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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 367

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 367 · Bl. 181r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 367

Bl. 181rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd auch den Pfennernn, doch dem vertrage vnabbruchlich etliche Pompen zusetzenn bewilligt, Ob dardurch der manngell vnnd klage abgeschafft werdenn möchtte, seindt alle mittell vnnd wege furgenommenn, vnnd versucht, Dieweil es sich aber aus Vhrsachen so am tage nicht schickenn will, oder aber auch die Pompenn dem Bornne nicht gut thun werdenn, zubittenn, das sie in dem, weitter dann der vertragk mitbringet, nit zubeschwerenn, Sonnder annzuhaltenn, das es im ziehenn vnnd siedenn, Innhalts dem vertrage gehalttenn werde, Zum anndernn, dieweil aus dem artickell eruolget, das es im verkauffe, vnnd ladung des Saltzes auch manngell gesehret[?], vnnd doch damit der Pfenner Saltz erst verkaufft vnnd geladenn werden solle, Im vertrage vff zwene wege gestelt, die Sfgl. vorbehalttenn, Doch in alwege zugebrauchenn, das es den Pfennernn ohn nachtteil vnnd schadenn sein soll, So habenn Sfgl. erstlich furgehapt, als auch verschiebenn, das der Pfenner Saltz erst abgeladenn, vnnd kein Saltz geschatzt werdenn solle,

und auch den Pfännern, doch dem Vertrag unabbrüchlich, etliche Pumpen zuzusetzen bewilligt haben; ob dadurch der Mangel und die Klage abgeschafft werden möchte, sind alle Mittel und Wege vorgenommen und versucht worden. Weil es sich aber aus Ursachen, die offenkundig sind, nicht schicken will oder aber auch die Pumpen dem Born nicht gut tun werden, ist zu bitten, dass man sie darin nicht weiter beschwere, als der Vertrag mit sich bringt, sondern darauf zu halten, dass es im Ziehen und Sieden nach Inhalt des Vertrags gehalten werde. Zum anderen: Weil aus dem Artikel folgt, dass es im Verkauf und der Ladung des Salzes auch an Mangel verspürt[?] worden ist, und doch, damit der Pfänner Salz zuerst verkauft und geladen werden solle, im Vertrag auf zwei Wege gestellt ist, die Seinen Fürstlichen Gnaden vorbehalten sind, doch in jedem Fall so zu gebrauchen, dass es den Pfännern ohne Nachteil und Schaden sein soll, so haben Seine Fürstlichen Gnaden erstlich vorgehabt, wie auch verschrieben, dass der Pfänner Salz zuerst abgeladen und kein Salz geschätzt werden solle,

2

der Pfenner saltz sey dann erst Innhalts dem vertrage verkaufft, So habenn doch Sfgl. aus besorgung, das Sfgl. knechtte ein solches beschwert, vnnd den anndernn artickell, als das Sfgl. ein solches der Pfenner gesottenn saltz vffschuttenn wolle, vnnd in dem Innhalts dem vertrage zugelebenn, auch darzu etlichenn behalt gemachtt, Dieweil aber in dem liebbernn1[?] vnnd vffschuttenn des Saltzes ein beschwerung, den Pfennernn vorfellet, vnd sonnderlich in dem das Ire knechtte das Saltz allererst, Wann die dritte pfann vber dem fewre die zwo gesottene,

es sei denn, der Pfänner Salz sei zuvor nach Inhalt des Vertrags verkauft; so haben doch Seine Fürstlichen Gnaden aus Besorgnis, dass Seiner Fürstlichen Gnaden Knechte ein solches beschwert, und den anderen Artikel, nämlich dass Seine Fürstlichen Gnaden ein solches der Pfänner gesottenes Salz aufschütten wolle und darin nach Inhalt des Vertrags zu leben, auch dazu etlichen Vorbehalt gemacht. Weil aber in dem Liefern[?] und Aufschütten des Salzes den Pfännern eine Beschwerung vorfällt, und besonders darin, dass ihre Knechte das Salz allererst, wenn die dritte Pfanne über dem Feuer ist, die zwei gesottenen

3

vnnd vffgehabene Pfann Saltzes Sfgl. bezahlet, zumessenn sollenn, vnnd ann annder arter liefernn, dann sie Je vnnd alwege dem Ladegast geliefert, wissenn sie keines wegs zuthun, vnnd wo sie des vermöge dem vertrage nicht mögen verschonet werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter

und aufgehobenen Pfannen Salzes, die Seine Fürstlichen Gnaden bezahlt hat, zumessen sollen und an andere Orte liefern, als sie je und allewege dem Ladegast geliefert haben, wissen sie das keineswegs zu tun; und wo sie dessen vermöge des Vertrags nicht verschont werden können,

Unsichere Lesungen

  1. liebbernn — wohl liefernn

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