Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 817

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 817 · Bl. 406r · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 817

Bl. 406rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

dann Itzo darauff ginge, vnnd er die liederlichenn erhaltenn konntte, das soll Ime die zeit seines lebenns, vnnd solannge er darbey bleibt, nebenn annderer seiner verwaltung zu gut kommenn. Da er aber Christoffer, Inn zeit der Jtzigenn stehenndenn Location mit todt abginge, dieweil er dann Itzo ein gute Summa zu erbauung vnnd anrichtung derselbenn Kunst darauf hat wendenn mussenn, So soll seiner Haußfrauen, kindern vnnd erbenn, nach billichenn erkanndtnus, vor dieselbigenn vfgerichtenn kunstwercke, vnnd gebeue, auch gehabte muhe vnnd arbeit, ein zimbliche ablegung vnnd erstattung geschehenn, Wie dann ohn zweiuell die Herschafftenn vf bericht der ampts verwalter vnnd beuelchhaber des orts zu Jederzeit sich in dem aller gebuere wohl zuhalttenn wissenn werdenn, alles sonnder geuerde, Vnnd des zu vhrkunde habenn wir Stadthalter vnd Räthe hochgedachts vnsers gnedigenn furstenn vnnd herrnn Secret hierauff thun truckenn, vnnd darneben die beide Fstgl.1[?] Saltzgreuenn hierundenn sich gezeichnet, Gebenn vnnd geschehenn zu Cassell am 14 Octobris Anno Im Neun vnnd vierzigstenn, Heinrich Muldener Justus Pistoris 612

entstehen als jetzt und er sie mit geringerem Aufwand erhalten könnte, so soll ihm das für sein Leben lang und solange er dabei bleibt, neben seiner sonstigen Verwaltung zugutekommen.

Sollte er, Christoph, aber während der Dauer der jetzigen Verpachtung mit Tod abgehen, so soll — weil er jetzt eine gute Summe für den Bau und die Einrichtung dieser Kunst hat aufwenden müssen — seiner Hausfrau, seinen Kindern und Erben nach billigem Ermessen für diese errichteten Kunstwerke und Gebäude sowie für die gehabte Mühe und Arbeit eine angemessene Abfindung und Erstattung geleistet werden. Denn ohne Zweifel werden die Herrschaften auf Bericht der Amtsverwalter und Befehlshaber des Ortes sich darin jederzeit gebührlich zu verhalten wissen, alles ohne Hinterlist.

Und dessen zur Urkunde haben wir, Statthalter und Räte, das Sekretsiegel unseres hochgedachten gnädigen Fürsten und Herrn hierauf drücken lassen, und daneben haben die beiden fürstlichen Salzgrafen hierunter unterzeichnet. Gegeben und geschehen zu Kassel am 14. Oktober im neunundvierzigsten Jahr. Heinrich Muldener, Justus Pistoris.

Unsichere Lesungen

  1. Fstgl. — Abkuerzung, Lesung unsicher (Z. 19)
  2. 61 — Handzeichen vor der Zahl (Z. 23)

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.