Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 845
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 845 · Bl. 420r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 845
Bl. 420rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Preis aus guter vorbetrachtung, das gelerte leut erzogen, vnnd das gemeine armut in der Stadt Allenndorff bedacht vnnd gefurdert wurde, vnnd also bevorab zu lob vnnd ehre Got dem almechtigenn, vnnd zu furderung gemeynes nutzenns verordennt, gesatzt, vnnd gestifft, das hinfurt dieselbigenn zweyhundert guldenn Jerlicher zinse, so vnns die Pfenner liefernn sollenn, zu Gottes ehrenn gebraucht werdenn, vnnd darmit sie solche zwey Hundert goltguldenn, soviel desto williger enntrichtenn, So habenn wir Jhnenn gnediglich gegönt, das sie noch ein Bodt zu den altenn — 421 Bothenn bawenn vnnd dieselbigenn nutzenn zu Jrer aller bestenn einnehmen sollenn, vermöge des vertrags zwischenn vnns vnnd Jhnenn vffgericht, vnnd soll solche stifftung gehalten werdenn, vf masse vnnd wege wie nachstehet. Thun, Ordenenn vnnd setzenn dieselbige vnnser Stifftung hiemit in Krafft dieses vnnsers brieffs, bestenndigst vnnd krefftigst, so solchs Immer geschehenn kann, soll vnnd magk, also das vnnsere ampts bevelch haber, so wir Jederzeit zu Allenndorff habenn werdenn, desgleichenn die zwene Pfarhernn, zwene des Raths, drey Kastenmeister, die Elttestenn, vnnd ein mann aus den
Preis, aus guter Vorbetrachtung, dass gelehrte Leute erzogen und die gemeine Armut in der Stadt Allendorf bedacht und gefördert werde, und also vor allem zu Lob und Ehre Gottes des Allmächtigen und zur Förderung des gemeinen Nutzens verordnet, gesetzt und gestiftet, dass fortan dieselben zweihundert Gulden jährlichen Zinses, die uns die Pfänner liefern sollen, zu Gottes Ehren gebraucht werden.
Und damit sie diese zweihundert Goldgulden umso williger entrichten, haben wir ihnen gnädig gegönnt, dass sie noch ein Siedehaus zu den alten zweiundvierzig bauen und dessen Nutzung zu ihrer aller Besten einnehmen sollen, gemäß dem zwischen uns und ihnen aufgerichteten Vertrag.
Und diese Stiftung soll in Maß und Weise gehalten werden, wie es nachsteht. Wir tun, ordnen und setzen diese unsere Stiftung hiermit kraft dieses unseres Briefes aufs Beständigste und Kräftigste, so wie es immer geschehen kann, soll und mag, nämlich so:
Unsere Amtsbefehlshaber, die wir jeweils zu Allendorf haben werden, desgleichen die zwei Pfarrherren, zwei aus dem Rat, drei Kastenmeister, die Ältesten und ein Mann aus den
Unsichere Lesungen
- — 42 — Zahl in Lücke nachgetragen (Z. 11)