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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 808

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 808 · Bl. 401v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 808

Bl. 401vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte buch eines Jedenn Sonntags, wie das geordennt vnnd preuchlich ist, vf annzeige der geschwornenn Schezer vnnd Salzmeßer, eigenntlich vfzeichenn vnnd schreibenn, welche dann der Renndtmeister verlegenn vnnd berechenn soll, Darzu was ann Pfanneisenn Jederzeit ingekaufft, vnnd auch ann Salz vfgemessenn wirdt, soll er auch Jegenn Register, benebenn dem Renndtmeister haltenn, vnd der Salzgreuenn einem, die nebenn der wochenrechnung Jederzeit vnderschreibenn lassenn, wie dann das alles Jzo verordennt ist, vnnd gehaltenn wirdt, soll auch den Oberbeuelch habenn vber alles Salz, was vnnser Renndtmeister Jederzeit Innkaufft, vfzumessenn, zupackenn vnnd zuuerschliessenn, wie dann in derselbenn Ordenunge dauonn weitter meldung geschehenn soll, Der annder Wartte, soll obberurts Salzwarttenn Jegenwarte, vnnd auch Zölnner vnnd Zolschreiber zun Boden sein, darzu ist nach absterbenn Wennckel[?]1 Hilm, genanndt schlimseligenn, vonn neuenn Balthasar Gerlach vonn Wennfriedenn bestelt, alle gesotten Wercker, Jede wochenn fur sich auch eigenntlich vnnd klar

Das Vierte Buch — an jedem Sonntag, wie es verordnet und gebräuchlich ist, auf Anzeige der geschworenen Schätzer und Salzmesser genau aufzeichnen und schreiben; das soll dann der Rentmeister auslegen und abrechnen.

Dazu soll er über das, was jeweils an Pfanneisen eingekauft und an Salz aufgemessen wird, ebenfalls ein Gegenregister neben dem Rentmeister führen und es von einem der Salzgrafen neben der Wochenrechnung jederzeit unterschreiben lassen, wie das alles jetzt verordnet ist und gehalten wird.

Er soll auch den Oberbefehl haben über alles Salz, das unser Rentmeister jeweils einkauft: es aufzumessen, zu packen und zu verschließen, wie darüber in derselben Ordnung weiter berichtet werden soll.

Der zweite Wart soll dem genannten Salzwart Gegenwart und auch Zöllner und Zollschreiber zu den Siedehäusern sein. Dazu ist nach dem Tod des seligen Wenzel Hilm, genannt Schlim, neu Balthasar Gerlach von Wanfried bestellt. Er soll alle gesottenen Werke jede Woche für sich ebenfalls genau und klar

Unsichere Lesungen

  1. Wennckel[?] — Vorname, Anfangsbuchstabe unklar (Z. 19)

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