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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 412

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 412 · Bl. 203v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 412

Bl. 203vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteFgl. in vnnderthenigkeit nicht vergenn, das sie der beschwertenn artickell halbenn zuhanndlenn, weitter keinenn beuelch, sonnder allein S.

Fürstlichen Gnaden in Untertänigkeit nicht verbergen, dass sie wegen der beschwerten Artikel zu verhandeln keinen weiteren Befehl hätten, sondern allein, Seiner

2

Fgl. die Supplication zuubergebenn, vnnd vnnderthenig zubittenn, wie auch darinne gebetten, Aber zu vnnderrichtung der beschwerung des vorverkauffs halbenn, wolte er S.

Fürstlichen Gnaden die Supplikation zu übergeben und untertänig zu bitten, wie auch darin gebeten worden sei. Aber zur Unterrichtung über die Beschwerung wegen des Vorverkaufs wollte er Seiner

3

Fgl. nicht verhalttenn, Wiewohl der vfgerichtte vertragk klerlich mitbrechtte, das S.

Fürstlichen Gnaden nicht vorenthalten: Wiewohl der aufgerichtete Vertrag klar mit sich brächte, dass Seine

4

Fgl. zu verhinderung der Pfenner saltz, S.

Fürstliche Gnaden zur Verhinderung des Salzes der Pfänner Seiner

5

Fgl. saltz nitt verkeufftenn lassenn wollte, so verkeufftenn doch S.

Fürstlichen Gnaden Salz nicht verkaufen lassen wollte, so verkauften doch Seiner

6

Fgl. knechtte, teglich Ir saltz, nebenn vnnd zuuor der Pfenner saltze, dardurch sie dann verhindert, vnnd Ihne Ihr saltz liegenn pleibe, vnnd Ire knechtte zu keinem friedenn kommenn könnttenn, derhalbenn auch die knechtte samptlich Donnerstags nach Exaudi, vor beidenn Räthen, sampt dem ausschus gemeiner Pfenner vorgetrettenn, Mit klage, wo Inenn nit geholffenn, das sie zum sieden wie vonn alters gewönnlich,

Fürstlichen Gnaden Knechte täglich ihr Salz, neben und vor dem Salz der Pfänner, wodurch diese dann verhindert würden und ihnen ihr Salz liegen bleibe und ihre Knechte zu keinem Frieden kommen könnten; deshalb seien auch die Knechte sämtlich am Donnerstag nach Exaudi (22. Mai) vor beide Räte samt dem Ausschuss der gemeinen Pfänner getreten, mit der Klage, wenn ihnen nicht geholfen werde, dass sie zum Sieden kämen, wie es von alters her gewöhnlich

7

vnnd Itzo verschriebenn, kommenn, vnnd dardurch etwas erwerbenn mochtenn, mustenn sie samptlich schuldt halbenn enndtweichenn, vnnd Irenn gutherrnn die schlussell vbergebenn, Welches wir Ihnenn auch also bekennenn mustenn, aus vhrsachenn,

und jetzt verschrieben sei, und dadurch etwas erwerben könnten, so müssten sie sämtlich der Schulden wegen entweichen und ihren Gutsherren die Schlüssel übergeben. Das mussten wir ihnen auch so zugestehen, aus dem Grund,

8

das vnns vonn Weÿnachttenn bis vff diese zeit iiij Tausenndt. 3. hundert vnnd etzliche guldenn, weniger gesottenn sein, dann vor einem Jare, Wann wir aber alle wochenn, wie vnns vonn S.Läuft auf der nächsten Seite weiter

dass uns von Weihnachten bis auf diese Zeit für viertausenddreihundert und etliche Gulden weniger gesotten worden ist als vor einem Jahr. Wenn wir aber alle Wochen, wie uns von Seiner

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