Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 518
Der Weg zur Verpachtung · S. 518 · Bl. 256v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 518
Bl. 256vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteIst Rulanndt Rulanndt amptmann zu Mundenn, in Iegennwerttigkeitt der ganntzenn versamblung gemeiner Pfenner vf dem Rathause zu Allenndorff erschienenn, vnnd hat vnnder anndernn erzalt, Inenn gelannge glaubwurdig ann, das er vonn gemeinen pfennernn, wiewohl er sie alweg treuwlich gemeint, darfur gehalttenn vnnd geachttet, als soltte er bey vnnserm Lanndtsfurstenn des vorgenommenenn gebaues zun Soden, ein annfennglicher anngeber vnnd mit vhrsacher gewesenn sein, Item es wurde gesagt, als soltte sein sohnn Doctor Iost zu Fritzlar etliche rede darzu dienlich, Ime als seinem eigenenn Vatternn, selbst habenn nachgeredt, Welches er sich zu den pfennernn wenigk Ia nichtts versehenn, werde sich auch im grundt der war heit seines verhoffenns nicht anderst[?], sey derohalben gemeint vnnd bedacht, sich hinfurtter der pfenner, auch Irer geselschafftenn, Rathschlegenn vnnd hanndtlung zueußernn, vnnd wolle darauff sein pfannentheil zun Sodenn, seinenn freundenn, vnnd ob es denenn nicht geliebtt, gemeinenn pfennernn sampt vnnd sonnderlich zuuerkauffenn feyl vnnd anngebottenn habenn, Im fall es gemeine Pfenner auch nicht habenn woltenn, woltte er sein bestes damit gedennckenn, dann er gedechtte solches pfannentheils halber keiner vngnadt, weniger schadenns zugewarttenn, vnnd begeret des in viertzehenn tagenn anntwort, Darauff im Johann Niedennstein aus beuelch der pfenner geanntworttet, Es wissenn gemeine pfenner solches argwones oder rede vnnder sich sonnderlich nicht zuerinnernn, Im fall aber das etwas wortte vonn etlichen vnnd sonnderlichenn personenn, Ime beruhst geredt, gebe der ganntzenn samblung nicht zuschaffenn, sonndern er als ein verstenndiger wurde sich Iegenn dem oder denenn der pilligkeit vnnd gebuer wohl zugehalttenn wissenn, Mitt bitt, er woltte sich der pfenner vnnd Irer geselschafft derhalbenn nicht eussernn, vnnd selbst verdechttigk machenn, anngesehenn das er der Heupter eins, so zu diesem newenn vfgerichttenn vertrag Rath vnnd that gebenn, vnnd het versieglenn helffenn, Rulanndt ist vf seinem furhabenn verharret, vnnd damitt abgetrettenn, Auff die letztenn anntwort schrifft, so die pfenner f.gl. bey dem Stadtschreiber zugeschickt, welcher Copia hiebeuor mitt A. bezeichnet, habenn f.gl. diese volgennde anntwort gebenn, Welche freytags am tag praesentationis Mariae vmb Vier vhr Iegennabenndt annkommenn, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Catzenelnpogen [et]c vnnsernn liebenn Getreuenn, den gemeinen Pfennernn in Sodenn vor Allendorff ann der Werra [et]c liebenn Getreuenn, Wir habenn ewer anntwortt, so ihr vnns vf den Iungst zu Cassell abgenommenenn abschiedt, schrifftlich hapt zugeschickt empfanngenn, vnnd Innhalts verlesenn, Konnenn vnns aus solcher ewer anntwort nit wohl richttenn, noch daraus verstehenn, was ewer gemut sein will, das zu billicher vnnd fruchtbarer hinlegung, solcher kunfftigenn Irrung vnnd misuerstanndts also dienenn soltte, dann die Irrung so bishero vonn euch anngezogenn wordenn sein, hoffenn wir, durch der Lanndtschafft bescheidt vnnd vrtheil schon verfast, vnd werdenn dem Iungstenn bescheidt nach, so ihr nicht anders wollet, eröffnet werdenn mussenn, Was vnns beidenn teiln darin zu vnnd abgesprochenn wirdt, des mussenn wir gewarttenn, Wiewohl vnns wie ihr wisset lieber gewesenn wehre,
Ist Ruland Ruland, Amtmann zu Münden, in Gegenwart der ganzen Versammlung der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus zu Allendorf erschienen und hat unter anderem erzählt, es gelange ihm glaubwürdig zu, dass er von den gemeinen Pfännern — wiewohl er es mit ihnen allezeit treulich gemeint habe — dafür gehalten und geachtet werde, als sollte er bei unserem Landesfürsten ein anfänglicher Angeber und Mitverursacher des vorgenommenen Baues zu Sooden gewesen sein; item, es werde gesagt, als sollte sein Sohn, Doktor Jost zu Fritzlar, etliche dazu dienliche Reden ihm, als seinem eigenen Vater, selbst nachgeredet haben; dessen er sich zu den Pfännern wenig, ja nichts versehen habe, und es werde sich auch im Grund der Wahrheit seines Verhoffens nicht anders[?] befinden; er sei deshalb gesonnen und bedacht, sich künftig der Pfänner, auch ihrer Gesellschaften, Ratschläge und Handlungen zu entäußern, und wolle darauf seinen Pfannenteil zu Sooden seinen Freunden, und wenn es denen nicht beliebte, den gemeinen Pfännern samt und sonders zu verkaufen feil und angeboten haben; falls die gemeinen Pfänner ihn auch nicht haben wollten, wolle er sein Bestes damit bedenken, denn er gedenke, solchen Pfannenteils halber keine Ungnade, noch weniger Schaden zu gewärtigen, und begehrte darauf in vierzehn Tagen Antwort. Darauf hat ihm Johann Niedenstein auf Befehl der Pfänner geantwortet: Die gemeinen Pfänner wüssten sich solchen Argwohns oder solcher Rede unter sich nicht besonders zu erinnern; falls aber etwa Worte von etlichen und einzelnen Personen ihn betreffend geredet worden seien, gehe das die ganze Versammlung nichts an, sondern er als ein Verständiger werde sich gegen den oder die nach Billigkeit und Gebühr wohl zu verhalten wissen; mit der Bitte, er wolle sich deshalb der Pfänner und ihrer Gesellschaft nicht entäußern und sich selbst verdächtig machen, angesehen dass er eines der Häupter sei, die zu diesem neuen aufgerichteten Vertrag Rat und Tat gegeben und ihn hätten besiegeln helfen. Ruland ist auf seinem Vorhaben verharrt und damit abgetreten. Auf die letzte Antwortschrift, welche die Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden durch den Stadtschreiber zugeschickt haben und deren Kopie hiervor mit A. bezeichnet ist, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Antwort gegeben, welche am Freitag, dem Tag Mariä Darstellung (21. November), um vier Uhr gegen Abend angekommen ist: Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern in Sooden vor Allendorf an der Werra etc. Liebe Getreue, wir haben eure Antwort, die ihr uns auf den jüngst zu Kassel genommenen Abschied schriftlich zugeschickt habt, empfangen und ihres Inhalts verlesen. Wir können uns aus solcher eurer Antwort nicht wohl richten noch daraus verstehen, was euer Gemüt sein will, das zu billiger und fruchtbarer Beilegung solcher künftigen Irrung und solchen Missverstands dienen sollte; denn die Irrungen, die bisher von euch angezogen worden sind, sind, wie wir hoffen, durch der Landschaft Bescheid und Urteil schon verfasst und werden dem jüngsten Bescheid nach, wenn ihr nicht anders wollt, eröffnet werden müssen. Was uns beiden Teilen darin zu- und abgesprochen wird, dessen müssen wir gewärtig sein. Wiewohl uns, wie ihr wisst, lieber gewesen wäre,
das dieselbenn in der guette, ohn rechtlich erkenndtnus, werenn beygelegt wordenn, desto lieber hettenn auch wir vnnser zuspruche fallen lassen, aber aus ewerm vorschlage vnnd meinung wirdt nichts annders dann lannger vertzugk, grosser schade, vnnd vnwiederbringliche vnnrichttigkeit eruolgenn, Dann Ir wisset, was gros schadenns aus gemelttem ewerm klagenn vnnd annziehenn albereits geuolgtt ist, vnnd wurde gewislich so wir ewerm begerenn gemes vffschube bewilligenn solttenn, nicht minder volgen werdenn, Desgleichenn die begerte Caution vnnd Reuersal zugebenn, [übergeschrieben: wurde] eine grosse vnnrichttigkeit vnnd lanngenn verzugk geperenn, dann dieselbige beide stuck, wurdenn nit minder, vnnd vielmehr hanndtlung, rede vnnd wiederrede, disputation, bedennckenn vnnd erwegung erfordernn, dann die Hauptsache ann ihr selbst, Vnnd wir wustenn noch nicht, was ewere vorschlege, vnnd so die geschehenn, ob dieselbigenn vnns annehmlich sein wurden, zudem so wolt es auch vnns vnnd euch nit gepurenn, vnser Erbar Lanndtschafftenn, die es so treuwlich meinenn, weil die hanndtlung anngefanngenn, vnnd zeit damitt zugebracht[?], nun mehr ohn redtlich vhrsache, zuuerkieren, vnnd frembder furstenn Vniuersiteten oder Stedt Personenn hanndtlung zugewarttenn, Wann es aber ohnne das wehre, soltet ihr vonn vnns aller pillicheitt, dieweil wir vor Iedermann vnnpartheische rede vnnd hanndtlung wohl leidenn mögenn, kein wegerung spurenn, aus den vnnd anndernn trefflichenn vhrsachenn, sein wir allenn sachenn zu gut, vnnd damit auch wir zu beidenn theilenn forderlich zu ennde kommenn mögenn, andernn leutenn nicht vnnruhe vnnd vnns selbst verkleynerung machenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
dass dieselben in der Güte, ohne rechtliche Erkenntnis, beigelegt worden wären — desto lieber hätten auch wir unsere Ansprüche fallen lassen —, so wird aber aus eurem Vorschlag und eurer Meinung nichts anderes als längerer Verzug, größerer Schaden und unwiederbringliche Unrichtigkeit erfolgen. Denn ihr wisst, was für großer Schaden aus eurem gemeldeten Klagen und Anziehen bereits gefolgt ist, und es würde gewiss, wenn wir eurem Begehren gemäß Aufschub bewilligen sollten, nicht minder folgen. Desgleichen die begehrte Kaution und den Revers zu geben, [übergeschrieben: würde] eine große Unrichtigkeit und langen Verzug gebären, denn dieselben beiden Stücke würden nicht minder, sondern vielmehr Handlung, Rede und Widerrede, Disputation, Bedenken und Erwägung erfordern als die Hauptsache an sich selbst. Und wir wüssten noch nicht, was eure Vorschläge sind, und wenn die geschehen, ob dieselben uns annehmlich sein würden; zudem wollte es auch uns und euch nicht gebühren, unsere ehrbaren Landschaften, die es so treulich meinen, nachdem die Handlung angefangen und Zeit damit zugebracht[?] ist, nunmehr ohne redliche Ursache zu übergehen und die Handlung fremder Fürsten, Universitäten oder Städte Personen zu erwarten. Wenn es aber ohne das wäre, solltet ihr von uns in aller Billigkeit — weil wir vor jedermann unparteiische Rede und Handlung wohl leiden können — keine Weigerung spüren. Aus diesen und anderen trefflichen Ursachen sind wir, allen Sachen zugute, und damit auch wir zu beiden Teilen förderlich zu Ende kommen können und anderen Leuten nicht Unruhe und uns selbst Verkleinerung machen,