Salzbibel · Lesetext · Miszellen
Die Miszellen · S. 960
Briefe, Rechnungen, Ratschläge · S. 960 · Bl. 478v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Briefe, Rechnungen, Ratschläge
S. 892–1012 · Bl. 444v–505r · Bd. 2 · Zeitleiste: Miszellen
S. 960
Bl. 478vBd. 2Miszellen · Briefe, Rechnungen, RatschlägeFaksimile (ORKA)Miscellanea.
Miscellanea. des Fuchsbergs1 bey Grebenndorff gedacht wirdt, das das geholtze in die Sodenn verkaufft werden solle, Anno 55. den 14 Februarij. Supplication Jost Berkers ann Vg.f. vnnd Herrnn des Schartzbergs2 halbenn, darauff eruolgter Vg.f. vnd Herrnn vnderschriebener beuelch, das mann denenn vonn Hannstein mit nichtenn gestattenn solle, ann gemeltenn Berge mehr zu rodenn, anno 55. den 23 Januarij Acta darinnenn Innsonderheit denenn vonn Allenndorff nachgegebenn wirdt, die Stadt grabenn eintzunehmenn, vnnd dagegenn Vgf. vnnd Herrn die Werder volgenn zulassenn, anno 55. den 17. Octobris Acta } { 6 Februarij Acta } Anno 55 den { 23 Julij Acta } { 19 Octobris Acta } { 29. Decembris.
Miszellen. des Fuchsbergs bei Grebendorf gedacht wird, dass das Gehölz nach Sooden verkauft werden solle, Anno 55 den 14. Februar.
Supplikation Jost Beckers an unseren gnädigen Fürsten und Herrn wegen des Schartzbergs und der darauf erfolgte, von unserem gnädigen Fürsten und Herrn unterschriebene Befehl, dass man denen von Hanstein mitnichten gestatten solle, an diesem Berg mehr zu roden, Anno 55 den 23. Januar.
Akten, worin insbesondere denen von Allendorf zugestanden wird, den Stadtgraben einzunehmen und dagegen unserem gnädigen Fürsten und Herrn die Werder zu überlassen, Anno 55 den 17. Oktober.
Akten Anno 55 den 6. Februar; Akten den 23. Juli; Akten den 19. Oktober; Akten den 29. Dezember.
Unsichere Lesungen
- Fuchsbergs — Bergname unsicher (Z. 2)
- Schartzbergs — Bergname unsicher (Z. 6)
- Acta } ... { 6 Februarij — Klammerliste, Zeilen 16-19 zusammengehörig (Z. 16) (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)