Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 833
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 833 · Bl. 414r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 833
Bl. 414rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
aber die Böder diesenn wintter sich wiederumb erholen, sollenn Ihnenn die halb ausgnadenn bleibenn, vnnd die annder helffte, die kunst vnnd das wilde wasser zuerhaltenn vnnd auszuösenn, gebraucht werdenn, so ferne es die Furstlichenn Herrnn Stadthalter vnnd Räthe zu Cassel also bis vf Osternn mit verwilligenn, vnnd das bey Ihnen zuerhaltenn ist, Habenn solchs also gewilligt, vnnd Ihnenn gefallenn lassenn, Doch zu endering vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, Hundert ledernn Eimer seindt zumachenn bestelt, sollen vonn den zweyenn alb bezalt werdenn, sonnst hettenn die vom Bodenn darann mit bezahlenn müssenn, Item zehenn feuerhackenn, seindt auch zumachenn verdingt, sollenn gleicher gestalt bezalt werdenn, nit mehr dann der Centner zwene1[?] guldenn drey ortt kostenn, Actum Sodenn am Donnerstage Galli den 16 Octobris Anno 50. Justus Pistoris sst.2[?]
aber die Sieder sich diesen Winter wieder erholen, sollen ihnen die Hälfte aus Gnaden bleiben und die andere Hälfte dazu gebraucht werden, die Kunst zu erhalten und das wilde Wasser auszuschöpfen — sofern die fürstlichen Herren Statthalter und Räte zu Kassel dies bis Ostern mitbewilligen und es bei ihnen zu erreichen ist. Sie haben es so bewilligt und sich gefallen lassen, doch vorbehaltlich der Entscheidung unseres gnädigen Fürsten und Herrn.
Hundert lederne Eimer sind zu machen bestellt; sie sollen von den zwei Albus bezahlt werden, sonst hätten die aus den Siedehäusern daran mitbezahlen müssen.
Ferner zehn Feuerhaken sind ebenfalls in Auftrag gegeben; sie sollen auf dieselbe Weise bezahlt werden und nicht mehr als zwei Gulden drei Ort je Zentner kosten.
Geschehen Sooden am Donnerstag Galli, den 16. Oktober im Jahr 50. Justus Pistoris, eigenhändig.
Unsichere Lesungen
- zwene — Zahlwort, Endung unsicher (Z. 15)
- sst. — Unterschriftskürzel, Lesung unsicher (Z. 18)