Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 858
Die Holzverträge · S. 858 · Bl. 426v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Holzverträge
S. 856–871 · Bl. 425r–433r · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 858
Bl. 426vBd. 14. Buch · Die HolzverträgeFaksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Das Vierdte Buch. ferner zu notturfft vnnd gelegennheit dem Saltzwerck zum bestenn, mit der zeit gebraucht werdenn mugenn Wir sollenn vnnd wollenn auch nicht gestattenn, das von newenn Weinberge, vmb Allenndorff oder die Bodenn, gemacht werdenn, Dieweil mann befindet, das die Weinpfele dem geholtz grossenn schadenn thun, auch die arbeiter vnnd taglohner, so in geholtzenn zum Saltzwerck holtz vnnd wellenn hawenn soltenn, stets in Weinbergenn arbeitenn, doch vnns den von Allenndorff sonnst ann vnnser gerechtigkeit, vnabbruchlich, Des zu vrkundt habenn wir Lanndtgraue Philips vnnser Furstlich, vnnd wir Burgermeister vnnd Rath zu Allenndorff der Stadt Jnnsiegell hierann henckenn lassenn. Gebenn vnnd geschehenn zu Allenndorff ann der Werra den erstenn tag des Monats Maij Jm Funffzehenn Hundertenn Funffzigk vnd vierten Jahre. Philips L zu Hessenn sst.
Das Vierte Buch. — künftig nach Bedarf und Gelegenheit dem Salzwerk zum Besten gebraucht werden können.
Wir sollen und wollen auch nicht gestatten, dass um Allendorf oder die Siedehäuser neue Weinberge angelegt werden. Denn man befindet, dass die Weinpfähle dem Gehölz großen Schaden tun und dass die Arbeiter und Tagelöhner, die in den Gehölzen für das Salzwerk Holz und Wellen hauen sollten, ständig in den Weinbergen arbeiten — doch soll uns, denen von Allendorf, dies an unserer sonstigen Gerechtsame unabträglich sein.
Dessen zur Urkunde haben wir, Landgraf Philipp, unser fürstliches, und wir, Bürgermeister und Rat zu Allendorf, der Stadt Siegel hieran hängen lassen. Gegeben und geschehen zu Allendorf an der Werra am ersten Tag des Monats Mai im Jahr fünfzehnhundertvierundfünfzig. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.