Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 558

Der Weg zur Verpachtung · S. 558 · Bl. 276v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 558

Bl. 276vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitemagk sfgl. nach außgang der zweyer Jar, dauon wieder abtrettenn, wie obgemelt, vnnd den Pfennernn Ihr gut mit seiner zugehörung wieder zustellen Darzu hat auch sfgl.

mögen Seine Fürstlichen Gnaden nach Ausgang der zwei Jahre davon wieder abtreten, wie oben gemeldet, und den Pfännern ihr Gut mit seiner Zugehörung wieder zustellen. Dazu haben auch Seine Fürstlichen Gnaden

2

Ihr furbehaltenn, nach außgang der zweyer Probe Jar, die vbrigenn achtzehenn Jar lanng, die auffsagung drey Jar zuuor, Wann sfgl. solchs gefallenn will zuthun, Innmassenn wie obenn dauonn gemelt ist,

sich vorbehalten, nach Ausgang der zwei Probejahre, die übrigen achtzehn Jahre lang, die Aufsagung drei Jahre zuvor zu tun, wenn es Seinen Fürstlichen Gnaden gefallen will, in der Weise, wie oben davon gemeldet ist,

3

vnnd als dann den Pfennernn zu außgang der dreyer Jar Ihr gut vnnd gerechtigkeit wieder zustellenn, Innmassenn wie sfgl. solches vonn Ihne emdtpfangenn hatt.

und alsdann den Pfännern nach Ausgang der drei Jahre ihr Gut und ihre Gerechtigkeit wieder zuzustellen, in der Weise, wie Seine Fürstlichen Gnaden solches von ihnen empfangen haben.

4

Vmb den Zins oder pension, hat mann sich dismahl nit vergleichenn mögenn, Sonnder der Pfenner Gesanndenn vnnd Beuelchhaber, Nemblich Werner Crott, Asmus vonn Butlar, Ernnst vonn Bischausenn, Christoffer Schwanflugell, Hanns Wiedennstein, Johann Schaffnit, Thias Thorey[?]1, vnnd Jeorge Freundt, seindt darauff hart gestanndenn, das sfgl. aus einem Jeden Bothe desselbigenn Bodtsherrenn vnnd Baherbenn2, Erstlich auff achtzigk zwey oder drey werck, vnnd darnach vf den Siebennzigk werckenn,

Um den Zins oder die Pension hat man sich diesmal nicht vergleichen können, sondern der Pfänner Gesandte und Befehlshaber, nämlich Werner Crott, Asmus von Butlar, Ernst von Bischausen, Christoffer Schwanflugell, Hanns Wiedennstein, Johann Schaffnit, Thias Thorey[?] und Jeorge Freundt, sind hart darauf gestanden, dass Seine Fürstlichen Gnaden aus einem jeden Kote dessen Kotsherren und Bauerben erstlich auf achtzig, zwei oder drei Werke, und danach auf die siebzig Werke,

5

Je ein werck vf drey guldenn muntz gerechnet, das machte in einer Summa zweyhundert vnnd zehenn guldenn, dem guldenn zu sechs vnnd zwanzigk alb, Lanndtswehrung gerechnet, gebenn solte, So habenn sfgl. beuelchhaber,Läuft auf der nächsten Seite weiter

je ein Werk auf drei Gulden Münze gerechnet — das machte in einer Summe zweihundertzehn Gulden, den Gulden zu sechsundzwanzig Albus Landeswährung gerechnet —, geben sollten; so haben Seiner Fürstlichen Gnaden Befehlshaber

Unsichere Lesungen

  1. Thias Thorey[?] — Thorey oder Storey
  2. Baherbenn — Lesung unsicher, Bauerbenn?

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.