Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 457–466
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 457–466 · Bl. 226r–230v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 457
Bl. 226rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteDarenntgegenn sfgl. wiederumb gesagt, Ja Ich merck wohl was ihr gemeint, Ihr habt gedacht Ich solt gestorbenn sein, vnnd wenn Ich gleich gestorbenn were, wolt Ich doch mein Testament dermassenn geschafft habenn, das ihr den hanndell wie ihr meinet nicht ennaus[?] furtrenn1[?], vnnd solt ich gleich meinenn Räthenn, Jedem eine Pfanne gegebenn habenn, Dann ich befinde nichts annders, dann das ihr meinenn nütz vnnd wolfart gedenncket zuhindernn, vnnd ihr seidt alle mitteinannder Bösewicht Jr hapt meinenn Vatter betrogenn, zu dem werde Ich bericht, Es habenn ewer Vorelttern meynem Elttervatter vergebenn, vnnd ihr sucht nichts anders,
…Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden wiederum gesagt: Ja, ich merke wohl, was ihr meint. Ihr habt gedacht, ich sollte gestorben sein; und wenn ich auch gestorben wäre, wollte ich doch mein Testament dermaßen gemacht haben, dass ihr den Handel, wie ihr meint, nicht hinaus[?] führen[?] könntet, und sollte ich auch meinen Räten jedem eine Pfanne gegeben haben. Denn ich befinde nichts anderes, als dass ihr meinen Nutzen und meine Wohlfahrt zu hindern gedenkt, und ihr seid alle miteinander Bösewichte; ihr habt meinen Vater betrogen, dazu werde ich berichtet, es hätten eure Voreltern meinen Großvater vergiftet, und ihr sucht nichts anderes,
dann das ihr mich auch betriegenn wöllet, Dieweil ich nun den Hanndell dermassenn befinde, Will ich euch allenn die pestilenz gebenn, vnnd abermahls angezogenn vnnd erholet, Ehe sfgl. vberdas Sohlenziehen erkenndtnus leidenn wolle, darvor wolle sfgl. den gannzenn Vertragk fallenn lassenn,
als dass ihr mich auch betrügen wollt. Weil ich nun den Handel dermaßen befinde, will ich euch allen die Pestilenz geben. Und abermals haben sie angezogen und wiederholt: Ehe Seine Fürstlichen Gnaden über das Soleziehen eine Erkenntnis leiden wollten, eher wollten Seine Fürstlichen Gnaden den ganzen Vertrag fallen lassen
vnnd sich mit den pfennernn anns recht begebenn, Wie Jne das bekommenn wurde, Wurdenn sie wohl befindenn, dann seins Vatters brieff wurde Jhnenn nicht sovil zutragenn,
und sich mit den Pfännern ans Recht begeben; wie ihnen das bekommen würde, würden sie wohl befinden, denn seines Vaters Brief würde ihnen nicht so viel eintragen,
als sie wohl meinttenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort, das die Pfenner nicht der hoffnung, das Jre Elttern sfgl. betrogen oder auch sfgl.
wie sie wohl meinten. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, dass die Pfänner nicht der Meinung seien, dass ihre Eltern Seine Fürstlichen Gnaden betrogen oder auch Seiner Fürstlichen Gnaden
Elttervatter vergebenn habenn solten, wurde sich auch so fernn sfgl der sachenn recht nachforsch2[?] wurde, im grunde der warheit ob Gott will nicht erfindenn, das auch die pfenner, als sfgl kurz hievor in der anntwort anngezogenn, den Furstlichen Räthen geschenckt habenn solttenn, sey Jhnenn vnbewust vermeinenn auch nicht das es geschehenn sey, Vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte den Jenigenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Großvater vergiftet haben sollten; es würde sich auch, sofern Seine Fürstlichen Gnaden der Sache recht nachforschen[?] würden, im Grunde der Wahrheit, so Gott will, nicht so finden; dass auch die Pfänner, wie Seine Fürstlichen Gnaden kurz zuvor in der Antwort angezogen hätten, den Fürstlichen Räten Geschenke gemacht haben sollten, sei ihnen unbewusst, und sie meinten auch nicht, dass es geschehen sei; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten denjenigen,
Unsichere Lesungen
- furtrenn — Wortanfang unklar
- nachforsch — Endung als Schnörkel
S. 458
Bl. 226vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteElttervatter vergebenn habenn solten, wurde sich auch so fernn sfgl der sachenn recht nachforsch[?] wurde, im grunde der warheit ob Gott will nicht erfindenn, das auch die pfenner, als sfgl kurz hievor in der anntwort anngezogenn, den Furstlichen Räthen geschenckt habenn solttenn, sey Jhnenn vnbewust vermeinenn auch nicht das es geschehenn sey, Vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte den Jenigenn,
…Großvater vergiftet haben sollten; es würde sich auch, sofern Seine Fürstlichen Gnaden der Sache recht nachforschen[?] würden, im Grunde der Wahrheit, so Gott will, nicht so finden; dass auch die Pfänner, wie Seine Fürstlichen Gnaden kurz zuvor in der Antwort angezogen hätten, den Fürstlichen Räten Geschenke gemacht haben sollten, sei ihnen unbewusst, und sie meinten auch nicht, dass es geschehen sei; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten denjenigen,
so die pfenner bey sfgl. dero gestalt anngegebenn, als das sie sfgl. nachteil fahr vnnd hindering suchenn oder begerenn soltenn, nicht glaubenn gebenn, sonndern den pfennern so gnediglich erscheinenn,
die die Pfänner bei Seiner Fürstlichen Gnaden dergestalt angegeben hätten, als ob sie Seiner Fürstlichen Gnaden Nachteil, Gefahr und Hinderung suchen oder begehren sollten, keinen Glauben schenken, sondern den Pfännern so gnädig erscheinen
vnnd sie zu gepurlicher anntwort kommenn lassenn, So wurdenn sfgl. vngezweiuelt im grundt vnnd der warheit, die alle ding richtet, den handell viel annderst, dann sie bey sfgl. anngegebenn, befindenn.
und sie zu gebührender Antwort kommen lassen; so würden Seine Fürstlichen Gnaden ungezweifelt im Grund und in der Wahrheit, die alle Dinge richtet, den Handel viel anders befinden, als sie bei Seiner Fürstlichen Gnaden angegeben worden seien.
Hierauff sfgl. gesagt, Ja ihr wolt euch viel enndtschuldigenn, Jhr seidt Bösewichtte, Jch weis das etliche meinen Räthenn geldt gebottenn habenn, Was ihr beide seidt dessenn weis ich nicht, Wenn ihr aber meinenn dienern auch riethet, vnnd meinenn nutz so wohl als den ewern suchttet, vnnd nicht hindertet, so kundte Jch euch glaubenn gebenn, Dieweil ihr aber das nicht thut, vnnd nichts annders sucht, dann mein Saltzwerck nieder zulegenn, So kann ich euch auch in dem nicht enndtschuldiget nehmenn, vnnd ehe dann Jch das gestattenn wolte, mir mein Saltzwerck dermassenn nieder zulegenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ihr wollt euch viel entschuldigen; ihr seid Bösewichte. Ich weiß, dass etliche meinen Räten Geld geboten haben; was ihr beide seid, dessen weiß ich nicht. Wenn ihr aber meinen Dienern auch rietet und meinen Nutzen so wohl wie den euren suchtet und nicht hindertet, so könnte ich euch Glauben schenken. Weil ihr aber das nicht tut und nichts anderes sucht, als mein Salzwerk niederzulegen, so kann ich euch auch in dem nicht als entschuldigt annehmen; und ehe ich das gestatten wollte, mir mein Salzwerk dermaßen niederzulegen,
S. 459
Bl. 227rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteHierauff sfgl. gesagt, Ja ihr wolt euch viel enndtschuldigenn, Jhr seidt Bösewichtte, Jch weis das etliche meinen Räthenn geldt gebottenn habenn, Was ihr beide seidt dessenn weis ich nicht, Wenn ihr aber meinenn dienern auch riethet, vnnd meinenn nutz so wohl als den ewern suchttet, vnnd nicht hindertet, so kundte Jch euch glaubenn gebenn, Dieweil ihr aber das nicht thut, vnnd nichts annders sucht, dann mein Saltzwerck nieder zulegenn, So kann ich euch auch in dem nicht enndtschuldiget nehmenn, vnnd ehe dann Jch das gestattenn wolte, mir mein Saltzwerck dermassenn nieder zulegenn,
…Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ihr wollt euch viel entschuldigen; ihr seid Bösewichte. Ich weiß, dass etliche meinen Räten Geld geboten haben; was ihr beide seid, dessen weiß ich nicht. Wenn ihr aber meinen Dienern auch rietet und meinen Nutzen so wohl wie den euren suchtet und nicht hindertet, so könnte ich euch Glauben schenken. Weil ihr aber das nicht tut und nichts anderes sucht, als mein Salzwerk niederzulegen, so kann ich euch auch in dem nicht als entschuldigt annehmen; und ehe ich das gestatten wollte, mir mein Salzwerk dermaßen niederzulegen,
Ehe wolt ich das die Stadt Allenndorff in grundt abgebrenndt were, Darauff Johann Riedennstein abermahls vndertheniglich gebettenn sie nicht zuverdenncken, das sie die viel gethanenn bitt abermahls repetirten, dann sfgl. werde den Hanndell im grundt der warheit viel ein anders befindenn, Dargegenn sfgl. schlieslich geanntwortt,
eher wollte ich, dass die Stadt Allendorf bis auf den Grund abgebrannt wäre. Darauf hat Johann Riedennstein abermals untertänig gebeten, es ihnen nicht zu verdenken, dass sie die vielfach getane Bitte abermals wiederholten, denn Seine Fürstlichen Gnaden würden den Handel im Grunde der Wahrheit ganz anders befinden. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden schließlich geantwortet,
er wolle den handell was sfgl. darin zuthun, bedenncken, vnnd gesagt ziehet hin ihr hapt ewern bescheidt, Diese hanndtlung ist geschehen in beysein sfgl. vnnd sfgl Secretarien genanndt Simon, vnnd der zweyer Gesanndtenn im Schlos zu Friedewaldt Sonntags am tage Barthol.
er wolle den Handel, was Seine Fürstlichen Gnaden darin zu tun hätten, bedenken, und gesagt: Zieht hin, ihr habt euren Bescheid. Diese Verhandlung ist geschehen im Beisein Seiner Fürstlichen Gnaden und Seiner Fürstlichen Gnaden Sekretärs, genannt Simon, und der zwei Gesandten im Schloss zu Friedewald am Sonntag, dem Tag Bartholomaei (24. August).
Nach dem nun die Gesanndtenn vffgesessenn, nach Haus zu rittenn, Jst sfgl. auch ausgerittenn, Jrer an sichttigk wordenn vnnd im zureitenn zu Johann Riedenstein gesagt, Reuhe[?] her, wir mussenn bass vonn der sach redenn, vnnd vnder anndern mancherley redenn anngehabenn, Wie meinstu das dieser sach ein wegk gefundenn werde, Dann ich werde berichtt, das meine knechte nit siedenn können, Wen sie nicht auff ewere tage vnnd nebenn ewernn knechtenn ziehenn sollenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort sfgl. mussenn in dem den knechtenn nit so hoch glaubenn gebenn, dan sfgl habe Je wohl vermerckt, wie die knechte den Pfennern geneigt, es werdenn auch sfgl. in warheit befindenn, das sfgl. knechtte vff die vnderschiedtliche tage,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Nachdem nun die Gesandten aufgesessen waren, um nach Hause zu reiten, sind Seine Fürstlichen Gnaden auch ausgeritten, ihrer ansichtig geworden und haben im Heranreiten zu Johann Riedenstein gesagt: Reite[?] her, wir müssen besser von der Sache reden, und unter anderen mancherlei Reden angehoben: Wie meinst du, dass für diese Sache ein Weg gefunden werde? Denn ich werde berichtet, dass meine Knechte nicht sieden können, wenn sie nicht an euren Tagen und neben euren Knechten ziehen sollen. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, Seine Fürstlichen Gnaden müssten in dem den Knechten nicht so hohen Glauben schenken, denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten ja wohl gemerkt, wie die Knechte den Pfännern gesinnt seien; es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden in Wahrheit befinden, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte an den unterschiedlichen Tagen
Unsichere Lesungen
- viel ein an= — „ein“ unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 460
Bl. 227vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteNach dem nun die Gesanndtenn vffgesessenn, nach Haus zu rittenn, Jst sfgl. auch ausgerittenn, Jrer an sichttigk wordenn vnnd im zureitenn zu Johann Riedenstein gesagt, Reuhe1[?] her, wir mussenn bass vonn der sach redenn, vnnd vnder anndern mancherley redenn anngehabenn, Wie meinstu das dieser sach ein wegk gefundenn werde, Dann ich werde berichtt, das meine knechte nit siedenn können, Wen sie nicht auff ewere tage vnnd nebenn ewernn knechtenn ziehenn sollenn, Darauff Johann Riedennstein geantwort sfgl. mussenn in dem den knechtenn nit so hoch glaubenn gebenn, dan sfgl habe Je wohl vermerckt, wie die knechte den Pfennern geneigt, es werdenn auch sfgl. in warheit befindenn, das sfgl. knechtte vff die vnderschiedtliche tage,
…Nachdem nun die Gesandten aufgesessen waren, um nach Hause zu reiten, sind Seine Fürstlichen Gnaden auch ausgeritten, ihrer ansichtig geworden und haben im Heranreiten zu Johann Riedenstein gesagt: Reite[?] her, wir müssen besser von der Sache reden, und unter anderen mancherlei Reden angehoben: Wie meinst du, dass für diese Sache ein Weg gefunden werde? Denn ich werde berichtet, dass meine Knechte nicht sieden können, wenn sie nicht an euren Tagen und neben euren Knechten ziehen sollen. Darauf hat Johann Riedennstein geantwortet, Seine Fürstlichen Gnaden müssten in dem den Knechten nicht so hohen Glauben schenken, denn Seine Fürstlichen Gnaden hätten ja wohl gemerkt, wie die Knechte den Pfännern gesinnt seien; es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden in Wahrheit befinden, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte an den unterschiedlichen Tagen
wohl ziehenn vnnd siedenn können, sonnderlich wann sfgl. wie anngefanngenn, mit dem Sohlennkastenn fortfarenn lasse, Hierauff sfgl. gesagt, Ja Jch kenne sie wohl, das sie gerne mich vnnd euch zwingenn wolttenn, Jch will Jme aber ferner nachdenncken, dann Jch bin nicht geneigt, ewernn schadenn zusuchenn, sonnder alwege mein Saltz dermassenn anzuwerdenn2[?], das es euch ohne schadenn sey,Läuft auf der nächsten Seite weiter
wohl ziehen und sieden könnten, besonders wenn Seine Fürstlichen Gnaden, wie angefangen, mit dem Solekasten fortfahren ließen. Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ich kenne sie wohl, dass sie gern mich und euch zwingen wollten. Ich will dem aber ferner nachdenken, denn ich bin nicht geneigt, euren Schaden zu suchen, sondern allewege mein Salz dermaßen abzusetzen[?], dass es euch ohne Schaden sei,
Unsichere Lesungen
- Reuhe — Wort unsicher
- anzuwerdenn — evtl. anzuwendenn
S. 461
Bl. 228rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitewohl ziehenn vnnd siedenn können, sonnderlich wann sfgl. wie anngefanngenn, mit dem Sohlennkastenn fortfarenn lasse, Hierauff sfgl. gesagt, Ja Jch kenne sie wohl, das sie gerne mich vnnd euch zwingenn wolttenn, Jch will Jme aber ferner nachdenncken, dann Jch bin nicht geneigt, ewernn schadenn zusuchenn, sonnder alwege mein Saltz dermassenn anzuwerdenn[?], das es euch ohne schadenn sey,
…wohl ziehen und sieden könnten, besonders wenn Seine Fürstlichen Gnaden, wie angefangen, mit dem Solekasten fortfahren ließen. Hierauf haben Seine Fürstlichen Gnaden gesagt: Ja, ich kenne sie wohl, dass sie gern mich und euch zwingen wollten. Ich will dem aber ferner nachdenken, denn ich bin nicht geneigt, euren Schaden zu suchen, sondern allewege mein Salz dermaßen abzusetzen[?], dass es euch ohne Schaden sei,
vnnd habe derhalbenn kundtschafft vfgelegt, vnnd wege gesucht, das ich mein Saltz souiel Jch dessenn gesiedenn kann, vf dem wasser hinab wohl weis abzuwerdenn,
und habe deshalb Kundschaft aufgelegt und Wege gesucht, dass ich mein Salz, soviel ich dessen sieden kann, auf dem Wasser hinab wohl abzusetzen weiß.
So will ich auch dem kauffgelde mitt den — 4 thalernn vnnd — 2 fl. weitter nachdenncken, Darauff Johann Nydennstein schlieslich geantwort, das die pfenner Je nicht annders vonn sfgl. vertröstet, dann das sfgl.
So will ich auch dem Kaufgeld mit den 4 Talern und 2 Gulden weiter nachdenken. Darauf hat Johann Nydennstein schließlich geantwortet, dass die Pfänner ja nicht anders von Seiner Fürstlichen Gnaden vertröstet worden seien, als dass Seine Fürstlichen Gnaden
Jhrenn schadenn in alwege zuuerkommenn geneigt, Vndertheniglich bittennde, sfgl. wolttenn dem auch also nachkommenn, Es werdenn auch sfgl. souiel das kauffgeldt belanngt bey der Lanndtschafft liederlich rath findenn, aus vhrsachenn,
ihrem Schaden in jeder Weise zuvorzukommen geneigt seien; untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten dem auch so nachkommen. Es würden auch Seine Fürstlichen Gnaden, soviel das Kaufgeld anlangt, bei der Landschaft leicht Rat finden, aus der Ursache,
Dieweil der fuhrmann nicht des kauffgeldes des Saltzes sonnder der Zehrung halbenn das Saltz dieser theurenn zeit, neher nit gebenn kann, abermahls vndertheniglich bittennde, sfgl. woltte dem hanndell aufs furderlichst doch nach sfgl. gelegenheit, nachdenncken, vnnd sfgl. dieses gnedigenn abschiedts vnderthenig gedannckt.
weil der Fuhrmann nicht wegen des Kaufgeldes des Salzes, sondern wegen der Zehrung das Salz in dieser teuren Zeit nicht billiger geben kann; abermals untertänig bittend, Seine Fürstlichen Gnaden wollten dem Handel aufs Förderlichste, doch nach Seiner Fürstlichen Gnaden Gelegenheit, nachdenken, und haben Seiner Fürstlichen Gnaden für diesen gnädigen Abschied untertänig gedankt.
S. 462
Bl. 228vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu hessenn, Graue zu Catzennelnpogen Vnsernn liebenn Getrewenn, gemeinenn pfennern vnsers Saltzwercks zu Allenndorff ann der Werra Liebenn Getrewenn.
Philips, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen. Unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern unseres Salzwerks zu Allendorf an der Werra. Liebe Getreue.
Nach dem ihr vns, als wir am Jungstenn zu Friedewaldt gewesenn, durch ewere geschicktenn ein Supplication hapt vberanntworttenn lassenn, dero Jnnhalt wir damahlen verlesenn, Auch vns darauff vnsers gemuts einer massenn Jegenn ewernn Gesanndtenn erclert, Vnnd die sach bis anhero in bedennckenn genommenn, Damitt aber wir wissenn mogenn, so wir vnsere Räthe, ewerm bittenn nach, niedersetztenn,
Nachdem ihr uns, als wir jüngst zu Friedewald gewesen sind, durch eure Abgeschickten eine Supplikation habt überantworten lassen, deren Inhalt wir damals verlesen, uns auch darauf unseres Gemüts einigermaßen gegenüber euren Gesandten erklärt und die Sache bis hierher in Bedenken genommen haben: Damit wir aber wissen mögen, wenn wir unsere Räte eurer Bitte nach einsetzten,
was ihr als dann zu vns clagenn wolttet, So thun wir hiemit ann euch begerenn, Jr wollet vns zum furderlichstenn verstendigenn, so wir wie gemelt vnsere Räthe nieder setz1[?] wurdenn,
was ihr dann gegen uns klagen wolltet, so begehren wir hiermit an euch, ihr wollet uns aufs Förderlichste verständigen, wenn wir, wie gemeldet, unsere Räte einsetzen[?] würden,
Was ihr als dann zu vns klagenn woltet, Weitter darnach zurichttenn habenn, Des versehenn wir vns zu euch, denenn wirs also vnuer halttenn wolttenn sein lassenn, Datum Rößen[?]stein, den 11.Läuft auf der nächsten Seite weiter
was ihr dann gegen uns klagen wolltet, um uns weiter danach zu richten. Dessen versehen wir uns zu euch, denen wir es so nicht vorenthalten sein lassen wollten. Gegeben zu Rößen[?]stein, den 11.
Unsichere Lesungen
- setz — Endung als Schnörkel
S. 463
Bl. 229rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteWas ihr als dann zu vns klagenn woltet, Weitter darnach zurichttenn habenn, Des versehenn wir vns zu euch, denenn wirs also vnuer halttenn wolttenn sein lassenn, Datum Rößen[?]stein, den 11.
…was ihr dann gegen uns klagen wolltet, um uns weiter danach zu richten. Dessen versehen wir uns zu euch, denen wir es so nicht vorenthalten sein lassen wollten. Gegeben zu Rößen[?]stein, den 11.
Dem durchleuchtigenn Hochgebornnen furstenn vnndt herrn, Herrn Philipsenn Lanndtgrauenn zu hessenn, Grauenn zu Catzennelnpogenn, Vnserm gnedigen herrenn, Durchleuchtiger Hochgebornner furst vnnd herr, E. f. gl. seindt vnsere gehorsame getrew dienst, vber die pflicht zuuor, Gnediger herr, E.
Dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Herrn. Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer Fürstlichen Gnaden seien unsere gehorsamen, getreuen Dienste über die Pflicht hinaus zuvor. Gnädiger Herr, Euer
Jungst an vns gethann schreibenn, des datum stehet den 11.
jüngst an uns getanes Schreiben, dessen Datum den 11.
Septembris, habenn wir in vnderthenigkeit empfangen vnnd Jnnhalts verlesenn, darinne E fgl. zuwissen begeret, da E.
September steht, haben wir in Untertänigkeit empfangen und seines Inhalts verlesen, worin Euer Fürstliche Gnaden zu wissen begehren, falls Euer
G. clagenn wolttenn, Welches vns nit wenig /: wie Gott zeugenn mus :/ bekümmert, vnnd zu hertzenn ganngenn, Nach dem E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden klagen wollten; was uns nicht wenig (wie Gott bezeugen muss) bekümmert und zu Herzen gegangen ist, nachdem Euer
Unsichere Lesungen
- Rößen=stein — Ortsname unsicher); Bing sst. (Signatur, Kürzel unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
S. 464
Bl. 229vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. clagenn wolttenn, Welches vns nit wenig /: wie Gott zeugenn mus :/ bekümmert, vnnd zu hertzenn ganngenn, Nach dem E.
…Gnaden klagen wollten; was uns nicht wenig (wie Gott bezeugen muss) bekümmert und zu Herzen gegangen ist, nachdem Euer
G. zu mehrmahlen, vnser annliegenndt not, Jammer vnnd verderbenn, durch Supplication vnnd mundtlichenn bericht, verlanngst vnnd gnugsams verstanden, auch vngezweiuelt durch E.
Gnaden mehrmals unsere anliegende Not, Jammer und Verderben durch Supplikation und mündlichen Bericht längst und genügend verstanden haben, auch ungezweifelt durch Euer
G. hiezgehapte1 Räthe vnser bitt nach gnugsams vnderrichttet, Aber vor dem allenn, So wollenn wir doch E.
Gnaden hier gehabte Räte unserer Bitte nach genügend unterrichtet worden sind. Aber vor dem allem, so wollen wir doch Euer
G. zu vnderthenigenn diennst vnnd gnedigenn gefallenn, nachmahls diese vnsere beschwerung, vnnd so dem Vertrage ganntz vnnd gar vngemes, vnndt Jegenn, vnnd zuwiedder den Artickell in vnderthenigkeit nicht pergenn.
Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen nochmals diese unsere Beschwerungen, die dem Vertrag ganz und gar ungemäß und gegen und zuwider den Artikeln sind, in Untertänigkeit nicht verbergen.
Vnnd zum erstenn, das wir am verkauffe des Saltzes Jnns Furstennthumb zu Hessenn verhindert, vnnd mercklich beschwert werdenn, Zum anndernn, das wir am verzogk der Sohlenn,
Und zum ersten, dass wir am Verkauf des Salzes ins Fürstentum zu Hessen gehindert und merklich beschwert werden. Zum anderen, dass wir am Ziehen (Bezug) der Sole,
so vnns ohne alle mittell aus krafft vnser Erbgerechtigkeit zugeeignet, auff vnsere zugeordenntte tage, betrangt werdenn, Zum drittenn das vnns etliche meister vnnd Söderknechte, vber die zahl so E.
die uns ohne alle Mittel kraft unserer Erbgerechtigkeit zugeeignet ist, an unseren zugeordneten Tagen bedrängt werden. Zum dritten, dass uns etliche Meister und Söderknechte über die Zahl hinaus, die Euer
G. zugelassenn, enndtzogenn, vnnd noch teglich enndtzogenn, vnnd abgespannet werdenn, auff E.
Gnaden zugelassen haben, entzogen worden sind und noch täglich entzogen und abgeworben werden, die auf Euer
G. seittenn arbeitenn vnd in vnsern be hausungenn, Zuwiedder dem verwilligtem vertrage wohnenn, Zum vierdtenn das vnnsere Böderknechte vnnd gesinde E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Seite arbeiten und in unseren Behausungen, zuwider dem bewilligten Vertrag, wohnen. Zum vierten, dass unsere Söderknechte und unser Gesinde Euer
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- hiezgehapte — evtl. hiezugehapte
S. 465
Bl. 230rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. seittenn arbeitenn vnd in vnsern be hausungenn, Zuwiedder dem verwilligtem vertrage wohnenn, Zum vierdtenn das vnnsere Böderknechte vnnd gesinde E.
…Gnaden Seite arbeiten und in unseren Behausungen, zuwider dem bewilligten Vertrag, wohnen. Zum vierten, dass unsere Söderknechte und unser Gesinde Euer
F. gl. wieder vnnsere altte priuilegia eidthafftige soltenn gemacht werdenn, Zum funfftenn, das vnns etzliche hause vnnd bergkfriede auff vnnser stettenn abgebrochenn, vnnd auff E.
Fürstlichen Gnaden wider unsere alten Privilegien eidespflichtig gemacht werden sollten. Zum fünften, dass uns etliche Häuser und Bergfriede auf unseren Stätten abgebrochen und auf Euer
G. on alle erstattung gesazt wordenn, Zum sechstenn, das E.
Gnaden ohne alle Erstattung gesetzt worden sind. Zum sechsten, dass Euer
Amptleut des vertrages, noch auff heutigenn tagk nit bestellet, vnnd das der obgerurte bewilligte vertragk, vonn Ritterschafft vnnd Landtschafft des Furstenthumbs zu Hessenn, desgleichenn Chur: vnnd furstenn zu Sachssenn bis noch nit bewilliget vnnd ratificiret,
Amtleute des Vertrags noch bis auf den heutigen Tag nicht bestellt sind und dass der oben berührte bewilligte Vertrag von Ritterschaft und Landschaft des Fürstentums zu Hessen, desgleichen von Kurfürst und Fürsten zu Sachsen bis jetzt nicht bewilligt und ratifiziert ist.
Zum siebendenn, das wir ann vnnser altenn hergebrachtenn gerechttigkeit turbirt vnnd betrangt, In dem das wir ann vnnser gewonnlichenn rechtfertigung, so wir zwischll1[?] den Guthernn vnnd Irenn knechtenn, geubet vnnd gebrauchet habenn, vonn E.
Zum siebenten, dass wir an unserer alten hergebrachten Gerechtigkeit gestört (turbiert) und bedrängt werden, indem wir an unserer gewöhnlichen Rechtfertigung, die wir zwischen[?] den Gutsherren und ihren Knechten geübt und gebraucht haben, von Euer
G. beuelchhabernn verhindert werdenn, Vnnd wiewohl derselbigenn noch etliche mehr, So wollenn wir doch vmb kurtz willenn, diese als die vor nembsten artickell vnnser beschwerung vnnd betrangung Gott, vnnd E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden Befehlshabern gehindert werden. Und wiewohl derselben noch etliche mehr sind, so wollen wir doch um der Kürze willen diese als die vornehmsten Artikel unserer Beschwerung und Bedrängung Gott und Euer
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- zwischll — Endung undeutlich, wohl zwischen
S. 466
Bl. 230vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. beuelchhabernn verhindert werdenn, Vnnd wiewohl derselbigenn noch etliche mehr, So wollenn wir doch vmb kurtz willenn, diese als die vor nembsten artickell vnnser beschwerung vnnd betrangung Gott, vnnd E.
…Gnaden Befehlshabern gehindert werden. Und wiewohl derselben noch etliche mehr sind, so wollen wir doch um der Kürze willen diese als die vornehmsten Artikel unserer Beschwerung und Bedrängung Gott und Euer
G. hiermit vnderthenigklich zugestellet habenn, Mit vnderthenniger vleisiger1[?] bitt, E.
Gnaden hiermit untertänig zugestellt haben, mit untertäniger, fleißiger[?] Bitte, Euer
G. wollenn nachmahls vmb Gotts vnnd seines ewigenn worts willenn, dieselbigenn zum furderlichstenn vnd durch niedersezung der scheidtsrichter Lauts vnnser Jungst zu Friedewaldt vbergebenenn Supplication,
Gnaden wollen nochmals um Gottes und seines ewigen Wortes willen dieselben aufs Förderlichste und durch Einsetzung der Schiedsrichter laut unserer jüngst zu Friedewald übergebenen Supplikation
vnnd vermöge des vertrags gnedigklich lassenn enndtscheiden vnnd benehmenn, Damit wir durch solche verlengerung nicht so erbermblich zu wiedder dem obgerurtenn bewilligtenn Recess vnnd E.
und kraft des Vertrags gnädig entscheiden und beheben lassen, damit wir durch solche Verlängerung nicht so erbärmlich, zuwider dem oben berührten bewilligten Rezess und Euer
G. gnediger vertröstung zum ewigenn vnuerwindtlichenn schadenn, vnnd Bettelstabe vnuerschuldt gefuret werdenn, Inn gnediger betrachtung, das sich E.
Gnaden gnädiger Vertröstung, zu ewigem, unverwindlichem Schaden und Bettelstab unverschuldet geführt werden; in gnädiger Betrachtung, dass sich Euer
Gl. bey Irenn furstlichenn warenn worttenn, gutem glaubenn, vnnd trewenn, im worte der warheit versprochenn vnnd verpflichtet hatt, das solcher E.
Gnaden bei ihren fürstlichen wahren Worten, gutem Glauben und Treue im Wort der Wahrheit versprochen und verpflichtet haben, dass solches Euer
F. gl. furgenommner gebeur2[?], vnns ann vnnser Erbgerechtigkeit des Salzsiedenns vnnd verkeuffenns, vnnd ann allem dem Jenigen, das darzu gehöret, vor allenn dingenn keinenn schadenn oder nachteil bringenn, oder geberenn soll, Hierinne wolle sich E.Läuft auf der nächsten Seite weiter
Fürstlichen Gnaden vorgenommenes Gebäu[?] uns an unserer Erbgerechtigkeit des Salzsiedens und Verkaufens und an allem demjenigen, das dazu gehört, vor allen Dingen keinen Schaden oder Nachteil bringen oder gebären soll. Hierin wolle sich Euer
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- vleisiger — Schreibung undeutlich
- gebeur — Lesung unsicher