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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.

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App. I · 1. Appendix · Band 2 · Fortsetzung

Das Glossar des Holzvogts

Der erste Appendix · 150 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 482 Bl. 239v

ÜbersetzungSeite 482

1

Der Erste Appendix. ist mit einem starken Damm dermaßen gefasst, dass kein wildes Wasser hinzukommen soll.

2

Bornmeister. Er hat den Born und die Kunst, auch die dazu gehörigen Pferde und anderes in Verwahrung und Aufsicht; er hat dafür an Besoldung:

3

Geld ———— 50 Gulden. Korn ———— 8 Malter. Salz ———— 2 Achtel. Hofkleid ———— 4 Ellen londisches Tuch.

4

Der jetzige ist auch Baumeister; davon hat er an Besoldung Geld ———— 20 Gulden. Holz ———— 4 Klafter. Malz ———— 4 Viertel.

5

Bornknechte. Es sind ihrer drei. Sie warten der 6 Pferde an der Kunst und müssen Tag und Nacht je 2

6

Stunden, einer um den anderen, fahren. Sie haben jede Woche

Unsichere Lesungen

  1. Z. 7: darb — so, wohl darzu gemeint

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HandschriftS. 483 Bl. 240r

ÜbersetzungSeite 483

1

Der Erste Appendix. an Besoldung: der Oberknecht ———— 1 Gulden 2 Albus, der Mittelknecht ———— 21 Albus, der Unterknecht ———— 18 Albus.

2

Bauholz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Wolfsberg gehauen. Vom Seulingswald gibt man für ein ganzes Bothe an Fuhrlohn bis nach Sooden ———— 16 Gulden.

3

Buchenholz. Ein Klafter gilt ———— 1 Taler. Buße an Salzpfannen. Sooft der Boder an der alten Pfanne büßen lässt, muss er dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt, 1 Heller geben; das kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen. Von einem

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HandschriftS. 484 Bl. 240v

ÜbersetzungSeite 484

1

Der Erste Appendix. Hafen 4 Heller; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach ihrer Größe, nämlich ein ganzes Blatt für 2 Albus,

2

ein halbes Blatt 1 Albus, und so fortan. Buße der Übertreter. Die steht in Sooden während der Location unserem gnädigen

3

Fürsten und Herrn ganz zu — außer wenn Bürger die Holzordnung gebrochen haben und in Sooden bestraft werden; solche Buße gibt man der Stadt zur Hälfte. Wenn aber die Pfänner ihren Teil des Salzwerks selbst innehaben, so hat gleichwohl Seine Fürstliche Gnaden

4

die Hoheit und die Strafe über Hals, Hand, Schuld und Schaden; die Pfänner aber haben über ihr Gesinde und ihre Bothe Gebot, Strafe und Buße, ihnen gehorsam und gewärtig zu sein. In der Stadt aber steht alles Kriminale und die Buße, die von unserem gnädigen

5

Fürsten und Herrn selbst oder Seiner Fürstlichen Gnaden Statthalter und Räten festgesetzt wird, Seiner Fürstlichen Gnaden allein zu; was bürgerliche Bußen sind, die der

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HandschriftS. 485 Bl. 241r

ÜbersetzungSeite 485

1

Der Erste Appendix. Schultheiß verrechnet, steht der Stadt zur Hälfte zu, gemäß der Resolution, die am 24.

2

Juni Anno 68 in Kassel ausgestellt ist. Böttcher. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fässer auf- und zuschlagen, Kufen, Salzmaße, Zuber, Stützen und Fülleimer machen und in gutem Stand halten, auch beim Auf- und Ausmessen des Salzes zugegen sein. Er hat zur Belohnung ein Achtel Salz und von jeder Pfanne, die aufgemessen wird, 1 Albus

3

Wartegeld und 2 Albus fürs Auftragen, und von jeder Pfanne, die er zuschlägt, 1 Albus, und fürs Siegeln 1 Albus.

4

Für eine neue Kufe gibt man ihm, wenn er das Holz beistellt, 6 oder 7 Taler; wenn aber das Holz unseres gnädigen Fürsten und Herrn ist, 3 Taler. Für ein Salzmaß zu machen 8 Albus,

5

für einen Zuber 5 Albus; und für eine alte Kufe auszubessern so viele Albus, wie viele Reifen er anlegt.

6

Was er aber an alten Fässern an Reifen anlegt, dafür gibt man

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: Bödtener — Stichwort, Schreibung unsicher
  2. Z. 6: zuschlage[?] — Endung mit Schnörkel
  3. Z. 7: Stüntz[?] — Wort unklar
  4. Z. 17: zumache[?] — Endung abgekürzt

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HandschriftS. 486 Bl. 241v

ÜbersetzungSeite 486

1

Der Erste Appendix. ihm vom Schock 4 Albus; und wenn er die Reifen haut, am Tag 4½ Albus. Setzt er aber eine alte Kufe von neuem wieder zusammen, gibt man ihm zwei Taler oder 2 Gulden,

2

je nachdem, wie groß sie ist. Bierschank in Sooden. Davon hat unser gnädiger Fürst und Herr von jedem Fass Allendorfer Bier 2 Albus.

3

Schenkt er aber Göttinger und andere fremde Biere, so gibt er von jedem Fass an Tranksteuer 10 Albus;

4

die 2 Albus erhebt der Rentmeister, die 10 Albus die Einnehmer der Tranksteuer. So ist es von unserem gnädigen Fürsten und Herrn in der Resolution Anno 68

5

zugelassen; doch soll der Wirt kein öffentliches Gelage und keine Zeche halten. Es gilt aber die alte Ordnung, dass in Sooden kein Wein und kein Bier geschenkt werden soll.

6

Barschaft. Das ist eine Gewohnheit und ein Zuname der Pfänner,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 16: glagk — Schreibung unsicher

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HandschriftS. 487 Bl. 242r

ÜbersetzungSeite 487

1

Der Erste Appendix. den sie von alters her so gehalten haben. Baumeister. Es ist einer in Sooden, der jetzige Bornmeister; er hat davon an Besoldung Geld ———— 20 Gulden,

2

Holz ———— 4 Klafter, Malz ———— 4 Viertel. Brett. Siehe Stück Brett. Beitlöcher.

3

Deren sind unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen im Gesöde 2; zu ihnen werden die kleinen Kohlen auf die Platten geschüttet, gedörrt und danach zum Brennen auf den Rost gestoßen.

4

C. Klafter Holz. Es wird zum einen Teil am Seulingswald, zum anderen am Tannenberg gehauen.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: sucs[?] — Abkürzung unklar
  2. Z. 10: Beitt[?] — Stichwort, Anfangsbuchstabe B/S
  3. Z. 18: anner — so geschrieben, wohl annder

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HandschriftS. 488 Bl. 242v

ÜbersetzungSeite 488

1

Der Erste Appendix. Jedes Klafter gilt: der Sieder gibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn ———— 1 Taler

2

und an Zulagegeld ———— 4 Heller. Dazu muss der Sieder von jedem Klafter fürs Einführen geben ———— 3 Albus.

3

Anmerkung: Anno 72 habe ich auf ein besonderes Schreiben des Pfarrers Rhenanus hin aus Kassel 4 Klafter zählen lassen, um zu erforschen, wie viele Scheite ein Klafter hält; dabei ist befunden worden:

4

Das 1. Klafter waren ausgelesene gespaltene Scheite; es hielt ———— 304 Scheite. Das 2.

5

waren allerlei große und kleine Scheite; es hatte ———— 251 Scheite. Das 3. waren Scheite und Knüttel durcheinander; es hatte ———— 281 Scheite.

6

Das 4., gemeines Holz, hielt ———— 261. So haben diese 4 Klafter gehalten ———— 1097 Stück; das kommt auf ein Klafter ———— 274 Scheite.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: Pfar= — Trennung Pfar=/hers
  2. Z. 22: Clr — Kürzung für Claffter

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HandschriftS. 489 Bl. 243r

ÜbersetzungSeite 489

1

Der Erste Appendix. Zentner. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält ———— 1¼ gemeine Zentner.

2

Ein Zentner zu Allendorf hält ———— 104 Pfund. Ein Zentner zu Kassel ———— 108 Pfund. D. Dachgerten.

3

Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, nach Sooden zu führen ———— 22 Albus; und es gehören in jedes Gebund ———— 7 Stecken. Deckerlohn.

4

Von einem neuen Bothe gibt man dem Decker für seine Arbeit in allem ———— 1 Taler und dem Handreicher ungefähr 18 Albus

5

und von den Firsten ———— 3 Albus. Wenn er aber auf den Bothen flickt, gibt man ihm

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: lb — Pfundzeichen
  2. Z. 8: lb — Pfundzeichen

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HandschriftS. 490 Bl. 243v

ÜbersetzungSeite 490

1

Der Erste Appendix. von jedem Gebund ———— 1 Pfennig. Ebenso für 42 Latten aufzuschlagen einen Tagelohn, das macht ———— 3½ Albus.

2

Dielen. Ein Schock kostet ———— 5 Taler, mehr oder weniger; sie werden im Salzwerk zu den Gesöden, Dächern und Türen in Sooden gebraucht. Diener — steht unter A

3

bei den Ämtern. Deckerscheite. Kostet 1 Klafter; aus dem Wasser zu holen ———— 1 Albus. Schifffuhrlohn:

4

Aber wenn ihrer eine Menge ist, zu holen bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus,

5

unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist ihrer aber wenig, muss man desto mehr geben.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 11: Duecker[?] — Stichwort, Schreibung unsicher
  2. Z. 12: Clr — Kürzung für Claffter

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HandschriftS. 491 Bl. 244r

ÜbersetzungSeite 491

1

Der Erste Appendix. Dienstvolk. Dem Dienstvolk, das das Flößholz aus dem Wasser bringt, gibt der Holzvogt von jedem Klafter an Trinkgeld ———— 5 Heller;

2

und es wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. So ist es durch unseren gnädigen Fürsten und Herrn gottseligen und hochlöblichen Angedenkens im Jahr 44

3

angeordnet worden, laut der schriftlichen Urkunde. Darrstube, Darrofen. Ist in jedem Steinkohlen-Bothe einer; darin wird das Salz am Stück vor dem Ofen dürr gemacht, ehe es verladen wird. E.

4

Ehrenwein. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt den Beamten in Sooden, gegen Aufhebung anderer Zehrung ebendort, jede Woche ein Viertel rheinischen Wein.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 17: glf. — Kürzung gnediger fürst
  2. Z. 19: w[?] — einzelner Buchstabe vor wein

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HandschriftS. 492 Bl. 244v

ÜbersetzungSeite 492

1

Der Erste Appendix. Eisenkauf. Jeder Waldzentner wird dem Hospital Haina mit 4½ Gulden

2

zu 27 Albus bezahlt; und der Waldzentner hält gemeiner Rechnung ———— 1¼ Zentner. Es gehen 16 Bleche oder 6 Borten auf einen Zentner.

3

Die Eisenhütte, auf der diese Bleche gemacht werden, heißt Rommershausen; sie ist aber nunmehr nach Lippoldsberg verlegt. Dort soll man den Zentner bezahlen mit 4 Gulden

4

8 Albus für gegossenes Eisen, den gemeinen Zentner aber mit 28 Albus. Eisenrost — siehe unter R,

5

Rost. Erb- und Grundzins. Die Pfänner geben jährlich unserem gnädigen Fürsten und Herrn vom Salzwerk ———— 200 Gulden

6

zu 27 Albus — willig zu geben angeordnet — und dazu

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: Bortte — Lesung unsicher
  2. Z. 19: sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar
  3. Z. 19: |: … :| — Zeilen 19-20 andere Tinte, Nachtrag

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HandschriftS. 493 Bl. 245r

ÜbersetzungSeite 493

1

Der Erste Appendix. 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso 25 Gulden 1 Albus 4 Heller Herrengeld und 2 Pfannen Salz alter Pflicht anstelle der ———— 25 Öfen. Was sonst an Grundzins von Häusern und Höfen im Salzwerk anfällt, davon gebührt ein Teil unserem hochgenannten gnädigen

2

Fürsten und Herrn. Was auf Seiner Fürstlichen Gnaden Teil steht, ist jährlich ———— 6 Gulden 6 Albus 6 Heller. Was aber auf den Teil der Pfänner fällt, das haben die Pfänner selbst. Erbkauftes Pfannteil.

3

Ist hiernach beim P unter dem Titel Pfänner und Pfannteil zu finden. Eichenholz. Ein Klafter gilt ———— 28 Albus,

4

nunmehr ———— 1 Gulden. Eselhaufenzeichen. Von jedem Haufen Holz, der mit den Eseln getrieben wird, geben die Holzwürdiger ein Zeichen,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar
  2. Z. 18: zeichenn[?] — Stichwort, z oder d

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HandschriftS. 494 Bl. 245v

ÜbersetzungSeite 494

1

Der Erste Appendix. damit man sieht, wie viele im Jahr ins Salzwerk kommen. Man lädt auch den Eseltreibern auf jeden Haufen 2 Achtel Salz; eines gilt ———— 24 Albus.

2

Esche. Das ist ein Gefäß wie eine Metze; damit schöpft man die Sole aus der Kufe in die Pfanne. Eine kostet ———— 2½ Albus.

3

Eimer, Fülleimer — siehe F. Auszug aus dem Eisenacher Vertrag, die Holzflöße betreffend.

4

Mein gnädiger Fürst und Herr hat jedes Jahr so oft flößen zu lassen, wie es Seiner Fürstlichen Gnaden gefällig ist — doch so, dass dies jeweils bei rechtem Wetter zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, wenn das Wasser stark genug ist, vorgenommen wird. Und es soll den sächsischen Amtleuten zu Kreuzburg und Gerstungen, wenn man flößen will, stets 14 Tage zuvor angekündigt

Unsichere Lesungen

  1. Z. 14: sfgl. — Kürzung, Anfangsbuchstabe unklar
  2. Z. 18: amptleuchtenn[?] — wohl amptleuthenn

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HandschriftS. 495 Bl. 246r

ÜbersetzungSeite 495

1

Der Erste Appendix. und auch der Ort gemeldet werden, wo das Holz angefahren und eingeworfen werden soll, damit sie die Untersassen vor Schaden warnen können. Dagegen gibt unser hochgenannter gnädiger

2

Fürst und Herr dem Herzog zu Sachsen, wenn ein- oder mehrmals geflößt wird ———— 100 Achtel gutes und kein Schmiersalz, und dem Obersten zu Mihla auch eine Pfanne. Wenn aber nicht geflößt wird, alsdann gleichwohl 50 Achtel. Es wird am Tag Jacobi zu Allendorf in Beisein eines sächsischen Dieners eingepackt und weiter auf unseres gnädigen

3

Fürsten und Herrn Kosten nach Mihla geliefert. Es soll auch aller Schaden, der den Untersassen dieser Flöße wegen geschehen möchte, nach Erkenntnis der Schöffen jedes Ortes bezahlt werden. Anmerkung:

4

Von diesen 100 Achteln und der Pfanne Salz für den Obersten gibt unser gnädiger Fürst und Herr an

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HandschriftS. 496 Bl. 246v

ÜbersetzungSeite 496

1

Der Erste Appendix. Fuhrlohn den Untertanen im Gericht Beilstein, es bis nach Wanfried zu führen, 8 Gulden

2

1 Albus 3 Heller; ferner den Wanfriedern, es bis nach Mihla zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller.

3

Summe 16 Gulden 2 Albus 6 Heller; von jeder Pfanne ½ Taler. Eichzuber, eichen. Es sind ihrer zwei; jeder hält 2 Ohm Wormser Eich. Damit wird bisweilen der Salzbrunnen geeicht, was daraus in einer Stunde geholt werden kann, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Anmerkung:

4

Der Bierzuber in Allendorf ist 7 Quart größer als die Weineich. F. Fuhrlohn, allerlei.

5

Wagenfuhrlohn. Von einer Pfanne Salz gibt man aus den Bothen

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: Wannfriedischenn[?] — Endung gekürzt
  2. Z. 14: Nō: — Kürzung Nota

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HandschriftS. 497 Bl. 247r

ÜbersetzungSeite 497

1

Der Erste Appendix. bis ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 3 Heller; beim Hospital ———— 1 Albus 9 Heller.

2

Aus Sooden nach Kassel ———— 2 Taler. Aus Kassel nach Darmstadt ———— 6 Gulden; ist aber nunmehr gestiegen. Von einem Fuder Fässer: vom Neuen Haus nach Sooden ———— 1 Albus 3 Heller; vom Hospital her ———— 1 Albus 9 Heller. Soltröge:

3

vom Tannenberg nach Sooden ———— 1 Gulden. Steine: von jedem Fuder ———— 3 Albus 4 Heller, nunmehr ———— 4½ Albus.

4

Lehm: von jedem Fuder ———— 1 Albus; wird nunmehr im Tagelohn gefahren.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 15: Tanngennberg[?] — Ortsname, Schreibung unsicher

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HandschriftS. 498 Bl. 247v

ÜbersetzungSeite 498

1

Der Erste Appendix. Dreck auszufahren, einen Tag ———— 24 Albus. Borte und Flößleitern aus dem großen Haus an die Werra zu führen, einen Tag ———— 48 Albus.

2

Von einem Klafter Holz: vom Seulingswald ans Wasser ———— 12 Albus; vom Tannenberg bei Witzenhausen ———— 14 Albus.

3

Holz zu einem neuen Bothe vom Wolfsberg nach Sooden zu führen ———— 16, auch bisweilen ———— 16½ Gulden.

4

Schifffuhrlohn: von einer Pfanne Salz bis nach Kassel ———— 18 Albus. Von einem Fuder leerer Fässer von dort her bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

5

Von einem Fass von Vacha bis nach Allendorf ———— 2 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 18: Vackenn[?] — Ortsname unsicher

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HandschriftS. 499 Bl. 248r

ÜbersetzungSeite 499

1

Der Erste Appendix. Was aber oberhalb Münden gekauft wird, davon gibt man von jedem Fass ———— 1 Albus. Von 100 leeren Tonnen von Vacha bis nach Allendorf ———— 1 Gulden.

2

Von einem Klafter Holz von Witzenhausen nach Allendorf ———— 7 Albus. Von einem Klafter dürrer Scheite zu holen und nach Allendorf auf den Holzplatz ins Eisenmaß zu liefern: bei Wanfried ———— 6 Albus, zwischen Eschwege und Wanfried ———— 5 Albus, unterhalb Eschwege ———— 2½ Albus. Ist der Scheite aber wenig, muss man etwas mehr geben. Fasskauf.

3

Dem Böttcher zu Vacha gibt man für ein neues Fass ———— 14 Albus. Sonst wird eines mit ½ Taler bezahlt; dazu kostet eines an Schifffuhrlohn bis nach Allendorf,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha
  2. Z. 17: Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha

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HandschriftS. 500 Bl. 248v

ÜbersetzungSeite 500

1

Der Erste Appendix. von Vacha ———— 2 Albus, oberhalb Münden ———— 1 Albus. Flößen. Soll jedes Jahr geschehen zwischen Walpurgis und Pfingsten oder nach Laurentii, laut dem Eisenacher Vertrag, unter E

2

zu finden. Flößsalz. Dem Herzog zu Sachsen gibt unser gnädiger Fürst und Herr jährlich, wenn Seine Fürstlichen Gnaden

3

flößen lassen ———— 100 Achtel Salz; wenn aber nicht geflößt wird, nur 50 Achtel. Und dem Obersten auch eine Pfanne; das sind zusammen ———— 13½ Pfannen.

4

Und unser gnädiger Fürst und Herr schickt dieses Salz bis nach Mihla. Davon gibt man an Fuhrlohn den Beilsteinern, es vom Damm bis nach Wanfried zu führen ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller,

5

den Wanfriedern ———— 8 Gulden 1 Albus 3 Heller. Das ist auf jede Pfanne ———— 1 Taler.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Vackenn[?] — Ortsname, evtl. Vacha
  2. Z. 9: gl. fl. — Kürzung gnediger fürst
  3. Z. 10: sfgl. — Kürzung
  4. Z. 20: thlr[?] — Kürzung, wohl thaler

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HandschriftS. 501 Bl. 249r

ÜbersetzungSeite 501

1

Der Erste Appendix. Flößzeichen. Die gibt man den Dienstleuten, die das Flößholz aus dem Wasser werfen; danach bezahlt sie der Holzvogt dafür, von jedem Klafter ———— 5 Heller.

2

Flößklafterholzzeichen. Das gibt der Holzvogt den Bodern auf jedes Klafter eines; dafür gibt der Boder ———— 1 Taler 4 Heller.

3

Er bringt es danach dem Holzleger. Was also ein jedes Zeichen an Zahl hat und gilt, denselben nach der Zahl gezeichneten Haufen oder Klafter Holz bekommt er. So wird es auch mit dem Scheitholz gehalten. Fuhrzeichen.

4

Davon gibt der Holzvogt neben den genannten Losklafterzeichen auf jedes Klafter ———— 2.

5

Die müssen die Fuhrleute den Pförtnern von jeder Fuhr — das ist ein halbes Klafter — beim Einfahren eines abliefern,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: Klr — Kürzung Klaffter
  2. Z. 16: Loß[?] — Lesung unsicher

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HandschriftS. 502 Bl. 249v

ÜbersetzungSeite 502

1

Der Erste Appendix. damit also der Ordnung halber kein Holz ohne Zeichen eingeführt wird. Fürstensteuer.

2

Ist jährlich 200 Gulden zu 27 Albus. Diese hat unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Angedenkens Anno 38

3

am Freitag nach Jubilate zur Erhaltung der Armen bestimmt, nämlich 80 Gulden für 4 Studenten, 40 Gulden

4

den Armen im Hospital, 40 Gulden den armen Hausleuten, 40 Gulden armen Mägden. Anmerkung: Diese 200 Gulden

5

haben zuvor die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden von ihren 42 Bothen als Erbzins erlegen müssen; die hat Seine Fürstliche Gnaden

6

dann im Vertrag und in der Location den Armen bestimmt. Fangen, Gänsefang. Heißt es, wenn sich die Sole zu Salz gesetzt hat, und

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: gl. f. — Kürzung gnediger fürst
  2. Z. 14: sfgl. — Kürzung

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HandschriftS. 503 Bl. 250r

ÜbersetzungSeite 503

1

Der Erste Appendix. man das Salz aus der Pfanne holen will: dann fegt man es auf Schaufeln, eine Gans genannt. Deren fegt man auf einmal 12 Gänse, und das geschieht zu einer Pfanne 14

2

oder 15 Mal. Fegfass. Davon gehören in ein Bothe drei; eines kostet 1 Batzen. Sie werden beim Sieden in die Pfanne gesetzt; darin sammelt sich aller Sand und alle Unreinigkeit, die in der Sole ist. Feuern.

3

Wenn der Meister ansiedet und das Feuer unter der Pfanne anzündet, heißt man das gefeuert. Farbe.

4

Ist Rinderblut; es wird zum Bestreichen der Nähte an den Pfannen und zum Einbrennen derselben gebraucht, wie oben bei Blut zu ersehen ist.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: Ganß[?] — Anfangsbuchstabe B oder G
  2. Z. 4: gense[?] — Endung unsicher

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HandschriftS. 504 Bl. 250v

ÜbersetzungSeite 504

1

Der Erste Appendix. Fegen. Immer wenn in einer Pfanne 5 oder 6 Werk gesotten worden sind, hängen sich die Scheiben hart und dick an die Pfanne; deshalb muss sie der Meister ausfegen. Das geschieht durch ein Feuer, das mit 5

2

oder 6 Wellen unter der Pfanne gemacht wird, wenn diese zuvor ganz ausgefüllt worden ist; denn von der Hitze springen die Scheiben ab. Fersetzer. Zu Allendorf müssen sie die Borte und Leitern zum Flößen setzen; davon gibt man einem am Tag ———— 3½ Albus,

3

dem Werkmeister aber 4 Albus, desgleichen für alle andere Arbeit. Festung. Was darin auf Vorrat zu Kassel ist:

Unsichere Lesungen

  1. Z. 12: Leÿternn[?] — Lesung unsicher

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HandschriftS. 505 Bl. 251r

ÜbersetzungSeite 505

1

Der Erste Appendix. Anno 77 sind im Weißen Hof 300 Pfannen aufgeschüttet worden; sie haben beim Aufschütten und im großen Maß ergeben 215 Pfannen ½ Achtel 3¼ Metzen. Fülleimer. Davon muss man in jedem Bothe einen neben der Esche haben, damit man die Sole aus der tiefen Kufe holt; einer kostet ½ Gulden.

2

G. Herrengänse. Aus Salz gemacht; jeder Boder gibt davon auf unseres gnädigen Fürsten und Herrn Teil von jedem Werk zwei.

3

Ebenso geben die Boder auf der alten Seite den Pfännern von jedem Werk auch zwei.

4

Ungefähr 24 Gänse gehen auf ein Achtel; das macht auf eine Pfanne ———— 192 Gänse. Eine hält am Gewicht ungefähr 5 oder 6 Pfund.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 18: lb — Pfundzeichen

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HandschriftS. 506 Bl. 251v

ÜbersetzungSeite 506

1

Der Erste Appendix. Grabenfeger. Man gibt ihm jährlich zur Belohnung dafür, dass er die Gräben in Sooden rein hält ———— 10 Gulden.

2

Gegenschreiber. Er ist auch Zöllner und Mitsalzwart. Sein Amt ist, bei allem, was der Rentmeister an Geld ausgibt, zugegen zu sein und es ins Wochenbuch einzutragen, den Zoll, das Schatz- und Wegegeld einzunehmen und alle Werke, die wöchentlich und jährlich gesotten werden, ins Register zu bringen. Er hat davon an Besoldung 20 Gulden

3

vom Gegenschreiberamt, 20 Gulden vom Zollamt, 20 Gulden für das Einnehmen der Schatz- und Wegeheller, 2 Gulden

4

für Papier; Summe an Geld ———— 62 Gulden.

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HandschriftS. 507 Bl. 252r

ÜbersetzungSeite 507

1

Der Erste Appendix. 4 Malter Korn, 2 Achtel Salz, 6 Klafter Holz, 1 Hofkleid. Gegenzeichen.

2

Die gibt der Pfarrer Rhenanus den Bodern auf jedes Klafter eines; diese muss der Boder neben dem Zeichen des Holzvogts dem Holzleger abliefern, ehe und bevor er das Holz bekommt. Gerichtsknecht.

3

Es ist einer in Sooden. Er muss alles Salz für unseren gnädigen Fürsten und Herrn, für Grafen, Prälaten und die Ritterschaft bestellen, beim Aufmessen des Salzes zugegen sein, auch die Holzberge um Sooden begehen; desgleichen die Ungehorsamen und Übertreter auf Befehl der Salzgrafen und Beamten in Haft bringen. Er ist auch Wächter. Er hat jährlich an Besoldung vom Gerichtsknechtsdienst

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: Klr — Kürzung Klaffter

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HandschriftS. 508 Bl. 252v

ÜbersetzungSeite 508

1

Der Erste Appendix. 2 Gulden 24 Albus und 1 Achtel Salz, und von jeder Pfanne Salz, die aufgemessen wird und die er der Ritterschaft bestellt ———— 1 Albus.

2

Vom Forst ———— 3 Gulden 8 Albus. Von der Wache ———— 10 Gulden. Vom Schoßhaus ———— 16 Albus. Gesöde. Ist das Werk, auf das die Pfanne gesetzt wird; es ist in vier Teile geteilt.

3

Das Vorderteil heißt der Vorofen, das Hinterteil der Hinterofen, dazu beide Seitenwände. Der Grund, auf dem das Feuer gemacht wird, ist der Herd; die vier Ecken sind die Hörner. Zwischen den Wänden und der Pfanne wird es auch mit Steinen verwahrt und verkleibt; das nennt man Belegen. Ein solches Gesöde von neuem zu machen kann

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HandschriftS. 509 Bl. 253r

ÜbersetzungSeite 509

1

kosten ——— 2 Gulden, und die Achtdielen, in denen die Wände des Hinter- und Vorofens gefasst werden ——————— 24 Albus.

2

Anmerkung: Jede Woche bricht man einen Teil des Gesödes ab, nimmt das Gebrannte heraus — das nennt man Beiße — und macht es von neuem aus Schlotter und Sole; dafür gibt man zu machen ——— 2 Albus.

3

Geschenk. Salz über den festgesetzten Verkaufspreis hinaus zu nehmen und aufzugeben ist einem Salzwerk und allen Beamten, also auch den Bodern, Anno 55 am 13. August durch einen besonderen schriftlichen Befehl ernstlich verboten worden. Grube. Ist der Platz vor dem Bothe, auf dem die Wellen gesetzt werden. Gegenwärtiger. Es sind ihrer zwei, der eine der Zöllner, der andere der Kaplan;

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: 2 fl. — Währungskürzel undeutlich
  2. Z. 6: beisse — ss/st unsicher
  3. Z. 10: ehs — Lesung unsicher

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HandschriftS. 510 Bl. 253v

ÜbersetzungSeite 510

1

sie müssen gleich dem Obersalzwart alle Werke, die jährlich und wöchentlich gesotten werden, aufschreiben und ins Register bringen; auch soll der Kaplan bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein und darüber eine Gegenkerbe führen. Er hat davon an Besoldung:

2

Gewicht. Ein Zentner zu Allendorf hält 104 Pfund. Ein Waldzentner auf der Eisenhütte hält gemeine Zentner ——————— 1¼. Ein Quart Sole wiegt ———— 2 Pfund 27 Lot; ein Quart wildes Wasser ———— 2 Pfund 22 Lot. Ein Achtel Salz soll wiegen ——— 155 Pfund,

3

wiegt bisweilen ———— 150 bis 140 Pfund. Eine Salzgans wiegt ungefähr 5 oder 6 Pfund. Gusswerk, gegossenes Eisen. Das sind Träger, Stäbe, Platten und Eisen; die muss man zu den Steinkohlen-Bothen für die Roste und sonst haben.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: Walt zentner — Anfangsbuchstabe unsicher
  2. Z. 12: weltwasser — Lesung unsicher
  3. Z. 15: Sannbsaltz — b/d unsicher

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HandschriftS. 511 Bl. 254r

ÜbersetzungSeite 511

1

Träger ——— 5, Stäbe ——— 23; sie wiegen gegen 15 oder 14 bzw. 23 oder 24 Zentner. Jeder Zentner wird nunmehr zu Lippoldsberg gemäß dem Vertrag, den unser gnädiger Fürst und Herr mit dem Hüttenmeister hat schließen lassen, mit ——— 28 Albus bezahlt. Dagegen muss er das alte Eisen wieder nehmen und für jeden Zentner 10 Albus

2

8 Heller geben. Geschoss. Jeder Boder gibt jährlich: ein Meister, der ein Haus hat ——— 6 Albus 8 Heller.

3

Hat er aber kein eigenes Haus ——— 5 Albus. Ein Afterknecht ——— 4 Albus. Eine Witwe, die kein eigenes Haus hat ——— 3 Albus.

4

Es erheben die Schosser und legen Rechnung darüber. H. Hafer. Man muss jährlich zu den 6 Kunstpferden ordentlich

5

——— 273 Malter haben; das ist jede Woche ——— 5 Malter 4 Metzen.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: weigen bey — Klammerkonstruktion, Anordnung

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HandschriftS. 512 Bl. 254v

ÜbersetzungSeite 512

1

Tag und Nacht auf ein Pferd 2 Metzen. Jedes Malter wird dem Rentmeister zu Eschwege auf Anordnung unseres gnädigen Fürsten und Herrn mit 20 Albus bezahlt, nunmehr mit 1 Gulden.

2

Heu. Man muss jährlich zu den genannten Pferden 18 Fuder haben, auf jedes Pferd 3 Fuder. Ein Fuder gilt in gewöhnlichen Jahren 2 Gulden, auch wohl 3,

3

4 oder 5 Gulden. Holzvogt. Er ist auch Obersalzwart; er hat alles Klafterholz in Aufsicht und Verwaltung, bringt es zur Rechnung, verkauft es und legt es aus. Er hat jährlich an Besoldung:

4

100 Gulden Geld, 8 Malter Korn, 9 Ellen londisches Tuch, 8 Ellen Barchent, 12 Klafter Holz, 2 Achtel Salz.

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HandschriftS. 513 Bl. 255r

ÜbersetzungSeite 513

1

Und zur Unterhaltung eines Klepperpferdes, damit er die Flöße und Gehölze bereist: 24 Malter Hafer, 2 Fuder Heu, 2 Schock Stroh, 2 Gulden

2

Hufschlag. Holzkauf. Ein Klafter, sei es Flöß- oder Schiffholz, gilt unserem gnädigen Fürsten

3

und Herrn ————— 1 Taler oder 31 Albus. Es kostet am Seulingswald 3 Albus zu hauen oder 4½ Albus mit der Säge zu schneiden, 12 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser,

4

5 Heller, es aus dem Wasser zu werfen. Am Tannenberg: 3 Albus zu hauen, 4½ Albus mit der Säge zu schneiden,

5

14 Albus Fuhrlohn vom Wald ans Wasser bei Witzenhausen,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: in — Wort undeutlich
  2. Z. 16: Tanngennbergk — Ortsname, nn/u unsicher

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HandschriftS. 514 Bl. 255v

ÜbersetzungSeite 514

1

7 Albus zu Schiff von dort nach Allendorf. Eichenholz. Ein Klafter gilt ——— 28 Albus, nunmehr ——— 1 Gulden.

2

Ein Eselhaufen 29 Albus, jetzt ——— 24 Albus; und es werden 2 Achtel Salz darauf geladen.

3

Wellenholz gilt: 2 Schock Wagenwellen ——— 1 Taler; nunmehr 7 Steige Eselwellen ——— 1 Taler 3 Albus,

4

alles in die Gruben geliefert. Nunmehr 1 Schock Wagenwellen 13 Albus, 1 Schock Eselwellen ————— 11 Albus.

5

Holzleger. Er muss alles Floß- und Schiffholz ins Eisenmaß legen, soviel der Holzvogt davon den Bodern zum Salzsieden verkauft. Er hat an Besoldung von jedem Klafter ——— 5 Heller, dazu von unserem gnädigen

6

Fürsten und Herrn 6 Malter Korn, 1 Achtel Salz

Unsichere Lesungen

  1. Z. 13: Eisennmaß — Wortende undeutlich
  2. Z. 17: e. — Kürzel, wohl etc.

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HandschriftS. 515 Bl. 256r

ÜbersetzungSeite 515

1

und das Feuerwerk von den abfallenden Schalen. Hängebäume. Davon gehören gegen 40 zu einem Bothe; einer kostet ungefähr 4 Albus,

2

doch je nach Beschaffenheit des Bothes. Herrengänse. Jeder Meister aus den Bothen unseres gnädigen Fürsten und Herrn gibt von jedem Werk 2. Ebenso geben auch die Boder auf dem Salzwerksteil der Pfänner; diese erheben die Pfänner, sie haben es sich in der Location vorbehalten, und es ist ihnen auch so zugestanden. Herrengeld.

3

Die Pfänner geben unserem gnädigen Fürsten und Herrn jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Zins vom Salzwerk gemäß dem Vertrag und der Location; der Schultheiß berechnet es ————————— 25 Gulden

4

1 Albus 8 Heller. Hierzu geben sie ——— 3 Gulden 6 Albus Tafelzoll, ebenso für 2 Pfannen Salz ——— 13 Gulden 22 Albus.

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HandschriftS. 516 Bl. 256v

ÜbersetzungSeite 516

1

Hacke. Es gehört eine ins Bothe; die muss der Schmied mit der Pfanne liefern. Sie wird zum Schlotter und zur Fertigung des Gesödes gebraucht. Haken. Pfannenhaken gehören 16 an eine Pfanne; die muss der Schmied neben der Pfanne liefern und in gutem Stand halten. Ein Feuerhaken gehört ins Bothe, um das Holz unter der Pfanne zurechtzulegen und zu ziehen; den muss der Schmied liefern. Herd:

2

Ist der untere Teil und Grund am Gesöde unter der Pfanne, auf dem das Feuer gemacht wird.

3

Horn. Ist die Ecke an der Pfanne; deren sind an einer Pfanne ——— 4. Auch die Ecke am Gesöde, auf dem die Pfanne steht, wird so genannt.

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HandschriftS. 517 Bl. 257r

ÜbersetzungSeite 517

1

Hornstein. Deren ist auf jeder Ecke einer; darauf ruht die Pfanne. Horde. Es gehört eine in den Beißtrog; sie kostet ——— 2 Albus.

2

Darauf wird die Beiße gelegt und zerlassen. Haspen. Das sind Ösen oder gebogene Eisen in der Pfanne, in die die Haken eingehakt werden, die an den Pfannenbäumen hängen, damit die Pfanne fest gehalten und ruhig gehalten wird; deren sind in jeder Pfanne ——— 16.

3

Hinterofen. Ist der hintere Teil am Gesöde, auf dem das Stück ausgeschlagen und trocken gemacht wird. J.

4

Jahreswerk. Ist der Sand und die Schalen, die beim Sieden als Unreinigkeit in der Pfanne anfallen. Um das aus den Bothen zu tragen, gibt man jährlich aufs Bothe 8 Albus;

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: Hornnstenn — Stichwort, Endung unsicher
  2. Z. 8: gebeugte — Lesung unsicher
  3. Z. 11: beruhigt — Lesung unsicher
  4. Z. 17: Jar wergkt — Stichwort, Endung unsicher

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HandschriftS. 518 Bl. 257v

ÜbersetzungSeite 518

1

das macht auf 86 Bothe —————————— 26 Gulden 12 Albus. Was aber an Grus, Asche und Schlacken in den Steinkohlen-Bothen auf und unter dem Rost anfällt, dafür gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Meister, dass er dies aus dem Salzwerk schafft, als Beihilfe 6 Gulden.

2

Jahreswerk, Übertreter. Es ist die alte Ordnung: wer — sei es Meisterknecht, Gießer oder Afterknecht — einen schlägt und verwundet, nagelstief oder gliedlang, wer eines davon tut, der muss ein Jahr Sooden und die Feldmark Allendorf meiden. Ist er ein Meister, so wird er dazu auch des Bothes und der Meisterschaft enthoben. K.

3

Kothe. Es sind ihrer im Salzwerk 87. Davon sind unseres gnädigen Fürsten und Herrn ——— 43

4

und der Pfänner ——— 44. In jedem können in der Woche

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: kummer — Lesung unsicher
  2. Z. 18: e. — Kürzel, wohl etc.

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HandschriftS. 519 Bl. 258r

ÜbersetzungSeite 519

1

2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40

2

mit ihnen, den Pfännern, auf einen Vertrag verglichen hat, haben sie gegen 200 Gulden, die sie Seiner Fürstlichen Gnaden

3

jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden

4

Bothe sind von der Zahl 43; 20 davon sind zum Steinkohlensieden hergerichtet. Was es ungefähr kosten kann, ein Bothe neu zu erbauen: 14 Gulden

5

zu zimmern, 2 Gulden das Holz zu fällen, 2 Gulden das Holz auf den Platz zu schleifen, 16 Gulden

6

das Holz aus dem Wolfsberg nach Sooden zu führen, 5 Gulden 2 Albus aufzurichten,

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HandschriftS. 520 Bl. 258v

ÜbersetzungSeite 520

1

2 Gulden 7 Albus zu untermauern, 4 Gulden für die Steine dazu, sie beizuführen und aufzuladen, 6 Gulden

2

4½ Albus zu kleiben, 1 Gulden 13 Albus für den Lehm dazu, ihn beizuführen und aufzuladen, 1 Gulden

3

5 Albus dem Decker an Deckerlohn, 18 Albus dem Knecht, der ihm handreicht, 1 Gulden 17½ Albus

4

die Latten darauf, 13 Albus das Dach zu latten, 10½ Albus die Dachgerten, 2 Gulden 11 Albus

5

die Nägel, 8 Gulden 13 Albus das Stroh, 5 Gulden 14 Albus die Hängebäume, 1 Gulden die Steckgerten, 2 Gulden

6

10 Albus für 16 Dielen ans Dach und 6 an die Türen. Summe macht —————————— 77 Gulden 8½ Albus.

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HandschriftS. 521 Bl. 259r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 521

1

Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller. Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch. Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus. Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt

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HandschriftS. 522 Bl. 259v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 522

1

man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler. Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus. Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und

Unsichere Lesungen

  1. Z. 11: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt

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HandschriftS. 523 Bl. 260r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 523

1

Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus. Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet. Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab. Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller. Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen

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HandschriftS. 524 Bl. 260v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 524

1

zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben. Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung: Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus. Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.

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HandschriftS. 525 Bl. 261r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 525

1

L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus. Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus. Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,

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HandschriftS. 526 Bl. 261v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 526

1

welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen. Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer. Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 12: Sitthal — Ortsname, Lesung unsicher

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HandschriftS. 527 Bl. 262r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 527

1

Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus. Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei. Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit. M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden. Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: Oell — Anlaut unklar, evtl. Sell

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HandschriftS. 528 Bl. 262v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 528

1

Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus. Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht. Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält:

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HandschriftS. 529 Bl. 263r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 529

1

ein ganzes Maß ——— 22 Metzen, ein halbes Maß ——— 11. Dünnenmaß hält 2 Wormser Viertel; damit werden die Salzmaße geeicht, und davon müssen sechs hineingehen. Münze zu Allendorf an der Werra, wie von alters her: 4 Heller sind ein Schilling, 20 Schilling sind ein Pfund, 4 Pfund sind eine Mark; also ist eine Mark 1 Gulden 8 Heller. 60 Schilling sind ein altes Schock, 18 Schilling sind ein neues Schock. N. Nägel. Werden eingekauft: ein Schock Lattennägel für ——— 4 Albus, ein Schock Dielennägel für ——— 3 Albus, hundert Nägel, die zum Salzmachen gebraucht werden ——— 2½ Albus.

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HandschriftS. 530 Bl. 263v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 530

1

O. Ösegerinne. Eines zu machen kostet ——— 6½ Albus; dazu muss man 3 Bleche haben, die sind wert ——— 23 Albus; so kostet ein Gerinne ——— 1 Gulden 3½ Albus. Ofen. Vorderofen und Hinterofen sind der vordere und der hintere Teil am Gesöde. Obersalzgraf. Ofenaxt. Davon muss man in jedem Bothe eine haben; damit holt man die Beiße an den Gesöden und im Herd in Holzbothen. Obersalzwart. Er ist auch Holzvogt; er muss alle Werke, die wöchentlich gesotten werden, aufschreiben, ins Register

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Ösegerinn — Stichwort, Lesung unsicher
  2. Z. 13: Beiße — Anlaut B oder R

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HandschriftS. 531 Bl. 264r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 531

1

bringen und denen, die kaltliegen, die dazu bestimmten Zeichen geben, sobald er den Grund ihres Kaltliegens bemerkt. P. Pension. Den Pfännern gibt unser gnädiger Fürst und Herr von ihren 44 Bothen von jedem jährlich ——— 200 Gulden. Davon aber haben sie Seiner Fürstlichen Gnaden nach dem Wortlaut der Location wegen der 2 zuletzt gebauten Bothe erlassen ——— 200 Gulden. Diese abgezogen, trägt es in allem monatlich ——— 716 Gulden 17 Albus 4 Heller; das macht auf 12 Monate ——— 8600 Gulden. Außerdem gibt man aus dem Salzwerk an verschriebener Pension jährlich ——— 876 Gulden 24 Albus.

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HandschriftS. 532 Bl. 264v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 532

1

Sonst hat unser gnädiger Fürst und Herr jetzt im Salzwerk jährlich an Pension anfallend ——— 4 Gulden 13 Albus. Pfanne. Eine Pfanne, in der man Salz siedet, kann ungefähr kosten: 1 Gulden 13 Albus gibt man dem Schmied für das Machen der Pfanne, und er behält auch die alte Pfanne. 1 Gulden 10 Albus ebenso für das Werkzeug zu halten. 6 Gulden gehen ungefähr an Buße darauf. 9 Gulden 9 Albus kosten die 12½ Borteisen, die dazu kommen. 16 Gulden 9 Albus 3 Heller die 56 Bleche. 3 Albus Fuhrlohn aus der Stadt nach Sooden. Summe macht ——— 34 Gulden 18 Albus 3 Heller. Diese Pfanne ist in jedem Bothe eine und also im ganzen Salzwerk ——— 87.

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HandschriftS. 533 Bl. 265r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 533

1

In jeder müssen ——— 300 Werk gesotten werden; das macht auf ein Schließwerk an der Pfanne —————————— 3 Albus. Wenn aber ein Schmied eine dieser Pfannen neu macht und die alte Pfanne bekommt, gibt man ihm an Macherlohn ungefähr —————————— 8 Gulden. Anmerkung: Eine Pfanne ist weit oder breit ——— 10 Schuh 7½ Zoll, tief ——— 11½ Zoll, lang ——— 12 Schuh 8 Zoll. Pfannenmeister. Es ist einer im Salzwerk — der zugleich Oberschätzer ist. Der muss alle Pfannen in Aufsicht haben, damit recht und sorgsam damit umgegangen wird, auch dabei sein, wenn die Sieder büßen lassen; Stäbe, Segerinne und Sackkessel in Verwahrung haben, Pfannenbäume und Dielen in

Unsichere Lesungen

  1. Z. 18: Sekkessell — ss oder ff unklar

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HandschriftS. 534 Bl. 265v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 534

1

die Gesöde beschaffen, auch beim Ein- und Ausbauen des Pfanneneisens zugegen sein und darauf sehen, dass die Pfannen nach dem Maßstab, den er bei sich hat, recht gemacht werden. Er muss auch bei der Einnahme der Herrengänse zugegen sein. Er hat jährlich zur Belohnung: vom Pfannenmeisteramt 12 Gulden Geld, 3½ Ellen londisches Tuch, 2 Klafter Holz; vom Schätzeramt 5 Gulden 25 Albus; von den Herrengänsen 1 Gulden Geld, 1 Achtel Salz. Pfanneneisen. Ein Waldzentner — der sonst 1¼ Zentner ist — kostet ——— 4½ Gulden zu 27 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 17: Walt Centner — Walt/Malt unklar

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HandschriftS. 535 Bl. 266r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 535

1

und es machen 6 Borten oder Bleche einen Zentner. Davon müssen sie zu einer neuen Pfanne an Borten ——— 12, bisweilen ——— 12½, an Blechen —————— 56. Pfannenbuße. Sooft der Sieder an der alten Pfanne büßen — das heißt bessern — lässt, muss unser gnädiger Fürst und Herr dem Schmied von jedem Nagel, den er einschlägt ——— 1 Heller, von einem Haft ——— 4 Heller geben; dazu gehören 4 Nägel, das sind auch 4 Heller. Die Lappen bezahlt man nach der Größe, nämlich ein ganzes Blech mit ——— 2 Albus, ein halbes Blech mit ——— 1 Albus. Es kann auf eine Pfanne ungefähr 4, 5 oder 6 Gulden laufen, mehr oder weniger. Pfannenbaum. Einer kostet gegen ——— 2½ Albus; deren gehören auf

Unsichere Lesungen

  1. Z. 10: hafftenn — ff oder ss unklar

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HandschriftS. 536 Bl. 266v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 536

1

eine Pfanne 4. Sie werden mit Baststricken angebunden; diese kosten ——— 3 Pfennig. Pfannentuch. Es gehört in jedes Bothe eines; dazu muss man 28½ Ellen Leinentuch haben, das gilt ——— 1 Gulden 23 Albus 10½ Heller — die Elle zu 12 Hellern gerechnet. Dazu Macherlohn 4 Albus, für 6 Haarseile daran ——— 2 Albus. So kostet ein Pfannentuch in allem —————— 1 Gulden 3 Albus 10 Heller. Anmerkung: Ein solches Pfannentuch wird, wenn die Sole gar gesotten ist, mit den 6 Seilen über die Pfanne geheftet und mit 2 Gabeln, auf die eine lange Gerte gelegt wird, aufgestützt, damit kein Staub in die Sole falle. Anmerkung: Denn wenn Staub oder Fett in die gar siedende Sole

Unsichere Lesungen

  1. Z. 19: sechende — Lesung unsicher

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HandschriftS. 537 Bl. 267r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 537

1

kommt, verdirbt es dieses Werk dermaßen, dass kein Salz in der Pfanne werden will und man es nur sehr schlecht und nicht ohne Schaden ausbringen kann. Pfahlholz. Wird beim Flößen bei den Leitern und Böcken gebraucht. Ein Fuder kostet zu hauen 2 Albus, vom Meißner nach Sooden zu führen —————— 15½ Albus. Pförtner. Es sind ihrer zwei. Sie müssen darauf achten, dass keiner ohne Zollzeichen mit Salz aus Sooden fährt, ebenso dass kein Salz bei Tag oder Nacht aus Sooden getragen wird. Der eine muss die Holzfuhrzeichen einsammeln und achtgeben, dass kein Klafter Holz ohne Zeichen nach Sooden gefahren wird. Sie haben jährlich an Besoldung —————— 8 Gulden, ½ Achtel Salz; dazu der eine, der die Fuhrzeichen einsammelt —————— 5 Gulden und das Feuerwerk.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: ausbring — Wortende Zierstrich unklar

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HandschriftS. 538 Bl. 267v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 538

1

Probe, Probieren, Probewerk. Ist es, wenn man die Sole prüft, wie gut sie sei und was sie halte. Es geschieht auf zweierlei Weise. Zum großen Probewerk nimmt man zehn Fuder roher Sole, siedet sie gar und sieht, was sie an Salz gibt und wieviel Holz damit aufgeht, wie hiernach ein besonderes Verzeichnis zeigt. Zur kleinen Probe nimmt man ⅛ eines Quarts roher Sole und siedet sie in einem kleinen Pfännlein ab, wie hiernach ebenfalls ein besonderes Verzeichnis zu finden ist. Pfänner, Pfannteil. So nennt man die Geschlechter und Bürger zu Allendorf und anderswo, die Erbschaft und Anteil an den 44 Pfannen haben. Und wenn ein Pfänner dem anderen Pfannteil

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HandschriftS. 539 Bl. 268r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 539

1

zu Sooden abkauft, wird das Achtel bezahlt mit ——— 400 Taler; das macht eine Pfanne —————— 3200 Taler, und also die 44 Kothen —————— 140 800. Anmerkung: Wer nicht ein geborener Pfänner ist oder eines Pfänners Tochter zur Ehe hat, darf keine Pfannen erblich kaufen; doch hat er die Befugnis, darauf zu leihen. Pfund. Ein Pfund Allendorfer Währung ist 20 Groschen oder Schilling, ein Groschen oder Schilling 4 Heller; also macht ein Pfund ——— 6 Albus 8 Heller. Platten. Werden auf der Eisenhütte gegossen. Man muss in jedem Bothe 2 haben; die legt man neben die Roste unter die Pfannen und dörrt die kleinen Kohlen darauf, damit sie desto besser

Unsichere Lesungen

  1. Z. 12: grosch — Kürzungsschleife am Wortende
  2. Z. 18: derrenndt — wohl dörrendt

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HandschriftS. 540 Bl. 268v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 540

1

brennen; sie können lange währen. Q. Quittungen. Die Pfänner quittieren jeden Monat; ebenso quittieren die Herzöge zu Sachsen über die 100 Achtel Salz. Ein Jahr soll lauten wie das andere, desgleichen alle anderen Quittungen. R. Rentmeister. Rennen, darin die Sole fließt. Die erste, große Solgerinne ——— 30 Schuh; die zwei kleinen Wechselgerinnen — 10 Schuh. Kleine Gerinnen werden in den Kothen gebraucht. Diese werden nach Schuhen gekauft; jeder Schuh kostet

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HandschriftS. 541 Bl. 269r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 541

1

bei den größten ——— 1 Albus, an Fuhrlohn 3 Heller; bei den anderen ——— ½ Albus für einen Schuh in allem. Reifen. Für einen Reifen an eine Kufe zu legen gibt man dem Böttcher ——— 1 Albus. Roste. Gehören auf die Salzmaße; dadurch muss alles Salz gemessen werden. Deren sind kupferne im Salzwerk ——— 21; einer hat gegen 10 Pfund und kostet ——— 1 Gulden 16½ Albus. Roste unter den Pfannen in Holzkothen. Das sind Bäume, auf die das Feuer zum guten Brennen luftig gelegt wird. Jetzt brauchen sie eiserne, müssen sie aber selbst bezahlen. In Steinkohlenkothen muss man zu einem Rost lange Eisenstäbe haben — 23; sie wiegen gegen 23 oder 24 Zentner.

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HandschriftS. 542 Bl. 269v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 542

1

Träger, auf die diese Stäbe gelegt werden: jeder wiegt gegen ——— 3 Zentner. So kann ein Rost 39 Zentner wiegen. Jeder Zentner kostet ——— 1 Taler; das macht 46½ Gulden. Dieser Rost kann gegen 1½ Jahre halten, alsdann muss er erneuert werden; und ein Zentner des alten Eisens gilt ——— 10 Albus 8 Heller. Doch geht an einem Rost gegen 4 oder 5 Zentner ab. Ruß. Wenn das Salz gar gesotten ist, so wirft man 3 oder 4 Stücklein Ruß in die Pfanne; davon siedet die Sole, so dass sie bald und zu gutem, grobem Salz wird. Davon muss man jährlich in jedes Bothe ungefähr für ½ Achtel Salz haben; das ist im Jahr für 3 Pfannen 3 Achtel. Es gehört aber nicht jeder Ruß hierzu, allein der, der sich in den Dorfhäusern vom Rauch an die Strohdächer und Wände hängt.

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HandschriftS. 543 Bl. 270r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 543

1

Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt. Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch. Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es. Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger

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HandschriftS. 544 Bl. 270v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 544

1

Fürst und Herr Anno 38 von uns, Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen, gegen Armut Sachsen usw. und gegen das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach und anderes eingetauscht, laut dem darüber aufgerichteten Tausch- und Wechselbrief. Reichesalz. Jeder Sieder muss unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Lauf des Jahres eine Pfanne Salz 24 Albus billiger zur Hofhaltung zukommen lassen, als es sonst gilt. Es ist daher entstanden, dass unser gnädiger Fürst und Herr dies von alters her so hergebracht hat und davon nicht ablassen wollte. S. Sieb. Man muss in jeder Steinkohlenkothe eines haben, durch das die Sieder die Steinkohlen sieben, damit sie die groben von den kleinen sondern. Sie werden aus Eisen- oder Messingdraht gemacht.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: Armet — Ortsname unsicher
  2. Z. 4: Wolffstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich

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HandschriftS. 545 Bl. 271r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 545

1

Der Erste Appendix. S. Salz. Eine Pfanne hat ——— 8 Achtel; ein Achtel ——— 2 Maß. Und es gehen in ein Maß ungefähr 12 Gänse; das macht auf ein Achtel ——— 24 und auf eine Pfanne ——— 192. Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Quart ——— 144, hat Homberger Metzen ——— 16, Allendorfer ——— 17. Salzmaß. Es sind ihrer im Salzwerk 21; die haben die Schätzer, und darin wird alles Salz gemessen. Eines zu machen kostet ohne das Holz ——— 8 Albus. Eines hält ——— 12 Viertel Wormser Eich oder, gemäß dem Vertrag ——— ein Marburger Mut. Sie werden alle durch das zinnerne Maß, das 2 Viertel

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: Ein Pfann hatt — Linie durch Wörter, evtl. Tilgung
  2. Z. 6: gense — Minims unklar, evtl. gemse
  3. Z. 8: ℔ — Pfundzeichen
  4. Z. 13: Schetzer — Lesung unsicher

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HandschriftS. 546 Bl. 271v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 546

1

Der Erste Appendix. hält, geeicht, in Beisein des Rentmeisters, des Holzvogts und des Böttchers; und ein Maß muss 6 zinnerne Maße halten. Salzfaktoren. Es sind ihrer zwei, einer zu Kassel, der andere zu Darmstadt. Sie haben an Besoldung: der zu Kassel 20 Gulden und von jeder Pfanne, die er verkauft, 2½ Albus; der zu Darmstadt. Salzkauf im allgemeinen. In Sooden gilt jetzt ein Achtel ———— 30 Albus, eine Pfanne ——— 9 Gulden 6 Albus; aufzutragen ———— 2 Albus, Zoll-, Wege- und Schatzgeld ———— 2 Albus. Summe ——— 9 Gulden 10 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: Böttner — Umlautzeichen unsicher
  2. Z. 13: } — Klammer fasst Zeilen 13-16, 'alb.'

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HandschriftS. 547 Bl. 272r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 547

1

Der Erste Appendix. Zu Kassel. Zu Darmstadt gilt jetzt eine Pfanne ——— 27 Gulden 18 Albus; das sind 10 Mainzer Malter. Ein Malter ———— 2 Gulden 10 Albus, ein Sümmer ———— 18 Albus, ein Kumpf ———— 4½ Albus, ein Gescheid ———— 1 Albus 1 Pfennig. Davon bekommt unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm usw. jeweils ——— 22 Gulden; das übrige teilen Seine Fürstlichen Gnaden mit ihrem Bruder Landgraf Georg, ebenso auch, was aus den Fässern gelöst wird.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Zu Cassell. — danach Freiraum, kein Eintrag
  2. Z. 11: Immer — Lesung unsicher
  3. Z. 11: etc. — Kürzelschleife

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HandschriftS. 548 Bl. 272v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 548

1

Der Erste Appendix. Salzhandel, Salzabschluss und was daran Nutzen ist, zu Kassel. Eine Pfanne Salz kostet unserem gnädigen Fürsten und Herrn usw. im Ankauf in Sooden jetzt ——— 9 Gulden 6 Albus; zuzuschlagen und zu siegeln ——— 3 Albus; Fuhrlohn ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 9 Heller; Ladelohn ———— 6 Heller; Schifflohn nach Kassel ———— 18 Albus; Überlohn bei niedrigem Wasser ——— 3 Albus; Zoll zu Münden ———— 1 Albus 4 Heller; die beiden Fässer ———— 1 Gulden 13 Albus; Schifflohn davon ———— 2 Albus; vom Wasser ins Salzhaus zu führen ——— ½ Albus; Zoll-, Schatz- und Wegegeld ——— 2 Albus; Schlachtgeld zu Münden ——— 8 Heller. Summe aller Kosten, die jetzt Anno 85 auf eine Pfanne Salz bis nach Kassel gehen ———— 11 Gulden 25 Albus 9 Heller.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Saltzschlis — Lesung unsicher
  2. Z. 6: etc. — Kürzelschleife
  3. Z. 21: ganngk — Wortende unklar

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HandschriftS. 549 Bl. 273r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 549

1

Der Erste Appendix. Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz ———— 14 Gulden 4 Albus, ist das Achtel ——— 46 Albus, so ist an jeder Pfanne gewiss ———— 2 Gulden 4 Albus 7 Heller Gewinn; ohne Holz ———— 12 Gulden 16 Albus, ist das Achtel ——— 41 Albus, so ist der Gewinn an der Pfanne ———— 16 Albus 3 Heller. Dazu hat unser gnädiger Fürst und Herr die beiden Fässer, die mit 1 Gulden 13 Albus angeschlagen sind. Salzkasten. Ist einer im Salzwerk; darin wird das Salz zu der Zeit, wenn es nicht abgeht, aufgemessen. Der hat in allem — ohne das Holz — gekostet ———— 984 Gulden 20 Albus 6½ Heller. Ist im Jahr usw. erbaut.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 17: Anno etc. — Jahreszahl fehlt, Lücke gelassen

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HandschriftS. 550 Bl. 273v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 550

1

Der Erste Appendix. Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen. Salzsäumnis. Davon gibt der Sodemeister ——— 9 Heller. Das ist, dass man es in der Pfanne, wenn die Sole gar gesotten ist und zum Setzen steht, mit Feuer und anderem in acht hält, damit es zwischen dem Ablassen und dem Zulegen nicht erkaltet. Salzstück. So heißt das Salz, das man zuletzt in der Pfanne nicht zu Gänsen fangen kann. Es wird deshalb zusammengedrückt und als ein Stück

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: Sumestenn — Stichwort unsicher
  2. Z. 13: Sorhenn — Lesung unsicher

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HandschriftS. 551 Bl. 274r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 551

1

Der Erste Appendix. auf den Hinterofen geschlagen und gedörrt. Salzfässlein. Wird beim Sieden gebraucht, damit man die Sole darin besichtigt, ob sie gar ist oder nicht. Eines kostet ———— 9 Heller. Salzkrücken. Man muss 2 haben; eine kostet ——— 9 Heller. Sie werden in der Pfanne gebraucht, um das Salz zusammenzubringen und die Gänse zu fangen. Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt. Sand. Ist die Unreinigkeit, die sich aus der Sole beim Sieden in den Fegfässern sammelt; es können jedes Werk gegen 40 Pfund anfallen. Wird auch Jahreswerk genannt; siehe oben Jahreswerk.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 9: zubringk — Wortende unklar
  2. Z. 10: gense — Minims unklar, evtl. gemse
  3. Z. 11: Saltzgruessenn — evtl. Saltzgriessenn
  4. Z. 15: fegfesser — dritter Buchstabe unklar, evtl. fesfesser

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HandschriftS. 552 Bl. 274v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 552

1

Der Erste Appendix. Sandtrog. Es gehört einer in jedes Bothe. Er wird darum so genannt, weil man die Fegfässer darin spült und den Sand abwäscht, auch die Scheiben hineinwirft und das Salz herausbeizt. Schatzheller. Von jeder Pfanne Salz gibt der Sieder ———— 2 Heller, der Lademann ———— 8 Heller. Fürsten, Grafen, Prälaten und Bischöfe aber sind davon befreit. Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler; das macht von 86 Bothen ———— 102 Gulden 14 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: fegfesser — dritter Buchstabe unklar
  2. Z. 5: schebenn — Lesung unsicher

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HandschriftS. 553 Bl. 275r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 553

1

Der Erste Appendix. Scheiben. Ist die Masse, die sich beim Sieden an die Pfanne hängt und hart anbrennt; deshalb müssen stets beim 5. oder 6. Werk die Pfannen gefegt und diese Scheiben abgelöst werden, und zwar so: Man macht die Pfanne ganz rein, wirft 6 oder 7 Wellen unter die Pfanne und verbrennt sie; von der Hitze springt ein Teil der Scheiben ab, die anderen aber schlägt man, wenn die Pfanne kalt geworden ist, mit einem Hammer los. Schaufeln. Darauf werden die Gänse gefangen. Es gehören in jedes Bothe ———— 12; eine kostet 8 Heller, das macht ———— 8 Albus. Schöpfe. Es gehört eine ins Bothe; sie kostet ——— 3½ Albus. Damit schöpft man die heiße Sole aus der Pfanne, wenn man sie fegen will.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 13: Gense — Minims unklar, evtl. Gemse
  2. Z. 17: Schuffenn — Vokal unklar
  3. Z. 19: zundesohl — Lesung unsicher

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HandschriftS. 554 Bl. 275v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 554

1

Der Erste Appendix. Schippen. Es gehören ins Bothe ——— 3; die muss der Schmied liefern. Sie werden gebraucht: die erste zum Schlotter und Gesöde, die zweite zu den Scheiben in der Pfanne, die dritte zur heißen Asche. Schlotter. Wird anfänglich aus den Kohlen und der Asche gemacht und durch die zerschmolzene Beiße gebunden; daraus macht man die Wände am Gesöde. Schützen in Sooden. Es wird ihnen jährlich zur Verehrung durch den Rentmeister gegeben ———— 3 Gulden. Schürgabel. Man muss im Bothe eine haben, um die Wellen, die man unter die Pfanne wirft, vorzuschieben. Schifffuhrlohn, allerlei. Steht beim F unter dem Titel Fuhrlohn.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: die { — Klammer fasst Zeilen 5-7
  2. Z. 10: Briste — Lesung unsicher
  3. Z. 18: zuschörgen — Umlaut unsicher

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HandschriftS. 555 Bl. 276r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 555

1

Der Erste Appendix. Setzstecken. Braucht man beim Flößen vor den Böcken. Kostet zu hauen ———— 2 Albus, zu führen ———— 15½ Albus. Sprossen. Werden zu den Flößleitern gebraucht. Ein Gebund kostet zu hauen ———— 4 Heller, Fuhrlohn vom Finkenberg ——— 1 Albus 3 Heller. Setzen. So heißt es, wenn die Sole gar gesotten ist und in Ruhe steht, bis sie sich zu Salz gesetzt hat. Sole. Ist das Wasser, aus dem Salz gesotten wird. Man holt sie 28 Schuh hoch durch 2 Pumpen in die Gerinne. Man muss zu jeder Pfanne 9 oder 10 Fuder haben, jetzt auch mehr, je nach den Umständen der Zeit.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: Porkenn — Lesung unsicher, evtl. Portenn

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HandschriftS. 556 Bl. 276v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 556

1

Der Erste Appendix. Sie hat dreierlei Namen: 1. die rohe, 2. die wahre Sole, 3. Brunt. So ist die Sole im Jahr usw. 74. Anmerkung: Am 2. Februar habe ich die Sole und das wilde Wasser gewogen und befunden, dass ein Quart Sole 96 Lot gehalten hat, das sind 3 Pfund; die gaben Salz 7 Lot. Ein Quart wildes Wasser ———— 91 Lot. Solmeister. Dessen Amt ist es, die Sole wöchentlich zweimal auf die Gerinne nach den Bothen zu weisen. Er hat an Besoldung 50 Gulden vom Solmeisteramt, 1 Hofkleid, 1 Achtel Salz, 2 Gulden von der Fütterung der Kunstpferde.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: Die { — Klammern fassen Zeilen 3-5, 'sohle'
  2. Z. 6: etc. — Kürzelschleife
  3. Z. 13: gerenn — Lesung unsicher

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HandschriftS. 557 Bl. 277r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 557

1

Solgraben. Ihn rein zu halten gibt man jährlich dem, der dazu bestellt ist ———— 12 Gulden. Soltröge. Davon gehören in jedes Bothe zwei, einer für die Beiße, der andere für den Sand. Einer kostet zu machen ———— 1 Taler; vom Tannenberg nach Sooden zu führen ———— 1 Gulden. Sieb. Es gehört eines ins Bothe, durch das die Asche gesiebt wird. Kostet ———— 2 Albus. So muss man auch eines haben, mit dem man die Asche siebt, die man zum Blut gebraucht, wenn man die Pfanne bestreicht; das ist klein und kostet ———— 1 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Jars — Jars oder darb, undeutlich
  2. Z. 7: beisse — Lesung unsicher

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HandschriftS. 558 Bl. 277v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 558

1

Steckgerten. Ein Schock Gebund kostet zu hauen ———— 15 Albus, zu führen ———— 24 Albus. Davon müssen zu einem neuen Bothe 40 Gebund; das macht ———— Gulden. Stroh. In gewöhnlichen Jahren gilt ein Schock 1 Taler, auch wohl 1½ Taler, ebenso 1¼ Taler; und ins Strohbothe zu tragen ——— ½ Albus. Davon muss man auf ein neues Bothe haben ———— 7 Schock; das macht ———— 7 Taler 3½ Albus. Stroh für die Kunstpferde. Davon muss man jährlich haben: zum Streuen ———— 5 Schock, zum Futter ———— 7 Schock; Summe 12 Schock.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: fl. — Zahl fehlt, nur Gulden-Zeichen
  2. Z. 19: Gebiß — Lesung unsicher

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HandschriftS. 559 Bl. 278r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 559

1

Superintendent. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jedes Jahr gegen die Kapelle ———— 1000 Gulden. Stäbe. Sind lange eiserne Stäbe; darauf legt man unter die auslaufende Pfanne die Ösegerinne, um die Sole aufzufangen. Einer kostet ungefähr ———— 1 Taler. Ferner hat man auch Stäbe zu den Rosten in Steinkohlen-Bothen; einer wiegt 1 Zentner, und man muss deren 23 zu einem Rost haben. Siegeln. Alles Salz, das unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, wird in Fässer gepackt und nach Kassel geschickt; das muss der Böttcher zuvor an beiden Böden der Fässer mit einem durchgehenden Blei am Hauptreifen siegeln — auf der einen Seite unseres gnädigen Fürsten und Herrn Namen, auf der anderen

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: Dsieb — nach Zoom unklar
  2. Z. 7: Vsegerenn — Lesung unsicher

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HandschriftS. 560 Bl. 278v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 560

1

Der Erste Appendix. Seite das Zeichen des Schätzers, der beim Aufmessen des Salzes zugegen gewesen ist, aufs Blei schlagen. Dafür gibt man dem Böttcher von jeder Pfanne ———— 1 Albus. Stricke. Braucht man nach Bedarf, aus Bast und aus Haar. Baststricke braucht man an den Pfannenbäumen, zu einer Pfanne 3; jeder kostet 2 Pfennig. Haarstricke braucht man am Pfannentuch 6, und sonst an den Salzmaßen; jeder kostet ———— 6 Heller. Stück Brett. Muss man in allen Bothen haben; die setzt man vor, wenn man das letzte Salz aus der Pfanne zieht, damit es nicht auf die Erde fällt. In Steinkohlen-Bothen aber muss man deren gegen ———— 8 haben. Sägen. Davon hat man gegen ——— 90 auf Vorrat; sie werden

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: d — Münzzeichen unklar, d oder ß

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HandschriftS. 561 Bl. 279r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 561

1

zum Holzschroten am Seulingswald und am Tannenberg gebraucht. Damit wird jedesmal das fünfte Klafter erspart. Eine kann mit allen Kosten ———— 1 Gulden. Schürlöcher, Schallerlöcher. Sind die beiden Löcher unter der Pfanne in Steinkohlen-Bothen, durch die man die Kohlen auf den Rost zum Brennen schüttet. Stollen. Ist der Bau um den Salzbrunnen, in dem das wilde Wasser von der Sole geschieden und abgeleitet wird. Anmerkung: Wenn man in den Stollen hineingeht, in dem das wilde Wasser abfließt, kommt man an eine Stelle, wo die große Ader aus dem Born in den Stollen gelegt ist; da ist der Boden im Born, wo die Quellen entspringen, 10 Zoll tiefer als der Boden des wilden Wassers.

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HandschriftS. 562 Bl. 279v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 562

1

Ebenso auch von dort gegen die Kirche; weiter aber senkt sich der Boden des wilden Wassers allmählich bis in die Wasserkumpen. Dort stehen der kupferne Boden in dieser Wasserkumpe und der Boden der Brunnenquellen gleich und in einer Tiefe. Ist abgewogen worden Anno 67, den 7. Mai, in Beisein Hans Wetzels. Sieder. Sind die, die das Salz sieden und machen. Die Meister, die ein Bothe haben, nennt man Meisterknechte; die anderen, die kein Bothe haben und um Lohn arbeiten, nennt man Afterknechte. Steinkohlen. Werden vom Meißner ins Salzwerk gefahren. Ein Maß, das 22 Metzen sind, kostet auf dem Berg ———— 2½ Albus; so muss der Sieder an Fuhrlohn 2½ Albus geben. Davon muss der Sieder zu jedem Werk haben

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: Wenzels — Wenzels oder Wetzels

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HandschriftS. 563 Bl. 280r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 563

1

18 Maß, auch wohl 19 oder 20 Maß, je nachdem die Sole am Gehalt gut oder schlecht ist. Diese Kohlen werden auf zweierlei Weise ins Salzwerk gefahren: zum einen Teil gegen Ladung, zum anderen nur um Lohn — was die Hainer gegen die Salzladung fahren; da wird ihnen je auf 8 Maß eine Pfanne Salz geladen und von jedem Maß 2 Albus gegeben. Was aber ohne die Salzladung gebracht wird, dafür gibt man von jedem Maß ——— 5½ Albus. Steinkohlenkothe. Deren sind jetzt ——— 20. In jeder kann in der Woche 3-, auch wohl bisweilen 4-mal gesotten werden. Streitwerk. Heißt es, wenn man die Pfanne gefegt und rein gemacht hat, was denn alle 4 oder 5

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: Heÿner — Lesung unsicher

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HandschriftS. 564 Bl. 280v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 564

1

Werke einmal geschehen muss; das erste Werk, das alsdann gesotten wird, heißt ein Streitwerk. Pfanne bestreichen. Ist es, wenn man die neue Pfanne aufsetzt: dann bestreicht man sie zuerst mit Blut und gebrannter Asche. T. Tagelohn. Den Tagelöhnern in Sooden gibt man für alle Handarbeit im Sommer ———— 3 Albus, im Winter ———— 2½ Albus. Tonnen. Dem Böttcher zu Vacha gibt man für 100 Tonnen ——— 10 Gulden und davon an Schifffuhrlohn nach Allendorf ——— 1 Gulden.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: bestrellenn — Lesung unsicher
  2. Z. 15: Lackenn — Lackenn oder backenn

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HandschriftS. 565 Bl. 281r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 565

1

Totschlag. Es ist die alte Ordnung: Wer in Sooden einen entleibt und der Täter entkommt, der muss Sooden 100 Jahre und einen Tag meiden. Kommt er inzwischen dorthin, muss er es auf sein Abenteuer wagen. Trinkgeld. Dem Dienstvolk in den Ämtern Beilstein und Ludwigstein gibt man beim Ausbringen des Flößholzes von jedem Klafter ——— 5 Heller; dazu wird ihnen auch das Forstgeld zur Hälfte erlassen. Trinkgeld aber vom Salz über den festgesetzten Kaufpreis hinaus zu nehmen, ist sowohl den Beamten als auch den Siedern ernstlich verboten und eingebunden. Träger. Sind eisern und werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen. Einer wiegt gegen 3 oder 2½ Zentner; deren muss man 5

Unsichere Lesungen

  1. Z. 10: hlr. — Münzzeichen, hlr oder alb

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HandschriftS. 566 Bl. 281v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 566

1

zum Rost haben; sie können 2 oder 3 Jahre halten. U. Universität. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jährlich aus dem Salzwerk gegen Hasungen ———— 400 Gulden. Zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen und gottseligen Angedenkens und den Pfännern ist Anno 38 am Freitag nach Jubilate des Salzwerks wegen ein Vertrag aufgerichtet und derselbe Anno 40 am Freitag nach Francisci wieder erneuert worden. Vorderofen. Ist der vordere Teil am Gesöde. W. Wagenfuhrlohn, allerlei. Findet man beim F unter dem Titel Fuhrlohn.

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HandschriftS. 567 Bl. 282r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 567

1

Winnung. Jeder Sieder gibt von jeder Pfanne ———— 3 Gulden 10 Albus. Vom Achtel ist es ———; ebenso 2 Albus für die Sole und 2½ Albus für das Abschöpfen des wilden Wassers ———— 10 Albus 4½ Albus. Wehrmeister. Man gibt ihm am Tag, wenn er arbeitet ———— 4 Albus. Wegegeld. Der Fuhrmann gibt von einer Pfanne Salz in Sooden ———— 4 Heller. Davon ist niemand befreit außer Fürsten, Grafen, Prälaten und dem Hospital. Wildes Wasser. Ist das Süßwasser, das neben und um den Salzbrunnen anfällt und quillt; es wird durch besondere Kumpen, die 8 Zoll weit sind, 3 Schuh

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HandschriftS. 568 Bl. 282v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 568

1

hoch ausgeschöpft und durch die Abzucht in den Solgraben gelassen. Davon gibt der Sieder neben der Winnung von jeder Pfanne ———— 2 Albus. Ein Quart wiegt ——— 2 Pfund 22 Lot, die Sole aber ——— 2 Pfund 23 Lot. Werk. Ist eine Pfanne Salz, nämlich ——— 8 Achtel. Werklohn. Man gibt von einer Pfanne Salz zu arbeiten in allem ———— 14 Albus. Wochenbuch. Darin wird alles Geld, das der Rentmeister ausgibt, vom Gegenschreiber eingetragen, jeden Monat den Salzgrafen vorgelegt, von diesen durchgesehen, aufgestellt, berichtigt, Woche und Monat abgeschlossen und unterschrieben.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: ℔ — Pfundzeichen, Klammern über zwei Zeilen

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HandschriftS. 569 Bl. 283r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 569

1

Der Erste Appendix. Windlöcher. Davon hat man in Steinkohlen-Bothen 2; dadurch kommt der Wind unter den Rost, um das Feuer zu entfachen. Wartenregister. Halten die drei Salzwarte, jeder eines für sich; darin werden alle Werke eingeschrieben, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden. Wand. So nennt man die Seiten am Gesöde; deren sind ―――― 2. Weiden. Ein Schock kostet ―――― ½ Taler. Wellen gelten jetzt ―― 1 Gulden das Schock Wagenwellen; jetzt 1 Schock Eselwellen ― 11 Albus, in die Gruben geliefert.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: steinernenn — Wortmitte undeutlich
  2. Z. 14: schock — Lesung des Anlauts unsicher

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HandschriftS. 570 Bl. 283v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 570

1

Der Erste Appendix. Für deren Instandhaltung und Anfertigung gibt der Sieder oder Fuhrmann ―――――― 3½ Albus.

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HandschriftS. 571 Bl. 284r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 571

1

Der Erste Appendix. Wächter. Es sind ihrer 4 in Sooden; davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde 2. Es müssen je zwei eine halbe Nacht wachen; davon gibt man jedem jährlich ――――――――― 10 Gulden. Wachtgeld. Jeder Einwohner in Sooden muss jährlich 1½ Albus geben; die Schosser erheben es und rechnen darüber ab. Wellenschreiber. Es ist einer im Salzwerk. Der muss alle Wellen und Steinkohlen, die auf die Steige ins Salzwerk gefahren werden, aufschreiben und den Fuhrleuten für die Zeichen, die zuvor gebraucht werden, Zettel geben — 3 Heller. Dieses Geld muss er verrechnen, denn jeden Monat werden die Zettel abgezählt und eingeschrieben. Von diesen Hellern wird ihm zur Belohnung gegeben ― 75 Gulden

Unsichere Lesungen

  1. Z. 16: 3 hlr. — Kürzel; Heller

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HandschriftS. 572 Bl. 284v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 572

1

Der Erste Appendix. und ― 2 Gulden 10 Albus für Papier; das übrige wird an Wegen und Straßen verbaut. Ebenso muss der Wellenschreiber das Fuhrlohn von den Steinkohlen-Bodemeistern von jedem Maß ― 2½ Albus erheben und einen Teil den Fuhrleuten, die Salz laden, und das andere dem Holzvogt abliefern und darüber eine besondere Wochenrechnung führen. Wellenberge. Die jenseits der Werra zum Eichsfeld hin um die Stadt herum liegen, daran haben die Sieder keinen Anteil; sie werden unter die Bürger verteilt. Ein Handwerksmann erhält 1 Los, ein Fuhrmann und ein Eseltreiber je 2 Lose. Jedes Los wird mit 4 Albus erlangt; mit diesem Geld werden diejenigen entlohnt, die die Lose austeilen. Wenn aber ein Bürger seine Wellen teilweise

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: Woch= — Anfangsbuchstabe undeutlich

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HandschriftS. 573 Bl. 285r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 573

1

Der Erste Appendix. oder alle verkaufen wollte, so soll er dem Fuhrmann ―― 6 Schock Wagenwellen oder ― 7 Schock Eselwellen im Wald für ― 1 Taler geben, bei Strafe von ――― 2 Talern. Weil auch der Bürger die Wellen nicht selbst macht, soll er das Los innerhalb von 14 Tagen dem Bürgermeister aufsagen und keinen Gewinn davon haben. Auf dieser Seite der Werra gehen die Sieder mit den Bürgern in einige Berge — wie die Hohe Forst und was daran anschließt — in gleiche Lose; einer bekommt so viel wie der andere. Sie geben auf ein Los ―― 3 Albus. Diese Wellen müssen alle nach Sooden und keine in die Stadt gefahren werden. Was aber an Gehölzen und Bergen unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehört, das teilen die Sieder, wenn sie hiebreif sind, gleichmäßig auf die Bothe und geben vom Schock ―― ½ Albus Forstgeld. Etliche Berge aber, die zunächst um Sooden liegen

Unsichere Lesungen

  1. Z. 18: Gresig — Anlaut unklar, vgl. gresigk 285v

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HandschriftS. 574 Bl. 285v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 574

1

Der Erste Appendix. und den Pfännern gehören, hauen die Sieder zur jetzigen Zeit auch auf die Bothe und geben davon ein sogenanntes Forstgeld, wie aus dem folgenden Verzeichnis zu ersehen ist. Verzeichnis, was die Holzberge, die zunächst um Sooden liegen, wenn sie hiebreif sind und gehauen werden, an Stammgeld geben. Das Mattenrode, die Sommerleide, und der Loebach, die Winterleide, geben ―― 8 Mark 6 Schilling — 1 Mark ist 1 Gulden 8 Heller, 1 Schilling ist 4 Heller —; das macht ――― 8 Gulden 7 Albus 4 Heller. Der Loebach, die Sommerleide bis an den Hegeberg, gibt ―― 5 Mark; davon gehören 2 Mark in die Kirche zu Sooden; das macht ――――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller. Der Kleine Hain bis an die Halbe Mark und die

Unsichere Lesungen

  1. Z. 11: Lotbach — L oder T
  2. Z. 15: Lotbach — L oder T

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HandschriftS. 575 Bl. 286r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 575

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Der Erste Appendix. Volkmersbach, ebenso der Mittelberg bis an die Winterleide am Großen Hain, gibt ― 11½ Mark, ½ Groschen, 6 Schilling; das macht ――――――― 12 Gulden 6 Albus 8 Heller. Anmerkung: Ein Groschen ist ―― 4 Heller. Die Halbe Mark gibt ―― 4 Mark; das macht ―― 4 Gulden 2 Albus 8 Heller. Der Große Hain, die Winterleide, gibt ――――――― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller. Der Große Hain, die Sommerleide, gibt ――――――― 5 Mark; das macht ―――――― 5 Gulden 3 Albus 4 Heller. Der Arnsberg, die Winterleide, und das Nonnenrode zusammen geben ―― 8 Mark; das macht ―――― 8 Gulden 5 Albus 4 Heller. Anmerkung: Die Kleine und die Große Horst gehören den Siedern und Ein-

Unsichere Lesungen

  1. Z. 2: volckmersbanck — Ortsname, Endung unklar
  2. Z. 4: gr. — Kürzel unklar

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HandschriftS. 576 Bl. 286v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 576

1

Der Erste Appendix. wohnern zu Sooden gemeinsam und werden unter sie ohne Stammgeld ausgeteilt: Kleine Horst ―――――― 500, Große Horst ―――――― 200 Schock. Z. Zimmermannsarbeit. Dem Meister gibt man ―― 14 Gulden, ein neues Bothe zu zimmern. Für gewöhnliche Arbeit dem Meister am Tag ――――― 4½ Albus, seinem Jungen ――――― 1 Albus 3 Heller. Zoll. In Sooden fällt kein anderer Zoll an als vom Salz und von der Asche. Man gibt von jeder Pfanne Salz ― 8 Heller, von einem Malter Asche ― 1 Heller. Vom Salzzoll sind befreit Fürsten, Herren, Grafen, Prälaten, das Hospital, die von der Ritterschaft, auch die Pfänner und die Diener unseres gnädigen Fürsten und Herrn.

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HandschriftS. 577 Bl. 287r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 577

1

Der Erste Appendix. Zu Münden gibt man von einer Pfanne Salz ―― 1½ Mariengroschen, das ist ― 1 Albus 4 Heller. Zöllner. Er ist auch Gegenschreiber und Mitsalzwart; seine Besoldung und sein Dienst werden weiter oben unter G beim Gegenschreiber vermeldet. Zuber. Es wird in jedem Bothe einer, bisweilen zwei in die Erde gegraben; einer kostet zu machen ― 5 Albus. Darin wird die Sole aus den Trögen gelassen und sodann in die Pfanne geschöpft. Zulassen. Heißt es, wenn man gesotten hat und die Sole gar ist, so dass man kein Feuer mehr darunter schürt und das Pfannentuch über die Pfanne zieht. Zulegen. Heißt es, wenn die Sole gesetzt und zu Salz geworden ist, so dass man anfängt, sie aus der Pfanne an den Gänsen zu fangen.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 5: Saltzwarck — wohl Saltzwarck (Warte)

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HandschriftS. 578 Bl. 287v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 578

1

Der Erste Appendix. Zündsole. Wird beim übrigen Feuer gemacht — welcher Meister das hat —, wenn die Pfanne Salz ganz ausgebracht worden ist: dann gießt man etliche Eschen rohe Sole in die Pfanne und macht sie bei den übrigen Kohlen gar. Sie wird dann Zündsole genannt, weil sich durch diese Verbesserung die andere Sole desto eher zu Salz entzündet, und auch damit das übrige Feuer nicht vergeblich ausgeht. Zeichen. Die werden im Salzwerk gebraucht: 1. Flößzeichen, 2. Flößklafterzeichen, 4. Gegenzeichen, 5. Fuhrzeichen, 6. Eselhaufenzeichen, 7. Waldlegerzeichen. Zollhaus in Sooden. Ist Anno 63 und 64 gebaut worden; es hat in

Unsichere Lesungen

  1. Z. 4: saltzs — Endung undeutlich

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HandschriftS. 579 Bl. 288r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 579

1

Der Erste Appendix. allem zu erbauen gekostet ――――― 283 Gulden 24 Albus 2½ Heller. Das Holz hat unser gnädiger Fürst und Herr am besten gehabt. Zinnmaß. Das hält ― 2 Viertel, sind ― 12 Quart; damit werden alle Salzmaße geeicht, und jedes muss diesmal ― 6 halten. Ein Achtel ist ― 22 Viertel. Zwingen. Werden auf der Hütte zu Lippoldsberg gegossen; es sind ihrer dreierlei, und sie werden in Steinkohlen-Bothen gebraucht. Hauptzwingen braucht man zum Schornstein. Schallerzwingen braucht man vorn vor dem Rost; darin gehen die 2 Schaller oder Bleche, die man auf- und zutun kann, wenn man die Kohlen zum Brennen beim Salzsieden unterwirft. Kurze Zwingen braucht man auch oben im Schornstein, ebenso über den Windlöchern und Schürlöchern.

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HandschriftS. 580 Bl. 288v Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 580

1

Der Erste Appendix. Verzeichnis, was gänzlich in ein Holzbothe gehört und was ein Bothe mit aller zugehörigen Rüstung zum Salzsieden kostet. Der Bau des Bothes zu machen, in allem ―――――― 77 Gulden 8½ Albus. Die Pfanne mit ihrem Zubehör ―― 34 Gulden 18 Albus 3 Heller. Das Gesöde, auf das die Pfanne gesetzt wird ―――――― 2 Gulden 24 Albus. Das Pfannentuch ―――――― 2 Gulden 3 Albus 10½ Heller. Zwei Kufen ――――― 16 Gulden 18 Albus. Zwei Zuber ――――― 10 Albus. Zwei Soltröge ――――― 4 Gulden 10 Albus. Vier Pfannenbäume ――――― 10 Albus. Die Stricke dazu ――――― 3 Pfennig. Die drei Gerinne ――――― 17 Albus. Dies alles muss unser gnädiger Fürst und Herr ins Bothe beschaffen. Summe macht ―――――― 139 Gulden 16 Albus.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 15: Pfannenbeume — Wortende undeutlich
  2. Z. 16: d. — Münzkürzel unklar

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HandschriftS. 581 Bl. 289r Der Erst Appendix

ÜbersetzungSeite 581

1

Der Erste Appendix. Anmerkung: Die Steinkohlen-Bothe kosten aber wegen des Schornsteins, wozu man viele Steine haben muss, ein Beträchtliches mehr ———. Dazu gibt unser gnädiger Fürst und Herr jedem Boder jährlich zur Unterhaltung des Gesödes und der allgemeinen Bauten — 6 Gulden; ebenso für das Austragen der Asche und Schlacken — 6 Gulden. Ferner gehört in ein Bothe, was der Sodemeister beschaffen muss: zwölf Schaufeln, kosten ——— 8 Albus. Eine Schöpfe ——— 3½ Albus. Zwei Berleff ——— ½ Albus. Eine Esche ——— 2½ Albus. Drei Fegfässer ——— 5 Albus 3 Heller. Ein Beißkorb ——— 2 Albus. Zwei Kohlkrücken ——— 4 Albus. Zwei Salzkrücken ——— 1 Albus 4 Heller. Eine Aschenkrücke ——— 3 Heller.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 6: eden[?] — evtl. Jeden, Schwungansatz
  2. Z. 7: Beur[?] — Wortende undeutlich
  3. Z. 14: Verleff[?] — Anfangsbuchstabe V/B
  4. Z. 15: Eschenn[?] — Anfangsbuchstabe unklar
  5. Z. 17: Beißkordt[?] — Anfangsbuchstabe B/R

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