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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 844

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 844 · Bl. 419v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 844

Bl. 419vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

der Stadt Allenndorff vnnd Sodenn, vnnser Stifftung vnnd verordennte almusenn, so wir hievor ad pios usus Gottes diener, vnnd den armenn mitzutheilen ewiglich verordennt vnnd gegebenn habenn, fleissigk vnnd treulich ausrichtenn helffenn, die Rechnung Jedes Jars davonn hörenn, vnnd sich alles Innhalts derselbenn bey den Pflichtenn vnnd straffenn, darin verleibt genntzlich gehalttenn, Wie volgt. Fundation vnnd Stifftung vnnser Lanndtgravenn Philipsenn der zwey hundert Guldenn Jerlicher Pension aus dem Saltzwergk zu1[?] Gottes ehrnn verordennt Wir Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraff zu Hessenn Grave zu Catzennelnbogenn Thun kundt hieran offenntlich ann diesem vnnserm brieffe, fur vnns vnnser Erben vnnd nachkommenn, Jegenn menniglich bekennende Nachdem vnnser vorelternn vnnd wir bis daher vff dem Saltzwergk zu Allenndorff Im Sodenn zwey Hundert Goltguldenn Jerlicher Renthe fallenn gehabt, So habenn wir dem Almechtigenn Got zu lobe, ehre, vnd

der Stadt Allendorf und den Sooden unsere Stiftung und die verordneten Almosen, die wir zuvor zu frommen Zwecken für Gottes Diener und zur Austeilung an die Armen auf ewig verordnet und gegeben haben, fleißig und treulich ausrichten helfen, jedes Jahr die Rechnung darüber hören und sich gänzlich an deren Inhalt halten, bei den darin festgelegten Pflichten und Strafen — wie folgt:

Fundation und Stiftung unser, Landgraf Philipps, über die zweihundert Gulden jährlichen Pachtzins aus dem Salzwerk, zu Gottes Ehren verordnet.

Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, tun hiermit mit diesem unserem Brief öffentlich kund für uns, unsere Erben und Nachkommen und bekennen vor jedermann:

Nachdem unsere Voreltern und wir bis hierher auf dem Salzwerk zu Allendorf in den Sooden zweihundert Goldgulden jährlicher Rente bezogen haben, so haben wir dem allmächtigen Gott zu Lob, Ehre und

Unsichere Lesungen

  1. zu — sieht wie die aus (Z. 12)

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