Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar
Das Werk der Reihe nach
Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung,
Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte
lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder
unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.
Wortlaut und Übersetzung werden unverändert ausgegeben; Ziffern im Wortlaut verweisen auf unsichere Lesungen
am Fuß der Seite. Den Gesamtbestand durchsucht die Suche, die Gliederung erklärt
Aufbau des Werks.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevogt ann der Werra, Werner vom Waldennstein, Hermann vonn Hundelshausenn, Ludwig vonn Baumbach zu Binsfurt7, vnnserm Hoffmarschalck, Johann Meisenbug, vnnserm Haus hoffmeister Bode vonn Bodennhausenn,
Balthasar Diede, Curt vom Grifftenn, Jost vom Berlipsch, Friderich Keudelnn zu Schwebede, vnnd Reinhardenn vom Beyneburgk genanndt vom Honstein zu Reichennsachsenn,
Vnnd dann aus vnnserm Obern Furstenthumb die vom Adell, Georgenn vom Colmetsch vnnsern Stadthalter ann der Lone, Johann Riedeselnn zu Eisenbach vnnserm Erbmarschalck, vnnserm Ambtmann zu Schottenn Adolph Rauenn zu Holtzhausenn,
Heintzen von Breidenbach genanndt Breidennstein, Ottenn Hundenn vnsern amptmann zu Schonstein1[?], Hartmann Schleyernn, Christian vonn Weytterßhausenn, Helwigenn vom Lauterbach vnnserm amptmann zu Epstein,
Philips Reudteseln2[?] zu Josfach3[?], Rabe vom Dornbergk, Helwigenn vom Ruckershausenn4[?], vnnserm amptmann zu Auerbergk5[?], vnnd Heinrichenn vom Lewtennstein6[?],↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Schonstein — Amtsname nicht sicher lesbar; wohl Schönstein
Reudteseln — Anfangsbuchstabe R/K unsicher; wohl Riedesel (zu Josbach)
also, ob ann der bezahlung der gedingtenn Pension vber kurz oder lanng eins oder mehr Termins, oder sonnst einicher manngell dieser verschreibung halber zustunde, wie oder durch was wege das geschehe, als doch nicht sein soll,
als dann sollenn gemeine Pfenner samptlich, oder einer vonn Ihrer aller wegenn, doch mit gnugsamem vnnd volkommenen gewalt, vnd ein Jeder fur sich selbst, sie seyenn Innenn oder außenn dem Furstennthumbs Hessenn gesessenn,
desgleichenn Ihre Erbenn vnnd nachkommenn, vnd mitbeschriebenn obbenenntte Grauenn vnnd die vom adell, Ihre Erben vnnd Erbnehmenn, vnnd die vom obbestimptenn Stedten vnnd Ihre nachkommenn,
sampt vnnd sondern Ires gefallenes Jegenn, Fritzlar, Warbergk, oder Corbach, vnd so dasselbig vonn Furstlicher oder annderer Obrigkeitt, oder sonnstenn verbottenn, ann anndere ortter vnnd Stedte, wo solches gelittenn vnnd zugelassenn möcht werdenn,
alles nach Irer der Pfenner gelegennheit vnnd erfordernn, das vnns noch vnnsern Erbenn keins4 wegs nicht zuenndtgegenn3[?] sein soll, Noch wir oder↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnsere Erbenn derwegenn Jegenn Ihnenn den Stedten kein2 vnngnadt noch vnguts gedennckenn, auch furnehmenn sollenn, noch wollenn,
doch das solche forderung vber funff ader sechs Meylenn vom Furstennthumb Hessen, vnnd anndernn vnnsernn Graueschafftenn vnnd gebietenn nicht benenndt werde,
Vnnd ob die genenndtenn Burgen ann der gefordertenn orter einem nicht gelittenn kontten werdenn, Sollenn die Burgenn schuldigk sein, solches gemeinenn Pfennernn zu Aldenndorff, Irenn mitbeschriebenn vom stundt ann, annzuzeigenn,
vnnd sie die Burgenn Inn Ihre behausung keins wegs ziehenn, sonndernn vf Ihr der Pfenner erfordernn, ann annder orter, da die Pfenner die Burgenn hin mahnenn3 wurdenn, Inn ein ehrliche herbrige reitenn,
alles bey der verpflichtunge vnnd zusagung wie hernach gemelt, die Grauenn mit Ihrenn selbst leibenn, oder einen vom adel ann Ihre Stedte, Jeder mit Sechßpferdenn1[?],
vnnd die vom adell mit Irem selbst leibe, vom Mann zu mann, pferden zu pferdenn, Jeder mit vier pferdenn gerust, vnnd aus Jeder abgenanndtenn Stadt zwenn aus dem Rath mitt vier pferdenn,
Inn leistung, wie Geisels vnnd leistung recht vnnd gewonnheit ist, wie frommenn Grauenn vnnd Herrenn, vnnd denenn vom adell vnnd Erbarenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Sechßpferdenn — ß/z unsicher; gemeint: sechs Pferden
kein — Strich durch „kein“ – wohl Zierstrich (k-Schleife), da der Sinn das Wort verlangt
mahnenn — Lesung mahnen/machen; Einlager-Kontext spricht für mahnen
Die auch samptlich oder insonndernn, wie sie ermahnet werdenn, schrifftlich oder mundtlich, auf die erste Ihre vermanung vnnd erforderung, als baldt vngeseumbt in achtt tagenn sambtlich vnnd sonnderlich mit Ihrenn selbst leibenn wie berurt einstellenn vnnd leistenn sollenn,
Vnnd im fall sie in annder Geselschafft oder leistung gemanet vnnd eingefordert werenn, Sollenn sie alwegenn Ihres gleichenn wie gemelt, vnnd nach anzahl Inn leistung, so sie gemahnet, einstellenn,
So soll der Graue, Edelmann, oder die Stadt, wem der oder die abgangenn, zugestanndenn, so baldt in acht tagenn, anndere taugliche Personenn, ann der abgangenen stadtt einstellenn,
Da die Burgenn etwas dapffers1 bey Ihnenn verzehret, vnnd sich mit bezahlung verzuglichenn vnnd vngeburlichenn haltten wurdenn, Oder da wir Lanndtgraue Philips, vnser Erben vnnd nachkommenn sie zu Jederzeit Quitirenn, vnnd die Wirtte nicht enndtrichttenn wurdenn,
das sie als dann, so sie des not habenn wurdenn, der Burgenn Pferde, eins oder mehr, nach Irer gelegennheit, nottürfft vnd gefallenn, ohnne menniglichs einrede vnnd verhindernn, zum theurstenn sie können, vnnd zu abkurzung Irer schuldenn verkeuffenn mügenn,
So auch die obgenanttenn Geschlechte vonn Grauenn vnnd adell, vber kurz oder lanng, eins oder mehr sonnder Mannliche erbenn todts halbenn ganntz abgingt1 vnnd versterbenn,
als dann sollenn vnnd wollenn wir oder vnnsere Erbenn anndere Grauenn vnnd vom Adell, den Pfennernn vnnd Irenn mitbeschriebenenn, annehmlich, in der abganngenenn stadt, so baldt die Pfenner das begerenn Inn Monatsfrist darstellenn,
Vnnd ob das nit geschehe, So sollen die Pfenner macht habenn, die vbrigenn einzufordern, allermassenn wie obenn davonn geschriebenn stehett, aller ding ohnne geuerde,
Da aber eins oder mehr wie in dieser verschreibung gemelt, von vns vnnsernn Erbenn vnnd nachkommen Furstenn zu Hessenn, oder vonn vnnser Burgenn mittbeschriebenn vnnd selbst schuldigern, in vergeß gestelt, vnnd nicht gehaltenn wurde, das doch nit sein soll,
deßgleichenn ann den gemeltenn Burgenn mit vnd selbstschuldenernn ann Irenn Erbenn vnnd nachkommen, sambtlich vnnd sonndernn güternn, sie seyenn fahrendt oder liegenndt, Jnn oder ausserhalb Lanndes gelegenn, wie die nahmenn habenn möchttenn,
mit oder ohne rechtlich erkanndtnus, wie sie könnenn oder mügen, mit kommernn, hemmenn, vnnd vffhalttenn nach Jrem gefallenn, gennzlich vnnd volnkommende erholenn,
Es sollenn auch alle Bottenn der Pfenner so die Bürgen ersuchenn vnnd Jnfordernn, vnnd den Pfennern zu Irer notturfft, vnnd nach gelegennheit in dieser sachenn wie gemelt, dienenn werdenn, frey sicherheit vnd geleit habenn,
Das auch wir vnnsere Erbenn, vnd Nachkommenn, noch die Burgenn, oder Jemanndts vonn vnnser aller wegenn Jnn keinenn vngnadenn vnnd vngütem effernn, gedennckenn, noch rechen sollenn oder wollenn,
So auch dieser brieff, in was wege das geschehenn [gestrichen: köntte] oder möchte, am Pergamenen, Büchstabenn, oder Siegeln, schadenn nehme, vnnd manngelhafftigk wurde, Oder da ein articul darinnenn wieder den anndern wehre,
Das alles soll gemeinenn Pfennernn, Jhrenn Erbenn, vnnd mitbeschriebenenn, vnnd mit Irem gütenn wissen vnnd willenn Innhabernn dis brieffs, keinenn schadenn bringenn, noch geberenn,
Zu dem vnnd vber das alles, wie obenn geschriebenn ist beredt, vnnd von vns, vnnsernn Erbenn vnnd nachkommenn Furstenn zu Hessenn bewilligt, Bewilligenn das hiermit in Krafft dieses brieffs,
das im fall den Pfennernn, Irenn Erbenn, nachkommenn, vnnd Irenn mitbeschriebenn, eins oder mehr in dieser Location vnnd verschreibung nicht gehalten↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitewurde, welches doch nicht sein soll, Oder da diese Location vonn einem theil wie gemelt, vfgesagt, das als dann den Pfennernn Jrenn Erbenn vnd mitbeschriebenn, nachvolgennde wege zu Jrer sicherheit, auch sollenn vorbehalttenn sein, vnnd offenn stehenn,
dero sie einenn zu den vorigenn beschriebenn, welchs Jhnenn gefelligt vnnd am zutreglichstenn sein will, zugebrauchenn, macht habenn sollenn, vnnd das sie als dann auch wiederumb vf vorigenn obanngeregtenn vertragk zuschreittenn, vnd zutrettenn, macht habenn sollenn,
Oder aber wo den Pfennernn der weg Jztgemelt nicht geliebte, das sie als dann vor Jhr gannzes Salzwergk, vnnd alles was darzu vnnd Jnngehört, vnnd dem anhenngigk, ein nambhafftige Summa güldenn, vonn vnns vnnsern Erben, Nachkommenn Furstenn zu Hessenn, zufordernn macht haben sollenn,
Doch das die Moderation vnnd messigung des werths, bey einer vnpartheyschenn Vniuersitet, im Heyligenn Romischenn Reich Teutscher Nation, welche sie die Pfenner zuerwehlenn macht habenn sollen, stehenn soll,
vnd solchenn werth des kauffgeldts sollenn wir, vnnser Erbenn vnnd nachkommenn Furstenn zu Hessenn Jne den Pfennernn vff Jhr erfordernn vnuerzuglich, an nachbenanntter ortter einem vf vnnsernn kosten gein Franckfurt am Main, oder Erffurdt in Thüringenn liebberenn, gebenn vnnd bezahlenn,
an welchem ortte, da es den Pfennernn gefellig vnnd gelegen ist, vnnd sie samptlich, oder einem Jedenn mit seinem oder Jhrem gebürenndenn anntheil, nach Jrer vnd eins Jedernn gelegennheit notturfft vnnd wohlgefallenn, damit vnuerhindert, vnnd ohnn alle weigerung passiren, vnnd hanndtlennlassenn,
vnnd des zu mehrer rechter Vrkundt, habenn wir obgenanntter Lanndtgraue Philips, vnns mit eigenn hanndenn hierundenn vnnderschreibenn, vnnd zu mehrer sicherheit vnnser Jnsiegell vor vnns, all vnnser erbenn, nachkommende Furstenn zu Hessenn wissenntlich hierann thun hangenn,
Vnnd wir obgenannttenn Gravenn, die vom Adell vnnd Stedte bekennenn samptlich vnnd sonnderlich, das wir vf beger Hochgedachts vnnsers gnedigenn fürsten vnnd Herrnn zu Hessenn, das alles wie sein fürstliche gnadenn Jn dieser verschreibung vonn vnns anngezeigt vnnd gemelt hatt,
Vnnd thun das mit krafft dieses brieffs, demselbenn allennthalbenn treuelich nachzukommenn vnnd zugelebenn, wie wir das hiermitt bey vnnserm Gräuelichenn vnnd Edelmanns ehren treuenn vnnd glaubenn, Deßgleichenn wir vonn Stedtenn, bey ehrenn, treuenn vnnd gütem glauben,
vnnd wir Burgenn alle vor vnns vnnser Erbenn vnndt Nachkommenn, auch am eines rechtenn geschworenen Eidtsstadt gelobenn vnnd versprechenn, Allerding ohne geverde,
Davor vnns nebenn1[?] Hochgedachttem vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn auch keinerley gnade freyheit oder Constitution, gebott, oder verbott, wie↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
nebenn — Wort nach ‚Davor vnns' trotz Vergrößerung nicht sicher; ‚nebenn' wahrscheinlichste Lesung
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteoder durch wen die Zyt gegebenn seindt, oder kunfftiglich geschehenn, gethann, oder gegebenn könttenn oder möchttenn werdenn, schuzenn, schirmenn, noch verthedigenn sollenn, die vnns Burgenn vnd selbstschuldigernn ann dieser verschreibung zu gutem, vnd den Pfennernn, Ihrenn Erbenn vnnd mitbeschriebenn, zu schadenn kommenn möchttenn,
sonndernn wollenn vnns der gemeynlichenn vnnd zumahl, vnnd sonnderlich der Constitution Diui Adriani vnnd Beneficij excussionis verziehenn vnnd begeben habenn, vnnd thun das in vnnd mit krafft dieses brieffs alles ohnne betrug argelist vnnd geverde,
Vnd des zu Vrkundt hat vnnser Jeder obgenanndter Grauenn vnnd die vom Adell sein anngebornn Innsiegell, vnnd wir die genanndtenn Stedte, vnnser Jeder Stadt Innsiegell ann diesenn brieff wissenntlich auch thun hennckenn,
Vnnd aber solche dreyßigJarige Location vf den 23 t[?]1 Decembris des nechstabgelauffenenn 1585. Jars auch Ihre enndtschafft erreicht, derowegenn der Ausschus vnd gemeine Pfenner Izo alhier bey vnns vnderthenig erschienenn seindt,
in welcher vnderrede vnnd berathschlagung erstlich furgelauffenn, das der Ausschus vnnd gemeine Pfenner nichtt allein die vorige Location vf ein nambhaffte annzahl Jar zu prorogiren sich Jegenn vnns vnderthenig erbottenn, sonndernn auch solchs also annzunehmenn mit vleis gebettenn,
Ob dann wohl wir darJegenn vnsere beschwerung eingewenndet, sonnderlich das vnnser Seulingswaldt bey bishero gewehrter Location mergklichenn eröset, vnnd vnns nit wenig bedenncklich denselbenn fermer erösenn vnnd verwüstenn zulassenn,
Das es auch sonnstenn vmb die anndernn gehölz, ann vnnd vmb die Werra gelegenn, so etwa zum Salzwerge zugebrauchenn, dermassen gethan, das dahero allerhanndt abganngs vnnd manngell zube=↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
23 t[?] — Kürzungszeichen nach der Zahl, wohl 't(en)' — gemeint ist der 23. Dezember
↪Fortsetzung von der vorigen Seitefahrenn, Auch es vmb das Steinkolenn Bergkwergk am Meißner die gelegennheit hette, das darauff nichts gewisses zubauenn,
vnnd daher allerhanndt fursorge wehre, das berurt Salzwerck in die Harre aus manngell notwenndiger befeurung in dem Stanndt vnnd wesenn, wie bishero beschehenn nicht erhaltenn werdenn möchtte,
So habenn wir nicht desto weniger gemeinenn Pfennernn zu gnadenn, vnd dem gannzenn Salzwerge zu gutem vnns dahin enndtlich erkleret, auch vnns mit dem Ausschus vnd gemeinenn Pfennernn, vnnd sie sich herwiedder mit vns dahin verglichenn,
das wir vor vnns vnnd vnsere Erben die vorige Location alles Ires Innhalts fermer prorogiren vnnd eingehenn, vnnd das Salzwergk vmb die vorige Pension, nach ausweisung derselbenn Location, lennger in hanndenn behalttenn wollenn,
also vnnd dergestalt, aldieweil wir mehrberurt Salzwergk mit notwenndiger daryn gehöriger befeurung versehenn, vnnd in Izigem Stanndt vnnd wesen erhaltenn könnenn, Das wir demselbigenn we=↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteniger nicht, dann bishero geschehenn trewlich vnd zum bestenn vorstehenn, Vnnd die alte bishero gehabene Pension Jedes mahls in rechter zeit ohnne einigenn fehl vnnd manngell gutlich reichenn vnnd bezahlenn lassenn wollenn,
Wofernn aber die gehölz oder Steinkolenn Bergkwergk in abganng geriethenn, das aus manngell nottwenndiger befeurung das Salzwergk in Izigem Stande vnnd wesenn wir in die Harrt nicht continuiren kontenn,
So wollenn wir hiermit vnns vnnd vnsernn Erben vorbehaltenn habenn, Vnnd soll vnns freystehenn, gemeinen Pfennernn Jederzeit diese Location ab vnnd vffzukündigen,
doch das die vfkündigung ein gannz Jahr zuvor geschehe, vnnd wir von zeit ann gethaner vfkündigung das Salzwergk Jegenn enndtrichttung der alttenn Pension, noch ein gannz Jahr lanng vollig verwalttenn,
Wann aber das Jahr vmb ist, wollenn wir gemeinenn Pfennernn Ihre vierzigk vier Bödenn, lediglich abtrettenn, Die auch die Pfenner vf denselbenn fall vnweigerlich zu sich nehmen schuldig,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevorigenn Vertrage zwischenn vnserm Herrnn Vatter vnd den Pfennernn Anno 1538. vfgerichttet, nichts benommenn, sonndernn derselbe in allewege in Ihren Krefftenn sein vnnd bleibenn sollenn,
Was aber der Pfenner eigene gehölz betrifft, Nach dem in der Location verordenet, das zu zeit der restitution der halbe theil derselbenn gräsig sein soll,
So habenn wir vns mit den Pfennernn dahin verglichenn, das mit Irem zuthun ein abmarckung in demselbenn gehölzenn geschehenn soll, wieviel mann derenn vonn Jahrenn zu Jahrenn hauenn soll, das sie wohl gräsig werdenn könnenn, vnd derenn soll mann sich gemes verhalttenn,
Vnnd demnach geredenn vnnd versprechenn wir Landtgraff Wilhelm zu Hessenn Vor vnns vnsere Erbenn vnnd nachkommende Furstenn zu Hessenn, bey vnnserm Furstlichenn wahrenn worttenn vnnd trewenn, alles vnnd Jedes was in obinserirter vnser verschreibung, der erstenn Location halbenn begriffenn, auch↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedas Jenige so Izo in dieser vnnser newenn verschreibung verleibt, in dieser anndernn Location gleich wie in der erstenn, vnnd bisdaher beschehenn, Furstlich vfrichttigk vnnd vnuerbruchlich zuhalttenn,
Vnnd dessenn zu desto mehrer sicherheit, vnnd das sie auch vf den fall, da wir in zeit dieser newenn Location nach dem willenn Gottes mit Todt abgehenn wurden, alles dings desto gewisser sein mögenn,
Nemlichenn die Wohlgebornne vnsere liebe Neue vnd Getreuenn Ernst Grauenn zu Solms vnnd Herrn zu Minzembergk, Ludewigenn Grauenn zu Witgennstein vnnd Herrenn zu Hombergk, Franzenn vnnd Josiam beide Grauenn vnnd Herrenn zu Waldeck, Geuetternn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteDesgleichenn vnnserm Stadthalter Eckbrechtenn1[?] von der Malspurgk, vnnserm Erbmarschalck Georgen Riedteselnn zu Eisembach, vnnserm Lanndtvogt an der Werra Johann Meisembugk, Vnnserm Haubtmann zu Ziegennhain Eyttelnn vom Berlepschenn, vnnserm Ambtmann zu Rotembergk vnnd Sonnttra Bernntt[?] Gudeln[?],
Reinhardt vom Boyneburgk zu Bischhausenn, Johann Adrian vom Darmbergk, Georgenn vom Schachttenn, Georgk Diedenn, Georgenn vom Papenheim, Diderich von Bergenn vnnd Hermann vom Hundelshausenn,
Item aus dem Oberfurstennthumb ann der Lohna, Burckhardt vom Cram Stadthalter zu Marpurgk, Johann Riedteselnn zu Eisembach, Rudolph Rauenn zu Holtzhausenn, Caspar Schutzbar gnanndt Milchling Hauptman zu Giessenn, Johann vom Linsingenn Lanndthoffmeistern, Johann Clauern Hoffgerichts Assessorn vnd Obervorstehern der hohenn Hospitalienn,
Caspar Magnus Schenckenn zu Schweinsbergk, Alexander Döring, Johann vom Scheuerschlos3[?], Hermann vonn der Rabenaw, Caspar von Breydembach gnanndt Breydennstein, vnnd Lewenstein4 vom Hertzfeldt zum Fleckembuel, Desgleichenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Eckbrechtenn — Vorname des Statthalters von der Malsburg nicht ganz sicher (historisch Eckebrecht von der Malsburg)
Bernntt Gudeln — Name des Amtmanns zu Rotenburg und Sontra unsicher gelesen; Zierstriche erschweren die Lesung
vnnd aus dem Oberfurstennthumb Marpurgk, Giessenn, Grunbergk, Alsfeldt, Nidda, Franckembergk, Rauschembergk, Wetter, Bidenncap, Battembergk, Hombergk ann der Ohm vnnd Kirchhaim,
Vnnd wir die Jtztgenantte Burgenn vnnd selbstschuldener vom Grauenn, vom Adell, vnnd vonn Stedtenn bekennenn hieran offenntlich vor vnns vnnser Erbenn vnnd nachkommenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteauch am geschwornem Aidtsstadt, das wir alles vnnd Jedes, so darinnenn vonn Ihnenn den Burgern vnd selbstschuldenernn vermeldt ist, vor vnns vnnd vnsere nachkommenn, stet, vest, vnnd vnuerbruchlich halttenn wollenn vnnd sollenn,
Vnnd des alles zu Vrkundt habenn wir Lanndtgraff Wilhelm vnnser Furstlich Innsiegell hieran hencken lassenn, vnnd vnns mit eigenn Hanndenn vnderschriebenn,
Vonn dem vmbgange des Borns, vnnd vonn den Lüffttörchernn3,
Unsichere Lesungen
Ösenn — Fruehere Lesung 'Losenn'; nach der Kapitelueberschrift PDF-S. 53 ('Von dem ösenn des Wildenn wassers') und 'gelöset' PDF-S. 57 als Ösenn gesichert
zureitenn — Lesung nicht ganz sicher; wohl 'zureiten' = zurichten/zubereiten
Lüffttörchernn — Lufttoerchen; Trennung Lüfft=Törchernn, Lesung der Endung nicht ganz sicher
Conradus Geyseler vnwirdiger Prister vicarius aller apostelnn altar, in des Heyligenn kreutzes kirchenn zu Allendorff, eins armenn Burgers sohnn daselbst, in allenn demutigstenn dienstenn sich selbst bereit.
So als mannigfaltigk von den trefflichstenn Pfennernn hitziglich ist begert wordenn, das der gebeuw vnnd widermachung des Saltzbronns zun Sodenn, vmb ewigs gedechtnus willenn, schrifftlichenn verzeichnet were,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteallenn himlischenn Burgernn zu ehren, auch allen nachkommenden Pfennernn zu nutz, vnnd stetlicher anweisung solchs zuthun, in guter zuuersicht, Ich viel mahl bin vermant wordenn,
das dann die nachkommene Pfennere, aus der schrifftlichenn Modeln vnnd forme das geschehenn vnd gethane gebeues, grundtliche gewisse anweisung, ob ein bessers vnnd bequemlichers daraus kiesenn2 vnd nehmenn möchtenn,
auch viel schedtlicher vnd vnnutzer kostenn vnnd arbeit Jtzundt geschehenn, darumb das der grundt des Saltzbronns mit seine wercke den Pfennernn vnbewust, vnnd vnuerzeichnett, Was furter zuuermeidenn,
Hierumb durch wirckunge Gotlicher gnade, der gedachtenn Pfennernn begerung bewegtt, Hab ich mich, Wiewohl vngnugsamb↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zuuerenndernn — Lesung nicht ganz sicher; auch zuuerbessernn denkbar
kiesenn — Anfangsbuchstabe k unsicher; kiesen (waehlen) passt zu erkieset auf Blatt 25r
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnderwundenn, des Saltzbronns gebeuw, vnnd wiedermachung, Inmassenn er in grunde wordenn1, zuschreiben, vnnd vberzugebenn,
Jedoch vleislichenn vnnd demutiglichenn bittennde, Ob darin was guts nutzes erschienennde Jemanndt erkieset, Wolle dem liebenn Gott vnnd seiner gebererin, vnnd Sancto bonifacio, vor allenn dingenn darinn lob vnnd ehr erbieten,
Wes aber vnnutzlichs, vnnd nicht wohl, oder vf das beste gesatzt, darin findenn wurde, Wollenn meiner vnngnugsambkeit, grobheit vnnd vnerfahrennheitt, Zulegenn, achtenn, straffenn, vnnd bessernn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd achtzigk Jar, vff vnnser liebenn Frauwenn tags Lichtmeß, wardt geschickt nach Meister Curt Mardorff vonn den Saltzgreuenn, da zur zeit Hanns Iringk dem Elternn vnnd Hermann Touwir, sampt den anndern Pfennernn,
vnnd mit Ime vbersprochenn vnnd vberkommenn, Jedoch sonndern gedinge, das er solt ausösenn, das wasser aus dem gewelbe, das mann mochte bey dem Saltzbronn kommenn,
vnnd mit der Werra, vnd mit den ausbrugenn3, den Sohlgrabenn zusaubernn, also lanng vnnd also tiefft, das das wasser aus dem gewelbe sich darmit ösenn vnnd schlissenn4 nach notturfft↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Touwir / Lower — Familienname des zweiten Salzgrafen unsicher; uebergeschriebene Korrektur Lower ebenfalls unsicher
Chunterans Huschennbecks — Personenname vor hobe nicht sicher lesbar
↪Fortsetzung von der vorigen Seitemochte, dem also nachgethann vnnd alles geschehen, mit nicht weniger arbeit vnnd kostenn, volgete das wasser aus dem Gewelbe, vnnd viel mercklich,
Jedoch nicht also sehre, das mann mochte In das Gewelbe wandernn, darumb das der Sohlgrabe wolt nicht tieffer zugrabenn leidenn, so die Werra ihm vnttenn auff zu Jegenn kam, vnnd sich stauwete1,
auch alle feuchtigkeit vnnd gewesser In den Sodenn in den Bodenn bey den Herdten, vnd in den kellernn, zeuge sich allesampt nach dem gewelbe,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stauwete — Schreibung unsicher (staubete/stauwete); Sinn: staute sich
Als nun der vielgenantte Meister sein kunst hatte bewerth, vnnd das gewelbe vom wassers wegenn ledig vnnd geoffnet was, das mann darin wanndernn möchte, bis ann den Bornn,
darnach vf donnabendt nach Conceptionis Mariæ in demselbenn Neun vnnd achzigstenn Jar bescheiden die vorgenanttenn Salzgreuenn, Innsampt der Pfenner Eddelenn vnnd Gemeine, für sich auff das Rathaus Meister Churten Mardtorff2,
in meinung seiner gethanenn arbeit, vnnd kunst zubelohnenn, auch furter mit Ime zudingenn vnnd zu vberkommenn, den Salzbronn zumachenn, vnnd seinenn gebrechenn zurathenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebleibenn, Jedoch das die Pfenner holtz, Seile, taglohn vnnd was not darzu ist, verandelagenn1, darumb sollenn die Pfenner dem obgemeltenn Meister Curtenn gebenn, zwey hundert vnnd dreyßigk guldenn, zwenn guldenn zu tranckgelde2, zwey Malter kornns, vnnd ein Schwein vor zwenn guldenn vnd ein orth.
Vnnd derselbig Meister Curt gelobett, vnnd mit seinem eide behelttet3, denn Pfennernn getreue vnnd gewege zu sein, Ohne geverde vnnd argelist, die Pfenner zuuerwarenn.
Des zu vrkunde seindt dieser Zettelnn zwo, gleichlautende, auseinannder geschnittenn, denn Pfennernn ein, vnd Meister Churtenn die annder, vf beidenn seittenn sich darnach wissenn zuhalttenn.
Darnach in dem nachuolgenndenn Neunzigstenn Jare, ließenn die Pfenner nach Rath des Meisters Holtz niederhauenn, vnnd vor die Bodenn vf der Boder wiesenn fuerenn, als viele dem Meister bedauchtt↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verandelagenn — Lesung unsicher; wohl 'vorstrecken/aufbringen' (verlegen), Wortform unklar
tranckgelde — nck-Ligatur schwer lesbar, aus dem Kontext 'Trinkgeld'
behelttet — Wort mit Zierstrich durch tt; Lesung unsicher, Sinn: 'mit dem Eid bekräftigt/beschworen'
Zureytenn — auch 'Zubereyten' denkbar; Sinn: Zurichten/Vorbereiten
↪Fortsetzung von der vorigen Seitenoth sein, vnnd schicketenn nach zimmerleutenn zu arbeitenn, die da stetes gearbeit habenn biß ann die Ostern, vnnd Meisterliche gezeug bereidt habenn.
auch vonn obenn herab einer gutenn spannenn lanngk, was auch ein Rundt loch, schlecht offenn, ohne windtfanng, darumb das die Eimer sich nit zu voll fülleten, vnnd ann viel vergiessenn2, sich bequemlich außgoß,
vnnd die Eimer hiengenn alle miteinannder ann einer kettenn, die hieng obenn vber die wellenn des Raths, vnnd vntenn in dem Bornn ging sie↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kethen machtenn — Lesung 'machtenn' statt erwartetem 'machenn' unsicher; 'einen anndern kethen' so in der Vorlage
ann viel vergiessenn — Wortlaut unsicher; Sinn: ohne viel zu vergießen
leder — auch 'feder' lesbar; technisch ist eine bleibeschwerte Lederklappe (Ventil) gemeint
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevmb ein Runde dicke walzar, als ein Tonnen, dieselbe Walzar was im Borne vonn beidenn seittenn gefasset, zwischenn zweyenn breitenn Leitterbeumenn, vnnd ging mit der kettenn vmb.
Das annder gezeugk, was ein grob Rundt teller, mit einer scheibenn Stillenn1, vnnd mit zwen kranchenn2, damit mann solt Ösenn, den Thon, dreck vnnd kommer3 der da was vmb den Bornn mit grossenn Zobbernn,
die warenn am bodenn mit Eisern klosenn4 vnnd klippenn also gemacht, vf die masse als da seindt gemacht die Esels körbenn, da mann den mist Jnn außführet.
Das dritte gezeuge was ein schneide Möhlenn, die der meister satzte Jegenn das Zelgennhaus5, bey Gunterams hobe6, Vnnd weisete die Werra vonn obenn Jnn der Aue herab vf die schneide mohlenn,
da brachte der meister das gerüste holtz vf denn Bornn, vnnd begundt die schwengell vnnd das alte gerenne vfzubrechenn, vnnd den neuenn gezeug vfzuschlagenn,
Nemblich vor das erste hatt der Meister gemacht, grosse kastenn vom Telenn2 wohl zusammenngefügt vnnd bereit, der da stundenn zwenn bey dem Bornne, in der dritte im Teiche1,
in welchenn kastenn, die Sohle solt gefasset, vnnd behaltenn werdenn, vnnd also furtan aus dem kasten Jnn die gerenne zu den Bodenn außgewanndt werden,
Vnnd vber aller dieser arbeit, lag mann nicht mehr dann eine woche kaldt, das was die Dominica respice primo2, versache halber1, das die kettenn zu dreyenn mahlen zubrach da die Eimer annhingenn,
Auch so waren zwenn Heilige tage in der selbigenn wochenn, als petri vnd pauli vf den dinstagk, vnnd vnser liebenn Frauenntagk Visitationis Mariæ vff den Freytagk, dardurch mustenn sich die leute leidenn,
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteCasselmann, Henrich Lawir1, Hanns Breule, Henrich Gundelach, vnnd Jch der aller schlemst, vnnd vnntuegest2 prister Cunradt Geyseler,
Hierauff vf dem Montagk des anndernn tags nach Vdelrici brach der Meister vf die deckenn des Borns, Jegenn der antzucht bey Lucas Beltzers hoff6, das↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Lawir — Personenname nicht sicher (Lawer/Lauwer?)
aller schlemst, vnnd vnntuegest — Demutsformel Geyselers ('geringster und untauglichster'); Lesung 'schlemst' unsicher
itzundt guth — Beiname oder Zusatz zu Gundelach; Lesung und Bedeutung unsicher
exaudi secundo — Sonntagsname nach dem Introitus 'Exaudi'; Zählung 'secundo' unsicher
Culde — Personenname nicht sicher (Culde/Kulde?)
Beltzers hoff — 'hoff' mit Zierstrich; Name Beltzer nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteist die erste abzucht am Gewelbe, vnnd vf Sanct Alexij tage, kam mann also ferne zu Raume, das die Sohle aus dem Borne konntte Inn die abzucht Inn das gewelbe fliessenn,
vnnd wardt auch also vf denselben tage die Sohle abgelassenn, das der Born bey sechsthalb schue lanng vnnd tieff in dem Borne in seinem stannde behilt,
Darumb das das werck was abgenommenn, dem ausflus gleich Inn die abzucht, dargegenn2 wardt als baldt der berge gefasset, zu gerings vmb, vor ebenntheur.
Der Meister macht auch das vierdte gezeug dem Born zu Ösenn, das warenn pompenn vf die meynung, das er damit die sohle vber den ausflus wolt mit gewalt lanngenn vnnd Ösenn, auch als der↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
bastenn — Lesung unsicher; Gefäßbezeichnung, vielleicht auch 'kastenn' zu lesen
vf dinstage nach Dominus fortitudo, Was der dinstage vor Marien Magdalenenn tage, satzte der meister die pompenn Inn den Saltzbronn, Jegenn die abzucht da der Born den ausflus hatte.
Vf denn Sonnabendt darnach was Sanct Jacobs abendt, hattenn die Pfenner alle Söder zun Sodenn3 gebettenn, das sie woltenn arbeitenn ann denn pompenn, den Born zu Ösenn vnnd zusaubernn, vnnd gabenn Ihnenn Insampt ein Tonnenn Biers, wecke vnnd kese,
Vnnd also wardt vor Mittage der Born geöset, das er zweyer fus tieff sohlenn hatte, vnnd dieweil vnnd also baldt wardt auch vmb den Born geraumet, am↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
noch volnstenndigk — 'noch' auch als 'nach' lesbar; 'that' wohl für 'hatt'
austossenn — Lesung des Überschriftworts; gemeint ist das Ausschöpfen (Ösen) des Brunnens
zun Sodenn — Präposition schwer lesbar, Sinn: zu den Sooden
So aber die Söder das bier ausgetrunckenn verschleich sich einer nach dem anndernn vonn der arbeit zu den Badestubenn / vnnd also nam der Born wieder den Oberhanndt,
vnd was da vom volcke ann der arbeit bliebe, wardt auch baldt müde vnnd verlassenn, so das nach Mittage kein vleis1 mehr gethann wardt, mit Ösenn oder saubernn,
Es mocht wohl die sache sein, das niemanndt vonn den öberstenn Pfennernn, da zur Zeit ein vffsehenn hatt, der das volck hett anngesprochenn / vnnd Ösenn vermanet,
Darnach vf Sonntage omnes gentes, war Sanct Jacobs tage, wardt geordnet vnnd bestalt, das die Söder siedenn soltenn, vnnd in derselbenn wochenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
kein vleis — 'vleis' (Fleiß) nicht ganz sicher; erster Buchstabe des Zeilenanfangs 'kein' mit Strich, wohl Zierstrich
[gestrichen: bothenn] — Das gestrichene Wort ist unsicher zu lesen (bothenn/bethenn); Strich könnte auch Zierstrich durch th sein, dann wäre 'die newenn bothenn' (die neuen Bütten/Böden) zu halten
vnnd derselbig gezeuge wardt vmbgetriebenn mit dem Rade da die vierzehenn Eymer ann hingenn, also das derselbig Öse gezeuge vf den Freytage nach Suscepimus, was der tage Sanct Sixti aller erst wardt bereit.
alß das vor Mittage der Born gesaubert vnd geöset wardt zugrunde, das der meister mochte volkomlich des grundes weis werdenn, vnnd sein newe werck darnach wissenn zusetzenn,
Sonndernn sie warenn schlecht vf den hartenn gries, vnd grundt des Bornes gesatzt, vnnd zwischenn den achten seulenn, dicke vnnd eichenn Bretter, eins Inn das annder gegrupet1,
vnnd als der Meister vff Mittag das volck vonn der arbeit des Ösenns verliesse, vnd Zum essenn erlaubte, da gabenn die Pfenner dem volcke Ein halb fas biers, wecke vnnd kese ein gnuge,
Es wardt auch als baldt vf dem Born vonn dem Pfennernn mit dem meister berathenn vnnd beschlossenn, das mann solt mehr Zimmerleute annschickenn, die schwellenn mit Irenn seulenn baldt zubereitenn, vmb gutes gewitters willenn,
Er ist auch im Bodenn schlecht, mann magk auch kein höle oder loch merckenn, daraus die ader entspringenn, denn das die sohle durch den harttenn kieseling heraustringt gleich als wasser durch ein siep.
Die sohle wermelt2 auch nit vf als ein quell born, sonndernn sich gibet die sohle durch den kieseling vfwerts nach der lufft, vnnd steiget nach Irer macht,
vnnd nicht ist zuwehnenn das die sohle aus dem Meer komme, Sonnder viel mehr ist zugleubenn, das der kißeling Inn seine grunde vonn natur wegenn Saltzwasser tregt,
vnnd also gut, als der grundt vonn natur Saltzwasser tregt vnnd gibet, also gut ist auch die Sohle, vnnd man magk die sohlenn vber Ir natur nicht besser machenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedurchtringung, macht Salzwaßer suße, Inmaßenn als zu der Seewerth1 die Schiffleute, Wann sie nicht suße waßer habenn damit sie vff den Schiffenn kochenn mögenn, denn werffenn sie ein ledige zugespunte Tonnenn, ann einer Leine gebundenn, ann das Schiff, Inn die Gesalzetenn See, oder Mehr,
tringt sich das nasse Inn die ledige Tonnenn, vnnd wirdt also durch das durchtringenn Inn der Tonnenn susse waßer, das die schiffleute zu kochenn vnnd zutrinckenn gebrauchenn mögenn2,
Vermagk nun das die durchtringung durch ein Bredt, ann einer Tonnenn, das auch Salzwaßer des Mehrs susse waßer wirdt, vielmehr geschehe das, wann das Meer solt vonn ferans, bis hierher durch grosse Berge, Steine vnnd Erdtrich quellenn vnnd durchtringenn,
Hierumb legt mann billich vnnd pflichtige solchs zu der grossenn sonnderlichenn Gottesgnade, das die natur in diesem ennde griesses flus vnnd Kiesseling3 zum Bodenn, Salzwaßer brenngt, vnnd treget, vnnd wir wollenn auch des alzeit Gott danncksagenn
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedas Jegenn Mittage sicht, Sudostenn, ein mercklich ader enndtspringt, vnnd durch den flus vnnd Kiesseling heraustringt hell vnnd klar im Born,
vnnd dieselbig ader geschmeckt, wardt geachtet vor die scherffeste Sohle am geschmacke, Jegenn der anndernn Sohle im Borne, Wann sie sich darin versamlet
Vff Dinstage nach Ecce Deus Sanct Laurentiustage Jegenn den abenndt bereitetenn die Baumeister ein Collation, mit Wein vnnd Eimbeckischem Bier, vnnd guter koste, dem Meister Churte Wardtorfft1, seiner Hausfrauwenn, vnnd Zimmerleutenn,
Des anndernn tags darnach vff Mittwochenn Sanct Tiburtius tage beguntenn die Zimmerleute zu arbeiten ann den schwellenn, vnnd seuhlen, da der Meister im↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Churte Wardtorfft — Name des Meisters unsicher gelesen; Zierstrich durch die Endung erschwert die Lesung
Warthenn — Amt/Personengruppe 'Warthen' nicht sicher gedeutet
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteBorne sein werck Inn setzenn wolte, vff solche forme das er die Schwellenn brechte in acht eckenn nach dem Bodenn, mit achte seuhlenn darin gezapfft
vnnd Je wo der achte eckenn eine wechsselt, vnnd zusammentret darauf ist ein dick eichenn holz, mit vier hölzernn negelnn genegelt, der da seindt vierenn starcke, vnnd die anndernn vierenn scheib Jngeboret1, vnnd Jngeschlagenn,
vnnd obenn vff Jeglich holz ist ein Zaploch gemacht, darein die seuhle stehet, vnnd Inngezapfft ist, vnnd die achte seuhlenn seindt obenn auch gezapffet, in ein grossenn mechtigenn Reiff, vnnd seindt mit dem Reiff alle achte seuhlenn beschlossenn,
Auch zu mittell wegs seindt die seuhlenn gelöchert, Je vier oder funffthalb fuesse ein loch vonn dem anndernn, vnnd seindt da starcke Knebele oder Flöcke darin geschlagenn, darauf rugenn2 die Reiffe, da das wercke mit gefasset, vnnd mit gebundenn ist,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitewieder ab, die Pompenn, vnnd alle annder Zihegezeugk1, vnnd brachte es aus dem Bornn vff die meinung das er den Bornn nit mehr üsenn2 wolt,
Sonndernn als er den grundt besehenn hatte, vnnd was sein werck wordenn, So wolle er die schwellenn mit den seuhlenn, vff dem waßer zusammenn bringenn, vnnd also zu grunde sennckenn, vnnd darnach das werck auch im wasser darein setzenn,
Vff Sonnabenndt darnach vff vnnser liebenn Frauwen abenndt Assumptionis, vnnd auch vff den Monntage darnach liesse der Meister die schwellenn, Seulenn, vnd die Reiffe, vnnd was dem wercke gehörte bey den Born führenn,
Desgleichenn auch vff den Monntage nach Assumptionis Mariæ oder nach Deum Clamarem3 daselbst brachte er die Schwellenn in den Bornn, vnnd zappete die seuhlenn darin vff dem waßer, oder der sohle des Bornns,
vnnd am Dinstage Octaua Laurentij sennckete er die schwellenn mit den achten seulenn zu grunde vnnd beschlosse die säuhle obenn mit dem reif oder Lattenn,
Vff Donnerstage darnach vmb die Vesperstunde begundt der meister die Bolenn Inn den Bornn zulassenn vnnd zusetzenn, die arbeit wehredt bis vff Monntage nach Deus in loco, was Sanct Bartholomeus abenndt,
da stundt das werck gemacht, gesatzt, vnnd bereidt, mit allem seinem Bolenn vnnd Reiffenn Innwenndig vnnd außwenndigk ohne das getemme, vnnd ohne die oberstenn Reiffe, die obenn vff dem wercke noch soltenn gemacht werdenn,
Mann fanndt auch bey dem altenn wercke im grunde ein gut fest getemme, vonn gutenn festenn Eichen Bolenn, viereckigk gemacht bey nahe zweyenn1 oder drithalbenn fus weit, vonn dem werck, das man sehr erfreuwet was,
wardt auch furter bas beuestiget, mit Riegelnn vnnd banndenn, das es den Bergk vntenn mit gewalt mocht erhaltenn, vnnd dasselbigk↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
↪Fortsetzung von der vorigen Seitegetemme was annderthalb manns hoch vfwarts vnnd einer gutenn tieffe, Inn den grundt gerammet, vnnd bleib vnuerbrochenn stehennde,
bey dem neuenn wercke vnnd dem getemme wardt der grundt gefullet mit Mosse, vnnd mit thonn, hardt zusammen gestossenn vnnd getrettenn, vnnd vff das aller vesteste getemmet,
auch allen hanndt1 als mann also temmete, arbeittete der Meister mit denn Zimmerleuthenn an den abzuchtenn, vnnd raumete vom obenn hinzu, vnd fassete den Bergk, vnnd macht den vmbgang neuwe, mit den Lichtlochernn oder abezuchtenn
der eine Reiff der da der enngest ist, der soltt aller dinge in den grundt Innwendig gelegt sein, gleicher weis als die schwelenn, die bleib vfwarts dreyer fuesse hoch, vnnd wardt also fur das beste erkanndt, als er Inngesenncket wardt,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitehanndt breidt weitter ist, der ist gelegt vf die schwellenn, vnnd zwuschenn den zwölff reiffenn seindt die Bolenn1 vnntenn in dem grundt gesatzt vnnd ein halben fus tieff Inn den grundt eingerammbt,
darnach seindt die anndernn funf reiff vfwarts getriebenn Je einer vber demm andernn vier oder funffthalbenn fus weidt, vnnd liegenn vf den Pflockenn2, die da in die achte seulenn seindt gemacht, vnnd der achteste reiff beschleusset obenn die seuhle,
vnnd also stehet das werck vnten ennge vnnd obenn weitt, mit achte seulenn vnnd schwellenn befestiget, das es nicht magk vfwartts geweichenn, auch nicht Innwarts getrettenn, vmb der zweyenn reiff willenn, die da vonn Inwendigen dem Bolenn ingestucket seindt,
auch ist dis werck im grunde zweyer fuße lanng weitter dan das alte werck was, vnnd obenn vier fueße weitter, auch vf das werck geweist was3, So werdenn die Reiffe obenn einer vf den andernn gelegt, vnnd also erhöhet.
Wente der meister besorgte des, Wenn der Born zu schwer belestiget wurde, vnnd obenn keinen abganng hette, das dann der Born vnndenn im grundt außbrechen möchte,
Solches der Pfenner viel bestundenn2, vnnd folgetenn dem Rathe, vnnd bedaucht sie also auch nutzlich ohne schadenn vnnd gut sein, vnnd wardt also zu machenn beschlossenn, vonn den Bawmeisternn vnnd Pfennernn vf Montage nach Egidij.
Nun ist der abganng geschickt also, Nach dem als die Sohle im Born am höchstenn gestiegenn ist, darunter tieff eines fußes lanng ist ein loch durch die Bolenn am werke geboret,
vnnd vonn außwenndigk des wercks ist vor das loch geleigt eine Rennenn, Inn ein viereckendt dick eichenn holz gehawenn, vnnd obenn wohl verdecket mit einer eichenn deckenn vonn demselbenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Höchstenn — Lesung des Überschriftworts nicht ganz sicher (Höchstenn/Hochstenn); gemeint ist der Höchststand des Borns
der Pfenner viel bestundenn — Lesung 'viel bestundenn' unsicher; Übersetzung sinngemäß 'billigten viele'
vnnd also lieget die Renne vor dem loche, vf dem thone der sache halber, ob nach vielenn Jarenn sich der thon begunte zusetzenn, das sich denn auch mit dem Thon die Renne setzete vnnd nicht wane wurde darzwischenn,
Wann die Rinne oder ein Bort vornn mitt dem heupt in der Bolenn lege so sich dann der Thonn senckte, das dann zwischenn der Rinnenn vnnd dem thonn ledige vnnd wane wurde, vnnd also durch die luffte die Rinne verfaulete vnnd gebrechlich wurde,
Der Meister meinte auch, ob die sohle tropffte zwuschenn der Bolenn vnnd der Rinnenn, vnnd das also dadurch einsihenn oder gesehegt1 wurde, solches brecht keinen schadenn,
Es haltenn auch die Söder1 in ganntzer erfahrung, das sohlwasser schwerer sey dann wilt wasser, vnnd so wiltt wasser in der sohle vermenget sey, so ist die Sohle vntenn, vnnd das wilt wasser obenn,
vnnd meinenn das also der abganng darzu auch nutze sey, das das wiltt wasser obenn durch den abganng abgehe, vnnd das vnter dem abgannge die pure sohle allein Inn Ihrer guete bleibe,
Ob sich nun das saltzwasser vnnd das suesse wasser so baldt vonn ein schiede, das das ein vntenn bliebe, vnnd das annder obenn, das hat mann nicht trefflich beweisungt2,
Der vmbganngk ist ist3 sechsthalb fueße in seine grunde, höher denn der grundt des Borns, vnnd vfwarts eines mannes hoch, das mann darin möge wanndern, vnnd↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Söder — Lesung nicht ganz sicher; gemeint sind die Sieder (Salzsieder)
↪Fortsetzung von der vorigen Seitefunff fueße weidt, vnnd in dem vmbgannge Jegenn vnd nach dem Borne1 fanndt mann stehenn eichenn viereckente seulenn, die da reichenn vonn vnttenn ann, bis obenn aus,
darzwischenn stundenn auch lannge eichenn Bolenn, gleich als ein starck eichenn Bretternn wanndt, vnnd durch Ire sterckete vnnd guete ließ mann die stehenn bleibenn,
vnnd ann derselbenn Bretternn wanndt neder, wordenn vonn newes Ingestoßenn vnnd eingeraumet große eichenn Pföle, die ein nicht ferne vonn der anndernn Inn dem vmbgannge,
Desgleichenn auch also Jegenn vber de zwene Pföle3 Jegenn ein annder obenn gedacht mit einem eichenn Balckenn, darauf seindt gelegt grobe eichenn Reiffe zu beiden seittenn,
auch so hat der Vmbganng obenn aus drey Luchtlöcher1 die mann nennet agezuchte, die erst ist vor dem gewelbe, die annder Jegenn dem Berge, die dritt Jegenn dem lichte,
durch welche Lichtelöcher oder agezuchte das gewasser vonn den Tachenn, vnnd auch was vonn sohlenn vf dem Borne vergossenn wirdt ein fall in dem vmbganng vnnd furthann Inn das gewelbt gekart2, vnnd ausgewanndt wirdt, vnnd seinenn ausflus hatt.
Mann fanndt auch in dem vmbgannge zwuschenn dem erstenn vnnd dem anndernn Lichteloch einenn quell der was sohle oder Saltzwasser im flos, all eines armes dicke,
auch daruber in dem anndernn Lichteloch vf die rechte hanndt, vnnd furthann vfwarts fanndt mann einen flus wildes wassers, derselbe enntspringt vber dem drittenn Lichtloch vf die rechte hanndt, drey schrede,
vnd daruber einenn schriedt weidt, fanndt mann das ende des vmbgannges, dasselbe ennde was vnnter dem bestenn balckenn3, zugelegt, mit Buchenn Holtzernn, vnnd↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Luchtlöcher — Erster Buchstabe L/T mehrdeutig; 'Luchtlöcher' (Luftlöcher) nach Kontext, in der Überschrift 'leuchtelöchernn'
gekart — Lesung unsicher; verstanden als 'gekehrt' (geleitet)
vnnter dem bestenn balckenn — Lesung 'bestenn' unsicher, evtl. Schreib- oder Leseform für 'obersten'
Jedoch vf das mann mehre vnnd furter erfahrung gehabenn möchte, So lies mann in fahrenn Jnn die vierte aberzucht1 die da stundt zur linketenn2 hanndt, als mann zum Borne gehet, im gannge,
vnnd ließ die Raumenn vnnd seubernn zubesehenn, ob sie im grunde Jrgenndts einenn vmbganng hette, darbey Probenn vnnd geachtenn kundte, ob der vmbganng in vorzeitenn were fermner gewest,
vnnd das mann die vierte augezucht im gannge zum Borne zu füllenn solt, vnnd verteumenn4, darumb das sie vnntenn keinenn ab=↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
aberzucht — Schreibvariante zu ›augezucht‹ (Abzucht); zweiter Buchstabe b/u nicht ganz sicher
linketenn — ›zur linketen handt‹ = zur linken Hand; Buchstabenbestand nicht ganz sicher
nemet — Lesung unsicher; wohl ›niemet‹ (= niemand) oder ›nemlich‹; Übersetzung folgt dem Sinn
verteumenn — wohl ›verdämmen/zudämmen‹; vgl. ›verteumet‹ fol. 41v
Vonn dreyßigk Jarenn bis hiehero, Klagetenn die Söder vber denn Bornn, das die Sohle gering vnnd vnntuchtigk were, vnnd wie das wilde wasser Jnnbreche1 ann der Sohle,
so das viel mehr holtzes mustenn verbrennenn zum Saltzsiedenn, denn sie in vorzeitenn gethann hettenn, Derhalbenn sie nit mochtenn zukommenn, sonndernn beysetzenn mustenn,
des was einer gnent3 Schwellenbergk burger zu Witzennhausenn, sich vermessenn ein kunst zu machenn vor das Gewelbe, darmit er meinte das gewelbe zu ösenn, Nemlich ein Rath mit vielenn Eymerenn,
vnnd mit vieler kost vnnd arbeit wolt der gezeugk vnnd kunst das gewesser nit austragenn, vnnd war gar vmb sonnst geschehenn, kostenn vnnd↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Jnnbreche — Wortmitte schwer lesbar; Sinn ›einbräche‹
ösenn — ›ösen‹ = Wasser ausschöpfen; Lesung des diakritischen Bogens ziemlich sicher
Demnach als stettes die Söder klagtenn, vnnd in dem Jare Ao. cccc° lxxx1 verdingtenn sie den Polackenn, als die in derselbenn zeit im Lannde arbeitetenn,
vnnd dasselbe auch also versucht, fiel das gewesser aus dem gewelbe, das mann im wasser vf den Bolen2, bis ein ann seine knie3, konnte gewanndernn, vnd so mochte kommenn, bey das getemme das da ist vmb den Born,
Es sagtenn auch die Jehnenn, die darein stiegen, vnnd gingenn der Born were zubrochenn, vnd die Sohle hette einenn grossenn ausganng, als sie wehnetenn,
vnnd viel geschehenn dings, wie vor ist gnuglich berurt, ruhenn vnnd hierstehenn zulassenn, geschach das als mann das alte werck ganntz hat abgebrochenn, vnnd den Born geöset,
Mann mochte auch keins gebrechs im Borne weis werdenn3, vnnd doch gleichwohl in dem vmbgannge, der augezucht die Sohle gleich als vor Jrem ganng flos in das Gewelbe,
Die anndernn sprachenn Es were die Sohle aus dem Borne, vnnd keme durch die heimliche schliche des grieses vswenndig gestiegenn Jnn den vmbganng der augezuchte,
Es geschach auch darbey der vleis das man die Sohle der adernn im vmbgannge probirte Jegenn die Sohle, die im Borne ist, vnnd wardt erkanndt eintrechtig, gutheit, schmacks vnnd einer substantien on allem vnnderscheidt1,
vnnd das mann kam ann die annder zucht, oder Lichte loch2 Jegenn dem Berge, da mann Je meinete der gebrech sein solte vnnd erschienenn3, da fanndt mann die sonnderliche adernn starck gehenn, vnnd fliessennde,
Das aber die Söder klagetenn, das das wilde wasser in den Born keme, das mochte wohl daruonn kommenn, das das gewelbe mit steinenn meisterlich was zugelegt,
So nun dieselbenn quelle susse wasser tragenn, habenn sich dieselbenn durch heimliche gennge zu grunde geholffenn, Jnn den gries des Bornns, vnnd sich also vermenget mit der Sohlenn im Borne,
Es that auch das bezeichenn, wann das gewelbe nicht seinenn ganntzenn ausflus hat, so das gewesser sich versamblet in den augezuchtenn, denn wirdt mann sichtlich gewahr, das die Sohle im Borne höher steiget,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteangezüchte Ösete1[?], das was die söhle im Bornne also gut, das die söder eintheil bekanndtenn, das sie viel wercke2[?] hattenn gesottenn, ohne alle beiße3, mitt purer Rothe söhle,
Wann aber das gewelbe voller gewässers ist, So tringt das gewaßer zum Bornne zu, vnnd menget sich mit der söhlenn, vnnd daher kommet der söder klage, das die söhle nit gut sey,
wennte sie kommen nicht aus dem Bornne, Sonndern sie seindt auswendige des Borns sonnderliche gequelle, vnnd aigen sich ann mehr enndenn4 der mann nicht bedarff,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
angezüchte Ösete — Satzanfang von voriger Seite; zweites Wort trotz Vergrößerung nicht sicher lesbar (Ösete/Öfete?), Anschluss unklar
wercke — Lesung unsicher (wercke/wercker), Zierstrich durch ck erschwert Lesung
beiße — Wortbedeutung unklar, wohl 'Zusatz/Zubuße'
aigen sich ann mehr enndenn — Lesung 'enndenn' (Enden = Stellen) nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd derhalbenn bedarf der Bornn auch keines bauens, auch ob die angezüchte vnnd der vmganngk infiele1, oder brochhafftigk werdenn, So kann vnnd magk mann sie wieder machenn, ohne des Borns schadenn, vnnd seiner wercke,
Ehe, hettenn die Pfenner so viel gewust, vonn solchem vnterschiede des Borns, vnnd des auswenndigenn gequelles, So were Ihne am Borne vnnd seine wercke keins bauens noth gewest zuthunde,
vnnd ab dardurch die söhle im Bornn nicht also hoch steiget,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
infiele — Lesung einfiele/infiele
Mann bedarff auch sich alzeitt kerenn — Negation ('nicht') fehlt im Original, ist aber vom Sinnzusammenhang gefordert; nach 'alzeitt' gestrichenes bzw. verziertes Zeichen
Innschleuffet — Lesung des Wortanfangs unsicher (Inn-/Imm-), Bedeutung 'einschlieft/einschleicht'
Vff freytagk Sanct Remigen tagk2 wardt der vmbgang bereit vonn den zimmerleutenn, das man den mochte zufüllenn zu ennde, da er wenndt vber der drittenn abtzucht,
Es geschach auch dieweil am Borne bawete, das die söder den gebau versprochenn, vnnd gleich als vor vber die söhle klagetenn, das sie müstenn viel holtzes verbrennenn,
Dardurch auch etliche Pfenner nicht wenig bewegt wordenn, vnnd vmb solches bey ezlichenn glaubhafftigenn Södernn, sich befragtenn, die warheit zuerforschenn,
das sie aber mehr holtzes verbrenntenn, das keme darvonn3, das sie größer werck siedenn, vnnd siedenn müstenn, soltenn sie ihre lade leute bey sich behaltenn,
Vff Sanct Seuers tagk1, Inn der wochen Salus ppli2, Vnnd die achte tage darnach brachte der Meister das gerüste vom Borne vnnd auch das Rath, mit seinenn Eimernn,
vnd der gezeugk gingann, vf aller Sehlenn tagk, vnnd die nacht, vnnd er wardt ganntz vnnzaulich4[?], So das die söder vnnd Giesser darüber clagtenn, vnnd↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
vnnd wiewohl solchs dem meister widerig was, demnach also baldt nach aller Sehlenntage müstenn die zimmerleute, die schwengel zu wege suchenn, bereitenn vnnd vfrichtenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteden Pfennern, aber eins denn Bornn zu bauenn, vnnd das sie annsehenn woltenn, wie das erste alte wercke geschickt geweist wehre, als dauonn hieuor stehet, vonn der anndernn Ösunng1 des Bornns,
So magk mann aus beidenn gewerbenn2 nichts bessers erkiesenn, denn das mann die Seuhlenn3 vnnd schwellenn Inmassenn bereitte, als sie Jzundt gemacht seindt,
vnnd darein in den grundt legetenn reiff ein auff denn anndern, verzapffet, bis obenn aus, auff solche masse als Jzundt das werck vonn obenn aus dem Bodenn gleich wordenn ist,
vnnd wann der Born mit einem solchenn wercke gefasset würde, das weret ewiglichenn, mit kleiner Costenn, vnnd ein Jeglicher Zimmerman oder werckmeister kan das↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Ösunng — Lesung des Fachworts (Ösung = Ausschöpfen des Borns) nicht ganz sicher
gewerbenn — frühnhd. Gewerbe = Vorbringen, Antrag; Lesung wahrscheinlich, aber nicht sicher
Seuhlenn — Schreibung unsicher, auch als Seuchlenn lesbar; gemeint sind Säulen
Krömlingenn — Fachwort (gebogene Eichenhölzer); Anfangsbuchstabe K nicht ganz sicher
Es wardt auch berathenn vonn dem Meister vnnd den Pfennernn, das mann solte den vmbganng des Bornns gleich vnnd ebenn machenn mit Thone, vnd darein Plöcke schlagenn, einenn bey den anndernn,
vf das also vf den Plöckenn das wilde wasser, vnnd auch die sohle, die vf dem Bornne vonn den Giessern vfgegossenn wurde, in das gewelbe flusse vnnd nicht stehenn bliebe vmb den Bornn,
Mann ist auch dardurch gewar wordenn, das die gequelle des wildenn wassers, vnnd die ader der Sohlenn, die da in dem vmbgange sich heruor eigtenn, vnnd ergebenn, armes dicke2↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
verschlisze der Modt — Lesung von verschlisze (sich verziehen/abnutzen) und Modt (Schlamm, Moder) unsicher
armes dicke — Lesung armes dicke = eines Armes Dicke (armdick); nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedurch das Plockenn schlagenn, vertemmet, vnnd gemindert seindt wordenn, so das sie kaum zweyer finger dick Jeglich besonnder ausfliessenn, vnnd deshalbenn möchtte mann mit trockenn fuessenn vff den geschlagenn Plockenn gewanndernn,
So ist fürbas nach allem gethanenn gebeu keins mehr vber alle noth denn allein, das mann den Sohlgrabenn in wesenn halte, vnnd also tief zu gründe arbeite,
das das gewesser das in dem vmbgange, vnnd auch in dem gewelbe quillet, nicht stehenn bleibe, auch nit zu rücke fliesse zu dem Bornne, sonndernn seinen fall vnnd ausflus im grunde vf den Bolenn1 im Gewelbe Inn den Sohlgrabenn möge gehabenn,
Wann der Sohlgrabe also in wesenn wirdt gehaltenn, So hatt mann vnnd behelt einenn gutenn gesundenn Salzbronn mit vnuermengter sohle Jn Irer naturlichenn Krafft vnnd stercke, ohnne alles wilden wassers vermischunge,
Unsichere Lesungen
Bolenn — wohl Bohlen; Anfangsbuchstabe auch als S lesbar (Solenn)
So hatt Gott in diesem gebewe sonnderliche gnade erzeiget, dargegenn sich wohl geburt sonnderliche danncksagung zum erstenn am zeitlichem gewitter, so des gewitters halbenn die arbeit keinenn vffstoß gelittenn hatt,
Zum drittenn Insonnderlicher Götlicher fursichtigkeit, vnnd bewarunge, So das kein mann oder mennsch seines leibes schadenn hat genommenn, in aller fehrlicheyt, die sich vnter zeitenn begebenn hat,
Als die Pfenner woltenn in dem erstenn zureitenn2 zubauwenn ann dem Salzbronn, da baten die gemeine Burger zu Allenndorff, das sie Ihnenn aus der Stadt Gehölze woltenn bauholtz gebenn, zu dem gebeue des Salzbornns,
Die da vor alter lanngenn zeitten, zu Cassell vonn vnnsernn Herrenn denn Lanndtgravenn vnnd seinenn erbenn, Erbarnn Räthenn zuschenn4 den gemeinenn Bürgernn zu Allenndorff vnnd den Pfennernn gemacht, vertheidingt vnnd ausgesprochenn5 was,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitegehorte, vnnd zustehenn solte, vnnd der Stadt gehölze den Pfennernn vnnd den gemeinenn Bürgernn in gemeine zueignen vnd sein solte,
vnnd wenn die Pfenner holzes zu Irem gebeue in den Sodenn bedürfftenn, So soltenn sie bittenn die gemeine Bürger vmb das gehölze, vnnd als dann soltenn die Bürger gütlichenn dero bittenn den Pfennernn nachgebenn, vnnd nit versagenn,
Was nun dieser grosser herlicher Baw des Salzbronns vonn annbeginde bis zum ennde hab gekostet, So ist die Summa aller ausgifft, aus den Registernn vberall zusammenn gezogenn, vnnd gesummiret, Eilff hundert Marck, Siebenn vnnd funffzigk Marck, vierdthalb pfundt1 Neun heller.
Darzu soll mann legenn Meister Curts lohnn zwey hundert vnnd vierenn vnnd dreyssigk guldenn, vnnd auch achte guldenn vor die zwey Malter Korns, vnnd ein schwein, damit der Meister die pfenner vbernam, vber die dittelnn2,
Vonn dieser gebaw wardt gezeuget vnnd anngehabenn vf Mitwochenn, in der vier None4, Inn dem M° cccc° 89. Jare, vnnd wardt volnendet, mit der berechnung, vf dinstagk nach Exaudi secundo6 Inn dem M° cccc° 91. Jare, alse das von↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
sieben=zehenn — Erster Wortteil am Zeilenende sieht wie ‚dreben‘ aus; nach dem oben genannten Betrag (siebennzehenn ℔ funff heller) als ‚sieben‘ gelesen
in der vier None — Lesung und Deutung unsicher; wohl liturgische Wochen-/Tagesangabe (Quatember?); Baubeginn passt zu Bauzeit von gut zwei Jahren bis Dienstag nach Exaudi 1491
volnendet [gestrichen: unleserlich] — Nach ‚volnendet‘ zwei bis drei gestrichene, unleserliche Buchstaben
secundo — In der Handschrift ‚secun=do‘ über den Zeilenwechsel; Deutung ‚darauf folgend‘
↪Fortsetzung von der vorigen Seiteann begin1 bis zu ennde, hat der baw gewehrett zwey Jar, vnnd ein vnnd zwanzigk wochenn, den Gott wolle volnstendigk bleibennde behaltenn, Zu ewigenn zeitenn, Amenn /
Das Stadt vor dem Gewelbe, das gewesser aufzeugk2, als darvonn hievor berurt wirdt, sonnderlich vonn dem Ösenn des wildenn wassers aus dem gewelbe, das wardt also formirt,
Nemblich hat es vonn der wellenn ann bis obenn aus siebennthalbenn fusse lanng, So, das vberalle, vonn einem ende bis zum anndernn ennde, mit der wellenn gemessenn, vierzehenn fusse lanngete, das ganntz Stadt behilt3,
vnnd darumb das die weitete zu viel wasser fassete, So mochte das SchuffRadt es nicht ertreibenn, vnnd der sache halber↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
ann begin — Auch ‚am begin‘ lesbar; zusammen mit dem Seitenübergang ‚alse das von‘ als ‚von Anbeginn‘ verstanden
aufzeugk — Lesung des Wortendes unsicher (aufzeugk/aufzuigk)
das ganntz Stadt behilt — ‚ganntz‘ mit verschliffener Endung; ‚behilt‘ = behielt
Schuff[gestrichen: stell]Radt — Der Schreiber setzte nach ‚Schuff‘ zu ‚stell‘ an, strich es und schrieb ‚Radt‘ am Zeilenanfang weiter; Streichung nicht ganz sicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seitemuste der meister, ann den vier ortenn vom Inwendigk des Stadts, zwenn leiste annegelnn1, vnndt zwerch daruber bretter neglenn, also das das Stadt ann den vier eckenn einer halbenn ehlenn enger wardt,
Dieses Radtes forme vnnd exemplar hat gemacht Hennrich Lower3, zu einem gedechtnisse, vnnd mann findet dieselbige vf dem Brückennthore, nach dem exemplar ein Stadt zumachenn, wann das noth wurde,
Unsichere Lesungen
zwenn leiste annegelnn — Wortformen leicht verschliffen; ‚zwenn‘ (= zwei) und ‚annegelnn‘ (= annageln) nicht ganz sicher
das viereckenndt radt ertreibenn — So die Buchstaben; gemeint ist wohl das viereckige Stad (Becken), das das Schaufelrad nun leerschöpfen konnte – ‚radt‘ hier möglicherweise Schreiberversehen für ‚Stadt‘
Hennrich Lower — Familienname unsicher; auch ‚Louwer‘/‚Lauer‘ lesbar
Dieweil die tage der Mennschenn abnehmenn, vnnd wie der Rauch vergehenn, vnnd ein Jegliche Zeitliche Hanndelung, durch stetlich bewegung1, verfellet vnnd vergessenn wirdet,
So ist es vonn nötenn, das die dinge die bey vnnserenn Zeitenn gehanndelt werdenn, durch gezeugnus der schrifft der gedechtnus der zukünfftigenn mennschenn vnnserenn nachkommenn in schrifftlicher annzeigung zuuerstehenn gegebenn werdenn,
Darumb sollenn wissenn die zukünfftigenn, also wohl als Jzo die Jegennwertigenn, das die altenn gebeude des Salzbronnens2 zum Sodenn3 dieses scheinendenn 1550 Jars vfgebrochenn, vnnd wiederumb vonn newem aus dem grunde gemacht vnnd gefürt,
Damit solchs künfftiglich, ob man wiederumb darann bawenn müste, wisslich sey, Ist solchs dem Durchleuchtigsten Hochgebornenn Fürsten vnnd Herrenn, Herrenn Philipsenn Lanndtgrauen zu Hessenn Grauenn zu Catzennelnpogenn, Dietz, Ziegen=↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stetlich bewegung — auch 'stetliche' möglich; Endung undeutlich
mit allen vmbstenndenn durch mich Jostenn Berkern von Hombergk1, dieser Zeit f. gl.2 mit verordentenn Salzgreue daselbst zum Sodenn für Allenndorff an der Werra,
dieweil Jch vom anfang, sieder Jrer f. gl. des orts vnnd dahin benebenn die gemeinenn Pfenner in Krafft eines derwegenn vfgerichtenn vertrags, gebawett hat3 Inn Jrer f. gl. diennste gewesenn, vnnd noch bin, eigenntlich verzeichnet wordenn,
Damit künfftiglich viel vnnuzenn kostenns vermittenn, vnnd der grundt des Salzbronnens, des mann Jzo kein wissentschafft hat habenn könnenn4, aber Jzo durch diese beschehene bewe5, erfahrenn wordenn, in gedechtnus bleibe,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebronn zun Sodenn1 manngelhafftigk vnnd schadthafftigk wordenn, also das die Söder2 vber gewönlich zeit siedenn, vnnd viel mehr holtzes dann zuuor zu einer Pfanne saltzes habenn müssenn,
Welches etzlich der Roßkunst, so Meister Jörge Behm vom Nürnbergk darauf gesatzt, vnnd ein zeitlang mit pferdenn, die Sohle aus dem Saltzbronn gelanget vnnd geschepffet hat, schuldt gebenn, das er Jörge dann nit gestehen wollenn,
Sondernn mann hat fundenn, Vnnd eigenntlich gesehenn, das das alte faß vor zeitenn, nicht gleich vf den grundt des Saltzbronnens, sonndern vngeferde darauf gesatzt wordenn, dardurch sich allerley wiltt waßer in der Sohlen Inn das faß gezogenn,
Dieweyl aber der ein zeit3 die schwerenn grossenn Kriegsleuffte vnnd hanndelung sich zugetragenn, vnnd auch der Saltzbronn ein zeit abgenommenn, vnnd darnach sich wiederumb ein zeitlanng gebessert,
hat mann mit den gebeuernn4, damit mann mit zeittigem statlichem Rath, vnnd da die Kriegshanndelung möchtenn zufriedenn↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zun Sodenn — Anfangsbuchstabe S/B nicht sicher zu unterscheiden; auch 'Bodenn' denkbar, Kontext (Sooden) spricht für 'Sodenn'
Söder — Lesung S/B unsicher; 'Böder' (Siedeböden) möglich, aber 'siedenn' als Prädikat spricht für Personen (Sieder)
der ein zeit — Wortlaut unsicher, evtl. 'derenn zeit'
gebeuernn — wohl 'Gebeuen' (Bauarbeiten/Gebäuden); Endung unsicher
↪Fortsetzung von der vorigen Seitebracht werdenn, notturfftigk vnnd nutzlich bauen könnte, vfgezogenn, also hat sichs damit verweilt, bis Inns 1547. Jar,
da hochgedachter mein gnediger fürst vnnd herr vf Pfingstenn zu Kayr: Mtt:1 zu Hall in Sachssenn erfordert vnnd gezogen, derselbigenn ein vnderthenigenn fusfall vnnd abbitt gethann,
aber Ihr fgl. ist darin schemdtlich geferdt2, vnnd vber gutenn trauen vnnd glaubenn, betrogenn, vnnd Inn die Kay: Custodien gezogenn, vnnd darin lannge zeit erbermblich vnd schmelich erhaltenn wordenn,
aber nicht desto minder ist Irenn f gl. dieser baw anngelegenn, Habenn derwegenn ann die Fürstlichenn Stadthalter vnnd Rethe zu Cassell geschriebenn, vnnd beuelche gethann wie nachuolgtt.
So ist vnnser beuehlch, das ihr mit Rath etlicher Pfenner vnnd annderer verstenndiger Biderleute solchem mangel zu helffenn lassenn vnnderstehet2, dahin alwegen mit vfsehet, das nit vbell werde erger gemacht,
Vff solchem fürstlichem beuelch, Habenn der Herr Stadthalter vnnd Räthe zu Cassell gemeine Pfenner zu Allenndorff ann der Werra zur hanndelung alher Jegenn Cassell betagt vnnd beschriebenn, desgleich die Beamptenn zum Soden, auch wie hernach volgtt,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitevnns Itzo ein schreibenn nebenn anndern zukommen lassenn, des Datum helt Im Kay: Lager zur Neuenstadt, am 29. des Monats Junij, Itztvergangenn1 darin sfgl.2 beuohlenn,
So soltenn wir nebenn etliche aus euch, so dero dinge verstenndige werenn, darann sein, das solcher Bronn wieder restaurirt, vnnd die menngell wiederumb zur besserung gebracht werden möchtenn,
Darauf so ist in nahmen sfgl. vnnser begere, vor vnns guetlich gesinnende, wollet drey oder vier aus euch verordenenn, die des Saltzwergks gelegennheit vnnd verstanndt habenn,
vnnd vf nehisten Sonntags den 10. Julij alhie Jegenn abendt annkommenn, volgennts tags darnach nebenn vnns von dem,3 zu rathschlagenn vnnd zuschliessenn, wie dem Bronnen zu helffenn werdenn möchte,
Darann geschicht hochgedachtem vnnserm gnedigenn fürstenn vnd herrn zugefallenn, So kompts euch allenn auch zu gutenn, vnnd wir seindt euch mit günstigem willenn geneigt,
Unsichere Lesungen
Itztvergangenn — Wortende mit Schnörkel abgekürzt, Endung unsicher
sfgl. — Abkürzung wohl 'seiner fürstlichen gnaden'; Buchstabenbestand unsicher
nebenn vnns von dem, — Wortlaut 'von dem' unsicher
vf nechstenn Sonntagk den 10. dieses Monats Jegenn abendt alhie annzukommenn, vnnd nebenn vnns, wie den gebrechenn des Saltzbronns zu helffenn sein wolle, zu redenn vnnd zu rathschlagen
Dieweil nun die notturfft erfordert, das ihr auch bey solchem hanndell seyet, So ist in nahmenn sfgl. vnnser begere, Ir wöllet als dann auch alhie annkommen,
Vonn wegenn vnsers gnedigenn Herrnn, durch den hern Stadthalter Rudolff Schennck, Lanndtvogt, Doctor Waltter, Henrich Muldener, Jost Bertternn2 den Renndtmeister vnd Salzewardt3 zum Sodenn
Also ist gemeiner Pfenner bedennckenn, dieweil die gebeue vmb den Salzbronn, durch lennge der zeit etwas manngelhafftigk sein köntt, damit man sich dann nit in sorgliche gebeu begebe,
das mann den Tam vmb den Bronnenn offne, vnd besehe, ob manngell da befundenn, köndt mann ein neu fas vnnd Tam darumb schlagen vnd machenn, das dann sonnder grosse beschwerung geschehenn köntte.
Unsichere Lesungen
fürstehenndenn — Lesung des Wortes nicht ganz sicher; Sinn 'bevorstehenden/vorstehenden' Mangel.
Bertternn — Familienname des Rentmeisters Jost nicht sicher lesbar.
Salzewardt — Amtsbezeichnung nicht sicher; wohl 'Salzwart' (Aufseher des Salzwerks).
Chias Cherey — Vor- und Nachname unsicher; 'Chias' wohl Kurzform von Matthias.
Lanndtvogt beschleust mit das der Sohlgrabe gereumbt werde, zum anndernn das verstenndige leute, so sich vff grundt beue, nebenn den Rethenn im augennschein vf einem namhafftigenn tagk verordenet wurdenn, darvonn zu rathschlagenn,
Des Herrnn Stadthalters meinung ist, das der Sohlgrabe vollennt geraumbt werde vfs furderlichst, vnnd dieweil der Tam vmb den Salzbronn manngelhafftigk, das demselbenn furderlich gerathenn, vnnd das Innsonnderheit nach itzigem furhabenndem Lanndtage,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
keinenn — Wort mit langem Querstrich durchzogen; als Zierstrich (nicht Tilgung) gedeutet, da sonst der Satzsinn fehlt.
außöse — Lesung nicht ganz sicher; Sinn 'ausschöpfe/auspumpe'.
eh — Kurzes Wort vor 'Meister Jorgenn' unsicher lesbar (evtl. 'es' oder Kürzel); in der Übersetzung unberücksichtigt.
Solches alles ist Jorgenn Behm furgehaltenn, dieweil die Kunst den Bronnenn beschwert, so muste sie abgethann werdenn, Weiße er nun annder mittell, die sohle heraus zubringenn, soll gehort, vnnd Ime darzu geholfenn werdenn,
Vff solche behanndelung ist dieser abschiedt gebenn, das nach diesem itzigenn furstehenndem Lanndtage am Vfies1, der Stadthalter, Lanndtvogt, Johann Nordeck, Heinz von Lutter2, der Baumeister zu Ziegennhain, Henrich Muldener, vnnd annder verstenndige Werckleuthe,
vf einem namhafftigenn tage, Welcher der Stadthalter benennenn wirdet, im augennschein zum Sodenn annkommenn, vnnd vonn solchem manngell wie dem zuvorkommenn zu rathschlagenn.
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedienlich, habenn vnnd bekommenn köntenn, Sollen sie vleis annkerenn, die werenn vffm Hain1, Inn oder außerhalb Lanndts, oder ann annderm orttenn,
Dieweil nun die besichtigung vnnd weitter Hanndelung im augennschein geschehenn solle, So habenn die fürstliche Herrnn Stadthalter vnnd Räthe darin den erstenn Septembris daselbst zum Sodenn zu ein tage anngesezt, daselbst sein erschienenn, vnnd ist verhanndelt wie volgtt.
Unsichere Lesungen
vffm Hain — Lesung 'Hain' nicht ganz sicher; wohl Ortsangabe (auf dem Hain).
keme — Wort vor 'Ihnenn' nicht ganz sicher; Sinn 'es käme ihnen ... zum Besten'.
Johann Nordeck, Henrich Muldener, Valtin Schulde4, Jost Berker5, Hanns Geilmann6 Schultheis von Hombergk, Renndtmeister zum Sodenn Johann Bartholmes, Salzwardt zum Sodenn Christoff Hombergk.
Ernnst vonn Bischausenn, Hans Caspar7 von Eschwege, Bernnt vonn Bischausenn, Her Wilhelm Prediger Dechant zu Hilgennstadt, Her Henrich Löber vonn Hilgennstadt.↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
stzl — Kürzel vor 'Stadthalter' nicht sicher aufzulösen; in der Übersetzung ausgelassen.
Schweinsburgk — Wohl 'Schweinsbergk' — die Familie Schenck zu Schweinsberg.
Beÿneburgk — Gemeint ist die Familie von Boyneburg.
Valtin Schulde — Nachname unsicher, auch 'Schilde' möglich.
Jost Berker — Nachname unsicher; wohl dieselbe Person wie 'Jost Bertternn' auf Blatt 54r.
Geilmann — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher, auch 'Seilmann' möglich.
Caspar — Vorname des Hans von Eschwege nicht ganz sicher lesbar.
↪Fortsetzung von der vorigen SeiteJörge Freundt Renndtschreiber zu Eschwege, Johann Schaffnit der Elter, Johann Nidernstein1, Johann Caßelmann, Hanns Meuth, Heinz Meinhardt, Chias Choreÿ2,
Der Herr Stadthalter erzehlt die Hanndelung zu Cassell, vnnd befihlt den verordenntenn der Pfenner beÿ den Pflichtenn, damit sie vnnserm gnedigenn fürstenn vnnd herrnn verwanndt sein,
Nach dem gehabtenn bedacht, sagt Widennstein4 vonn wegk1 gemeiner Pfenner, das die verordenntenn habenn des Herrn Stadthalters erzehlung anngehört, vnnd erkennenn sich ohnn das fur sich selbst schuldige,
Darauf der Herr Stadthalter gesagt, sie habenn zuerachtenn, das dis suchenn nit annders dann dem Handell zu gut, begeret nachmahls diese sachenn zufordernn,
Johann Widennstein erinnert die vorigenn vfgerichte vertrege, vnnd Location, sagenn das sie sich schuldige erkennenn, dem manngell rathenn zuhelffenn, doch das es demselbenn nit zuwieder protestirende, wollenn vnnbeschwert sein,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitederlich Meister Jorgenn Behm zuuiel geuolgt, ziehen sich auff den augennschein, vnnd thun dem Bornn schadenn, dann die altenn habenn vf das alte fundament, das neue fas gesezt, vnnd vfgestosenn pfele, zweÿ fasse1 seindt mit Thonn verstopfft,
Zuuorkommenn demselbenn, Woltenn sie einfeltiger weise sagenn, nach dem das fundament noch gannz, das der Tham wurdt ausgenommenn bis auf den grundt, als dann wurdt der schade gesehenn,
Darauf anntwort der Herr Stadthalter, dieweil der mehrenntheil beruhet vf dem augennschein, Wollenn sie nach essenns zeitlich hinaussenn zum Sodenn4↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
zweÿ fasse — Lesung „fasse“ (Fässer) nicht ganz sicher, auch „faste“ denkbar
erschell — Wortform unsicher; wohl „erschellt/erschüttert“
kannt — Lesung unsicher, „kannt/konnt“ (= könnte)
zum Sodenn — „zum“ auch als „zun“ (= zu den) lesbar
vnnd sagt Johann Widennstein1, das sie den Salzbronnen heutigs tags noch freÿ vnnbeschedigt fundenn, allermassenn der in vberliefferung vnnd annfanng der Location gewesenn seÿ,
dann er denn mit dem mas darann der Bleÿ vnnd federnn stein2, vnnd sie solch mas zu der zeit genommenn gemessenn, Welch mas die Pfenner beÿ sich behaltenn,
Nach beschehener heutiger besichtigung, habenn sich Stadthalter, Lanndtvogt, Heinz vonn Lütter4, Nordeck, vnnd wir vnns vnnderredt vnnd enndtschlossenn,↩Läuft auf der nächsten Seite weiter
Unsichere Lesungen
Widennstein — Anfangsbuchstabe mehrdeutig, auch „Niedennstein“ lesbar (zweimal auf der Seite)
der Bleÿ vnnd federnn stein — Lesung und Sachbezug unsicher; wohl Blei(lot) und Federstein am Messmaß
gefult [gestrichen] — Nach „gefult“ ein kurzes, doppelt durchstrichenes Wort am Zeilenende, unleserlich
Heinz vonn Lütter — Name mit Zierstrich durch tt; wohl Heinz von Lüder, Statthalter zu Kassel
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedas Heinrich Müldener2, Jost Becker1, vnnd der Rendtmeister der Pfenner Salzgrebenn, nachuolgennde meÿnung annzeigenn sollenn, sich darauf zu vnnderredenn, vnnd morgenn zeitlich anntwort zugebenn,
Erstlich sehenn Stadthalter vnnd Räthe fur nüzlich vnnd gut ann, das der Sohlgrabe vom vnnten herauf bis fur das gewelbe gannz zu grunde geraumbt vnnd gesaubert werdenn soll, also das das wasser aus dem gewelbe sein ausflus vnnd fall habenn könne.
Zum anndernn das darnach derselbe sohlgrabe vom Karmeberge3 ann bis vors gewelbe mit dielenn vnten vnnd vf beidenn seittenn gefuttert, vnnd gefast werden soll, Inmassenn Jzo ein Stutenn4 zur proba gemacht ist,
Vnnd wann der Grabe gesaubert, solt das wasser 14 tage aus dem gewelbe fliessenn, vnnd da es sich dann mit dem siedenn nit bessert, so solt mann ein probwerck siedenn, damit mann Innenn werde, wie es ein gestalt darumb habe.
Zuuor vnnd ehr sie vf das anntragenn anntwort geben wollenn sie anngezeigt habenn, dieweil gesternn Christof vnnd Meister Jorg mit redenn zusammenn kommen2, das einer den anndernn Jzigs schadenn vhrsach zusein, beschuldigt,
Ist abgeleint das Christoff mit vfreumung des grabenns keinenn schadenn gethann, vnnd da dem Bornn solt schadenn geschehenn sein, als mann doch nit hofft, So müste es der schwere der kunst gethann habenn,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitedenselbenn nit wissenn zuuerendernn, doch das der Grabe nit tieffer denn das gewelbe ist, ausgefurtt werde, Dann wann er tieffer gemacht wurde, keme dem Salzbronn nit zugut, so fielle er auch destomehr Inn,
Den drittenn habenn sie ein gros bedennckenn, dann vom Berge her ist nit souiel wassers als vonn der Werra herkommenn ist, wie mann in sezung des kunstkastenns gesehenn hat, Ist in vorzeitenn der vhrsach halbenn auch verpliebenn,
Heintzenn Lutters Rath ist, Wann flude seyenn, das dann furs gewelbe ein Tam geschlagenn werde, vnnd soll das wasser was aus dem gewelbe kömpt, mit ein tag Haspell ausgezogenn werdenn,
Zum anndernn das die Bawleute zur kunst sollenn mit bestellenn, Habenn sie Jzo niemanndts, dann Meister Hansenn, darauf der Herr Stadthalter den bescheidt gebenn,
Dieweil der Baw am Sohlgrabenn nit allein Jn zeit der Location, sonndernn auch hernach Ihnenn zu gut kömpt, soll sie4 den grabenn mit bawenn, vnnd allenn vnkosten zum halbenn theil tragenn vnnd geltenn helffenn,
Dargegenn die Pfenner protestiren, Wollenn aber die Ein hundert guldenn schuldenn hievor hiever2 vnnserm gnedigenn Herrnn gewilligt entrichtenn, die sie noch zum Sohlgrabenn zubawenn schuldigk sein,
↪Fortsetzung von der vorigen Seitesampt gemeinenn Pfennernn verordenten, den Salzbronn, vfs niedrigste ausösenn lassenn, Vnnd darnach die nachbenente Werckleute, das im bronnenn besichtigenn lassenn,
Hat sich nachmahls wie zuuor fundenn, das, das das fas im grunde, ann etlichenn ortenn, hole vnnd wans1 ist, wie sie die Werckleute abgehort sein, vnnd hernach verzeichnet ist.
Es hat auch Meister Jorge die bede Rörenn2 zugleich müssenn gehenn lassenn, damit mann sehe, wie sehre die kunst bewegt werde, am Salzbronn vnd Bodenn3,
Hanns vonn [gestrichen: Frannckfurt]4 der Steinmez ist gefragt wie er das werck des Salzbronnens befundenn, Ob Jorgenn kunst dem Bornn schedtlich sey oder nit, vnnd wie dem zuhelffenn sey,
Sagt das werck sey dem Bornn schedtlich, so sey das werck vnntenn zubrochenn, vnnd were sein rath, das der Born erst mit holzwergk, vnnd darnach darumb her mitt steinenn gefast wurde,
Sagt auch das vf der seittenn Jegenn dem kunsthaus, das meiste wilde wasser in Salzbronn feldt, Darumb soll mann zwölff pompenn1 Inn Bornn sezenn, vnd den ausösenn, damit mann den grundt sehen könte,
Meister Annthonius Baumeister zu Ziegennhain, sagt vf des Stadthalters fragt, ob die kunst dem Borne schadenn thue oder nit, vnnd wie dem Bornn zuhelffenn were,
Die kunst sey dem Borne nit nuzlich, dann der Born sey mittenn nidrigk, vnnd das fas vf etlichenn ortenn ledigk, hab die kunst mit den schleuchenn ausgezogenn,
Der den Bornn gebauwet hat, der hat den vf den kies2 gesezt, Darumb must mann kunst sezenn, das der Bornn ausgeöst wurde, Damit mann dem Bornn vf dem Bodenn sehenn konne,
Der Thonn sey vnnfleissige3 hinein kommenn, sey klomperchtige4.
Unsichere Lesungen
zwölff pompenn — Zahlwort zwölf; Lesung ziemlich sicher, aber auffällig hohe Zahl
kies — Anfangsbuchstabe k/b nicht ganz sicher; 'Kies' nach dem Kontext (Brunnengrund)
vnnfleissige — Lesung unsicher; verstanden als 'unfleißig' = nachlässig
klomperchtige — Wort mit langem Querstrich – wohl Zierstrich/Unterstreichung, keine Tilgung; Lesung klomperchtige/klemperchtige, verstanden als 'klumpig'
Heinz vonn Lutter sagt, das in Lothringenn viel Salzwerck sein, die liegenn gemeinlich im gemohr3, Hab Balthasar Merz, vnnd Meister Kunz der Zimmermann besichtiget, vnnd vielleicht, darauf verzeichnus gemacht,
Meister Hanns Güldennzopff vonn Freunbergk4[?] sagt, es thue vonn nötenn, das der Bornn Neue gefast, vnd diesenn winter darzu alle bereitschafft verschafft5 werde,
wintter, die Östenn1[?] dem Bronn, vnnd könndt man gleichwohl siedenn, Wann der Bronn zu grundt geöst2 wurde, könnt mann vonn den adernn redenn, Wann die Salzadernn noch geringer were als diese, so könnte mann es durch die waßer Schechte Jnnenn werdenn, vnnd die gepüre rechte adernn findenn, Wann mann die rechte adernn findenn will, so muß mann seiner natur nachvolgenn, dann gewiß, das die rechte Sohle in einem sonndernn gehenße3[?] gehe, Die taubenn am faß des Salzbronns sein etlich scharff Kann nit befindenn, das Jzige Kunst dem Bornne schadenn thue, dann die schleuche nit vffm Bodenn oder grundt stehenn, Meister Hanns Wezell4 der Zimmermann sagtt, wann diese Jzige alte faßung bleibenn sölte, das mann die ader so aus dem faße bliebenn ist, Jnnsonnderheit gefast wurde, Jnnwenndigk vnd auswendigk, Der Bornn ist vnntenn viel enger dann obenn, vnd wan
Unsichere Lesungen
Z. 1: Östenn — Ostern oder Osten unklar
Z. 3: geöst — ösen = ausschöpfen, Lesung wahrscheinlich
Vff solche abhörung vnnd bericht ist geschlossenn, das der Tam1 vmb den Salzbronn ein achtennteil vf ein mahl vfgethann, vnnd dann vonn neuwem außgetembt2 werde, vnnd also gar vmbhero kann ohnn alle beschwerung geschehenn,
das haus vffm Borne abthue, vnnd den stall hinder sich rucke, auch im Salzbronn vnter die schleucht ein kastenn mache, doch das er nit vf den Boddenn rucke,
Wo mann den Bornn vfreist, soltt mann es wohl böser machenn, darumb vonn nötenn den Bornn gar auszuösenn, könnte mann die adernn erkennen vnd den manngell sehenn,
Unsichere Lesungen
Tam — Anfangsbuchstabe nicht ganz sicher (T/S); dem Sinn nach Damm um den Salzbrunnen
außgetembt — Lesung der Buchstabenfolge -embt gesichert per Zoom; gedeutet als ausgedämmt
geseztt — Satzanfang fehlt (steht auf der Vorseite); Zierstriche durch tt