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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 807

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 807 · Bl. 401r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 807

Bl. 401rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte buch Armenn leute Brodt vnnd bier daruor keuffenn, vnnd sich der zeit oder tages erhaltenn könnenn, darzu haben sie den halbenn forst freÿ, Das auch der Lanndtknecht zu Beÿlstein darbeÿ vnnd sonnst zu anndernn notturftenn des Salzwergks bleibt thue, Hat er Jars auß den Bödenn vnnd dem gelöstenn Holzgelde zehenn guldenn zubesoldung, biß vf weÿtternn bescheidt, Salzwarttenn Ampt zun Bödenn dreÿfaltig bestelt. Der Erste vnnd Oberste Salzwardt ist Jzo Christoffer Hombergk, soll auch in Bödenn wohnenn, vnnd ohn vorwissenn dadannenn nit verreisenn, vnnd vffenn ganz Salzwergk alle vnnd Jede wercke, wie die wochenntlich gesottenn, mit fleiß vnnd eigenntlich, wie Jzo im brauch ist, vfschreibenn, vnnd verzeichenn, vnnd des Renndtmeisters Jegenn schreiber sein, vnns die Rinnung vonn solch gesottenn werckenn zuuerrechenn, vnnd darauff zubezahlenn, vnnd darin vleissigk sein, das kein werck versehenn, vnnd nit anngeschriebenn werde. Er soll auch alle Pfann Buße, Schazwercke, vnnd Besegeldt

Das Vierte Buch — armen Leute sich Brot und Bier dafür kaufen und sich den Tag über erhalten können; dazu haben sie den halben Forst frei.

Und damit auch der Landknecht zu Bilstein dabei und sonst bei anderen Notdurften des Salzwerks bleibt, hat er jährlich aus den Siedehäusern und dem gelösten Holzgeld zehn Gulden zur Besoldung, bis auf weiteren Bescheid.

Salzwartamt zu den Siedehäusern, dreifach besetzt. Der erste und oberste Salzwart ist jetzt Christoph Homberg. Er soll auch in den Siedehäusern wohnen und ohne Vorwissen nicht von dort verreisen. Er soll auf dem ganzen Salzwerk alle und jede Werke, wie sie wöchentlich gesotten werden, mit Fleiß und genau aufschreiben und verzeichnen, wie es jetzt Brauch ist, und der Gegenschreiber des Rentmeisters sein, um uns den Gewinn aus diesen gesottenen Werken abzurechnen und danach zu bezahlen. Und er soll darin fleißig sein, dass kein Werk übersehen und nicht angeschrieben werde.

Er soll auch alle Pfannenbußen, Schatzwerke und das Besengeld

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