Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 863
Die Holzverträge · S. 863 · Bl. 429r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Holzverträge
S. 856–871 · Bl. 425r–433r · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 863
Bl. 429rBd. 14. Buch · Die HolzverträgeFaksimile (ORKA)Das Vierdte Buch
Ordnunge vnnd vergleichung der Gehöltz Jenseit der stadt Allenndorff ann der Werra, vnnd annders betreffenndt. Als dem Durchleuchtigenn Hochgebornnenn Furstenn vnnd herrnn, Herrnn Philipsenn, Landtgrauenn zu Hessenn, Grauenn zu Catzenelnpogenn, Vnserm gnedigenn furstenn vnnd herrnn, die Bodermeister zu Allenndorff in Sodenn, etliche menngell vnnd beschwerungenn, so Irenn vber vnnd wieder zuuor beschene verordnungenn begegenenn soltenn, vorbracht, Derowegenn ffgl. Irenn Cantzlarnn Heinrichenn Lersenernn, vnnd Saltzgrebenn Josten Berkern1 hieher verordennt, die dinge zuuerhorenn, vnd darin geburliche Innsehenn zu habenn, welche auch in gehorsamer volge ffgl. beuelchs erschienenn seindt, noturftige verhörung vnnd nachforschung gethann, So habenn sie dennach mit gutem vorwissenn vnnd willenn Burgermeister vnnd Raths der Stadt Allenndorff ann der Werra, auch der Pfenner verordenntenn Saltzgrebenn abgeredt vnnd betheidnigt2[?], wie volget, doch alles vf Jederzeit besser bedenckenn vnnd verordenen hochgemelts vnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrnn.
Ordnung und Vergleich, die Gehölze jenseits der Stadt Allendorf an der Werra und anderes betreffend.
Als dem durchlauchtigen, hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Philipp, Landgrafen zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, unserem gnädigen Fürsten und Herrn, die Siedemeister zu Allendorf in den Sooden etliche Mängel und Beschwerden vorgetragen haben, die ihnen entgegen den zuvor ergangenen Verordnungen widerfahren sein sollen,
hat Seine Fürstliche Gnaden deswegen ihren Kanzler Heinrich Lersner und den Salzgrafen Jost Berber hierher verordnet, um die Sache anzuhören und darin gebührliches Einsehen zu haben. Diese sind in gehorsamer Befolgung des Befehls Seiner Fürstlichen Gnaden erschienen, haben die nötige Anhörung und Nachforschung vorgenommen und daraufhin mit gutem Vorwissen und Willen von Bürgermeister und Rat der Stadt Allendorf an der Werra sowie der von der Pfännerschaft verordneten Salzgrafen Folgendes verabredet und vereinbart — doch alles vorbehaltlich besseren Bedenkens und weiterer Verordnung unseres hochgenannten gnädigen Fürsten und Herrn.
Unsichere Lesungen
- Berkern — Familienname (Z. 12)
- betheidnigt — wohl betheidingt (Z. 19)