Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 843

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 843 · Bl. 419r · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 843

Bl. 419rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

gebraucht vnnd anngelegt werde. Signatum Marpurgk den 14. aprilis anno 53. Justus Pistoris } sst. Valtin Schuldt } Johann Bartholmes Christoff Hombergk, Saltzwardt, } sst Jacob Schröder Schultheis Weil obberurte verordenunge zu besserunge der Lanndtstrassenn mit vnnser vonn Gots gnadenn Lanndtgraven Philipsenn zu Hessenn, Graven zu Catzennelnbogenn wissenn vnnd bewilligung geschehenn ist, auch solch geldt nirgennts annders dann zu gemeinem nutzenn gebraucht, auch darauf niemandts gefreyet, oder verschonet werden soll, So habenn wir vnns hierunndenn mit eigenn hanndenn gezeichnet, Geschehenn zu Marpurgk den 25 Aprilis Anno 53. Philips L.1[?] zu Hessenn. sst. Es sollenn auch beide vnnser Lanndtvogt, so wir kunfftigk verordenenn würdenn, Saltzgrevenn, Renndtmeister vnd Saltzwardt mit vnnd benebenn beidenn Pfarhernn in

gebraucht und angelegt werde. Gegeben Marburg, den 14. April im Jahr 53. Justus Pistoris, Valentin Schuldt, Johann Bartholomäus, Christoph Homberg, Salzwart, eigenhändig; Jakob Schröder, Schultheiß.

Weil die genannte Verordnung zur Besserung der Landstraßen mit unserem, Landgraf Philipps von Gottes Gnaden zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Wissen und Bewilligung geschehen ist und dieses Geld nirgendwo anders als zum gemeinen Nutzen gebraucht werden und niemand davon befreit oder verschont werden soll, so haben wir uns hierunter mit eigener Hand unterzeichnet. Geschehen zu Marburg, den 25. April im Jahr 53. Philipp, Landgraf zu Hessen, eigenhändig.

Es sollen auch unser Landvogt, den wir künftig verordnen werden, die Salzgrafen, der Rentmeister und der Salzwart gemeinsam mit den beiden Pfarrherren in

Unsichere Lesungen

  1. L. — Abkürzung Landgraf, Kürzel unklar (Z. 18)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.