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Salzbibel · Lesetext · Miszellen

Die Miszellen · S. 963

Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 963 · Bl. 480r · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Briefe, Rechnungen, Ratschläge

S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen

S. 963

Bl. 480rBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)

Miscellanea.

1

Miscellanea. Conuolut. Vergleichung der Herrnn Stadthalter Cannzlar vnnd Räthe, was vor Personenn zum zweyttenn Bronnennbaw verordenet werdenn soltenn. Vorschlagk zwischenn V. g. f. vnnd herrnn, vnnd den Pfennernn, belanngenndt das Sohlschepffenn, die Gehöltz, auffschüttunng des Saltzes, der Pfenner Bawerschafft, das Regiment Inner Bodenn, die Inwonendenn Pfenner zu Allenndorff, das wann V. g. f. vnnd herr, den frembtenn ihr Pfanntheil abkeufft, sie gleichwohl die gebew pro rato, helffenn soltenn [übergeschrieben: zu] erhalttenn. Item das die Pfenner, vf den fall sie nicht bezahlt wurdenn, sie macht habenn solttenn, beide Saltzwergk Inzunehmenn. Item das V. g. f. vnnd Herr hierüber ratification bey dem Churfurstenn zu Sachssen, vnnd der Ritter: vnnd Lanndtschafft zu Hessenn, in Monatsfrist zuwegenn bringenn solten, vnnd anndere dergleichenn mehr sachenn, Ist kein datum darbey.

Miszellen. Konvolut: Vergleich der Herren Statthalter, Kanzler und Räte, welche Personen zum zweiten Brunnenbau verordnet werden sollten.

Vorschlag zwischen unserem gnädigen Fürsten und Herrn und den Pfännern, betreffend das Soleschöpfen, die Gehölze, das Aufschütten des Salzes, die Bauerschaft der Pfänner, die Verwaltung in Sooden, die in Allendorf wohnenden Pfänner; dass, wenn unser gnädiger Fürst und Herr den Fremden ihr Pfannteil abkauft, sie gleichwohl die Bauten anteilig erhalten helfen sollten. Ebenso, dass die Pfänner für den Fall, dass sie nicht bezahlt würden, die Befugnis haben sollten, beide Salzwerke einzunehmen. Ebenso, dass unser gnädiger Fürst und Herr hierüber die Bestätigung beim Kurfürsten zu Sachsen und bei der Ritter- und Landschaft zu Hessen binnen Monatsfrist zuwege bringen solle, und andere dergleichen Sachen mehr; es ist kein Datum dabei.

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