Salzbibel · Lesetext · 4. Buch
Das vierte Buch · S. 829
Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 829 · Bl. 412r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Regierungsordnung von 1552/53
S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch
S. 829
Bl. 412rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)Das vierdte Buch
Jedernn das Jar — 8 guldenn muntz vor Besoldung zugebenn, soll Jeder sein maß vnnd den Rost darauf habenn, Inn seinem Ime zugeordenntenn acht Bodenn, zumessenn, vnnd solchs bey seinem gethanen eidenn vnnd pflichtenn treulich zuuerwarenn, Daruber soll dem Pfannmeister vonn seinem ampte noch — 12 fl. vnnd ein Kleidt enndtricht1[?] werdenn, Dem Opffermann darzu — 8 fl. [übergeschrieben: geld] 2. achtell saltzes, Dem Sohlmeister — 16 fl. Summarium thut ein Jar die Besoldunge — hundert vnnd sechtzehenn guldenn Muntz, vnnd gehet ihr Jar Michaelis Itzo ann, vnnd Anno 51. wiederumb aus, Vnnd soll hinfurter das wechterlohnn, als Jars — 20 fl. muntz vonn dem Schatzkellernn, so ferne sie des ertragenn konnenn, auch verlegt werdenn, machtt in Summa Hundert dreissigk Sechs guldenn, aber die Meister sollenn nu hinfurter acht heller geben,
Jedem sind im Jahr acht Gulden Münze als Besoldung zu geben. Jeder soll sein Maß und den Rost darauf haben, um in seinen ihm zugeordneten acht Siedehäusern zu messen, und soll dies bei seinem geleisteten Eid und seinen Pflichten treulich verwahren.
Darüber hinaus soll dem Pfannenmeister für sein Amt noch 12 Gulden und ein Kleid entrichtet werden; dem Opfermann dazu 8 Gulden Geld und 2 Achtel Salz; dem Solemeister 16 Gulden.
Summa: Die Besoldung beträgt im Jahr hundertsechzehn Gulden Münze. Ihr Jahr beginnt jetzt zu Michaelis und endet im Jahr 51 wieder.
Und es soll fortan der Wächterlohn von jährlich 20 Gulden Münze aus den Schatzhellern ausgelegt werden, soweit diese es hergeben; macht in Summa hundertsechsunddreißig Gulden. Die Meister aber sollen nun fortan acht Heller geben,
Unsichere Lesungen
- enndtricht — Lesung unsicher (Z. 7)