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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 606

Der Weg zur Verpachtung · S. 606 · Bl. 300v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 606

Bl. 300vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitein den Bodenn, vnnd was darzu zugebrauchen, notwenndig sein wirdet, bey der Hanndt vnnd aus sonnderlichenn beweglichen vhrsachenn vff sechs pferde duppell geschirr Jederzeit Im Bodenn habenn, Doch mag er zwischenn der Stadt vnnd den Bodenn seine pferde gebrauchenn, nach seiner notturfft vnnd gelegennheit, Er soll auch Jederzeit den Sohlkastenn, vnnd alle anndere geschirr in einem Jeglichen Bothenn vff beidenn seittenn gefult halttenn, das mann solchs zurettung habenn vnnd prauchenn könne, Wie er dann solchs Innsonnderheit zusagenn,

in den Boden, und was dazu zu gebrauchen notwendig sein wird, bei der Hand haben und aus besonderen beweglichen Ursachen für sechs Pferde doppeltes Geschirr jederzeit im Boden haben; doch mag er zwischen der Stadt und den Boden seine Pferde nach seiner Notdurft und Gelegenheit gebrauchen. Er soll auch jederzeit den Solekasten und alle anderen Gefäße in einem jeden Boden auf beiden Seiten gefüllt halten, damit man solches zur Rettung haben und gebrauchen könne, wie er denn solches insbesondere zuzusagen,

2

gelobenn vnnd schwerenn, auch vber dis alles Irenn sonndern Reversbrieff gnugsamb gebenn sollenn, Darzu soll er Meister Jeorge auch Hochgedachtem vnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, desgleichen den pfennernn, in allenn anndernn sachenn, so viel das Saltzwerck betrifft, in annschlegenn zubawenn,

zu geloben und zu schwören, auch über dies alles ihren besonderen Reversbrief hinreichend geben sollen. Dazu soll er, Meister Jeorge, auch dem hochgedachten unserem gnädigen Fürsten und Herrn, desgleichen den Pfännern, in allen anderen Sachen, soviel das Salzwerk betrifft, in Anschlägen zum Bauen

3

vnnd sonnst rethig vnnd gevolgig sein, auch alle sfgl. dienern in vleissigenn trewenn aufsehenn habenn, darmit solches desto furtreglicher zugebrauchenn vnnd in nutzlich sey, vnnd des sollenn beide Herschafft gedachte eheleut1[?] nach notturfft zimblich versichernn, Dieweil dann M.

und sonst mit Rat und Gefolgschaft zur Seite stehen, auch auf alle Diener Seiner Fürstlichen Gnaden fleißige und treue Aufsicht haben, damit solches desto vorteilhafter zu gebrauchen und ihm nützlich sei; und dessen sollen beide Herrschaften die genannten Eheleute[?] nach Notdurft angemessen versichern. Dieweil dann M.

4

Jeorge solchs vor sich sein Hausfraw vnnd Erbenn, Itzo als baldt enndtlich beliebt, bewilliget vnnd anngenommenn, vnnd beider Herschafft diener, ein Jeder theil ann sfgl. vnnd anndere Herrnn zu bringenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Jeorge solches für sich, seine Hausfrau und Erben jetzt alsbald endgültig gebilligt, bewilligt und angenommen hat, und die Diener beider Herrschaften, ein jeder Teil, es an Seine Fürstlichen Gnaden und die anderen Herren zu bringen

Unsichere Lesungen

  1. eheleut — geschrieben eher ehelent

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