auff diese masse, hatt Gott der almechttige, aus sonnderlicher, Göttlicher fursichttigkeitt, mitt vielfeltigem gutem gehöltz, vnnd mit allerleý naturlichenn furwerenn,
Volgenndts auch die besitzer der anngrenntzendenn Heuser, Burge vnd Schlösser, vom adell vnnd andernn geschlechten, dieses Löblich, vhralt Salzwerck, vmbgebenn vnnd verwaret,
also das daher vermutlich, das ob wohl die Hermunduren, auff der Wallis2 herunder, sich zu den Cattenn getrungenn, vnnd mitt Ihnenn vmb das Salzwergk geschlagenn,
Im Salzwercke Sodenn, findet mann auch altte annzeigungen, vnnd Monumenta, als das sehr altfrenckische2 Gebeu des Kirchturms, welcher auch also altt das ihnenn die lüfft1 naher mittagk zu, verzehret,
da doch sonnstenn nach Niedergang vnnd Mitternacht zu, der Thurn sehr fest, mit eyttelnn polirten Quadersteinenn, auffgefürt, vnnd dermaßenn zusammenn gefügt ist, das mann nicht wohl die fügenn erkennenn kann,
Daher denn alle Pfenner, mit weib vnnd kindernn, von den zeittenn Bonifacij ann, zu ewiger gedechtnus, Jerlich am S. Bonifacij tagk, auff dem Salzbrunnen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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lüfft — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: die Witterung/Luft hat die Südseite des Turms verzehrt
altfrenckische — Worttrennung altfrenck=ische; Lesung 'altfränkisch' aus dem Kontext
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteProceß, mitt allem Heÿligthumb, Creutzern vnnd Fahnen, nach Bäbstischem1 brauch gehalttenn, Meß auf dem Brunnen lesenn lassenn, vnnd semptlich Te Deum laudamus gesungenn,
So wurdett auch dafur gehalten, das S. Bonifacius, als ein Bischoff zu Mentz, dem sonst alle Zehenden dieser art Lanndes vonn altters her gebürenn, den Zehendenn darumb den Baurenn nachgelassenn, vnnd freÿ geschenckt, damit sie desto besser, des holzfürenns zum Salzwerck, abwarttenn köntten,
vnder der erdenn in grundt Blöcher, Stobwerck, aitüchen2 vnnd dergleichenn befundenn, davonn in keinem Büchernn, oder sonst annderm gedechtnussenn einige nachrichttung, fürhandenn gewesenn,
Dem allem nach, vnnd insonderheitt, dieweil die Catten beÿ sich selbst, dis Salzwerck Je vnnd Allwegenn gehapt, vnnd demnach ihnenn vnvonnötenn gewesenn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Bäbstischem — Anfangsbuchstabe B/P nicht ganz sicher
bleib Ich beÿ dem Ptolomæo vnnd Shoppero1, vnnd las das Salzwerck Soden, das Salzwerck bleibenn, darumb sich die Catten, mit den Hermunduris gezweÿet habenn,
Woher aber das Salzwerck, den nahmenn Sodenn bekommenn, darff nicht vielets nachdennckenns, denn der nahme gibts ann sich selbst, das es vom Siedenn, Sodenn genennet wordenn,
vnnd sich die besitzer vnnd Innhaber des Salzwercks, in der nehe herumb vf den Schlössernn vnnd Burgenn, damit sie ihr Salzwerck beschutzenn möchttenn, gehalttenn habenn,
So erscheinet auch, das die alttenn erstenn Pfenner, nicht schlechte noch geringe leute gewesenn, die auch die nahe gelegene grentze, Inn ihrem gewaltt, vnnd besitze gehapt,
welche alle sehr altte geschlechtter sein, vnnd sehr reiche leute gewesenn, das Salzwergk allein für sich, vor Zeittenn Inngehapt, vnnd zum theil noch habenn,
Wanndt5 aber, wenn vnnd wie die Stadt gebauenn, ich noch nichts bestenndiges vernehmenn könnenn, So will Ich nurt dismahls darvonn sagenn, Woher sie denn nahmenn Allenndorff bekommenn,
vnnd die Stadt so in der erst noch ein dorff, als vonn dreÿenn zusammenn gebauet, Alleindorff solle genennet wordenn sein, stimpts doch aus volgendem vhrsachenn, gar nicht vberein,
Denn ob schonn sein köntte, das etwa leute zum Haÿn gewonet, So könnens6 doch kein, oder doch in der warheit arme dorffer gewesenn sein, denn Je vmb vnd vmb↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteSteinklipffenn, vnnd alzusammen nicht soviel ebens Bodenns beÿhanndenn, das vier oder fünff hufe Lanndes, darab gemessenn werdenn könttenn,
Vnnd werdenn in der warheit, dannen her so reiche vnnd gewalttige Leut, kaumpt enntstehenn könnenn, die eine solche annsehenntliche Stadt, wie Allenndorff ist, hettenn annfangen vnnd erbauen könnenn,
Demnach denn Ichs gennzlich darfür haltte, das ann den örttenn, da noch die stehennde Maurschettel2 gesehen werdenn, vorzeiten, erstlich heidtnische, Volgentts papistische Wallennfarttenn, Wie denn solchs in Lucis breüchlich, gewesenn seÿenn,
Vnnd das darbenebenn, etwa die Æditui vnnd Götzennwartter, gewohnet, vnnd Ihrenn vnnderhaltt vonn den wenigenn annliegenden ackernn gehapt mügenn habenn,
Es seindt1 noch leut beÿ lebenn, die gut wissenns tragenn, das mann Jerlich dahin vnder dem Pabstumb, mitt allem Heilthumb, Creuz vnnd fahnenn gewallet,
Darumb las Ich diese thörecht vngegrundte meinung fahrenn, vnnd will mit dem M. Petro Nigidio seligen, der aus Allenndorff burttig, vnnd zu Marpurgk ein Professor gewesenn, vnnd dem Schoppero2 bleiben,
Vnnd soll mich hier nicht Irrenn noch hindernn, das zu dieser Zeitt das H. nicht hinzu gesezt wurdet, Dieweils für kurzenn Jarenn, beÿ vnnsernn furfahren breüchlich, das H. aussenn zulassenn,
Der almechttige Gott wolle hinfüro, dis herlich, löblich Salzwerck Soden, sampt der Stadt Allendorff, vnder dem Schuz vnnd schirm, seiner milttenn güete vnd barmherzigkeitt, noch lannge Zeitt, erhalttenn vnd bewahrenn,
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Es seindt — stark verschnörkelte Initiale; auch 'Als seindt' lesbar
Schoppero — derselbe Autor wie auf Blatt 40v; Identifikation unsicher
vnnd dieweil daraus erscheinet, das es ein sehr altt Salzwerck seÿe, vnnd die angrenzenden vom Adell vnnd Geschlechtter, dasselbige Je vnnd alwegenn besessenn, vnnd eingehapt,
Ob sie denn schon nicht Eltere Priuilegia, denn die volgendenn habenn, So erscheinet doch, aus den Priuilegijs, das es auch ehe, zuuor die priuilegia erlanngtt wordenn, ein Salzwergk gewesenn seÿe,
Wir Heinrich Gottes gnadenn Lanndtgraue, Herre des Lanndes zu Hessenn, Mechtildt vnse Werthin, vnnd Johann vnse sohnn, vnnd vnse erbenn, Bekennen ann disem Jegennwerttigem brieffe, allenn die den hörenn vnd sehenn,
Das wir wolttenn mehr Pfannen hann gesatzet, zum Soden, auff das Saltzwergk, das wir des aber enkommen, mit den geburenn von Soden, die geerbet sein zu deme Saltzwercke,
Darumb sollenn sie vnnd Ihre erbenn, vns efft vnnserm erbenn gebenn, alle Jar vierzehenn tage, vor Sancte Johannes tage, zu mittenn Sommer, fünff vnnd zwenzigk Vbene1 Saltzes,
das Saltz sollenn sie vmbantwurtten2, zu Cassell Inn vnnser Stadt, vf Ihre kostenn, vnnd vnder vnnser geleide, vor allen den, die dar vns thun vnnd lassenn wollenn3,
Darumb das diese rede stette vnd gantz bleiben, Darauff gebenn wir diesenn brieff, gefestet vnnd besiegelt, mitt vnnseme Ingesiegeltte, offt4 vnnser Wirthin, wanntte5 Johann vnse Sohn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Vbene — Salzmaß; Lesung des Wortes sicher, Bedeutung/Schreibung unsicher (Übene?)
↪Fortsetzung von der vorigen Seitenicht Ingesiegelt hatt, vnnd diese brieff ist gegebenn In dem Jare, da mann zaltte, vonn vnsers Herrenn Gottes geburt, Dreyzehenn Hundert Jar, am Sant Walpurs1 tag etc.
Wir Alheitt des Edelenn Furstenn Hertzogen Alberts dochter vonn Braunschweigk, die etwanne des Edelenn Furstenn Lanndtgrauen Johanns von Hessen Hausfrauwe was, Bekennenn offembarlich, allenn den die diesenn Jegennwerttigenn briefft sehen vnd hörenn lesenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnse sohnn, vnnd vnnse Erbenn, Bekennenn ann diesem Jegennwerttigen brieffe, allen den die Ihnen hörenn vnnd sehenn,
das wir wolttenn mehr Pfannen hann gesatzet, zum Sodenn, vff das Saltzwergk, das wir des vber ein komenn, mit dem geburenn vom Soden, die geerbet sein zu dem Saltzwercke,
Darumb sollenn sie vnnd Ihre erbenn, vnns vnd vnsern erben gebenn, alle Jar vierzehenn tage, vor Sant Jaannis1 tage zu mittem Sommer, fünff vnnd zwenzigk Vbene2 saltzes,
das saltz sollenn sie vmbantwurtten zu Cassell Inn vnnser Stadt, vf Ihre kost, vnnd in vnnserm geleitte, vor allen den die durch vns thun vnd lassenn wollen3,
Darumb das diese rede stette vnnd gantz bleibe, darauff gebenn wir diesenn briefft, besiegelt mit vnserm Ingesiegell, vnd vnnser Wirthinne, Wann Johann vnnser sohnn nicht Ingesiegelt hatt,
Diesenn Jegennwerttig1 brieff, als er vonn worte zu wortte geschriebenn ist, verneuwenn wir, vnnd stettigenn Inn, also, das wir wollenn Ine in allenn stuckenn, stette halttenn,
zu sonnden gnadenn Wollenn wir, das dieselbenn gebuer zum Soden in allem rechtte vnnd gewonheitt, mit Inen steden bliebenn, die sie gehatt hann, vonn vnsers Herrenn Lanndtgrauen Henrichenn, vnnd Johanns vnsers vetters geziettenn, bis ann vnns,
Wir Otto Gottes gnadenn Lanndtgraue vnd Herre des Lanndes zu Hessenn, Alheit Lanndtgreuinne, vnnse eheliche Wirthin, vnnd vnnse Erbenn, Bekennenn offembarlich allenn den die diesen Jegenwerttigenn briefft sehenn vnnd hörenn lesenn,
Wir Henrich Gotts gnadenn, Lanndtgraue, Herre des Lanndes zu Hessenn, Mechtildt vnnse Wirthinne vnnd Johann vnnse sohnn, vnnd vnse Erbenn, Bekennenn ann diesem Jegennwerttigen briefe, allen den die Ine hörenn vnnd sehenn,
Das wir wolten mehr Pfannenn han gesatzet, zum Sodenn vff das Saltzwergk, das wir des vber ein komenn, mit den gebueren vom Sodenn, die geerbet sein zu dem Saltzwercke, das wir do keine Pfannenn, do mehr sollenn setzenn,
Darumb sollenn sie vnnd Ihre Erbenn vnns vnnd vnserm erbenn gebenn alle Jar Vierzehenn tage vor Sant Joannis tage, zu mittenn Sommer, funff vnnd zwenzigk Vbene1 saltzes,
das saltz sollenn sie vmbantwurtten zu Cassell Inn vnnser Stadt vff Ihre kost, vnnd in vnnserm geleite, vor allenn die durch vnns thun vnd lassenn wollen2,
Darumb das diese rede stette vnd gantz bleibe, darauff gebenn wir diesenn brieff, Besiegelt mit vnnserm Ingesiegell vnnd vnnse Wirthin wann Johann vnnse sohnn nicht Ingesiegelt hatt
Diesenn Jegennwerttigenn brieff, als er vonn Wortten zu wortten beschriebenn ist, verneuwenn wir, vnd stettigenn Ihn, also das wir wollenn Ine am allenn stuckenn stette halttenn,
auch wöllenn wir das die vom Sodenn, vnnd vnnser Burger vom Allenndorff, bey alle deme rechtte vnd wonheitt3, die sie vonn altters gehapt hann, vnnd habenn, gentzlich bleibenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch, das vnnse burger vom Allenndorff kriegenn wurdenn vmb ein recht, des sie nicht getheilenn möchttenn, oder erkundtenn, des sollenn sie gehen vff die Schöpffenn vonn Cassell,
aller dieser vorgeschriebenen rede, gebenn wir diesenn Jegennwertigenn brieff, zu einer festung, vnnd zu einer vrkundt, besiegelt mit vnnserm Ingesiegelenn.
Wir Henrich vonn Gottes gnadenn Landtgraue Herre Hessenn Lanndes, Vnnd vnnse Erbenn, Bekennenn ann diesem Jegennwerttigenn brieffe, das wir wollenn hann lassenn3 zubrechenn, vnnd newe gemachett, die Pfannenn zu den Sodenn,
das wir wollenn das die Pfannenn zun Sodenn, ewiglichenn bleibenn sollenn, als wir sie nue han fundenn, ann der lennge, an der Weitte, vnnd auch ann der Höhe, der bortte,
nach derselbenn masse, die wir han lassenn gezeuchnet, offennbarlich Inn die Wennde der Gottsheuser des Heyligenn Creuzes, vnnd Sant Niclas, In vnnser Stadt zu Allenndorff,
Da wir hann vbergehapt, vnnd zugesanndt2 zu dem vorgenanttenn mas, so Heinrich vonn Jsenach Ritter, vnsern Amptmann Bertholdenn Eselkopff, Waltter vonn Hundelshausenn, Otto von Neter1, vnnse Burgkmanne, vnnd ander biederbe leute,
darüber bestettigenn wir Ine, ann diesem Jegennweurtigenn brieffe, als wir auch ann andern vnsernn brieuenn, Ine bestettiget hann, alle Ihre rechtt, das sie vonn altters hann gehapt,
vnnd nemblich Ihre altte rechtte, das sie heissenn gebaurschafft, also das niemanndt soll ann den vorgenanttenn Pfannen↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Neter — Familienname des Burgmannen Otto nicht sicher (Neter/Veter?)
Auch wollenn wir, das sie bleibenn bey Irer alttenn gewonheitt, also das sie sollenn vnnd mögenn setzenn vnndt entsetzenn, vnnd bestellenn, in alle weise, das vns vnnd deme vorgenanttenn Salzwergke magk kommenn zu nutze, zu rechte vnnd zu frommenn,
der ist gegebenn vnnd geschriebenn, nach Gottes geburt dreyzehennhundert Jar, Vnnd in dem zwey vnnd zwanzigstenn2 Jare, am dem Sonnabenndt nach der Vffart, vnnsers Herrenn Gottes.
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteMarggrauenn zu Meissenn, in dem Osterlanndt vnd zu Lanndisburgk2, Grauen zu Orlemundt, vnnd Herren des Lanndts zu Pleizenn1, Bekennenn offenntlich in diesem Jegennwerttigenn brieue, Vnnd thun kundt allen den, die Ihne sehenn, hörenn, vnnd lesenn,
Alse die Weise leute, Rathesmeister vnnd geschworne, die Burger alle gemeinlichenn, der Stadt Allenndorf, vns vnnd vnserm Erbenn, eine rechtte Erbhuldung gethann habenn,
Were es, das sie ann vnns, oder vnnser Erbenn kemenn, Nach deme also sie vns gehuldett vnnd geschworenn habenn, das wir sie die Stadt zu Allenndorff, vnnd das Salzwergk zum Sodenn, das darzu hörett,
Sie habenn es brieue, aber nicht1 bleibenn lassenn wollenn, vnnd sollenn, vnuerbruchlich in allermassenn, alse sie bey den vorgenanttenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, vnnsernn liebenn bruedernn gesessenn vnnd bliebenn seindt.
Das auch die vorgenanttenn vnnsere liebenn Brueder die Lanndtgrauenn ann der ehrgenanttenn Stadt, vnnd Burgernn Rennthe verschriebenn, vnnd verweist icht hettenn, Oder ab sie noch icht darann verschreibenn vnnd verweisenn,
Darinnenn sollen noch wollenn wir noch vnnser Erbenn, nicht greiffenn, noch vnns darwiedder legenn in keine weise, Sonndernn wir wollenn das vnuerzuckett2 halttenn, Ob das also ann vnns keme.
Were auch das vnnser ehrgenanttenn Brueder die Lanndtgrauenn, die vorbeschriebene Stadt vnnd burger gemeinlich, oder der keine besonndernn vorsatzt, oder noch versetzenn wurdenn, das sie↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sie habenn es brieue, aber nicht — Lesung und Sinn unsicher; gedeutet als „ob sie daruber Briefe haben oder nicht“
vnuerzuckett — wohl „unverruckt/unverzueglich“; Buchstabenfolge nicht eindeutig
↪Fortsetzung von der vorigen Seitekundtlich erweisenn möchttenn, das soltenn wir, vnnd wollenn sie gutlich entlegenn2, vnnd abnehmenn, Ob das also ann vnns oder vnnser erbenn keme,
der gegebenn ist nach Gottes geburt, dreyzehennhundert Jar, darnach in dem drey vnnd zwanzigsten Jare, am dem dinstage nach Sant Jacobs tage, des Heyligenn zwölffbottenn.
Wir Heinrich vonn Gottes gnaden Landtgraue vnnd Herre des Lanndes zu Hessenn, Elsabets Landtgrauinne vnnse eheliche Wirthin, vnnd vnnse Erbenn, Bekennenn offenntlichenn, allenn den die diesenn Jegennwerttigen brieff, sehenn oder hörenn lesenn,
Das wir diesen nachgeschriebenenn brieff, vonn wortte zu wortte, vnnd gezeichnet mit vnnsers Herrnn vnnsers Vatters Lanndtgrauen Ottenn, vnnd mit vnnser Frawenn, vnnser mutter Alheidt3,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
hangenn — Wortende mit Kuerzungsschleife; hangk~ aufgeloest zu hangen
entlegenn — wohl „entledigen/ausloesen“ (Pfandschaft)
Alheidt — Adelheid; Schreibung am Zeilenende mit Schleife, nicht ganz sicher
Wir Otto vonn Gottes gnadenn, Lanndtgraue des Lanndes zu Hessenn, alheidt vnnser Wirthin, vnnd vnnse Erbenn, Bekennenn ann diesem brieue, allenn den die Jne hörenn oder sehenn lesenn,
das wir wolttenn mehr Pfannenn han gesatzet, zu den Sodenn, vff das Saltzwergk, das wir des vber ein kemenn, mit den geburenn vom Sodenn, die geerbet sein zu dem Saltzwergke, das wir keine Pfannen do mehr sollenn setzenn.
darumb sollenn sie vnnd Jre erbenn, vnns vnnd vnnserm Erbenn gebenn, alle Jahr Vierzehenn tage vor Sant Johannis tage, zu mittenn Sommer, funff vnnd zwanzigk Vbene saltzes,
das Saltz sollenn sie vnns anntworttenn, zu Cassell in vnnser Stadt, vf Jhre kostenn, vnnd in vnnserm geleide, vor alle die durch vnns thun vnnd lassenn wollenn1.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitewortte geschriebenn ist, vernewernn wir vnnd bestettigenn Jne also, das wir wollenn Jne in allenn stuckenn stette vnnd gantz halttenn,
auch wollenn wir, das die vom Sodenn, vnnd vnnser Burger zur Allendorff bey alle dem rechtte, vnnd warheit1, die sie von alters gehapt hann, vnnd habenn, gantzlich pleiben lassenn,
Wer auch das vnnser burger vonn Allenndorff kriegennde worden vmb ein rechtt das sie nit getheilen möchttenn oder konttenn2, des sollenn sie gehenn vf die Schöpffenn vonn Cassell,
Aller dieser vorbeschriebenn rede, gebenn wir diesenn Jegenwerttigenn brieff zu ein festenung, Vnd zu einer vrkunde, besiegelt mit vnnserm Jnngesiegell,
Wir Otto vonn Gottes gnadenn Hertzoge zu Braunschweigk, Bekennenn offenntlich ann diesem brieue vnnd thun kundt allenn den Jne sehenn, hörenn, oder lesenn,
alse vnns vnnser liebenn besonndernn2, Burgermeister, Rath, Schöpffenn vnnd gantz gemeinheit zu Allenndorff gehuldiget hann, nach anweisung der brieff, die der Hochgebornne, vnnser lieber Oheme Lanndtgraue Henrich zu Hessenn, vnnd wir vntter einander gegebenn, vnnd versiegelt habenn,
also sollenn vnnd wollenn wir, wann es darzu kömpt, die vonn Allenndorff, vnnd das Saltzwergk zum Soden vnnd das darzu gehört, mitt aller wirdigkeitt, mit aller gewonheitt, mit alme rechtte vnnd freyheit,
in holtze vnnd in felde, mitt den strassenn vnd wassernn, vnnd wegenn, mitt aller Schlachtte nutze1, sie habenns brieue oder nicht, bleibenn lassenn sollenn vnnd wollen, vnuerbruchlich, ane argelist,
in aller masse, alse sie bey aller Herschafft vonn Hessenn bleibenn sein, vnnd wollenn sie des getreuelich beschirmenn, beschutzenn, vnd verandtworttenn, gleich anndernn vnnsernn Landen,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schlachtte nutze — 'schlachte' = Art; Lesung des Ausdrucks nicht ganz sicher
besonndernn — Formel 'lieben besonderen'; danach kein Substantiv, in mod ergänzt
das wir die Räthe vnnser Stadt Allenndorff vnnd vnnsere Burger gemeinlich daselbst, vnnd das Saltzwergk zu den Sodenn, vnser liebenn Getrewenn wollenn lassenn bleibenn vnnd behalttenn,
Besonndernn bestettigenn wir den Pfennernn zun Sodenn, ann diesem Jegennwerttigenn brieffe, alle Jhre altte Rechtt, das sie vonn altters habenn gehapt, das mann heißet, die gebaurschafft2, die wir↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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achtzigk drey Jahr — Datum 1383; die rote Randnotiz zur Urkunde (S. 105) sagt 'Anno 1382' — Widerspruch in der Vorlage
gebaurschafft — Begriff 'Gebauerschaft' (Genossenschaft der Pfänner), Lesung sicher, Bedeutung erläutert
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteJhnenn auch halttenn wollenn, allermasse als vnnser Elternn brieue das ausweisenn, vnnd sie daranne nichts verkurtzenn, Ohne alle geuerde, vnnd ohne argelist,
Wir vonn Gottes gnaden Friderich Sigmundt, Henrich vnnd Wilhelm gebruedere, Hertzogen zu Sachssen, vnnd Friderich Jrer vetter, Alle Lanndtgrauenn zu Duringenn vnnd Marggrauenn zu Meissenn,
alse die Ersamenn Burgermeister, Schepffenn vnnd Burgere, gemeiniglich der Stadt Allenndorff vff solche Bruederschafft, alse wir vnns mit dem Hochgebornnenn Furstenn, Herrn Ludewigenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, vnserm lieben↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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thun henckenn — Wörter mit langen Querstrichen (wohl Zierstriche, keine Tilgung); sinnnotwendig, daher belassen
tertio, decimo — so mit Komma geschrieben, gemeint 'tertiodecimo' = 1413
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteOhmenn, mit vnnser aller Lannden zusamene2 verschriebenn vnnd verbruedert habenn, nach ausweisung der brieue, die wir daruber, vnnder einannder gegebenn, vnnd eine rechtte Erbhuldung gelobet, vnd geschworenn gethann habenn,
Were nun, ob sich das solcher masse verfiele vnnd dieselbenn vonn Allenndorff solcher Bruederschafft, vnd vonn Erbhuldung wegenn, ann vnns alle oder eintheil, oder ann vnnser Erbenn kommenn vnnd gefallenn werden1, das Gott lannge wennde,
das wir sie alse dann, vnd alle Jre nachkommenn, vnnd das Saltzwergk zum Sodenn, das darzu gehöret, mit aller Wirdigkeitt, mit aller gewonheit, mit allem rechttenn, vnd freyheitenn,
in holtzenn vnnd in felde, mitt den strassenn, vf Wassernn vnnd wegenn, mit allem nutze, sie habenn es brieue oder nicht, bleibenn lassen sollenn vnnd wollenn, vnuerbruchlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteann der ehegenanttenn Stadt vnnd Burgernn leuthe1 verschriebenn vnnd verweiset hette, oder aber noch Jzt darann verschreibenn, vnnd verweisenn wurde,
darin sollenn noch wollenn wir noch vnnser Erbenn, nicht greiffenn, noch vnns darwiedder legenn in keine weise, Sonndernn wir wollenn das vnuerbrochenn halttenn, ob das also ann vns keme,
Were auch, das vnnser lieber Ohme vonn Hessenn ehegenanter, die vorgenanttenn Stadt vnnd Burgere, gemeiniglichenn, oder der einenn besonndernn versazet hette, oder noch versezenn wurde, vorschulde die sie kundtlichenn erweisenn möchttenn,
Vnnd habenn Jne des zu Vrkundt vnnd warem bekanndtnusse gegebenn, diesem brief versiegelt, mit vnnserm Friderichs Sigmundes, vnnd Friderichs obgenanttes, Jnngesiegeln, der wir Heinrich vnnd Wilhelm mit hieran gebraucht,
Gegebenn zu Cassell2 nach Christi geburt, Vierzehennhundert, Vnnd darnach in dem Ein vnnd dreyßigsten Jar, am Sontag Sanct Simonis et Judae tag der heiligen zwolfbottenn,
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Burgernn leuthe — Lesung des zweiten Wortes nicht ganz sicher; wohl 'Bürgersleute'
Cassell — Ortslesung Kassel; erster Buchstabe verschnörkelt
Wir Ludwig vnd Henrich1 gebrueder von Gottes gnadenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn vor vnns, vnnd die Hochgebornenn Furstenn, Herrnn Hermann, vnnd Herrnn Friderichenn, Vnnser liebenn brueder, vnnd vnnser Erbenn, offenntlich in diesem brieffe, vor allenn leutenn, die Jhne sehenn oder hörenn lesenn,
das nun wir vnnd die ehegenanntten vnnser liebenn brueder, die Jzundt genanndt Burgermeister vnnd Rethe, vnnd vnnser Burger gemeiniglich daselbst zu Allenndorff, vnnd das Salzwerck2 zum Soden, wollenn lassenn bleibenn vnnd behalttenn, bey allenn Jrenn freyheitenn, gnadenn, gewonheitenn, vnd rechttenn, alse sie beyder Herschafft zu Hessenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Henrich — Namensform in der Zierschrift; auch 'Heinrich' möglich
Salzwerck — Schreibung des Wortendes durch Zierstrich nicht ganz eindeutig (Salzwerck/Salzwergk)
Besonnder bestettigenn wir den Pfennernn zum Sodenn mit diesem Jegennwerttigenn brieffe, Alle Jre altte rechtte, das sie vonn altter gehapt hann, das mann heissett gebaurschafft1,
die wir Jne auch halttenn wollenn, Jnn aller massenn, als vnnser Eltternn seliger brieffe das außweisenn, vnnd sie darinne nicht verkurzenn, Ohnn alle geuerde vnnd argelist,
Vnd dis zu Vrkundt, hann wir Lanndtgraue Ludwig obgenanntte, als der Elteste Fürst zu Hessenn, vnnser grosse Mayestet Jnngesiegell, vonn vnns vnnd vnser liebenn brueder ann diesenn brieff thun henngenn
Vonn Gotts gnaden Wir Ludwig Landtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn vor vnns vnnd vnnser Erbenn offenntlich, in diesem↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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gebaurschafft — Wort teils mit Zierstrich; Lesung 'gebaurschafft' (Bauerschaft) wahrscheinlich
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebrieffe gein allermenniglich, So, alse vnnser liebenn getrewenn die Baurschafft der Sodenn Vnser Stadt Allenndorff, die mann nennet die Pfenner, vonn vnnserm Voraltternn seligenn gefreyet,
vnnd habenn Jne solche Jre freyheit, gerechtigkeit vnnd löbliche gewonheit, so sie die vormahls bey vnnsernn Vorelttern seligenn furstenn des Landes zu Hessenn, herbracht habenn, nach Jnnhalt derselbenn brieffe daruber sagennde, gnediglichenn bestettiget,
vnnd bestettigenn Jne die Jnn vnnd mit Krafft dieses brieues, vnnd besonndern freyhen1, Vnd bestettigenn Jne wir solche Jre rechtte, vnnd her2↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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besonndern freyhen — Lesung 'freyhen' (= freien, privilegieren) nicht ganz sicher
her — am Zeilen- und Seitenende getrenntes Wort (her=), Fortsetzung auf der Folgeseite
Nemblich, wo einer oder mehr, einenn oder mehr todt schlugenn in den Sodenn, solcher oder solche todtschleger sollenn Hundert Jar vnnd einenn tagk, die Stadt Allenndorff, die Sodenn vnnd Feldtmarck räumenn, vnd darin nicht kommenn,
derselbe oder dieselbenn, der oder die so gewundet hettenn, sollenn ein Jar vnnd einenn tagk, die genanntten Stadt Allenndorff, die Sodenn, vnnd Jre Feldtmarck räumenn, vnnd darin nicht kommenn,
Wir wollenn auch die obgedachtenn vnnser Baurschafft, bey solchenn Jrenn freyheitenn, rechttenn, vnnd löblichgewonheitenn1, wie vorgerurt ist, hanndthabenn, schuzen, sturenn2, vnd behalttenn,
Wir Henrich von Gottes gnadenn Landtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn mit diesem brieue vor vnns vnnd alse Vormunder vor die Hochgebornenn furstenn, vnnser liebenn Vetternn, Herrnn Wilhelm vnnd Herrnn Wilhelm gebrueder, auch Lanndtgrauenn zu Hessenn,
Das nun wir vnnd die ehegenanttenn, vnnser liebenn Vetternn, die obgemelttenn Burgermeistere, Räthe, vnnd vnnser Burgere, gemeiniglich daselbst zu Allenndorf vnnd das Salzwerck zu den Sodenn, wollenn lassenn bleibenn2 vnnd behalttenn,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteHerschafft zu Hessenn, vor altter vnnd auch von vnserm liebenn Herrnn vnnd Vatter seligenn gehapt han, vnd verbrieffet sein,
Besonnder bestettigenn wir den Pfennernn zun Sodenn mit diesem Jegennwertigenn brieue, alle Ihre altte Rechtt, das sie vonn altter gehapt haben, das mann heisset die gebaurschafft,
die wir Jne auch haltenn wollenn, in allermaße als vnnser Elttern seligenn brieffe, das außweisenn, Vnnd sie darann nicht verkurtzenn, ohnne alle geuerde, Vnnd sonnder arge list,
Des zu Vrkundt, so hann wir Lanndtgraue Heinrich vorgenanndt, vor vnns vnd alse Vormünder, vor die obgedachttenn vnnsernn liebenn Vetternn, Jngesiegell ann diesenn brieff, mit rechtem wissenn thun henckenn,
Wir Henrich von Gotts gnaden Landtgraue zu Heßenn1, Graue zu Ziegennhain vnnd zu Nidda Bekennenn mitt diesem brieffe, alse Vormünder↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
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Heßenn — Worttrennung Heß=enn über den Zeilenumbruch; Zeilenanfang der Folgezeile schwer lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevor die Hochgebornenn Furstenn, vnser liebenn Vetternn, Herrnn Wilhelmenn vnnd Herrnn Wilhelmenn gebruedere, auch Lanndtgrauen zu Hessenn,
do, als vnser liebenn Getrewen, die Baurschafft der Sodenn vnser Stadt Allenndorff, die mann nennet die Pfenner, vonn vnsern Voreltternn seligenn gefreyet, vnnd Ire freyheitt vnnd rechttenn bestettiget sein, nach Jnhaltte brieffe vnnd siegell, Jne darueber gegebenn habenn,
vnnd habenn Jne solche freyheite, gnade, gewonheite, vnnd rechte, alle Innmassenn sie die vormahls bey vnserm Voraltternn seligenn Furstenn des Lanndes zu Hessen, gebrachtt hann, nach Laute der brieffe darueber↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesagende, gnediglich alse1 Vormünder, vnnd von wegen der obgedachttenn vnnser liebenn Vetter bestettiget, vnnd bestettigenn Jne die also in vnnd mitt Craffte dieses brieffes,
wo einer oder mehr vonn den Södernn vnnd Saltzknechtenn todtschlugenn, der oder dieselbenn todtschleger, sollenn hundert Jar vnnd einenn tage, die Stadt Allenndorff, die Sodenn, vnnd Ire Feldtmarcke reumenn, vnnd darinn nicht kommenn,
derselbe oder dieselbenn, der oder die so gewundet hettenn, sollenn ein Jar vnnd einenn tagk, die genantten Stadt Allenndorff, die Sodenn vnnd Ire feldtmarcke reumen, vnnd darin nit kommenn,
Wir wollenn auch die abgerurtenn Baurschafft, bey solchenn Irenn freyheittenn, gnadenn, gewonheittenn, vnd rechttenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
alse — alse oder also, Endung nicht sicher zu unterscheiden
Des zu Vrkundt habenn wir obgenanntter Lanndtgraue Heinrich, vor vnns vnnd alse Vormünder vorgerurt, vor vnnsernn liebenn Vetternn, vnnser Jngesiegell ann diesenn brieff wißenntlich thun henckenn,
Wir Wilhelm vnd Wilhelm gebruedere vonn Gottes gnadenn Lanndtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Ziegennhain vnnd zu Nidda, Bekennenn vor vnns offenntlich in diesem brieue, gein aller menniglichenn,
Do, als vnser liebenn Getrewen, die Baurschafft der Sodenn, vnnser Stadt Allenndorff die mann nennet die Pfenner vonn vnnserm Voreltern↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
als habenn wir Iren gehorsam, vnnd getruen dienst, so sie alwege vnserm liebenn Voreltternn gethann vnnd erzeiget hann, vnnd auch hinfuro treulich thun wollenn vnnd sollenn, zu hertzenn genommenn,
Vnd Jne darumb solche Ire Freyheitte vnnd gnade, gewonheite, vnnd rechtte, alle Innmassenn sie die vormals bey vnnserm Vorelttern seligenn, Furstenn des Lanndes zu Hessenn, herbracht hann, nach Lautt der brieffe darueber sagennde, gnediglich bestettigett,
wo einer oder mehr, einenn oder mehr vonn den Södernn vnnd Saltzknechttenn, todtschlugenn, Sollenn hundert Jar vnnd einenn tage, die Stadt Allenndorff,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
derselbe oder dieselbenn, so gewundet hettenn, sollenn ein Jar vnnd einenn tage, die genanttenn Stadt Allenndorff, die Sodenn, vnnd Ire feldtmarckt reumenn, vnnd darin nicht kommenn,
Wir wollenn auch die abgerurte Baurschafft, bey solche Irenn freyheitenn, gnadenn vnnd gewonheitenn, vnd rechttenn, wie obgerurt ist, hanndthabenn, schutzenn, steurenn, vnnd behalttenn,
Vnnd des zu Vrkunde, so habenn wir Lanndtgraff Wilhelm obgenandt der Elter vnnser Secret gebrechenn halber, vnnser Sigill hierann vestiglich thun henngenn,
Wann auch vnnser Mayestet Siegill gemacht wurdet, alsdann so wollenn wir diesenn brieff vff ersuchenn obgedachttenn vnnsern liebenn Getrewenn, der↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Wir Wilhelm vnnd Wilhelm gebruedere von Gotts gnadenn Landtgrauen zu Hessenn, Grauenn zu Ziegennhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich ann diesem brieffe, vor vnns vnnd vnnsere erbenn, gein aller mennigklichenn, die Jne sehenn vnnd hörenn lesenn,
das nun wir die Jtztgedachtenn Burgermeistere, Rethe, vnnd vnnsere Burgere gemeinlich daselbst zu Allenndorff, vnnd das Saltzwerck zu den Sodenn wollenn lassenn bleibenn vnnd behalttenn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
baurschafftt — Satzanfang auf der Vorseite; wohl Fortsetzung eines getrennten 'ge=baurschafftt' (vgl. dieselbe Formel 'die gebaurschafftt' auf Bl. 58v)
do. — Kleines Wort nach 'lesenn' mit Punkt; wohl 'do' (= da), Lesung nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebey allenn freyheitenn, gnadenn gewonnheitenn, vnd gerechttigkeitenn, alse sie bey der Herschafftt zu Hessenn vonn altters her, vnnd auch vonn vnnserm liebenn Herrenn, vnnd Vatter seligenn, gehapt hann vnnd verbrieffet sein.
Besonnder bestettigenn wir denn Pfennernn zu den Sodenn, mit diesem Jegennwerttigenn brieffe, alle Jre alte rechtte, das sie vonn altters hann, das mann heisset die gebaurschafftt,
die wir Jne auch halttenn wollenn, Jnn allermassenn, als vnnser Eltter seligenn brieffe das außweisenn, vnnd die darann nicht verkurtzenn, ohne alle geuerde, vnnd ohnne argelist.
Vnnd des zu Vrkundt, Habenn wir Lanndtgraue Wilhelm obgenannter der Eltter, vnnsere Secret gebrechs1[?] halbenn vnnsere Sigille hierann festiglich thun henngenn,
Wann auch vnnser Mayestet Sigill gemacht wirdet, alse denn so wollenn wir diesenn brieff vff ersuchenn obgedachttenn vnnserm liebenn getreuwenn der vonn Allenndorff, wieder vmbschreibenn, vnnd damit versiegelenn lassenn, alles ohne↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebrechs — Wortende mit Zierschwung, auch 'gebrech' oder 'gebrechen' möglich; Formel 'unsers Secrets gebrechen halben'
Von Gotts gnadenn Wir Wilhelm der mittler Landtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd Nidda, Bekennenn offembar in diesem brieffe, vor vnns vnnser Erbenn, vnnd nachkommenn,
das wir vonn vnnsernn liebenn den Gebaurenn vom Sodenn, annders genanndt die Pfenner, gruendlich mitt ganntzer warheitt berichttet, vnnd vnnderweiset sein,
Wie sie in Jrem Sodenn vnnd Saltzwerck, damit sie beerbet vor vnnser Stadt Allenndorff, ann der Werra gelegenn, aus alttenn freyheitenn herkommenn, vnnd gewonden1, Vierzigk vnnd drey Saltzbodenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedenn vnnd rechttenn, Sonnderlich mit einem alten rechtte, genanndt die Gebaurschafftt, mitt Jrem annhannge, vonn vnnd bey dem Furstennthumb zu Hessenn, vnnd vnnsernn Vorfahrenn, löblicher gedechtnus begnadet,
So nun dann wir der Regirung vnnser Lanndtschafft des Furstennthumbs zu Hessenn, selbst anngenommenn, will sich aus rechtte vnnd gnadenn anders nicht geburenn,
dann das wir den genanttenn vnsernn liebenn getreuwenn, Gebaurenn vom Soden genanndt Pfenner, Jres Saltzwercks gebaurschafft mit Jrem annhannge, Herkommenn, gewonden, gnadenn, freyheitenn, vnnd aller annder rechtte,
Demnach so bestettigenn vnnd bekrefftigenn wir vor vnns, vnnser erbenn vnnd nachkommenn, den obgenantenn Gebaurenn genanndt Pfenner, das vorgemelt↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
reulicher — Wohl 'reulicher' = ruhelicher (ruhiger Besitz); Schreibung des Wortinneren nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteJre Erbe das Saltzwerck, mit allem seinem Herkommenn, rechttenn vnnd gewondenn, vnnd die Zal der Saltzbothenn vnnd Pfannenn,
Sonnder vierzigk vnnd drey1 Saltzbothe, vnnd souiel Pfannen, darin nicht mehr noch weniger, vnnd in der weitte lenngde, vnnd höhe der bortte, als die vom alters her, bis vff die zeit vnnser Regirung gefundenn,
Wollenn auch wir vnnser Erbenn, vnnd nachkommen selbst, oder durch annder Leute die gedachttenn vnser liebenn Getreuwenn, Gebaurenn genanndt Pfenner, mit anndernn Saltzbothenn, in oder außwendig Jrem Sodenn,
vf3 eine Meyle wegs vonn demselbenn Sodenn, durchenn2[?], in keine weise, oberbawenn, auch nit mit frembde Saltze, auch ein halb meyl wegs vberfurenn lassenn, Ohnne alle geuerde,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteerbenn vnnd nachkommenn, den gemeltenn vnnsern liebenn getreuwenn, Gebaurenn genanndt Pfenner, die alte recht1, das sie heissenn Gebaurschafftt, mit allem das vom altters hero daranne henget,
also das niemanndt soll oder magk, ann dem genanttenn Saltzwercke, vnnd Pfannenn theil habenn, besitzenn oder Saltzsiedenn, er sey dann aus der gebaurschafftt geborenn.
Darumb were es sache das vns Wilhelm Lanndtgraue vorgenanndt, vnnserm Erbenn, oder nachkommenn, ann dem gemelttenn Saltzwercke oder Pfannenn theil gegebenn, oder durch annder schlechtt annkunfft, wie die mochttenn sein, zugewanndt wurdenn,
sonndernn vnnserm liebenn getreuwenn, den gebaurenn vom Sodenn, genandt Pfenner, Jnner einem Monnde, vom tage der Gifft oder annder annkumfft zurechenn2, der so viel geldes als das gegebenn, oder annder maße anngekommen, theil nach leuffte der Zeit gegelttenn möchtte, gut=↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
die alte recht — Artikel undeutlich; auch 'das alte recht' lesbar
zurechenn — = 'zu rechnen'; Anfangsbuchstabe z nicht ganz sicher
dermassenn bestettigenn wir, vor vnns vnnser erbenn vnnd nachkommenn, den vielgedachttenn vnnserm liebenn getreuenn gebuerenn1 den Pfennernn, alle Ihre gebotte, vnnd gewonde2, damit sie Ihre Meisterknechtte, Affterknechte3, oder annder die vff dem Saltzwercke arbeitenn wollenn, habenn zustraffenn, vnnd zuzwingenn,
Welcher aber den anndernn gliedts lanng oder nagels tieff verletzte, ein Jar vnnd einenn tagk, vmb guts friedes willenn, aus dem Bodenn, aus der Stadt Allenndorff vnnd Irer feldtmarcke verweisenn mögenn,
damit sollenn alle andere Ihre gebott vnnd verbott bestettiget sein, mit macht derselbenn, aus redtlichenn vhrsachenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
gebuerenn — Lesung des Worts nach 'getreuenn' nicht ganz sicher; wohl 'Gebauern' (Mitglieder der Gemeinde)
gewonde — wohl 'Gewohnheiten'; Wortform unsicher
Affterknechte — langer Zierstrich durch das Wort (wie bei Meisterknechtte); keine Streichung angenommen
vnnd das sie anderst In Ihrem Bodenn vnnd Saltzwercke mögenn bestellenn, alle Regirung mit nahmenn1 Schösser vnd der kirchenn zum Bodenn, vormundenn, doch des Pfarhernn daselbst gerechtigkeit vnschedtlich, oder was desgleichenn were, nichts ausgeschiedenn, setzenn vnnd enndtsetzenn,
auch der kauff des Saltzes, vf vnnd abzuschlagenn, das wir vnnser Erbenn vnnd nachkommenn Inen nicht sollenn oder wollenn, wiedersagenn, oder verhindernn in keine weise,
wie sie vonn vnnd bey dem Furstenthumb zu Hessenn, vnnserm Vorfahrenn, in den vergenanttenn Irem Erbe vnnd Saltzwercke, auch in Erbzinsenn, habenn, hausenn2, gemeinenn, Geholtzenn, Strassenn, auf wassernn oder wegenn gehabt habenn, sie habenns brieffe oder nicht,
ausgescheidenn die Vbrigkeit des gerichtts vber Hals, handt1, schuldt, vnd schadenn, welche Vbrigkeitt wir vnns, vnnser Erbenn, vnnd nachkommenn vorbehaltenn,
doch so mögenn darnebenn vnnser liebenn Getreuenn, Gebaurenn genanndt Pfenner, Ire schulde die sie itzt habenn, oder auch Ires Saltzwerckes vnnd verkaufftenn Saltzes halber hinfurtters habenn wurdenn,
vonn Irenn Saltzknechtenn, Kernernn, oder anndernn Saltzfuhrernn, nach Innhalt Ihrer gebotte, vnnd gewonde2 ermanenn vnnd erfordernn, also auch von altters herkommen ist,
auch ausgescheidenn die gerechttigkeitt vnnsers Zolles, den wir vnnser Erbenn vnnd nachkommen, nicht ersteigernn, oder erhöhenn sollenn, oder wollen, Sonnder in den Wirdenn, also vonn altters herbracht ist, hebenn vnnd bleibenn lassenn.
Doch mit solchem vnnderscheidt, ob geschehe, das solch ehegenannte Saltzwercke des Saltzbrons halber, oder durch Branndt oder fhede, genntzlich oder ein theil verwustet, oder zustörtt wurde, das der almechttige Gott, aus seiner Göttlichenn vorsichtigkeit, verhuetenn wolle,
als dann sollenn vnnd wollenn, vnnser liebenn Getrewenn, Gebaurenn vom Bodenn, genanndt Pfenner, der obgenanntten Summen zweyhundert gulden, nach annzahl der wuste, oder zustörunge bezahlung1, Ohnne geverde,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd nachkommenn, die zwo pfannenn Saltzes alter pflicht, vierzehenn tage vor Sant Joannis tag, zu mittenn Sommer, In vnnser Hoff oder kuchenn, Wo wir die halttenn werdenn, auf vnnser kost furt2 vnd geleite schickenn, Wann sie der vermanet werden,
Sollenn auch die vorgenanttenn, vnnser liebenn Getreuen, Gebauren vonn dem Bodenn, genanndt Pfenner, gemeinlich vnd ein Jeglicher vor sich, nach annzahl seines erbtheils der pfannenn, bey den wirden des Geschosses,
Das diese vorgeschriebene stücke vnnd artickell dieser vnnser verschreibung der wir selbst, vnnser Erbenn vnnd nachkommenn, auch niemanndt vonn vnnser wegenn,
Des gebenn wir Wilhelm der mittler Lanndtgraue↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
funff [?] Marck — Zwischen 'funff' und 'Marck' ein Abkürzungszeichen (evtl. '½', also fünfeinhalb Mark, oder Währungs-/Gewichtskürzel); auch vergrößert nicht sicher aufzulösen
kost furt — wohl 'auf unsere Kosten, Fuhre und Geleit'; 'furt' = Fuhr(e)
soll alle — elliptische Konstruktion; evtl. 'stet, alle vnnd vnuerbruchlich'
Das wir Raue vnnd Cunradt Itzo genanndt vnns vnnd vnsern erbenn ohne schadenn, so aus vnnsers vorgedachten gnedigenn liebenn Herrnn beuehl gethann, zu kundtschafft bekennenn,
Geschehenn zu Spanngennbergk, Im Jar als mann, nach Christi vnnsers liebenn Herrnn geburt tage gezehlet hatt, Vierzehenn hundert achzigk vnnd siebenn Jar,
Von Gottes gnadenn Wir Wilhelm der mittler Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegenhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich in diesem brieffe, vor vnns vnnser Erbenn, do als Burger3↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Rauen vom Herden — Name so geschrieben; Modernisierung 'Rau von Herda' nicht ganz sicher
Waldennstein — wohl das hessische Geschlecht von Wallenstein (Waldenstein)
do als Burger — Lesung des Zeilenendes unsicher; Satz läuft auf der Folgeseite weiter (evtl. 'Buergen')
das wir nun itzundt die gedachtenn Burgermeister, Räthe, vnnd vnnser burger gemeinlich daselbst zu Allenndorff, vnnd das Saltzwerck zu den Sodenn, wollenn lassenn bleibenn vnnd behalttenn, bey allen freyheitenn, gewonheitenn vnnd gerechttigkeitenn,
alse sie bey der Herschafft zu Hessenn, vonn alters here, auch vonn vnnserm liebenn Herrenn, vnnd Vatter seligenn, vnnd vnns selbstet1[?] gehapt, vnnd verbrieffet sein.
Besonndernn bestettigenn wir den Pfennern zu den Sodenn, mit diesem Jegennwerttigenn briefe, alle Ire alte rechtte, das sie heissenn Gebaurschafft, die wir Ihnenn auch halttenn wollenn,
Inn aller massenn als vnnser Elttern seligenn, vnnd vnser brieue das anweisenn, vnnd sie darane nicht verkurtzenn2[?], ohnne alle geuerde vnnd argelist.
Gebenn in der gedachtenn vnnser Stadt Allenndorff, in dem Jar als man zalte nach Christi, vnnsers liebenn Herrnn geburt, 1488 am tage des Heiligenn Pauli Conuersionis.
als die Ersamen vnnsere gute Gönner, Burgermeister Räthe, Burger, vnnd gantze Gemeine der Stadt Allenndorff an der Werra, vnns ann stadt2 des durchleuchtigenn, Hochgebornen Furstenn vnnd Herrnn Lanndtgraue Philipsenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzennelnbogen etc.
vnnd den geschicktenn der durchleuchtigsten, durchleuchtigenn, Hochgebornnenn Furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Friderichs, des Heiligenn Römischenn Reichs Ertzmar=3↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteschalcks Churfurstenn, Herrnn Johannsenn, Hern Georgenn, vnnd Herrnn Heinrichs, Kaiserlicher Maiestat, vnnd desselbigenn Reichs Erblicher Gubernator in Frieschlanndt, gebrueder vnnd Vetternn, alle Herzogenn zu Sachssenn, Lanndtgrauenn in Duringenn, vnd Marggrauenn zu Meissenn,
demselbenn Lanndtgrauenn Philipsen, als Irem rechten naturlichenn Lanndtsfurstenn, vnnd Erbherrenn, auch seiner gnadenn Leiblehenns Erbenn, vnnd in gebrech1 derselbigenn Lanndtgraue Wilhelm vnnd seinenn leibes lehenns Erbenn, vnnd ob der keiner mehr were,
als dann vnnd nicht ehr den obgedachtenn vnnsernn gnedigstenn vnnd gnedigenn Herrenn vonn Sachssenn, vnd Irenn Leibes lehenns Erbenn, getrew, holdt, gehorsam vnnd gewerttig zu sein,
Sagenn zu vnnd versprechenn Inenn auch also Inn vnnd mit krafft dieses brieffs, vor seine gnade, vnnd derselbigenn seine gnade Erbenn, auch vnd[?] alle vnnser nachkommenn, ann dem Regiment,
sie Ire nachkommenn vnnd erbenn, auch das Saltzwerck zun Sodenn, bey allenn freyheitenn, gnadenn, gewonheite2, vnnd gerechtigkeit, wie sie die vonn altters her, bey der Herschafft zu Hessenn,
vnnd sonnderlich dem durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnnd Hern, Herrnn Wilhelm dem elttern, vnnd weylanndt Herrnn Wilhelm dem mitler löblicher gedechtnus gebrueder Lanndtgrauenn zu Hessenn, bis hero gehapt vnnd herbracht habenn,
Darnebenn so bestettigen wir auch den Pfennernn zun Sodenn, mit diesem Jegenwertigenn brieue, in nahmenn wie obgemeltt,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
auch vnd alle — so geschrieben; dem Sinn nach wohl 'auch vor alle'
↪Fortsetzung von der vorigen Seitealle Ire altte rechte, das sie vom altters gehapt han1, das mann heisset gebaurschafft, die wir Inenn auch halttenn wollenn,
Inn allermassenn, alse der vorgenanttenn gebrueder vnnd Irer vor elttern, brieue das anweisenn, sie auch daranne nicht zuuerkurzen, alles ohne geuerde vnnd argelist.
Des zu vrkunde ist dieser brieff mit vnnsers Regiments annhanngende Ingesiegell verferttiget vbergebenn wordenn, zu Cassell, Donnerstage2 nach der Heyligenn dreyer konige tage, Anno Millesimo quingentesimo Vndecimo.
Vonn Gottes gnadenn Wir Wilhelm der mitler Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegenhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich in diesem briefe, vor vnns vnnser Erbenn vnd Erbnehmenn,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteEltter Vatter seliger gedechtnus etliche theile ann Saltzpfannenn zun Sodenn vor vnnser Stadt Allenndorff gelegenn, Nemblich zwey achteil,
Eins, von einem, genanndt Churt Were1, gedachtenn vnnsers Eller Vatters, etwan Schultheis daselbst zu Allenndorff, ann schulde seines ampts halbenn erwachsenn,
als dann etliche brieffe, die wir in vnnserm beheltnus im Thorm vnnsers Schlosses zu Spanngenbergk, habenn suchenn lassenn, vnnd nit fundenn, Inhalten sollenn.
So wir nun das stück3, das niemannds theile wenig oder viel ann den genanntenn Saltzpfannenn habenn soll, einer sey dann in derselbigenn Pfenner gebaurschafft, die vonn vnnserm Vorfahren, den Furstenn vonn Hessenn vnd vns selberst bestetigt,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churt Were — Familienname nicht sicher, auch 'Wese' möglich
Reinische — Schreibung des Anlauts unsicher (R mit Schleife), gemeint sind rheinische Gulden
das stück — Lesung 'stück' (im Sinn von Bestimmung/Artikel) nicht ganz sicher
Wanndelnn vnnd verkeuffenn, offenntlich vnnd erblich in krafft dieses brieffs, den genannttenn vnnsernn liebenn Getrewenn, den gebauernn zum Sodenn, annders genenndt die Pfenner,
solche zwey achtteil der Saltzpfannenn, vor Tausenndt Reinische guldenn, die sie dem vorgenannttenn Herrenn Ludwigenn, vnnserm liebenn Herrenn Eller vatternn2 seligen, vf die vorgenannttenn zwey achtteil, in bahrem golde geluhenn hatte3,
Verziehen auch vor vnns vnnser Erbenn vnd Erbnehmenn, aller gerechttigkeit vnnd eigennthumbs, die vnnser Eltter vorfahrenn Furstenn zu Hessenn, aber wir↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
ewigenn vnnd ewigenn — Beide Wörter lesen sich gleich (Dittographie der Vorlage?); zweites Wort könnte auch anders lauten.
Eller vatternn — Wohl 'Eltervater' (Großvater) gemeint; Schreibung 'Eller' unsicher.
geluhenn hatte — Singular 'hatte' trotz Plural-Subjekt; so in der Vorlage.
Vnnd ob es geschehe, das solcher brieff, der vff die versatzunge oder Pfanndtschafft der gemelttenn zweyer achteil weiset, oder anndere brieffe dergleichenn,
Von Gottes gnadenn Wir Wilhelm der mitler Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Ziegennhain vnnd zu Nidda, Bekennenn offenntlich ann diesem brieue, vor vnns, vnnser Erbenn vnnd Erbnehmenn,
da vnnd nach dem1 wir vnns mit vnnserm liebenn getreuenn, den gebaurenn zum Soden, vor vnnser Stadt Allenndorff ann der Werra gelegenn, annders genanndt die Pfenner, vormahls vmb vnnserenn Zoll, der vnns in den genannttenn Irem Sodenn eiget vnnd zustehet, vertragenn vnd vereinigt habenn,
also das wir, vnnser erbenn, vnd erbnehmenn, denselbigenn Zoll, nicht erhöhenn oder ersteigernn wollenn noch sollenn, Sonnder inn den Wirdenn, als vonn altters herkommenn ist, vngeuehrlich vnnd pleibenn lassenn,
Daruor dann die genannttenn vnnser liebenn getreuenn, die Pfenner, vnns drey hundert2 guldenn Jerlicher Pension, vonn vnnd auß den obgemelttenn Ihrem Soden gebenn sollenn, vnd Funfftausenndt guldenn als↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
da vnnd nach dem — Wortlaut der Übergangsformel unsicher; vielleicht 'das, vnnd nachdem'.
drey hundert — Zahlwort vergrößert geprüft; d-Anstrich spricht für 'drey', nicht 'zwey'.
Nemblich mit Neun vnd zwanntzigk hundert guldenn vnnser Schlos den Ludtwigstein, mitt aller seiner zugehörung, vom Herrnn Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn1, geuetternn,
mit Eilffhundert guldenn, vnnser Schlos Wannfrida mit seiner nutzung, vnnd Herting2 vom Eschwege, die wir den Solterber3 verkaufft hatten, gelöset vnnd wieder gekaufft habenn,
Des zu Vrkunde gebenn wir diesenn brieff, mit vnserm annhanngenndenn furstlichenn Siegill wissenntlich versiegelt, Geschehenn Nach Christi vnnsers↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Caspar Rittern, vnnd Sittichenn vom Berlipschenn — Caspar und Sittich von Berlepsch (Pfandinhaber des Ludwigsteins); Lesung 'Sittichenn' aus dem Kontext, Anfangsbuchstabe S/D nicht eindeutig.
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteHerrnn geburt, als mann gezehlet hat, Vierzehnhundert vnnd Neun Jar1 am Sonnabendt nach Sant Catharinen der Jungfrauenn tage.
Unsichere Lesungen
Vierzehnhundert vnnd Neun Jar — Textbefund eindeutig '1409', steht aber im Widerspruch zum roten Randvermerk 'Anno 1489' am Urkundenbeginn (Bl. 68r); wohl Abschreibfehler des Kopisten für 1489.
Bis dahero habe Ich aus altt vnnd newernn Historien, Cosmographen, vnd sonstenn anndernn vermuttungenn, Im erstenn Buch souiel muglich vonn erster annkunfft des Saltzwercks gehandtlet, Desgleichenn auch vonn allen Priuilegijs, Als viel derenn die Pfenner bey sich, bis vffs Jar — 1511 . geschriebenn,
Vnnd will demnach nun ann dem sein , Das Ich furtters zum anndernn Buch schreitte2, Vnnd darin meiner zusagung nach vorstelle, Allerley schreibenn, Rathschlege, Vnnd bedennckenn, Was vnsernn gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn Hochlöblicher gedechtnus bewogenn, wie auch sfgl. darzu kommenn, vber die — 42.↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Bötte[?] — Wort nach 'Pfenner': B-o/oe-tt-e mit Zierstrich durch tt; wohl 'Boette' (Siedehaeuser, vgl. Bodenn/Bothenn), Lesung des Vokals unsicher
schreitte — auch 'schritte' moeglich, ueberschriebene Bogen ueber dem Wort
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd will demnach nun ann dem sein , Das Ich furtters zum anndernn Buch schreitte, Vnnd darin meiner zusagung nach vorstelle, Allerley schreibenn, Rathschlege, Vnnd bedennckenn, Was vnsernn gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn Hochlöblicher gedechtnus bewogenn, wie auch sfgl.1 darzu kommenn, vber die — 42.
Es warenn auch die Pfenner ganntz vnnd gar darauff besturzt, vnnd der meinung, das sie mit nichttenn nachgebenn wolttenn, das vnser gnediger Furst vnnd Herr Hochlöblicher gedechtnus benebenn Ihnenn im Saltzwerck bauwenn möchtte, sonndernn wolttenn allein damitt befreyet sein, vnnd sfgl. in geringstenn nichts zubauwen nachgebenn,
Darumb sie sich dann sfgl. widdersetzten , vnnd viel vnnd manncherley Rathschlege, bey auswertigenn hohenn schulen, Doctoren, vnnd anndernn gelertenn vnnd verstenndigenn Leutenn suchtten, darauff grossenn Costenn wenndettenn, Wie dann auch gleicher massenn Hochgedachter Furst disfals nichts vnnderlassenn, Was zu befurderung sfgl.
Vornehmens dienlich sein möchtte , Wiewohl nun notwendigk erachttet werdenn möchtte, das nach der Leng all dieselbigenn schreibenn vnd Rathschlege , so beiderseits Innkommenn, ordenntlich Jegenn einander gesezt wurdenn .↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
sfgl. — Abkuerzung (wohl 'seiner fuerstlichen gnaden'); erster Buchstabe langes s oder f, auch 'ffgl.' lesbar; ebenso Zeilen 10, 11, 17
Bötte[?] — wie Seite 145: Vokal unsicher, wohl 'Boette' (Siedehaeuser)
auswerti= — Lesung 'auswertigenn' aus Kontext (auswaertige hohe Schulen); Schriftbild undeutlich
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteVornehmens dienlich sein möchtte , Wiewohl nun notwendigk erachttet werdenn möchtte, das nach der Leng all dieselbigenn schreibenn vnd Rathschlege , so beiderseits Innkommenn, ordenntlich Jegenn einander gesezt wurdenn .
So habe doch Ich vmb geliebter kurz willenn, derenn viele vnnderlassenn, vnd allein die verzeichnet, welche meines erachtens die sachenn erleuttertenn .
Da mann aber Je weitters wissennschafft habenn will, Hatt mann dieselbigenn in meinem Castenn[?]1, nach anweisung des Extracts Miscellaneorum zusuchenn .
Welche mehr Hochgedachtter Furst ann die Pfenner gethann, vnnd volgendts was weitters, des erstenn vnnd anndernn vertrags, auch erster vnnd annder Location wegenn verlauffenn, ordenntlich sezenn etc.2
Unsichere Lesungen
Castenn[?] — Wort vor 'nach anweisung': Anfangsbuchstabe undeutlich (C oder b), Zierstrich durch st; 'Castenn' aus Kontext
etc. — als et-cetera-Kuerzel (e mit Schlussschnoerkel) geschrieben
Darumb vnnser begerenn, das ihr denselbenn vnnsern dienern, in dem was sie vonn vnnserm wegenn, ann euch gesinnen, furdersamb vnnd beholffenn seidt, vnnd euch darinne vnweigerlich erzeiget , Des wollenn wir vnns gennzlich versehenn , Datum Cassell Sambstags Circumcis:
Vnnsernn liebenn Getrewenn den Pfennernn Zu Allenndorff in den Sodenn etc.
Unsichere Lesungen
Mülde= — Anfangsbuchstabe M oder W (Muelde=nernn / Wilde=nernn); Name des Renndtschreibers, wohl 'Mueldenernn'
Berbenn[?] — zweiter Personenname nach 'Jostenn'; Anfangsbuchstabe B oder V, Lesung unsicher); L zu Hessenn sst. (Abkuerzungen: L wohl fuer Lanndtgraue, sst wohl subscripsit; Schriftzug stark verschliffen
Liebenn Getrewenn, Vnns kömpt vonn vielenn orttenn vnnsers Furstennthumbs, Lanndenn vnd gebietenn , gleublich fur, Wie das Salzes ann allenn ortten vnnsers Furstennthumbs vnnd Lanndenn gebreche, vnd vnnpillicher vngewönlicher vffschlagk1, vf das Salz gemacht werde, also das vnnser vnnderthane[?]2, arme, vnd reiche, in dieser zeit des manngels am Salz, das in anndern vnnd frembdenn Lanndenn, mit grossenn schwerenn kostenn suchenn vnnd haben mussenn , Dieweil dann des volcks aus Gottlichenn gnadenn Je lennger Je mehr wirdt, vnnd aus der vrsach auch die welt, vnnd sonnderlich vnnser Furstennthumb , Je lennger Je mehr salzes bedurffenn wirdt, Vnnd aber der almechtige Gott, in solchem vnnserm Furstennthumb bey euch reiche Salzadernn zu Allendorf Im Sodenn gegebenn, Welche als wir in glaublichenn bericht erfindenn, viel mehr Pfannenn dann Jtzo da sein, ertragenn möchtenn, So sein wir aus zeitlichem Rathe vnnserer trefflichenn Räthe, vnnd etlichen vnnser Lanndtschafft, den wir statlichenn darinne gehapt, bedacht, vnnd habenn fur rechtmessig, ehrlich , nuz, vnnd not anngesehenn, etliche mehr Pfannenn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
vnnpillicher vngewönlicher vffschlagk — Wortanfaenge vn/vm verschliffen; auch 'vmbillicher' lesbar