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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 581

Der Weg zur Verpachtung · S. 581 · Bl. 288r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 581

Bl. 288rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

sonnderlich dieweil dieselbigenn beide puncta, beide den altenn priuilegien der pfenner, auch diesem new auffgerichttenn vertrage ganntz vnnd gar enndtgegl[?]1 vnnd zuwiedder sein, Dem Durchleuchtigenn Hochgebornenn furstenn vnnd Herrnn, Herrnn Philipsenn Lanndtgrauenn zu Hessen, Grauenn zu Catzennelnpogenn ⁊c.

besonders weil dieselben beiden Punkte sowohl den alten Privilegien der Pfänner als auch diesem neu aufgerichteten Vertrag ganz und gar entgegen[?] und zuwider sind. Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen etc.,

2

Vnserm gnedigenn Herrnn, Durchleuchttiger Hochgeborner Furst Gnediger Herr, vnnser ganntzwillige, vnderthenige gehorsame dienste seindt E. f. gl. mit allem vleis zuuor.

unserem gnädigen Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst, gnädiger Herr, unsere ganz willigen, untertänigen, gehorsamen Dienste seien Euer Fürstlichen Gnaden mit allem Fleiß zuvor.

3

Gnediger Herr, zweiuels ohnn E.

Gnädiger Herr, ohne Zweifel tragen Euer

4

F.

Fürstliche

5

G. tragenn gnedig wissenn, wie vnnd welcher gestalt sich vielerley Irrung vnnd gebrechenn des Saltzwercks halbenn dem auffgerichten verträge, bey nahe allenn artickelnn zuwidder eingerissenn, vnnd noch teglichenn vorfallenn, wie wir die allennthalbenn E. f. gl. beide schrifftlich vnnd mündtlich in vnderthenigkeit anngezeigt vnnd gebettenn,

Gnaden gnädiges Wissen, wie und in welcher Gestalt vielerlei Irrungen und Gebrechen des Salzwerks halber, dem aufgerichteten Vertrag beinahe in allen Artikeln zuwider, eingerissen sind und noch täglich vorfallen, wie wir sie allenthalben Euer Fürstlichen Gnaden sowohl schriftlich als auch mündlich in Untertänigkeit angezeigt und gebeten haben,

6

dermassenn einsehenns zuhabenn, vnnd Innhalt gerürtes vertrages das Regiment in Bodenn zubestellenn, Damit solcher Irrungenn vorkommenn, vnnd ein mahl vor alle abgeholffenn, auch der nutz des Saltzwercks in dem zu E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

dergestalt Einsehen zu haben und laut des berührten Vertrages das Regiment in Sooden zu bestellen, damit solchen Irrungen vorgebeugt und ein für alle Mal abgeholfen werde, auch der Nutzen des Salzwerks darin zu Euer

Unsichere Lesungen

  1. enndtgegl[?] — abgekürztes Wortende

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