Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 173
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 173 · Bl. 84r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 173
Bl. 84rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteG. vonn dem allmechttigenn sonnderlichenn begabett, Jhre vnderthanenn vnd anndere, bey Jhrenn Gerechtigkeittenn, erlanngttenn Freyheitenn, vnnd anndern, was sie befugt, gnediglich zuhanndthabenn, schutzenn, vnnd schirmenn, Wie dann E.
Gnaden von dem Allmächtigen besonders begabt sind, Ihre Untertanen und andere bei ihren Gerechtigkeiten, erlangten Freiheiten und anderem, wozu sie befugt sind, gnädig zu handhaben, zu schützen und zu schirmen, wie denn Euer
G. bisannhero vnns, vnd menniglichenn darbey erhalttenn, Vnnd ob Gott will noch ein lannge zeitt erhalttenn werdenn, So seindt wir auch in tröstlicher vngezweiueltter1 hoffnung, E.
Gnaden bis hierher uns und männiglich dabei erhalten haben und, so Gott will, noch eine lange Zeit erhalten werden, so sind wir auch in tröstlicher, ungezweifelter Hoffnung, Euer
G. werdenn vnns arme leute, als Jre gehorsame Vnderthanenn, auch bey vnnsernn alttenn erlanngttenn her[übergeschrieben: ge]brachttenn gerechttigkeiten der Pfannen vnnd Salzwerck, alhier zu Allenndorff, wie bisher geschehenn, des wir vnns vnndertheniglich, Jegenn E. f. gl. bedannckenn, schutzenn vnnd hanndthabenn, Vnnd demnach, damit E. f. gl. in warhafftige erkundunge, solcher vnnser gerechttigkeitenn, kommenn mögen, So thun wir denselbigenn vnderthenigenn nachuolgenden, warhafftigenn bestenndigenn bericht kurzlich sagennde, das vnnsere vorfahrenn vnd wir, alhie weit lennger, dann vor zweyhundert Jarenn, bisannher in vbunge gewesenn, vnnd hergebracht, Das zu Allenndorff nicht mehr dann zwey vnd vierzigk2 Pfannenn gewesen, Wie Jhr dann auch vff diesem tag nit mehr dar seindt, vnnd ob sich wohl als mann geschriebenn hatt M. vnnd iiijco Jahr, Lanndtgraue Henrich seliger gedechttnus, mehr Pfannenn setzenn zulassenn, anngemast, So hatt sich doch sfgl. da zur zeit,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden werden uns arme Leute, als Ihre gehorsamen Untertanen, auch bei unseren alten, erlangten, her[übergeschrieben: ge]brachten Gerechtigkeiten der Pfannen und des Salzwerks hier zu Allendorf, wie bisher geschehen — wofür wir uns gegenüber Euer Fürstlichen Gnaden untertänig bedanken —, schützen und handhaben. Und demnach, damit Euer Fürstliche Gnaden in wahrhaftige Erkundung solcher unserer Gerechtigkeiten kommen mögen, so tun wir denselben untertänig den nachfolgenden wahrhaftigen, beständigen Bericht, kurz sagend: dass unsere Vorfahren und wir hier weit länger als seit zweihundert Jahren bis hierher in der Übung gewesen sind und hergebracht haben, dass zu Allendorf nicht mehr als zweiundvierzig Pfannen gewesen sind, wie ihrer denn auch an diesem Tag nicht mehr da sind; und obwohl sich, als man das Jahr 1400 geschrieben hat, Landgraf Heinrich seligen Gedächtnisses angemaßt hat, mehr Pfannen setzen zu lassen, so haben sich doch Seine Fürstlichen Gnaden zu jener Zeit
Unsichere Lesungen
- vngezweiueltter — Verschliffene Buchstabenfolge; auch 'vngezweiweltter' lesbar (für 'ungezweifelter').); her[übergeschrieben: ge]brachttenn (Kleines Einfügungszeichen mit übergeschriebener Silbe zwischen 'her' und 'brachttenn'; Lesung der Silbe als 'ge' nicht ganz sicher.
- vierzigk — Wortende mit Zierschlaufe; auch 'vierzige' lesbar. Zahl: 42 Pfannen.