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Salzbibel · Lesetext · 1. Appendix

Der erste Appendix · S. 473–482

Die Ämter und Dienste in Sooden · S. 473–482 · Bl. 235r–239v · Band 2

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ämter und Dienste in Sooden

S. 473–475 · Bl. 235r–236r · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 473

Bl. 235rBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Resoluir Büchlein vff des Rendtmeisters vnnd Holtzvogts Register, vnnd was sonnst im Saltzwergk zun Sodenn vblich ist.

Der Erste Appendix. Erläuterungsbüchlein zu den Registern des Rentmeisters und des Holzvogts und zu dem, was sonst im Salzwerk zu Sooden üblich ist.

S. 474

Bl. 235vBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)leer

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Unsichere Lesungen

  1. Z. 0: (leer, nur Durchschlag)

S. 475

Bl. 236rBd. 21. Appendix · Die Ämter und Dienste in SoodenFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Aempter vnnd diennst in Sodenn. Dreÿ Saltzgrevenn. Renndtmeister, Holtzvogt, ist auch Vber Saltzwardt.

Der Erste Appendix. Ämter und Dienste in Sooden. Drei Salzgrafen. Rentmeister. Holzvogt, der zugleich Obersalzwart ist.

2

Gegennschreiber ist auch Zölner vnnd Saltzwardt. Bronnenmeister, Vbellennschreiber. Sohlmeister Pfannenmeister Gegenn Saltzwardt der Caplann, Gerichts knecht Solennmesser1[?], Holtzleger dreÿ Bronnenknecht, Ein Bottner Ein vnd zwanntzigk Schetzer2[?] Zweenn Pförtner Vier wechter, der belont vnnser gnediger furst vnd herr zweenn, vnnd die gemein zweenn, Grabennfeger, Dachdecker.

Gegenschreiber, der zugleich Zöllner und Salzwart ist. Bornmeister. Wellenschreiber. Solmeister. Pfannenmeister. Gegensalzwart, das ist der Kaplan. Gerichtsknecht. Solenmesser. Holzleger: drei. Bornknechte. Ein Böttcher. Einundzwanzig Schätzer. Zwei Pförtner. Vier Wächter — davon besoldet unser gnädiger Fürst und Herr zwei und die Gemeinde zwei. Grabenfeger. Dachdecker.

Unsichere Lesungen

  1. Solennmesser — Schreibung des Stichworts unsicher (Z. 13)
  2. Schetzer — oder Scheyer (Z. 17)

Das Wörterbuch A–H

S. 476–520 · Bl. 236v–258v · Bd. 2 · Zeitleiste: 1. Appendix

S. 476

Bl. 236vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Zimmermann. Meurer, ist auch Wegemeister, Kleÿber Meister. Achtell. Gehörenn — 8 vff ein Pfann saltz, Ist eines souiel als — 2 Marpurger Muth.

Der Erste Appendix. Zimmermann. Maurer, der zugleich Wegemeister ist. Kleibermeister.

Achtel. Es gehören 8 auf eine Pfanne Salz; eines ist so viel wie 2 Marburger Mut.

2

Ein achteil weigt — 155 lb. auch 150. 140. helt Allenndorffer Wehre1[?] — 144 lb. helt Allenndorffer metzenn — 14.

Ein Achtel wiegt 155 Pfund, auch 150 oder 140; es hält Allendorfer Gewicht 144 Pfund; es hält 14 Allendorfer Metzen

3

Saltzmetzen, Korn metzenn aber — 17. Homberger metzenn — 16. Affterknecht. Sein die Saltzknecht, so nicht Bodt vnnd Meisterschafft habenn, Aschenn.

Salzmetzen, an Kornmetzen aber 17, an Homberger Metzen 16.

Afterknecht. Das sind die Salzknechte, die kein Bothe und keine Meisterschaft haben.

Asche.

4

Geltenn — 4. Malter — j thaler den Bödernn, verkauffenns den Glasenern, kann ein vleissiger Meister vor — 18.

Es gelten 4 Malter einen Taler bei den Bodern; sie verkaufen sie den Glasern. Ein fleißiger Meister kann sie für 18

5

oder 20 fl. machenn, thett ein Jar in — 86 Boden vor — 1720 fl. vngefehrlich.

oder 20 Gulden machen; das täte in einem Jahr in 86 Bothen ungefähr 1720 Gulden.

Unsichere Lesungen

  1. Wehre — oder Wege (Waage) (Z. 9)

S. 477

Bl. 237rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Nota. Vonn Jedem Malter bekompt vnnser gnediger furst vnnd herr einenn heller zu Zoll gibt der Glasener Nota.

Der Erste Appendix. Anmerkung: Von jedem Malter bekommt unser gnädiger Fürst und Herr einen Heller als Zoll; den gibt der Glaser. Anmerkung:

2

Ein Malter aschenn wiegen In die — 188 lb. Abzehlenn. Geschicht allenn Montagk in beÿsein der Saltzgrevenn vnnd Beamptenn, sein die zeichenn der klaffter Holtz, was der Holtzvogt die wochenn vber den Bödernn verkaufft.

Ein Malter Asche wiegt gegen 188 Pfund.

Abzählen. Geschieht jeden Montag in Beisein der Salzgrafen und Beamten; es sind die Zeichen der Klafter Holz, die der Holzvogt in der Woche an die Boder verkauft hat.

3

Abzahl Register. Darin wirdet die zahl der verkaufftenn klaffternn, allenn Montagk nach dem abzehlenn geschriebenn, dero heltet der Holtzvogt eins, vnnd der Pfarher Mhenanus1 auch eins.

Abzählregister. Darin wird die Zahl der verkauften Klafter jeden Montag nach dem Abzählen eingeschrieben; davon hält der Holzvogt eines und der Pfarrer Rhenanus auch eines.

4

Axt. Muß mann in Jedem Bodt zu spaltung der scheidt eine habenn, Offenn Axt. lies B.

Axt. Man muss in jedem Bothe eine zum Spalten der Scheite haben. Ofenaxt — siehe B.

Unsichere Lesungen

  1. Mhenanus — Rhenanus gemeint, Schreibung so (Z. 15)

S. 478

Bl. 237vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bompenn. Sein kupffernn Rörenn, hat mann zwo im Saltzbronnenn, Ist Jede — 5½ Zoll weit, vnnd — 2 im wasserschacht, Ist Jede — 8 Zoll weit, damitt wirdet die Sohl vnnd das wiltwasser zugleich gelanngt, außgehalttenn vnnd abgeöst, Bompegeldt.

Der Erste Appendix. Pumpen. Das sind kupferne Röhren; man hat zwei im Salzbrunnen, jede 5½ Zoll weit, und 2 im Wasserschacht, jede 8 Zoll weit. Damit werden die Sole und das wilde Wasser zugleich geholt, ausgehalten und abgeschöpft.

Pumpengeld.

2

Gibt vnnserm gnedigenn furstenn vnnd herrn der Bödermeister, vonn Jeder Pfann Saltzes, Nemblich vonn der Sohle zulanngenn — 2½ alb.

Der Bodemeister gibt unserem gnädigen Fürsten und Herrn von jeder Pfanne Salz, nämlich für das Holen der Sole 2½ Albus

3

vom wildenn wasser abzunösenn — 2 alb. Blech. Weigenn — 16 ein Centner, geltenn — 4½ fl. zu 27.

und für das Abschöpfen des wilden Wassers 2 Albus.

Blech. Es wiegen 16 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden zu 27

4

alb. dero gehörenn zu einer newenn Saltzpfann — 56. Börtte. Weigenn — 6. Ein Centner, geltenn — 4½ fl.

Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 56.

Borte. Es wiegen 6 einen Zentner; sie gelten 4½ Gulden

5

zu 27 alb. der gehörenn zu einer newen Saltzpfann — 12.

zu 27 Albus; davon gehören zu einer neuen Salzpfanne 12.

S. 479

Bl. 238rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Baisse. Ist die Materia, so Jedenn Sonnabenndt auß dem Gesöde gelanngt wirdt, [Einfügezeichen F] zurschlegt mann, vnnd lessets in der Sohl wieder zergehenn, vnnd dardurch wirdt die Sohle zum siedenn gesterckt, vnnd verbessert, Bortteisenn.

Der Erste Appendix. Beiße. Das ist die Masse, die jeden Samstag aus dem Gesöde geholt wird; man zerschlägt sie und lässt sie in der Sole wieder zergehen, und dadurch wird die Sole zum Sieden gestärkt und verbessert.

Borteisen.

2

Ist ein stuck eisenn so breit wie ein Blech, das hengt mann ann die Pfannenn, Wann mann die Sohle, so in den trogenn gestanndenn, Inn die Pfann geust, darmit die Bortte ann den Pfannenn dadurch nitt beschediget werdenn, derenn muß mann zu Jeder Pfann vff Jede seitte, eines habenn, Beisshamer.

Das ist ein Stück Eisen, so breit wie ein Blech; das hängt man an die Pfanne, wenn man die Sole, die in den Trögen gestanden hat, in die Pfanne gießt, damit die Borten an den Pfannen dadurch nicht beschädigt werden. Davon muss man zu jeder Pfanne auf jeder Seite eines haben.

Beißhammer.

3

Gehörenn Inn ein Bodt — 2. Muß der schmidt benebenn der Pfann liefernn, darmit wirdet die Beiß zerschlagenn, Besenn.

Davon gehören in ein Bothe 2. Die muss der Schmied zusammen mit der Pfanne liefern; damit wird die Beiße zerschlagen.

Besen.

4

Muß mann Jars vor — 6. oder 7. alb. In ein

Davon muss man jährlich für 6 oder 7 Albus in ein

S. 480

Bl. 238vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Bodt habenn, das zufegenn, vnnd das Versaltz zusammenn zukerenn, Blut. Vom Rindernn muß mann zu einer Pfann, aldieweil die weret, vngeuehrlich vor — ½ achtell saltz habenn, Wirdet gebraucht, wann mann die Pfan vfsetzt, das sie darmit bestrichenn, vnnd Jungtbrenndt wirdet, vnnd darnach wann die pfannen alt wordenn, vnnd außgehenn, müssenn alle dreÿ wochenn, die nethe mit bestrichenn werdenn, Wirdet in gemein farbe gemelt, Berleff1.

Der Erste Appendix. Bothe haben, um zu fegen und das Versalz zusammenzukehren.

Blut. Vom Rind muss man zu einer Pfanne, solange sie währt, ungefähr für ein halbes Achtel Salz haben. Es wird gebraucht, wenn man die Pfanne aufsetzt, damit sie damit bestrichen und eingebrannt wird; und danach, wenn die Pfanne alt geworden ist und ausgeht, müssen alle drei Wochen die Nähte damit bestrichen werden. Es wird gemeinhin Farbe genannt.

Berleff.

2

Gehörenn beÿ Jede Pfannenn — 2. giltet eine — 2 d. braucht mann beÿ der Schauffelnn, Wenn man die Gennse fenngt, dieselbenn werdenn darmit beschlagenn, vnnd gefertiget. Besoldung.

Davon gehören zu jeder Pfanne 2; einer gilt 2 Pfennig. Man braucht sie bei den Schaufeln: wenn man die Gänse fängt, werden diese damit beschlagen und fertiggemacht.

Besoldung.

Unsichere Lesungen

  1. Berleff — Stichwort, Lesung unsicher (Z. 13)

S. 481

Bl. 239rBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. Belege. Ist das Jenige, so ann den beidenn seittenn vf der Wanndt ann die Pfann gelegt werdenn von schloter, darmit die Pfannbeume nit verbrennenn, Darwieder werdenn die Saltzgennse gesetzt vnnd gedörret.

Der Erste Appendix. Belege. Das ist dasjenige, was auf beiden Seiten auf der Wand an die Pfanne gelegt wird, aus Schlotter, damit die Pfannenbäume nicht verbrennen. Dagegen werden die Salzgänse gesetzt und gedörrt.

2

Belegstein. Muß mann vf Jeder seittenn — 4 habenn liegen vf dem Gesöde, vnnd vnter den nethenn der Pfann, darauf ruhenn die Pfannenn, das sie nicht schaden nimpt, Böcke.

Belegstein. Davon muss man auf jeder Seite 4 haben; sie liegen auf dem Gesöde und unter den Nähten der Pfanne, und darauf ruht die Pfanne, damit sie keinen Schaden nimmt.

Böcke.

3

Sein Höltzernn, werdenn im flössenn Inns wasser gesetzt, vnnd darmit das Inngeworffene flösholtz aufgefanngenn, kostet einer vngeuehrlich 5.

Die sind hölzern; sie werden beim Flößen ins Wasser gesetzt, und damit wird das eingeworfene Flößholz aufgefangen. Einer kostet ungefähr 5

4

oder 6. alb. dero hat mann beÿ — 50. zubehuff im Vorrath. Bronnenn. Darauß wirdet die sohle durch — 2.

oder 6 Albus; davon hat man gegen 50 zum Behuf auf Vorrat.

Brunnen. Daraus wird die Sole durch 2

5

Bomppenn, dero Jede — 5½ Zoll weit — 28 schue hoch, ge=

Pumpen geholt, deren jede 5½ Zoll weit und 28 Schuh hoch ist; er

S. 482

Bl. 239vBd. 21. Appendix · Das Wörterbuch A–HFaksimile (ORKA)
1

Der Erst Appendix. lanngt, Ist mit einem starckenn Cam dermassenn verfasset, das kein wilt wasser darzu kommen soll.

Der Erste Appendix. ist mit einem starken Damm dermaßen gefasst, dass kein wildes Wasser hinzukommen soll.

2

Bronnenmeister. Hat den Bronnenn vnnd die Kunst, auch die darauff gehörige pferde vnnd anders in verwarung vnnd vfsicht, hat darb1 zubesoldung.

Bornmeister. Er hat den Born und die Kunst, auch die dazu gehörigen Pferde und anderes in Verwahrung und Aufsicht; er hat dafür an Besoldung:

3

Geldt ———— 50 fl. Kornn ———— 8 malter Saltz ———— 2 achtell Hoffkleidt ———— 4 ehln Lundisch duch.

Geld ———— 50 Gulden. Korn ———— 8 Malter. Salz ———— 2 Achtel. Hofkleid ———— 4 Ellen londisches Tuch.

4

Der Itzige ist auch Baumeister, hat darvonn zu besoldung Geldt ———— 20 fl. Holtz ———— 4. klaffter Maltz ———— 4 virtell.

Der jetzige ist auch Baumeister; davon hat er an Besoldung Geld ———— 20 Gulden. Holz ———— 4 Klafter. Malz ———— 4 Viertel.

5

Bronnen knecht. Sein dreÿ, Warttenn der — 6 pferdt vf der Kunst, vnnd müß so tag so nacht — 2.

Bornknechte. Es sind ihrer drei. Sie warten der 6 Pferde an der Kunst und müssen Tag und Nacht je 2

6

stundt, einer vmb den anndernn fahrenn. Habenn Jede wochenn

Stunden, einer um den anderen, fahren. Sie haben jede Woche

Unsichere Lesungen

  1. darb — so, wohl darzu gemeint (Z. 7)

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