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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 482

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 482 · Bl. 238v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 482

Bl. 238vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Hierauff ist nachuolgennde Furstliche schrifft Sonntags post Dionysij Anno 39. vmb zwolff vhr in der nacht annkommenn, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Catzennelnpogen Liebenn Getrewenn, Wir habenn ewer wieder anntwort gelesenn, vnnd vermerckenn das ihr alle ding zuerck1 verstehet, Dann vnnser meinung gewesenn, vnd noch, zu den wegenn zugreiffenn, damit wir zu forderlichenn ennde möchtenn kommenn, vnnd euch nicht aus dem vertrag zufurenn, vnnd ist darumb vnnser meinung, Ir wöllet vortziehenn,

Hierauf ist nachfolgende fürstliche Schrift am Sonntag nach Dionysii (12. Oktober) im Jahr 1539 um zwölf Uhr in der Nacht angekommen: Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Liebe Getreue, wir haben eure Wiederantwort gelesen und merken, dass ihr alle Dinge verkehrt versteht; denn unsere Meinung ist gewesen und ist noch, zu den Wegen zu greifen, damit wir zu einem förderlichen Ende kommen möchten, und euch nicht aus dem Vertrag zu führen; und darum ist unsere Meinung, ihr wollet fortziehen

2

vnnd euch das nechst vnnser schreibenn nicht verhindernn lassenn, Wo sichs dan zutruge, das ihr Je vermeinenn wurdet, das rechttlichs austrags vonnötenn wurde sein, so habenn wir so viel leute vonn Ritterschafft vnnd Stettenn, der nahmenn wir zum theil noch nicht selbst wissenn,

und euch durch unser letztes Schreiben nicht hindern lassen. Wo es sich dann zutrüge, dass ihr dennoch meinen würdet, dass ein rechtlicher Austrag vonnöten sein werde, so haben wir so viele Leute von der Ritterschaft und den Städten, deren Namen wir zum Teil selbst noch nicht wissen,

3

beschriebenn, das wir vonn beidenn seittenn scheidtsrichter gnug habenn werdenn, aber der Platz kann dismahls aus redtlichenn Vhrsachenn nicht geendert werdenn, Das wolttenn wir euch also gnediger meinung nit verhalttenn, Datum Cassell post Dionysij Anno 39.Läuft auf der nächsten Seite weiter

beschrieben (geladen), dass wir von beiden Seiten Schiedsrichter genug haben werden; aber der Ort kann diesmal aus redlichen Ursachen nicht geändert werden. Das wollten wir euch hiermit in gnädiger Meinung nicht vorenthalten. Gegeben zu Kassel nach Dionysii im Jahr 1539.

Unsichere Lesungen

  1. zuerck — Wort unklar, evtl. zwerch

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