Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 866

Die Holzverträge · S. 866 · Bl. 430v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Holzverträge

S. 856–871 · Bl. 425r–433r · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 866

Bl. 430vBd. 14. Buch · Die HolzverträgeFaksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

heraus vnnd Inn die Bodenn bringenn, gelassenn werden, vnnd sollenn hinfure die los vnnd theil, souiel muglich ist, gleich gros gemacht vnnd ausgetheilt, vnnd darin kein geuerlicher vortheil gesucht, noch gebraucht werden, vnnd darmit aller verdacht vnnd vnwill desfals abgewenndt werdenn muge, so wollenn Burgermeister vnnd Rath bey das losenn vnnsers gnedigenn furstenn vnd hern Schultheissenn zu Allenndorff Jederzeit fordernn, mit zuzusehenn, das darin kein vortheil gesucht werde, vnnd dieweil sie selbst befindenn, das die kleinenn geheuwe nit nuzlich, in dem das sie nit so vleissig gehegt werdenn, So wollenn sie hinfurter die geheuwe desto grosser machenn, vnnd allennthalbenn in ein solche ordenung bringenn, das die geheuwe in rechter guter mas vnnd ordenung bestehenn, auch treuwlich vnnd vleissigk gehegt werdenn, der Stadt vnnd dem Saltzwergk zubestenndiger befurderunge vnnd erhalttunge1[?], Zum drittenn soll hinfuro das Mas vnnd die Satzung der liefferung vnnd bezahlung des holtzes halbenn gehalten werdenn, wie die zuuor durch vnnsers gnedigen fursten vnnd Herren Saltzgreuenn vnnd beamptenn ist vfgericht

heraus und in die Siedehäuser bringen.

Und es sollen fortan die Lose und Teile, so weit es möglich ist, gleich groß gemacht und ausgeteilt und darin kein arglistiger Vorteil gesucht noch gebraucht werden. Und damit aller Verdacht und Unwille dabei vermieden werde, wollen Bürgermeister und Rat zum Losen jederzeit den Schultheißen unseres gnädigen Fürsten und Herrn zu Allendorf hinzuziehen, damit er mit darauf sieht, dass darin kein Vorteil gesucht werde.

Und weil sie selbst befinden, dass die kleinen Schläge nicht nützlich sind, weil sie nicht so fleißig gehegt werden, so wollen sie die Schläge fortan größer machen und allenthalben in eine solche Ordnung bringen, dass sie in rechtem gutem Maß und in Ordnung bestehen und treulich und fleißig gehegt werden — der Stadt und dem Salzwerk zu beständiger Förderung und Erhaltung.

Zum dritten soll fortan das Maß und die Festsetzung für Lieferung und Bezahlung des Holzes so gehalten werden, wie sie zuvor durch die Salzgrafen und Beamten unseres gnädigen Fürsten und Herrn aufgerichtet

Unsichere Lesungen

  1. erhalttunge — Strich durch ttunge, wohl Zierstrich (Z. 17)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.