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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 862

Die Holzverträge · S. 862 · Bl. 428v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Holzverträge

S. 856–871 · Bl. 425r–433r · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 862

Bl. 428vBd. 14. Buch · Die HolzverträgeFaksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vorgemeltenn vnsernn Stedtenn, amptenn vnnd Gerichtenn, alle mahl, wenn mann vngebottenn dinge oder sonnst gericht helt, diese vnsere verordenunge, offentlich vor allem beistanndt verlese vnnd verkundige, vnnd das solchs zum wenigstenn alle Jar viermahl beschehe, Wurde auch einer oder mehr vnser Beuelchhaber hierinne lessig, vnnd diesenn vnsernn beuelch nit nachkommenn, vnnd wir kemenn des in erfahrung, die sollenn dergleichenn straff gewertig sein, Welches wir also hiermit gesetzt, geordnet vnnd hinfuro gehaltenn habenn, auch euch allenn darumb hiermit offenntlich verkundenn lassenn habenn wollenn, Darmit dieses alles hinfuro also vor vnser verordenung gehaltenn werdenn soll, vnnd sich niemandt der vnwissenschafft zu beclagenn habe, Gebenn vnder vnserm hierauff getrucktenn Secret zu Allenndorff ann der Werra, den erstenn tage Maij Anno 1554. Philips L zu Hessenn Heinrich Lersener sst.

den genannten unseren Städten, Ämtern und Gerichten jedes Mal, wenn man ungebotenes Ding oder sonst Gericht hält, diese unsere Verordnung öffentlich vor allen Anwesenden verlese und verkündige, und dass dies mindestens viermal im Jahr geschehe.

Würde auch einer oder mehrere unserer Befehlshaber hierin lässig sein und diesem unserem Befehl nicht nachkommen, und wir erführen davon, so sollen sie derselben Strafe gewärtig sein.

Dies haben wir hiermit gesetzt, geordnet und fortan gehalten haben wollen und euch allen darum hiermit öffentlich verkünden lassen, damit dies alles fortan als unsere Verordnung gehalten werde und sich niemand der Unwissenheit beklagen könne.

Gegeben unter unserem hierauf gedrückten Sekretsiegel zu Allendorf an der Werra, den ersten Tag Mai im Jahr 1554. Philipp, Landgraf zu Hessen. Heinrich Lersner, eigenhändig.

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