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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 1023

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567 · S. 1023 · Bl. 509r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567

S. 872–1062 · Bl. 433v–528v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 1023

Bl. 509rBd. 14. Buch · Rhenanus’ eigene Ordnung, 1567Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch.

1

wissenns habenn, welche wege sie vnnsert halbenn Jederzeit schuldigk sein, Wollenn wir dieselbigen dißorts namhafftigk machenn, vnnd seindt benentlich diese, Das vnter vnnd Oberkleb1, der Grosse vnnd kleine Hain, Weitter Beuelch des Sohlmeisters Der Sohlmeister soll vber das, so obenn in seiner verwaltung anngezogenn, den Sohlgrabenn vnnd die auszuchten allenthalb benebenn dem Bronnenmeister in guter hut haltenn, vnnd Jederzeit da manngell darann vorleufft, sollenn sie solchs annzeigenn vnnd darann sein, das es verbessert werde, Wenn auch troge, knebenn2, oder Wechßell gerinnen, sonnstenn gerinnenn manngelnn oder schadthafft werdenn, soll er zeitlich gnugsamb Jederweilenn annzeigh?3, damit was manngelt, allerhanndt bestellet, gemacht, vnnd zur stette desto ehe gebracht, oder verbessert werde, vnnd soll mann zun knebenn das holtz am Seulingswalde hawenn, die Troge aber sollenn am Wolfsberge vnnd Tanngenberge4 durch eingeschicktenn

wissen, welche Wege sie unsertwegen jederzeit zu unterhalten haben, wollen wir sie hier namentlich aufführen; es sind nämlich diese: das Unter- und Oberkleb, der Große und der Kleine Hain.

Weiterer Befehl an den Solmeister. Der Solmeister soll über das hinaus, was oben zu seiner Verwaltung angeführt ist, den Solgraben und die Auszüchte allenthalben zusammen mit dem Brunnenmeister in guter Hut halten. Und jedesmal, wenn daran ein Mangel auftritt, sollen sie ihn anzeigen und darauf hinwirken, dass er behoben wird. Wenn auch Tröge, Kneben oder Wechselgerinne oder sonstige Gerinne mangelhaft oder schadhaft werden, soll er das rechtzeitig und ausreichend anzeigen, damit das Fehlende beschafft, angefertigt und um so eher zur Stelle gebracht oder ausgebessert wird. Und man soll für die Kneben das Holz am Seulingswald schlagen; die Tröge aber sollen am Wolfsberg und Tannenberg durch einen herbeigerufenen

Unsichere Lesungen

  1. Oberkleb — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 4)
  2. knebenn — Lesung unsicher (Z. 13)
  3. annzeigh? — Wortende Zierhaken (Z. 15)
  4. Tanngenberge — Ortsname, Lesung unsicher (Z. 20)

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