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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 155

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 155 · Bl. 75r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 155

Bl. 75rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd die Ordnung vorgenommenn werdenn möchtte die euch vnnd vns nutzlich, vnnd Jedermann treglich sein mochtte, Derhalbenn so wollet ewer Gesanndtenn, so ferne ihr selbst nit alle erscheinenn möget, vonn diesenn allen beuehl thun, darinne im falle, da wir die sachenn also befindenn werdenn, als wir nit zweiueln, das vnns solchs2 also zuthun gepurt, enndtlich zu schliessenn, vnd damit vf die abwesendenn nit verziehenn,

und die Ordnung vorgenommen werden möge, die euch und uns nützlich und jedermann tragbar sein möchte. Deshalb wollet euren Gesandten, sofern ihr nicht alle selbst erscheinen könnt, von diesem allem Befehl geben, darin — im Falle, dass wir die Sache so befinden werden, wie wir nicht zweifeln, dass uns solches so zu tun gebührt — endgültig zu schließen und damit auf die Abwesenden nicht zu warten,

2

dann wir derselbigenn zu diesem hanndell nit dorfftenn, vnd ohne das in bericht findenn, das am anndernn orttenn, da Saltzwerck sein, ein Jeder sein theil selbst berechnenn müssenn,

denn wir bedürfen derselben zu dieser Handlung nicht und finden ohnehin in Berichten, dass an anderen Orten, wo Salzwerke sind, ein jeder seinen Teil selbst verrechnen muss.

3

[Zeilenfüller] Solches wollenn wir euch also aus notturfft des Furstenthumbs vnnd gemeinen nutzes, vnangezeigtt nit lassenn, vnnd wollenn vnns also zu euch versehenn, Datum Cassell am Dinstage nach Trium Regum Anno 38 Philips zu Hessenn sst.1

[Zeilenfüller] Solches wollen wir euch also aus Notdurft des Fürstentums und des gemeinen Nutzens nicht unangezeigt lassen und wollen uns dessen zu euch versehen. Gegeben zu Kassel am Dienstag nach Dreikönig (8. Januar) im Jahr 1538. Philips zu Hessen, eigenhändig unterschrieben (sst.).

4

Vnnsernn liebenn Getrewenn Saltzgreuenn, Pfennern, vnnd der ganntzenn Gebaurschafft des Saltzwergks zu Allenndorff in den Soden, vnd daherumb gesessenn, vnd wohnende, Instruction darmit die Verordenntenn den tagk zu Cassell erstlichen besucht .Läuft auf der nächsten Seite weiter

Unseren lieben Getreuen, dem Salzgrafen, den Pfännern und der ganzen Gebauerschaft des Salzwerks zu Allendorf in den Sooden, und die dort herum ansässig sind und wohnen. Instruktion, mit der die Verordneten den Tag zu Kassel erstmals besucht haben.

Unsichere Lesungen

  1. Philips zu Hessenn sst. — Stark verschnörkelte Unterschriftszeile; vor ,zu' evtl. Kürzel (,L.' für Landgraf oder ,czu'), Schlusskürzel ,sst.' (subscripsit)
  2. solchs — Erster Buchstabe verschliffen, auch ,selchs' lesbar

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