Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 852
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 852 · Bl. 423v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 852
Bl. 423vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das vierdte Buch.
werdenn wir doch bericht, das gar vnnfleissigk, durch vnnser furster damit zugesehenn werdenn soll, Darumb bevehlenn wir euch in gnadenn ernnstlich, das ihr mit ernnst vnnd vleis darauff sehet, das solch vnser geholtze am Meißner berurts dircks1, allein zu vnnserm Saltzwerck vnnd sonnst nirgennts annders hin gepraucht vnnd gefurt werde, dann viel Holtz zum Saltzwerck Jerlichs vonn nötenn sein will, wollen das also, vnd danch2 das vleissige zuhegenn gehapt habenn, Das thun wir vnns also mit ernnst zu euch versehenn, vnnd seindt euch zu gnadenn geneigtt Datum Cassell am 5. Martij Anno 54. Vnnsernn Saltzgrevenn zu Allenndorff zum Sodenn vnnd liebenn Getrewenn Jost Berbernn3 vnnd Valtin Schuldt, Prtat.4 Sodenn den 8. Mar: Ao 54. Gemeiner Bevelch vnnd Beschlus Das alle obberurte Verwalter, Saltzgrevenn, Renndtmeister, Saltzwarte, vnnd die anndernn diener, alle
werden wir doch berichtet, dass unsere Förster dabei sehr unfleißig zusehen sollen.
Darum befehlen wir euch gnädig und ernstlich, mit Ernst und Fleiß darauf zu sehen, dass dieses unser Gehölz am Meißner in dem genannten Umfang allein für unser Salzwerk und sonst nirgendwohin gebraucht und geführt werde; denn es wird jährlich viel Holz für das Salzwerk nötig sein. Das wollen wir so gehalten und fleißig gehegt haben. Das versehen wir uns also mit Ernst zu euch und sind euch zu Gnaden geneigt.
Gegeben Kassel am 5. März im Jahr 54. — An unsere Salzgrafen zu Allendorf und den Sooden und lieben Getreuen Jost Berber und Valentin Schuldt. Vorgelegt Sooden, den 8. März im Jahr 54.
Allgemeiner Befehl und Beschluss.
Alle genannten Verwalter, Salzgrafen, Rentmeister, Salzwarte und die anderen Diener sollen alle
Unsichere Lesungen
- dircks — evtl. dirckß/districts (Z. 5)
- danch — wohl darnach (Z. 9)
- Berbernn — Familienname unsicher (Z. 14)
- Prtat. — Kürzel Praesentatum (Z. 16)