Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 650
Der Weg zur Verpachtung · S. 650 · Bl. 322v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 650
Bl. 322vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitenit erwehnet wordenn, vnnd ist also dieser Reuers nit ein artickell oder Punct des vertrags, sonder aller erst als der vertragk bewilligt, der Reuers vf die bahn kommenn, zu dem ist der Reuers auch vonn allenn denen die sfgl. darin gesetzt,
nicht erwähnt worden ist; und so ist dieser Revers nicht ein Artikel oder Punkt des Vertrags, sondern erst, als der Vertrag bewilligt war, ist der Revers auf die Bahn gekommen; zudem ist der Revers auch von allen denen, die Seine Fürstlichen Gnaden darin gesetzt haben,
das sie den versiegletenn1, versieglet wordenn, ausgenommenn zweyenn Edelleutenn, die magk sfgl. diesenn zudringenn, Vnnd ist also sfgl. diesenn vertragk, den sfgl. mit eigener hanndt vnderschriebenn, vnnd sfgl.
dass sie ihn versiegeln sollten, versiegelt worden, ausgenommen zwei Edelleute, die Seine Fürstlichen Gnaden dazu drängen mögen. Und so sind Seine Fürstlichen Gnaden diesen Vertrag, den Seine Fürstlichen Gnaden mit eigener Hand unterschrieben und Seiner Fürstlichen Gnaden
Secret darauff wissenntlichenn truckenn lassenn zuhaltenn, vnd allen seinenn Punctenn zugelebenn verhafft, Weil auch der Oberste furst als Kaiserliche Maiestat Ire vertrege vnnd Contract, weil die Juris gentium seindt, darvonn auch Ire Mayt. nicht befreyet, zuhaltenn verplicht, Welches alles auch hierin diesem fall offenntlichenn gesterckt, bekrefftiget vnnd fortificirt wirdet, das vielgedachter vertragk, ohne allenn annhanng, vnderscheidt condition vnnd modo vonn Partheyenn bewilliget, vnd anngenommenn ist, vnnd nicht mit diesem vnnderscheide, annhanng, condition oder modo,
Sekret darauf wissentlich haben drucken lassen, zu halten und allen seinen Punkten nachzuleben verhaftet; weil auch der oberste Fürst, als Kaiserliche Majestät, ihre Verträge und Kontrakte, weil diese Völkerrechts (iuris gentium) sind, wovon auch Ihre Majestät nicht befreit ist, zu halten verpflichtet ist; welches alles auch hierin, in diesem Fall, offenkundig gestärkt, bekräftigt und fortifiziert wird dadurch, dass der vielgedachte Vertrag ohne allen Anhang, Unterschied, Bedingung (condition) und Modus von den Parteien bewilligt und angenommen ist, und nicht mit diesem Unterschied, Anhang, dieser Bedingung oder diesem Modus,
wo oder wann dieser Reuers vonn den Pfennernn versieglet wurde, Hieraus nun auch anntwort auf die dritte fragenn endtscheinent, Nemblichenn vnnd also, wo die Pfenner dem vertrage allennthalbenn gemes hanndtlenn, vnd den fur Irenn theil erfullenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
wo oder wann dieser Revers von den Pfännern versiegelt würde. Hieraus ergibt sich nun auch die Antwort auf die dritte Frage, nämlich also: wo die Pfänner dem Vertrag allenthalben gemäß handeln und ihn für ihren Teil erfüllen,
Unsichere Lesungen
- den versiegletenn — Wortfolge undeutlich