Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar
Das Werk der Reihe nach
Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung,
Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte
lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder
unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.
Wortlaut und Übersetzung werden unverändert ausgegeben; Ziffern im Wortlaut verweisen auf unsichere Lesungen
am Fuß der Seite. Den Gesamtbestand durchsucht die Suche, die Gliederung erklärt
Aufbau des Werks.
Das Fünfte Buch. Diese Woche Laurentii halb gearbeitet; es hat sehr geregnet. Gefüllt und zugedämmt; ebenso die Gerinne fertiggestellt.
Bei diesen Bauten hat man auch klar und deutlich sichtbar befunden, dass die Ältesten mit den Bothen und Gesöden ganz niedrig und aufs allernächste bei den Salzadern geblieben sind; danach aber ist man fort und fort immer höher gestiegen und hat Sole und wildes Wasser in die Höhe zu steigen zwingen wollen, was dann keinen geringen Schaden angerichtet hat. Und es wäre noch nützlich und gut, dass die Bothe aufs niedrigste stünden und nicht in die Höhe gebaut würden. Weil man aber die Sole nunmehr hoch genug bringen kann, was die Alten nicht zu tun wussten, hat es nunmehr keine Gefahr oder Not.
Diese oben beschriebenen Bauten haben gewährt und sind ausgeführt worden in den zwei Jahren 1550
6½ Heller — ohne das, was an Vorteil von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn an Holz, Dienstfuhren und anderem dazu gebraucht worden ist. Es wird auch noch mehr darauf gehen, die abgebrochenen Bothe um den Salzbrunnen wieder aufzurichten und zu bauen und sonst alle anderen notwendigen Bauten auszuführen und vollends fertigzustellen, wie das im folgenden Jahr mit der Zeit geschehen soll. Geschehen und unterzeichnet zu Sooden, den 20. Oktober Anno 51.
Anno 54, den letzten April, hat unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Philipp zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, auf untertäniges bittliches Ansuchen bei der Verhandlung der erloschenen neuen dreißigjährigen Location den gemeinen Pfännern die Hälfte des genannten Baugeldes, das ihnen zu bezahlen zugestanden hätte, von den vorigen Jahren bis auf dieses Jahr 54 ausschließlich aus
Das Fünfte Buch. besonderen Gnaden erlassen; dafür hat der Ausschuss der gemeinen Pfänner unserem hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn in aller Untertänigkeit hohen und großen Dank gesagt. Unterzeichnet zu Allendorf an der Werra, den 22. Mai Anno 54.
Justus Pistoris, selbst.
Abfertigung und Vergleich des Zimmermanns und Werkmeisters. Wiewohl Meister Hans Wetzel, der Zimmermann, der den Salzbrunnen auf Anordnung und Befehl der Bauherren gefasst und gemacht hat, ziemlich gut unterhalten worden ist und jede Woche anderthalb Gulden für Kost und Lohn laut der Wochenrechnung gehabt und bezogen hat, so haben die verordneten Bauherren — damit es dennoch willig mit ihm gehalten würde — ihn in der Woche noch eine oder zwei Mahlzeiten mit genießen lassen und ihm danach als Verehrung gegeben, wie aus der nach-
Ich, Hans Wetzel, Zimmermann, tue hiermit öffentlich gegenüber jedermann kund und bekenne: Als ich diese nächstvergangenen zwei Jahre am Salzbrunnen hier zu Sooden gearbeitet und ihn von neuem gefasst habe, haben mir deshalb die verordneten Bauherren und Salzgrafen wöchentlich meinen Tagelohn, den sie mit mir vereinbart haben, gütlich ausrichten und bezahlen lassen. Und ich habe darüber hinaus zuvor zu meinem Unterhalt nämlich siebenthalb Taler und neunundzwanzig Gulden aufgenommen, die sie mir als Verehrung nachgelassen haben; dazu noch fünfundzwanzig Gulden und vier Gulden für ein Kleid, die sie mir jetzt bar zur endgültigen
vier Pfennig, deren ich gänzlich vergnügt und bezahlt bin. Darum sage ich für mich und alle meine Erben den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, meinen gnädigen Fürsten und Herrn, Seiner Fürstlichen Gnaden verordnete Bauherren und Beamte zu Sooden, desgleichen die gemeinen Pfänner und ihre verordneten Salzgrafen wegen dieser Arbeit, meiner verdienten Besoldung, der Verehrung und anderem hiermit quitt, ledig und los. Ich gelobe und verspreche deshalb, an meinen hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn, die gemeinen Pfänner und die Ihren keine weitere Ansprache noch Forderung zu haben, in keinerlei Weise. Und ich will auch alles, was ich bei diesem Bau gesehen und erfahren habe, bis in mein Grab verhehlen und verschweigen und
Unsichere Lesungen
Z. 10: sfgl. — Abkürzung, seiner fürstlichen gnaden
Das Fünfte Buch. davon nichts vermelden, auch ohne Ihrer Fürstlichen Gnaden Vorwissen im Land oder außerhalb keinen Salzbrunnen bauen oder vornehmen, alles ohne Gefährde. Und zur Urkunde habe ich die ehrbaren und wohlweisen Herren Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Allendorf an der Werra fleißig gebeten, ihr Amts- und Stadtsiegel für mich hier auf diesen Brief zu drücken; was wir, Schultheiß, Bürgermeister und Rat, um der geschehenen Bitte willen so getan haben, doch uns und der gemeinen Stadt ohne Schaden. Gegeben und geschehen zu Sooden, den 27. November Anno 51.
Und damit der genannte Zimmermann bis zur Erledigung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn im Land bleibe und diesem Salzwerk zum Nachteil kein anderes oder neues Salzwerk auf dem Eichsfeld, zu Kreuzburg oder sonst um das Fürstentum Hessen und die dazu ge-
zum Nachteil gebrauchen lasse, haben wir, die damals amtierenden Salzgrafen, für den genannten Meister Hans bei den Statthaltern und Räten unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Kassel die nachverzeichnete Bestallung erlangt, die sie sich auch haben gefallen lassen und mit der sie ihn versehen haben, wie folgt.
Bestallung Meister Hans Wetzels, des Zimmermanns zu Sooden. Wir, Statthalter und Räte zu Kassel, bekennen: Als Meister Hans Wetzel, Zimmermann, etliche verflossene Jahre zu Sooden gearbeitet und insbesondere im nächstvergangenen Jahr 50
und in diesem Jahr 51 den Salzbrunnen dort von neuem fassen und erbauen geholfen hat, weshalb er dann nach dem Inhalt seiner übergebenen Quittung mit seinem verdienten Lohn und
Das Fünfte Buch. seiner Verehrung abgefertigt und versehen worden ist — damit er dann im Dienst unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, bleibe, so ist
er von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden bestellt, sich in allen Sachen, die ihm bekannt und Seinen Fürstlichen Gnaden nützlich sind, am Salzwerk, an allen Bergwerken im Land, an Mühlen und anderen Bauten, wovon er Verstand hat, gutwillig, fleißig und unweigerlich gebrauchen zu lassen und auf Erfordern der von Seiner
Fürstlichen Gnaden darüber gesetzten Befehlshaber an jedem Ort nach seinem höchsten Verstand zum Besten Anweisung zu geben und beraten zu helfen — doch so, dass er zur Vollendung der Bauten am Salzwerk dieses nächstkommende Jahr 52
dort wohnen bleibe und diese aufrichten helfe, auch sonst Ihren Fürstlichen Gnaden treu, hold, gehorsam und gewärtig sein soll, wie ein treuer Diener seinem Herrn zu tun schuldig ist. Und er hat dies gelobt und seinen Revers darüber gegeben.
Das Fünfte Buch. Dagegen sollen ihm jedes Jahr aus den Bothen 15 Gulden Münze und vier Viertel Korn aus der dortigen Mühle gegeben werden, dazu ein Kleid zu Hofe im Jahr. Und damit ihm wegen der gezimmerten Öfen kein Verdacht erwachse, soll er dafür, solange er zu Sooden ist, jedes Jahr zwei Achtel Salz haben; und wenn er sonst an anderen Orten für unseren hochgenannten gnädigen Herrn an neuen großen Bauten arbeiten würde, soll er für die gezimmerten Öfen zwei Viertel Korn haben. Und es soll ihm an diesen Orten auf Seiner Fürstlichen Gnaden
Und zur Urkunde unter dem hier aufgedrückten Sekretsiegel unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn zu Hessen. Gegeben zu Kassel, den letzten Tag November Anno 51.
Das Fünfte Buch. Ermahnung zur Danksagung für die Gottesgabe des neu erbauten Salzbrunnens zu Sooden hier vor Allendorf an der Werra, Anno Domini 1550,
Weil uns das heilige Wort Gottes so oft und ernstlich ermahnt, dass wir Gott, unserem lieben Herrn und Vater, für alle seine Gaben und Gnade dankbar sein sollen — wie es im 147.
Psalm heißt: „Lobet den Herrn, denn unseren Gott loben ist ein köstlich Ding; solches Lob ist lieblich und schön“, und der Apostel: „Seid dankbar in allen Dingen“ —, so wollen wir auch jetzt für diese Gabe des Brunnens Gott, unseren himmlischen Vater, preisen. Und damit wir an seine Gaben erinnert und zum Loben und Danken angereizt werden, so wollen wir uns die Worte des 104. Psalms vornehmen; und
Das Fünfte Buch. sie lauten so: „Du lässest Brunnen quellen in den Gründen, dass die Wasser zwischen den Bergen dahingehen, dass alle Tiere auf dem Felde trinken und die wilden Tiere ihren Durst löschen; an denselben wohnen die Vögel des Himmels und singen unter den Zweigen.“
Als der Prophet in diesem Psalm allerlei Wohltat aufzählt, die Gott dem Menschen gegeben hat, und ihm dafür dankt, zählt er auch diese Guttat auf und spricht:
„Du lässest Brunnen quellen in den Gründen, dass die Wasser zwischen den Bergen dahingehen“ — als wollte er sagen: Das tust du auch uns zu Nutz und Gute, dass du allenthalben, wo Menschen wohnen, in der ganzen weiten Welt hier und da Brunnen quellen lässest, damit sie überall mit Wasser versehen sind.
Das Fünfte Buch. bt und dort kein Mensch und kein Vieh liegen, wohnen oder bleiben mag. Wo aber Wasser ist, da grünt es, da wächst es, da ist das Erdreich fruchtbar und bringt alles zum Unterhalt dieses Lebens hervor. Da sieht man, wie die Menschen an die großen Wasserflüsse gebaut und sich in Städten und Dörfern angesiedelt haben; und wo sie nicht an Wasserflüssen sitzen, haben sie dennoch an den Brunnenquellen ihre Wohnung und Häuser errichtet. Da schöpft und holt man dann für allerlei Notdurft: zum Waschen, zum Baden und zu allerlei Reinigung, zum Mahlen, zum Backen, zum Brauen, zum Kochen. Ich will schweigen davon, wie vielerlei Arten von Fischen das gebrauchen kann. Und wer kann nun das alles aufzählen, was uns Gott durch das Element des Wassers zunutze tut — nicht allein uns Menschen, sondern auch allem Getier, wie der Psalm weiter spricht: „dass alle Tiere auf dem Felde trinken“. Auch sie werden begabt mit der Güte ihres Schöpfers und mit
Das Fünfte Buch. Trinken reichlich versehen. Woher kommt nun das alles, und um wessen willen tut es Gott? Alles um des Menschen willen — damit er auch von den Tieren, über das hinaus, was das Erdreich trägt, zu essen und seinen Hunger zu stillen habe, und auch damit er die Tiere sonst gebrauche und ihm dienen lasse. Damit baut er seinen Acker, damit fährt er sein Korn ein, damit fährt er von einem Ort zum anderen; so ist das Vieh des Menschen Knecht. Darum hat Gott das Vieh geschaffen und mit Trinken und Essen versehen, wie der Prophet spricht: „dass alle Tiere auf dem Feld trinken“.
Wiewohl nun Gott dem Menschen anfänglich auch den Trank des Wassers gegeben hat und dieser zum Unterhalt dieses Lebens genug wäre — wie denn Adam und andere Patriarchen in aller Welt von so viel tausend Menschen von keinem anderen Trank gewusst und sich daran genügen lassen haben —, so hat
Das Fünfte Buch. uns Gott doch über den gemeinen Trank des Wassers hinaus auch einen besseren, edleren und dem Leib gesünderen Trank des Weines beschert und gegeben und dazu an den Orten, wo kein Weinwuchs ist, aus dem Wasser ein wohlschmeckendes Getränk, das Bier, brauen und machen lassen. Und wir sollten hierin vernünftig sein — mehr als die unvernünftigen Tiere, die nicht über ihren Durst hinaus trinken — und sollten billig den Allmächtigen darin erkennen und ihn dafür loben und ihm danken und nicht so vermessen saufen und schwelgen.
Es folgt weiter: „und die wilden Tiere ihren Durst löschen“. Auch sagt er das von den Tieren, deren viele so weit entfernt sind und dem Menschen zu keinerlei Gebrauch kommen, weder in die Küche noch zu einer Feld- oder Hausarbeit, und die dennoch von Gott auch gespeist und getränkt werden. Denn Gott lässt
ihnen das Wasser fließen, aus den Brunnen fern von den Leuten, in Gehölzen und Gebirgen, damit auch das Wild die Güte des lieben Vaters genießen möge. Wie David an einem anderen Ort sagt:
„Aller Augen warten auf dich, Herr.“ Ebenso auch die Vögel in der Luft, wie er weiter spricht: An diesen Brunnenquellen und Flüssen wohnen die Vögel und singen unter den Zweigen — das heißt, sie sind fröhlich und lustig, singen für das Essen und Trinken ein fröhliches Gesang und Lied und loben ihren Schöpfer und Ernährer.
Kurz, es ist alles dem Herrn dankbar: das Vieh auf dem Felde, die Vögel unter dem Himmel. Sollten wir Menschen nicht viel mehr Gottes Gaben erkennen und dafür dankbar sein? Darum wollen wir mit dem heiligen Propheten und anderen gläubigen Menschen uns auch durch diesen Psalm der Wohltat Gottes erinnern und Gott dafür loben
und preisen und sagen: „Du lässest Brunnen quellen.“ Denn welcher König oder Kaiser hat die Kunst, seinem Volk Brunnen zu geben, wenn es nötig wäre? Aber du, du ewiger Gott, du lässest Brunnen quellen; es ist dein Werk. Wir lesen, dass er auch wohl Brunnen gegeben und Wasser hat laufen lassen aus harten Felsen, wie er den Kindern Israel in der Wüste Wasser gab. Ebenso, als die Könige Juda und Israel zu Felde lagen wider den König Edoms und großen Mangel an Wasser hatten und alles Vieh und alle hätten verderben müssen, gab ihnen Gott Wasser auf die Fürbitte des heiligen Propheten Elisa, wie wir lesen, 2. Könige 3.
Was alles seine großen Werke, seine Gewalt und Güte erweist. Nun haben wir aber an diesem Ort eine besondere Gabe eines Brunnens, nämlich den Salzbrunnen, für den wir vornehmlich und insbesondere dem Herrn danken und ein Te Deum laudamus singen sollen, seiner Nutzbarkeit wegen,
die der liebe Gott daraus so lange gegeben hat und noch alle Tage gibt. Denn rechne du: wie viele tausend Hausväter mit allen ihren Kindern und ihrem Gesinde hat wohl der liebe Vater so viele hundert Jahre her aus dieser Gabe des Brunnens beschenkt, ernährt, erhalten, gespeist, getränkt und gekleidet! Und wie viele haben noch heutigen Tages ihren Unterhalt und ihre Nahrung vom Brunnen mit all ihrem Hausgesinde: der mit Salzmachen, dieser mit Abführen und Wegbringen, jener mit Holzzufahren, Holzhauen, Wellenbinden. Ich will schweigen von den Schmieden, die immer an den Pfannen zu machen und zu flicken haben, von Zimmerleuten und vielen anderen Arbeitsleuten und Tagelöhnern, die man täglich haben muss und die allesamt ihr Gewerbe dabei treiben, ihren Nutzen suchen und ihr Brot verdienen. Sollte man dann nicht Gott dafür loben und erkennen, dass er uns unser täglich Brot so bescheren muss?
Vielmehr aber sollen diejenigen Gott danken, die die Pfannteile und Erbe an solcher Gabe haben, denen so viele Leute mit ihrer Arbeit dienen und die ohne alle Mühe dies aus der Hand des gütigen Vaters empfangen. Ja, sage ich, die sollen besonders vor anderen Gott für die Gabe preisen und auch nicht vergessen, dem Nächsten mitzuteilen, was ihnen Gott beschert hat. Wie es denn auch Brauch gewesen ist, an einem besonderen Tag ein Almosen beim Brunnen allen armen Leuten auszuteilen; wie denn auch alle Jahre ein fürstliches Almosen an arme Pfarrherren, Studenten, Jungfrauen, die zur Ehe greifen, und auch sonst an arme Leute ausgeteilt wird. Ja, sage ich, das ist wohlgetan: dass wir uns mit Worten und Werken gegen unseren Wohltäter dankbar erzeigen und erkennen sollen, von wem wir dies und alles andere haben. Und wenn wir das nicht täten und allein
unseren Prunk, unsere Hoffart und unseren Geiz, unser Schwelgen und Prassen trieben, wie es leider bei etlichen der böse Brauch und das Vergessen Gottes ist, so könnte und würde uns der liebe Gott dermaleinst diese Gabe auch schmälern oder sie gar ganz entziehen. Denn denkt nicht, dass es, nur weil es eine lange Zeit bestanden hat, darum allzeit so bestehen müsse; denn der Prophet singt uns ein anderes Lied von dem, der die Bäche zur Wüste macht und die Wasserquellen versiegen lässt und ein fruchtbares Land in ein unfruchtbares verwandelt um der Bosheit willen derer, die darin wohnen (Psalm 107).
Wie oft ist es geschehen, dass Gott Städte und Dörfer ganz hat vergehen lassen und an anderen Orten andere wieder hat aufgehen lassen, dass Brunnen und Wasser versiegten und an anderen Orten wieder quollen — wie wir das auch bei Strabo im ersten und letzten Buch seiner Geographie finden. Ebenso gedenkt die Heilige Schrift des Brunnens zu Jericho, wie
der verdorben und verlästert war von wegen der Sünde der Einwohner und wiederum durch das Gebet des gläubigen Elisa und anderer Gotteskinder gesund, süß und heilsam gemacht wurde, so dass sie sich seiner bedienen, damit kochen und daraus trinken konnten — er, der vorher weder Mensch noch Vieh nütze war.
Um dies zu verhüten, sollen wir wie fromme Gotteskinder Gott in seinen Gaben erkennen, dafür danken, uns vor Sünden hüten, Gott loben, unseren armen Nächsten nicht vergessen und uns so verhalten, dass Gott nicht mit uns zürne. Denn seht es vor Augen: Wenn Gott die Hand abzieht, wie bald wäre alle Arbeit verloren! Er könnte die Salzadern sich verlieren lassen oder verstopfen; er könnte wildes Wasser in solcher Weise quellen lassen, dass man es nicht absondern könnte; er könnte den Brunnen durch Bauleute verderben lassen. Und was soll man viel
sagen — da steht es im Psalm, dass er um der Leute Bosheit willen die Hand abziehen kann und will und ein fruchtbares Land in ein unfruchtbares verwandeln.
Ja, sagen etliche: Weil du denn sagst, dass man Gott danken soll — warum hat man den Brauch abkommen lassen, dass man an einem besonderen Tag, nämlich St.
Bonifatius, Gott lobte und Spenden gab, dass man das Sakrament auf den Brunnen trug, und alle Pfarrherren, Schüler und das Volk mitgingen? Antwort: Es ist ja dieser Brauch abgekommen, der im Papsttum üblich gewesen ist. Aber was ist es damit, dass man das heilige Sakrament zum Brunnen trug? Meinen wir denn, dass das dem Herrn Christus so wohlgefalle und dass ihm nicht besser gefalle, dass wir es essen und trinken zur Stärkung unseres betrübten Gewissens und dem Herrn Dank sagen für sein bitteres Leiden, wie es die erste und älteste Kirche getan hat? Das möchte man tun: dass wir uns um den Brunnen versammelten und dort
dem Herrn ein Te Deum oder ein anderes Lied sängen und ihm dankten. Aber was fehlt uns denn daran, in unseren Kirchen, so oft wir zum Tisch des Herrn zusammenkommen, so oft du zum Brunnen kommst, oder auch daheim im Haus Gott zu danken, wenn wir essen oder trinken, Geld oder Salz aufgeben, das Salzfass zur Mahlzeit auf den Tisch setzen? Ebenso, wenn du deine Salzgänse gemacht hast und sie um die Pfanne herum stehen siehst, dass du dann sprächest oder dächtest: O Gott, himmlischer Vater, ich danke dir und preise dich um deiner Gabe willen. Das würde ohne Zweifel Gott wohlgefallen; und du hättest so nicht allein einen Tag im Jahr, sondern alle Tage und vielerlei, das dich anreizt und ermahnt, Gott zu danken. Und du könntest mit dem Propheten sprechen: „Ich will den Herrn loben allezeit; sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein.“ So hättest du Ursache genug, Gott von Herzen für seine Gaben zu loben
Das Fünfte Buch. und zu danken. Nicht allein aber sollen wir anderen, die wir kein Pfannteil haben oder auch durch unsere Arbeit etwas davon gewinnen, Gott loben, sondern auch alle Menschen, die das Salz gebrauchen; denn es ist auch ihnen zunutze gegeben. Denn denke doch nach, welche Nutzbarkeit wir alle davon haben und wie nötig es ist — und wie das gemeine Sprichwort lautet: So ist Salz die beste Würze, und man kann es in unserer Küche viel schlechter entbehren als Zucker oder Pfeffer. Welche Speise wollte uns doch schmecken? Wie könnten wir es zur Haushaltung entbehren, unser Fleisch, Fische, Butter, Käse einzusalzen und zum Vorrat aufzubewahren? Wie wollte man Gesinde und Arbeitsleute speisen und sättigen? Wie könnte ein Land dem anderen so viele Fische und Fleisch, Hering und andere gesalzene Speise zutreiben, zuführen und holen lassen, so viel Butter
Das Fünfte Buch. und Käse können wir in unserem Land nicht machen, dass wir uns behelfen könnten, wenn man uns nicht mehr aus anderen Ländern zuführte. Was für eine Teuerung und Mangel würde dann folgen, wenn es uns an solchem Salz fehlte! Ja, was würde aus diesem und anderen Ländern werden, wenn man aus Mangel an Salz kein Fleisch, wildes oder zahmes, keine Fische, keine Butter, keinen Käse machen könnte? Es müsste doch alles verderben, stinkend und schimmlig werden und uns zu keinem Nutzen kommen. Wir müssten uns mit Wurzeln und Gras behelfen wie das Vieh, wollten wir uns des harten, unseligen Hungers erwehren — wenn nicht der liebe Gott diese edle Kreatur des Salzes dazu gegeben und erschaffen hätte, damit dem Menschen dadurch seine Speise erhalten und nutzbar gemacht würde. Wie manche Stadt litte auch große Not, die in
Das Fünfte Buch. Kriegsläuften sich mit gesalzener Speise behelfen muss. Was soll ich davon sagen, dass mancher kranke Mensch aus Verlangen begehrt, von einem gesalzenen Fisch oder Fleisch zu essen, und dass es ihm auch wohl zu seiner Gesundheit bekommt? Und wer kann doch alle Nutzbarkeit und Notdurft des Salzes aufzählen, wozu der himmlische Vater das Salz geschaffen hat — zur Speise, zur Arznei und sonst zu vielerlei Gebrauch.
Darum ist es billig, dass alle Menschen samt uns Gott für seine Gaben danken und daran denken, wie der liebe Vater für uns sorgt, wohltut und allerlei Gaben gibt, wodurch die Menschen erhalten und erfreut werden: nicht allein die Salzbrunnen, sondern auch die Sauerbrunnen und die warmen Brunnen, von mancherlei Farbe und Geschmack. Was alles die Weisheit und Güte des Werkmeisters oder Schöpfers anzeigt, so dass
104). Nun ist noch ein anderer Born, von dem auch zu sagen ist, ehe wir schließen, den uns der liebe Gott ebenfalls gegeben hat. Ihm gegenüber sind alle Salzbrunnen, Sauerbrunnen und warmen Brunnen samt allen Brunnen in der weiten Welt, alle Silber- und Goldbergwerke samt allen Reichtümern und Schätzen auf Erden nichts. Und wir wären wahrlich arm und dürftig, wenn wir diesen Born nicht hätten; nun wir ihn aber haben, sind wir reich und selig. Und wir werden in der Heiligen Schrift vom Heiligen Geist dazu ermahnt, dass wir dem Herrn dafür danken sollen, wie im Psalm
Das Fünfte Buch. Versammlungen zu Gottesdienst loben, singen und sagen soll? Es ist ein geistlicher Born, der nicht einer Gesellschaft oder einer Stadt gegeben ist, sondern allen Gläubigen, so weit die Welt ist. Er bringt auch nicht zeitliche Güter mit sich, sondern ewige Güter im ewigen Leben. Davon hat der Prophet Sacharja
im 13. Kapitel gar herrlich gepredigt: Zu dieser Zeit — verstehe: des Neuen Testaments — werde das Haus David und die Bürger zu Jerusalem einen freien, offenen Born haben wider die Sünde und Unreinigkeit. Was ist doch das für ein Born, der zu Jerusalem quellen würde und alle Unreinigkeit und Sünde abwäscht? Das muss ja ein köstliches und edles Wasser sein, das da alle Sünde und geistliche Unreinigkeit des Herzens abwäscht, das so süß und gesund ist zu trinken, zu laben, zu stärken und den inwendigen Menschen zu bekräftigen. Ja,
Das Fünfte Buch. das sind die Wasser des Heiligen Geistes, die da nicht verschränkt oder verschlossen stehen wie im Alten Testament das Handfass Moses oder hernach das Meer, das der König Salomo machen ließ, damit sich allein die Priester darin waschen und reinigen — sondern ein freier, offener Born, in dem sich Reiche und Arme, Junge und Alte allezeit zu trinken, zu laben, zu kühlen, zu reinigen und zu heilen haben. Ebenso hat der Prophet Jesaja
davon geweissagt, im 12. Kapitel, wo er auch von der Zeit des Neuen Testaments spricht und unter anderem sagt: „Ihr werdet mit Freuden Wasser schöpfen aus dem Heilsbrunnen.“ Siehe, hier nennt der Prophet die Wasser des Heiligen Geistes Heilsbrunnen, darum weil sie alles Heil, alle Hilfe und allen Trost bringen, ja die ewige Freude und Seligkeit allen Gläubigen. Und es sind die teuren Worte und Zusagen Christi, die heilige Taufe, der Heilige
Das Fünfte Buch. Geist, der uns gegeben wird; das ist das schöne, reine, lautere Wasser, das gesunde Wasser, das heilige Wasser, das uns nicht spärlich, sondern aufs allerreichste gegeben ist, um daraus für uns und andere zu schöpfen, zu holen und darin zu baden. Denn, spricht Jesaja,
werdet ihr mit Freuden schöpfen und singen; da werdet ihr rechte Lehre, gewissen Trost und vollkommene Abwaschung aller eurer Sünde haben, so dass ihr Gott dafür nicht genug danken könntet. So sagt auch der Herr Christus zum Weibe bei dem Born der Stadt Sichar,
Johannes 4: „Weib, wer von diesem Wasser trinken wird, das ich ihm gebe, den wird ewiglich nicht dürsten; sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, das wird in ihm ein Born des Wassers werden, das in das ewige Leben quillt.“
Das Fünfte Buch. Geist ermahnt werden zu danken. Darum lasst uns insbesondere und vor allen Dingen für diesen reichen, ewig quellenden, heilsamen Born Gott hoch und von Herzen danken: für sein heiliges Wort, wodurch wir bekehrt und zum christlichen Glauben gekommen sind; für seine herrliche Taufe, in der wir so rein gewaschen und gebadet sind; für die Gabe des Heiligen Geistes, der uns beim rechten Glauben erhält, stärkt, tröstet, labt und heilt, so dass wir volle Genüge haben und mit dem heiligen Propheten David aus dem 23.
Psalm singen: „Er lässt mich weiden, wo viel Gras steht, und führet mich zum Wasser, das mich erquicket.“ Demselben, unserem lieben Vater und Gott, sei nun für diese und alle seine väterlichen Gaben, mit denen er uns täglich an Leib und Seele so reichlich beschenkt, Lob, Ehre und Dank gesagt von nun an bis in Ewigkeit. Amen.
Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.
Unsichere Lesungen
Z. 13: Solennmesser — Schreibung des Stichworts unsicher
Der Erste Appendix. Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.
Achtel. Es gehören 8 auf eine Pfanne Salz; eines ist so viel wie 2 Marburger Mut.
Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.
Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.
Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.
Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.
Pumpengeld.
Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.
Borteisen.
Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.
Beißhammer.
Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.
Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.
Berleff.
Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.
Besoldung.
Der Erste Appendix. Belege. Das ist dasjenige, was auf beiden Seiten auf der Wand an die Pfanne gelegt wird, aus Schlotter, damit die Pfannenbäume nicht verbrennen. Dagegen werden die Salzgänse gesetzt und gedörrt.
Belegstein. Davon muss man auf jeder Seite 4 haben; sie liegen auf dem Gesöde und unter den Nähten der Pfanne, und darauf ruht die Pfanne, damit sie keinen Schaden nimmt.
Böcke.
Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.
Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler.
Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem
Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,
Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden
die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen
Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der
Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist.
Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus
Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,
Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,
die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68
zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.
Der Erste Appendix. den sie von alters her so gehalten haben.
Baumeister. Es ist einer in Sooden, der jetzige Bornmeister; er hat davon an Besoldung Geld ———— 20 Gulden,
Deren sind unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen im Gesöde 2; zu ihnen werden die kleinen Kohlen auf die Platten geschüttet, gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen.
Anmerkung: Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält; dabei ist befunden worden:
Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht.
Diener — steht unter A
Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;
und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44
angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde.
Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird.
E.
Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.
Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden
Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen.
Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen
Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst.
Erbkauftes Pfannteil.
Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.
Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt
Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger
Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen
Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden.
Anmerkung:
Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler.
Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:
Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen.
Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller.
Soltröge:
Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.
Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.
Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben.
Fasskauf.
Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,
Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus.
Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E
flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.
Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,
Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.
Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten.
Fuhrzeichen.
Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14
oder 15 Mal.
Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist.
Feuern.
Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5
oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab.
Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,
Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen.
Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.
Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden
Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt.
Gerichtsknecht.
Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst
Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.
Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus.
Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.
Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann
Anmerkung: Jede Woche bricht man einen Teil des Gesödes ab, nimmt das Gebrannte heraus — das nennt man Beiße — und macht es von neuem aus Schlotter und Sole; dafür gibt man zu machen ——— 2 Albus.
Geschenk. Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden.
Grube. Ist der Platz vor dem Bothe, auf dem die Wellen gesetzt werden.
Gegenwärtiger. Es sind ihrer zwei, der eine der Zöllner, der andere der Kaplan;
sie müssen gleich dem Obersalzwart alle Werke, die jährlich und wöchentlich gesotten werden, aufschreiben und ins Register bringen; auch soll der Kaplan bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen. Er hat davon an Besoldung:
Gewicht. Ein Zentner zu Allendorf hält 104 Pfund. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält gemeine Zentner ——————— 1¼. Ein Quart Sole wiegt ———— 2 Pfund 27 Lot; ein Quart wildes Wasser ———— 2 Pfund 22 Lot. Ein Achtel Salz soll wiegen ——— 155 Pfund,
wiegt bisweilen ———— 150 bis 140 Pfund. Eine Salzgans wiegt ungefähr 5 oder 6 Pfund.
Gusswerk, gegossenes Eisen. Das sind Träger, Stäbe, Platten und Eisen; die muss man zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste und sonst haben.
Träger ——— 5, Stäbe ——— 23; sie wiegen gegen 15 oder 14 bzw. 23 oder 24 Zentner. Jeder Zentner wird nunmehr zu Lippoldsberg gemäß dem Vertrag, den unser gnädiger Fürst und Herr mit dem Hüttenmeister hat schließen lassen, mit ——— 28 Albus bezahlt. Dagegen muss er das alte Eisen wieder nehmen und für jeden Zentner 10 Albus
Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.
4 oder 5 Gulden.
Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:
und Herrn ————— 1 Taler oder 31 Albus. Es kostet am Seulingswald 3 Albus zu hauen oder 4½ Albus mit der Säge zu schneiden, 12 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser,
Holzleger. Er muss alles Floß- und Schiffholz ins Eisenmaß legen, soviel der Holzvogt davon den Bodern zum Salzsieden verkauft. Er hat an Besoldung von jedem Klafter ——— 5 Heller, dazu von unserem gnädigen
doch je nach Beschaffenheit des Bothes.
Herrengänse. Jeder Meister aus den Bothen unseres gnädigen Fürsten und Herrn gibt von jedem Werk 2. Ebenso geben auch die Boder auf dem Salzwerksteil der Pfänner; diese erheben die Pfänner, sie haben es sich in der Location vorbehalten, und es ist ihnen auch so zugestanden.
Herrengeld.
Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden
Hacke. Es gehört eine ins Bothe; die muss der Schmied mit der Pfanne liefern. Sie wird zum Schlotter und zur Fertigung des Gesödes gebraucht.
Haken. Pfannenhaken gehören 16 an eine Pfanne; die muss der Schmied neben der Pfanne liefern und in gutem Stand halten. Ein Feuerhaken gehört ins Bothe, um das Holz unter der Pfanne zurechtzulegen und zu ziehen; den muss der Schmied liefern.
Herd:
Darauf wird die Beiße gelegt und zerlassen.
Haspen. Das sind Ösen oder gebogene Eisen in der Pfanne, in die die Haken eingehakt werden, die an den Pfannenbäumen hängen, damit die Pfanne fest gehalten und ruhig gehalten wird; deren sind in jeder Pfanne ——— 16.
Jahreswerk. Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen. Um das aus den Bothen zu tragen, gibt man jährlich aufs Bothe 8 Albus;
das macht auf 86 Bothe —————————— 26 Gulden 12 Albus. Was aber an Grus, Asche und Schlacken in den Steinkohlen-Bothen auf und unter dem Rost anfällt, dafür gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Meister, dass er dies aus dem Salzwerk schafft, als Beihilfe 6 Gulden.
Jahreswerk, Übertreter. Es ist die alte Ordnung: wer — sei es Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht — einen schlägt und verwundet, nagelstief oder gliedlang, wer eines davon tut, der muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden. Ist er ein Meister, so wird er dazu auch des Bothes und der Meisterschaft enthoben.
K.
2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40
jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden
Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller.
Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch.
Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus.
Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt
man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler.
Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus.
Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und
Unsichere Lesungen
Z. 11: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt
Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus.
Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.
Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab.
Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller.
Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen
zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben.
Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung:
Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus.
Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.
L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus.
Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus.
Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,
welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.
Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.
Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.
Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.
Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.
Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.
M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.
Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in
Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.
Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.
Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:
ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11.
Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen.
Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock.
N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.
O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus.
Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde.
Obersalzgraf.
Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen.
Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register
bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt.
P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden.
Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.
Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus.
Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller.
Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.
In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden.
Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll.
Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in
die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz.
Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.
und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56.
Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger.
Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf
eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig.
Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller.
Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle.
Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole
kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann.
Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus.
Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.
Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist.
Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil
zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800.
Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen.
Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller.
Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser
brennen; sie können lange währen.
Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen.
R. Rentmeister.
Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet
bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem.
Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus.
Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus.
Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.
Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab.
Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.
Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt.
Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch.
Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es.
Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger