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Salzbibel

Die Salzbibel

Das Werk als Zeitleiste: Wortlaut, Übersetzung, Zusammenfassung und Anmerkungen — frei kombinierbar

Das Werk der Reihe nach

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Bd. 3 · Band 3 · Band 3 · Fortsetzung

Das fürstliche Schreiben und die Beilagen

Der dritte Band · 41 Seiten · Aufbau des Werks

HandschriftS. 23

Wortlaut der HandschriftSeite 23

1

[?] [?] [?]1 mit Zuschicken / Saltzfactoreij Zu darmstadt. Nach dem dem Saltzmeister zu darmstadt / Jerlich zu besoldung vnnd vor saltz — 18 fl. 12 alb.2 gegebenn Wordenn / vnnd aber nuhnmehr der Saltzschlaghein[?] Vorrath gelegtt4 / Also das Zu darmstadt derhalben nichts mehr Zuuerrichten ist / So soll dem Saltzmeister daselbst die besoldung alsbaldt abgekündt5 vnnd fürtter nit mehr gegeben werden.

Unsichere Lesungen

  1. Z. 1: [?] [?] [?] — oberste Zeile angeschnitten, unlesbar
  2. Z. 7: 18 fl. 12 alb. — alb. durchstrichen?
  3. Z. 9: Saltzschla= — Trennung unsicher
  4. Z. 10: ghein[?] Vorrath gelegtt — Wortanfang unsicher
  5. Z. 14: abgekündt — Wort unsicher

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HandschriftS. 27 Bl. 11

Wortlaut der HandschriftSeite 27

1

Copia Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen Lieber getreuer, Du weist welcher maßen der Allmächtig dieß Fürstenthum mit dem Saltzwerck zu Allendorff gnädiglich begabet, und was daßelbige die Zeithero Unsern Herrn Vattern und der gantzen Land=schafft Vor einen trefflichen Nutzen geschaffet.

2

Dieweil dann daselbig mit sonderer großer mühe, fleiß und Arbeit bis dahero in schwang und brauch erhalten worden, und dann die Vornehmbsten so den Ursprung und alle gelegenheiten des gantzen Saltz handels gewüst nunmehr fast aller mit todt abgegangen / daß deren kaum noch zwene s:1[?] unter welchen du einer bist / Vorhanden;

3

Alß hat Unser Herr Vatter und auch Wir Vor gut angesehen, daß man den Ursprung deßelben sambt / allen darin erfolgten Verträgen2[?], Ordnungen, Locationen / und pertinentien, wie derselb bis daher erhalten und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger ordnung d:

4

Gb:[?] derselben nachkommen und der gantzen Landtschafft zum besten, möcht erhalten werden, in ein ordentlich Erbbuch propter ppetuam rei memoriam bringen und richten solle, wie dann solches alles der Pfarrher in Soden

Unsichere Lesungen

  1. zwene s: — Abkürzungszeichen nach 'zwene' unklar, evtl. 'seind'
  2. Verträgen — Lesung des Wortanfangs unsicher (Ver­trägen/Verlegungen)
  3. d: Gb: — Abkürzung unklar, wohl 'der Gebühr'

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HandschriftS. 28

Wortlaut der HandschriftSeite 28

1

M: Johannes Renanus in sonderliche Capita und Articul alhier ufgerichtet und Vollends zu Allendorff ins Werck zubringen Vorhabens ist, .

2

wie du Von ihm ferner zuVernehmen. hast. Dieweil nun du hierVon allen gründlichen bericht des gantzen handels am besten weist;

3

Alß ist Unser Gnädiges begehren, du wollest zu beforderung dieses hochnötigen Wercks gedachtem PfarrHerrn hierzu iertig1[?] seyn, und solch buch zum besten neben ihm stellen helffen, und hierin an deinem fleiß nichts laßen erwinden, so zu einem beständigen bericht der posterität und guter ordnung und erhaltung dero Gottes gab mag gedeyen, da sich nun hierin zwiefaltige meinung derer ihr beyder euch unter einander nicht entscheiden könnet zutrügen, alß wollet unß solche auch beyderseits rationes von beyden theilen schriftlich zu erkennen geben, wollen Wir Unß darauff jegen euch hinwider gnädiglichen resolviren.

4

Woltest also hierin Unserer gnädigen zuVersicht keinen fleiß sparen, seind Wir hinwider jegen dir in Gnaden zuerkennen.

5

geneigt Datum Cassell d 24t Februarij Anno Domini– 1567./ Wilhelm LZ Heßen Unserm Saltzgrefen in Soden und Lieben getreuen Christoffel Homberg.

6

Hier Von befindet sich das Original in der Söden=AmtsRepositur.

Unsichere Lesungen

  1. iertig — Wort vor 'seyn' unklar; dem Sinn nach 'bereitwillig/erbötig', Lesung unsicher
  2. Söden=Amts=Repositur — Vermerk jüngerer Hand, Endung von 'Repositur' nicht ganz sicher

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HandschriftS. 29 Bl. 12

Wortlaut der HandschriftSeite 29

1

Wilhelm Von Gottes Gnaden Landgraff zu Heßen, Graffen zu Catzenelnbogen. Liebe Getreuen, Wir Vernehmen, daß Von euch über Unsere Ufgerichten Ordnungen, und [übergeschrieben:

2

Zug1[?]] fortsetzung Unsers Saltzwercks nicht dermaßen, wie sich Wohl gebührt und die nothdurfft erfordert gehalten würdet / wie dann kürtz[übergeschrieben:

3

x] Verschiener Zeit mangel der sool halben Sechzig2[?] Werck Salt3 gelegen seyn sollen, Welches Uns nicht wenig sondern hochlich befrembdet.

4

Befehlen euch derhalben hiermit ernstlich das ihr hinführo4 mit allem getreuen fleiß darauff sehet, und daran seyd, daß in dem Saltzsieden stetig fort gefahren, und euert halben nichts Versaumpt werde / das 8000 Werck gesotten werden mögen dann Wir jetzo Wohl viel geldes bedürffen Auch über Unsern Ordnungen ernstlich haltet und alle dinge zu beßerung Unsers Saltzwercks in gute richtigkeit bringet, Da ihr auch etwas befindet, so zu beförderung Unsers Saltzwercks dienlich und

Unsichere Lesungen

  1. Zug — Übergeschriebenes Wort über unterstrichenem und nicht sicher lesbar
  2. Sechzig — Zahlwort nicht ganz sicher, evtl. fünfzig
  3. Salt — wohl Saltz, Schluss-z nicht ausgeschrieben
  4. hinführo — Wort überschrieben bzw. mit Strich, Lesung hinführo/Einführo unsicher

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HandschriftS. 30

Wortlaut der HandschriftSeite 30

1

fürtreglich wäre / solches jederzeit für euch selbst ins Werck richtet, und daßelbige nicht allwege / sonderlich aber dieser Zeit, do wir so gar Viel zuschaffen ZuVor an Uns gelangen laßet und Unser resolution darüber erwartet, sondern / Wir Wollen euch sämbtlich in denen / Unsern nutzen Vorzusetzen / Gnädiglich Vertrauen.

2

Das thun3 Wir Uns also zu euch mit Gnaden gewißlich Versehen, Dat: Milsungen am – 16n Julij anno – 1567 / Wilhelm LZ Hessen Unserm Pfarrherrn Saltzgrefen Renthmeister1[?] Schultheißen und anderen Unsern befehls habern in Söden und lieben getreuen Joann Rhenano Georg Ereck2[?] N:

3

N: und N: N: Hier Von ist das Original bey der Söden Amts=Repositur befindlich.

Unsichere Lesungen

  1. Renthmeister — Amtsbezeichnung in der Adresse nicht sicher lesbar, dem Formular nach Rentmeister
  2. Ereck — Familienname nach Georg unsicher (Ereck/Erck)
  3. Das thun — auch Lesung 'Des thun' möglich

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HandschriftS. 31 Bl. 12a

Wortlaut der HandschriftSeite 31

1

Wilhelm[?] Von[?] Gottes[?] Gnaden[?] [unlesbar] [unlesbar] Catzenelnbogen[?] Lieber getreuer[?], [unlesbar] [unlesbar] dato Cassell[?] d 24[?] Februarij[?] [unlesbar] [unlesbar] geschrieben[?], [unlesbar] Unser[?] Herr Vatter[?] und Wir Vor gut[?] [unlesbar] angesehen[?], daß man den Ursprung[?] [unlesbar] [unlesbar] allen darin erfolgten[?] Ver[unlesbar] Ordnungen[?], Locationen[?] und pertinen[unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar] [unlesbar]

Unsichere Lesungen

  1. gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst (blasse blaugrüne Schrift); nur einzelne Wörter mit Mühe lesbar, der größte Teil der etwa 17 Zeilen ist unlesbar
  2. dato Cassell d 24 Februarij — Rückverweis auf das Schreiben vom 24. Februar 1567 vermutet, Lesung von Ort und Tageszahl unsicher
  3. Ursprung / erfolgten / Locationen / pertinen... — Wortlaut parallel zum Schreiben auf PDF-Seite 27 vermutet, im Einzelnen unsicher

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HandschriftS. 32

Unsichere Lesungen

  1. gesamte Seite — Tinte fast vollständig verblasst; keine zusammenhängende Lesung möglich. Der Text dieser Versoseite ist als Durchschlag auf der (leeren) PDF-Seite 31 sichtbar, dort ebenfalls unleserlich.

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HandschriftS. 33 Bl. 13r

Wortlaut der HandschriftSeite 33

1

Wilhelm Von Gottes Gnaden Landtgraff zu Heßen, Graff zu Catzenelnbogen: Zc. Lieber getreuer, Nachdem Wir dir unterm dato Caßell d.

2

24.t Februarij jüngst verschienen geschrieben, Welcher maßen Unser Herr Vatter, und Wir vor gut angesehen, daß man den Ursprung des Saltzwercks und allen darin erfolgten Vertragen, Ordnungen, Locationen und pertinentien Wie dieselb bis dahero erhalten, und im gebrauch gewesen, auch hinfürter in guter beständiger Ordnung F:

3

G:[?] derselben nachkommen, und der gantzen landschaft Zum besten möcht erhalten werden, so ein Ordentlich Erbbuch Zu Künftigem2[?] gedächtnüß bringen und richten solle, und derwegen an Dich gnediglichen begehrt, daß du dem Pfarrherr M.

4

Johanni Renano5 alß dem solches Buch Zu stellen und Zu Verfertigen uferlegt und befohlen, hier[?] Jhme[?]3 woltest Zum besten inräthig4[?] und behülflich seyn.

Unsichere Lesungen

  1. F: G:[?] — Abbreviatur nach „Ordnung“ nicht sicher aufzulösen (vielleicht „F[ürstlichen] G[naden]“); Übersetzung umgeht die Abbreviatur.
  2. Künftigem — Wortende verschliffen; Vorlage eher „Künftiget“ verschrieben, gemeint „zu künftigem Gedächtnis“.
  3. hier[?] Jhme[?] — Zeilenübergang „befohlen, hier / Jhme woltest“ unsicher; möglich auch „hierJnn woltest“.
  4. inräthig — Lesung unsicher; wohl für „(bey)räthig“ — mit Rat förderlich; vgl. Formel „räthig und behülflich seyn“.
  5. Renano — Latinisierte Namensform „M. Johanni Renano“ = Magister Johannes Rhenanus.

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HandschriftS. 34

Wortlaut der HandschriftSeite 34

1

Ob Wir Uns nun wohl versehen, du solltest an dem was Unserm Herrn Vattern, und der gantzen postoritet1 Zum besten möchte gereichen, an dir je nichts haben erwinden laßen;

2

So seindt Wir doch seithero von ermeltem Pfarrher / berichtet worden / daß du dich solchem Werck widersetzen und das buch Verfertigen Zu helfen n[?]2 Beschwerung3[?] Vorwenden solltest, Welches Uns dann von dir thut Verwundern4.

3

Ist derwegen Unser befehl an dich in Gnaden, daß / du Uns berichtest was dich hierzu bewegt, und Warum du dem Pfarrherr Zu diesem Werck nicht wilt gerathen seyn, Dann Wir es je dafür achten, daß du alß Unsers Herrn Vatters Diener gleichwohl schuldig wehrest, in allewege des Saltzwercks Wohlfarth und gedeylichen Nutzen Zu befördern. Wolten Wir dir unangezeigt5[?] nicht

Unsichere Lesungen

  1. postoritet — so in der Vorlage (Verschreibung des Kopisten) für „Posterität“ — Nachkommenschaft.
  2. n[?] — einzelner Buchstabe/Häkchen am Zeilenende nach „Zu helfen“, wohl Füll- oder Trennzeichen.
  3. Beschwerung — Lesung unsicher; auch „Beschuldigung“ oder „Entschuldigung“ möglich — gemeint: Ausflüchte/Einwände vorwenden.
  4. thut Verwundern — „thut“ verschliffen; Formel „Welches Uns dann von dir thut verwundern“.
  5. unangezeigt — Wort stark verschliffen; Formel „nicht unangezeigt lassen“ legt diese Lesung nahe.

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HandschriftS. 35 Bl. 14r

Wortlaut der HandschriftSeite 35

1

laßen, und sind hierauf deines Berichts gewärtig, Datum Caßell d. 18.t Martij Anno 1567. Wilhelm L Z Hessen Unserm Saltzwarther1[?] Zum Soden und Lieben getreuen, Christoffell Homberck2 Copia Schreibens, wovon das Original ebenfalß bey hiesiger Soden= Expeditur befindlich.

2

Wilhelm von Gottes gnaden, Landgraff Zu Hessen, Graff Zu Catzenelnbogen . p. Würdiger, Lieber Getreuer;

3

Wir haben Euer Schreiben neben dem überschickten Buch, damit Ihr Uns verehren thut, empfangen, und sagen Euch darvor gnädigen Danck;

4

Was[?] dan Euers Schreibens Unterhaltung3[?] betrifft, da wollen Wir Zuvor daran4[?] seyn, daß das vorgennommene Buch sonderlich rein ausgeschrieben5[?] werde, wollen Wir Uns alsdan dargegen mit gnädiger Verehrung erzeigen, daß man Uns darvor soll dancken;

5

Wolten Wir Euch hinwiedern6[?] gnädiglich nicht verhalten, und seynd Euch mit Gnaden geneigt.

6

Datum Cässell den 5.t7 Februrij8, Anno 709. Wilhelm L. Z. Hessen Dem Würdigen, Unserm Pfarherrn Zu Allendorff an der Werra und Lieben Getreuen Johanni Rhenano.

Unsichere Lesungen

  1. Saltzwarther — Amtsbezeichnung nicht sicher (Salzwärter/Salzwart zum Soden?); auch „Saltzwartter“ möglich.
  2. Christoffell Homberck — Namensschreibung am Wortende verschliffen; auch „Hombergk“ möglich.
  3. Unterhaltung — Lesung unsicher; Sinnzusammenhang (Belohnung nach Reinschrift) spricht für „Unterhaltung“ = Unterhalt/Vergütung.
  4. daran — „Zuvor daran seyn“ — Wort verschliffen, auch „davon“ lesbar.
  5. ausgeschrieben — verschliffen; auch „abgeschrieben“ möglich — gemeint: Reinschrift.
  6. hinwiedern — verschliffen; wohl für „hinwiederum“.
  7. 5.t — Tageszahl: vor der 5 ein waagrechter Strich (Füllstrich?); Lesung „15.“ nicht ganz auszuschließen.
  8. Februrij — so in der Vorlage (Zeilenbruch „Febru=rij“); gemeint „Februarij“.
  9. Anno 70 — verkürzte Jahresangabe = 1570.

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HandschriftS. 44

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