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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 539

Der Weg zur Verpachtung · S. 539 · Bl. 267r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 539

Bl. 267rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteDarauff obgedachte beide Räthe vnnd ausschos sampt den gemeinen pfennernn, soviel mann damahl in habenn konnte, vor notwenndig vnnd nutz anngesehenn, vnnd endtschlossenn, das nechstvolgendes Sonnabenndts, wie auch zu Marpurgk vor eroffnung desselbigenn vermeintenn bescheidts durch ein offenntlich instrument beschehenn, solche hanndelung sampt dem vermeintenn publicirten bescheide der Lanndtstennde genntzlich vnnd zumahl solte widderruffenn, vnnd offenntlich davonn protestirt werdenn, also das gemeine Pfenner darin nachmals nichtt weitter noch mehr dann sie in rechttenn vnnd vermöge des vertragk, schuldigk, wollenn gehelet vnnd gewilliget habenn, Welches auch also am tage Luciæ, durch Vrbann Choldenn[?], Heintz Meinhardenn, vnnd Hannsenn Rent[?], aus bevelch der Pfenner, in beysein des Renndtmeisters Schwalbachs, Schultheissenn zum Sodenn, vnnd der ganntzen gemein Inner Sodenn geschehenn, Donnerstags post Conceptionis Mariæ, Habenn der Renndtmeister, sampt anndere vnnsers gnedigenn Furstenn vnnd Herrnn verordtnete, die Saltztreiber in Allenndorff gesessen, auff das Rathause fordernn lassenn,

Darauf haben die obgedachten beiden Räte und der Ausschuss samt den gemeinen Pfännern, so viele man damals haben konnte, es für notwendig und nützlich angesehen und beschlossen, dass am nächstfolgenden Sonnabend, wie auch zu Marburg vor Eröffnung desselben vermeinten Bescheids durch ein öffentliches Instrument geschehen, solche Handlung samt dem vermeinten publizierten Bescheid der Landstände gänzlich und zumal widerrufen und öffentlich davon protestiert werden solle, sodass die gemeinen Pfänner darin nachmals nicht weiter noch mehr, als sie nach dem Recht und vermöge des Vertrags schuldig sind, gebilligt und gewilligt haben wollen; welches auch also am Tag Luzia (13. Dezember) durch Urban Cholde[?], Heintz Meinhard und Hansen Rent[?] auf Befehl der Pfänner im Beisein des Rentmeisters Schwalbach, des Schultheißen zu Sooden und der ganzen Gemeinde in Sooden geschehen ist. Donnerstag nach Mariä Empfängnis (11. Dezember) haben der Rentmeister samt anderen Verordneten unseres gnädigen Fürsten und Herrn die Salztreiber, die in Allendorf gesessen sind, auf das Rathaus fordern lassen;

2

daselbst der vogt vom arneberge1 zu Cassell in Jegennwertigkeit obberurter verordenter beider Räthe vnnd der Saltztreiber, ein Furstlich instruction verlesenn, vnngefehrlich des Innhalts, das er mehrgerurte Saltztreiber sampt vnnd sonnderlich verhören, vnnd was ein Jeder das Jar, des, das er nit Saltz hat mögen bekommenn, schadenn gelittenn, inquiriren solte, Dargegenn Johann Niedennstein, als ein Saltzgreff vnnd diener Gemeiner Pfenner vorgetrettenn, mit erzehlung, das sich gemeine Pfenner, nach dem sie |: wie Gott bewust :| zu keinem schadenn Vhrsach gegebenn,

daselbst hat der Vogt vom Ahnaberg zu Kassel in Gegenwart der oben berührten Verordneten, beider Räte und der Salztreiber eine fürstliche Instruktion verlesen, ungefähr des Inhalts, dass er die mehrberührten Salztreiber samt und sonders verhören und inquirieren solle, was ein jeder das Jahr über dadurch, dass er kein Salz habe bekommen können, an Schaden gelitten habe. Dagegen ist Johann Niedenstein als Salzgraf und Diener der gemeinen Pfänner vorgetreten mit der Erzählung, dass sich die gemeinen Pfänner — nachdem sie, wie Gott bewusst ist, zu keinem Schaden Ursache gegeben,

3

sonnder vnverschuldt mergklichenn schadenn, zu widder ihrem auffgerichtenn vertrag gelittenn vnnd leidenn mustenn, solcher inquisition vonn Irem gnedigenn furstenn vnnd herrnn zubefehlenn gar nit verhofft, dieweil sie aber als die armenn vnnderthanenn dieselbenn mit gewalt nit steurenn kontenn noch möchtenn,

sondern unverschuldet merklichen Schaden zuwider ihrem aufgerichteten Vertrag gelitten hätten und leiden müssten — solche Inquisition von ihrem gnädigen Fürsten und Herrn befohlen zu bekommen gar nicht verhofft hätten; weil sie aber als die armen Untertanen derselben mit Gewalt nicht steuern könnten noch möchten,

4

mustenn sie solches geschehenn lassenn, Woltenn aber darin keins weges gehelet noch gewilligett, sonndernn offenntlich darvonn protestirt vnnd bedingtt habenn, Item Sonnabenndts am tage S.Läuft auf der nächsten Seite weiter

müssten sie solches geschehen lassen, wollten aber darin keineswegs gebilligt noch gewilligt, sondern öffentlich davon protestiert und sich verwahrt haben. Item, Sonnabend am Tag St.

Unsichere Lesungen

  1. arneberge — Ortsname, Lesung unsicher

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