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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 782

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 782 · Bl. 388v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 782

Bl. 388vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch Innhalt volgennder darunter des mahls vfgerichter verschreibung, Vertragk zwischenn Hessenn vnnd denenn vonn Hundelshausenn vfgericht, vmb etlich Geholtze, wiese vnnd gueter 1538 Wir Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraff zu Hessenn, Graue zu Catzennelnpogenn, Dietz, Ziegennhain vnd Nidda ⸿ Thun vnndt1[?] hieran offenntlich, fur vnns vnnser Erbenn, nachkommennde furstenn zu Hessenn, gein aller menniglichenn bekennennde, Demnach wir zun Sodenn alhier für allenndorff das Saltzwergk, vmb sonnderlich vnnsers vnnd vnnsers furstennthumbs Ritter vnnd Lanndtschafft hohenn noturfft, vnnd gemeinenn nutzenn zum bestenn willen, zubawenn vnnd vfzurichtenn anngefanngenn, darzu wir dann ein mercklich anntzahl Holtzes behuben2, vnnd notturfftigk seindt, also habenn wir vnns mit vnnsernn liebenn Getreuenn Burckhardenn, Heinrich, Johann Waltternn, vnnd Caspernn vonn Hundelshausenn zu armenn Bachstenn3, Vettern vnndt

Das Vierte Buch — Inhalt der damals darüber aufgerichteten Verschreibung:

Vertrag zwischen Hessen und denen von Hundelshausen, aufgerichtet über etliche Gehölze, Wiesen und Güter, 1538.

Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, tun hiermit öffentlich für uns, unsere Erben und die nachkommenden Fürsten zu Hessen vor jedermann kund und bekennen:

Nachdem wir hier zu den Sooden vor Allendorf das Salzwerk um der hohen Notdurft und des gemeinen Nutzens unser selbst und der Ritter- und Landschaft unseres Fürstentums willen zu bauen und aufzurichten begonnen haben, wozu wir eine merkliche Menge Holz brauchen und nötig haben, so haben wir uns mit unseren lieben Getreuen Burkhard, Heinrich, Johann Walter und Kaspar von Hundelshausen zu Armenhausen, Vettern und

Unsichere Lesungen

  1. vnndt — wohl kundt gemeint (Z. 9)
  2. behuben — Lesung unsicher (Z. 17)
  3. armenn Bachstenn — Ortsname unsicher (Z. 21)

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