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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 781

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 781 · Bl. 388r · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 781

Bl. 388rBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

vnns Jedes Jars dauonn bescheide gebenn könne, auch die Mast vnnser Schweine vf derselbenn vnnser Mölenn vfrichtigk lassenn haltenn, vnnd sonnst auch vber den dienernn in der Mühlenn, desgleichenn vnnsern Zolnernn, vnnd Zols ordenung mit ernnst zuhalten Damit auch vnnser eigenn geholtze, so wir ausserhalb der Pfenner Inenn vonn vnns zugelassenn Zirck, vor Itziger Location bewilliget, zu vnnserm Saltzwerck geordennt, Als den Meißner Inn hanng vber Frannkenhain, nach allenndorff zu, laut nachuolgennts zu enndt vnnd dis beschlus, vnnsers derwegenn außganngenn beuelchs, Item vnnser theil am Ottersbach. Item den Brambergk, vnnd annder geholtze vmb Dudenroda, Dartzu den Peters berge, die Berge vnnd geholtze, so wir vor sechtzehenn Jarenn, vonn den vonn Hundelshausen zu armenn Sachssenn, am Sorbennberge1[?], Breidennthal, Schweynmell2[?], Steingrabenn, vnnd Irenn zugehörigenn vmbferigenn begrieffenn, Bergenn, thalen, vnnd Inhengenn gewechselt, erkautet, vnnd an vnns zum Saltzwercke bracht habenn, laut vnnd

uns jedes Jahr darüber Bescheid geben kann. Auch soll er die Mast unserer Schweine auf derselben unserer Mühle ordentlich halten lassen und sonst auch über die Diener in der Mühle sowie über unseren Zöllner und die Zollordnung mit Ernst halten.

Damit auch unsere eigenen Gehölze, die wir außerhalb des den Pfännern von uns zugelassenen Bezirks vor der jetzigen Verpachtung für unser Salzwerk bestimmt haben, dafür erhalten bleiben — nämlich der Meißner am Hang über Frankenhain nach Allendorf zu, laut dem am Ende dieses Abschnitts folgenden Befehl; ferner unser Teil am Ottersbach; ferner der Bramberg und andere Gehölze um Dudenrode; dazu der Petersberg sowie die Berge und Gehölze, die wir vor sechzehn Jahren von denen von Hundelshausen zu Armenhausen am Sorbenberg, im Breitental, Schweinmühl und Steingraben mit ihren zugehörigen umliegenden Bergen, Tälern und Hängen eingetauscht, erkauft und für das Salzwerk an uns gebracht haben, laut und

Unsichere Lesungen

  1. Sorbennberge — Anfangsbuchstabe unsicher (Z. 16)
  2. Schweynmell — Flurname unsicher (Z. 17)

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