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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

Die Salzbibel in der Reihenfolge der Handschrift, Seite für Seite: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassungen und redaktionelle Anmerkungen. Jede Ansicht und jeder der dreizehn Abschnitte lässt sich an- und abschalten; weitere Filter grenzen auf Seiten mit Abbildungen, Tabellen, Randvermerken oder unsicheren Lesungen, auf einen Band, einen Seitenbereich oder ein Suchwort ein. Der Zustand steht in der Adresszeile.

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Einleitung · Band 1 · Fortsetzung

Titelblatt, Widmung und Inhaltsverzeichnis

Die Einleitung · 41 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 7 Bl. 1

ÜbersetzungSeite 7

1

Neues Salzbuch

2

Darin ist auf des durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelms, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda etc., gnädige Verordnung und Befehl — vornehmlich im Allgemeinen (in genere) — über Seiner Fürstlichen Gnaden Salzwerk Sooden alles, was zu wissen vonnöten ist, von überall her zusammengetragen,

3

daneben ist auch die Beschaffenheit etlicher anderer auswärtiger Salzwerke beschrieben; auch wird ein Universal-Probierbuch vorgelegt, das auf alle Salzwerke ausgerichtet ist.

4

Alles ist Seiner Fürstlichen Gnaden und derselben Erben und Nachkommen zu untertänigem Gehorsam und zu Ehren, auch sonst allen anderen, die in gegenwärtiger und künftiger Zeit mit diesem und anderen Salzwerken umgehen und zu schaffen haben werden, zur Nachricht und zum Besten in ordentliche Bücher gebracht.

5

Durch M. (Magister) Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgrafen zu Sooden.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 1, S. 7 (Bl. 1)
Das Titelblatt: „New Saltzbuch … Durch M. Johannem Rhenanum, Pfarherrnn vnnd Saltzgreuenn zun Sodenn“ — heute: Neues Salzbuch … durch Magister Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zu Sooden Universitätsbibliothek Kassel · 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 7 · gemeinfrei — vollständiger Bildnachweis

Unsichere Lesungen

  1. Foliierung 1 — Zeichen oben rechts sehr klein, Lesung als Blattzahl 1 nicht ganz sicher

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HandschriftS. 9 Bl. 2r

ÜbersetzungSeite 9

1

Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelm, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda usw., meinem gnädigen Fürsten und Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener, gnädiger Fürst und Herr! Euren Fürstlichen Gnaden gelten, über meine Pflicht hinaus, mein andächtiges Gebet zu Gott und danach mein untertäniger, gehorsamer, ganz treuer und fleißiger Dienst — stets zuvor. Gnädiger Fürst und Herr, das große, schöne und allerherrlichste Welttheater ist nicht unversehens und plötzlich entstanden, auch nicht von selbst. Vielmehr ist es, wie allen Gelehrten bekannt ist und wie wir es auch in den Artikeln unseres christlichen Glaubens bekennen, von der ersten Ursache, dem höchsten Schöpfer, hergekommen und geschaffen worden. Und weil das einmal gewiss ist, so haben auch wir Menschen unsere eigene und jede andere Vernunft ohne Zweifel nicht ohne Grund und nicht ohne hohe, wichtige Absicht von eben demselben

Unsichere Lesungen

  1. Z. 15: vhrplützlich — Vokal unklar
  2. Z. 21: suliche — evtl. solche

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HandschriftS. 10 Bl. 2v

ÜbersetzungSeite 10

1

empfangen, der dieses Welttheater geschaffen hat. Denn er hat uns die Augen und die Kraft des Sehens um keiner anderen Sache willen gegeben, als um damit zu verstehen zu geben, dass es sein völliger Wille und seine Meinung sei, die Geschöpfe des Schöpfers sollten nicht im Finstern liegen und nicht verborgen bleiben, sondern gesehen, mit Fleiß betrachtet und verstanden werden. Und daraus solle man die große Weisheit und die unaussprechliche Macht, Gerechtigkeit und Güte des Herrn und Schöpfers aller Kreaturen erkennen und ableiten, damit ein so großmächtiger, gewaltiger Herr und Schöpfer von uns geehrt, gefürchtet, geliebt und angerufen werde. Daher sagt der königliche Prophet David, dass der Himmel und das Firmament Gottes Ehre und Ruhm preisen, verkündigen und predigen. Und als er sich in diesem schönen Welttheater eine gute Weile mit Fleiß und Herzenslust umgesehen und die schönen Ordnungen, Unterschiede und den Nutzen der geschaffenen Kreaturen betrachtet hatte, konnte er nicht anders, als herauszubrechen und mit

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: emdtpfanngen — Schreibung so
  2. Z. 12: dennach — evtl. demnach

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HandschriftS. 11 Bl. 3r

ÜbersetzungSeite 11

1

großer Freude überlaut zu sagen: Groß sind die Werke des Herrn; wer sie betrachtet, hat große Lust daran. Weise hat er alles gemacht, und seiner Weisheit ist keine Zahl noch Ende. Und der fromme Hiob, der ebenso wie andere Heilige das große Buch der Natur mit Fleiß Tag und Nacht studiert hat, sagt: Die Tiere können uns lehren. Das heißt: Sie können Anlass und Mittel geben, durch die wir zur wahren Weisheit und zum rechten Gehorsam gegen Gott kommen können. Und Salomo — war er nicht der Allerweiseste und der fleißigste Erforscher aller natürlichen Dinge? Denn von ihm steht geschrieben, dass er vom Ysop an bis zum Zedernbaum alle natürlichen Wesen, Eigenschaften und Wirkungen aller Kräuter, Sträucher und Bäume mit Fleiß erforscht und darüber ganz beständig und aufs Zierlichste zu reden vermocht hat. Dazu hat ihm Gott auch besonders mit seiner Gnade geholfen, das Werk seiner Hände gefördert, seine Begabung als eine ihm selbst gegebene Gabe herrlich geziert und damit bewiesen, dass ihm ein solches Vorhaben und ein solches gottseliges Studium gnädig gefällt. Von weiteren

Unsichere Lesungen

  1. Z. 7: Thierer — Endung unklar

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HandschriftS. 12 Bl. 3v

ÜbersetzungSeite 12

1

Beispielen aus der Heiligen Schrift an dieser Stelle zu berichten, halte ich für unnötig. Auch die Heiden sind nie so grob und viehisch gewesen, dass sie das Studium der Philosophie und die Erforschung der natürlichen Dinge — die man ja mit eigenen Augen gewiss erkennen und sehen kann — in den Wind geschlagen und verachtet hätten. Vielmehr sind sie aus fleißiger Beobachtung der himmlischen Gestirne vortreffliche, herrliche Astronomen geworden und haben über alle Lufterscheinungen beständig schreiben und reden können. Ebenso haben sich viele gefunden, die sich zugleich beflissen haben, über irdische Dinge zu schreiben: was innerhalb und außerhalb der Erde an Metall, Erz, Mineral, Quellen und dergleichen wächst und ist. Das ist heute in der göttlichen Heiligen Schrift und sonst hier und da bei den heidnischen Schriftstellern zu sehen und zu finden. Unter den Gelehrten aber findet man bei den Geschichtsschreibern beschrieben, dass sich zuerst in Phönizien zwei treffliche gelehrte Männer, Misor und

Unsichere Lesungen

  1. Z. 17: beudt — wohl beidt = beide
  2. Z. 22: Misar — Eigenname, Lesung unsicher

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HandschriftS. 13 Bl. 4r

ÜbersetzungSeite 13

1

Sydyk, mit höchstem Fleiß bemüht haben, ans Licht zu bringen, was das Salz denn sei und woher es seinen Ursprung nehme. Und nachdem sie der Sache lange nachgedacht hatten, hielten sie es gänzlich dafür, es sei nichts als Wasser und Erde — gleichsam wie Lauge durch Asche, so werde es durch die Erde gegossen, in der dann durch die Kraft des obersten Schöpfers und des Himmels ein solches kunstvolles Salz zustande gebracht und destilliert werde, das hernach den Menschen zugute komme. Andere haben es dafür gehalten, es sei ein innerer Schweiß der Erde. So wie der Regen durch die Sonnenhitze in die Höhe gezogen wird, oder wie sich in einem Destillierhelm die Feuchtigkeit aus den Kräutern nach oben zieht und danach der Regen wieder herabfällt, die Erde befeuchtet und durch die Nase des Helms das zusammengezogene Wasser heraustropft — so würden auch durch die innere Hitze in den Gebirgen die ewigen, immerwährenden Dünste hinaufgezogen, die endlich mit Gewalt ihren Ausweg suchen und

Unsichere Lesungen

  1. Z. 10: mensch= — Zeilenende abgekürzt

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HandschriftS. 14 Bl. 4v

ÜbersetzungSeite 14

1

dabei nach der Art der Erde, durch die sie hinausdringen, die Eigenschaft dieser Erde annehmen und entweder salzig, hitzig oder mit anderen Eigenschaften austreten. Als Beleg führen sie an, dass die Salzbrunnen nicht nur von ungleicher Beschaffenheit sind und ein Brunnen nicht immer gleich reiche Sole gibt, nach Menge wie nach Güte, sondern dass auch manches Salz sich nach den Farben des Erdreichs färbt. So ist ja offenbar, dass das memphitische Salz rot ist, das sizilische purpurn, das kappadokische safranfarben, das parthische glänzend, das agrigentinische weiß, wie sonst gewöhnlich alle anderen Salze sind. Deshalb sei das Salz ein zusammengesetztes Ding, aus Wasser, Erde und der Kraft oder dem Einfluss des Himmels hervorgebracht und verursacht. Dieser Meinung ist vor allem der weitberühmte Naturkundige und herrliche Dichter Giovanni Pontano in seinen „Meteora". Andere haben der Sache mit allem Fleiß weiter nachgedacht und sind schließlich zu folgendem Schluss gekommen: Weil

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HandschriftS. 15 Bl. 5r

ÜbersetzungSeite 15

1

sie gesehen und erfahren haben, dass sich hier und da große Berge finden — besonders in Polen, in Ungarn, in Kärnten, in der Steiermark und an vielen anderen Orten —, in denen nichts anderes als Salz ausgehauen wird, und weil ebenso alle Meere salzig sind, die doch nicht alle aus den inneren Schlüften der Erde kommen, sondern durch der Sonne Hitze und des Himmels Kraft verursacht werden, darum sei das Salz ein selbständiges Ding. Ja, wie der Augenschein und die Erfahrung ausweisen, sei der dritte und größte Teil der Welt nichts als Salz. Die Schärfe der Sole werde demnach nach Unterschied und Eigenschaft der Erde, durch die sie fließt, in größerem oder geringerem Maß verursacht und hervorgebracht. Wieder andere haben gemeint, die Salzbrunnen und andere Brunnen kämen alle aus dem Meer. Diese aber haben ganz weit gefehlt und nicht bemerkt, dass sich das überhaupt nicht zusammenreimen will. Weil aber diese und ähnliche Ansichten und Mei-

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HandschriftS. 16 Bl. 5v

ÜbersetzungSeite 16

1

nungen auszuführen große Weitläufigkeit erfordert und an dieser Stelle nicht geschehen kann, ist es mein Vorhaben, darüber einen eigenen Traktat zu schreiben — ich habe bereits damit begonnen — und ihn Euren Fürstlichen Gnaden zu gelegener Zeit zu übergeben. Diesmal will ich nur so viel sagen: Alle Naturkundigen haben bei der Betrachtung aller natürlichen Dinge nur den Stoff und die Form betrachtet und wie diese in der Natur vorkommen. Einem Theologen aber gebührt es, etwas höher zu steigen und die wirkende Ursache solcher Natur gründlicher zu suchen. Das heißt: Er muss den betrachten und suchen, der die Natur so geordnet und eingerichtet hat, und ebenso, wozu und zu welchem Ende sie so eingerichtet und geordnet ist. Denn die erste Art der Erforschung natürlicher Dinge zeigt nicht mehr als die Ordnung in den Dingen, wie sie sind und werden. Die zweite aber führt zu dem Herrn, der das alles wirkt und will, und beweist, dass er gegenwärtig ist und aus der Natur heraus, nach seiner unbegreiflichen und unendlichen

Unsichere Lesungen

  1. Z. 21: vrenndtlichenn — wohl vnenndtlichenn

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HandschriftS. 17 Bl. 6r

ÜbersetzungSeite 17

1

Weisheit und seinem hohen Verstand, mit seinen allmächtigen Fingern alles formt und auf ein bestimmtes Ende oder Ziel hin richtet. Und der Theologe schließt: Mögen wir durch unseren Scharfsinn und fleißiges Nachforschen in den natürlichen Dingen auch Stoff und Ordnung erkennen und ableiten können — der Schöpfer und allergrößte Künstler behält doch in allen Dingen, nichts ausgenommen, immer so viel zurück, dass wir darüber erstarren und nicht anders als ein Blinder im Finstern tappen müssen. Das hat auch der vortrefflichste heidnische Philosoph Aristoteles selbst empfunden und beklagt, wenn er sagt: Unser Verstand sei in den natürlichen Dingen — gerade dann, wenn wir meinen, wir hätten sie so klar und ausführlich ergründet, dass man sie mit den Fingern greifen könne — ebenso blind und ebenso weit vom Grund der Sache entfernt wie eine Nachteule vom Glanz der Sonne. Denn wir alle sehen und verstehen den geringsten und schlechtesten Teil der Werke Gottes; das Übrige können wir weder ergründen noch aussprechen.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 13: geklagtt — evtl. gerlagtt verschrieben

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HandschriftS. 18 Bl. 6v

ÜbersetzungSeite 18

1

Wie dem auch sei: Ich will diesmal, als der Geringste unter den Philosophen und Theologen, vom Salz, seinem Ursprung, seiner Eigenschaft und seinem Nutzen mit wenigen Worten so viel vorbringen, wie es irgend möglich ist. Denn ich halte das Salz für ein natürliches Wunderwerk und Geschöpf Gottes, das er in und nach der Natur durch Wasser und Erde hervorbringt. Damit offenbart er uns Menschen, ja der ganzen Welt, seine freigebige milde Hand, seine große und unaussprechliche Macht und seine höchste, unerforschliche Weisheit und Güte. Denn seine Weisheit wird ja daran erkannt und billig gepriesen, dass er alles, was zur Vollkommenheit der Welt nötig war, ohne jemandes Eingebung und Rat aus sich selbst vorgesehen hat — und dass er alles, was dem Menschen und dem Vieh zur Gesundheit und als Arznei dienlich ist, lange zuvor bedacht hat, ehe die Erschaffung aller Dinge überhaupt begann. So hat er es für notwendig erkannt, aus zweien, nämlich Wasser und Erde, ein solches drittes, einfaches und für sich bestehendes Element hervorzubringen und zu erschaffen.

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HandschriftS. 19 Bl. 7r

ÜbersetzungSeite 19

1

Seine Macht aber wird daran erkannt, dass er alles, was er zuvor beschlossen und sich vorgenommen hatte, auch ohne jede Behinderung, ohne alle Mühe, ja ganz ohne Beschwerde und leicht mit einem Atemzug oder Wort zustande bringen konnte — und dass er zugleich mit demselben allmächtigen Atem oder Wort festgesetzt hat, dass es nicht aufhören, sondern währen und bestehen soll bis ans Ende der Welt. Beides will ich in meinem großen Traktat ausführen und das Gegenteil widerlegen. Das Salz ist aber von feuriger Eigenschaft und Natur, wie das dem gesunden Menschenverstand offenbar und bekannt ist. Daher haben die Philosophen und Naturkundigen gemeint, es habe eine Verwandtschaft mit der Sonne, und darin liege ein besonderes Geheimnis, weil beider Benennung so ähnlich klingt und sich nur durch einen einzigen Buchstaben unterscheidet: Salz heißt lateinisch *sal*, die Sonne *sol*. Weil nun das Salz von feuriger und warmer Natur ist, so muss notwendig folgen, dass seine Eigen-

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HandschriftS. 20 Bl. 7v

ÜbersetzungSeite 20

1

schaft nicht nur das Erwärmen ist, sondern auch das Trocknen. Daraus ist weiter zu schließen, dass es die nassen und kalten Erden erwärmt, austrocknet und infolgedessen fruchtbar macht. Ebenso, dass es die Schleimstoffe in den Körpern verzehrt, alle Fäulnis und Verderbnis abwendet und folglich den Körper erhält und langlebig macht. Das hat den König aller Dichter, Homer, dazu bewogen, das Salz für ein besonderes göttliches Wesen und ein Sinnbild der Ewigkeit zu halten. Das Salz erwärmt wegen seiner natürlichen Kraft auch den Magen, fördert dessen Verdauung, bewahrt vor aller Fäulnis, weckt Lust zum Essen und verzehrt die überflüssige Feuchtigkeit. Deshalb hat, wie die Naturkundigen sagen, die Natur es den Tauben so eingegeben, dass sie ihren Jungen Salz einstreuen, um sie damit zur Speise zu reizen. Das Salz macht auch den Geschmack fein und gut. Und besonders liegt in allem Salz eine eigene Kraft und Lust zur Vermehrung aller

Unsichere Lesungen

  1. Z. 3: erder — Endung unklar
  2. Z. 5: traghafftig — Lesung unsicher
  3. Z. 19: streuenn — Lesung unsicher

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HandschriftS. 21 Bl. 8r

ÜbersetzungSeite 21

1

Tiere bemerkt und gefunden, wie alle Naturkundigen einmütig bezeugen. Deshalb wird auch Venus, weil sie aus Salz und Meer hervorgegangen ist, die Salzgeborene genannt. Denn am Ufer des Meeres findet sich um des Salzes willen viel mehr lebendiges Gewürm an Schnecken und anderem Getier als in den Teichen und im Süßwasser. Darum ist das Salz nicht unpassend die Mutter der Lebendigen genannt worden. Weil aus alldem nun hervorgeht, dass das Salz durch und durch heilkräftig und für die Gesundheit von Mensch und Vieh sehr nötig ist, haben die alten weisen Heiden viel davon gehalten. Sie hatten es ständig bei Tisch und wollten keine Speise ohne Salz zu sich nehmen. Und damit die Speise nicht durch einen anderen verdorben oder versalzen würde, nahm jeder so viel vom aufgesetzten Salz, wie er brauchte, und genoss es. Das kam schließlich so in ständigen Gebrauch, dass sie es nicht nur als Arznei für den Leib zur Gesundheit gebrauchten, sondern es auch übertragen

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HandschriftS. 22 Bl. 8v

ÜbersetzungSeite 22

1

auf Sitte und Charakter bezogen: Alle Gespräche und Reden sollten wie eine recht gut gesalzene Speise lieblich und angenehm sein und niemandem Verdruss machen. Daher hielten sie es auch für ein besonders böses Vorzeichen, wenn Salz verschüttet wurde. Einen langweiligen, unerfreulichen Menschen schalten sie „ungesalzen — einen, in dessen Körper kein Körnchen Salz ist". Und bei den ehrbaren Heiden war es ein Sinnbild der Mäßigung, wie man zu sagen pflegt: Zu viel und zu wenig taugt nicht. Der Philosoph Diogenes hat einmal gesagt, er wolle lieber in Athen Salz lecken — das heißt: in mittlerem Stand leben — als mit Krateros an dessen fürstlicher Tafel essen; denn er hielt Letzteres für gefährlich. Ebenso haben andere die Reden, die heimlich stechen und eine Verletzung im Rücken führen, „gesalzene Reden" genannt, wie auch kurzweilige Reden „Salze" heißen. Desgleichen sagten sie zur Warnung: „Geh nicht an Salz und Tisch vorüber" — das heißt: Keiner soll Unlust erregen und die Tafelrunde verderben.

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HandschriftS. 23 Bl. 9r

ÜbersetzungSeite 23

1

Auch ist das Salz zu allen Gottesdiensten und Opfern gebraucht worden. Denn weil es der Verderbnis nicht unterworfen und ein Sinnbild der Dauer ist, hat man es den Opfern beigefügt: Im Gottesdienst soll keine Verderbnis sein, sondern Dauer. Und weil das Salz einen guten Geschmack macht, sodass man die Geschmäcker eigentlich erst unterscheiden kann, ist auch die Unterscheidung — das heißt der Verstand und die Besonnenheit, in einer Sache das Rechte zu erkennen — Weisheit genannt worden: *sapientia* von *sapere*, wie *sal* vom Schmecken. Weil dem nun so ist — dass nämlich das Salz die beste Würze zur Gesundheit ist, der Vermehrung der lebendigen Geschöpfe dienlich und notwendig, und uns überdies an große Dinge und Geheimnisse erinnert —, und weil das alles nicht durch menschlichen Scharfsinn und menschliches Geschick entstanden ist, sondern allein aus der Güte des allmächtigen und allein weisen Gottes, und weil es täglich noch so entsteht, und zwar alles um unsertwillen, damit wir uns umso mehr um die Gesundheit des Leibes, der Sitten und der Seele bemühen — so ist es recht

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HandschriftS. 24 Bl. 9v

ÜbersetzungSeite 24

1

und billig, dass wir es nicht nur mit großer Ehrfurcht aus der milden Hand Gottes empfangen und annehmen, sondern dass wir auch seinen rechten Gebrauch studieren und lernen und die Güte Gottes für diese Wohltat — die, wie man sagt, durch Gewohnheit und Häufigkeit geringgeschätzt, ganz gewöhnlich und für nichts geachtet werden könnte — in rechten Gebrauch bringen. Das gilt besonders, weil der allmächtige Gott Eurer Fürstlichen Gnaden hochlöbliches Fürstentum Hessen in unserem lieben Vaterland mit einer herrlichen Fundgrube oder Quelle natürlichen und gesottenen Salzes begnadet hat — vor vielen anderen Fürstentümern und Ländern, die gern mit großem Aufwand an Gut und Geld bei sich ein Salzwerk anlegen wollten. So hat er dieses löbliche Fürstentum gesalzen und zu einer lebendigen Apotheke gemacht; das sollen wir erkennen, recht gebrauchen und Gott je länger je mehr danken, preisen, loben und ehren. Weil ich nun, gnädiger Fürst und Herr, ohne Zweifel aus dem Willen und der Fügung Gottes von

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HandschriftS. 25 Bl. 10r

ÜbersetzungSeite 25

1

Eurer Fürstlichen Gnaden Herrn Vater hochlöblichen Angedenkens an diesen Ort und Winkel des Fürstentums Hessen, meines geliebten Vaterlandes, zum Prediger und Salzgrafen bestellt worden bin — nämlich in den Sooden, wo diese lebendige Quelle der wunderbaren Güte Gottes alle Tage mit Verwunderung gesehen wird und wo Arznei für Mensch und Vieh unmittelbar aus der reichen und milden Hand Gottes geschöpft und empfangen wird —, darum habe ich es für eine Notwendigkeit meines Amtes gehalten, erstens meine Zuhörer vielfach auf diese Wohltat Gottes hinzuweisen, damit sie Gott umso eher vertrauen und sie in Demut und wahrer Gottesfurcht erkennen und gebrauchen mögen. Und zwar nicht nur mündlich von der Kanzel, sondern zweitens auch — weil Eure Fürstlichen Gnaden dies gnädig von mir begehrt haben — mit der Feder und schriftlich. So habe ich mich entschlossen und vorgenommen, Euren Fürstlichen Gnaden die schuldige, untertänige Ehre und den Gehorsam zu erweisen und etwas an den Tag zu bringen. Gleichwie es aber keine Speise gibt, so süß und gut sie sei,

Unsichere Lesungen

  1. Z. 16: [gestrichen: ?] — Streichung am Zeilenende unleserlich

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HandschriftS. 26 Bl. 10v

ÜbersetzungSeite 26

1

die nicht, wo die Fliegen hinkommen können, von ihnen beschmutzt und von den Mäusen benagt und zerschroten würde — und wie auch nichts so recht und gut getan oder gesagt wird, dass es nicht, wie der Heide sagt, von bösen giftigen Zungen bekrittelt und übel ausgelegt werden könnte —, so mache ich mir keinen Zweifel: Es werden giftige Nattern über diesen meinen Fleiß und diese Arbeit herfallen. Denn wer an den Weg baut, wie man sagt, hat viele Meister. Sie werden mir, was ich hier getan habe, zu nichts Gutem deuten und auslegen, unter dem Vorwand, dieses mein Schreiben sei gar nicht nötig und die Sache sei ohnehin besser und klarer zutage und bekannt, als sie von mir in solchem Schreiben erklärt und beschrieben werden könne. Sie werden auch sagen, diese meine Arbeit sei mehr politisch als theologisch und darum nicht meines Berufs und Amtes. Und sei sie auch einem Gelehrten erlaubt, so sei sie doch eine heidnische und philosophische Sache, die einen Theologen — der nichts wissen noch treiben soll als das, was Christi und Gottes Sache ist —

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: fuei — Wort unklar

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HandschriftS. 27 Bl. 11r

ÜbersetzungSeite 27

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nicht zu kümmern habe, nach dem Wort des heiligen Paulus: Niemand, der Gott dient, verwickle sich in weltliche Geschäfte. Er brauche das nicht zu wissen, geschweige denn zu behandeln und darüber zu schreiben. Er solle sich mit weltlichen Händeln nicht befassen; das sei philosophisches Zeug, das immer und überall Ketzer hervorgebracht habe, und darum sei es vom Apostel Paulus als der Theologie fremd den Predigern ganz und gar untersagt worden. Deshalb sei es für einen Prediger besser, hiervon zu schweigen, als davon zu reden oder zu schreiben. Darauf antworte ich: Es ist wohl wahr — hätte meine Feder geruht und geschwiegen, das Salz wäre nichtsdestoweniger Salz gewesen und Salz geblieben, und durch meine Arbeit und mein Schreiben ist das Allendorfer Salz weder besser noch schlechter geworden. Auch bin ich mir meines geringen Verstandes und Vermögens in einer so reichen und weitläufigen Materie leider allzu gut bewusst. Weil jedoch Eure Fürstlichen Gnaden es von mir

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HandschriftS. 28 Bl. 11v

ÜbersetzungSeite 28

1

zu dieser Zeit gnädig begehrt haben, ich auch durch Gottes milde Güte eine besondere Neigung dazu habe und mich ohnehin schuldig erkenne, meine Gaben in das Zelt Gottes einzubringen — und wenn es nicht Silber, Gold, Samt oder Seide sein kann, so doch nach meinem Vermögen Ziegenhaar, Dachsfelle, Salz und geringe Stoffe —, damit Gottes Herrlichkeit auch am Salz hier zu Sooden umso reicher und mächtiger zutage trete: darum habe ich als ein berufener Diener Gottes an dieser Kirche in Sooden nicht nur von Amts wegen, sondern auch, weil ich Einwohner des hochlöblichen Fürstentums Hessen, meines geliebten Vaterlandes, und dazu bestellter Salzgraf bin, diese Arbeit unternommen. Denn dieses Werk ist mir vielfach aufgetragen worden: von dem teuren und christlichen Helden, dem durchlauchtigen und hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp dem Älteren, weiland Landgrafen zu Hessen, Eurer Fürstlichen Gnaden Herrn Vater, meinem gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen, christmilden und seligen Angedenkens, nicht weniger aber auch von Euren Fürstlichen Gnaden selbst. Und weil mir von beiden, dem hochge-

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HandschriftS. 29 Bl. 12r

ÜbersetzungSeite 29

1

dachten Herrn Vater Eurer Fürstlichen Gnaden wie auch von Euren Fürstlichen Gnaden selbst, viel Gnade und Gutes widerfahren ist und ich mich schuldig erkenne, dankbaren Gehorsam zu leisten, habe ich diese schwere Arbeit umso lieber und getroster in die Hand genommen — wenn auch nicht gründlich und erschöpfend, so doch der Oberfläche nach, um anderen einen Anreiz zu geben, es besser zu machen. So habe ich mich als zwiefach Verpflichteter dieser Arbeit nach bestem Vermögen unterzogen. Ich hoffe, Eure Fürstlichen Gnaden werden mit diesem meinem untertänigen Willen und Talent gnädig zufrieden sein, nach der Meinung des Dichters: Bei großen Dingen ist es genug, gewollt zu haben. Dass mir aber die Krittler vorwerfen, es sei mir nach dem Wort des Paulus als einem Theologen verboten, weltliche Sachen zu behandeln, dazu meine ich: Die guten Herren verstehen nicht — oder wollen mit Fleiß nicht verstehen —, wie weit den Geistlichen das Politische verboten ist. Zum Beweis sage ich: Die Verwaltung des jüdischen Reiches war eine ganz

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HandschriftS. 30 Bl. 12v

ÜbersetzungSeite 30

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politische und weltliche Sache. Dennoch befahl unser Herrgott den Priestern, sie sollten Recht und Gesetze studieren, damit im Notfall der König sich bei den Priestern Rat holen könne und sie ihn mit gutem Rat in der politischen Verwaltung nicht behindern, sondern fördern, damit es recht zugehe. Ja, unser Herrgott trug dem König auf, in wichtigen und schweren Händeln den geistlichen Rat zu gebrauchen und deren Urteil zu hören. Darum sagt der Prophet: Erkenntnis soll auf den Lippen der Priester sein, und das Gesetz soll man von ihnen lernen und erfragen. Daraus ist zu sehen, dass die jüdischen Priester Juristen gewesen sind. Die Geschichten der Bibel bezeugen, dass sie Ärzte waren und auch im Kriegswesen nicht unerfahren. Und damit ich es kurz beschließe: Text und Geschichten der Bibel geben zu verstehen, dass ein Prediger, wenn nicht in allen, so doch in sehr vielen Dingen der Kundigste und so beschaffen sein soll, dass er dem Recht nach — wenn auch nicht in der Ausübung — die Befugnis hat, zu urteilen und zu reden.

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HandschriftS. 31 Bl. 13r

ÜbersetzungSeite 31

1

Deswegen ist der Spruch des Paulus von den Vielgeschäftigen zu verstehen: von denen, die sich so tief in weltliche Geschäfte einlassen, dass sie sich auch über die Tatsachen das Urteil anmaßen und das Recht an sich ziehen; die darüber ihr Amt und das Predigen vergessen und alle Tage auf den Kanzleien streiten und Prozesse führen; die es nicht beim Wissen bewenden lassen, sondern sich in die Ausübung einhängen und einmengen und wie ein Krokodil zu Wasser und zu Land jagen, sich in der Kirche wie auf dem politischen Forum hören und sehen lassen. Denn wenn aus dem angeführten Paulus-Wort folgen sollte, dass einem Theologen weltliche Händel und Geschäfte schlechthin verboten sind, dann dürfte ein Prediger auch kein Ehemann und kein Haushalter sein. Weil ich also nur nebenher geschrieben habe, ohne dass mein Predigen und mein theologisches Studium darunter gelitten hätten, wird ein ehrbares und vernünftiges Herz mich wohl entschuldigt halten. Nicht weniger gilt: Die ehrbaren Heiden

Unsichere Lesungen

  1. Z. 17: παρεργικῶς — griechisch in Majuskeln

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HandschriftS. 32 Bl. 13v

ÜbersetzungSeite 32

1

und ihre Gelehrten haben sich in der Erkenntnis der Natur und ihrer Ordnung sehr geübt und befleißigt und sind darin so weit gekommen, dass wir uns höchlich verwundern müssen, wie hoch und tief sie in die Natur eingedrungen sind — sodass wir zu unserer Zeit in vielen Dingen von ihnen lernen müssen. Aber wie dem auch sei: Ihr Ziel und Ende war, dass Wissen an sich angenehm und süß ist, und es sind ihrer sehr wenige, die nach dem Warum gefragt und es gefunden haben. Darum sagt Paulus: Sie sind in ihren Gedanken eitel geworden. Ein christlicher Theologe aber — oder Philosoph, denn der heilige Chrysostomus nennt die Theologie durchweg Philosophie — bleibt nicht bei der Erfahrung und Erkenntnis der Dinge, ihres Stoffes und ihrer Form stehen, also dabei, *dass* sie sind. Er sucht vielmehr die erste wirkende Ursache und das letzte Ziel: wer der sei, der es so haben will, und warum er es so haben will. Darum haben uns die Heiden in der Erkenntnis der Dinge, die da sind, etwas vorgearbeitet und eine Hilfe

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HandschriftS. 33 Bl. 14r

ÜbersetzungSeite 33

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geleistet; das sollen wir dankbar erkennen und annehmen. Und was sie angefangen, aber unvollendet gelassen haben, das sollen wir aus Gottes Wort und Offenbarung zur Vollkommenheit führen. Darum sagt Augustinus mit Recht: Wenn die Heiden etwas Gutes hatten und dessen Gebrauch nicht kannten, so sollen es die Christen ihnen entwenden — wie die Israeliten es den Ägyptern taten — und es in den rechten Gebrauch bringen, zu dem Gott es verordnet hat und haben will. Deshalb ist die Erkenntnis der Dinge nach Stoff und Form ein heidnisches und philosophisches Studium; nach ihrer wirkenden Ursache und ihrer Absicht aber ist sie ein christliches und heiliges Studium. Denn Gott, der Allerheiligste, hat dies selbst hervorgebracht und eingerichtet und ist selbst ein Vater der Natur geworden; darum haben ihn die gelehrten Naturkundigen die schaffende Natur genannt. Und der allmächtige Gott wirkt noch unaufhörlich nicht nur die Natur, sondern in und durch die Natur —

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HandschriftS. 34 Bl. 14v

ÜbersetzungSeite 34

1

oder über und außerhalb der Natur, was sehr selten geschieht, und wider die Natur gar nicht, wie die Theologen wissen. Er befiehlt auch, dass die vernünftigen Geschöpfe die Natur wahrnehmen und nicht wie die Tiere in der Natur leben sollen, ohne sie zu wissen oder zu kennen. Darum hat er uns, wie eingangs erwähnt, so geschaffen, dass wir die Bilder der Dinge in unsere Sinne aufnehmen, sie fassen und lange Zeit bei uns tragen können. Der große Herr und natürliche Meister, Gott selbst, erweckt und macht Naturkundige, gibt den Geist und fördert es auf wunderbare Weise, auch indem er es eingießt oder, wie es die Theologen nennen, einhaucht — wie an Salomo zu sehen ist. Ja, Gott, der höchste Theologe, zeigt Ort und Gebrauch der Natur und seines Geschöpfs in der heiligen Theologie selbst, sodass wir genau sehen können, wie und wozu er die Naturkunde gebraucht. Er hat dieses Studium der Natur bis hierher gewaltig und mächtig erhalten, sodass es nicht untergegangen, erloschen noch aufge-

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HandschriftS. 35 Bl. 15r

ÜbersetzungSeite 35

1

hört hat, wie bei Josephus zu sehen ist. Und die Patriarchen Adam, Noah, Abraham und Jakob sind alle hervorragende, herrliche und große Naturkundige gewesen. Auch die besten Theologen — Christus selbst, Lukas, Paulus, Augustinus, die Magier, Chrysostomus, die Priester in Persien, Gregor von Nazianz — sind alle, wie auch zu dieser Zeit die allervornehmsten Theologen, Naturkundige gewesen. Die Erkenntnis der Natur ist auch hochnötig, um den ersten Artikel unseres christlichen Glaubens zu verstehen — von der Erschaffung aller Dinge, vom Reich der Macht und Weisheit Gottes — ja, um die ganze Heilige Schrift auszulegen und zu verstehen. Denn niemand wird verstehen, was Salzsäule, Salzbund, Salzbrunnen, Salztal, Salzopfer und Besprengung sind; niemand wird erkennen noch verstehen, was diese Wendungen bedeuten und wollen: „Ihr seid das Salz der Erde" und „Eure Rede sei mit Salz gewürzt" — niemand außer einem Naturkundigen, der die Natur kennt. Zwar will man einwenden, dass Erzketzer große Philosophen gewesen seien, was wohl zu glauben ist. Daraus folgt aber nicht, dass die Philosophie, die an sich

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HandschriftS. 36 Bl. 15v

ÜbersetzungSeite 36

1

selbst heilig und göttlich ist, sie zu Ketzern gemacht hätte — sondern der schändliche Missbrauch der Philosophie hat das getan. Denn sie wollten Gottes mächtige und freie Hand mit ihrer Kunst meistern und der Freiheit Gottes die Natur entgegensetzen, wie sie ist und läuft, und mit dem natürlichen Lauf die übernatürlichen Taten Gottes ermessen und ergründen. So haben sie es unternommen, die Magd mit ihrer Herrin streiten zu lassen, der sie unterworfen ist und aufwarten soll: die Philosophie mit der heiligen Theologie, wie Hagar mit Sara. Darum macht die Philosophie, wenn sie der Theologie aufwartet, nicht nur keinen Ketzer, sondern einen fleißigen Diener Gottes in den Reichen der Macht und der Gnade. Auch der heilige Apostel Paulus verdammt, wo er vor der Philosophie in Kolossä warnt, nicht schlechthin und gänzlich dieses Studium. Er sagt vielmehr, es gebe ein Studium der Philosophie, das leer und

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HandschriftS. 37 Bl. 16r

ÜbersetzungSeite 37

1

nichtig heißt, zur Gottseligkeit nichts nütze und nur auf weltlichen Zeitvertreib gerichtet ist — eines, das von den Dingen redet, wie sie sind, aber nicht, warum sie sind und woher sie kommen. Sonst wird jeder, der die Schriften des Paulus mit Fleiß liest, bekennen und sagen, dass er in der wahren Philosophie sehr vortrefflich gewesen ist; denn er hat wohl von den Lufterscheinungen reden können, hat ihren Gebrauch und ihr Ziel gekannt und angezeigt. Er lobt es nicht, wenn man in der Philosophie anfängt, sie aber nicht zum rechten Ende bringen will; sondern wenn die begonnenen guten Gedanken und Betrachtungen, wie er es nennt, verschwinden und aufhören, ehe sie zum Ende kommen, das missfällt ihm. Aus diesen wohl und fest gesetzten Gründen muss folgen, dass die Philosophie mit ihren Teilen keineswegs zu verachten ist, obwohl Heiden und Ketzer sie studiert haben. Vielmehr ist sie auch ein Studium Gottes und heiliger, erleuchteter Leute, und sie will auch anderen heiligen Leuten, besonders Predigern, wohl anstehen

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: vff — Wort am Zeilenende verwischt

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HandschriftS. 38 Bl. 16v

ÜbersetzungSeite 38

1

und gebühren. Ja, sie ist aufs Höchste vonnöten, um die Heilige Schrift und den ersten Artikel unseres Glaubens recht auszulegen und zu predigen und um die Zuhörer durch die Darstellung der unendlichen Weisheit, Macht, Gerechtigkeit und Güte Gottes zur Furcht und Liebe Gottes und zum schuldigen Gehorsam zu leiten. Wenn ich mich demnach — während andere die Zeit mit Schlafen, Müßiggang oder sonst ohne die Bibel zubringen — neben dem Predigtamt etwas auf dieses Studium des Salzwesens gewandt habe, das kein geringer Teil der Naturkunde ist, und wenn ich so den Meinen Gottes Werk, ja Gott selbst, besser bekannt zu machen suche: dann habe ich damit nicht nur nichts Tadelnswertes getan, sondern vielmehr Gottes Befehl ausgerichtet, mein Gewissen entlastet und der Welt mehr als andere gedient. Ich meine, ich sei um meines angewandten Fleißes willen weit eher zu loben als zu schelten. Und was die Spötter angeht, die über diese meine Arbeit höhnisch lachen und mich leichtfertig verspotten werden —

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HandschriftS. 39 Bl. 17r

ÜbersetzungSeite 39

1

meine Missgünstigen, die viel tadeln, aber selbst nichts machen und nichts zu verbessern wissen —, so sündigen sie entweder aus Unwissenheit, indem sie verdammen, was sie nicht kennen, oder sie tun mit Absicht und aus Bosheit unrecht. Mit solchen ist deshalb mehr Mitleid zu haben als zu streiten, weil sie mit derlei Verachtung nur ihre eigene Unweisheit, ihren groben Verstand und ihre Anmaßung zu bedecken meinen, von denen sie überschüttet sind. Darum, hochgeborener Fürst, gnädiger Landesvater und Herr, habe ich es auf Eurer Fürstlichen Gnaden gnädiges Begehren hin in Gottes Namen gewagt, dieses Werk in die Hand genommen und es, soweit Gott Gnade gegeben hat, so weit gebracht, wie Eure Fürstlichen Gnaden hier gnädig sehen mögen. Ich bin vornehmlich bei unserem hessischen Allendorfer Salzwerk geblieben und habe daneben etlicher anderer auswärtiger Salzwerke gedacht, die ich gesehen habe — doch nicht aller. Und weil, wie Aristoteles sagt, die Dauer die Dinge empfiehlt und lobt, von denen man schreibt, so habe ich in meinem Schreiben und Werk besonders auf das

Unsichere Lesungen

  1. Z. 8: kuhnheitt — Lesung unsicher

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HandschriftS. 40 Bl. 17v

ÜbersetzungSeite 40

1

uralte Herkommen dieses unseres Allendorfer Salzbrunnens gesehen. Danach habe ich beobachtet und aufgezeichnet, was sich in der Folge zugetragen hat und wie durch die hochlöblichen Fürsten zu Hessen diesem löblichen und nützlichen Werk Gottes mit allerlei Mitteln geholfen worden ist, sodass es, wie es heute vor Augen steht, in solchen Wohlstand gekommen ist und darin gehalten wird. Was ich sonst noch in diesem Werk behandelt habe, können Eure Fürstlichen Gnaden auf dem umgeschlagenen Blatt gnädig sehen. Dieses mein geringes Werk aber will ich Euren Fürstlichen Gnaden als meinem gnädigen Landesfürsten und — nächst Gott — höchstem Beschützer untertänigst mit gebührender und demütiger Ehrerbietung zueignen und widmen, mit der Bitte um gnädigen Schutz. Ich bitte demütig, Eure Fürstlichen Gnaden wollten diese meine Arbeit meine Arbeit sein und bleiben lassen. Wer etwas Besseres zu machen weiß, dem soll es von mir unbenommen sein. Wollten Sie auch mein und meiner Kinder gnädiger Herr sein und dieses Werk mehr

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HandschriftS. 41 Bl. 18r

ÜbersetzungSeite 41

1

um meines untertänigen Gehorsams und meiner guten Absicht willen als um ausführlicher großer Kunst willen — wie es billigerweise sein sollte — in Gnaden von mir aufnehmen und sich daran genügen lassen. So will ich fortan mit allem Vermögen meines Leibes und Lebens Euren Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Gefallen bei Tag und Nacht dienen und mich befleißigen, bei Gott mit meinem Vaterunser für Eure Fürstlichen Gnaden und für deren junge Herren und Fräulein leibliche Gesundheit und ein friedliches Regiment zu erbitten. Dieselben der Gnade des Allmächtigen und mich Ihrem gnädigen Schutz untertänigst befehlend, Eurer Fürstlichen Gnaden untertäniger, gehorsamer und treuer, fleißiger Johannes Rhenanus, Pfarrer und Salzgraf zum Sooden.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 14: E. F. Gl. — kalligraphische Kürzel, Lesung unsicher

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HandschriftS. 43 Bl. 19 Innhalt des ganntzen wercks

ÜbersetzungSeite 43

1

Inhalt des gesamten Werks

2

Das erste Buch

3

Vom ersten Ursprung des Salzwerks Sooden; darin wird mit stichhaltigen Argumenten aus wahren Geschichtsquellen (ex veris historiis) bewiesen, dass dieses Salzwerk schon vor Christi Geburt, zu den Zeiten des Cornelius Tacitus, Karls des Großen und des heiligen Bonifatius bestanden hat und bis auf diese Zeit geblieben ist; samt den Privilegien der Pfänner.

4

Das zweite Buch

5

Darin allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken: was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat und wie Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42 Pfännerböden (Siedehäuser) hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.

Aufnahme der Handschriftenseite Bd. 1, S. 43 (Bl. 19)
Das Inhaltsverzeichnis: „Innhalt des ganntzen wercks“ — heute: Inhalt des gesamten Werks Universitätsbibliothek Kassel · 2° Ms. Hass. 186, Bd. 1, S. 43 · gemeinfrei — vollständiger Bildnachweis

Unsichere Lesungen

  1. S. Fgl. — Abkuerzung fuer Seine Fuerstliche Gnaden; genaue Buchstabenfolge der Abbreviatur nicht ganz sicher
  2. 42. Pfenner Bote — Zahl 42 durch Zoom geprueft; Bote = Boden/Bothen (Siedehaeuser) (42 Pfaennerboeden)

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HandschriftS. 44 Innhalt des ganntzen wercks

ÜbersetzungSeite 44

1

Das dritte Buch

2

Der daraufhin erfolgte Vertrag, dazu etliche inzwischen ergangene Nebenverhandlungen, durch die unser gnädiger Fürst und Herr etc. veranlasst wurde, sich auf die zweimal wiederholte Location (Verpachtung) einzulassen.

3

Das vierte Buch

4

Darin allerlei Ordnungen des Salzwerks: erstlich die der Pfänner, danach die unseres gnädigen Fürsten und Herrn und der Pfänner gemeinsam,

5

darauf die Ordnung, die Jost Becker vorgeschlagen hat, dann die Ordnung, die ich, Rhenanus, zusammengezogen habe, und endlich etliche Holzordnungen, die mit denen von Allendorf und anderen aufgerichtet worden sind.

6

Das fünfte Buch

7

Darin [wird] der älteste Brunnenbau, den die …Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jost Becker — Name mit Zierstrich durch die Mittelbuchstaben (ck); Lesung Becker, auch Vecker moeglich; auf Bl. 20r als Beckernn wiederholt

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HandschriftS. 45 Bl. 20 Innhalt des ganntzen wercks

ÜbersetzungSeite 45

1

Fortsetzung von der vorigen Seite… Pfänner vor dem letzten Brunnenbau errichtet haben, [darin werden] danach der andere (zweite) Brunnenbau, der unter unserem gnädigen Fürsten und Herrn geschehen und vom seligen Jost Becker beschrieben worden ist, und dann auch die Ankündigung des Stollenbaus, der hernach vorgenommen werden soll, beschrieben.

2

Der erste Appendix

3

Ein allgemeines Resolvier-Buch (Erklärungsbuch) über alle Fachausdrücke (Terminos), Namen und Wörter, die in den oben genannten Büchern vorkommen; es hat der Holzvogt Hans Wagener angefertigt.

Unsichere Lesungen

  1. Jost Beckernn — Name mit Zierstrich durch ck; Lesung Becker nicht voellig sicher (auch Vecker denkbar)

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HandschriftS. 46 Innhalt des ganntzen wercks

ÜbersetzungSeite 46

1

Der zweite Appendix.

2

Universal-Probierbuch, das ich, Rhenanus, für den Kurfürsten von Sachsen durchgerechnet (ausgearbeitet) habe.

3

Der dritte Appendix.

4

Spezial-Probierbuch für das Salzwerk Sooden, durch Christoph Homberg angefangen und in der Folge fortgeführt (perpetuiert) bis auf diese Zeit.

Unsichere Lesungen

  1. abgerechnet — Lesung abgerech=net gesichert; gemeint wohl: fuer den Kurfuersten berechnet/ausgearbeitet

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HandschriftS. 47 Bl. 21 Innhalt des ganntzen wercks

ÜbersetzungSeite 47

1

Der vierte Appendix.

2

Mein, Johannes Rhenanus', Reisebuch und Bericht von allerlei Salzwerken und Salzbrunnen, die ich hier und dort gesehen habe.

3

Hierin soll eingefügt werden, was ich im Einzelnen verhandelt und erfahren habe.

4

Miscellanea (Vermischtes).

5

Auszug (Extract) aus allen bei mir verwahrten Büchern und Briefen, aus denen ich dies alles exzerpiert habe; darin wird angezeigt, wo und in welchem Buch oder Konvolut man jede Sache suchen und finden soll, etc.

Unsichere Lesungen

  1. in sonndernn — Lesung nicht ganz sicher; Sinn: insonderheit, im Einzelnen
  2. Faszikel A-F, H und AA — Bleistiftvermerk moderner Hand, erstes Wort schwer lesbar (Faszikel?)

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II · 2. Buch · Band 1

Die Entwicklung unter Landgraf Philipp dem Großmütigen

Das zweite Buch · 510 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 145 Bl. 70r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 145

1

Darin allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42

2

Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.

3

Bis hierher habe ich im ersten Buch aus alten und neueren Geschichtswerken, Kosmographen und sonstigen anderen Vermutungen, so viel wie möglich, von der ersten Entstehung des Salzwerks gehandelt, desgleichen auch von allen Privilegien, so viele deren die Pfänner bei sich haben, bis auf das Jahr 1511 geschrieben,

4

und es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Bötte[?] — Wort nach 'Pfenner': B-o/oe-tt-e mit Zierstrich durch tt; wohl 'Boette' (Siedehaeuser, vgl. Bodenn/Bothenn), Lesung des Vokals unsicher
  2. schreitte — auch 'schritte' moeglich, ueberschriebene Bogen ueber dem Wort

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HandschriftS. 146 Bl. 70v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 146

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund es soll demnach nun daran sein, dass ich weiter zum zweiten Buch schreite und darin, meiner Zusage nach, allerlei Schreiben, Ratschläge und Bedenken vorstelle, was unseren gnädigen Fürsten und Herrn hochlöblichen Gedächtnisses bewogen hat, wie auch Seine Fürstlichen Gnaden dazu gekommen sind, über die 42

2

Pfänner-Koten[?] hinaus noch mehr zu bauen, und was deshalb auf allen Seiten vorgefallen ist.

3

Es waren auch die Pfänner ganz und gar darauf versteift und der Meinung, dass sie keineswegs nachgeben wollten, dass unser gnädiger Fürst und Herr hochlöblichen Gedächtnisses neben ihnen im Salzwerk bauen dürfe, sondern wollten allein damit befreit sein und Seinen Fürstlichen Gnaden nicht im Geringsten zugestehen, etwas zu bauen,

4

weshalb sie sich denn Seinen Fürstlichen Gnaden widersetzten und viele und mancherlei Ratschläge bei auswärtigen Hohen Schulen, Doktoren und anderen gelehrten und verständigen Leuten suchten und große Kosten darauf verwendeten, wie denn auch gleichermaßen der hochgedachte Fürst in diesem Fall nichts unterlassen hat, was zur Beförderung Seiner Fürstlichen Gnaden

5

Vorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Abkuerzung (wohl 'seiner fuerstlichen gnaden'); erster Buchstabe langes s oder f, auch 'ffgl.' lesbar; ebenso Zeilen 10, 11, 17
  2. Bötte[?] — wie Seite 145: Vokal unsicher, wohl 'Boette' (Siedehaeuser)
  3. auswerti= — Lesung 'auswertigenn' aus Kontext (auswaertige hohe Schulen); Schriftbild undeutlich

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HandschriftS. 147 Bl. 71r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 147

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVorhaben dienlich sein mochte. Wiewohl nun für notwendig erachtet werden könnte, dass der Länge nach alle dieselben Schreiben und Ratschläge, die beiderseits eingegangen sind, ordentlich einander gegenübergestellt würden,

2

so habe ich doch um der lieben Kürze willen viele davon weggelassen und allein diejenigen verzeichnet, die meines Erachtens die Sache erläutern.

3

Wenn man aber je weitere Kenntnis haben will, hat man dieselben in meinem Kasten[?] nach Anweisung des Extracts Miscellaneorum (Auszugs der vermischten Schriften) zu suchen.

4

Dorthin will ich einen jeden verwiesen haben.

5

Und ich will demnach in Gottes Namen die allerersten Schreiben setzen,

6

welche der mehr hochgedachte Fürst an die Pfänner gerichtet hat, und folgends, was weiter wegen des ersten und zweiten Vertrags, auch der ersten und zweiten Location (Verpachtung) vorgefallen ist, ordentlich setzen etc.

Unsichere Lesungen

  1. Castenn[?] — Wort vor 'nach anweisung': Anfangsbuchstabe undeutlich (C oder b), Zierstrich durch st; 'Castenn' aus Kontext
  2. etc. — als et-cetera-Kuerzel (e mit Schlussschnoerkel) geschrieben

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HandschriftS. 148 Bl. 71v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 148

1

Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.

2

Liebe Getreue, etlicher Sachen halber haben wir dem gegenwärtigen unserem Rentschreiber zu Kassel, Diener und lieben Getreuen Henrich Müldener und Josten Berben[?] Befehl gegeben, sie bei euch auszurichten.

3

Darum ist unser Begehren, dass ihr denselben unseren Dienern in dem, was sie von unsertwegen an euch ersuchen, förderlich und behilflich seid und euch darin unweigerlich erzeigt; dessen wollen wir uns gänzlich versehen. Gegeben zu Kassel am Samstag Circumcisionis

4

Domini (Beschneidung des Herrn, Anfang Januar) im Jahr 1538.

5

Philips, Landgraf zu Hessen, eigenhändig unterschrieben (sst.).

6

Unseren lieben Getreuen, den Pfännern zu Allendorf in den Sooden etc.

Unsichere Lesungen

  1. Mülde= — Anfangsbuchstabe M oder W (Muelde=nernn / Wilde=nernn); Name des Renndtschreibers, wohl 'Mueldenernn'
  2. Berbenn[?] — zweiter Personenname nach 'Jostenn'; Anfangsbuchstabe B oder V, Lesung unsicher); L zu Hessenn sst. (Abkuerzungen: L wohl fuer Lanndtgraue, sst wohl subscripsit; Schriftzug stark verschliffen

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HandschriftS. 149 Bl. 72r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 149

1

Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc.

2

Liebe Getreue, uns kommt von vielen Orten unseres Fürstentums, unserer Lande und Gebiete glaubhaft zu Ohren, dass es an allen Orten unseres Fürstentums und unserer Lande an Salz mangele und ein unbilliger, ungewöhnlicher Aufschlag auf das Salz gemacht werde, sodass unsere Untertanen[?], Arme und Reiche, in dieser Zeit des Mangels an Salz dieses in anderen und fremden Landen mit großen, schweren Kosten suchen und beschaffen müssen. Weil denn des Volks aus göttlicher Gnade je länger je mehr wird und aus dieser Ursache auch die Welt, und besonders unser Fürstentum, je länger je mehr Salz bedürfen wird, und aber der allmächtige Gott in solchem unserem Fürstentum bei euch reiche Salzadern zu Allendorf im Sooden gegeben hat, welche, wie wir aus glaubhaftem Bericht erfahren, viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnten, so sind wir aus zeitigem Rat unserer trefflichen Räte und etlicher unserer Landschaft, die wir stattlich dabei gehabt haben, bedacht gewesen und haben es für rechtmäßig, ehrlich, nützlich und notwendig angesehen, etliche weitere Pfannen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnnpillicher vngewönlicher vffschlagk — Wortanfaenge vn/vm verschliffen; auch 'vmbillicher' lesbar
  2. vnnderthane[?] — Wortende verschliffen, 'vnnderthann'/'vnnderthone' moeglich

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HandschriftS. 150 Bl. 72v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 150

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteLiebe Getreue, uns kommt von vielen Orten unseres Fürstentums, unserer Lande und Gebiete glaubhaft zu Ohren, dass es an allen Orten unseres Fürstentums und unserer Lande an Salz mangele und ein unbilliger, ungewöhnlicher Aufschlag auf das Salz gemacht werde, sodass unsere Untertanen[?], Arme und Reiche, in dieser Zeit des Mangels an Salz dieses in anderen und fremden Landen mit großen, schweren Kosten suchen und beschaffen müssen. Weil denn des Volks aus göttlicher Gnade je länger je mehr wird und aus dieser Ursache auch die Welt, und besonders unser Fürstentum, je länger je mehr Salz bedürfen wird, und aber der allmächtige Gott in solchem unserem Fürstentum bei euch reiche Salzadern zu Allendorf im Sooden gegeben hat, welche, wie wir aus glaubhaftem Bericht erfahren, viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnten, so sind wir aus zeitigem Rat unserer trefflichen Räte und etlicher unserer Landschaft, die wir stattlich dabei gehabt haben, bedacht gewesen und haben es für rechtmäßig, ehrlich, nützlich und notwendig angesehen, etliche weitere Pfannen,

2

so viele die Salzadern tragen mögen, zu den anderen zu machen und zu bauen, nach Gelegenheit und Notdurft unseres Fürstentums, auch unserer selbst, sofern uns solches von Rechts wegen zu tun zugelassen und gebührlich ist. Nachdem wir aber befinden, dass weiland der hochgeborene Fürst, Herr Wilhelm, zu jener Zeit der Mittlere, Landgraf zu Hessen, Graf zu Ziegenhain und Nidda, danach auch Graf zu Katzenelnbogen und Diez, unser freundlicher lieber Herr Vater seligen, löblichen Gedächtnisses, [gestrichen: durch auf Bericht] eurer Eltern und Vorfahren

3

der Wahrheit gründlich berichtet worden sein soll, dass die Gebauerschaft, Gerechtigkeit und Freiheit des obgenannten Salzwerks, die eure Eltern und Vorfahren in solchen Briefen und Siegeln erhalten haben, euren Vorfahren durch unsere Voreltern, die früheren Landgrafen zu Hessen, gnädig gegeben und verliehen worden sein sollen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: durch auff bericht] — kraeftig getilgte Wortfolge, Lesung der gestrichenen Woerter unsicher
  2. Jtzo — Wortanfang verschliffen, auch 'Jzo' lesbar

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HandschriftS. 151 Bl. 73r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 151

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteder Wahrheit gründlich berichtet worden sein soll, dass die Gebauerschaft, Gerechtigkeit und Freiheit des obgenannten Salzwerks, die eure Eltern und Vorfahren in solchen Briefen und Siegeln erhalten haben, euren Vorfahren durch unsere Voreltern, die früheren Landgrafen zu Hessen, gnädig gegeben und verliehen worden sein sollen,

2

weil aber unser Herr und Vater selig zu jener Zeit an Jahren noch jung und unmündig gewesen ist, so will eure und unsere Notdurft erfordern, dass ihr uns von solchen Briefen und Siegeln glaubhafte und wahrhaftige Anzeige tut,

3

damit wir berichtet werden mögen, aus welchen Ursachen unser unmündiger Herr und Vater zu solcher Konfirmation (Bestätigung) der Privilegien bewegt worden sei und ob diese begründet seien

4

oder nicht. Wo wir dann dieselben dermaßen begründet befinden, dass es Seiner Liebden gebührt hat, sie zu geben, und sie dem gemeinen Nutzen und der Notdurft unseres Fürstentums nicht zuwider oder hinderlich sind,

5

so wollen wir uns darin halten und erzeigen, wie es einem ehrlichen Fürsten des Heiligen Reichs zu tun gebührt. Denn ihr habt euch ohne allen Zweifel dessen zu berichten, dass einer, der auf vergangene Sache[?] und Gerechtigkeit und auf den Bericht eines anderen hin konfirmiert, von Neuem nichts gibt oder verschreibt, sondern das zuvor Gegebene bestätigt. Gleichermaßen habt ihr euch auch zu berichten: Wenn etwas [gestrichen: auf] ungenügendem oder unvollkommenem Bericht in dieser Gestalt konfirmiert und bestätigt worden wäre, und besonders, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, dass weder Seine Liebden selbst, wenn sie noch lebte, noch wir als deren Erben schuldig wären, solches so zu vollziehen; denn alles, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich ist, das ist im Recht nicht beständig. Und demnach ist aus den obgenannten und anderen redlichen, bewegenden Ursachen unser gnädiges und ernstliches Erfordern, dass ihr alle samt und sonders, die ihr wegen des obgenannten Salzwerks Interesse und Gerechtigkeit habt und zu Allendorf und in unserem Fürstentum in der Nähe wohnt, wo sie in dieser Zeit zu erreichen sind, durch euch selbst oder eure bevollmächtigte Botschaft und Anwälte, mit voller Vollmacht ohne Rückfrage (Hintersichbringen) zu handeln, am nächsten Samstag gegen Abend hier erscheint, um dieses und anderes unser Vorhalten anzuhören und von dem obgenannten Bericht, der dem hochgenannten unserem Herrn und Vater geschehen ist, wahrhaftige Anzeige mit unserer Eltern Brief und Siegel [übergeschrieben: und] anderem Bericht, der vor dem Recht genügend sei, zu tun, desgleichen, ob ihr weitere Privilegien von den älteren Vorfahren, den Fürsten zu Hessen, hättet, und dieselben anzuzeigen. Was wir dann befinden, das rechtmäßig bewilligt und ausgegangen und dem gemeinen Nutzen nicht zuwider oder hinderlich wäre,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. bewegt seye wordenn — durch 'bewegt' laeuft ein langer Federstrich; wohl Zierstrich, keine Tilgung, da das Wort im Satz benoetigt wird
  2. sache[?] — Wortende im Schlussschnoerkel verschliffen

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HandschriftS. 152 Bl. 73v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 152

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteso wollen wir uns darin halten und erzeigen, wie es einem ehrlichen Fürsten des Heiligen Reichs zu tun gebührt. Denn ihr habt euch ohne allen Zweifel dessen zu berichten, dass einer, der auf vergangene Sache[?] und Gerechtigkeit und auf den Bericht eines anderen hin konfirmiert, von Neuem nichts gibt oder verschreibt, sondern das zuvor Gegebene bestätigt. Gleichermaßen habt ihr euch auch zu berichten: Wenn etwas [gestrichen: auf] ungenügendem oder unvollkommenem Bericht in dieser Gestalt konfirmiert und bestätigt worden wäre, und besonders, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, dass weder Seine Liebden selbst, wenn sie noch lebte, noch wir als deren Erben schuldig wären, solches so zu vollziehen; denn alles, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich ist, das ist im Recht nicht beständig. Und demnach ist aus den obgenannten und anderen redlichen, bewegenden Ursachen unser gnädiges und ernstliches Erfordern, dass ihr alle samt und sonders, die ihr wegen des obgenannten Salzwerks Interesse und Gerechtigkeit habt und zu Allendorf und in unserem Fürstentum in der Nähe wohnt, wo sie in dieser Zeit zu erreichen sind, durch euch selbst oder eure bevollmächtigte Botschaft und Anwälte, mit voller Vollmacht ohne Rückfrage (Hintersichbringen) zu handeln, am nächsten Samstag gegen Abend hier erscheint, um dieses und anderes unser Vorhalten anzuhören und von dem obgenannten Bericht, der dem hochgenannten unserem Herrn und Vater geschehen ist, wahrhaftige Anzeige mit unserer Eltern Brief und Siegel [übergeschrieben: und] anderem Bericht, der vor dem Recht genügend sei, zu tun, desgleichen, ob ihr weitere Privilegien von den älteren Vorfahren, den Fürsten zu Hessen, hättet, und dieselben anzuzeigen. Was wir dann befinden, das rechtmäßig bewilligt und ausgegangen und dem gemeinen Nutzen nicht zuwider oder hinderlich wäre,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: vff] — kurzes getilgtes Wort nach 'was'; Lesung 'vff' unsicher
  2. bericht — langer Federstrich durch das Wort; wohl Zierstrich, keine Tilgung, da das Wort im Satz benoetigt wird
  3. bestenndige — Federstrich durch das Wortende; wohl Zierstrich, keine Tilgung

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HandschriftS. 153 Bl. 74r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 153

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteso wollen wir uns darin halten und erzeigen, wie es einem ehrlichen Fürsten des Heiligen Reichs zu tun gebührt. Denn ihr habt euch ohne allen Zweifel dessen zu berichten, dass einer, der auf vergangene Sache[?] und Gerechtigkeit und auf den Bericht eines anderen hin konfirmiert, von Neuem nichts gibt oder verschreibt, sondern das zuvor Gegebene bestätigt. Gleichermaßen habt ihr euch auch zu berichten: Wenn etwas [gestrichen: auf] ungenügendem oder unvollkommenem Bericht in dieser Gestalt konfirmiert und bestätigt worden wäre, und besonders, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, dass weder Seine Liebden selbst, wenn sie noch lebte, noch wir als deren Erben schuldig wären, solches so zu vollziehen; denn alles, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich ist, das ist im Recht nicht beständig. Und demnach ist aus den obgenannten und anderen redlichen, bewegenden Ursachen unser gnädiges und ernstliches Erfordern, dass ihr alle samt und sonders, die ihr wegen des obgenannten Salzwerks Interesse und Gerechtigkeit habt und zu Allendorf und in unserem Fürstentum in der Nähe wohnt, wo sie in dieser Zeit zu erreichen sind, durch euch selbst oder eure bevollmächtigte Botschaft und Anwälte, mit voller Vollmacht ohne Rückfrage (Hintersichbringen) zu handeln, am nächsten Samstag gegen Abend hier erscheint, um dieses und anderes unser Vorhalten anzuhören und von dem obgenannten Bericht, der dem hochgenannten unserem Herrn und Vater geschehen ist, wahrhaftige Anzeige mit unserer Eltern Brief und Siegel [übergeschrieben: und] anderem Bericht, der vor dem Recht genügend sei, zu tun, desgleichen, ob ihr weitere Privilegien von den älteren Vorfahren, den Fürsten zu Hessen, hättet, und dieselben anzuzeigen. Was wir dann befinden, das rechtmäßig bewilligt und ausgegangen und dem gemeinen Nutzen nicht zuwider oder hinderlich wäre,

2

darin wollen wir uns, wie gesagt, fürstlich und gebührlich erzeigen; aber das andere, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, zu gebührlicher Milderung und Rechtmäßigkeit, ohne euren Schaden, mäßigen und mildern. Denn wir wollen euch nicht verbergen[?], dass wir nicht gesonnen sind, jemandem Abbruch oder Schaden zu tun, sondern die zweiundvierzig Pfannen in ihrem Wesen bleiben zu lassen und daneben andere mehr, uns und dem Fürstentum zugute, zu bauen und zu machen; wir sind auch geneigt, mit euch eine Ordnung und Satzung des Siedens, des Holzes und des Salzkaufs zu machen, damit einer den anderen an dem Seinen nicht hindere oder ihm Schaden zufüge, sondern dass dieselbe künftig so stet und fest gehalten werden möge; dazu auf Wege zu denken, wie der Salzbrunnen gebessert, auch Holz und Wellen (Reisigbündel) zum Sieden mit leichteren und geringeren Kosten herbeigeschafftLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. wohnen — Wortende verschliffen, auch ,wonen' oder ,wohnem' lesbar
  2. vf — Kurzes Wort vor ,nechst', auch ,es' lesbar); ohn ewern (Endungen verschliffen, auch ,ohne ewerm' möglich

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HandschriftS. 154 Bl. 74v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 154

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedarin wollen wir uns, wie gesagt, fürstlich und gebührlich erzeigen; aber das andere, was dem gemeinen Nutzen und der Notdurft zuwider und hinderlich wäre, zu gebührlicher Milderung und Rechtmäßigkeit, ohne euren Schaden, mäßigen und mildern. Denn wir wollen euch nicht verbergen[?], dass wir nicht gesonnen sind, jemandem Abbruch oder Schaden zu tun, sondern die zweiundvierzig Pfannen in ihrem Wesen bleiben zu lassen und daneben andere mehr, uns und dem Fürstentum zugute, zu bauen und zu machen; wir sind auch geneigt, mit euch eine Ordnung und Satzung des Siedens, des Holzes und des Salzkaufs zu machen, damit einer den anderen an dem Seinen nicht hindere oder ihm Schaden zufüge, sondern dass dieselbe künftig so stet und fest gehalten werden möge; dazu auf Wege zu denken, wie der Salzbrunnen gebessert, auch Holz und Wellen (Reisigbündel) zum Sieden mit leichteren und geringeren Kosten herbeigeschafft

2

und die Ordnung vorgenommen werden möge, die euch und uns nützlich und jedermann tragbar sein möchte. Deshalb wollet euren Gesandten, sofern ihr nicht alle selbst erscheinen könnt, von diesem allem Befehl geben, darin — im Falle, dass wir die Sache so befinden werden, wie wir nicht zweifeln, dass uns solches so zu tun gebührt — endgültig zu schließen und damit auf die Abwesenden nicht zu warten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. pergenn — Auch ,fergenn' lesbar; gemeint wohl ,bergen/verbergen'
  2. ordenunge — Wortende verschliffen, auch ,ordenungenn' möglich

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HandschriftS. 155 Bl. 75r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 155

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund die Ordnung vorgenommen werden möge, die euch und uns nützlich und jedermann tragbar sein möchte. Deshalb wollet euren Gesandten, sofern ihr nicht alle selbst erscheinen könnt, von diesem allem Befehl geben, darin — im Falle, dass wir die Sache so befinden werden, wie wir nicht zweifeln, dass uns solches so zu tun gebührt — endgültig zu schließen und damit auf die Abwesenden nicht zu warten,

2

denn wir bedürfen derselben zu dieser Handlung nicht und finden ohnehin in Berichten, dass an anderen Orten, wo Salzwerke sind, ein jeder seinen Teil selbst verrechnen muss.

3

[Zeilenfüller] Solches wollen wir euch also aus Notdurft des Fürstentums und des gemeinen Nutzens nicht unangezeigt lassen und wollen uns dessen zu euch versehen. Gegeben zu Kassel am Dienstag nach Dreikönig (8. Januar) im Jahr 1538. Philips zu Hessen, eigenhändig unterschrieben (sst.).

4

Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Philips zu Hessenn sst. — Stark verschnörkelte Unterschriftszeile; vor ,zu' evtl. Kürzel (,L.' für Landgraf oder ,czu'), Schlusskürzel ,sst.' (subscripsit)
  2. solchs — Erster Buchstabe verschliffen, auch ,selchs' lesbar

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HandschriftS. 156 Bl. 75v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 156

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteUnseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.

2

Instruktion und Befehl[?] der gemeinen Pfänner der Gebauerschaft zu Sooden zu Allendorf an der Werra, so viele zu dieser Zeit zusammen gewesen sind: Sie haben den ehrenfesten, ehrsamen und vorsichtigen Aßmus von Butlar, Johann Schaffnit dem Älteren, Erban[?] Tholden[?] und Johann Riedenstein, Johann Caßelmann[?], Bürgermeister zu Allendorf, Gabriel Gautzler[?] und Andres Strecker, den Zeigern dieses Briefs,

3

an den durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, unseren gnädigen Landesfürsten und Herrn,

4

auf jetzt[?] Seiner Fürstlichen Gnaden gnädigen Vorbescheid hin, solchen angesetzten Tag zu besuchen, da sie verhindert sind, und um Erstreckung (Verlängerung) dieses Tages untertänig zu bitten, mündlich vorzutragen befohlen[?], so und in der Gestalt, wie folgt.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. beueles — Auch ,beuelchs' lesbar (Befehls)); erbann Tholdenn (Vorname auch ,vrbann' lesbar; Nachname auch ,Choldenn' möglich (auf 77v Zeile 13 klarer: ,Tholde')
  2. Caßelmann — Anfangsbuchstabe auch ,L' lesbar (,Laßelmann')
  3. Gautzler — Anfangsbuchstabe auch ,S' lesbar (,Sautzler')); vff Jtzt sfgl. (Kürzelgruppe; wohl ,vff Jtzt s(einer) f(urstlichen) g(naden)l(iebden)', auch ,Jrt'/,ditz' lesbar

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HandschriftS. 157 Bl. 76r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 157

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteauf jetzt[?] Seiner Fürstlichen Gnaden gnädigen Vorbescheid hin, solchen angesetzten Tag zu besuchen, da sie verhindert sind, und um Erstreckung (Verlängerung) dieses Tages untertänig zu bitten, mündlich vorzutragen befohlen[?], so und in der Gestalt, wie folgt.

2

Erstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen Gnaden Schreiben und Erfordern am vergangenen Mittwoch nach Egidii (1538) ungefähr zu Mittag zugekommen und von den gemeinen Pfännern untertänig empfangen, erbrochen und verlesen worden ist, dessen Inhalts, und wir uns in unseren Pflichten noch schuldig erkennen, dem so nachzukommen und den angesetzten Tag zu besuchen — weil wir aber trotz unseres möglichen, angewandten Fleißes die gemeinen Pfänner, die in die Gebauerschaft gewählt[?] sind und dazugehören, in solcher Kürze nicht haben zu uns fordern und bekommen können, und es uns nicht geziemen will, uns ohne Wissen und Bewilligung derselben Abwesenden in irgendeine Sache und Handlung einzulassen, wie denn Seine Fürstlichen Gnaden aus fürstlichem Verstand gnädig zu ermessen haben; auch weil etliche unserer Mitpfänner zu dieser Zeit nicht daheim befunden wurden und auch unsere Botschaft sie nicht angetroffen hat, die wir doch zu solchem Tag nach unserer hohen Notdurft gebrauchen und nicht entbehren können; auch weil diejenigen, auf die wir uns verlassen und die wir an unserem Wort zu gebrauchen[?] hofften, in so kurzer Eile nicht zu bekommen sind — aus diesen und anderen unseren beweglichen Verhinderungen und Ursachen sollen unsere Gesandten Befehl haben, unseren gnädigen Fürsten und Herrn von unser aller wegen untertänig und mit höchstem Fleiß zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen unser Ausbleiben aus den angezeigten Ursachen nicht in Ungnaden aufnehmen, sondern uns diesmal, weil es uns unmöglich war, uns in einer so hochwichtigen Sache in so kurzer Frist nach unserer Notdurft zurüsten zu können oder zu mögen, gnädig und genügend entschuldigt halten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. beuohlenn — Wortanfang der Seite, Fortsetzung von ,anzutragk='; auch ,beuehlenn' lesbar
  2. sfgl. — Kürzel ,sfgl.' (seiner fürstlichen gnaden); Buchstabenfolge verschliffen
  3. erwehlet — Mittelteil verschliffen, auch ,erwelet'/,erwerbet' lesbar
  4. nit — Auch ,mit' lesbar; Kontext spricht für ,nit'

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HandschriftS. 158 Bl. 76v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 158

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteErstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen Gnaden Schreiben und Erfordern am vergangenen Mittwoch nach Egidii (1538) ungefähr zu Mittag zugekommen und von den gemeinen Pfännern untertänig empfangen, erbrochen und verlesen worden ist, dessen Inhalts, und wir uns in unseren Pflichten noch schuldig erkennen, dem so nachzukommen und den angesetzten Tag zu besuchen — weil wir aber trotz unseres möglichen, angewandten Fleißes die gemeinen Pfänner, die in die Gebauerschaft gewählt[?] sind und dazugehören, in solcher Kürze nicht haben zu uns fordern und bekommen können, und es uns nicht geziemen will, uns ohne Wissen und Bewilligung derselben Abwesenden in irgendeine Sache und Handlung einzulassen, wie denn Seine Fürstlichen Gnaden aus fürstlichem Verstand gnädig zu ermessen haben; auch weil etliche unserer Mitpfänner zu dieser Zeit nicht daheim befunden wurden und auch unsere Botschaft sie nicht angetroffen hat, die wir doch zu solchem Tag nach unserer hohen Notdurft gebrauchen und nicht entbehren können; auch weil diejenigen, auf die wir uns verlassen und die wir an unserem Wort zu gebrauchen[?] hofften, in so kurzer Eile nicht zu bekommen sind — aus diesen und anderen unseren beweglichen Verhinderungen und Ursachen sollen unsere Gesandten Befehl haben, unseren gnädigen Fürsten und Herrn von unser aller wegen untertänig und mit höchstem Fleiß zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen unser Ausbleiben aus den angezeigten Ursachen nicht in Ungnaden aufnehmen, sondern uns diesmal, weil es uns unmöglich war, uns in einer so hochwichtigen Sache in so kurzer Frist nach unserer Notdurft zurüsten zu können oder zu mögen, gnädig und genügend entschuldigt halten,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zugebrauchen — Wortende verschliffen, auch ,zugebrauch' lesbar

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HandschriftS. 159 Bl. 77r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 159

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteErstlich sollen die genannten, von unseren Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden abgefertigten Befehlshaber dem hochgedachten unserem gnädigen Herrn und Fürsten zu Hessen mündlich vortragen: Nachdem den gemeinen Pfännern zum Sooden Seiner Fürstlichen Gnaden Schreiben und Erfordern am vergangenen Mittwoch nach Egidii (1538) ungefähr zu Mittag zugekommen und von den gemeinen Pfännern untertänig empfangen, erbrochen und verlesen worden ist, dessen Inhalts, und wir uns in unseren Pflichten noch schuldig erkennen, dem so nachzukommen und den angesetzten Tag zu besuchen — weil wir aber trotz unseres möglichen, angewandten Fleißes die gemeinen Pfänner, die in die Gebauerschaft gewählt[?] sind und dazugehören, in solcher Kürze nicht haben zu uns fordern und bekommen können, und es uns nicht geziemen will, uns ohne Wissen und Bewilligung derselben Abwesenden in irgendeine Sache und Handlung einzulassen, wie denn Seine Fürstlichen Gnaden aus fürstlichem Verstand gnädig zu ermessen haben; auch weil etliche unserer Mitpfänner zu dieser Zeit nicht daheim befunden wurden und auch unsere Botschaft sie nicht angetroffen hat, die wir doch zu solchem Tag nach unserer hohen Notdurft gebrauchen und nicht entbehren können; auch weil diejenigen, auf die wir uns verlassen und die wir an unserem Wort zu gebrauchen[?] hofften, in so kurzer Eile nicht zu bekommen sind — aus diesen und anderen unseren beweglichen Verhinderungen und Ursachen sollen unsere Gesandten Befehl haben, unseren gnädigen Fürsten und Herrn von unser aller wegen untertänig und mit höchstem Fleiß zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen unser Ausbleiben aus den angezeigten Ursachen nicht in Ungnaden aufnehmen, sondern uns diesmal, weil es uns unmöglich war, uns in einer so hochwichtigen Sache in so kurzer Frist nach unserer Notdurft zurüsten zu können oder zu mögen, gnädig und genügend entschuldigt halten,

2

und schließlich Seine Fürstlichen Gnaden von unser aller wegen aufs alleruntertänigste und fleißigste zu bitten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen uns aus fürstlicher Mildigkeit so gnädig sein, unser Anliegen in diesem Fall in Gnaden zu bedenken und uns nach unserer hohen Notdurft den jetzt anberaumten Tag und Termin bis auf eine andere geräumige und bequeme Zeit, doch nach Seiner Fürstlichen Gnaden Gelegenheit, zu erstrecken; in tröstlicher Hoffnung, Seine Fürstlichen Gnaden werden als unser gnädiger Landesfürst und Herr uns, den gemeinen Pfännern und der Gebauerschaft zum Sooden, als Seiner Fürstlichen Gnaden Untertanen, solche geziemende[?] Bitte nicht versagen, sondern sich darin fürstlich und gnädig erzeigen. Das wollen die gemeinen Pfänner und die Gebauerschaft zum Sooden mit ihren gehorsamen, untertänigen und willigen Diensten um den vielhochgedachten Seine Fürstlichen Gnaden allezeit zu verdienen willig und unverdrossen sein. Auf dies alles Seine Fürstlichen Gnaden um gnädige Antwort zu bitten.

Unsichere Lesungen

  1. zimblichen — Anfangsbuchstabe verschliffen, auch ,himblichen' lesbar; wohl ,ziemlichen'
  2. termin — In lateinischer Schrift abgesetzt; Lesung sicher, Schriftwechsel vermerkt

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HandschriftS. 160 Bl. 77v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 160

1

Dessen zur Urkunde haben wir die ehrsamen, vorsichtigen Herren Bürgermeister und Rat zu Allendorf gütlich gebeten, diese unsere Instruktion zu versiegeln, sodass wir, die jetztgenannten Bürgermeister und Rat, bekennen, unserer Stadt gemeines Sekret (Siegel) um gütlicher Bitte willen, doch uns, dem Rat, und der gemeinen Stadt ohne Schaden, am Ende dieser Schrift aufgedrückt zu haben. Gegeben[?] am Sonntag, dem achten Tag nach Heilig Dreikönig (13. Januar), im achtunddreißigsten Jahr (1538).

2

Es sind die ehrenfesten, ehrsamen und vorsichtigen Aßmus von Butlar, Johann Schaffnit der Ältere, Erban[?] Tholde, Johann Riedenstein und Johan Caßelmann[?], Bürgermeister zu Allendorf, Gabriel Gautzler[?] und Andreas Strecker,

3

samt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. datt. — Abgekürztes ,datum' am Zeilenende, auch ,date' lesbar); Erbann Tholde (Vorname auch ,Vrbann' lesbar (vgl. 75v Zeile 9)
  2. Caßelmann — Anfangsbuchstabe auch ,L' lesbar (,Laßelmann')
  3. Gautzler — Anfangsbuchstabe auch ,S' lesbar (,Sautzler')); eilff auhrenn zu mittag vor Weins (Zeilenende stark verschliffen; ,auhrenn' = Uhren; ,vor Weins' unklar, evtl. ,vor Essens'; Fortsetzung ,gnedigl=' auf der Folgeseite

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HandschriftS. 161 Bl. 78r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 161

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesamt anderen vom Adel und aus den Städten, die mit in die Gebauerschaft der Pfänner gehören und sich dort zu Kassel befunden haben und angetroffen wurden, um elf Uhr[?] zu Mittag vor unserem[?] gnädigen

2

Fürsten und Herrn zu Hessen und dessen trefflichen Räten und auch denen von den Städten auf dem Schloss in Seiner Fürstlichen Gnaden

3

Gemach erschienen und vorgekommen, haben ihren Befehl und ihre Instruktion übergeben und gebeten, wie darin gebeten wird.

4

Darauf haben sich Seine Fürstlichen Gnaden mit denselben tapferen und beisitzenden Räten bedacht und beredet und sind ungefähr mit dieser Antwort begegnet: Erstlich haben Seine Fürstlichen Gnaden die Antwort gegeben, nachdem er die Pfänner sämtlich, die zu Allendorf und dort herum im Fürstentum ansässig sind, angeschrieben und gefordert habe und sie in der Gestalt, gemäß der Zitation (Ladung), mit voller Vollmacht hätten kommen sollen, befremde es Seine Fürstlichen Gnaden nicht wenig,

5

er hätte es sich auch nicht[?] versehen. Darauf[?] ist von den sechs Verordneten, unter Mitwirkung der anderen Angekommenen, Seinen Fürstlichen Gnaden so geantwortet worden, dass es dazu an der Zeit gemangelt habe

6

und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. sfgl. — Wiederkehrende Abkürzung (wohl 'seiner fürstlichen gnaden'), Buchstabenfolge sfgl. so gelesen; gilt fuer alle Vorkommen auf dieser Seite
  2. nit — nit oder mit, i-Punkt nicht sicher erkennbar
  3. Das — Schluss-s sieht wie b aus; Lesung Das nach Kontext

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HandschriftS. 162 Bl. 78v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 162

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.

2

Darauf haben Seine Fürstlichen Gnaden uns weiter vorgehalten und gefragt, ob wir auch etwas von Brief und Siegel und Gerechtigkeit oder Kopien derselben hätten, um sie vorzubringen.

3

Auf solche Frage ist die Antwort gegeben worden, dass die Pfänner solches so eilends nicht haben bekommen, viel weniger vor diesem Tag durch einen geschworenen Notar der Pfänner Rechte (Jura), Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten abschreiben lassen können. Ferner haben Seine Fürstlichen Gnaden uns vorgehalten: Weil zum Teil fast die Vornehmsten unter den Pfännern gegenwärtig seien, wollten wir nun[?] Seinen Fürstlichen Gnaden uns dem[?] überlassen, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden uns sein Gemüt und seine Meinung weiter eröffnen und vorhalten,

4

denn Seine Fürstlichen Gnaden seien nicht des Gemüts, dass dieses sein Vorhaben jemandem an den dreiundvierzig Pfannen nachteilig oder schädlich sein sollte; die Pfanne Salz soll auf sechs Gulden, wie sie jetzt gilt,

5

unabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen GnadenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vonn — vonn oder vom, Minims nicht eindeutig
  2. Fermer — Fermer oder Fernner (= ferner), rm/rnn nicht sicher zu trennen
  3. nuhn — Wort mit starkem Schnörkel am Zeilenende; Lesung nuhn (= nun), auch nichtt oder mitt denkbar
  4. dem — kurzes Wort vor laßenn, Lesung dem unsicher

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HandschriftS. 163 Bl. 79r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 163

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteunabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen Gnaden

2

Salz die Pfänner an ihrem Verkauf und ihrer Abfuhr nicht hindern, denn Seine Fürstlichen Gnaden wollen es allein außer Landes zu Wasser und zu Lande, nach dem Rhein für Blei[?] und nach den Niederlanden für andere Fremdwaren[?], verführen lassen; wenn aber im Fürstentum Mangel an Salz würde, alsdann eine etliche Zahl Pfannen zur Notdurft verkaufen und abführen lassen.

3

Item, solches Vorhaben meines gnädigen Fürsten und Herrn sollte auch den Pfännern an ihren Gehölzen[?] ohne Schaden sein; die Pfänner sollten sie allein für sich zu ihrer Notdurft behalten und gebrauchen,

4

denn Seine Fürstlichen Gnaden wollen ihre eigenen Gehölze aus den Ämtern Wanfried, Ludwigstein und anderen dazu gebrauchen und mithelfen, raten und bedenken[?], damit solches Gehölz in Besserung gebracht werde.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vor blein — Wort nach 'Rheine vor' mit Lücke geschrieben (b + lein); Lesung ganz unsicher, vielleicht Ortsname (Cöln?)
  2. fromande — wohl fremande/frembde (Fremde) gemeint; o/e und Nasalstrich unklar
  3. geholtzs — Wortende mit Schnörkel, geholtzs oder geholtze
  4. dennckenn — auch demnebenn lesbar

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HandschriftS. 164 Bl. 79v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 164

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedenn Seine Fürstlichen Gnaden wollen ihre eigenen Gehölze aus den Ämtern Wanfried, Ludwigstein und anderen dazu gebrauchen und mithelfen, raten und bedenken[?], damit solches Gehölz in Besserung gebracht werde.

2

Dagegen haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden unser Bedenken vorgetragen, dass wir Seinen Fürstlichen Gnaden für sein fürstliches Anerbieten dankbar seien, es uns aber nicht geziemen wolle, uns mit Seinen Fürstlichen Gnaden in irgendeine Handlung einzulassen, weil wir dazu keinen Befehl und keine Vollmacht hätten; es wäre auch unfruchtbar; deshalb haben wir gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen uns dessen gnädig erlassen. Auf solche unsere Antwort und Bitte haben Seine Fürstlichen Gnaden uns weiter vorgehalten, dass Seine Fürstlichen Gnaden, weil wir um Erstreckung des Tages so fleißig anhielten, den Tag erstrecken wollen; aber nichtsdestoweniger wollen Seine Fürstlichen Gnaden mit dem Bau[?] der Koten, dem Setzen der Pfannen und anderer Notdurft fortfahren. Denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten bei den Salzknechten, auch etlichen Salzverständigen, auch etlichen Pfännern erkundet, dass mehr Sole vorhanden sei, als jetzt genutzt werde; dieselbe übrige Sole wollen Seine Fürstlichen Gnaden als des Landes Erbherr und Fürst sich selbst und dem gemeinen Nutzen zugute gebrauchen, was Seinen Fürstlichen Gnaden im Recht zugelassen sei, wie sie auch von Seiner Fürstlichen Gnaden trefflichen, hochgelehrten Räten und den vornehmsten Städten[?] unterwiesen worden seien. Gegen solches abermaliges Vorhalten unseres gnädigen Fürsten und Herrn haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden für die Erstreckung des Tages gedankt und wegen des Bauens und Pfannensetzens gebeten: Denn wenn der erstreckte Tag von den Pfännern durch ihre Ältesten und andere, die vom Brennen (Sieden), von der Sole und anderem Verstand und zum Teil auch Kenntnis der Gelegenheit haben, mit Vorbringung ihrer Rechte (Jura), Gerechtigkeit und PrivilegienLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Gebew — Gebew oder Gebeu, Endung undeutlich; danach 'der bote' wohl = der Boten (Siedehäuser)

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HandschriftS. 165 Bl. 80r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 165

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDagegen haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden unser Bedenken vorgetragen, dass wir Seinen Fürstlichen Gnaden für sein fürstliches Anerbieten dankbar seien, es uns aber nicht geziemen wolle, uns mit Seinen Fürstlichen Gnaden in irgendeine Handlung einzulassen, weil wir dazu keinen Befehl und keine Vollmacht hätten; es wäre auch unfruchtbar; deshalb haben wir gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollen uns dessen gnädig erlassen. Auf solche unsere Antwort und Bitte haben Seine Fürstlichen Gnaden uns weiter vorgehalten, dass Seine Fürstlichen Gnaden, weil wir um Erstreckung des Tages so fleißig anhielten, den Tag erstrecken wollen; aber nichtsdestoweniger wollen Seine Fürstlichen Gnaden mit dem Bau[?] der Koten, dem Setzen der Pfannen und anderer Notdurft fortfahren. Denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten bei den Salzknechten, auch etlichen Salzverständigen, auch etlichen Pfännern erkundet, dass mehr Sole vorhanden sei, als jetzt genutzt werde; dieselbe übrige Sole wollen Seine Fürstlichen Gnaden als des Landes Erbherr und Fürst sich selbst und dem gemeinen Nutzen zugute gebrauchen, was Seinen Fürstlichen Gnaden im Recht zugelassen sei, wie sie auch von Seiner Fürstlichen Gnaden trefflichen, hochgelehrten Räten und den vornehmsten Städten[?] unterwiesen worden seien. Gegen solches abermaliges Vorhalten unseres gnädigen Fürsten und Herrn haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden für die Erstreckung des Tages gedankt und wegen des Bauens und Pfannensetzens gebeten: Denn wenn der erstreckte Tag von den Pfännern durch ihre Ältesten und andere, die vom Brennen (Sieden), von der Sole und anderem Verstand und zum Teil auch Kenntnis der Gelegenheit haben, mit Vorbringung ihrer Rechte (Jura), Gerechtigkeit und Privilegien

2

beschickt und besucht wird, so würde ohne Zweifel in Bericht und Handlung befunden werden, dass solchem Mangel des Salzkaufs, ohne dass mehr Koten gebaut und Pfannen gesetzt werden müssten, durch andere Mittel und Wege mit weniger Kosten vorzukommen sei; mit angehefteter Bitte, so viel es möglich sei, mit dem Vorhaben des Baues bis zum angesetzten zweiten Tag zu ruhen. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden, nach abermals gehabtem Bedenken mit seinen Räten, uns ferner angezeigt, dass Seine Fürstlichen Gnaden sich des Bauens und Pfannensetzens, auf Seiner Fürstlichen Gnaden getanes Anerbieten hin, nicht zu enthalten geneigt seien; und wenn wir[?] dies beschwerten und meinten, dass solches Seinen Fürstlichen Gnaden nicht gebühreLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Stettenn — Wortanfang undeutlich (dlettenn/Stettenn/Gelerttenn moeglich); Fortsetzung von vor= der Vorseite (vornembstenn)
  2. bawen — bawen oder bauren, w/ur nicht sicher
  3. Mit — vor Mit steht ein kleiner Schnörkel/Buchstabenrest (er?), nicht sicher deutbar
  4. gehaptem — Endung -em oder -enn unklar

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HandschriftS. 166 Bl. 80v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 166

1

Fortsetzung von der vorigen Seitebeschickt und besucht wird, so würde ohne Zweifel in Bericht und Handlung befunden werden, dass solchem Mangel des Salzkaufs, ohne dass mehr Koten gebaut und Pfannen gesetzt werden müssten, durch andere Mittel und Wege mit weniger Kosten vorzukommen sei; mit angehefteter Bitte, so viel es möglich sei, mit dem Vorhaben des Baues bis zum angesetzten zweiten Tag zu ruhen. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden, nach abermals gehabtem Bedenken mit seinen Räten, uns ferner angezeigt, dass Seine Fürstlichen Gnaden sich des Bauens und Pfannensetzens, auf Seiner Fürstlichen Gnaden getanes Anerbieten hin, nicht zu enthalten geneigt seien; und wenn wir[?] dies beschwerten und meinten, dass solches Seinen Fürstlichen Gnaden nicht gebühre

2

und auch gegen ihre Privilegien, Brief und Siegel seines Herrn und Vaters sei, die in dessen jungen Jahren auf betrügerische Weise von deiner[?] Liebden[?] bekommen und erlangt worden seien, so haben sich Seine Fürstlichen Gnaden des Rechts vor Ritterschaft, Landschaft und Städten des Fürstentums zu Hessen erboten, mit fernerem Bericht, dass viele Fürsten im Heiligen Reich, geistliche und weltliche,

3

welche denn zum Teil von Seinen Fürstlichen Gnaden namhaft angeführt wurden, die auch Salzwerke in ihren Fürstentümern, Landen und Städten haben, von Obrigkeit wegen solche Salzwerke bauen und nutzen,

4

und aber Seinen Fürstlichen Gnaden von den Pfännern aus Missgunst, gleich als ob Seine Fürstlichen Gnaden unrechtmäßig zum Lande gekommen wären, dies nicht gegönnt werden wolle.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. weir — so weir das - wohl wir oder weit gemeint, Endbuchstabe r/t unklar); deiner Liebdenn (deiner oder seiner; Liebdenn/Libdenn mit unklarem Vokalzeichen
  2. Salzwercker — Salzwercker oder Salzwercke, Wortende verschliffen

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HandschriftS. 167 Bl. 81r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 167

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund aber Seinen Fürstlichen Gnaden von den Pfännern aus Missgunst, gleich als ob Seine Fürstlichen Gnaden unrechtmäßig zum Lande gekommen wären, dies nicht gegönnt werden wolle.

2

Es wäre ja beschwerlich, von seinen Untertanen, den Pfännern, zu wissen, und wäre auch gegen deren Eide und Pflichten, dass sie ihrem rechten Fürsten den Vorteil und den Nutzen, der doch sonst vergeblich liegen bleibt, nicht gönnen, womit die gemeine Landschaft desto weniger mit Schatzung und anderen Beschwerden beladen und desto weniger belästigt werden möchte. Weiter haben Seine Fürstlichen Gnaden uns in eigener Person vorgehalten: Weil ja Seine Fürstlichen Gnaden nicht bedacht seien, die Pfänner an ihrer Nutzung zu behindern oder ärmer zu machen, sondern vielmehr geneigt, wenn sie es für gut annehmen wollten, ihre Ehre, ihren Reichtum und ihre Wohlfahrt zu suchen[?] und zu fördern, so haben sich Seine Fürstlichen Gnaden auch erboten, dass Seine Fürstlichen Gnaden den Pfännern genügende Versicherung mit Brief und Siegel, daneben mit Versiegelung der Trefflichsten von Ritterschaft und Städten, dass solches auf ewige Tage gehalten werden soll, geben und gnädig bestätigen wollen. Wer aber deswegen in Sorge stünde, dass ihm solches nicht gehalten werden möge, dem wollten Seine Fürstlichen Gnaden seinen Anteil, den Pfannenteil, in dem Wert, wie er ihn versteuert hat, erlegen und bezahlenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zusuchenn — Wortende abgekürzt/verschliffen (zusuchl: geschrieben), Lesung zusuchenn nach Kontext
  2. vnderthanenn — Zahl der Minims bei nn/n nicht sicher

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HandschriftS. 168 Bl. 81v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 168

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteEs wäre ja beschwerlich, von seinen Untertanen, den Pfännern, zu wissen, und wäre auch gegen deren Eide und Pflichten, dass sie ihrem rechten Fürsten den Vorteil und den Nutzen, der doch sonst vergeblich liegen bleibt, nicht gönnen, womit die gemeine Landschaft desto weniger mit Schatzung und anderen Beschwerden beladen und desto weniger belästigt werden möchte. Weiter haben Seine Fürstlichen Gnaden uns in eigener Person vorgehalten: Weil ja Seine Fürstlichen Gnaden nicht bedacht seien, die Pfänner an ihrer Nutzung zu behindern oder ärmer zu machen, sondern vielmehr geneigt, wenn sie es für gut annehmen wollten, ihre Ehre, ihren Reichtum und ihre Wohlfahrt zu suchen[?] und zu fördern, so haben sich Seine Fürstlichen Gnaden auch erboten, dass Seine Fürstlichen Gnaden den Pfännern genügende Versicherung mit Brief und Siegel, daneben mit Versiegelung der Trefflichsten von Ritterschaft und Städten, dass solches auf ewige Tage gehalten werden soll, geben und gnädig bestätigen wollen. Wer aber deswegen in Sorge stünde, dass ihm solches nicht gehalten werden möge, dem wollten Seine Fürstlichen Gnaden seinen Anteil, den Pfannenteil, in dem Wert, wie er ihn versteuert hat, erlegen und bezahlen

2

oder aber jährlichen Zins[?], so viel der Pfannenteil einbringt, geben und verschreiben. Falls auch jemand an seinem Salzkauf gehindert würde und zu seiner Nutzung, wie er sie zuvor gehabt hat, nicht kommen könnte, wollen Seine Fürstlichen Gnaden es erstatten, vergelten und bezahlen lassen. Folgends haben Seine Fürstlichen Gnaden selbst den Tag, nämlich Samstag nach Esto mihi (9. März 1538), zu Kassel sämtlich oder mit voller Vollmacht einzukommen, benannt und angesetzt. Auf solches alles haben wir Seinen Fürstlichen Gnaden für die Erstreckung des Tages untertänig gedankt, in ungezweifelter Zuversicht, die Pfänner werden zu der Zeit gehorsam erscheinen,

3

ihre Rechte (Jura), Privilegien und Gerechtigkeiten oder wahrhaftige Kopien vorbringen[?] und daneben so viel Bericht in der Handlung tun, dass Seine Fürstlichen Gnaden daran ein gutes Genügen und gnädiges Gefallen haben und tragen werden. Wenn aber Seine Fürstlichen Gnaden daran nicht zufrieden wärenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dins — so geschrieben, wohl Zins gemeint; Anfangsbuchstabe d/z unklar
  2. vorpringenn — Wortende abgekürzt (vorpringl geschrieben)

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HandschriftS. 169 Bl. 82r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 169

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteihre Rechte (Jura), Privilegien und Gerechtigkeiten oder wahrhaftige Kopien vorbringen[?] und daneben so viel Bericht in der Handlung tun, dass Seine Fürstlichen Gnaden daran ein gutes Genügen und gnädiges Gefallen haben und tragen werden. Wenn aber Seine Fürstlichen Gnaden daran nicht zufrieden wären

2

und sie sich in der Handlung mit Seinen Fürstlichen Gnaden nicht vergleichen könnten oder möchten, so werden die Pfänner Seiner Fürstlichen Gnaden rechtliches Anerbieten auf die Landschaft des Fürstentums zu Hessen annehmen und nicht ausschlagen; sie hoffen aber, es solle diese Wege nicht erreichen und ohne Not sein.

3

Endlich und schließlich haben Seine Fürstlichen Gnaden selbst den Abschied gegeben: Falls sich auf dem künftigen Verhörtag[?] Seine Fürstlichen Gnaden mit den Pfännern und die Pfänner mit Seinen Fürstlichen Gnaden nicht vergleichen könnten oder möchten, so wollen Seine Fürstlichen Gnaden, ihrem vorigen Anerbieten nach, rechtliche Weisung und Erkenntnis von der gemeinen Landschaft

4

leiden und dulden, doch mit der Protestation und Bedingung: Was Seine Fürstlichen Gnaden in seiner Widerklage die Pfänner um das Salzwerk, alle oder zum Teil, oder einen jeden insbesondere, gerichtlich zu belangen vermeint, dafür sollen sie ihm auch vor der gemeinen Landschaft zu Recht stehen.

Unsichere Lesungen

  1. verhör tage[?] — Wortende mit Zierstrich überzogen; auch 'tagk' oder 'tagte' möglich.
  2. annehmenn — Möglicherweise 'anzunehmenn'; ein kleines Superskript über 'an' ist nicht sicher aufzulösen.

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HandschriftS. 170 Bl. 82v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 170

1

Tagezettel.

2

Am nächstkommenden Samstag nach Esto mihi (9. März 1538) sollen alle Pfänner, die im Fürstentum Hessen ansässig sind und Anteil an den Koten (Boden) zu Allendorf an der Werra haben, erscheinen, ausgerüstet mit ihren Privilegien und Gerechtigkeiten,

3

die sie dafür und darüber haben wollen, in aller Maßen, wie es heute, am Sonntag nach Dreikönig, hier zu Kassel hätte geschehen sollen, erscheinen, um Handlung zu pflegen. Unterzeichnet (Signatum) zu Kassel am Sonntag nach Dreikönig (13. Januar) im Jahr etc. 1538.

4

Kanzlei zu Hessen. Am nachfolgenden Dienstag nach Sebastian (22. Januar 1538) ist der gestrenge und ehrenfeste Sigmund von Böyneburgk, Statthalter zu Kassel, hier zu Allendorf erschienen und hat aus Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn vor Rat, Zünften und ganzer Gemeinde die vorige Handlung und das Erbieten des hochgenannten unseres gnädigen Fürsten und Herrn mündlich erzählt und nach gehaltener RedeLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. alse heutt — Schwerer Querstrich durch das Wortende; als tt-Zierstrich gelesen, eine Streichung ist nicht völlig auszuschließen.); Anno etc. 38. (Nach 'Anno' das übliche etc.-Kürzel (geschwungenes c), als 'etc.' wiedergegeben.); vonn Böy= (Auch 'vom Böy=' lesbar.

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HandschriftS. 171 Bl. 83r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 171

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteKanzlei zu Hessen. Am nachfolgenden Dienstag nach Sebastian (22. Januar 1538) ist der gestrenge und ehrenfeste Sigmund von Böyneburgk, Statthalter zu Kassel, hier zu Allendorf erschienen und hat aus Befehl unseres gnädigen Fürsten und Herrn vor Rat, Zünften und ganzer Gemeinde die vorige Handlung und das Erbieten des hochgenannten unseres gnädigen Fürsten und Herrn mündlich erzählt und nach gehaltener Rede

2

von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden an Schultheiß, Bürgermeister, Rat, Zunft und Gemeinde gnädig ersucht: Da Seine Fürstlichen Gnaden bedacht seien und im Rat befunden hätten, dass Seine Fürstlichen Gnaden mit dem Bau, dem gemeinen Nutzen zugute,

3

fortfahren wolle, dass niemand den angestellten Baumeistern und Arbeitern an dem vorgenommenen Bau Eintrag oder irgendeine Verhinderung tun, sondern dass sie denselben rechtlich behilflich und förderlich sein wollen.

4

Auf solchen Vortrag des Statthalters haben die Pfänner, so viele von ihnen gegenwärtig gewesen sind, für sich und die gemeine Gebauerschaft geantwortet, dass sie in keiner Weise bedacht seien, ihres gnädigen Fürsten und Herrn Vorhaben mit Gewalt zu verhindern; es wolle ihnen auch, abgesehen davon, dass es ihnen unmöglich sei, nicht gebühren. Sie wollen auch in den vorgenommenen Bau, sofern er ihren Privilegien nicht zuwider sei und sie es von Rechts wegen schuldig seien, und nicht weiter, gewilligt haben. Dagegen hat sich der Statthalter wiederum von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn bedungen,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dem sfgl. bedacht — Anfangswort auch 'den' lesbar; Konstruktion unklar.
  2. vornehmenn — Auch 'vernehmenn' möglich.

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HandschriftS. 172 Bl. 83v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 172

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteAuf solchen Vortrag des Statthalters haben die Pfänner, so viele von ihnen gegenwärtig gewesen sind, für sich und die gemeine Gebauerschaft geantwortet, dass sie in keiner Weise bedacht seien, ihres gnädigen Fürsten und Herrn Vorhaben mit Gewalt zu verhindern; es wolle ihnen auch, abgesehen davon, dass es ihnen unmöglich sei, nicht gebühren. Sie wollen auch in den vorgenommenen Bau, sofern er ihren Privilegien nicht zuwider sei und sie es von Rechts wegen schuldig seien, und nicht weiter, gewilligt haben. Dagegen hat sich der Statthalter wiederum von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn bedungen,

2

dass Seine Fürstlichen Gnaden, Seiner Fürstlichen Gnaden Erbieten nach, mit dem Bau fortfahren wolle, doch den Pfännern und jedermann an seiner Gerechtigkeit und Nutzung ohne Schaden; und falls die gemeinen Pfänner sich darin beschwert fühlten, als ob solches Seinen Fürstlichen Gnaden nicht gebühren wolle,

3

so wollen Seine Fürstlichen Gnaden sich auf die gemeine Ritter- und Landschaft erboten haben, und wenn diese erkennen würden, dass solches Seinen Fürstlichen Gnaden von Rechts wegen nicht gezieme, den Bau gänzlich und von Grund auf wieder abschaffen.

4

Darauf haben die gemeinen Pfänner ein Schreiben an unseren gnädigen Fürsten und Herrn gerichtet, wie folgend zu ersehen: Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst, gnädiger Herr, unsere ganz willigen, untertänigen, gehorsamen Dienste sind Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden mit allem Fleiß zuvor. Gnädiger Herr, weil männiglich und uns, Gott sei Lob, unverborgen ist, dass Euer

7

Fürstlichen

8

Gnaden von dem Allmächtigen besonders begabt sind, Ihre Untertanen und andere bei ihren Gerechtigkeiten, erlangten Freiheiten und anderem, wozu sie befugt sind, gnädig zu handhaben, zu schützen und zu schirmen, wie denn EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. genz= — Auch 'gennz=' oder 'gentz=' möglich; Minims am Wortende nicht eindeutig.); genndt zuuersehenn, (Erstes Wort (Fortsetzung von 'vol=') stark verschliffen; 'gemdt' geschrieben, wohl für 'volgenndt'.

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HandschriftS. 173 Bl. 84r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 173

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden von dem Allmächtigen besonders begabt sind, Ihre Untertanen und andere bei ihren Gerechtigkeiten, erlangten Freiheiten und anderem, wozu sie befugt sind, gnädig zu handhaben, zu schützen und zu schirmen, wie denn Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden bis hierher uns und männiglich dabei erhalten haben und, so Gott will, noch eine lange Zeit erhalten werden, so sind wir auch in tröstlicher, ungezweifelter Hoffnung, Euer

4

Fürstlichen

5

Gnaden werden uns arme Leute, als Ihre gehorsamen Untertanen, auch bei unseren alten, erlangten, her[übergeschrieben: ge]brachten Gerechtigkeiten der Pfannen und des Salzwerks hier zu Allendorf, wie bisher geschehen — wofür wir uns gegenüber Euer Fürstlichen Gnaden untertänig bedanken —, schützen und handhaben. Und demnach, damit Euer Fürstliche Gnaden in wahrhaftige Erkundung solcher unserer Gerechtigkeiten kommen mögen, so tun wir denselben untertänig den nachfolgenden wahrhaftigen, beständigen Bericht, kurz sagend: dass unsere Vorfahren und wir hier weit länger als seit zweihundert Jahren bis hierher in der Übung gewesen sind und hergebracht haben, dass zu Allendorf nicht mehr als zweiundvierzig Pfannen gewesen sind, wie ihrer denn auch an diesem Tag nicht mehr da sind; und obwohl sich, als man das Jahr 1400 geschrieben hat, Landgraf Heinrich seligen Gedächtnisses angemaßt hat, mehr Pfannen setzen zu lassen, so haben sich doch Seine Fürstlichen Gnaden zu jener ZeitLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vngezweiueltter — Verschliffene Buchstabenfolge; auch 'vngezweiweltter' lesbar (für 'ungezweifelter').); her[übergeschrieben: ge]brachttenn (Kleines Einfügungszeichen mit übergeschriebener Silbe zwischen 'her' und 'brachttenn'; Lesung der Silbe als 'ge' nicht ganz sicher.
  2. vierzigk — Wortende mit Zierschlaufe; auch 'vierzige' lesbar. Zahl: 42 Pfannen.

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HandschriftS. 174 Bl. 84v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 174

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden werden uns arme Leute, als Ihre gehorsamen Untertanen, auch bei unseren alten, erlangten, her[übergeschrieben: ge]brachten Gerechtigkeiten der Pfannen und des Salzwerks hier zu Allendorf, wie bisher geschehen — wofür wir uns gegenüber Euer Fürstlichen Gnaden untertänig bedanken —, schützen und handhaben. Und demnach, damit Euer Fürstliche Gnaden in wahrhaftige Erkundung solcher unserer Gerechtigkeiten kommen mögen, so tun wir denselben untertänig den nachfolgenden wahrhaftigen, beständigen Bericht, kurz sagend: dass unsere Vorfahren und wir hier weit länger als seit zweihundert Jahren bis hierher in der Übung gewesen sind und hergebracht haben, dass zu Allendorf nicht mehr als zweiundvierzig Pfannen gewesen sind, wie ihrer denn auch an diesem Tag nicht mehr da sind; und obwohl sich, als man das Jahr 1400 geschrieben hat, Landgraf Heinrich seligen Gedächtnisses angemaßt hat, mehr Pfannen setzen zu lassen, so haben sich doch Seine Fürstlichen Gnaden zu jener Zeit

2

mit unseren Vorfahren endlich und schließlich vereinigt und vertragen und also bewilligt, dass keine Pfannen mehr dorthin gesetzt werden, und dass dafür unsere Vorfahren, für sich und ihre Erben, Seinen Fürstlichen Gnaden und deren Erben jährlich fünfundzwanzig Uben (Maß) Salz geben sollten, laut Seiner Fürstlichen Gnaden darüber gegebenem Brief und Siegel, wie aus dieser wahrhaftigen Kopie, mit A. vermerkt, zu befinden ist.

3

Welcher Kontrakt und welche Obligation, zwischen dem hochgedachten Fürsten Landgraf Heinrich selig, für sich und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben und Nachkommen, und unseren Vorfahren, für sich und ihre Erben, bewilligt, beredet und beschlossen, durch die nachfolgenden Landgrafen seligen und milden Gedächtnisses

4

nicht allein in der gemeinen Weise und Form bestätigt, sondern auch aufs Neue bewilligt worden ist, dass unsere Vorfahren und ihre Erben bei solcher Gerechtigkeit der Pfannen bleiben sollten, wie aus den Kopien, mit B.,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. iiijco — Römische Zahl iiij mit hochgestelltem 'co' (vierhundert); Wiedergabe des Kürzels unsicher.); funff vnndzwannzigk ('vnndzwannzigk' zusammengeschrieben; Wortende mit Zierschlaufe, auch 'zwannzige' lesbar. Zahl: 25 Übene.
  2. zwischenn — Wortende nur als große Schlaufe ausgeführt; Endung 'enn' erschlossen.

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HandschriftS. 175 Bl. 85r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 175

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenicht allein in der gemeinen Weise und Form bestätigt, sondern auch aufs Neue bewilligt worden ist, dass unsere Vorfahren und ihre Erben bei solcher Gerechtigkeit der Pfannen bleiben sollten, wie aus den Kopien, mit B.,

2

C. und D. zu ersehen ist; und es stehen in eines anderen Landgrafen, auch des Namens Heinrich, Verschreibung, wovon[?] die Kopie mit E. besagt, datiert im Jahr 1422 am Samstag nach Christi Himmelfahrt (Ascensionis Domini), unter anderem diese Worte: „Darüber bestätigen wir ihnen mit diesem gegenwärtigen Brief, wie wir sie auch mit anderen unseren Briefen bestätigt haben, alle ihre Rechte, die sie von alters her gehabt haben, und namentlich ihre alten Rechte, die sie Gebauerschaft heißen, sodass niemand an den vorgenannten Pfannen sieden noch sie besitzen soll, er sei denn zu dem Salzwerk geerbt und habe Gebauerschaft zu den Koten (Boden)“; und folgend danach auch insbesondere die nachfolgenden Worte

3

und verfügenden Worte (Verba dispositiva), so lautend: „Auch wollen wir, dass sie bei ihrer alten Gerechtigkeit bleiben, nämlich dass sie setzen und entsetzen und bestellen sollen und mögen in aller Weise, wie es uns und dem vorgenannten Salzwerk zu Nutzen, zu Recht und zu Frommen kommen mag.“ Welche Gerechtigkeit des Salzwerks auch dermaßen und zuvörderst,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. darinnen[?] — Stark verschliffen; auch 'darnann'/'darnenn' lesbar.); Anno xiiijco vnnd xxij Jar (Römische Jahreszahl mit hochgestelltem 'co' (xiiijC vnnd xxij = 1422); Lesung der Ziffern nach Vergrößerung.

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HandschriftS. 176 Bl. 85v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 176

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund verfügenden Worte (Verba dispositiva), so lautend: „Auch wollen wir, dass sie bei ihrer alten Gerechtigkeit bleiben, nämlich dass sie setzen und entsetzen und bestellen sollen und mögen in aller Weise, wie es uns und dem vorgenannten Salzwerk zu Nutzen, zu Recht und zu Frommen kommen mag.“ Welche Gerechtigkeit des Salzwerks auch dermaßen und zuvörderst,

2

wie sie vom hochgedachten Fürsten Landgraf Heinrich milden Gedächtnisses kraft des oben berührten beständigen Kontrakts an unsere Vorfahren gekommen ist, von allen regierenden Landgrafen gemeiniglich

3

nicht allein in der gemeinen Weise und Form bestätigt und konfirmiert worden ist, sondern sie haben sich auch darüber, nach den Bestätigungen und Konfirmationen, darin verpflichtet und gnädig zugesagt, dass Ihre Fürstlichen

4

Gnaden den Pfännern und der Gebauerschaft diese ihre Gerechtigkeit des Salzwerks halten wollen, wie aus Ihrer Fürstlichen

5

Gnaden[?] Verschreibungen ausdrücklich weiter zu ersehen[?] ist, alles ihres Inhalts, deren wahrhaftige Kopien, mit F.,

6

G.,

7

H.,

8

J.,

9

K.,

10

L. und M. signiert, wir hiermit auch Euer

11

Fürstlichen

12

Gnaden untertänig zustellen und geben; und als Euer

13

Fürstlichen

14

Gnaden

15

Herr Vater hochlöblichen Gedächtnisses in Erkundung dieser Gerechtigkeit unserer Vorfahren und unserer am Salzwerk gekommen ist — wie denn Seine Fürstlichen Gnaden von derselben unserer Gerechtigkeit des Salzwerks wahrhaftig und beständig, wie aus den eingelegten Verschreibungen, des mehrgedachten Kontrakts Bestätigungen und Zusagungen Seiner Fürstlichen GnadenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. fl. Gl.[?] — Abgekürzte Titulatur nach 'Jren'; wohl 'f(ürstlichen) G(naden)l(iebden)', Buchstabenbestand nicht eindeutig.
  2. zuersehenn[?] — Wortende nur angedeutet (Kürzungsschlaufe); Endung erschlossen.); mit F. G. H. J. K. L. vnnd M. signirt (Buchstabenreihe der Kopial-Signaturen; einzelne Majuskeln (F, K, L) stark verziert, Lesung nach der Reihenfolge A-E der Vorseiten ergänzt.

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HandschriftS. 177 Bl. 86r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 177

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHerr Vater hochlöblichen Gedächtnisses in Erkundung dieser Gerechtigkeit unserer Vorfahren und unserer am Salzwerk gekommen ist — wie denn Seine Fürstlichen Gnaden von derselben unserer Gerechtigkeit des Salzwerks wahrhaftig und beständig, wie aus den eingelegten Verschreibungen, des mehrgedachten Kontrakts Bestätigungen und Zusagungen Seiner Fürstlichen Gnaden

2

Vorfahren und Eltern unwiderleglich zu vermerken ist, berichtet worden sind —, haben Seine Fürstlichen Gnaden als ein löblicher, gerechter Fürst, in Ansehung auch der Billigkeit und Seiner Fürstlichen Gnaden

3

Voreltern Verpflichtung, die auf Seine Fürstlichen Gnaden von denselben Voreltern und Vorfahren, den Landgrafen zu Hessen, auch gebracht worden ist, die mehrgedachte unsere Gerechtigkeit des Salzwerks und der Koten (Boden) auch nicht allein in gemeiner Form und Weise bestätigt, konfirmiert und erneuert[?], sondern auch auf solchen beständigen, empfangenen Bericht hin, mit Wissen und Rat Seiner Fürstlichen Gnaden damaliger vortrefflicher und geheimer Räte, nämlich Clausen von Herden, Amtmann zu Sontra und Reichenbach, und Cunradts[?] von Waldenstein selig, mit unseren Vorfahren etc.[?] nun weiter kontrahiert und sich also vereinigt und verschrieben, und besonders in den nachgeschriebenen Worten, so lautend:Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vnberedt=lichenn — Lesung unsicher, evtl. vnwiderredtlichenn gemeint
  2. newert[?] — Zeilenanfang schwer lesbar, im Kontext bestettiget Confirmiret vnnd vernewert
  3. Cunradts[?] — Kuerzel ueber dem Wort, evtl. Curadts/Cunradts
  4. etc.[?] — Schlusskuerzel mit Schnoerkel, Aufloesung unsicher

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HandschriftS. 178 Bl. 86v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 178

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVoreltern Verpflichtung, die auf Seine Fürstlichen Gnaden von denselben Voreltern und Vorfahren, den Landgrafen zu Hessen, auch gebracht worden ist, die mehrgedachte unsere Gerechtigkeit des Salzwerks und der Koten (Boden) auch nicht allein in gemeiner Form und Weise bestätigt, konfirmiert und erneuert[?], sondern auch auf solchen beständigen, empfangenen Bericht hin, mit Wissen und Rat Seiner Fürstlichen Gnaden damaliger vortrefflicher und geheimer Räte, nämlich Clausen von Herden, Amtmann zu Sontra und Reichenbach, und Cunradts[?] von Waldenstein selig, mit unseren Vorfahren etc.[?] nun weiter kontrahiert und sich also vereinigt und verschrieben, und besonders in den nachgeschriebenen Worten, so lautend:

2

„Demnach so bestätigen und bekräftigen wir für uns, unsere Erben und Nachkommen den obgenannten Gebauern, genannt Pfänner, das vorgenannte ihr Erbe, das Salzwerk mit allem seinem Herkommen, Rechten und Gewohnheiten, und die Zahl der Salzkoten und Pfannen, welche Zahl wir selbst, unsere Erben und Nachkommen

3

und auch niemand anders brechen soll, sondern 42 Salzkoten und so viele Pfannen darin, nicht mehr, nicht weniger, und in der Weite, Länge und Höhe der Borde[?],

4

wie sie von alters her bis auf die Zeit unserer Regierung befunden worden und in unserer Stadt Allendorf an beider, der Heilig-Kreuz- und der St.

5

Nikolaus-Kirche Wänden verzeichnet sind, auf ewige Tage bleiben sollen.“ Und es folgt danach Seiner Fürstlichen Gnaden, für sich und deren Erben, weitere Verpflichtung dieses Inhalts: „Wollen auch wir, unsere Erben und Nachkommen, selbst oder durch andere Leute die genannten unsere lieben Getreuen, Gebauern genannt Pfänner, mit anderen Salzkoten, innerhalb oder außerhalb ihrer Koten (Boden), auf eine Meile Wegs von denselben Koten zurück[?], in keiner Weise überbauen.“ Dergestalt haben sich Seine Fürstlichen Gnaden in Ihrer Verschreibung aller Gerechtigkeit in solchen Koten und Salzwerk verziehen (verzichtet), ausgenommen etliche, nämlich mit diesen Worten: „Wollen auch wir, unsere Erben und Nachkommen, uns in den genannten Koten und dem Salzwerk keiner Gerechtigkeit anmaßen oder unterziehen, ausgeschieden die Obrigkeit des Gerichts über Hals, Hand, Schuld und Schaden.“ Und es folgt hernach, was unsere Vorfahren und wir, die solche Gerechtigkeit des Salzwerks und der Koten ererbt haben,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Börtte[?] — Lesung unsicher, evtl. oertte oder Boette/Boeden gemeint
  2. zubrechenn — Wortende mit Kuerzel hochgestellt
  3. gewohnden — Lesung des Wortendes unsicher (gewohnheiten?)

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HandschriftS. 179 Bl. 87r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 179

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNikolaus-Kirche Wänden verzeichnet sind, auf ewige Tage bleiben sollen.“ Und es folgt danach Seiner Fürstlichen Gnaden, für sich und deren Erben, weitere Verpflichtung dieses Inhalts: „Wollen auch wir, unsere Erben und Nachkommen, selbst oder durch andere Leute die genannten unsere lieben Getreuen, Gebauern genannt Pfänner, mit anderen Salzkoten, innerhalb oder außerhalb ihrer Koten (Boden), auf eine Meile Wegs von denselben Koten zurück[?], in keiner Weise überbauen.“ Dergestalt haben sich Seine Fürstlichen Gnaden in Ihrer Verschreibung aller Gerechtigkeit in solchen Koten und Salzwerk verziehen (verzichtet), ausgenommen etliche, nämlich mit diesen Worten: „Wollen auch wir, unsere Erben und Nachkommen, uns in den genannten Koten und dem Salzwerk keiner Gerechtigkeit anmaßen oder unterziehen, ausgeschieden die Obrigkeit des Gerichts über Hals, Hand, Schuld und Schaden.“ Und es folgt hernach, was unsere Vorfahren und wir, die solche Gerechtigkeit des Salzwerks und der Koten ererbt haben,

2

für diese Gerechtigkeit Seinen Fürstlichen Gnaden und Ihren Erben geben und reichen sollen, nämlich dieses Inhalts, wie folgt: „Es wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und ihren Koten uns, unseren Erben und Nachkommen alle Jahre auf den Sonntag zu Mittfasten, wenn man in der heiligen Kirche ‚Laetare Jerusalem‘ singt, zweihundert Gulden geben und reichen, womit wir, unsere Erben und Nachkommen tun und lassen mögen gleich unseren anderen Gütern.“Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. zuruckenn[?] — Wort mit Kuerzel, Lesung unsicher (zu ruecken / zuuerruckenn?)); vf eine (kleines Wort vor eine schwer lesbar, evtl. vff

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HandschriftS. 180 Bl. 87v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 180

1

Fortsetzung von der vorigen Seitefür diese Gerechtigkeit Seinen Fürstlichen Gnaden und Ihren Erben geben und reichen sollen, nämlich dieses Inhalts, wie folgt: „Es wollen unsere lieben Getreuen, die Gebauern vom Boden, genannt Pfänner, aus ihrem Salzwerk und ihren Koten uns, unseren Erben und Nachkommen alle Jahre auf den Sonntag zu Mittfasten, wenn man in der heiligen Kirche ‚Laetare Jerusalem‘ singt, zweihundert Gulden geben und reichen, womit wir, unsere Erben und Nachkommen tun und lassen mögen gleich unseren anderen Gütern.“

2

Es hat sich auch der hochgedachte Landgraf Wilhelm vor dem Ende Seiner Fürstlichen Gnaden Verschreibung verpflichtet, dass dieselbe in ihren Stücken und Artikeln weder von Seinen Fürstlichen Gnaden noch von deren Erben und Nachkommen, auch von niemandem ihretwegen,

3

anders, als sie in ihrem schriftlichen Sinn enthält, ausgelegt oder glossiert werden soll; alles laut Seiner Fürstlichen Gnaden Verschreibung, mit Seiner Fürstlichen Gnaden und der oben berührten drei trefflichsten Räte Insiegeln befestigt, deren wahrhaftige Kopie, mit W. vermerkt, im 1487.

4

Jahr datiert ist, wir Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden untertänig auch zustellen und übergeben. Welche Gerechtigkeit auch der mehr hochgedachte Landgraf Wilhelm im nächstfolgenden Jahr bestätigt und konfirmiert hat, laut der Kopie, mit V. bezeichnet, in oben berührter Gestalt; auch EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dreyenn — Zahlwort, Lesung dreyenn/zweyenn nicht ganz sicher); Jm M°. iiijc. vnnd (roemische Jahreszahl mit hochgestellten Kuerzeln, Wiedergabe angenaehert

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HandschriftS. 181 Bl. 88r Das Annder Buch.

ÜbersetzungSeite 181

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden untertänig auch zustellen und übergeben. Welche Gerechtigkeit auch der mehr hochgedachte Landgraf Wilhelm im nächstfolgenden Jahr bestätigt und konfirmiert hat, laut der Kopie, mit V. bezeichnet, in oben berührter Gestalt; auch Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden

4

Regenten und derselben Vormünder haben in Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden unmündigen, jungen[?] Jahren die oftgedachte Gerechtigkeit des Salzwerks zum Boden auch nicht allein bestätigt und in gemeiner Form (in forma communi) konfirmiert, sondern sich auch verschrieben, unsere Vorfahren und uns dabei zu halten, alles laut auch derselben Verschreibung, deren Datum das Jahr 1506 hält,

7

deren Kopie, mit P. signiert, wir auch hiermit übergeben. Wir sind auch im Fall der Notdurft erbötig, alle eingelegten Kopien mit ihren Originalen oder glaubwürdigen Vidimus (beglaubigten Abschriften) zu stärken und zu bekräftigen. Weil nun, gnädiger Fürst und Herr, Euer

8

Fürstlichen

9

Gnaden aus den überantworteten Verschreibungen Euer Fürstlichen Gnaden

10

Eltern, Voreltern und Vorfahren aus besonderem hohen fürstlichen Verstand ohne allen Zweifel gnädig vermerkt haben, dass unsere Vorfahren und wir die mehrgedachte Gerechtigkeit des Salzwerks zum Boden

11

nicht allein durch Privilegien und Freiheiten, sondern auch vermöge und kraft beständiger Konvention und Kontrakte und um einerlei Darlegung und Entrichtung, nämlich jährlich 25Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Jungenn[?] — Wortende der Zeile mit Kuerzel, Lesung unsicher (Jungen/Juenglings-Jahren)); Anno D. vc. vnnd vj (Jahreszahl mit hochgestellten Kuerzeln, Wiedergabe angenaehert; wohl 1506
  2. zusterckenn — Lesung unsicher, evtl. zustellenn

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HandschriftS. 182 Bl. 88v Das Ander Buch.

ÜbersetzungSeite 182

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenicht allein durch Privilegien und Freiheiten, sondern auch vermöge und kraft beständiger Konvention und Kontrakte und um einerlei Darlegung und Entrichtung, nämlich jährlich 25

2

Uben Salz und folgends 200 Gulden[?] und anderes, wie daneben[?] Euer

3

Fürstlichen

4

Gnaden

5

Herrn Vaters seligen Gedächtnisses Verschreibung weiter vermeldet, bekommen und erlangt haben und solche Gerechtigkeit also auf uns vererbt ist; auch dass der hochgedachte Landgraf Wilgelm der Mittlere, Euer

6

Fürstlichen

7

Gnaden

8

Herr Vater seligen und milden Gedächtnisses, über unsere Gerechtigkeiten genügend und beständig berichtet worden ist, und dass solche und dergleichen Kontrakte, oder auch Privilegien, die in die Form eines Kontrakts übergehen (quae transeunt in formam contractus), auch der oberste Fürst, nämlich die Kaiserliche

9

Majestät selbst, und andere Potentaten, Fürsten oder Obrigkeiten, die mit ihren Verwandten und Untertanen kontrahieren, als Sache des Völkerrechts (Juris gentium), von welchem Recht (à quo Jure) keine Obrigkeit ausgeschlossen ist,

10

zu halten verpflichtet sind; und dass die obgenannten Kontrakte und die entsprechenden (respectiven) Obligationen, und insbesondere auch der Kontrakt und die entsprechende Verbindlichkeit, die somit nach beiden Seiten hin verpflichtend ist (respectiva obligatio et sic ultra citroque obligatoria), wovon[?] EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. 200 fl.[?] — Waehrungszeichen nach 200 als Schnoerkel-R/fl-Ligatur, Aufloesung unsicher
  2. darneben[?] — Lesung unsicher, evtl. daruon/darinnen
  3. Daruon[?] — letztes Wort der Seite, Lesung Daruon/Darnon unsicher

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HandschriftS. 183 Bl. 89r Das Ander Buch.

ÜbersetzungSeite 183

1

Fortsetzung von der vorigen Seitezu halten verpflichtet sind; und dass die obgenannten Kontrakte und die entsprechenden (respectiven) Obligationen, und insbesondere auch der Kontrakt und die entsprechende Verbindlichkeit, die somit nach beiden Seiten hin verpflichtend ist (respectiva obligatio et sic ultra citroque obligatoria), wovon[?] Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden

4

Herrn Vaters selig Verschreibung besagt, von Seinen Fürstlichen Gnaden auch, als dieselben zu ihrem vollkommenen Regiment gekommen waren und ihre beständigen (mündigen) Jahre erlangt hatten, bis zu Seiner Fürstlichen Gnaden seligem Abscheiden von dieser betrübten Welt, fürstlich und löblich für Seiner Fürstlichen Gnaden Anteil, auch von unseren Vorfahren und uns für unseren Anteil untertänig, ohne alle Verhinderung, Irrung oder Einrede erfüllt und adimpliert (vollzogen) worden ist; denn Seine Fürstlichen Gnaden haben unsere Vorfahren und uns bei diesen Gerechtigkeiten

5

des Salzwerks zum Boden gnädig gehalten, gelassen, geschützt und gehandhabt; wir haben auch Seinen Fürstlichen Gnaden die beredeten und bewilligten 200 Gulden[?] und anderes jährlich in Untertänigkeit gegeben, entrichtet

6

und folgen lassen; und deswegen ist solche Verpflichtung und Obligation, nachdem sie durch Eintreten der Sache (interventu rei) von beiden Teilen, wie jetzt vermeldet, erfüllt und adimpliert (vollzogen) worden ist, Euer Fürstlichen Gnaden

7

Herrn Vater seligen Gedächtnisses zuvörderst — weil derselbe, als Seine Fürstlichen Gnaden zu ihrem Regiment gekommen waren und ihre vollständigen Jahre erreicht hatten, mit der Tat und in der Sache selbst (re ipsa),

Unsichere Lesungen

  1. 200 fl.[?] — Waehrungszeichen als Schnoerkel-R/fl-Ligatur wie auf 88v, Aufloesung unsicher
  2. desenn — Lesung unsicher, evtl. diesenn); Jnteruentu rei (lateinische Wendung, Wortabgrenzung unsicher (interventu rei)

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HandschriftS. 184 Bl. 89v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 184

1

und besonders mit der Empfangnahme der jährlichen zweihundert Gulden und anderem, laut der Verschreibung, denselben Kontrakt zum Überfluss gebilligt, ratifiziert und genehm gehabt hat — auf Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden als desselben Sohn und Erben gebracht und gefallen; wie uns denn auch Euer

4

Fürstlichen

5

Gnaden nicht weniger als Ihr Herr Vater selig bei solcher unserer Gerechtigkeit fürstlich und löblich, auch gnädig geschützt und gehandhabt und von uns jährlich die 200 Gulden[?] und anderes gnädig empfangen haben,

6

wofür wir uns in aller Untertänigkeit bedanken. So sind wir auch, gnädiger Fürst und Herr, in ungezweifelter, untertäniger Zuversicht, Euer

7

Fürstlichen

8

Gnaden werden uns fürder und zukünftig, als Ihre armen, gehorsamen Untertanen, bei solchen unseren erlangten Gerechtigkeiten nicht weniger als Euer

9

Fürstlichen

10

Gnaden

11

Herr Vater und Vorfahren, alle löblichen Gedächtnisses, auch zukünftig fürstlich halten und bleiben lassen und dabei gnädig schützen und handhaben und sich gegen uns von niemandem bewegen lassen mit der Vorwendung, als sollte daraus — weil sich EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. 200 fl.[?] — Waehrungszeichen als Schnoerkel-R/fl-Ligatur, Aufloesung unsicher
  2. derthenigerr — Wortende mit doppeltem r-Schnoerkel, evtl. nur dertheniger

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HandschriftS. 185 Bl. 90r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 185

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHerr Vater und Vorfahren, alle löblichen Gedächtnisses, auch zukünftig fürstlich halten und bleiben lassen und dabei gnädig schützen und handhaben und sich gegen uns von niemandem bewegen lassen mit der Vorwendung, als sollte daraus — weil sich Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden

4

Lande und Fürstentümer, Gott sei Lob, mit Volk stark mehren und zunehmen — großer Mangel am Salz verspürt werden, und dass Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden Untertanen dasselbe mit schweren Unkosten in fremden Fürstentümern holen müssten, und dass Euer

7

Fürstlichen

8

Gnaden glaubhaft berichtet worden sei, dass das genannte Salzwerk viel mehr Pfannen, als jetzt da sind, tragen könnte, weshalb Euer Fürstliche Gnaden[?] wegen der Notdurft Ihres Fürstentums, sofern es Euer

9

Fürstlichen

10

Gnaden von Rechts wegen zugelassen[?] sei, mehr Koten dorthin zu bauen willens seien, doch in der Gestalt, dass solches uns ganz und gar unnachteilig sein sollte, und dass Euer

11

Fürstlichen

12

Gnaden Ursache haben sollten, unsere Privilegien, als dem gemeinen Nutzen entgegen, zu mildern und einzuziehen. Denn, gnädiger Fürst und Herr, wir wissen uns nicht zu erinnern, dass Euer

13

Fürstlichen

14

Gnaden

15

Landen und Fürstentümern noch deren Untertanen irgendein Abbruch am Salz daraus, dass solche Kontrakte, Obligationen und Bewilligungen gehalten werden, entstehen sollte und dass es dem gemeinen Nutzen entgegen sein sollte,

16

wenn wir bei unseren Gerechtigkeiten der 42 Pfannen gelassen würden. Welches auch hieraus EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. E. f. g.[?] — Kuerzel am Zeilenende klein geschrieben, Lesung der Abbreviatur unsicher
  2. angelassenn[?] — erster Buchstabe undeutlich, auch 'zugelassenn' moeglich

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HandschriftS. 186 Bl. 90v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 186

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewenn wir bei unseren Gerechtigkeiten der 42 Pfannen gelassen würden. Welches auch hieraus Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden gnädig zu vernehmen haben, dass auch im vergangenen Jahr neunhundert[?] Pfannen im Brunnen verblieben sind aus Mangel an Abfuhr. So können und mögen auch füglich und ohne unseren merklichen Nachteil, Verderb und unverwindlichen Schaden, aus Mangel und Gebrechen des Holzes, über 42

4

Pfannen hier zu Allendorf nicht gehalten werden; welches dann also zu nicht geringem Nachteil auch des gemeinen Nutzens der Gebauerschaft und Pfänner und also Euer Fürstlichen

5

Gnaden

6

Stadt Allendorf gereichen würde. Hierum ist denn auch hinzuzusetzen, doch ohne Abbruch der Wahrheit: Wenn etwa ein Nachteil oder ein anderer kleiner gemeiner Nutzen hieraus entstehen sollte, so würde billig dieser unser gemeiner Nutzen mehr betrachtet, in Ansehung unserer erlangten Gerechtigkeiten,

7

nicht allein vermöge solcher Privilegien, sondern der berührten Kontrakte und wechselseitigen Pflichten und Obligation; weil in solchem Fall der gemeine Nutzen, der mehr begründet ist, dem anderen billig vorgezogen[?] würde. Über das aber ist eines hinzuzusetzen, doch ohne Zugeständnis[?], dass hieraus EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Neün hundert[?] — Zahlwort vor 'hundert' undeutlich, auch 'Vf ein hundert' denkbar); wieder pflichttenn (moeglich auch zusammen 'wiederpflichttenn' (Widerpflichten)
  2. vorgezogenn[?] — Wortende als Schlussschleife abgekuerzt

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HandschriftS. 187 Bl. 91r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 187

1

Fortsetzung von der vorigen Seitenicht allein vermöge solcher Privilegien, sondern der berührten Kontrakte und wechselseitigen Pflichten und Obligation; weil in solchem Fall der gemeine Nutzen, der mehr begründet ist, dem anderen billig vorgezogen[?] würde. Über das aber ist eines hinzuzusetzen, doch ohne Zugeständnis[?], dass hieraus Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden

4

Landen und Leuten ein großer Nachteil und Mangel am Salz entstünde und dass der gemeine Nutzen dadurch geschafft würde, wenn uns unsere Gerechtigkeit gemildert und eingezogen würde und also mehr Pfannen hier zu Allendorf gebaut würden,

5

und dass wir deshalb vermöge der Rechte um des gemeinen Nutzens willen solches zu dulden schuldig wären, so wären wir doch gleichwohl in untertäniger, ungezweifelter Hoffnung, dass Euer

6

Fürstlichen

7

Gnaden in diesem Fall, und wo sich solches befände, sich des Bauens und der Anmaßung der Pfannen gleichwohl gnädig enthalten würden. Denn ob vielleicht in den Rechten vorgesehen sein möchte, dass Euer

8

Fürstlichen

9

Gnaden gleich anderen Fürsten und Potentaten und Obrigkeiten aus beständigen Ursachen, nämlich des gemeinen Nutzens halber, einem oder mehreren an seinen oder ihren Gerechtigkeiten etwas entziehen und mildern möchten — welches wir diesmal in seinem Wert beruhen lassen und nicht vergeblich streiten wollen, noch Euer

10

Fürstlichen

11

Gnaden damit aufhalten —, weil aber die obgenannte Gerechtigkeit der Zahl der Pfannen und des Salzwerks durch beständige Kontrakte an unsere Vorfahren und an uns gekommen und vererbt worden ist, und sich EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ohne bekanndt[?] — Wendung undeutlich, moeglicherweise Abbreviatur am Wortende

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HandschriftS. 188 Bl. 91v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 188

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden damit aufhalten —, weil aber die obgenannte Gerechtigkeit der Zahl der Pfannen und des Salzwerks durch beständige Kontrakte an unsere Vorfahren und an uns gekommen und vererbt worden ist, und sich Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden Herr Vater seligen Gedächtnisses insbesondere gnädig verschrieben hat, wie oben angezeigt, nämlich dass weder Seine Fürstlichen Gnaden[?] noch deren Erben und Nachkommen, auch niemand anders, die Zahl der Salzkoten und Pfannen brechen[?] solle, dass auch weder Seine Fürstlichen Gnaden[?], Ihre Erben oder Nachkommen uns mit anderen Salzkoten,

4

innerhalb oder außerhalb unserer Sooden, in keiner Weise überbauen, auch sich keiner Gerechtigkeit, ausgeschieden die Obrigkeit des Gerichts, in genanntem Sooden und Salzwerk anmaßen wollen; und in dem berührten Fall, wo er sich ereignete, der angeführte Schaden verhütet und der gemeine Nutzen Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden Untertanen gestiftet und gefördert würde, wenn wir selbst mehr Pfannen und Salzkoten bauen und machen ließen, und also in diesem Fall der Kontrakt, laut berührter Verschreibung, zwischen Euer

7

Fürstlichen

8

Gnaden

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — Abbreviatur, wohl 'fuerstliche Gnaden' (S. fgl.?), Lesung der Buchstabenfolge unsicher
  2. brechenn[?] — Verb undeutlich, moeglich auch 'mehrenn'
  3. ffgl.[?] — dieselbe Abbreviatur wie Zeile 7

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HandschriftS. 189 Bl. 92r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 189

1

Herrn Vater, für sich und deren Erben und Nachkommen, und uns bewilligt und vollzogen und allenthalben bis hierher adimpliert (erfüllt), auch gehalten würde, indem sich Seine Fürstlichen Gnaden[?] dermaßen, wie angezeigt[?], verschrieben haben, dass weder Seine Fürstlichen Gnaden[?], Ihre Erben

2

noch Nachkommen sich keiner Gerechtigkeit anmaßen oder unterziehen wollen; auch unser und unserer Erben und Nachkommen gemeiner Schaden und unüberwindlicher Verderb desto mehr unterbliebe und der gemeine Nutzen der Gebauerschaft der Sooden, ohne Nachteil des gemeinen Nutzens Euer

3

Fürstlichen

4

Gnaden

5

Lande, auch desto mehr, so viel möglich, erhalten würde. So sind wir abermals in untertäniger, tröstlicher Hoffnung, Euer

6

Fürstlichen

7

Gnaden werden gnädig erachten und dezernieren (entscheiden), dass wir in bestimmtem Fall zu der Bauung mehrerer Salzkoten und Pfannen billig und vermöge der Rechte zugelassen werden sollten, weil eben dasjenige,

8

wie jetzt vermeldet, dadurch geschafft würde, als wenn solche Erbauung nicht durch uns vorgenommen würde; zudem, dass wir auch desto weniger Nachteil und Schaden erleiden müssten, in besonderer Betrachtung auch, dass EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — Abbreviatur wie auf Blatt 91v, Lesung unsicher
  2. anngezeit[?] — wohl fuer 'anngezeigt', g nicht erkennbar); ffgl.[?] Ire (Abbreviatur und folgendes Wort ('Ire' oder 'der') unsicher

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HandschriftS. 190 Bl. 92v Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 190

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewie jetzt vermeldet, dadurch geschafft würde, als wenn solche Erbauung nicht durch uns vorgenommen würde; zudem, dass wir auch desto weniger Nachteil und Schaden erleiden müssten, in besonderer Betrachtung auch, dass Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden

4

Herrn Vaters selig Verschreibung mit sich bringt, dass dieselbe in ihren Artikeln und Stücken nicht anders, als sie in ihrem schriftlichen Sinn enthält, ausgelegt oder glossiert werden soll; welche auch in ihrem ausdrücklichen schriftlichen Sinn, wie denn vermeldet, verordnet und disponiert hat, dass sich weder Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden

7

Vater noch deren Erben irgendeiner Gerechtigkeit an dem Salzwerk annehmen sollen. Und es wird solche allgemeine Disposition — durch jene allgemeine, universale Verneinung (per illam generalem universalem negativam) „keiner Gerechtigkeit“ — durch die nachfolgende Ausnahme (exceptio) in allen Fällen bekräftigt,

8

Wir wollen uns auch in dem mehrgenannten Fall, nämlich wo ausfindig gemacht würde, dass dadurch der gemeine Nutzen des Landes gefördert würde, zu solcher Bauung erboten haben, und bitten deshalb endlich aufs Untertänigste, Euer

9

Fürstlichen

10

Gnaden wollen fürder auch, wie bisher fürstlich und löblich geschehen, uns arme Leute, Euer

11

Fürstlichen

12

Gnaden gehorsame Untertanen, bei solcher unserer Gerechtigkeit des Salzwerks und der Pfannen gnädig behalten, schützen und schirmen, aber ja zum Wenigsten, wo ausfindig gemacht würde, dass Euer Fürstliche GnadenLäuft auf der nächsten Seite weiter

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HandschriftS. 191 Bl. 93r Das Ander Buch

ÜbersetzungSeite 191

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden gehorsamen Untertanen, bei solcher unserer Gerechtigkeit des Salzwerks und der Pfannen gnädiglich belassen, schützen und schirmen, aber doch zum wenigsten, wo ausfindig gemacht würde, dass Euer Fürstlichen Gnaden

2

Landen und Leuten ein merklicher Nachteil — was wir doch nicht erwarten — daraus entstehen sollte, wenn nicht mehr Pfannen erbaut würden, uns zur Erbauung derselben aus den oben berührten rechtmäßigen Ursachen gnädiglich zuzulassen. Wo wir aber dies bei Euer

3

Fürstlichen

4

Gnaden — was wir uns doch nicht weniger als nichts (keineswegs) von Euer

5

Fürstlichen

6

Gnaden als unserem gnädigen Landesfürsten und Herrn versehen — in Ansehung unserer oben erzählten rechtmäßigen Ursachen diesmal nicht erhalten könnten, so können wir hierin, auf unser weiteres Vorbringen und die Darlegung (Deduktion) unserer Gerechtigkeit, aller unparteiischen, rechtsverständigen und anderer ehrbarer, verständiger, erfahrener Leute — alles nach Euer

7

Fürstlichen

8

Gnaden gnädigem Gefallen — rechtmäßige und billige Erörterung und Weisung, dem Recht gemäß, dulden und leiden, wozu wir uns auch in diesem Fall untertäniglich erbieten, und wollen uns hiermit EuerLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ortterunge — wohl fuer 'Eroerterunge', Wortanfang undeutlich

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HandschriftS. 192 Bl. 93v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 192

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGnaden gnädigem Gefallen — rechtmäßige und billige Erörterung und Weisung, dem Recht gemäß, dulden und leiden, wozu wir uns auch in diesem Fall untertäniglich erbieten, und wollen uns hiermit Euer

2

Fürstlichen

3

Gnaden untertäniglich befohlen haben und bitten um gnädige Antwort.

4

Auf die vorgebrachte Supplikation und die angeführten (berühmten) Privilegien der Pfänner zu Allendorf hat unser gnädiger Fürst und Herr

5

erstlich anzeigen lassen, dass es Seine Fürstlichen Gnaden[?] bedünke[gestrichen: n die], die Supplikation sei mit Rat der Rechtsgelehrten aufgesetzt; wiewohl nun Seine Fürstlichen Gnaden[?] dieselbe mit Grund der Rechte wohl abzulehnen wüssten, wäre Seinen Fürstlichen Gnaden[?] doch Zeit dazu vonnöten; da aber Seine Fürstlichen Gnaden[?] jetzt reisefertig seien, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden[?], um längere Mühe zu vermeiden, zur Verhandlung schreiten, mit dem Begehren, dass sie desgleichen tun wollten. Und erstlich befinden Seine Fürstlichen Gnaden[?] in aller Welt, wo man neue Bergwerke oder Salzwerke aufrichtet[?], dass die Gewerken an denselben Orten die Belehnung von der Obrigkeit, von Königen oder Fürsten, haben müssen, in welcher unterschieden wird, woran sich die Gewerken zu halten haben, desgleichen was auch die Obrigkeit haben soll;Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ffgl.[?] — wiederkehrende Abbreviatur (wohl 'fuerstliche Gnaden'), gilt auch Zeilen 10-13 und 16); [gestrichen: enn die] (gestrichener Zeilenanfang schwer lesbar, auch 'am die' moeglich
  2. befricht[?] — Verb undeutlich, wohl fuer 'aufricht' (aufrichtet)

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HandschriftS. 193 Bl. 94r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 193

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteerstlich anzeigen lassen, dass es Seine Fürstlichen Gnaden[?] bedünke[gestrichen: n die], die Supplikation sei mit Rat der Rechtsgelehrten aufgesetzt; wiewohl nun Seine Fürstlichen Gnaden[?] dieselbe mit Grund der Rechte wohl abzulehnen wüssten, wäre Seinen Fürstlichen Gnaden[?] doch Zeit dazu vonnöten; da aber Seine Fürstlichen Gnaden[?] jetzt reisefertig seien, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden[?], um längere Mühe zu vermeiden, zur Verhandlung schreiten, mit dem Begehren, dass sie desgleichen tun wollten. Und erstlich befinden Seine Fürstlichen Gnaden[?] in aller Welt, wo man neue Bergwerke oder Salzwerke aufrichtet[?], dass die Gewerken an denselben Orten die Belehnung von der Obrigkeit, von Königen oder Fürsten, haben müssen, in welcher unterschieden wird, woran sich die Gewerken zu halten haben, desgleichen was auch die Obrigkeit haben soll;

2

solche Kommission oder Belehnung fehlt hier. Da nun der Grund dieser Verhandlung darauf beruhen will, so wäre es vonnöten, sie zu Allendorf suchen zu lassen, oder dass sie bei ihrem Eid bekräftigen, dass sie solche ursprüngliche Konzession nicht haben; und wenn dem so ist, so erachten Seine Fürstlichen Gnaden, dass ihrerseits solche Verhandlung mangelhaft sei.

3

Nun ist es ja offenbaren Rechtens[?], dass Bergwerke und Salzwerke der Obrigkeit zustehen; man findet es auch in der Gewohnheit allenthalben[?], nämlich bei den Salzwerken in Lothringen, im Stift Magdeburg und in Frankenhausen,

4

in der Grafschaft Tirol und an anderen Orten, dass es in der Gewohnheit so gehalten wird. Zudem sind Seine Fürstlichen Gnaden mit diesem Salzwerk von der Kaiserlichen

5

Majestät belehnt, und so haben Seine Fürstlichen Gnaden

6

eine begründete Rechtsvermutung (intentionem fundatam), dass solches Salzwerk ganz Seinen Fürstlichen Gnaden zusteht, und wer daran etwas haben will, der muss dasselbe beweisen. Nun wollen wir sehen, was die Pfänner kräftiglich bewiesen und dargetan haben für den Fall, dass Seine Fürstlichen Gnaden nicht Macht [gestrichen: haben] sollten, mehr Pfannen zu gemeinem Nutzen zu bauen, worum sich denn zu dieser Zeit der Streit dreht. Wenn man nun die vorgelegten Briefe der alten Fürsten, Landgraf Heinrichs, der Frau[?] Alheit, Landgraf Ottos, wiederum Landgraf Heinrichs, ansieht, so findet sich klar, dass sie nicht bewiesen haben, dass mein gnädiger Fürst und Herr nicht mehr Pfannen bauen dürfe, sondern dass sie alle nacheinanderLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. ffgl. — Kuerzel wohl fuer 'furstlich gnaden'; Lesung des Kuerzels unsicher, kehrt auf der Seite mehrfach wieder (Z. 15, 17, 18)); offennbars rechttenn (Wortendungen unsicher
  2. allerhanndt — Endung schwer lesbar, evtl. 'allerhannds'

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HandschriftS. 194 Bl. 94v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 194

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteeine begründete Rechtsvermutung (intentionem fundatam), dass solches Salzwerk ganz Seinen Fürstlichen Gnaden zusteht, und wer daran etwas haben will, der muss dasselbe beweisen. Nun wollen wir sehen, was die Pfänner kräftiglich bewiesen und dargetan haben für den Fall, dass Seine Fürstlichen Gnaden nicht Macht [gestrichen: haben] sollten, mehr Pfannen zu gemeinem Nutzen zu bauen, worum sich denn zu dieser Zeit der Streit dreht. Wenn man nun die vorgelegten Briefe der alten Fürsten, Landgraf Heinrichs, der Frau[?] Alheit, Landgraf Ottos, wiederum Landgraf Heinrichs, ansieht, so findet sich klar, dass sie nicht bewiesen haben, dass mein gnädiger Fürst und Herr nicht mehr Pfannen bauen dürfe, sondern dass sie alle nacheinander

2

es dafür gehalten haben, dass sie mehr Pfannen bauen dürften, als zu jener Zeit vorhanden gewesen sind, und dass je das Privileg des einen den anderen nicht gehindert hat, wie nämlich Landgraf Heinrichs Privileg Landgraf Otto nicht gehindert hat, denn Landgraf Otto hat gleichwohl das Salzwerk bauen wollen

3

und mehr Pfannen bauen, unangesehen[?] des Briefes seines Vaters. Wenn auch dieselben Briefe[?] angesehen werden, so verfügen sie nicht über ihre Erben, denn Landgraf Otto hat, wie oben gemeldet, gleichwohl unangesehen der Briefe seines Vaters mehr Pfannen setzen wollen. Item, so ist auch der Pakt von 25Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Frauenn Alheitenn — Schreibung 'Frauenn' oder 'Frawenn' nicht sicher zu entscheiden
  2. vnanngesehl= — Wortende am Zeilenschluss undeutlich, wohl 'vnanngesehenn' (Fortsetzung 'seins Vatters brief')
  3. brief — am Zeilenende ein durchstrichener Buchstabe, moeglicherweise gestrichenes 'e' oder Zierstrich
  4. hatt — Strich durch 'hatt' hier wie mehrfach auf der Seite als Zierstrich durch tt gewertet, nicht als Tilgung

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HandschriftS. 195 Bl. 95r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 195

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteund mehr Pfannen bauen, unangesehen[?] des Briefes seines Vaters. Wenn auch dieselben Briefe[?] angesehen werden, so verfügen sie nicht über ihre Erben, denn Landgraf Otto hat, wie oben gemeldet, gleichwohl unangesehen der Briefe seines Vaters mehr Pfannen setzen wollen. Item, so ist auch der Pakt von 25

2

Uben[?] Salz (ein Salzmaß) nie gehalten worden; Seine Fürstlichen Gnaden finden es auch in keinem Register, dass es je gegeben worden sei, und so haben die Fürsten allein, solange sie gelebt haben, die Pfänner befreit, was sie auch so ohne Zweifel fürstlich gehalten haben. Item, Landgraf Heinrich hat ihnen nicht weiter zugelassen, zu setzen, zu entsetzen und zu bestellen, als dass es Seinen Fürstlichen Gnaden und dem Bergwerk zu Nutzen,

3

zu Recht und zu Frommen sein möge. Daraus folgt, dass die oben gemeldeten Tatsachen (facta) alle persönlich (personalia) sind und sich nicht über die Person hinaus erstrecken. Daneben fehlt Landgraf Hermanns Brief, welcher Fürst lange Zeit regiert hat;

4

wenn derselbe vorgelegt würde, würde man ohne Zweifel befinden, dass er derselben Meinung gewesen ist. Also beweisen die oben gemeldeten Privilegien alle nichts. Zuletzt hat Landgraf Wilhelm, jetzt meines gnädigen [gestrichen:Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vonn — 25. Vbenn — Zahl 25 und Wort 'Vbenn' (Uebene, Salzmass) unsicher; vor der Zahl ein waagerechter Strich
  2. Bergkwerge — Endung undeutlich, evtl. 'Bergkwerck'

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HandschriftS. 196 Bl. 95v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 196

1

Fortsetzung von der vorigen Seitewenn derselbe vorgelegt würde, würde man ohne Zweifel befinden, dass er derselben Meinung gewesen ist. Also beweisen die oben gemeldeten Privilegien alle nichts. Zuletzt hat Landgraf Wilhelm, jetzt meines gnädigen [gestrichen:

2

Herrn Vater] [übergeschrieben:

3

Herrn], ihnen eine Konfirmation gegeben; wenn man dieselbe besieht (welche Seine Fürstlichen Gnaden um ihres Vaters willen zu keinem Unglimpf angezogen haben wollen, sondern allein derjenigen[?] halber, die Seine Fürstlichen Gnaden mit Verschweigung der Wahrheit und dessen, was nicht ist, dazu bewegt haben), so befindet man, dass dieselbe Konfirmation viele ungewöhnliche Klauseln

4

und Exorbitanzen hat, die auch dem gemeinen Nutzen zuwider sind. Denn erstlich ist Seinen Fürstlichen Gnaden berichtet worden, er sei mit Wahrheit berichtet, dass nicht mehr als 42 Pfannen sein sollten und sie davor befreit wären, was sich dermaßen nicht verhält.

5

Item, Seinen Fürstlichen Gnaden ist verschwiegen worden, dass ihm die 25

6

Uben Salz gebühren[?] sollten. Item, es ist verschwiegen worden, dass die Vorfahren, die Fürsten, allewege mehr Pfannen haben bauen wollen. Item, wider den gemeinen Nutzen ist, dass die Pfänner

7

Macht haben sollten, das Salz nach ihrem Willen auf-[?] und abzusetzen und Neuerungen zu machen. Item, es ist wider den gemeinen Nutzen, dass Seine Fürstlichen Gnaden kein neues Salzwerk, wenn Seine Fürstlichen GnadenLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. [gestrichen: Herr Vatter] [übergeschrieben: Herrn] — 'Herr Vatter' gestrichen, darueber mit Einfuegungszeichen 'Herrn' nachgetragen); der Jenigk (Wortende undeutlich, evtl. 'der Jenigen'); — 42 Pfan= (Zahl 42 mit vorangehendem Strich; Lesung der Ziffern gesichert erscheinend, aber gezoomt nicht geprueft
  2. gepurenn — Mittelteil des Wortes undeutlich, evtl. 'geburenn'
  3. vff: — Kuerzel am Zeilenende mit Durchstrich, Aufloesung unklar (Satz bricht ab bzw. wird verso fortgesetzt)

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HandschriftS. 197 Bl. 96r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 197

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteMacht haben sollten, das Salz nach ihrem Willen auf-[?] und abzusetzen und Neuerungen zu machen. Item, es ist wider den gemeinen Nutzen, dass Seine Fürstlichen Gnaden kein neues Salzwerk, wenn Seine Fürstlichen Gnaden

2

es in ihrem Fürstentum fänden, bauen sollten; item, dass er keinen Teil im Salzwerk, wenn ihm dieser heimfiele, behalten sollte. Dazu sind Seine Fürstlichen Gnaden zu der Zeit, wie sich aus dem Datum der Verschreibung ergibt, nicht mehr als achtzehn Jahre alt gewesen. Item, ein ungewöhnlicher Stil bei der Besiegelung,

3

dass die zwei Räte neben ihm mit besiegelt haben. Item, es fehlt eine weitere Konfirmation, die sich bei einer Handlung eines Minderjährigen gebührt hätte. Dass aber gesagt werden wollte, es sei hier kraft eines Vertrags (vi pacti) gehandelt worden, sodass Seine Fürstlichen Gnaden dafür dreihundert nehmen sollten, welchen Kontrakt mein

4

gnädiger

5

Herr als Erbe zu halten schuldig sein solle — dagegen ist die Wahrheit, dass man in solchen Fällen, wo eine Privatperson Regalien nicht besitzen kann, auf nichts anderes[?] sehen soll,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dreyhundert neh= — nach 'dreyhundert' keine Waehrungsangabe erkennbar; Worttrennung 'neh=menn' erschlossen aus Zeile 18); nichts ann= (letzte Woerter der Zeile klein und mit Schleife ueberzogen, Lesung unsicher; Fortsetzung auf der Folgeseite

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HandschriftS. 198 Bl. 96v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 198

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteHerr als Erbe zu halten schuldig sein solle — dagegen ist die Wahrheit, dass man in solchen Fällen, wo eine Privatperson Regalien nicht besitzen kann, auf nichts anderes[?] sehen soll,

2

als ob die Gegenverpflichtung dem Privileg gemäß sei; und sofern sie gemäß wäre, so wäre es ein Kontrakt (contractus); aber darum wäre die Frage, [übergeschrieben:

3

ob es gilt (Obtinet)], einen Kontrakt über Regalien (contractum sub regalibus) zum Nachteil des Nachfolgers (successoris) zu machen, und die Meinung aller Rechtsgelehrten ist: Nein. Wäre sie aber nicht gemäß, so bliebe es ein Privileg, wie auch der Brief ausweist, und bedarf deshalb keiner Disputation.

4

Gesetzt nun, dass solcher Brief wegen Erschleichung (de surreptione) nicht verdächtig wäre, so würde daran gelegen sein zu erforschen, ob das Privileg dem gemeinen Nutzen zuwider sei oder nicht. Wenn sich nun ergibt, dass es dem gemeinen Nutzen zuwider ist, wie es in diesem Fall ist, so wäre es im Recht nichtig und bände weder den Verleiher (concedentem) noch seinen Nachfolger (successorem). Dass aber dieses dem gemeinen Nutzen zuwider sei, bedarf keiner Ausführung; denn man sollte die Sole vergeblich in die Werra laufen lassen und die Gnade, die Gott verliehen hat, nicht gebrauchen und anderen auswärtigen[?] Leuten Geld für ihr Salz geben müssen; item, Verkehrung[?] und Aufschläge machen zu lassen, und nicht allein dasselbe, sondern auch dem fürstlichen Stand Ursache geben, zu dessen Erhaltung seine Untertanen um Vorschuss (Verlegung) anzusprechen, und selbst das zu haben, wovon man solche Notdurft des Fürsten erstatten und den armen Mann solcher Beschwerung entledigen könnte — das alles ist dem gemeinen Nutzen zuwider, und wenn sie selbst darüber urteilen sollten, so erwartet mein gnädiger Herr, sie würden es nicht anders billigen können. Da es dann dem gemeinen Nutzen zuwider ist, so sind sie schuldig, es zuzulassen — es ohne ihren Schaden ihrem Landesfürsten und dem gemeinen Nutzen zuzulassen, in dem Maße, wie es denn andere Untertanen an den[?] genannten Salzwerken ihren Herren zulassen. Dass sie aber meinen, wenn der gemeine Nutzen mehr Salz bedürfte, dass es ihnen zugelassen sein sollte, mehr Pfannen zu setzen und solche Notdurft zu erstatten, das gesteht mein gnädiger Herr nicht zu, dass ihnen solches je verliehen sei; sondern es ist gewöhnlich, wenn man auf Berg- oder Salzwerken mehr Schächte oder Sode anrichten will, dass man alsdann die Obrigkeit um die Belehnung anzusuchen pflegt und deren Belehnung dazu gehört. Nun haben sie Seine Fürstlichen Gnaden deshalb nicht angesucht; Seine Fürstlichen Gnaden haben auch nie etwas, und ihre Person hat nichts bewilligt. Deswegen wollen Seine Fürstlichen Gnaden auch niemals abseits stehen (freistehen),Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. [übergeschrieben: Obtinet] — kleines uebergeschriebenes Wort ueber dem Zeilenende, Lesung 'Obtinet' unsicher (evtl. 'Obtiner')
  2. außwendigen — Wort undeutlich, evtl. 'auswendigen' oder 'anwendigen'

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HandschriftS. 199 Bl. 97r Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 199

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGesetzt nun, dass solcher Brief wegen Erschleichung (de surreptione) nicht verdächtig wäre, so würde daran gelegen sein zu erforschen, ob das Privileg dem gemeinen Nutzen zuwider sei oder nicht. Wenn sich nun ergibt, dass es dem gemeinen Nutzen zuwider ist, wie es in diesem Fall ist, so wäre es im Recht nichtig und bände weder den Verleiher (concedentem) noch seinen Nachfolger (successorem). Dass aber dieses dem gemeinen Nutzen zuwider sei, bedarf keiner Ausführung; denn man sollte die Sole vergeblich in die Werra laufen lassen und die Gnade, die Gott verliehen hat, nicht gebrauchen und anderen auswärtigen[?] Leuten Geld für ihr Salz geben müssen; item, Verkehrung[?] und Aufschläge machen zu lassen, und nicht allein dasselbe, sondern auch dem fürstlichen Stand Ursache geben, zu dessen Erhaltung seine Untertanen um Vorschuss (Verlegung) anzusprechen, und selbst das zu haben, wovon man solche Notdurft des Fürsten erstatten und den armen Mann solcher Beschwerung entledigen könnte — das alles ist dem gemeinen Nutzen zuwider, und wenn sie selbst darüber urteilen sollten, so erwartet mein gnädiger Herr, sie würden es nicht anders billigen können. Da es dann dem gemeinen Nutzen zuwider ist, so sind sie schuldig, es zuzulassen — es ohne ihren Schaden ihrem Landesfürsten und dem gemeinen Nutzen zuzulassen, in dem Maße, wie es denn andere Untertanen an den[?] genannten Salzwerken ihren Herren zulassen. Dass sie aber meinen, wenn der gemeine Nutzen mehr Salz bedürfte, dass es ihnen zugelassen sein sollte, mehr Pfannen zu setzen und solche Notdurft zu erstatten, das gesteht mein gnädiger Herr nicht zu, dass ihnen solches je verliehen sei; sondern es ist gewöhnlich, wenn man auf Berg- oder Salzwerken mehr Schächte oder Sode anrichten will, dass man alsdann die Obrigkeit um die Belehnung anzusuchen pflegt und deren Belehnung dazu gehört. Nun haben sie Seine Fürstlichen Gnaden deshalb nicht angesucht; Seine Fürstlichen Gnaden haben auch nie etwas, und ihre Person hat nichts bewilligt. Deswegen wollen Seine Fürstlichen Gnaden auch niemals abseits stehen (freistehen),Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Verkerunge — Wortanfang undeutlich, evtl. 'Verleerunge' oder 'Verkeerunge'
  2. vff — am Zeilenende durchstrichener Federzug, wohl Zierstrich; Lesung 'vff' zur Fortsetzung 'benenttenn Saltzwerckenn' erschlossen); so man (letzte Woerter blasser geschrieben, Lesung dennoch wahrscheinlich

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HandschriftS. 200 Bl. 97v Das Annder Buch

ÜbersetzungSeite 200

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteGesetzt nun, dass solcher Brief wegen Erschleichung (de surreptione) nicht verdächtig wäre, so würde daran gelegen sein zu erforschen, ob das Privileg dem gemeinen Nutzen zuwider sei oder nicht. Wenn sich nun ergibt, dass es dem gemeinen Nutzen zuwider ist, wie es in diesem Fall ist, so wäre es im Recht nichtig und bände weder den Verleiher (concedentem) noch seinen Nachfolger (successorem). Dass aber dieses dem gemeinen Nutzen zuwider sei, bedarf keiner Ausführung; denn man sollte die Sole vergeblich in die Werra laufen lassen und die Gnade, die Gott verliehen hat, nicht gebrauchen und anderen auswärtigen[?] Leuten Geld für ihr Salz geben müssen; item, Verkehrung[?] und Aufschläge machen zu lassen, und nicht allein dasselbe, sondern auch dem fürstlichen Stand Ursache geben, zu dessen Erhaltung seine Untertanen um Vorschuss (Verlegung) anzusprechen, und selbst das zu haben, wovon man solche Notdurft des Fürsten erstatten und den armen Mann solcher Beschwerung entledigen könnte — das alles ist dem gemeinen Nutzen zuwider, und wenn sie selbst darüber urteilen sollten, so erwartet mein gnädiger Herr, sie würden es nicht anders billigen können. Da es dann dem gemeinen Nutzen zuwider ist, so sind sie schuldig, es zuzulassen — es ohne ihren Schaden ihrem Landesfürsten und dem gemeinen Nutzen zuzulassen, in dem Maße, wie es denn andere Untertanen an den[?] genannten Salzwerken ihren Herren zulassen. Dass sie aber meinen, wenn der gemeine Nutzen mehr Salz bedürfte, dass es ihnen zugelassen sein sollte, mehr Pfannen zu setzen und solche Notdurft zu erstatten, das gesteht mein gnädiger Herr nicht zu, dass ihnen solches je verliehen sei; sondern es ist gewöhnlich, wenn man auf Berg- oder Salzwerken mehr Schächte oder Sode anrichten will, dass man alsdann die Obrigkeit um die Belehnung anzusuchen pflegt und deren Belehnung dazu gehört. Nun haben sie Seine Fürstlichen Gnaden deshalb nicht angesucht; Seine Fürstlichen Gnaden haben auch nie etwas, und ihre Person hat nichts bewilligt. Deswegen wollen Seine Fürstlichen Gnaden auch niemals abseits stehen (freistehen),

2

sondern ihrem und dem gemeinen Nutzen in diesem Fall schaffen, wie sich denn Seine Fürstlichen Gnaden dem Vaterland zu Gutem schuldig erkennen. Dass auch gesagt wird, es habe am Abführen des Salzes gemangelt, weswegen neunhundert Pfannen im nächsten Jahr zu sieden nachgeblieben seien — das findet man im Bericht der Fuhrleute und Kärrner, dass es aus der geringen[?] Abmachung (Tading), womit man die armen Fuhrleute und Kärrner beschwert hat, gekommen sei, und dass man sie dazu mit dem Geld über die gewöhnlichen Sätze hinaus beschwert hat, sodass sie deshalb gedrungen[?] worden sind, nach Frankenhausen und an andere[?] Orte zu fahren; wenn man aber rechte Ladung um rechtes Geld gegeben hätte, so sagen gemeinhin alle Fuhrleute, dass noch so viele Pfannen kaum genug wären. Item, soviel das Holz belangt: Wenn man rechte Ordnung mit Hauen und Hegen desselben gehalten hätte, so wäre an notdürftigem Holz kein Mangel gewesen. Aus dem allen scheint,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Neun hundert Pfannenn — Lesung 'Neun hundert' unsicher; Zahlwort am Absatzanfang mit grosser Initiale
  2. geringe= — Zeilenende mit Kuerzelschleife, Wortende unsicher (Fortsetzung 'Tadinge' Zeile 17)
  3. getrunge= — Zeilenende mit Kuerzelschleife, Fortsetzung 'sen' Zeile 21 ('getrungen sein')); am andere (Schluss der Zeile undeutlich, evtl. 'an andere'; Text bricht am Seitenende ab

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HandschriftS. 201 Bl. 98r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 201

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesondern ihrem und dem gemeinen Nutzen in diesem Fall schaffen, wie sich denn Seine Fürstlichen Gnaden dem Vaterland zu Gutem schuldig erkennen. Dass auch gesagt wird, es habe am Abführen des Salzes gemangelt, weswegen neunhundert Pfannen im nächsten Jahr zu sieden nachgeblieben seien — das findet man im Bericht der Fuhrleute und Kärrner, dass es aus der geringen[?] Abmachung (Tading), womit man die armen Fuhrleute und Kärrner beschwert hat, gekommen sei, und dass man sie dazu mit dem Geld über die gewöhnlichen Sätze hinaus beschwert hat, sodass sie deshalb gedrungen[?] worden sind, nach Frankenhausen und an andere[?] Orte zu fahren; wenn man aber rechte Ladung um rechtes Geld gegeben hätte, so sagen gemeinhin alle Fuhrleute, dass noch so viele Pfannen kaum genug wären. Item, soviel das Holz belangt: Wenn man rechte Ordnung mit Hauen und Hegen desselben gehalten hätte, so wäre an notdürftigem Holz kein Mangel gewesen. Aus dem allen scheint,

2

dass weitere Pfannen zu bauen dem gemeinen Nutzen zum Besten zugelassen sei; dass aber ihnen, den Pfännern, als den Untertanen solches zuzulassen sei, was der Obrigkeit zusteht oder gebührt, ist unerweislich[?]. Da aber Seine Fürstlichen Gnaden sich allewege erboten haben, dass Seine Fürstlichen Gnaden ohne ihren Schaden zu bauen gedenken, so sind sie noch des Erbietens, dasselbe so zu tun, auch die Pfänner bei den Gehölzen der Stadt Allendorf [gestrichen: ff] unbetrübt zu lassen, desgleichen bei anderen Gehölzen, deren sie bisher im Besitz gewesen sind;

3

aber wegen der Gehölze, die Seinen Fürstlichen Gnaden zustehen, wollen sich Seine Fürstlichen Gnaden gnädig gegen sie erzeigen, wenn nur[?] sie sich desgleichen untertänig gegen Seine Fürstlichen Gnaden halten, sodass sie einen gnädigen Herrn spüren sollten; desgleichen des Siedens und des Salzkaufs halberLäuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. vmb recht — eng zusammengeschrieben, Lesung 'vmb recht geldt' aus dem Zusammenhang
  2. vnuerweislich — Wort stark verschliffen, auch 'vnuerweitlich' lesbar); [gestrichen: ff] (gestrichenes Zeichen nach 'dorf', wohl doppelt angesetztes ff); so nur (letztes Wort mit u-Bogen, auch 'nun' moeglich; Satz laeuft auf 98v weiter
  3. ffgl. — wiederkehrende Abbreviatur (fuerstliche Gnaden), Buchstabenbestand nicht eindeutig; hier und in Z. 14, 19, 20 gleichfoermig wiedergegeben

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HandschriftS. 202 Bl. 98v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 202

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteaber wegen der Gehölze, die Seinen Fürstlichen Gnaden zustehen, wollen sich Seine Fürstlichen Gnaden gnädig gegen sie erzeigen, wenn nur[?] sie sich desgleichen untertänig gegen Seine Fürstlichen Gnaden halten, sodass sie einen gnädigen Herrn spüren sollten; desgleichen des Siedens und des Salzkaufs halber

2

auch Ordnung mit ihnen machen, und wenn ihnen je[?] Salz liegen bliebe und nicht abgehen wollte, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden Geld dazu verordnen, damit das Salz, das ihnen liegen bliebe und nach der Ordnung gesotten wäre, bezahlt werden solle.

3

Wenn sie nun der Meinung wären, sich so, wie oben gemeldet, mit Seinen Fürstlichen Gnaden untertäniglich zu vergleichen, so wären Seine Fürstlichen Gnaden auch dazu geneigt und wollten sich so ihrem Erbieten gemäß gnädiglich erzeigen[?],

4

mit Vorbehalt, falls diese Sache nicht verglichen würde, diese Schrift zu erweitern, zu mindern, zu mehren, und aller Ihrer Fürstlichen

5

Gnaden[?] Gelegenheit, Nutzen und Notdurft etc.

Unsichere Lesungen

  1. Je — kurzes Wort vor 'Saltz', Lesung 'je' aus dem Zusammenhang, auch 'de' denkbar); diglich erzeigenn (stark verschliffen mit Kuerzungsschleife am Ende; Fortsetzung von 'gne=' der Vorzeile); f. G. (Abbreviatur mit Schlussschleife, Aufloesung des Buchstabenbestands unsicher

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HandschriftS. 203 Bl. 99r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 203

1

Instruktion, die dem verordneten und erwählten Ausschuss befohlen worden ist.

2

Instruktion und Befehl, die die gemeinen Pfänner zu Sooden, die innerhalb und außerhalb des Fürstentums Hessen gesessen sind, ihrem verordneten und erwählten Ausschuss, nämlich Asmus vom Butlar, Werner[?] Trotte, Magister Hermannus Reiß[?], George Freundt, Rentmeister, Johann Riedenstein[?],

3

Johann Schaffnitt[?], George Gantzler, Geyseler Schranckflügell[?], Herman Fischer, George Sieforts, Johann Opffermann, Diterich[?] Wilges, in der Zwischenzeit und vor dem angesetzten Tag auszurichten und sich zu befleißigen, auf heute, Sonn-[?]tag Fabiani (20. Januar) im Jahr 1538, gegeben und befohlen haben, wie folgt.

4

Erstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen in solchen ihren hochwichtigen anliegenden Sachen nützlich und dienlich sein könnten, antreffen und bekommen werden, soll er sie bittlich ersuchen, ihren Rat und ihr Bedenken gegen Belohnung durch die Pfänner mitzuteilen. Und wenn die Verordneten vom Ausschuss solche Rechtsverständige antreffen und bekommen werden, sollen sie ihnen erstlich anzeigen und vorlegen die erste ausgegangene fürstliche Zitation, worin etliche Artikel angezeigt und einverleibt sind, die das Gemüt unseres gnädigen[?] Fürsten und Herrn betreffen, auch was sonst auf dem gehaltenen Tag am Sonntag nach Dreikönig (13. Januar) zu Kassel den sechs Gesandten begegnet und von Seinen Fürstlichen Gnaden vorgehalten, vorgeschlagen und erboten worden ist, auch was für Antwort darauf gegeben wurde und was sonst allenthalben darin geschehen und ergangen ist, nach aller Notdurft den Rechtsverständigen vorbringen. Item, der Ausschuss oder seine Abgefertigten sollen die andere und letzte Zitation und den Tagzettel auch den Rechtsverständigen vorlegen und zu dem Artikel, dass allein die Inländischen, die im Fürstentum gesessen sind, und nicht die Ausländischen gefordert und so voneinander getrennt werden, ihren Rat und ihr Bedenken erbitten, wie solche Trennung zu verantworten und zu widerfechten sei, da die Ausländischen ebenso wie die Inländischen in die Erbschaft und Gebauerschaft gehören, darin befreit, beerbt und belehnt[?] sind, und sie sich aller Gnade und Freiheit auch zu gebrauchen[?] und zu erfreuen haben wollen und sich dadurch nicht trennen und absondern lassen wollen. Danach sollen unser Ausschuss und seine Gesandten Befehl haben, von allen Rechten (Jura), Privilegien, Gnaden, Freiheiten, Bestätigungen, Briefen und Siegeln der Pfänner und sonst all ihrer Gerechtigkeit wahrhaftige Kopien und Abschriften [übergeschrieben: zu] vorzulegen und zu bitten, ob sie sich deren auch, wie zu hoffen, gegen und wider das Vornehmen unseres gnädigen Fürsten und Herrn als im Recht gegründet zu getrösten und zu erfreuen haben mögen, und was unsere Notdurft weiter erfordern wird, uns ihren Rat und ihr Bedenken mitzuteilen. Es sollen auch der Ausschuss und seine abgefertigten Befehlshaber weiter Vollmacht und Gewalt haben, sich zu befleißigen, in den Universitäten oder sonst, wo sie einen bekommen könnten, der so im Recht erfahren und wohl beredt ist, dass er der Pfänner Notdurft und Wort vorzutragen[?] und zu raten wüsste; denselben sollen sie um eine angemessene Besoldung, worüber sie sich mit ihm vergleichen können, bestellen und dingen, damit derselbe etwa[?] sechs oder acht Tage vor dem angesetzten Tag gewiss nach[?] Allendorf kommen könnte, um sich mit dem Ausschuss über alle Notdurft zu unterreden und folgends den Tag zu Kassel am Samstag nach Esto mihi (9. März) mit Rat und Reden helfen zu besuchen und zu leisten. Weiter geben wir unserem erwählten Ausschuss Gewalt und Befehl,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. dem Furstenthumbs — Artikel verschliffen, auch 'des Furstenthumbs' lesbar
  2. Wernner — Vorname am Zeilenende verschliffen, auch 'Werner' moeglich
  3. Reiß — Familienname, Anfangsbuchstabe R/K nicht eindeutig
  4. Riedennstein — Eigenname, Minims nn/m nicht eindeutig
  5. Schaffnitt — Eigenname, n/m vor itt nicht eindeutig
  6. Schranckflügell — Eigenname, ck-Verbindung verschliffen
  7. Diterich — Vorname verschliffen, auch 'Dyterich' lesbar
  8. Son= — Anfangsbuchstabe unklar; Bleistiftvermerk moderner Hand liest 'Montag nach Fabian'

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HandschriftS. 204 Bl. 99v Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 204

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteErstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen in solchen ihren hochwichtigen anliegenden Sachen nützlich und dienlich sein könnten, antreffen und bekommen werden, soll er sie bittlich ersuchen, ihren Rat und ihr Bedenken gegen Belohnung durch die Pfänner mitzuteilen. Und wenn die Verordneten vom Ausschuss solche Rechtsverständige antreffen und bekommen werden, sollen sie ihnen erstlich anzeigen und vorlegen die erste ausgegangene fürstliche Zitation, worin etliche Artikel angezeigt und einverleibt sind, die das Gemüt unseres gnädigen[?] Fürsten und Herrn betreffen, auch was sonst auf dem gehaltenen Tag am Sonntag nach Dreikönig (13. Januar) zu Kassel den sechs Gesandten begegnet und von Seinen Fürstlichen Gnaden vorgehalten, vorgeschlagen und erboten worden ist, auch was für Antwort darauf gegeben wurde und was sonst allenthalben darin geschehen und ergangen ist, nach aller Notdurft den Rechtsverständigen vorbringen. Item, der Ausschuss oder seine Abgefertigten sollen die andere und letzte Zitation und den Tagzettel auch den Rechtsverständigen vorlegen und zu dem Artikel, dass allein die Inländischen, die im Fürstentum gesessen sind, und nicht die Ausländischen gefordert und so voneinander getrennt werden, ihren Rat und ihr Bedenken erbitten, wie solche Trennung zu verantworten und zu widerfechten sei, da die Ausländischen ebenso wie die Inländischen in die Erbschaft und Gebauerschaft gehören, darin befreit, beerbt und belehnt[?] sind, und sie sich aller Gnade und Freiheit auch zu gebrauchen[?] und zu erfreuen haben wollen und sich dadurch nicht trennen und absondern lassen wollen. Danach sollen unser Ausschuss und seine Gesandten Befehl haben, von allen Rechten (Jura), Privilegien, Gnaden, Freiheiten, Bestätigungen, Briefen und Siegeln der Pfänner und sonst all ihrer Gerechtigkeit wahrhaftige Kopien und Abschriften [übergeschrieben: zu] vorzulegen und zu bitten, ob sie sich deren auch, wie zu hoffen, gegen und wider das Vornehmen unseres gnädigen Fürsten und Herrn als im Recht gegründet zu getrösten und zu erfreuen haben mögen, und was unsere Notdurft weiter erfordern wird, uns ihren Rat und ihr Bedenken mitzuteilen. Es sollen auch der Ausschuss und seine abgefertigten Befehlshaber weiter Vollmacht und Gewalt haben, sich zu befleißigen, in den Universitäten oder sonst, wo sie einen bekommen könnten, der so im Recht erfahren und wohl beredt ist, dass er der Pfänner Notdurft und Wort vorzutragen[?] und zu raten wüsste; denselben sollen sie um eine angemessene Besoldung, worüber sie sich mit ihm vergleichen können, bestellen und dingen, damit derselbe etwa[?] sechs oder acht Tage vor dem angesetzten Tag gewiss nach[?] Allendorf kommen könnte, um sich mit dem Ausschuss über alle Notdurft zu unterreden und folgends den Tag zu Kassel am Samstag nach Esto mihi (9. März) mit Rat und Reden helfen zu besuchen und zu leisten. Weiter geben wir unserem erwählten Ausschuss Gewalt und Befehl,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. des vnnsers gnedigenn — Zeilenanfang stark verschliffen und zusammengeschrieben, Wortgrenzen unsicher); tage zettell (Wortgrenze unsicher, auch 'tagezettell' lesbar

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HandschriftS. 205 Bl. 100r Das ander Buch

ÜbersetzungSeite 205

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteErstlich soll der verordnete Ausschuss von aller Pfänner wegen Vollmacht und Gewalt haben, auf der Pfänner Kosten und Zehrung Rat zu suchen bei den Universitäten zu Erfurt, Leipzig und Wittenberg, und an welchem Ort und Ende sie Rechtsverständige, die ihnen in solchen ihren hochwichtigen anliegenden Sachen nützlich und dienlich sein könnten, antreffen und bekommen werden, soll er sie bittlich ersuchen, ihren Rat und ihr Bedenken gegen Belohnung durch die Pfänner mitzuteilen. Und wenn die Verordneten vom Ausschuss solche Rechtsverständige antreffen und bekommen werden, sollen sie ihnen erstlich anzeigen und vorlegen die erste ausgegangene fürstliche Zitation, worin etliche Artikel angezeigt und einverleibt sind, die das Gemüt unseres gnädigen[?] Fürsten und Herrn betreffen, auch was sonst auf dem gehaltenen Tag am Sonntag nach Dreikönig (13. Januar) zu Kassel den sechs Gesandten begegnet und von Seinen Fürstlichen Gnaden vorgehalten, vorgeschlagen und erboten worden ist, auch was für Antwort darauf gegeben wurde und was sonst allenthalben darin geschehen und ergangen ist, nach aller Notdurft den Rechtsverständigen vorbringen. Item, der Ausschuss oder seine Abgefertigten sollen die andere und letzte Zitation und den Tagzettel auch den Rechtsverständigen vorlegen und zu dem Artikel, dass allein die Inländischen, die im Fürstentum gesessen sind, und nicht die Ausländischen gefordert und so voneinander getrennt werden, ihren Rat und ihr Bedenken erbitten, wie solche Trennung zu verantworten und zu widerfechten sei, da die Ausländischen ebenso wie die Inländischen in die Erbschaft und Gebauerschaft gehören, darin befreit, beerbt und belehnt[?] sind, und sie sich aller Gnade und Freiheit auch zu gebrauchen[?] und zu erfreuen haben wollen und sich dadurch nicht trennen und absondern lassen wollen. Danach sollen unser Ausschuss und seine Gesandten Befehl haben, von allen Rechten (Jura), Privilegien, Gnaden, Freiheiten, Bestätigungen, Briefen und Siegeln der Pfänner und sonst all ihrer Gerechtigkeit wahrhaftige Kopien und Abschriften [übergeschrieben: zu] vorzulegen und zu bitten, ob sie sich deren auch, wie zu hoffen, gegen und wider das Vornehmen unseres gnädigen Fürsten und Herrn als im Recht gegründet zu getrösten und zu erfreuen haben mögen, und was unsere Notdurft weiter erfordern wird, uns ihren Rat und ihr Bedenken mitzuteilen. Es sollen auch der Ausschuss und seine abgefertigten Befehlshaber weiter Vollmacht und Gewalt haben, sich zu befleißigen, in den Universitäten oder sonst, wo sie einen bekommen könnten, der so im Recht erfahren und wohl beredt ist, dass er der Pfänner Notdurft und Wort vorzutragen[?] und zu raten wüsste; denselben sollen sie um eine angemessene Besoldung, worüber sie sich mit ihm vergleichen können, bestellen und dingen, damit derselbe etwa[?] sechs oder acht Tage vor dem angesetzten Tag gewiss nach[?] Allendorf kommen könnte, um sich mit dem Ausschuss über alle Notdurft zu unterreden und folgends den Tag zu Kassel am Samstag nach Esto mihi (9. März) mit Rat und Reden helfen zu besuchen und zu leisten. Weiter geben wir unserem erwählten Ausschuss Gewalt und Befehl,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unsichere Lesungen

  1. Fursten thumb — Wortgrenze unsicher, auch 'Furstenthumb' zusammengeschrieben moeglich
  2. befellet — Lesung der Mittelbuchstaben unsicher, auch 'besellet' denkbar
  3. zugebrauchenn — Wortende mit Kuerzungsschleife, Endung nicht ausgeschrieben); [übergeschrieben: zu] (kleines uebergeschriebenes Wort mit Einfuegungszeichen, Lesung 'zu' unsicher
  4. alse — auch 'also' lesbar

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