Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 543–552
Das Wörterbuch I–R · S. 543–552 · Bl. 270r–274v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch I–R
S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 543
Bl. 270rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Rürenn Heisset, wenn mann die kohlenn vnnder der Pfann mit der kohlgertenn zum glüenn anregt, Nota. Ein Eyser Rost, darauff mit Steinkolenn gesotten, wirdt, ist Lanng ——— 7 } schue { 8 } zoll Breidt ——— 5 } { 7 } Vber solchen Rost stehenn die Pfann — 2 1/2 schuch hoch, Rasenn Eyer. Gefallenn Jars in der Stadt allenndorff vonn Jedem acker, so schoshafftig ist ————— 2 Tregt vngeuerlich ————— 4300 Eyer Darzu gefallenn auch vonn Jedem acker 2 hlr. vnd wenn ein schock, ist vonn Jedem acker — j keß, Berechnet der Schultheis Rockennbergk. Sampt den gehöltzenn darzu gehörig, hat vnnser gnediger
Rühren. Heißt es, wenn man die Kohlen unter der Pfanne mit der Kohlgerte zum Glühen anrührt.
Anmerkung: Ein eiserner Rost, auf dem mit Steinkohlen gesotten wird, ist lang ——— 7 Schuh 8 Zoll, breit ——— 5 Schuh 7 Zoll. Über diesem Rost steht die Pfanne 2½ Schuh hoch.
Raseneier. Fallen jährlich in der Stadt Allendorf von jedem Acker, der schosspflichtig ist ————— 2. Das trägt ungefähr ————— 4300 Eier. Dazu fallen auch von jedem Acker 2 Heller, und wenn es ein Schock ist, von jedem Acker 1 Käse. Der Schultheiß berechnet es.
Rockenberg. Samt den dazugehörigen Gehölzen hat unser gnädiger
S. 544
Bl. 270vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
furst vnnd herr Anno ꝛc 38. vns Burckhardt, Heinrichenn, Johann Walternn, vnnd Casparn vonn Hundelshausenn, zu Armet1[?] Sachssenn ꝛc gegenn das dorff Wolffstein2, im Ampt Reichenbach vnnd annders ann sich ertauscht, laut des darüber vfgerichtenn tausch vnnd wechssell brieffs, Rüge saltz. Muß Jeder Söder vnnserm gnedigenn fürsten vnnd herrnn ꝛc des Jars vber, eine Pfann saltzes — 24 alb neher zur hofhaltung zukommenn lassenn, als es sonnstenn gilttet, Ist daher enndtstanndenn, dieweil vonn alters her vnnser gnediger furst vnnd herr solches herbracht, vnnd darvonn nicht ablassenn wollenn, S. Seder. Muß mann in Jedenn Steinkolenn kodt einen haben, dadurch die Söder die Steinkolenn Sedenn, darmit sie die grobenn vonn den kleinenn sönndern, Werdenn aus eysenn, oder missingen tradt gemacht,
Fürst und Herr Anno 38 von uns, Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen, gegen Armut Sachsen usw. und gegen das Dorf Wolfstein im Amt Reichenbach und anderes eingetauscht, laut dem darüber aufgerichteten Tausch- und Wechselbrief.
Reichesalz. Jeder Sieder muss unserem gnädigen Fürsten und Herrn im Lauf des Jahres eine Pfanne Salz 24 Albus billiger zur Hofhaltung zukommen lassen, als es sonst gilt. Es ist daher entstanden, dass unser gnädiger Fürst und Herr dies von alters her so hergebracht hat und davon nicht ablassen wollte.
S. Sieb. Man muss in jeder Steinkohlenkothe eines haben, durch das die Sieder die Steinkohlen sieben, damit sie die groben von den kleinen sondern. Sie werden aus Eisen- oder Messingdraht gemacht.
Unsichere Lesungen
- Armet — Ortsname unsicher (Z. 3)
- Wolffstein — Ortsname, Lesung wahrscheinlich (Z. 4)
Das Wörterbuch S–Z
S. 545–582 · Bl. 271r–289v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 545
Bl. 271rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. S. Saltz Ein Pfann hatt1 ——— 8 achtell Ein achttell ——— 2 Maß. Vnnd gehenn Inn ein maß vngeuerlich — 12 gense2, Thut vf ein achtell ——— 24. vnnd vff ein pfann ——— 192 ℔3. auch — 150. 140. Helt allenndorffer quart —— 144. Hat Homberger metzenn —— 16. Allendorffer ——— 17. Saltzmaß. Sein im Saltzwergk — 21.. habenn die Schetzer4, darinnenn wirdt alles saltz gemessenn, Kostet eins zumachenn. Ohnne das Holtz ——— 8 alb. Heltet eins ——— 12 virtell. Wormbsser Eich, oder vermöge des vertrags ——— Ein Marpurger Muth, Werdenn alle durch das zinnenn maß, so 2. virtel
Der Erste Appendix. S. Salz. Eine Pfanne hat ——— 8 Achtel; ein Achtel ——— 2 Maß. Und es gehen in ein Maß ungefähr 12 Gänse; das macht auf ein Achtel ——— 24 und auf eine Pfanne ——— 192.
Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Quart ——— 144, hat Homberger Metzen ——— 16, Allendorfer ——— 17.
Salzmaß. Es sind ihrer im Salzwerk 21; die haben die Schätzer, und darin wird alles Salz gemessen. Eines zu machen kostet ohne das Holz ——— 8 Albus. Eines hält ——— 12 Viertel Wormser Eich oder, gemäß dem Vertrag ——— ein Marburger Mut. Sie werden alle durch das zinnerne Maß, das 2 Viertel
Unsichere Lesungen
- Ein Pfann hatt — Linie durch Wörter, evtl. Tilgung (Z. 4)
- gense — Minims unklar, evtl. gemse (Z. 6)
- ℔ — Pfundzeichen (Z. 8)
- Schetzer — Lesung unsicher (Z. 13)
S. 546
Bl. 271vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. helt, geeichenn Inn beysein des Rendtmeisters, Holtzvogts vnnd Böttner1, vnnd muß ein maß der zinnen maß —— 6. haltenn, Saltzfactores Sein zwenn, einer zu Cassell, der annder zu Darmbstadt, habenn zu besoldung der zu Cassell 20 fl. vnnd vonn Ieder Pfann so er verkaufft — 2½ alb der zu Darmbstadt. Saltzkauff in Gemein in Sodenn giltet Izo ein achttell ———— 30 }2 Ein Pfann —— 9 fl. ——— 6 } alb. vffzutragenn ———— 2 } Zoll, wege vnd schatzgeldt ———— 2 } Summa. ——— 9 fl. 10 alb.
Der Erste Appendix. hält, geeicht, in Beisein des Rentmeisters, des Holzvogts und des Böttchers; und ein Maß muss 6 zinnerne Maße halten.
Salzfaktoren. Es sind ihrer zwei, einer zu Kassel, der andere zu Darmstadt. Sie haben an Besoldung: der zu Kassel 20 Gulden und von jeder Pfanne, die er verkauft, 2½ Albus; der zu Darmstadt.
Salzkauf im allgemeinen. In Sooden gilt jetzt ein Achtel ———— 30 Albus, eine Pfanne ——— 9 Gulden 6 Albus; aufzutragen ———— 2 Albus, Zoll-, Wege- und Schatzgeld ———— 2 Albus. Summe ——— 9 Gulden 10 Albus.
Unsichere Lesungen
- Böttner — Umlautzeichen unsicher (Z. 3)
- } — Klammer fasst Zeilen 13-16, 'alb.' (Z. 13)
S. 547
Bl. 272rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Zu Cassell.1 Zu Darmbstadt Gilttet Izo ein Pfann ——— 27 fl. 18 alb Sein — 10 Mentzische Malter Ein Malter ———— 2 fl. 10 alb. Ein Summer ———— 18 alb Ein Kumpff ———— 4½ alb Ein gescheidt. ———— j alb j d. Dauonn bekompt vnnser gnediger furst vnd herr Lanndtgraf Wilhelm etc.3 Immer2 ——— 22 fl. das vbrige theilenn sfgl. mit Irem Bruder Lanndtgraff Georgenn, also auch was aus den fassen gelöst.
Der Erste Appendix. Zu Kassel. Zu Darmstadt gilt jetzt eine Pfanne ——— 27 Gulden 18 Albus; das sind 10 Mainzer Malter. Ein Malter ———— 2 Gulden 10 Albus, ein Sümmer ———— 18 Albus, ein Kumpf ———— 4½ Albus, ein Gescheid ———— 1 Albus 1 Pfennig.
Davon bekommt unser gnädiger Fürst und Herr Landgraf Wilhelm usw. jeweils ——— 22 Gulden; das übrige teilen Seine Fürstlichen Gnaden mit ihrem Bruder Landgraf Georg, ebenso auch, was aus den Fässern gelöst wird.
Unsichere Lesungen
- Zu Cassell. — danach Freiraum, kein Eintrag (Z. 2)
- Immer — Lesung unsicher (Z. 11)
- etc. — Kürzelschleife (Z. 11)
S. 548
Bl. 272vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Saltzhanndell Saltzschlis1 vnnd was darann nutzenn Zu Cassell. Ein Pfann saltz Kostet vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn etc.2 Im ankauff Inn Sodenn Itzo ——— 9 fl. 6 alb zuzuschlagenn vnd zusiegelnn ——— 3 alb Fuhrlohnn anns wasser bey das neue haus ———— j alb 9 hlr. Laderlohnn ———— 6 hlr Schifflohnn gein Cassell ———— 18 alb Vberlohnn vf kleinem wasser. —— 3 alb. Zoll zu Mundenn ———— j alb 4 hlr die beide fasse ———— j fl. 13 alb. Schifflohnn daruonn ———— 2 alb. Vom wasser Inns Saltzhaus zufuhrenn — ½ alb. Zoll, schatz, vnnd wege geldt ——— 2 alb. Schlachtgeldt zu Mundenn ——— 8 hlr. Summarium alles kostenns so Itzo Anno 85. vf ein Pfann saltz bis gein Cassell ist ganngk3. ———— 11 fl. 25 alb 9 hlr.
Der Erste Appendix. Salzhandel, Salzabschluss und was daran Nutzen ist, zu Kassel. Eine Pfanne Salz kostet unserem gnädigen Fürsten und Herrn usw. im Ankauf in Sooden jetzt ——— 9 Gulden 6 Albus; zuzuschlagen und zu siegeln ——— 3 Albus; Fuhrlohn ans Wasser beim Neuen Haus ———— 1 Albus 9 Heller; Ladelohn ———— 6 Heller; Schifflohn nach Kassel ———— 18 Albus; Überlohn bei niedrigem Wasser ——— 3 Albus; Zoll zu Münden ———— 1 Albus 4 Heller; die beiden Fässer ———— 1 Gulden 13 Albus; Schifflohn davon ———— 2 Albus; vom Wasser ins Salzhaus zu führen ——— ½ Albus; Zoll-, Schatz- und Wegegeld ——— 2 Albus; Schlachtgeld zu Münden ——— 8 Heller.
Summe aller Kosten, die jetzt Anno 85 auf eine Pfanne Salz bis nach Kassel gehen ———— 11 Gulden 25 Albus 9 Heller.
Unsichere Lesungen
- Saltzschlis — Lesung unsicher (Z. 2)
- etc. — Kürzelschleife (Z. 6)
- ganngk — Wortende unklar (Z. 21)
S. 549
Bl. 273rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Dieweil nun ein Pfann saltzes zu Cassell gilttet Mit dem Holtz ———— 14 fl. 4 alb. Ist das achtell —— 46 alb. So ist gewiß ann Ieder Pfann ———— 2 fl. 4 alb 7 hlr. Ohnne Holtz ———— 12 fl. 16 alb. ist das achttell ——— 41 alb. So ist gewinst ann der Pfann ———— 16 alb 3 hlr. Zu dem hat vnnser gnediger furst vnnd herr, die beide fasse, die ann —— j fl. 13 alb. anngeschlagenn zu Saltzkastenn. Ist im Saltzwergk einer, darinnenn wirdt das saltz zur zeit wenns nicht abgehet, vfgemessenn, Der hat in alles |: ohnne das Holtz :| Kostet. ———— 984 fl. 20 alb. 6½ hlr. Ist in Anno etc.1 erbawet.
Der Erste Appendix. Weil nun eine Pfanne Salz zu Kassel gilt: mit dem Holz ———— 14 Gulden 4 Albus, ist das Achtel ——— 46 Albus, so ist an jeder Pfanne gewiss ———— 2 Gulden 4 Albus 7 Heller Gewinn; ohne Holz ———— 12 Gulden 16 Albus, ist das Achtel ——— 41 Albus, so ist der Gewinn an der Pfanne ———— 16 Albus 3 Heller. Dazu hat unser gnädiger Fürst und Herr die beiden Fässer, die mit 1 Gulden 13 Albus angeschlagen sind.
Salzkasten. Ist einer im Salzwerk; darin wird das Salz zu der Zeit, wenn es nicht abgeht, aufgemessen. Der hat in allem — ohne das Holz — gekostet ———— 984 Gulden 20 Albus 6½ Heller. Ist im Jahr usw. erbaut.
Unsichere Lesungen
- Anno etc. — Jahreszahl fehlt, Lücke gelassen (Z. 17)
S. 550
Bl. 273vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. Saltzwarttenn Sein drey in Sodenn —— j. der Holtzvogt — 2. der Zoller —— 3 der Caplann, mussenn alle werck, was dero wochenntlich vnnd Jars vber gesottenn werdenn, vfgeschriebenn, vnnd Register daruber haltenn, also das die mit des Rendtmeisters Register gleichstimmenn, Saltz Sumestenn1 Dauonn gibt der Sodermeister —— 9 hlr. Ist. Das manns in der Pfannenn wann die Sohle gar gesottenn, vnnd zum Sorhenn2 stehet, in achtung mit feur vnnd anndernn helt, das zwischenn dem zulassenn vnnd zulegenn nicht verkalttet. Saltzstuck. Heißet das saltz, so mann am letztenn in der Pfann zu gennsenn nicht fanngenn kann, Wirdet derwegenn zusammenn gebruckt vnd ann ein stuck
Der Erste Appendix. Salzwarte. Es sind ihrer drei in Sooden: 1. der Holzvogt, 2. der Zöllner, 3. der Kaplan. Sie müssen alle Werke, die wöchentlich und im Lauf des Jahres gesotten werden, aufschreiben und Register darüber führen, so dass diese mit dem Register des Rentmeisters übereinstimmen.
Salzsäumnis. Davon gibt der Sodemeister ——— 9 Heller. Das ist, dass man es in der Pfanne, wenn die Sole gar gesotten ist und zum Setzen steht, mit Feuer und anderem in acht hält, damit es zwischen dem Ablassen und dem Zulegen nicht erkaltet.
Salzstück. So heißt das Salz, das man zuletzt in der Pfanne nicht zu Gänsen fangen kann. Es wird deshalb zusammengedrückt und als ein Stück
Unsichere Lesungen
- Sumestenn — Stichwort unsicher (Z. 9)
- Sorhenn — Lesung unsicher (Z. 13)
S. 551
Bl. 274rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix. vf den hinder offenn geschlagenn vnnd gederret. Saltzfesleinn, Wirdet im siedenn gebraucht, das mann die Sohle darin besichtet, ob sie gar oder nicht, Kostet eins ———— 9 hlr. Saltzkruckenn. Muß mann — 2 habenn kostet eine —— 9 hlr Werdenn in der Pfann, das saltz zusammenn zubringk1 vnnd zufahung der gense2 gebraucht, Saltzstein oder Saltzgruessenn3 Ist das saltz so sich ann die böse pfann im auslauffen annhenngt, vnnd hart brennet, Sanndt. Ist die vnreinigkeit so aus der sohle in die fegfesser4 im siedenn sich samblet, kann Iedes werck. bey 40. Pfundt gefallenn. Wirdet auch Jarwergk genennet, Vide supra Jarwergk.
Der Erste Appendix. auf den Hinterofen geschlagen und gedörrt.
Salzfässlein. Wird beim Sieden gebraucht, damit man die Sole darin besichtigt, ob sie gar ist oder nicht. Eines kostet ———— 9 Heller.
Salzkrücken. Man muss 2 haben; eine kostet ——— 9 Heller. Sie werden in der Pfanne gebraucht, um das Salz zusammenzubringen und die Gänse zu fangen.
Salzstein oder Salzgrus. Ist das Salz, das sich an die schadhafte Pfanne beim Auslaufen anhängt und hart brennt.
Sand. Ist die Unreinigkeit, die sich aus der Sole beim Sieden in den Fegfässern sammelt; es können jedes Werk gegen 40 Pfund anfallen. Wird auch Jahreswerk genannt; siehe oben Jahreswerk.
Unsichere Lesungen
- zubringk — Wortende unklar (Z. 9)
- gense — Minims unklar, evtl. gemse (Z. 10)
- Saltzgruessenn — evtl. Saltzgriessenn (Z. 11)
- fegfesser — dritter Buchstabe unklar, evtl. fesfesser (Z. 15)
S. 552
Bl. 274vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch S–ZFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Der Erst Appendix Sanndtrogk. Gehoret in Iedes Bodt einer, wirdet darumb also geheissenn, weil mann die fegfesser1 darin spult, vnnd den sanndt abwescht, auch die schebenn2 darin wirfft, vnnd das saltz heraus beist Schatzkeller. Gibt vonn Ieder Pfannenn Saltzs, der Söder ———— 2 hlr der Lademann ———— 8 hllr. Aber Furstenn, Grauenn, Prelaten vnnd Bischoff sein desselbenn gefreyet, Schetzer Sein Izo im Saltzwergk —— 21. Hat Ieder 4 bodenn, ohnne — 2. die habenn ein Ieder — 5 Bodenn, Mussenn bey allem Saltzmessenn sein, hat einer vonn Iedem Bodt zu belohnung — Einenn thaler, thut vonn —— 86 Bothenn, ———— 102 fl. 14 alb.
Der Erste Appendix. Sandtrog. Es gehört einer in jedes Bothe. Er wird darum so genannt, weil man die Fegfässer darin spült und den Sand abwäscht, auch die Scheiben hineinwirft und das Salz herausbeizt.
Schatzheller. Von jeder Pfanne Salz gibt der Sieder ———— 2 Heller, der Lademann ———— 8 Heller. Fürsten, Grafen, Prälaten und Bischöfe aber sind davon befreit.
Schätzer. Es sind jetzt im Salzwerk 21. Jeder hat 4 Bothe, außer zweien, die haben jeder 5 Bothe. Sie müssen bei allem Salzmessen zugegen sein. Einer hat von jedem Bothe zur Belohnung einen Taler; das macht von 86 Bothen ———— 102 Gulden 14 Albus.
Unsichere Lesungen
- fegfesser — dritter Buchstabe unklar (Z. 4)
- schebenn — Lesung unsicher (Z. 5)