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Salzbibel · Lesetext · 3. Buch

Das dritte Buch · S. 659

Der erste Vertrag, 1538 · S. 659 · Bl. 327r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der erste Vertrag, 1538

S. 657–696 · Bl. 326r–345v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch

S. 659

Bl. 327rBd. 13. Buch · Der erste Vertrag, 1538Faksimile (ORKA)
1

Dieweil der Furstlich Stanndt, in diesem geschwinden leufftenn, schwerlich zuerhaltenn ist, vnnd damit auch die gnade, so Gott am dem orte gnediglich gebenn hatt, nit vergeblich sein muge, vnnd dennach die Pfenner vor vnns bescheidenn, vnnd derselben priuilegium zusehenn begert, der vnns auch etzliche gezeigt worden, daraus wir vnsers ermessenns befundenn, das etzliche derselbigenn Priuilegien, in vnmundigenn Jarenn der Furstenn, Sonnderlich Weylanndt vnsers lieben Herrenn Vatter seligenn, löblicher gedechtnus, vnnd seines Bruders Lanndtgraue Wilhelms, außbracht, Desgleichenn das Jene auch etzliche vorfahrenn Fursten Ihnenn gedingt vnnd vorbehaltenn, nicht volnstreckt wordenn, vnnd in etzlichenn die gewönliche form, der versicherung nicht gehaltenn, auch die annfengliche belehnung des Saltzwercks vnns nicht vorgelegtt wordenn, auch von vnns kein priuilegium oder Confirmation Je erlanngt habenn, Dargegen aber sie vorgewenndet, das sie solch Saltzwerck, vnd die vierzigk zwo Pfannenn, eine lannge zeit von Jahrenn

zumal der fürstliche Stand in diesen bewegten Zeiten schwerlich zu erhalten ist, und damit auch die Gnade, die Gott an diesem Ort gnädig gegeben hat, nicht vergeblich sei.

Wir haben demnach die Pfänner vor uns beschieden und begehrt, ihre Privilegien zu sehen. Etliche davon wurden uns gezeigt, und wir haben nach unserem Ermessen befunden, dass einige dieser Privilegien in den unmündigen Jahren der Fürsten erlangt worden sind, besonders unseres lieben Herrn Vaters seligen, löblichen Andenkens, und seines Bruders Landgraf Wilhelm. Ebenso, dass etliche Bedingungen und Vorbehalte früherer Fürsten nicht erfüllt wurden, dass in einigen die übliche Form der Versicherung nicht eingehalten wurde, dass uns die ursprüngliche Belehnung mit dem Salzwerk nicht vorgelegt wurde und dass sie von uns nie ein Privileg oder eine Bestätigung erlangt haben.

Dagegen aber wandten sie ein, dass sie dieses Salzwerk und die zweiundvierzig Pfannen eine lange Reihe von Jahren

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