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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 374

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 374 · Bl. 184v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 374

Bl. 184vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. in diesen geschwinden leufftenn gernne klagenns vnnd annsuchenns verschonetenn, So zwingt vnns doch die hohe vnnd verderbliche notturfft, E. f. gl. als vnnsernn gnedigenn furstenn vnnd herrnn,

Gnaden in diesen geschwinden Läuften gern mit Klagen und Ansuchen verschonten, so zwingt uns doch die hohe und verderbliche Notdurft, Euer Fürstliche Gnaden als unseren gnädigen Fürsten und Herrn,

2

ohn dieselbig wir nechst Gott wenig trost vnnd hülff, klagennde zubesuchenn, Vnnd zeigenn E. f. gl. wehmütiglich ann, nach dem E. f.

ohne den wir nächst Gott wenig Trost und Hilfe haben, klagend zu besuchen. Und wir zeigen Euer Fürstlichen Gnaden wehmütig an: Nachdem Euer Fürstliche

3

Gl.

Gnaden

4

Je zur zeit vermöge dem furstlichenn Contract gnediglich E.

jeweils zur Zeit vermöge des fürstlichen Vertrags gnädiglich Euer

5

F.

Fürstlicher

6

G. dienernn vnnd knechttenn, beuohlen zugelebenn, Wie wir vnns auch tröstlich versehen hettenn, demselbigenn wert vngewirret volge geschehenn, So begegenet vnns doch vonn E. f. gl. dienernn fur vnnd fur mercklich Sperrung, vnnd volgen dem vertragk mit vielenn artickelnn nicht, als dem Sohlenn ziehenn, Saltz verkeuffenn, knecht abniedenn, enndtziehung der Ladegest, vnnd viel annder wege, das also, vnanngesehenn vnnser flehlich darfür bittenn vnnd klagenn,

Gnaden Dienern und Knechten befohlen haben, ihm nachzuleben, wie wir uns auch tröstlich versehen hätten, demselben würde ungestört Folge geschehen, so begegnet uns doch von Euer Fürstlichen Gnaden Dienern für und für merkliche Sperrung, und sie folgen dem Vertrag in vielen Artikeln nicht, als dem Solenziehen, Salzverkaufen, Knechte-Abwerben, Entziehung der Ladegäste und auf viele andere Weise, so dass also, ungeachtet unseres flehentlichen Bittens und Klagens dagegen,

7

viel wiederunge dem Contract vorgenommenn werdenn, dardurch der vertragk, das doch ohnn nott, misverstenndig gemachtt, vnnd vnnser gebott vnnd verbott, so wir aus krafft vnnser Erbgerechtigkeit habenn, gekrenckt,

viele Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag vorgenommen werden, wodurch der Vertrag, was doch ohne Not ist, missverständlich gemacht und unser Gebot und Verbot, das wir kraft unserer Erbgerechtigkeit haben, gekränkt wird,

8

Wiewohl wir vnns E. f. gl. als vnnsern gnedigen Landts furstenn zu ehrenn vnnd gutem, aus viel bewegendenn vhrsachenn, gutwillig bis vf diese zeit, mit grossem mercklichenn schadenn gelittenn vnnd vbersehenn, der guten zuuersicht E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Wiewohl wir uns Euer Fürstlichen Gnaden als unserem gnädigen Landesfürsten zu Ehren und Gutem aus vielen bewegenden Ursachen gutwillig bis auf diese Zeit mit großem merklichen Schaden gelitten und es übersehen haben, in der guten Zuversicht, Euer

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