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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 855

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 855 · Bl. 425r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 855

Bl. 425rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch. habenn wir vnns mit eigenn Handenn hierunder gezeichnet, vnnd vnnser Sigill darauf wissentlich truckenn lassenn. Gebenn vnnd geschehenn zu Allenndorff ann der Werra, den erstenn tage des Monats May anno Domini Funfzehenn hundertt Funfzigk vnnd vier.

Das Vierte Buch. — haben wir uns hierunter mit eigener Hand unterzeichnet und unser Siegel darauf wissentlich drücken lassen. Gegeben und geschehen zu Allendorf an der Werra am ersten Tag des Monats Mai im Jahr des Herrn fünfzehnhundertvierundfünfzig.

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