Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 553
Der Weg zur Verpachtung · S. 553 · Bl. 274r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 553
Bl. 274rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd wie gemelt guetliche vnnd vnuerfengliche hanndtlung zuuerfolgenn, abgefertiget, vnnd ob Ihnenn samptlich oder ihr einem Innsonderheit derhalbenn einiche vngnade, schade oder verlust begegnete, des wir vnns doch keines wegs verhoffenn wollenn, den oder die, wie die nahmenn habenn möchtenn, geredenn wir sie in allewege zubenehmenn, daruor zustehenn, vnd schadtlos zuhaltenn, ohnne alle geferde,
und, wie gemeldet, die gütliche und unverfängliche Handlung zu verfolgen, abgefertigt; und falls ihnen sämtlich oder einem von ihnen insonderheit deshalb irgendeine Ungnade, Schaden oder Verlust begegnete — dessen wir uns doch keineswegs versehen wollen —, den oder die, wie sie Namen haben möchten, geloben wir, ihnen in aller Weise abzunehmen, dafür einzustehen und sie schadlos zu halten, ohne alle Gefährde.
Des in vrkunde habenn wir gemeine pfenner die Erbarnn vnnd Ersamenn, Hanns Reuth, Hentz Meinhardt, Johann1 Casselmann, vnnd Hannsenn Schwanflugell dieser vnnser Instruction zuuersieglenn gebettenn,
Dessen zu Urkund haben wir, die gemeinen Pfänner, die Ehrbaren und Ehrsamen Hanns Reuth, Hentz Meinhardt, Johann Casselmann und Hansen Schwanflugell gebeten, diese unsere Instruktion zu besiegeln,
Des wir Itztgenanntenn also auff ihr bitt gethann bekennenn, doch vnns vnnd vnnsernn Erbenn vnnschedtlich, Gebenn vnnd geschehenn zu Allenndorff vf Mitwoch nach purificationis Mariæ Anno 40.
was wir Jetztgenannten also auf ihre Bitte getan zu haben bekennen, doch uns und unseren Erben unschädlich. Gegeben und geschehen zu Allendorf am Mittwoch nach Mariä Lichtmess (4. Februar) im Jahr 1540.
Nach dem aber obenn anngezeigte gesanndtenn der pfenner donnerstags nach Lichtmes auf Furstlicher Cannzley zu Cassell vor den verordenntenn vnnd darzu erweltenn beysitzernn, Mit nahmenn vonn vnnsers gnedigenn fursten vnnd Herrnn wegenn, Herr Ditrich der Junger Graue vonn Ples, Rudolph Schennck, Wernner vonn Waldennstein, vonn wegenn der Pfenner, Jost vonn Berlipsch, Reinhardt vonn Beynneburgk,
Nachdem aber die oben angezeigten Gesandten der Pfänner am Donnerstag nach Lichtmess (5. Februar) in der fürstlichen Kanzlei zu Kassel vor den verordneten und dazu erwählten Beisitzern — mit Namen von wegen unseres gnädigen Fürsten und Herrn: Herr Dietrich der Jüngere, Graf von Plesse, Rudolph Schenck, Werner von Waldenstein; von wegen der Pfänner: Jost von Berlipsch, Reinhardt von Beyneburg,
gnanndt der Sellermann, Balthasar Diede, furkommenn, habenn sie mit den verordenntenn befelchabernn vnnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn, Nemblich Doctor Walther, Johann Feig Cannzlar, Jost Becker Henrich Müldener vnnd Johan Bartholmes,Läuft auf der nächsten Seite weiter
genannt der Sellermann, Balthasar Diede — erschienen sind, haben sie mit den verordneten Befehlshabern unseres gnädigen Fürsten und Herrn, nämlich Doktor Walther, Johann Feig, Kanzler, Jost Becker, Henrich Müldener und Johann Bartholmes,
Unsichere Lesungen
- Ersamenn, Hanns Reuth, Hentz Meinhardt, Johann — Reuth: Nachname unsicher