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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 403

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 403 · Bl. 199r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 403

Bl. 199rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteZum sechstenn, Nach dem sich der Renntmeister hören hat lassenn, Wo die Pfenner Anndres Grittengen sein Haus nit bezahlenn wurdenn, oder wolttenn, woltte er Grittenngenn, das Haus vff der Pfenner seittenn abzubrechenn, vnnd vf des Fürstenn seittenn zusetzenn erlaubenn, darvor die Pfenner gebettenn, vnnd Ihnenn des artickels darüber sagennde, erinnert, Mitt [übergeschrieben: bitt] das er Ime annsagenn woltte, das er sein Haus den nachbarnn feÿle biete, vnnd nit vbersetze, als dann werde er ohn zweivell Kauffleute darzu bekommenn, vnnd des Hauses ohnne schadenn wolgelosen, Darauff der Renndtmeister geantwort, was in dem der vertragk mitbringt solle geschehenn, vnnd er wolle darüber keinenn hanndthabenn oder sterckenn, Zum siebenndenn, das Magnus Klinckerfus anngezeigt habe, wie das der Schultheis in Sodenn im anngesagtt, er solle dem Isenhütte1 den Hauffenn Holtzes, so Klawes Vrber gekaufft, vnnd im Bothe liegenn hatt lassenn, Inn vierzehenntagenn bezahlenn, oder er werde Ine Kalt legenn, Darvor auch die Pfenner gebettenn, das sich der Schultheis solches gebotts enndthalttenn, vnnd nicht vndernehmenn wolle, Darauff er geantwort, er habe gesagt, wolle Ime seine vierzehenn tage gebenn, vnnd keines Kaltlegers gedacht, Seit2[?] Sonnabenndt nach Ascensionis Domini Habenn Clawes treiber, vnnd Hennckell Mors[?] vonn wegenn der Meister Knechtte zum Sodenn semptlichann Saltzgreven vnnd Warttenn begeret, vnnd gebettenn, das sie obgemelttenn Knechttenn furzu kommenn ein tage ernennenn wolttenn, dann sie hettenn etwas furzutragenn, daranne den Pfennernn vnnd Ihnenn gelegk wehre,

Zum sechsten, nachdem sich der Rentmeister hat hören lassen, wenn die Pfänner Andres Grittengen sein Haus nicht bezahlen würden oder wollten, wollte er Grittengen erlauben, das Haus auf der Seite der Pfänner abzubrechen und auf des Fürsten Seite zu setzen, haben die Pfänner davor gebeten und ihn an den Artikel, der darüber spricht, erinnert, mit [übergeschrieben: der Bitte,] dass er ihm ansagen wolle, dass er sein Haus den Nachbarn feilbiete und nicht versetze; dann werde er ohne Zweifel Kaufleute dafür bekommen und das Haus ohne Schaden gut loswerden. Darauf hat der Rentmeister geantwortet, was der Vertrag darin mit sich bringe, solle geschehen, und er wolle darüber hinaus niemanden handhaben oder stärken. Zum siebten, dass Magnus Klinckerfus angezeigt habe, wie der Schultheiß in Sooden ihm angesagt habe, er solle dem Isenhütte den Haufen Holzes, den Klawes Vrber gekauft und in der Kote hat liegen lassen, in vierzehn Tagen bezahlen, oder er werde ihn kaltlegen (ihm das Sieden verbieten). Auch davor haben die Pfänner gebeten, dass sich der Schultheiß solchen Gebots enthalten und es nicht unternehmen wolle. Darauf hat er geantwortet, er habe gesagt, er wolle ihm seine vierzehn Tage geben, und habe an kein Kaltlegen gedacht. Am[?] Sonnabend nach Christi Himmelfahrt (17. Mai) haben Clawes Treiber und Henckel Mors[?] von wegen der Meisterknechte zu Sooden sämtlich von Salzgrafen und Warten begehrt und gebeten, dass sie den obengenannten Knechten einen Tag benennen wollten, an dem sie vorkommen könnten, denn sie hätten etwas vorzutragen, woran den Pfännern und ihnen gelegen wäre.

2

Demnach habenn Saltzgrevenn vnnd Warttenn gedachten Knechttenn, den Donnerstagk nach Exaudi furzukommenn, vnnd Ir annliegenndt beger zuhörenn ernanndt, vnnd darzu beide Räthe, sampt dem Ausschus gemeiner Pfenner vff das Rathaus heischenn lassenn, In welcher Jegennwerttigkeit obgemelte Knechte, durch Peter Kellenn habenn lassenn furtragenn wie volgett, Nach dem sie den Pfennern samptlich als Iren güthernn mit eidenn vnnd pflichtenn verstrickt, Irenn frommen zuwerbenn, vnnd Irenn schadenn zuwarnenn, vnnd sich desselbigenn schuldige erkennenn, so wollenn sie gemeinenn Pfennernn samptlich güter meinung nicht bergenn, das sie den hanndell vnnd gelegennheit des Saltzwergks der gestalt befundenn, das sie sich ohne Irenn auch Irer güthernn verderblichenn schadenn, darbey lennger nicht wissenn zuerhalttenn, vnnd sonnderlich aus der vrsach, das sie Ihr saltz,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Demnach haben Salzgrafen und Warten den genannten Knechten den Donnerstag nach Exaudi (22. Mai) benannt, um vorzukommen und ihr anliegendes Begehren zu hören, und dazu beide Räte samt dem Ausschuss der gemeinen Pfänner aufs Rathaus rufen lassen. In deren Gegenwart haben die obengenannten Knechte durch Peter Kellen vortragen lassen, wie folgt: Nachdem sie den Pfännern sämtlich als ihren Gutsherren mit Eiden und Pflichten verbunden seien, ihren Nutzen zu fördern und ihren Schaden zu warnen, und sich dessen schuldig erkennen, so wollten sie den gemeinen Pfännern sämtlich in guter Meinung nicht verbergen, dass sie den Handel und die Lage des Salzwerks dergestalt befunden hätten, dass sie sich ohne ihren und auch ihrer Gutsherren verderblichen Schaden dabei nicht länger zu erhalten wüssten, und besonders aus dem Grund, dass sie ihr Salz,

Unsichere Lesungen

  1. Isenhütte — Eigenname
  2. Seit — Anfangswort unklar); Hennckell Mors (Eigenname unsicher

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