Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix
Der erste Appendix · S. 519–528
Das Wörterbuch A–H · S. 519–528 · Bl. 258r–262v · Band 2
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Das Wörterbuch A–H
S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 519
Bl. 258rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)2. Pfann saltzes gesottenn werdenn, Die Pfenner aber habenn vonn alters her nur — 42. Bodenn gehabt, als aber vnnser gnediger fürst vnnd herr, Gotseliger gedechtnus Anno 40.
2 Pfannen Salz gesotten werden. Die Pfänner haben aber von alters her nur 42 Bothe gehabt; als sich aber unser gnädiger Fürst und Herr gottseligen Angedenkens Anno 40
sich mit Ihnenn den Pfennern, eins vertrags verglichenn habenn Jegenn — 200 fl. so sie sfgl.
mit ihnen, den Pfännern, auf einen Vertrag verglichen hat, haben sie gegen 200 Gulden, die sie Seiner Fürstlichen Gnaden
Jars vom Saltzwergk gegebenn, noch ein, vnnd dann vff vorbitt sfgl. schwester Frauenn Elisabeth Hertzogin zu Sachssenn, auch ein Bodt habenn bauenn dürffenn, sfgl.
jährlich vom Salzwerk geben, noch eines und dann auf Fürbitte der Schwester Seiner Fürstlichen Gnaden, Frau Elisabeth, Herzogin zu Sachsen, auch noch ein Bothe bauen dürfen. Seiner Fürstlichen Gnaden
Bothenn seindt vonn der Zal — 43. 20 zum Steinkolenn siedenn gemacht, Was ein Bots vnngefehrlichenn neuw zuerbawenn kostenn kann 14 fl.
Bothe sind von der Zahl 43; 20 davon sind zum Steinkohlensieden hergerichtet. Was es ungefähr kosten kann, ein Bothe neu zu erbauen: 14 Gulden
zu zimmernn. 2 fl. Das holtz zufellenn, 2 fl. Das Holtz vf den platz zuschleiffenn, 16 fl.
zu zimmern, 2 Gulden das Holz zu fällen, 2 Gulden das Holz auf den Platz zu schleifen, 16 Gulden
Das Holtz aus dem Wolffsberg in die Bodenn zuführenn, 5 fl. 2 alb vfzurichttenn,
das Holz aus dem Wolfsberg nach Sooden zu führen, 5 Gulden 2 Albus aufzurichten,
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Bl. 258vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)2 fl. 7 alb. zu vntermaurenn, 4 fl. vonn den steinenn darzu, bey zuführen vnnd vfzuladenn, 6 fl.
2 Gulden 7 Albus zu untermauern, 4 Gulden für die Steine dazu, sie beizuführen und aufzuladen, 6 Gulden
4 1/2 alb zu kleibenn, j fl 13 alb vonn dem Leimenn darzu, beyzuführenn vnnd vfzuladenn, j fl.
4½ Albus zu kleiben, 1 Gulden 13 Albus für den Lehm dazu, ihn beizuführen und aufzuladen, 1 Gulden
5 alb. dem decker zu deckelohnn, 18 alb dem knecht so im hanndtreichung thut, j fl. 17 1/2 alb.
5 Albus dem Decker an Deckerlohn, 18 Albus dem Knecht, der ihm handreicht, 1 Gulden 17½ Albus
die Lattenn darauff. 13 alb die dach zu lattenn, 10 1/2 alb die dach gerttenn 2 fl. 11 alb.
die Latten darauf, 13 Albus das Dach zu latten, 10½ Albus die Dachgerten, 2 Gulden 11 Albus
die Negell 8 fl. 13. alb das Stro, 5 fl. 14 alb Die Hengell beume j fl. Die Stickgertenn, 2 fl.
die Nägel, 8 Gulden 13 Albus das Stroh, 5 Gulden 14 Albus die Hängebäume, 1 Gulden die Steckgerten, 2 Gulden
10 alb vor 16. dielenn ann das dach vnnd 6. ann die thürenn, Summa thut —————————— 77 fl 8 1/2 alb.
10 Albus für 16 Dielen ans Dach und 6 an die Türen. Summe macht —————————— 77 Gulden 8½ Albus.
Das Wörterbuch I–R
S. 521–544 · Bl. 259r–270v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix
S. 521
Bl. 259rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Nota. Der 43 Both so vnnserm gnedigem fürstenn vnnd herrenn gehörenn, ist nunmehr Anno 84. — 20. zum steinkolenn siedenn zugericht, habenn bisdaher vf die art nur zuzurichttenn vnnd zu bessernn kostet, —— 3524 fl. 17 alb 5½ hlr. No: Ein Bodt ist vnngefehr Weit —— 35 lanng —— 49 } schuch, hoch —— 20½ Kleiberlohnn. Vonn ein neuenn Bodt wirdt in alles gegebenn, beide vom Leÿmenn zumachenn vnnd zu kleibenn, —— 6 fl. 4½ alb. Sonnstenn vom flickwergk gibt mann des tags Jdem arbeiter —— 3 alb. Kübenn. Gehörenn — 2. Inn ein Both, vonn einem gibtt
Anmerkung: Von den 43 Bothen, die unserem gnädigen Fürsten und Herrn gehören, sind nunmehr Anno 84 zwanzig zum Steinkohlensieden hergerichtet; das hat bisher, sie auf diese Art herzurichten und zu bessern, gekostet ——— 3524 Gulden 17 Albus 5½ Heller.
Anmerkung: Ein Bothe ist ungefähr 35 Schuh weit, 49 Schuh lang und 20½ Schuh hoch.
Kleiberlohn. Von einem neuen Bothe wird in allem gegeben, sowohl für das Zubereiten des Lehms als auch für das Kleiben ——— 6 Gulden 4½ Albus. Sonst gibt man für Flickwerk jedem Arbeiter am Tag ——— 3 Albus.
Kufen. Davon gehören 2 in ein Bothe. Für eine gibt
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Bl. 259vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
mann dem Botner zumachenn, vnnd thutt vnnser gnediger fürst vnnd herr, das holz dar —— 3 thlr. Wenn aber der Botner das holz darthut, —— 6. oder 7. thlr. Kalck. Kann einer kosten Vngeuerlich. Die stein zubrechenn vnnd dem meister Sanndtreichung zuthun —— 9 fl. 11 alb Zu Brennenn dem meister —— 4 fl. 18 alb das holz darzu —— 21 fl. [übergeschrieben: No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt.1] Summa —— 35 fl. 3 alb. Konnenn vf einmahl gebranndt werdenn, —— 200 Malter. Giltt ein Malter —— 5½ alb. Wirdet im Salzwergk gebraucht, die grabenn zuhalttenn, vnnd die maurenn zu futternn, vnnd zu anndernn gemeinenn [übergeschrieben: ge]beuen, Nota. Wirdet nunmehr mit Steinkolenn gebranndt vnd
man dem Böttcher zu machen, wenn unser gnädiger Fürst und Herr das Holz beistellt ——— 3 Taler; wenn aber der Böttcher das Holz beistellt ——— 6 oder 7 Taler.
Kalk. Einer kann ungefähr kosten: die Steine zu brechen und dem Meister Handreichung zu tun ——— 9 Gulden 11 Albus; zu brennen dem Meister ——— 4 Gulden 18 Albus; das Holz dazu ——— 21 Gulden. (Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt.) Summe ——— 35 Gulden 3 Albus.
Es können auf einmal 200 Malter gebrannt werden. Ein Malter gilt ——— 5½ Albus. Es wird im Salzwerk gebraucht, die Gräben instand zu halten, die Mauern auszufüttern und für andere allgemeine Bauten. Anmerkung: Wird nunmehr mit Steinkohlen gebrannt und
Unsichere Lesungen
- No. Wirdet nunmehr mit Steinkohlen gebrenndt. — kleine Zwischenzeile, später eingefügt (Z. 11)
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Bl. 260rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
konnenn Je mit einem Maß steinkolenn — 3 mas kalck gebrennet werdenn, gibt mann dem Meister vonn Jedem Mas vngelöscht zubrennenn, vnnd die stein darzu zubrechenn —— 2½ alb. Hiergegenn giltet das Malter gelöscht, — 4 alb. Kaltleger, kaldtliegenn. Heist wann mann ablescht vnnd nicht seudett. Kaltleger Zeichenn, Gibt der Holzvogt denenn so kaldtliegenn, dieselben liefferenn sie dem Renndtmeister ann stadt der Neunung, Krückenn. Gehörenn in ein Both. 2 kohl krückenn so vnnter der Pfann zun kolenn gebraucht werdenn, kostet eine —— 2 alb. 2 Salzkrückenn kostet ein —— 8 hllr. 1 Aschenn krucke kostet —— 3 hlr Kol Gertte. Ist ein lannge rutenn, damit regt mann die kolen
Es können je mit einem Maß Steinkohlen 3 Maß Kalk gebrannt werden. Man gibt dem Meister von jedem Maß ungelöscht zu brennen und die Steine dazu zu brechen ——— 2½ Albus. Dagegen gilt das Malter gelöscht ——— 4 Albus.
Kaltlager, Kaltliegen. Heißt es, wenn man ablöscht und nicht siedet.
Kaltlagerzeichen. Die gibt der Holzvogt denen, die kaltliegen; diese liefern sie dem Rentmeister anstelle der Winnung ab.
Krücken. Es gehören in ein Bothe 2 Kohlkrücken, die unter der Pfanne zu den Kohlen gebraucht werden; eine kostet ——— 2 Albus. 2 Salzkrücken, eine kostet ——— 8 Heller. 1 Aschenkrücke kostet ——— 3 Heller.
Kohlgerte. Ist eine lange Rute; damit rührt man die Kohlen
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Bl. 260vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
zum glüenn ann, kostett —— 1 hlr. mus mann in Jedes werck eine habenn. Kolennmessenn. Ist einer in Bodenn, mus alle fuhrleut, so stein kohlen bringenn, vf die reige weisenn, vnnd die kolenn den Bödernn, so es begerenn zu messenn, Helttet auch mit einem Jedenn Böder ein kerb, Was er die wochenn vber ann kolenn bekömpt, vnnd vergleicht sich den Sonnabenndt mit dem wellennschreiber, darmit das Register mit seinenn kerbenn gleichstimme, vnnd er darauf das fuhrlohnn von den Bödernn in zu fordernn hat, hat zu besoldung, Keill derenn mus ein Meister — 2. oder 3. im Both habenn, zu spaltung der grostenn klotze, kostenn einer beÿ —— 4½ alb. Keule oder Schlegell. Mus er auch zu gemeltem behuff ein habenn, kostet —— 7 alb
zum Glühen an; sie kostet ——— 1 Heller. Man muss in jedem Werk eine haben.
Kohlenmesser. Es ist einer in Sooden. Er muss alle Fuhrleute, die Steinkohlen bringen, der Reihe nach anweisen und den Bodern, die es begehren, die Kohlen zumessen. Er hält auch mit jedem Boder eine Kerbe darüber, was dieser in der Woche an Kohlen bekommt, und vergleicht sich am Samstag mit dem Wellenschreiber, damit das Register mit seinen Kerben übereinstimmt und er danach das Fuhrlohn von den Bodern einzufordern hat. Er hat an Besoldung:
Keil. Davon muss ein Meister 2 oder 3 im Bothe haben, um die größten Klötze zu spalten; einer kostet gegen ——— 4½ Albus.
Keule oder Schlegel. Auch davon muss er zu dem genannten Behuf eine haben; sie kostet ——— 7 Albus.
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Bl. 261rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
L. Lattenn. Kostet Ein schock. Zu hauenn —— 2 alb Zu führenn, —— 11 alb. dero mus mann vf ein Bodt habenn, vnngefehrlich —— 3 schock, Thun —— 1 fl. 17½ alb. vonn 42 Lattenn vfzuschlagenn, gibt mann ein taglohnn, ist —— 3½ alb. Lattenn Negell Kostet ein schock —— 3½ alb vnnd gehörenn vf ein Bodt, —— 18 schock, Thun —— 2 fl. 11 alb. Location. Anno 1540. den 23. Decembris, hat vnnser gl. f. vnnd herr, vonn den Pfennern Ire — 44 Bothenn Locationis weise — 15 Jar Inngenommen,
L. Latten. Ein Schock kostet zu hauen ——— 2 Albus, zu führen ——— 11 Albus. Davon muss man auf ein Bothe ungefähr 3 Schock haben; das macht ——— 1 Gulden 17½ Albus. Für 42 Latten aufzuschlagen gibt man einen Tagelohn, das ist ——— 3½ Albus.
Lattennägel. Ein Schock kostet ——— 3½ Albus, und es gehören auf ein Bothe ——— 18 Schock; das macht ——— 2 Gulden 11 Albus.
Location. Anno 1540, den 23. Dezember, hat unser gnädiger Fürst und Herr von den Pfännern ihre 44 Bothe auf dem Weg der Location für 15 Jahre übernommen,
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Bl. 261vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
welche sich geendet Anno 55. den 23 Decembris. Volgennts habenn sfgl. noch vf — 30 Jar mit Ihnen verglichenn, welche anngefanngenn den 23 Decembris Anno 55. vnnd enndenn sich den 23. Decembris Anno 85. Solche vergleichung ist geschehenn zu Allenndorff den 29 Aprilis Anno 54. Laderlohnn Vonn einer Pfann Salzes gibt mann, ½ alb so sie ans wasser beÿ das neuwe Haus gefurt wirdt, 9 hllr. beÿ dem Sitthal1[?] 6 hlr vonn ein fuder ledigenn fassenn, Teffell zoll. Gebenn die Pfenner Jerlichenn vf 4. Termin, Osternn, Pfingstenn Michaelis vnnd Weÿnachtenn zu Erbzins vom Salzwergk, nachausweissung des vertrags vnnd der Location, Berechnett der Schultheis —— 3 fl. 6 alb
welche Anno 55 am 23. Dezember geendet hat. Sodann hat sich Seine Fürstliche Gnaden noch auf 30 Jahre mit ihnen verglichen; diese haben am 23. Dezember Anno 55 angefangen und enden am 23. Dezember Anno 85. Dieser Vergleich ist zu Allendorf am 29. April Anno 54 geschehen.
Ladelohn. Von einer Pfanne Salz gibt man ½ Albus, wenn sie ans Wasser beim Neuen Haus gefahren wird, 9 Heller beim Hospital, 6 Heller von einem Fuder leerer Fässer.
Tafelzoll. Den geben die Pfänner jährlich zu 4 Terminen — Ostern, Pfingsten, Michaelis und Weihnachten — als Erbzins vom Salzwerk nach dem Wortlaut des Vertrags und der Location; der Schultheiß berechnet ihn ——— 3 Gulden 6 Albus.
Unsichere Lesungen
- Sitthal — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 12)
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Bl. 262rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Leitternn Werdenn zum flößenn gebraucht, schlegt mann vor die Werra vnnd Lachenn, beÿ — 60. groß vnnd klein, kostet vnngefehrlich eine vom neuenn zumachenn —— 4 alb. Liecht. Gehöret Inn Jedes Bodt eins, kostet —— 2 alb. vnd ein Oell1[?] krugk darbeÿ. Leuchtsell Mus mann zu Jedem werck vor — 1 alb habenn, fürnemblich winters zeitt. M. Manngeldt. Gibt vnnser gl. f. vnnd herr Jtzo Jars aus dem Salzwergk —— 190 fl. Meurer. Ist auch Wegemeister, mus die in Bauenn vnnd besserung haltenn, vnnd die Bothenn vnnd annders in
Leitern. Werden zum Flößen gebraucht; man schlägt sie vor die Werra und die Lachen, gegen 60 an Zahl, groß und klein. Eine neu zu machen kostet ungefähr ——— 4 Albus.
Licht. Es gehört in jedes Bothe eines; es kostet ——— 2 Albus, und ein Ölkrug dabei.
Leuchtseil. Davon muss man zu jedem Werk für 1 Albus haben, vornehmlich in der Winterzeit.
M. Manngeld. Unser gnädiger Fürst und Herr gibt jetzt jährlich aus dem Salzwerk ——— 190 Gulden.
Maurer. Er ist auch Wegemeister; er muss diese in Bau und Besserung halten und die Bothe und anderes in
Unsichere Lesungen
- Oell — Anlaut unklar, evtl. Sell (Z. 8)
S. 528
Bl. 262vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch I–RFaksimile (ORKA)Der Erst Appendix
Bodenn vndermaurenn, hat Jars zu wartt geldt, —— 5 fl. ½ achtel salz. Wenn er sonnstenn arbeit, gibt mann des tags, dem meister. Im Sommer — 5 alb im wintter — 4½ alb. Ein knecht. Im Sommer 4 alb 4 hlr Im winter — 4 alb. Mullenn, Gehörenn in ein Both — 3. kostet Jede — 2 alb. werdenn zu messenn des salzes vnnd rein machung der tröge vnnd anndere notturfft gebraucht, Maß Heist mann das gefeß, darmit das salz gemessenn wirdet, Ist ein halb achtell, dero gehörenn — 16 vff ein Pfann, heltet — 6. dünnenn mas oder — 8 Homberger metzenn oder 8½ Allenndorffer. Item also heißet auch das Jenige darmit die Steinkolenn gemessenn werdenn, helttet,
Sooden untermauern. Er hat jährlich an Wartegeld ——— 5 Gulden, ½ Achtel Salz. Wenn er sonst arbeitet, gibt man am Tag dem Meister im Sommer 5 Albus, im Winter 4½ Albus; einem Knecht im Sommer 4 Albus 4 Heller, im Winter 4 Albus.
Mulden. Davon gehören in ein Bothe 3; jede kostet 2 Albus. Sie werden zum Messen des Salzes, zum Reinigen der Tröge und für andere Notdurft gebraucht.
Maß. So nennt man das Gefäß, mit dem das Salz gemessen wird; es ist ein halbes Achtel, und es gehören 16 davon auf eine Pfanne. Es hält 6 Dünnenmaß oder 8 Homberger Metzen oder 8½ Allendorfer. Ebenso heißt auch dasjenige so, mit dem die Steinkohlen gemessen werden; es hält: